2. Novemberkongress Gesundheit

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1 2. Novemberkongress Gesundheit Novemberkongress Gesundheit November 2016 Folie 1

2 2. Novemberkongress Gesundheit Lösungsansätze Was lernen wir für das Schweizer Gesundheitswesen? Verena Nold Direktorin santésuisse Folie 2

3 Heutige Lage: Selbstbedienungsladen für die einen unnötige Kosten für die anderen In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung werden jedes Jahr unnötige, ineffiziente oder schädliche Behandlungen im Umfang von fünf bis sechs Milliarden Franken abgerechnet. Das sind zwischen 15 und 20 Prozent der Prämien, die eingespart werden können. Folie 3

4 Milliardenkosten zu Lasten der Prämien- und Steuerzahler Gesundheit 2020 des Bundesrates: «Experten und Expertinnen gehen davon aus, dass die heutigen Leistungen ohne Qualitätseinbussen rund 20 Prozent günstiger erbracht werden könnten (dies entsprach ,2 Milliarden Franken, die durch Prämien bezahlt worden sind)» «Umso wichtiger ist es, die ( ) Effizienzreserven auszuschöpfen ( ). Nur so bleibt das System für die einkommensschwachen Schichten und den unteren Mittelstand finanzierbar» Folie 4

5 Laissez-faire gegenüber den Leistungserbringern Vertragszwang für die Krankenversicherer Die Krankenversicherer sind gesetzlich verpflichtet, mit jedem zugelassenen Leistungserbringer einen Tarifvertrag abzuschliessen. Das bedeutet, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Leistungserbringung bezahlen muss, unabhängig davon, ob die Behandlung gut, schlecht, unnötig, schädlich oder nicht wirksam gewesen ist. Folie 5

6 Im stationären Bereich sind wir einen Schritt weiter Qualitätsmessung im spitalstationären Bereich wird schweizweit durchgeführt nationaler Qualitätsvertrag liegt vor und wird durch ANQ umgesetzt spitalscharfe Publikation der Qualitätsmessungen Allerdings Ist die Wirkung der Qualitätsmessung durch ANQ eingeschränkt Der Versicherer muss mit jedem Listenspital einen Vertrag abschliessen Keine Vorzugsbehandlung für Spitäler, die eine qualitativ gute Leistung zu sehr attraktiven Konditionen erbringen Die Überarztung ist nicht Gegenstand der Messungen Keine Sanktionsmöglichkeit bei schlechter Qualität Folie 6

7 Im ambulanten Bereich verzeichnen wir keine Fortschritte Spitalambulanter Bereich Kein Qualitätsvertrag Keine Qualitätsmessungen und keine Ergebnisqualität, die tarifrelevant sind Keine Sanktionsmöglichkeiten Vertragszwang der Versicherer, mit jedem Listenspital einen Vertrag abzuschliessen Ärzte mit eigener Praxis Kein nationaler Qualitätsvertrag Keine Qualitätsmessungen und keine Ergebnisqualität, die tarifrelevant sind Keine Sanktionsmöglichkeiten Vertragszwang der Versicherer. Jeder niedergelassene Arzt, der über eine kantonale Zulassung verfügt, darf ohne jede Ausweisung der Ergebnisqualität zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen Folie 7

8 Der Lösungsansatz Nationale Koordinationsplattform für Qualität Die SGK-N beschloss am 14. Oktober 2016 Eintreten auf die Vorlage «Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit» Die entscheidende Rolle für die Qualitätskontrolle soll eine neu geschaffene, paritätisch zusammengesetzte, nationale Qualitäts-Kommission bilden Qualitäts-Kommission: Empfehlungen z.h. EDI/BAG - nationale Qualitäts-Programme - neue Standards und qualitative Vorgaben Sie ist paritätisch zusammengesetzt EDI: Verbindlichkeitserklärung von neuen Vorgaben Bisherige Qualitäts-Organisationen sind eingebunden Folie 8

9 Hauptziel Nummer 1: Qualitätsarbeit fördern, Ergebnisqualität verbessern Die Leistungserbringer messen künftig die Qualität ihrer Behandlungen Die Ergebnisse werden publiziert, Einbettung in national oder international anerkannte Indikatoren Die Qualitätskommission prüft, ob Messung und Offenlegung regelkonform sind Die nationale Qualitätskommission kann zuhanden des EDI neue Standards und Massnahmen empfehlen Folie 9

10 Hauptziel Nummer 2: unnötige und schädliche Behandlungen vermeiden, überflüssige Ausgaben sparen Erhobene und publizierte Qualitätsdaten sind die Voraussetzung für qualitätsorientierte Tarifverhandlungen und -verträge, die das Gesetz vorsieht (Art. 77 KVV) Die Patienten verfügen über eine echte Wahlfreiheit und «stimmen mit den Füssen» ab Die Lockerung des Vertragszwangs aufgrund von klaren Kriterien führt zu einem echten Qualitätswettbewerb Das schweizerische Gesundheitssystem entwickelt sich qualitativ weiter und wird effizienter Folie 10

11 Umsetzung: Netzwerk-Lösung Die Hauptverantwortung über die Qualitätsarbeit liegt bei den Tarifpartnern Eine paritätisch zusammengesetzte Qualitätskommission verfolgt die Entwicklung der Qualitätssicherung und Qualitätsarbeit der Leistungserbringer Zuhanden des EDI gibt die Qualitätskommission Empfehlungen ab über neue Standards und Vorgaben sowie über Massnahmen, wenn Auflagen nicht befolgt werden Folie 11

12 Best Practice-Beispiele Schweiz Im stationären Bereich ist es gelungen, schweizweite, flächendeckende und einheitliche Messungen einzuführen und diese der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Aber: die Versicherer müssen weiterhin alle Listenspitäler als Vertragspartner akzeptieren. Folie 12

13 Forderungen Tarifpartner sind hauptzuständig für die Qualitätssicherung Zügige KVG-Reform für Durchsetzung der Qualitätssicherung und -messung Etablierung einer kontinuierlichen, einheitlichen Messung der medizinischen Qualität und neuen Standards Sanktionsmöglichkeiten Lockerung des Vertragszwangs aufgrund von klaren, insbesondere Qualitätskriterien Folie 13

14 Möglicher Zeitplan für die Umsetzung der Qualitätsplattform 2017: Verabschiedung der verbesserten Qualitätsvorlage durch die Räte 2018: Aufbau der nationalen Qualitätsplattform 2019: Erste nationale Programme werden ausgeschrieben 2021: Erste Resultate sind evaluiert und Qualitätsprogramme verabschiedet Folie 14

15 Schlussfolgerungen Krankenversicherer müssen von der Pflicht zur Finanzierung unnötiger oder gar schädlicher Leistungen zwingend entbunden werden Hierfür muss die medizinische Qualität pro Leistungserbringer regelmässig gemessen und vergleichend ausgewiesen werden Der nationalen Qualitäts-Kommission kommt eine Schlüsselrolle zu Das EDI entscheidet über die Verbindlichkeit der Empfehlungen Insgesamt kann mit solchen Massnahmen eine Kostendämpfung im Umfang von fünf bis sieben Milliarden Franken pro Jahr realisiert werden Tendenz steigend Folie 15

16 Fazit Was lernen wir für das Schweizer Gesundheitswesen? Medizinische Qualität verbessern und Kosten sparen Folie 16

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