Protokoll Jugendhilfeausschuss-Sitzung am 04. Januar Schwerpunktthemen des Jugendhilfeausschusses für 2011

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1 Bezirksverordnetenversammlung von Berlin/Jugendhilfeausschuss Protokoll Jugendhilfeausschuss-Sitzung am 04. Januar 2011 Ort: Beginn der Sitzung Leitung: TeilnehmerInnen: Tagesordnung: Rathaus Berlin-, Möllendorffstraße 6, Sitzungssaal Uhr Herr Gührs vgl. TeilnehmerInnenliste siehe Einladung 1 Bestätigung der Tagesordnung Die mit der Einladung verschickte Tagesordnung wird ohne Einwendungen bestätigt. 2 Schwerpunktthemen des Jugendhilfeausschusses für 2011 Die Vorlage wurde allen JHA-Mitgliedern per Mail übersandt. Herr Gührs fragt, ob es Änderungswünsche bzw. Ergänzungen zu den Schwerpunktthemen gibt. Herr Zeddies - Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat eine Kampagne gestartet Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz Sexueller Vielfalt für die Jugendhilfe und bittet, die Jugendhilfeausschüsse auf diese Kampagne hinzuweisen. Darüber wird im Vorstand beraten. Herr Pfau - Thema Quartiersentwicklung sollte in die Planung aufgenommen werden. Herr Gührs - steht bereits für Februar 2011 auf der Tagesordnung. Frau Zimmer/Herr Gührs - Thema Einschulungsuntersuchung in die Planung aufnehmen und evtl. gemeinsam mit dem Ausschuss Gesundheit darüber beraten. Vorschlag von Herrn Gührs: Ausschuss Gesundheit für Februar-Sitzung einladen. Herr Räßler-Wolff - Die Ergebnisse der Einschulungsuntersuchung liegen Ende Februar 2011 vor, Thema im Juni 2011 auf die Tagesordnung setzen. Frau Zimmer regt an, statt im Sommer über die neuen Ergebnisse zu reden, bereits im Februar gemeinsam mit dem Gesundheitsausschuss Maßnahmen zur Verbesserung der Ergebnisse zu diskutieren. Herr Gührs - er wird sich an den Ausschussvorsitzenden wenden betr. gemeinsamer Sitzung im Februar Die Schwerpunktthemen des Jugendhilfeausschusses für 2011 wurden einstimmig beschlossen. 3 Bericht des Bezirksstadtrates Herr Räßler-Wolff ergänzt mündlich zum Bericht, dass die Bewilligung (100 T Euro) für den LAP HSH für Januar bis Dezember 2010 erfolgt ist. Die Laufzeit beträgt 3 Jahre bis Es wird einen Begleitausschuss geben, dieser konstituiert sich am 13. Januar Des Weiteren berichtet der Stadtrat Herr Räßler-Wolff anhand seines schriftlich vorgelegten Berichts. 4 Drucksachen der BVV 4.1 Weniger Gewalt, mehr soziale Kompetenz - DS/1922/VI Herr Gührs schlägt vor, die DS zur Stellungnahme in den Ausschuss für Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung zu geben. Frau Wildner - am 08. Februar 2011 tagt der Rat der Sprecher der Regionalen Arbeitsgemeinschaften. In der März-JHA-Sitzung kann ein Umsetzungskonzept vorgestellt werden. 1

2 Frau Appelhagen beantragt Vertagung des Antrages zwecks Klärung der Tatsachen durch das Jugendamt Vertagung wurde einstimmig beschlossen. 4.2 Kinderkunsthaus überbrücken - DS/1923/VI Die Federführung für diese Drucksache liegt beim Ausschuss für Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung. Herr Räßler-Wolff informiert über ein Schreiben der Bezirksbürgermeisterin an den Träger, in dem diesem eine befristete Betriebskostenstundung im Sinne des Antrages angeboten wird. Frau Zimmer schlägt vor, dem Haushaltsausschuss die Ablehnung der DS zu empfehlen. DS ablehnen - Dafür: 3 Dagegen: 5 Enthaltungen: DS annehmen -Dafür: 5 Dagegen: 1 Enthaltungen: 5 Bericht der AG nach 78 SGB VIII u. a. Gremien Es erfolgen keine Wortmeldungen. 6 Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom Herr Loser bittet, das Protokoll mit den Ausführungen von Herrn Wüstenberg aus dem Protokoll des Bildungausschusses zu ergänzen. Frau Zimmer schlägt stattdessen vor, folgenden Satz zu ergänzen: "Herr Wüstenberg sagt zu, die konkreten Zahlen seiner Angaben als Anlage für das Protokoll zu übersenden," und regt an, die von Herrn Wüstenberg zugesagte Übersendung seiner Ausführungen nachzufragen. Herr Gührs wird sich an Herrn Wüstenberg wenden mit der Bitte, dem JHA die Anlage für das o. g. Protokoll zur Verfügung zu stellen. Das Protokoll wird mit den Ergänzungen von Frau Zimmer bestätigt (8:0:2). 7 Bericht des Ausschussvorsitzenden Herr Gührs spricht die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für den Begleitausschuss LAP Hohenschönhausen an. Frau Bellack wurde in der JHA-Sitzung am 07. Dezember 2010 einstimmig gewählt. Als stellvertretendes Mitglied meldet sich Herr Gührs und wird einstimmig gewählt. Herr Gührs informiert, dass die Fraktion der NPD durch den Austritt eines Mitglieds nicht mehr den Status einer Fraktion hat und somit kein Mitglied mehr in den Jugendhilfeausschuss entsenden darf. Dadurch erhält die Fraktion Die LINKE ein viertes Mandat für den JHA. 8 Beratung der Tagesordnung der nächsten Sitzung Bericht aus AG Schulpflicht, BE: Frau Bellack Inhaltliche Befassung mit den Projekten aus der Quartiersentwicklung evtl. gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss Gesundheit zum Thema Einschulungsuntersuchungen 9 Sonstiges Es erfolgen keine Wortmeldungen gez. Herr Gührs Sitzungsleiter gez. Frau Klatt Protokoll 2

3 Abteilung Familie, Jugend und Gesundheit 04. Januar 2011 Bezirksstadtrat Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04. Januar 2011 TOP 3. - Bericht des Bezirksstadtrates 1. U.S.O. - Übergang der Kinder und Jugendlichen in kieznahe andere Projekte Nach der Entscheidung, die Finanzierung des USO-Projekts nicht über das Jahr 2010 hinaus zu verlängern, sind Übergangsangeboten für die betroffenen Kinder und Jugendlichen vorbereitet. Am 22. Dezember 2010 wurde der ergänzende Leistungsvertrag für den ASP Fort Robinson über zusätzliche 916 Angebotsstunden (24.988,48 ) zur Intensivierung der Lückekinderarbeit unterzeichnet. Bis zum 01. Februar 2011 wird das Konzept überarbeitet. Am 11. Januar 2011 treffen sich Mitarbeiter/innen von Projekten der Jugendarbeit der Sozialräume 4, 5 und 6 und Gangway unter Teilnahme der Koordinatorin für Jugendbeteiligung, Frau Elsaßer. Beraten werden soll u. a., wer die Hallenzeiten übernimmt, wie die Kooperation mit Pfeffersport fortgesetzt werden kann, welche Angebote es gibt und wie die Jugendlichen erreicht werden können. Frau Mann-Lindner hat mit Kindern und Jugendlichen die JFE Holzwurmhaus besucht, um sie für den Besuch der Einrichtung zu gewinnen. 2. Jugend- und Familienpolitische Leitlinien Der Entwurf der Jugend- und Familienpolitischen Leitlinien, die eine Fortschreibung der Leitlinien für Familienunterstützende Hilfen vom August 2006 darstellen, war in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02. November 2010 Gegenstand der Tagesordnung. Mit dem Entwurf haben sich im Zeitraum September bis November 2010 auch die thematischen und regionalen Arbeitsgemeinschaften gem. 78 SGB VIII, der er Beirat für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung, das Forum freier Träger sowie die Runde der Stadtteilzentren befasst. Insgesamt hat der Entwurf in dieser Debatte überwiegend Zustimmung erfahren. Wesentliche Impulse aus den Gremien sind in der überarbeiteten Fassung aufgenommen worden (siehe Anlage). Sie soll durch das Bezirksamt der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben werden. 3. Bildungspaket/Bildung und Teilhabe SGB II Der Bundesgesetzgeber bereitet mit Geltung ab 01. Januar 2011 weitgehende Neuerungen des SGB II vor.

4 2 Für Kinder in Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen sowie Schülerinnen und Schüler, die an einer in schulischer Verantwortung angebotenen gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnehmen, ist u. a. vorgesehen, dass die entstehenden Mehraufwendungen berücksichtigt werden. Eltern, deren Kinder in einer Tageseinrichtung am Mittagessen teilnehmen zahlen derzeit 23 Verpflegungskosten monatlich. Zukünftig zahlen sie 20 Eigenanteil und 3 Mehrbedarf erhalten sie im Rahmen eines Gutscheines über das JobCenter. Es war notwendig, eine Abstimmung über das Verfahren mit den bezirklichen Partnern und dem JobCenter zu treffen. Die Vorbereitungsarbeiten sind abgeschlossen, eine Vereinbarung zwischen dem Geschäftsführer des JobCenters und dem Leiter der Verwaltung des Jugendamtes liegt vor und kann kurzfristig unterzeichnet werden. 4. Haushaltswirtschaft 2011 Das Bezirksamt hat haushaltswirtschaftliche Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2011 getroffen, von denen auch das Jugendamt betroffen ist. Hintergrund sind verschiedene Mehrbedarfe der Ämter gegenüber dem Ansatz 2010 sowie die bestehende pauschale Minderausgabe im Haushaltsplan für Hinzu kommen die Unwägbarkeiten bei den Hilfen zur Erziehung. Im Ergebnis hat das Bezirksamt sämtliche Ausgabetitel der Hauptgruppen 5 und 6 in den Kapiteln 4000, 4010, 4011 und 4040 gesperrt. Damit befindet sich das Jugendamt faktisch in einer Haushaltssperre, Ausgaben sind nur noch bei bestehenden vertraglichen Bindungen, rechtlichen Verpflichtungen und zur Aufrechterhaltung der Tätigkeit der Verwaltung zulässig. 5. Sachstand Jugendmedienprojekte Der Leistungsvertrag ist vom Verein Kiezspinne e. V. unterschrieben und liegt in der Verwaltung des Jugendamtes vor. Der Förderkreis Kunst, Kultur und Jugend e. V. und Kiezspinne e. V. sind in ihren Verhandlungen zur Umsetzung des Leistungsvertrages zu einem positiven Ergebnis gekommen. Damit kann die Medienarbeit in den Regionen 3 und 4 - wie vom JHA beschlossen - fortgesetzt werden. Räßler-Wolff

5 Bezirksamt von Berlin Dezember 2010 Bezirksstadtrat für Familie, Jugend und Gesundheit Jugend- und Familienpolitische Leitlinien in Die jugend- und familienpolitischen Leitlinien sind in ihrer ersten Fassung 2006 mit der Drucksache DS/1596/V Leitlinien für familienunterstützende Hilfen in der Bezirksverordnetenversammlung verabschiedet worden. Vorangegangen war eine intensive Diskussion mit VertreterInnen Freier Träger der Jugendhilfe, des Jugendamtes, von Schulen, Lokaler Akteure im Stadtteil und er Fachhochschulen. Die Leitlinien haben seit dem die Arbeit der Jugendhilfe in, mit ihren Akteuren aus Politik, Verwaltung, freien Trägern und anderen Kooperationspartnern, geprägt. Inzwischen haben tief greifende Änderungen die Struktur und die Arbeitsweise der Jugendhilfe maßgeblich gestaltet. Deshalb sollen sie nach nunmehr vier Jahren mit dieser Fortschreibung aktualisiert werden. Das Jugendamt hat sich entsprechend dem Leitbild der Berliner Jugendhilfe auf seine Aufgabe als Gewährleister konzentriert und ist nicht mehr selbst Träger von Kindertagesstätten und nur noch in geringem Umfang von Jugendfreizeiteinrichtungen Die Einführung der Sozialraumorientierung als konzeptionelles, strukturelles, methodisches und organisatorisches Prinzip der Jugendhilfe wurde 2008 abgeschlossen. In deren Folge wurden erhebliche Veränderungen in die alltäglichen Arbeitsabläufe des Jugendamtes überführt. Die Gewährleistung des Kinderschutzes als zentrales Thema der Jugendhilfe wurde mit dem Berliner Netzwerk Kinderschutz neu organisiert. Gleichzeitig stieg die öffentliche und politische Beachtung des Themas und mit den Fallzahlen auch die Inanspruchnahme der Jugendhilfe durch Kinderschutzfälle stark an. Die Arbeit des Bezirksamtes ist dem Leitbild des kinder-, jugend- und familienfreundlichen Bezirks verpflichtet. Das erfordert eine gemeinsame Konzeption für alle, die in der bezirklichen Jugendhilfe tätig sind. Die bezirklichen Leitziele, die in der Konzeption zur Gemeinwesenentwicklung formuliert sind, setzen den Rahmen für die inhaltliche Arbeit des Jugendamtes. Die wichtigsten Handlungsfelder sind die Stärkung von jungen Menschen, die Stärkung von Familien und die Stärkung von sozialer Nachbarschaft. fördern setzen effizient ein. 1 Stärkung von jungen Menschen Zu den Leitzielen des Bezirks gehört es, als kinder- und familienfreundlichen Bezirk zu sowie die Integration zu fördern. Die Stärkung, Förderung, der Schutz und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen als gesetzlicher Auftrag der Jugendhilfe findet in diesen Leitzielen eine besondere Betonung. Das Bezirksamt will einen Beitrag dazu leisten, Kinder und Jugendliche zu befähigen, die eigene Biografie zu gestalten, dem eigenen Leben einen Sinn zu geben. Sie sollen Selbstvertrauen, Selbstachtung und ein positives Selbstwertgefühl können. Das sind die entscheidenden psychischen zur Bewältigung der sich ständig wandelnden Anforderungen in der heutigen Gesellschaft. Für die Entwicklung der Persönlichkeit, ihrer sozialen, emotionalen und kulturellen Fähigkeiten und Begabungen brauchen Kinder und Jugendliche förderliche Bedingungen. Sie benötigen beständige, verlässliche und akzeptierende Beziehungen und ein stabiles kulturelles Umfeld. Benachteiligte Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebensphasen brauchen ein zuverlässiges System der Hilfe und Unterstützung, Kinder in Gefährdungslagen benötigen Schutz. 1 Leitziele des Bezirksamtes, beschlossen am

6 Kinder mit körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderungen benötigen Bedingungen, die ihre Entwicklung optimal fördern und behinderungsbedingte Einschränkungen minimieren. Das Konzept der Inklusion 2, das zunehmend an die Stelle des Integrationsansatzes treten soll, stellt auch an die Jugendhilfe höhere Anforderungen. Kinderschutz Der Schutz des Kindeswohls ist zentraler Auftrag und zentrales Thema des Jugendamtes. Das Jugendamt übernimmt zu jeder Zeit die Verantwortung für das staatliche Wächteramt und arbeitet auf der Grundlage einer Konzeption, in Strukturen und mit Standards, um Gefährdungen des Kindeswohls zu erkennen und abzuwenden. Kinderschutz heißt in erster Linie, Eltern und Familien zu unterstützen. Grundsätzlich geht jedoch Kindeswohl vor Elternwille. Kinderschutz beginnt deshalb im Vorfeld möglicher Gefährdungen und setzt eine hohe Kooperation zwischen allen Institutionen voraus, die Kinder erziehen, bilden und betreuen. Alle hier tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verantwortlich für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die Inobhutnahme bei akuten Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen erfolgt durch das Jugendamt. Das Netzwerk Kinderschutz hat eine zentrale Bedeutung im Bereich Kinderschutz. Wichtigste bezirkliche Kooperationspartner im Netzwerk Kinderschutz sind der Jugendgesundheitsdienst und der Bereich Schule. Die geschlossenen Kooperationsvereinbarungen bilden eine stabile Grundlage für die Zusammenarbeit. Sie sind bei Bedarf zu aktualisieren und fortzuschreiben. Die Hilfen zur Erziehung sind das zentrale Instrument, um Kindeswohlgefährdungen abzuwenden. In den letzten vier Jahren sind die Fallzahlen deutlich angestiegen. Das ist zum einen zurückzuführen auf die erhöhte Aufmerksamkeit und Sensibilität der Öffentlichkeit und das damit verbundene Meldeverhalten und zum anderen auf die gesellschaftlichen und familiären Veränderungen. Entscheidend für einen wirksamen Kinderschutz ist der Erhalt der personellen Ausstattung für dieses Aufgabengebiet. Kinderschutz braucht Kinderschützer. Freiwerdende Stellen sind unverzüglich neu zu besetzen. Soweit kein Personal über den Zentralen Stellenpool gefunden werden kann, ist der jährliche Einstellungskorridor für Außeneinstellungen entsprechend der Beschlusslage im Bezirksamt vom Februar 2010 dafür zu nutzen. Es werden Mittel für die Fortbildung der im Kinderschutz tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitgestellt. Der fachliche Austausch mit allen Akteuren soll regelmäßig stattfinden. fördern setzen effizient ein. Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit Der Bezirk stellt vielfältige und hochwertige Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit bereit. Dabei achtet der Bezirk auf Trägervielfalt. Diese Angebote in Jugendfreizeiteinrichtungen und anderen Projekten richten sich grundsätzlich an alle jungen Menschen. Durch sie ist es möglich, die Entwicklung von persönlichen und sozialen Kompetenzen der jungen Menschen zu fördern und zu unterstützen und zugleich auf ein förderliches Lebensumfeld für Kinder, Jugendliche und Familien hinzuwirken. Die Kooperation von Trägern der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit mit den Schulen wird vom Jugendamt intensiv begleitet und unterstützt. Der in 2010 von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vorgelegte Projektbericht zur Gesamtstruktur Schule Jugendhilfe setzt dazu weitere Impulse. 2 Begriffserklärung nach Clemens Dannenbeck, Beitrag Vom Integrations- zum Inklusionsparadigma aus Zeitschrift Gemeinsam leben 4/2008, S. 195 ff. Während Integration auf (Wieder)eingliederung behinderter Menschen in bestehende gesellschaftliche Strukturen zielt, weist das Konzept der Inklusion auf die Umgestaltung der sozialen Umwelt als Voraussetzung für die gemeinsame Nutzung und gesellschaftliche Teilhabe durch heterogene Gruppen von Kindern und Jugendlichen hin. 2

7 Mit der Neuordnung der Jugendarbeit 2008 wurden 17 kommunale Jugendfreizeiteinrichtungen an freie Träger übertragen und die Finanzierung und Steuerung auf Leistungsverträge umgestellt. Damit konnte erreicht werden, Angebote und Qualität auch in veränderten Strukturen zu sichern. Diese Entwicklung wird inzwischen von anderen Bezirken nachvollzogen. setzt sich intensiv dafür ein, in einem Berliner Rahmenvertrag Qualität, Vertragsgestaltung und angemessene Kostensätze von Angeboten der Jugendarbeit zu regeln. Der Bezirk stellt für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung rd. 5 Mio. zur Verfügung. In einem Verteilungsmodell, das seit 2009 gilt, wird eine regional bedarfsgerechte Steuerung dieser Mittel gesichert. Gleichzeitig werden 10 % der Mittel zur Vergabe durch die Verwaltung für temporäre Projekte reserviert. Damit ist ein Verfahren gesichert, dass auf aktuelle regionale Bedarfe reagieren und innovative Methoden und Ansätze in Projekten fördern kann. Der 2008 gegründete er Beirat für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung wird als starke Stimme der Vertragspartner geschätzt und unterstützt. Gemeinsam mit engagierten Trägern setzt sich der Bezirk aktiv für stabile und hochwertige Vertrags- und Finanzierungssysteme für Jugendarbeit im Land Berlin mit dem Ziel ein, dass notwendige für qualitativ und quantitativ bedarfsgerechte Leistungen bereitgestellt werden. Jugendberufshilfe Durch die Einführung des SGB II waren die Aufgaben von Jugendhilfe und JobCenter zur Förderung von sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten jungen Menschen zur beruflichen Ausbildung und Eingliederung neu abzustimmen. Neben der Betreuung von jungen Menschen in der klassischen Berufshilfe engagiert sich das Jugendamt seit 2005 in Zusammenarbeit mit dem JobCenter und den Berufsbildungsträgern im Projekt LiGA er Gemeinschaft für Ausbildung. Das Projekt wird gemeinsam vom Bezirksamt und JobCenter finanziert. In jedem Einzelfall gibt es eine enge Kooperation der Träger. Die jungen Menschen, denen der Zugang zu regulärer Ausbildung und erstem Arbeitsmarkt durch massive Vermittlungshemmnisse erschwert bis unmöglich ist, werden durch sozialpädagogische und betriebliche Unterstützung gefördert und gefordert. Dies führt zu einer hohen Abschluss- und Vermittlungsquote. Das Projekt gilt Berlin weit als Flaggschiff der Jugendberufshilfe und soll mit jährlich 56 Ausbildungsplätzen weiter geführt werden. fördern setzen effizient ein. Gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen Ein lebenswerter und attraktiver Lebensort drückt sich in der Zufriedenheit seiner Bewohner und Bewohnerinnen aus. und Bürger in den verschiedensten Lebens und Planungsbereichen zu beteiligen ist nicht nur gesetzlich fixiert, sondern wird von der Politik verstärkt eingefordert. Erreicht werden soll, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ebenso als selbstverständlich betrachtet wird wie die Mitwirkung und Beteiligung ihrer Eltern. So sich junge Menschen zu Persönlichkeiten, welche sich auch im Gemeinwesen aktiv einbringen. So wie der Bezirk die Mitwirkung der und Bürger in Haushaltsentscheidungen und Stadtteilkonferenzen stärkt, so ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Müttern und Vätern an ihren eigenen Angelegenheiten ein Anliegen und Arbeitsfeld des Jugendamtes, weil Teilhabe als demokratisches Prinzip ein Leitthema der Jugendhilfe ist. Mit der Einrichtung der Koordinierungsstelle für Jugendbeteiligung gibt es dafür eine zentrale Anlaufstelle im Ihre Aufgabe ist es, den Kindern und Jugendlichen ihre Rechte zu vermitteln und näher zubringen, sowie bei deren Umsetzung behilflich zu sein. Dadurch sollen ihre Fähigkeiten in den Bereichen Demokratie und Mitgestaltung gestärkt und verbessert werden. Durch die Berücksichtigung der verschiedensten Lebensbereiche von Kindern und Jugendlichen (so z.b. Kita, Schule, Freizeit, Sport, Spiel, Verkehr, Bauen und Stadtentwicklung) ist deren Mitwirkung ressortübergreifend im Bezirk zu. Der Beirat für Jugendbeteiligung wurde als beratendes Gremium für die Koordinierungsstelle eingerichtet. Der Erhalt der Koordinierungsstelle für Jugendbeteiligung ist zu sichern. 3

8 Stärkung von Familien Familie ist die Lebensgemeinschaft, in der Eltern oder ein Elternteil gegebenenfalls auch andere erwachsene Bezugspersonen - mit Kindern und Jugendlichen auf Dauer zusammenleben und für sie sorgen. Familien sind als Fundament der Gesellschaft ausdrücklich zu würdigen und mit ihren verschiedenen Partnerschaftsformen anzuerkennen. Das Selbstbewusstsein von Familien mit Kindern soll gestärkt und die Partnerschaftlichkeit in Familien gefördert werden. Dabei ist die Persönlichkeit eines jeden Kindes zu achten und das gesetzliche Gebot einer gewaltfreien Erziehung umzusetzen. Die Integration von Familien mit Migrationserfahrungen ist zu unterstützen und die Chancengleichheit für Familien mit behinderten Mitgliedern zu sichern. Gleichzeitig sind Familien in der gegenwärtigen gesellschaftlichen Realität besonderen Belastungen ausgesetzt. Viele Familien bewältigen diese Aufgaben mit elterlicher Liebe, großem Einsatz und vorhandener Unterstützung sehr erfolgreich, immer mehr Familien verfügen jedoch nicht über die erforderlichen und Kompetenzen, eine angemessene Erziehungskonstellation zu gewährleisten. Die sich daraus ergebenden Aufgaben und Herausforderungen gehen weit über die Möglichkeiten der Jugendhilfe allein hinaus und erfordern breite und intensive gesellschaftliche Anstrengungen. Familienförderung Das Kindeswohl ist der zentrale Kompass der Jugendhilfe. Kinderschutz ist eine Aufgabe, die sich nicht im Eingreifen bei bereits bestehenden Kindeswohlgefährdungen erschöpfen darf. Präventive Aktivitäten sind erforderlich, um Eltern und Familien in ihren erzieherischen Möglichkeiten so zu stärken, dass Gefährdungen möglichst vermieden werden können. Das Jugendhilfegesetz verpflichtet die Jugendhilfe zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie, um Erziehungskraft und Selbsthilfepotenzial der Familien zu stärken. Mit dem Blick auf den präventiven Kinderschutz erhält die Familienförderung jedoch eine zunehmende allumfassende Bedeutung. Dazu sind in einem breit angelegten Diskurs Zielgruppen, methodische Zugänge und Schwerpunkte der Familienförderung in zu formulieren. Zu den wesentlichen Erkenntnissen gehört, dass Familienförderung in der Phase um die Geburt besonders wirksam sein kann und dass zu modernen Angebotsformen die Verknüpfung von Komm- und Geh- Struktur, die Verknüpfung von Fachkräften und Ehrenamt sowie die Verknüpfung mit Orten des Gemeinwesens gehören. Der Jugendhilfeausschuss hat für die finanzielle Sicherung der Familienförderung in einem Verteilungsmodell separate Teilbudgets sowie einen zehnprozentigen Anteil für temporäre Projekte beschlossen. Dieser wird durch die Verwaltung schwerpunktmäßig für Familienförderungsprojekte eingesetzt. Mit dem 16 SGB VIII ist eine gesetzliche Grundlage für die Eltern- und Familienförderung vorhanden. Diese trägt jedoch der Bedeutung des Themas nicht ausreichend Rechnung, sie räumt keine einklagbaren Rechte auf bestimmte Leistungen der Familienförderung ein und sie enthält auch keine objektiv rechtlichen Kriterien für die Bemessung des örtlichen Bedarfs und die dafür notwendigen Angebote. Dennoch stellt ca jährlich für Angebote der Familienförderung bereit. Das soll auch künftig erfolgen. Möglichkeiten, die Angebote auszubauen, werden gesucht. fördern setzen effizient ein. Tagesbetreuung von Kindern Die Tagesbetreuung von Kindern in Kindertagesstätten bzw. Tagespflegestellen wird als wesentliche Ressource der vorschulischen Bildung von Kindern und der sozialen Unterstützung von Familien gesehen. Der Bezirk hält dazu ein bedarfsgerechtes Angebot bereit. Dies ist als entscheidender Standortfaktor für einen kinder- und familienfreundlichen Bezirk zu sichern. Durch erfreuliche Geburtenzuwächse und erweiterte Rechtsansprüche sind gegenwärtig erhebliche Anstrengungen zu leisten, um eine bedarfsgerechte Versorgung mit Kitaplätzen zu gewährleisten. Das Bezirksamt, der Kita- Eigenbetrieb und die freien Träger arbeiten dazu in der AG 78 Kita eng zusammen. Der in 2009 erstellte und 2010 fortgeschriebene Kindertagesstättenentwicklungsplan ist dafür das zentrale Planungsinstrument. 4

9 Kindertagesstätten als ein Ort, an dem Familien zusammen treffen, spielen eine zunehmende Rolle in der Gemeinwesenentwicklung. Gleichzeitig bietet die Kita die Chance eines frühzeitigen Zugangs zu Unterstützung und Hilfe bei der Bewältigung familiärer Probleme. Besonders der Übergang von der Kita zur Schule erfordert eine enge Vernetzung der beteiligten Fachkräfte. Die regelmäßige Kindergesundheitsberichterstattung zeigt zunehmende Einschränkungen der motorischen, sprachlichen und sozialen Entwicklung von Vorschulkindern, insbesondere im Zusammenhang mit weiteren soziostrukturellen Belastungsfaktoren der Familien. Sie zeigt aber auch, dass die Bildung und Erziehung in einer Kita Kinder messbar fördert und gerade Kindern aus sozial schwachen Familien bessere Entwicklungsmöglichkeiten bietet. Tagespflege gewinnt als ergänzende Angebotsform stärker an Bedeutung und wird in kontinuierlich weiter entwickelt. Ziel der Bildung, Erziehung und Betreuung sind die Ausgestaltung der Kindertagesstätten als Lebens-, Handlungs- und Erfahrungsraum für Kinder und die Ausrichtung der pädagogischen Arbeit auf die Lebenssituation, Wünsche und Bedürfnisse der Kinder und ihrer Familien. Besonders hervorzuheben ist die Verankerung des gesetzlichen Bildungsauftrages in der pädagogischen Arbeit der Kitas und damit die Konkretisierung und qualifizierte Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bis zum Schuleintritt. Die fachliche Begleitung der Kindertagesbetreuung ist der Fachlichen Steuerung des Jugendamtes zugeordnet, die Gutscheinbearbeitung erfolgt im Leistungs- und Finanzmanagement. Eine restriktiv kontrollierende Rolle des Jugendamtes sieht das neue System nicht mehr vor, ebenso kann das Jugendamt die Rechtsansprüche von Familien auf Tagesbetreuung nicht selbst unmittelbar umsetzen. Die Berliner Kita-Reform verpflichtet zur gemeinschaftlichen Wahrnehmung der Verantwortung aller Akteure in der Kindertagesbetreuung auf einer partnerschaftlichen Ebene. In diesem Veränderungsprozess sind auch die freien Träger aufgefordert, sich aktiv am Gestaltungsprozess zu beteiligen und in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und andern beteiligten Institutionen die Gewährleistung der Tagesbetreuung quantitativ und qualitativ zu sichern. Denn alle, ob freie Träger, der Kita-Eigenbetrieb mit seinen Kindertagesstätten oder die bezirkliche Verwaltung haben gemeinschaftlich eine Verantwortung wahrzunehmen: Die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kinder in die bestmögliche frühkindliche Förderung bedarfsgerecht erfahren und ihre Eltern im Rahmen der rechtlichen Ansprüche und pädagogischen Bedarfe darin unterstützt werden, dieses Angebot zu nutzen. Hilfe zur Erziehung Die Erfüllung des individuellen Rechtsanspruches auf Hilfen zur Erziehung ist ein zentraler Auftrag des Jugendamtes. Hilfen zur Erziehung sind zugleich das wichtigste Instrument des Jugendamtes, Gefährdungen des Kindeswohls abzuwenden. Die Gewährung von Hilfen zur Erziehung bleibt dabei stets ein auf den Einzelfall bezogener Entscheidungsprozess über die Notwendigkeit und Geeignetheit einer zu bewilligenden Leistung. Dabei steht das Jugendamt auch in der Verantwortung, mit Instrumenten des Fach- und Kostencontrollings auf einen wirtschaftlichen Einsatz von zu achten. Dafür ist das seit 2010 gültige neue Zuweisungs- und Basiskorrekturverfahren zwischen dem Land Berlin und den Bezirken zu beachten. Grundsatz bleibt: notwendige Hilfen werden gewährt.; Rechtsansprüche werden erfüllt. Zugleich verändern sich die Hilfen selbst: Mit der Sozialraumorientierung ist eine Betonung der sozialräumlichen und familiären gewachsen, die Hilfen werden stärker mit den Bedingungen des sozialen Raums verbunden und mit temporären Projekten organisiert das Jugendamt präventive Angebote im Vorfeld von Hilfen zur Erziehung. fördern setzen effizient ein. 5

10 Stärkung sozialer Nachbarschaft zur Bürgerkommune zu heißt, die Interessen und Vorstellungen der Menschen, die hier leben, in den Mittelpunkt der Arbeit des Bezirksamtes zu stellen. Das Bezirksamt hat dazu ein Gemeinwesenkonzept beschlossen. Dieses bildet den gemeinsamen Handlungsrahmen für die öffentlichen und freien Träger der sozialen und kulturellen Angebote und Aktivitäten. Stadtteil-Zentren Mit Kindertagesstätten und Schulen, Stadtteilzentren und Bürgertreffs, Vereinen und Kirchengemeinden, mit Wohnungsunternehmen, Bürgerinitiativen, Kiezbeiräten und vielen mehr verfügt der Bezirk über zahlreiche Akteure, die vor Ort ihre Möglichkeiten verbinden, um als kinder- und familienfreundlichen Bezirk zu gestalten. Dabei stellen die Stadtteilzentren Familienunterstützung pur dar. Sie ermöglichen und Bürgern generationsübergreifende Begegnungen und Beteiligungen. Sie tragen wichtige Aufgaben wie die Zusammenarbeit mit Vereinen, Gewinnung und Unterstützung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die Zusammenarbeit mit spezialisierten Beratungsstellen sowie Angebote von Familienerholung und Familienbildung. Gemeinsames Ziel über die Ressortgrenzen hinweg muss es sein, zielgruppengenauere Angebote vor Ort anzubieten. Zugleich ist eine stärkere Einbindung in gemeinsame Planungsprozesse und in Prioritätensetzungen des Bezirks erforderlich. Sozialraumorientierung Sozialräumliche Potenziale werden stärker zur Unterstützung von Familien genutzt. Vor dem Hintergrund des Konzepts der Sozialraumorientierung liegt in der Verknüpfung fallunspezifischer Leistungen bzw. Leistungen im Vorfeld von Hilfen zur Erziehung die Chance, Stärken des kinderund familienfreundlichen Bezirks durch den gezielten Einsatz von auszubauen. Dazu werden neue methodische Ansätze konkreter Stadtteilarbeit an sozialen Brennpunkten durch das Jugendamt initiiert und evaluiert. Die weitere Öffnung von Schulen und Kitas in den Stadtteil wird unterstützt. Fazit Seit nunmehr vier Jahren agieren die er Akteure der Jugendhilfe erfolgreich im Sinne der 2006 beschlossenen Jugendpolitischen Leitlinien. Mit der Fortschreibung erfolgt eine Anpassung an die geänderten Rahmenbedingungen. Hervorgehoben sind die Methoden, Themen und Schwerpunktaufgaben, die einem besonderen Wandel unterzogen waren und sind und die die Säulen der Jugendhilfe in bilden. Daneben wird auch in der Erziehungs- und Familienberatung, bei Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, bei der Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen, Bundeselterngeld und wirtschaftlicher Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfe kontinuierlich familienfreundliche Arbeit geleistet. Es gilt, die Leitlinien weiterhin als Orientierung und Richtschnur der Arbeit der Jugendhilfe in mit Leben zu erfüllen. fördern setzen effizient ein. Räßler-Wolff 6

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