Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP. Prof. Dr. h.c. Christa Randzio-Plath 17.Februar 2015

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1 Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP Prof. Dr. h.c. Christa Randzio-Plath 17.Februar 2015

2 Multilateraler Welthandel statt TTIP Die Welt braucht dringend einen Kurswechsel. Mehr ökologische Nachhaltigkeit, mehr soziale Gerechtigkeit statt Wachstum über alles. Dies ist vor allem auch eine Aufgabe für die Handelspolitik der G7-Staaten, die in zahlreichen Verhandlungsrunden über bilaterale, regionale und sektorale Handelsabkommen versuchen, eine vom neoliberalen Geist des vergangenen Jahrzehnts geprägte deregulierte Wirtschaftsordnung völkerrechtlich zu verankern. Diesem Ziel dienen TTIP, das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA), TISA und viele andere Abkommen. Gebraucht werden nicht weniger Regulierung und mehr Macht für Konzerne, sondern eine aktiv gestaltende und anders regulierende Politik: Eine Politik, die den immensen ökologischen Fußabdruck der G7-Länder aktiv reduziert, durch Umverteilung Armut abbaut und zu mehr sozialer Gerechtigkeit führt. Die bilateralen und pluriellen Verhandlungen über neue Handelsabkommen müssen abgebrochen und durch multilaterale Verhandlungen über gerechteren Handel ersetzt werden. Die bestehenden globalen und europäischen Ungleichgewichte im Transatlantischen Handel, die sich vor allem In hohen und anhaltenden Leistungsbilanzüberschüssen Deutschlands niederschlagen, machen einen zusätzlichen Gewinn von Arbeitsplätzen in Deutschland durch ein Freihandelsabkommen unmöglich. 2

3 Multilateraler Welthandel statt TTIP Generell ist die Vorstellung falsch, ein Bilaterales Abkommen, auch ein solches zwischen großen Handelspartnern, werde Wohlstandsgewinne bringen. Wenn überhaupt, dann können nur wirklich multilaterale Lösungen die Bedingungen für den Handel verbessern. Aber auch dann muss das Währungssystem das Handelssystem ergänzen Verbindliche Vorgaben für Lieferketten Auch die soziale und ökologische Gestaltung von Lieferketten in einer globalisierten Weltwirtschaf erfordert die Bereitschaft der Politik, gestaltend einzugreifen. Eine Beschränkung auf freiwillige Selbstverpflichtungen ist keine angemessene Antwort auf das Problem. Verbindliche Transparenzvorgaben über Lieferketten sind eine Mindestvoraussetzung und sollten vor allem auch im Interesse derjenigen Unternehmen sein, die bereit sind, freiwillig mehr zu tun. Nur verbindliche soziale und ökologische Mindeststandards können letztlich verhindern, dass sich Unternehmen mit Sozial- und Umweltdumping unfaire Wettbewerbsvorteile verschaffen 3

4 Globalisierung und TTIP Die Globalisierung der Märkte ist eine Tatsache. Eine Weltregierung gibt es nicht. Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat einmal mehr deutlich gemacht, dass Marktmacht ohne Regeln verhängnisvolle Folgen für das Gemeinwohl und die Volkswirtschaften hat. Wirtschaft und Handel sind demokratischen Spielregeln zu unterwerfen und sollen den Menschen dienen. Für gemeinschaftliches global verantwortliches Handeln wird die zu reformierende Welthandelsordnung gebraucht, wo die Interessen aller zu einem Ausgleich gebracht werden müssen, weil wir nicht nur in einer Risikogesellschaft, sondern auch einer globalen Verantwortungsgemeinschaft leben. Mit TTIP, CETA und TiSA wird die Liberalisierung wieder zum eigentlichen Ziel, weil die Selbstheilungskräfte des Marktes alles richten sollen und politische Regulierung stört. Freiheit wird auf Marktfreiheit reduziert. Der freie Markt wird wie vor der Finanzkrise wieder zu einem Selbstzweck. 4

5 Multilaterale Regeln für globalisierte Märkte werden gebraucht Seit dem Scheitern der Doha-Runde schließen wirtschaftlich starke Staaten zunehmend bilaterale Freihandels- und Investitionsabkommen ab und stärken damit ihre Handelsposition. Damit wirken sie auch auf die Regeln der Globalisierung ein und versuchen die politischen, sozialen, kulturellen und ökologischen Standards im Welthandel zu beeinflussen. Die Verlagerung der Zentren der Weltwirtschaft nach Asien und China setzen Europa unter Druck. Noch sind die USA und Europa die größten Handelsräume. Die Standards des Welthandels auch die ökologischen und sozialen werden in Zukunft weit mehr durch die Asien-Pazifik-Region bestimmt werden als durch Europa. Deswegen muss es eine Stärkung der multilateralen Welthandelsordnung geben, in der alle Weltregionen und Staaten eine Stimme haben. Es geht nicht darum, ob sich Europa gegenüber dem Rest der Welt durchsetzt, das sind vorgestrige Überlegungen. Europa muss sich mit allen anderen einigen, um Regeln für die globalisierten Märkte aufzustellen. 5

6 TTIP muss gestoppt werden, wenn das Freihandelsabkommen nicht dem Wohl der Allgemeinheit dient und Parlamente entmachtet. Das Freihandelsabkommen mit den USA, aber auch das Freihandelsabkommen mit Kanada sind abzulehnen, wenn TTIP zur Absenkung der sozialen und arbeitsrechtlichen Standards, der verbraucherpolitischen Standards und der ökologischen Standards führt. TTIP ist abzulehnen, wenn es zur Absenkungen von Lebensmittel- und Gesundheitsstandards führt. TTIP ist abzulehnen, wenn die im Abkommen vorgesehene Schiedsgerichtsbarkeit für Streitigkeiten zwischen Privatunternehmen und Staaten eine Schiedsgerichtsbarkeit einführt, die den demokratischen Rechtsstaat aushöhlt, weil sie die Schiedsgerichtsbarkeit über die staatliche Gerichtsbarkeit stellt und zugleich das Gleichheitsprinzip im Grundgesetz aushöhlt, weil Unternehmen mehr Rechte eingeräumt werden als anderen. TTIP ist abzulehnen, wenn es in einem intransparenten und undemokratischen Verfahren zustande kommt. TTIP ist abzulehnen, wenn TTIP die Türe zur Privatisierung öffentlicher Güter wie Wasser und öffentlicher Einrichtungen wie Gesundheit, Bildung und Kultur öffnet. TTIP ist abzulehnen, wenn TTIP Kultur, Bildung, und Wissenschaft durch rigorose Urheberrechtsbestimmungen privaten Geschäfts- und Gewinninteressen aussetzt. TTIP ist abzulehnen, wenn durch Privilegierung der transnationalen Agrarkonzerne die bäuerliche Landwirtschaft zerstört und Ernährungssicherheit gefährdet wird. TTIP ist abzulehnen, wenn das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 I, 1 I GG; Art. 8 Grundrechtecharta) durch das Abkommen beschnitten wird. 6

7 Freihandelsabkommen können positiv wirken. Wichtig ist dass die Verhandlungen transparent und für alle BürgerInnen Europas nachvollziehbar geführt werden, dass die geplanten Freihandelsabkommen keine sozialen, ökologischen oder kulturellen Standards gefährden, dass weitere Verbesserungen dieser Normen möglich sein müssen und dass die Entscheidungsfreiheit regionaler Körperschaften über die öffentliche Daseinsvorsorge unberührt bleibt, dass beide Vertragspartner sich verpflichten, internationale Übereinkünfte und Normen in den Bereichen Umwelt, Arbeit und Verbraucherschutz zu beachten und umzusetzen insbesondere die ILO- Kernarbeitsnormen, dass die europäischen oder nationalen demokratischen Willensbildungsprozesse und Entscheidungen in Parlamenten und Regierungen weder direkt noch indirekt eingeschränkt werden, dass die Gleichbehandlung von inländischen und ausländischen Investitionen und Investoren durch die verfassungsmäßig verbrieften Rechte und den demokratischen Rechtsstaat gesichert werden und im Rahmen der Verträge keine Investor-Staat-Schiedsverfahren eingeführt werden. dass Entwicklungsländer nicht zu den Verlierern werden, wenn durch TTIP 800 Millionen der reichsten Konsumenten der Welt durch Zollsenkungen einer gemeinsamen Freihandelszone angehören und noch reicher werden- auf Kosten der Entwicklungsländer wie z.b. Mexiko, Niger oder Algerien. Einer Ifo-Studie zufolge würde der Handel zwischen Deutschland und den BRICS-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China, Südafrika) um zehn Prozent, zwischen den BRICS-Staaten und den USA sogar um 30 Prozent des bisherigen Handelsvolumens sinken. 7

8 TTIP: Daten und Fakten Der transatlantische Wirtschaftsraum ist mit 800 Millionen Menschen der größte Wirtschaftsraum weltweit. Die Europäische Union und die USA steuern zusammen rund die Hälfte zum globalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) bei und erzielen über 50% der Wertschöpfung über den Welthandel. Bereits heute sind sie die wichtigsten Partner im Außenhandel und bei Direktinvestitionen. Pro Tag erreichen Handel und Dienstleistungen ein Volumen von zwei Milliarden Euro. Die gegenseitigen Investitionen summieren sich bis heute auf fast drei Billionen Euro. Ein engerer Zusammenschluss der beiden Wirtschaftsräume soll neue Synergien und Dynamiken freisetzen und Werte und Standards für die Weltwirtschaft, vor allem den Welthandel setzen. Der Hintergrund: Europa und die USA haben das Interesse, ihre Wirtschaftsdominanz zur Absicherung ihrer Handelspositionen gegenüber den Schwellenländern zu nutzen. Die Gründe und Absichten: Die EU und die USA haben seit 2008/09 an weltwirtschaftlicher Bedeutung verloren. Der künftige Wohlstand Deutschlands und Europas hängt entscheidend von einem einfachen Zugang zu internationalen Märkten ab. Europa und die USA existieren in einer globalisierten Welt, die immer enger zusammenwächst. 8

9 TTIP: Daten und Fakten Noch sind die USA und die EU die weltweit größten Handelspartner, beherrschen 30 % des Welthandels und haben einen Anteil von 45 % des Weltsozialprodukts. Sie stehen im Wettbewerb mit den Schwellenländern und wollen im wohlverstandenen Eigeninteresse ihre heutige Dominanz zum Ausbau ihrer Marktpositionen für ihre Volkswirtschaften und Unternehmen nutzen. Schon jetzt ist das Handelsvolumen mit den USA sehr groß pro Tag werden etwa Güter und Dienstleistungen im Wert von 2.7 Milliarden Euro bewegt. Etwa 15 Millionen Arbeitsplätze hängen an diesem Handel auf beiden Seiten des Atlantiks. Durch das Abkommen entsteht die größte Freihandelszone der Welt und soll einen erheblichen Wachstumsschub bringen. Das erscheint gerade zurzeit eine verlockende Aussicht, da Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks nach wie vor unter der schwächelnden Weltwirtschaft leiden. Die EU-Kommission preist die Pläne deshalb auch als "billigstes Konjunkturpaket, das man sich vorstellen kann. 9

10 Was ist TTIP? TTIP steht für: Zollsenkungen Abschaffung nicht-tarifärer Handelshemmnisse Erleichterter Markzugang Setzung von Standards und Normen weltweit Schutz von Investitionen 10

11 TTIP gefährdet Demokratie TTIP muss dem Wohl von Bürgern und Bürgerinnen dienen, darf Entwicklungsländern nicht schaden und muss zu mehr globaler Gerechtigkeit führen. Mit TTIP darf die Legitimation von gewählten Regierungen und Parlamenten zur Festlegung von Regulierung nicht gefährdet werden. Nach dem augenblicklichen Stand der Verhandlungen muss befürchtet werden, dass es auf den Finanzmärkten nun auch auf den realen Märkten zur Herrschaft der Wirtschaft über die demokratisch legitimierte Politik kommt. Schließlich sieht TTIP vor, dass die Wirtschaft zukünftig zum Schutz ihrer Investitionen an allen sie berührenden Gesetzgebungsverfahren von Anfang an gehört werden muss. Dies ist eine Aushöhlung staatlicher Souveränität und staatlicher Willensbildung im Sinne des Gemeinwohls. 11

12 TTIP gefährdet Demokratie 1. TTIP wird im Geheimen verhandelt. 2. TTIP untergräbt die Demokratie. 3. TTIP gefährdet Umwelt- und Verbraucherschutz. 4. TTIP stoppt ökologischen und sozialen Fortschritt. 5. TTIP macht die Reichen reicher und die Armen ärmer. 12

13 Welche Bereiche sind betroffen? Landwirtschaft (Tierschutz, Gentechnik, Pestizide, Fleischproduktion) Chemie Klimaschutz und Energie Öffentliche Beschaffung Öffentliche Dienstleistungen, Bildung, Kultur Schutz geistigen Eigentums Finanzdienstleistungen Datenschutz Multilaterale Handelsbeziehungen, WTO 13

14 Was sind die Ziele von TTIP? Mit dem Abbau von tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnissen zwischen der EU und den USA sollen Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze gefördert werden. Ausgegangen wird von einem angeblichen, nicht beweisbaren Daten für das BIP- Wachstum von 0,5 % für die EU und 0,4 % für die USA. Die Wachstumsversprechen werden politisch stark hinterfragt, weil bereits heute die Zölle zwischen den USA und Europa sehr gering sind. So werden teilweise Null-Wachstumsraten oder ein Wirtschaftswachstum pro Jahr von nur 0,05 % geschätzt. 14

15 Einfallstore VerbraucherInnenschutz Umweltschutz Sozial- und ArbeitnehmerInnenschutz 15

16 Herausforderungen für Landwirtschaft und Lebensmittel TTIP kann Tier- und Verbraucherschutzstandards in der EU gefährden, weil im Gegensatz zur EU in den USA Klonen von Nutztieren erlaubt ist, eine Kennzeichnung nicht erforderlich ist, weil Wachstumsförderung durch Antibiotika, Futterzusätze, und Hormone erlaubt ist, weil Legebatterien und Kastenhaltung von Sauen erlaubt ist, weil Desinfektion mit Chlor/ Milchsäure erlaubt und üblich ist. Agrarkonzerne wollen TTIP nutzen um Gentechnik zu verbreiten und zulässig zu machen sowie die Agrogentechnik zu fördern, die Förderung von sozial-ökologische Landwirtschaft in Europa droht abgebaut zu werden, die Ernährungssouveränität in Europa wird gefährdet. Befürchtet werden muss auch die Zerschlagung von kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben im Vergleich zur Agrarindustrie, sowie die Erschwerung regionaler Beschaffung (siehe Auswirkungen von NAFTA für Mexiko). Unabdingbar ist die Sicherung des in den europäischen Verträgen verankerten Vorsorgeprinzips 16

17 Chemikalien Die EU-Chemikalienregelungen gehen vom Vorsorgeprinzip aus. In den USA liegt die Beweislast für die Gefährlichkeit eines Stoffes bei den Behörden. Für die Sicherheit von Chemikalien sind keine Tests vorgeschrieben, in der Europäischen Union muss die Chemieindustrie für Chemikalien Informationen zur Prüfung einlegen. Überdies machen EU-Chemikalienregelungen das Fracking in Europa schwierig, Fracking ist in einigen EU- Ländern gesetzlich verboten. Fracking ist in den USA leichter. Das Vorsorgeprinzip muss erhalten bleiben: Es hat für das Verbot von DDT und Asbest gesorgt. 17

18 Energie und Rohstoffe In einem künftigen TTIP-Abkommen sollten sämtliche zwischen den beiden Handelspartnern bestehenden Ausfuhrbeschränkungen für Energie abgeschafft und so eine Diversifizierung der Energiequellen unterstützt werden. Eine so stabile Partnerschaft wie die transatlantische Partnerschaft bietet beiden Partnern das Potenzial für eine zuverlässige Energieversorgung. Das Recht jedes Partners, die Exploration und Nutzung von Energiequellen selbst zu regeln, darf durch ein Abkommen nicht berührt werden, doch gilt Nichtdiskriminierung, sobald über die Nutzung befunden wurde. Der Zugang zu Rohstoffen sowie zur Energie sollte Unternehmen aus der EU und den USA ebenfalls diskriminierungsfrei gewährt werden. Mit dem TTIP-Abkommen sollten auch die Nutzung und die Förderung umweltverträglicher Waren und Dienstleistungen unterstützt werden, und so sollte das beträchtliche Potential ökologischer und wirtschaftlicher Vorteile genutzt werden, das die transatlantische Wirtschaft bietet. Ein TTIP-Abkommen könnte als Forum für die Entwicklung gemeinsamer Standards der Energieerzeugung dienen, in dem auf beiden Seiten bestehende Standards stets berücksichtigt und eingehalten werden. 18

19 Zusammenarbeit in Regulierungsfragen und nichttarifäre Handelshemmnisse Die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen und die Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse ist der Bereich der Verhandlungen, in dem sich die größten Vorteile hinsichtlich der Ausweitung des Geschäftsverkehrs erzielen lassen. Die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen sollte jedoch keinesfalls das bestehende Niveau des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit, die Verbraucher-, Arbeitnehmer-und Umweltschutzgesetze und die kulturelle Vielfalt in der EU beeinträchtigen. Es muss klar sein, wo Harmonisierung, wo gegenseitige Anerkennung und wo bloße Information möglich ist. Im Automobilsektor scheint es ein großes Potenzial für die Erschließung neuer Handelsmöglichkeiten zu geben. Sie müssen konkret ausgelotet werden. Sie gibt es nicht in allen Sektoren und technischen Maßnahmen wie es z.b.im Chemiesektor deutlich wird. Bei den Verhandlungen über sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen sollte das Recht beider Parteien anerkannt werden, das Risikomanagement nach Maßgabe des für den Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren und Pflanzen für angemessen erachteten Umfangs zu betreiben. Das Vorsorgeprinzip der EU sollte nicht angetastet werden. Ziel der Verhandlungen über beide Kapitel sollte die Verbesserung der Transparenz, die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsstellen und die Stärkung der Zusammenarbeit der internationalen Normenorganisationen im Falle des TBT-Abkommens sein. 19

20 Zusammenarbeit in Regulierungsfragen und nichttarifäre Handelshemmnisse Regulatorische Kohärenz ist Teil der Agenda der Kommission für bessere Rechtsetzung, und es könnten Synergien geschaffen werden zwischen den Verhandlungen über das TTIP-Abkommen und den auf EU- Überlegungen zu besserer Regulierung. Die sektorbezogenen Initiativen zur Zusammenarbeit in Regulierungsfragen, zu Chemikalien, Arzneimitteln und Kosmetika können wichtige zusätzliche Gelegenheiten zum Abbau unnötiger nichttarifärer Handelshemmnisse und zur Schaffung neuer Marktzugangsmöglichkeiten bieten. Auch in diesen Bereichen der Zusammenarbeit in Regulierungsfragen muss das souveräne Recht aller Parteien auf Regulierung (z.b. im Bereich klinische Untersuchungen, Lebensmittelsicherheit, Kennzeichnung von Chemikalien) zu respektieren. 20

21 Rechte des Geistigen Eigentums Rechte des geistigen Eigentums sind Eckpfeiler der wissensbasierten Wirtschaft in der EU und in den Vereinigten Staaten. Daher muss im TTIP-Abkommen auch ein Kapitel über Rechte des geistigen Eigentums enthalten sein. Angesichts des hohen Schutzniveaus, das Patente sowohl in der EU als auch in den USA genießen (Datenexklusivität, Verlängerung der Patentdauer), sollten die diesbezüglich ehrgeizigsten Bestimmungen des Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA in das Kapitel über Rechte des geistigen Eigentums im TTIP-Abkommen Eingang finden, während die im TRIPS- Übereinkommen bestehende Flexibilität, insbesondere im Bereich öffentliche Gesundheit, weiter gelten sollte. Das Kapitel über Rechte des geistigen Eigentums sollte keine Bestimmungen (wie etwa strafrechtliche Sanktionen) enthalten. Ein ambitioniertes Kapitel über Rechte des geistigen Eigentums sollte auch einen stärkeren Schutz und eine bessere Anerkennung europäischer geografischer Angaben beinhalten. 21

22 Investitionsschutz Ein Investitionsschutzkapitel wie im Freihandelsabkommen mit Kanada vorgesehen und in TTIP geplant ist abzulehnen, weil es die Regulierungsfähigkeit von Parlamenten und Regierungen und das öffentliche Wohl gefährden kann. Die Mitgliedstaaten der EU, die USA und Kanada schützen außerdem Eigentumsrechte. Auch das Argument, ein Investitionsschutzkapitel in TTIP könnte für eine Reform des internationalen Investitionsschutzrechts und zur Verbesserung bestehender Investitionsschutzabkommen genutzt werden, kann nicht überzeugen. Im Gegenteil eine notwendige Reform, darf nicht nur im Rahmen eines Abkommens stattfinden, sondern muss grundsätzlich für alle bestehenden und zukünftigen Abkommen angegangen werden- auch aus der Sicht der Entwicklungsländer, denen Investitionsschutz- abkommen diktiert werden. Entsprechende Reformen werden auch bereits diskutiert etwa im Rahmen der UNCTAD. 22

23 Investitionsschutz Es gibt bereits über 3000 Investitionsschutzverträge weltweit. Allein die EU-Staaten haben rund 1400 abgeschlossen, Deutschland mehr als 130. Ein Großteil dieser zumeist bilateralen Investitionsschutzverträge birgt große Probleme wie z.b.: Zusätzliche Investitionsschutzbestimmungen stellen ausländische Investoren besser als inländische Investoren. Spezielle Klagerechte für Investoren gegen Staaten im Rahmen des Investor to State Dispute Settlement (ISDS) ermöglichen eine Umgehung der ordentlichen nationalen Gerichtsbarkeit.. Ungenaue Definitionen von Ansprüchen der Investoren, wie Faire und Gerechte Behandlungen oder Kompensation bei indirekter Enteignung führen dazu, dass beliebige staatliche Regulierungen als Verstoß gegen diese Investorenansprüche gewertet werden. Die Schiedsrichter, die über die Fälle entscheiden, haben unter Umständen Interessenkonflikte Die Verfahren bei ISDS sind intransparent. 23

24 Investitionsschutz Staaten werden mit hohen Kosten für Entschädigungen und Gerichtsverfahren konfrontiert. Die Bundesrepublik Deutschland wird auf der Grundlage von des Investitionsschutz im Rahmen der Energiecharta wegen des Atomausstiegs von Vattenfall auf Schadensersatz in Milliardenhöhe verklagt. Die Bundesregierung hat für diesen Fall bis heute bereits Euro an Prozess- und Anwaltskosten bezahlt, weitere 5,8 Millionen an Verfahrenskosten sind für die nächsten zweieinhalb Jahre eingeplant. Als bislang höchster Entschädigungsfall wird in Berichten die Kompensation in Höhe von 1,77 Milliarden Euro genannt, die Ecuador an das US-Unternehmen Occidental zahlen musste. Venezuela, Nicaragua und 10 weitere lateinamerikanische Staaten haben 2014 eine Iniative zur Abschaffung derartiger Zwangsjacken gestartet und diskutieren zu Recht auch im Rahmen von UNCTAD Reformen, neben Investitionsschutz wollen sie auch Investitionspflichten verankern. 24

25 Arbeits- und Sozialschutzstandards Die mit TTIP und CETA verbundene zentrale Zielsetzung der Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse durch Angleichung von Standards oder Verfahren der gegenseitigen Anerkennung lässt befürchten, dass im Vergleich zu den USA höhere europäische Standards im Arbeits-, Gesundheits-, Kultur-, Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz abgesenkt oder geringere US-Standards als gleichwertig eingestuft und somit akzeptiert werden. Eine Absenkung von Arbeits- und Sozialstandards ist nicht Gegenstand des Verhandlungsmandats. Die Beseitigung weiterer tarifärer und nichttarifärer Handelsschranken kann jedoch dazu führen, dass durch den zunehmenden Wettbewerbsdruck die schlechteren und im Zweifel billigeren Standards die besseren und teureren Standards vom Markt verdrängen. 25

26 Arbeits- und Sozialschutzstandards Um sicherzustellen, dass der verschärfte Wettbewerb nicht zu Lasten der Beschäftigten geht, müssen Handelsvereinbarungen mit der Stärkung von Arbeitnehmerrechten verknüpft werden. Dazu gehört insbesondere die Verpflichtung zur Einhaltung aller ILO Kernarbeitsnormen (Vereinigungsfreiheit, Recht auf Kollektivverhandlungen, Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, Beseitigung von geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung) und weiterer von der ILO als bedeutend klassifizierter Arbeitsnormen. Die Einhaltung von Sozialstandards muss unter verbindlicher Beteiligung der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft überwacht werden. Verbesserungen der Arbeits- und Sozialstandards müssen effektiv durchsetzbar sein, mindestens im Rahmen des allgemeinen Streitbeilegungsmechanismus von Handelsabkommen. 26

27 Kultur Die bestehenden Rahmenregelungen und Förderinstrumente auf europäischer und nationaler Ebene für Kultur und Medien wie die Buchpreisbindung, die direkte Förderung von Kultureinrichtungen, die Finanzierung des öffentlichen rechtlichen Rundfunks und die Gesetzgebungskompetenz zur Regulierung bestehender und zukünftiger linearer und non- linearer Mediendienste sowie die Förderung von Künstlern und kulturwirtschaftlichen Unternehmen dürfen durch das Freihandelsabkommen nicht angetastet werden. Sie müssen weiterentwickelt werden können und zugleich eine Entwicklungsgarantie in die digitale Welt ermöglichen. Das gilt für den erwerbswirtschaftlichen wie den nicht gewinnorientierten Sektor gleichermaßen. Die Regelungskompetenz der EU und der Mitgliedstaaten in den Bereichen Telekommunikation und audiovisuelle Dienstleistungen gilt es zu gewährleisten und für die Zukunft zu sichern. 27

28 Multilateraler Welthandel Die Weltgemeinschaft muss wieder zurückkehren zu multilateralen Regeln für alle WTO-Staaten und deswegen muss die Doha-Runde abgeschlossen werden. Alle Schwellen- und Entwicklungsländer, aber auch die Industriestaaten müssen Anstrengungen unternehmen und vertrauensbildende Maßnahmen durchsetzen, um für alle akzeptable Standards und Normen im Welthandel beizutragen und einen gerechteren Welthandel zu organisieren. Die Globalisierung des Handels ist stark vorangeschritten. Immer größere Bedeutung erhält der Dienstleistungshandel im Vergleich zum Warenhandel. Hier gibt es spezielle multiplurielle Handelsrunden wie TISA, mit denen ausgewählte Staaten den Welthandel in ihrem Interesse gestalten wollen. Auch hier dominieren die Industrieländer. Dies ist nicht akzeptabel. 28

29 Multilateraler Welthandel In den letzten Jahrzehnten hat der faire Handel an Bedeutung gewonnen. Der faire Handel ist eine Handelspartnerschaft, die auf Dialog, Transparenz und Respekt beruht und nach mehr Gerechtigkeit im internationalen Handel strebt. VerbraucherInnen spielen eine wichtige Rolle im weltweiten Warenhandel. Sie nehmen mit ihren Kaufentscheidungen direkt Einfluss auf die Arbeits- und Lebensbedingungen von Menschen in Entwicklungsländern. Fairer Handel funktioniert so: Die beteiligten Handelsorganisationen vereinbaren mit den Erzeugern bestimmte Mindestabnahmemengen und Preise, die Kosten einer sozial und ökologisch verträglichen Produktion abdecken. Dieser Mindestpreis wird auch gezahlt, wenn die Weltmarktpreise für das Produkt sinken. Liegt der Marktpreis über dem vereinbarten Mindestpreis, muss der Importeur den Produzenten diesen höheren Preis zahlen. Produkte aus fairem Handel werden in Deutschland über Supermarkte und Fachgeschäfte verkauft, werden in rund gastronomischen Betrieben angeboten, sind inzwischen weitgehend Bestandteil dort öffentlichen Beschaffung 29

30 Multilateraler Welthandel Nach dem 2. Weltkrieg einigten sich die Völker der Welt auf einen friedensstiftenden wohlstandssteigernden Welthandel und gründeten die Welthandelsorganisation in Form von GATT, später WTO. Sie führten Regeln und Standards ein, die für alle gelten mussten. Alle Staaten haben eine Stimme, große wie kleine Staaten wurde die letzte Welthandelsrunde in Marrakesch abgeschlossen. Seitdem dümpelt die Welthandelsordnung vor sich hin. Die sog. Doha-Runde findet keinen Abschluss. Die Interessen der Entwicklungsländer finden kaum Beachtung. Die Schwellenländer vertreten ihre Interessen genauso wie die USA und die EU. Die Zeit ist reif für ein Ende der egoistischen bilateralen Vereinbarungen und einen Neuanfang für eine gerechtere multilaterale Welthandelsordnung. 30

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