Größte Baustelle in Harztor: Baubeginn im März in Northeimer Straße

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1 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN FÜR DIE GEMEINDE HARZTOR AMTSBLATT der Gemeinde Harztor ORTSCHAFTEN DER GEMEINDE HARZTOR: HARZUNGEN HERRMANNSACKER ILFELD NEUSTADT NIEDERSACHSWERFEN 26. Jahrgang Nr Februar 2019 Größte Baustelle in Harztor: Baubeginn im März in Northeimer Straße Im März startet die größte komplexe Straßenbaumaßnahme in Harztor für die kommenden Monate: In gut eineinhalb Jahren sollen die Northeimer Straße und ein Abschnitt der Vater-Jahn-Straße (L1037) grundhaft ausgebaut werden. In die Erde kommen auch eine neue Gas- und eine Trinkwasserleitung sowie eine Regen- und Schmutzwasserentwässerung, außerdem Leerrohre für den geplanten Breitbandausbau. Als Baubeginn ist der 4. März geplant. Die Arbeiten werden in vier Abschnitten und zum Großteil unter Vollsperrung erfolgen. Das Bauende ist für August 2020 avisiert. Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf rund 1,85 Millionen Euro. In Anbetracht der langen Bauzeit ist das natürlich eine Herausforderung für die Anwohner. Die Baufirmen werden auf jeden Fall während der gesamten Bauzeit mit den Anwohnern in engen Kontakt stehen, um auftretende Probleme schnell zu lösen, sagte Harztor-Bürgermeister Stephan Klante. Bauträger für diese Komplexmaßnahme sind der Abwasserzweckverband Südharz, das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr/Region Nord, die Gemeinde Harztor, der Wasserverband Nordhausen und die Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG. Bauausführende Firma ist die Bietergemeinschaft Kemna Bau GmbH & Co.KG aus Harztor und die Firma Mütze&Rätzel aus Wohlmirstedt. Bauarbeiten erfolgen in vier großen Abschnitten Die ersten Arbeiten sollen am 4. März auf einem rund 250 Meter langen Abschnitt der Northeimer Straße von der Kreuzung Kleine/Große Bahnhofstraße bis zur Kreuzung Kupferhammer/Alexander-Puschkin-Straße beginnen. Auf dieser Strecke erfolgen bis September dieses Jahres die umfangreichsten Eingriffe. Baubeginn ist am Kreuzungsbereich Kupferhammer/Puschkinstraße. Neben einem grundhaften Straßenausbau werden auf der südlichen Straßenseite auch neue Nebenanlagen mit zehn Stellflächen und neue Straßenbeleuchtung errichtet. Diese Arbeiten erfolgen unter Vollsperrung. Der überörtliche Verkehr wird großräumig über die K36 in Richtung Appenrode, die L2073 in Richtung Ellrich und weiter über die L 1037 Richtung Woffleben umgeleitet. Anlieger in Niedersachswerfen werden innerörtlich umgeleitet, sofern erforderlich. Parallel dazu ist geplant, in den sechs Wochen Sommerferien, vom 8. Juli bis 16. August, den Kreuzungsbereich Große/Kleine Bahnhofstraße/Northeimer Straße/Vater-Jahn-Straße zu sanieren. Die Arbeiten sind nur unter Vollsperrung möglich, die allerdings aufgrund des Schülerverkehrs hier ausschließlich während der großen Ferien realisiert werden kann. Im Anschluss an diese beiden Bauabschnitte wird das letzte Fahrbahnstück in Richtung Ortsausgang, ab Höhe Kreuzung Puschkin-Straße/Kupferhammer bis auf Höhe der Berebrücke ausgebaut. Diese Arbeiten sind für Mitte September bis Mitte Dezember 2019 geplant. Auf Höhe des Schützenplatzes wird es während der Bauarbeiten eine provisorische Straße für Anwohner der Siedlungen am westlichen Ortsrand geben. Die Northeimer Straße in Niedersachswerfen wird in den kommenden Monaten grundhaft ausgebaut, die südliche Straßenseite erhält neue Nebenanlagen und Stellplätze. Die Arbeiten sollen 4. März in Höhe der Kreuzung Kupferhammer/Puschkin-Straße unter Vollsperrung beginnen. Foto: Gemeinde Harztor/Susanne Schedwill Arbeiten in Vater-Jahn-Straße erst ab 2020 Im kommenden Jahr erfolgt dann der Ausbau des kürzeren Abschnittes Vater-Jahn-Straße ab Höhe Zum Sachswerfer Handwagen bis vor die Kreuzung Kleine/ Große Bahnhofstraße. Die Nebenanlagen müssen hier zum Teil nur in der Höhe angepasst werden. Die Fußgängerampel wird gegen eine neue Anlage getauscht. Zum Abschluss der Arbeiten wird von Ende Juni 2020 bis Ende August 2020 ab Höhe Zum Sachswerfer Handwagen bis zur B4 ein Rohrgraben geöffnet. Hier wird lediglich eine neue Trinkwasserleitung in die Erde gebracht. Die Straßendecke wird in diesem Abschnitt nicht saniert. Die Zufahrt zu den beiden Restaurants in der Vater-Jahn-Straße ist während der gesamten Bauzeit gewährleistet. Informationsveranstaltung für betroffene Anwohner Die Gemeinde Harztor wird zusammen mit den bauausführenden Firmen alle von der Maßnahme betroffenen Anwohner am 28. Februar in einer Einwohnerversammlung über die kommenden Bauarbeiten und deren koordinierten Ablauf informieren. Gemeinde Harztor Seite 1

2 AMTLICHER TEIL Wahl der Gemeinderatsmitglieder in der Gemeinde Harztor Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen 1. In der Gemeinde Harztor sind am Mitglieder des Gemeinderates zu wählen. Zum Gemeinderatsmitglied sind nur Wahlberechtigte im Sinne der 1 und 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) wählbar, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr voll-endet haben ( 12 ThürKWG). Deutsche und Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind wahlberechtigt, wenn sie am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht aus-geschlossen sind ( 2 ThürKWG) und seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthalt in der Gemeinde Harztor haben; der Aufenthalt in der Gemeinde wird vermutet, wenn die Person in der Gemeinde gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend ( 1 Abs. 1, 12 ThürKWG). Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Republik Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (entfällt, wenn entsprechend der Mitteilung nach Artikel 50 Absatz 2 des EU-Vertrags vom 29. März 2017 zum Zeitpunkt der Wahl gemäß Artikel 50 Absatz 3 des EU-Vertrags die Verträge auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland keine Anwendung mehr finden) sowie Republik Zypern. Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Be-kleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet ( 12 ThürK- WG). 1.1 Für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder können Wahlvorschläge von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes oder von Wählergruppen aufgestellt werden. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Ein Wahl-vorschlag darf höchstens 20 Bewerber enthalten. Die Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe ihres Nachnamens und Vornamens sowie ihres Geburtsdatums, ihres Berufs und ihrer Anschrift im Wahlvorschlag aufzuführen. Jeder Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen. Jeder Wahlvorschlag muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvor-schläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Alle Wahlvorschläge müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunter-zeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig. In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter abberufen und durch andere ersetzt werden. 1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) enthalten: a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift der Bewerber unter Angabe ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- und Nach-namens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift. Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen: a) die Erklärungen der Bewerber nach dem Muster der Anlage 6 zur ThürKWO, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt sind und dass sie ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag zu-stimmen, b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende Ver-sammlung, c) Versicherungen an Eides statt vom Versammlungsleiter und zwei weiteren Teil-nehmern der Versammlung nach 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG. 2. Alle von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellten Bewerber müssen in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vor-schlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Ver-sammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahl-vorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Die Bewerber können auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern einer Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen einer Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl sowie die Festlegung der Reihen-folge in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder wahlberechtigte Teilnehmer der Auf-stellungsversammlung vorschlagsberechtigt war und dass den sich für die Aufstellung bewerbenden Personen Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des 156 des Strafgesetzbuches. 3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Seite 2

3 AMTLICHER TEIL Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag oder im Kreistag/Gemeinderat vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt werden wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 80 Unterschriften). 3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Gemeinderat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unter-stützungsunterschriften von viermal soviel Wahlberechtigten wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unter-stützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Kreistag/Gemeinderat aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag oder im Kreistag/Gemeinderat vertreten ist. 3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürK- WG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war. 3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bis zum 22. April 2019, 18:00 Uhr, ausgelegten Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten der Gemeinde Harztor im Ordnungsamt, Zimmer 106 (Gebäude über den Parkplatz zu erreichen), Ilgerstraße 23, OT Ilfeld, Harztor montags dienstags mittwochs donnerstags freitags ausgelegt. von 9.00 bis Uhr und von bis Uhr von 9.00 bis Uhr und von bis Uhr von 9.00 bis Uhr von 9.00 bis Uhr und von bis Uhr von 9.00 bis Uhr Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, den Eintragungsraum aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Ein-tragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen. Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurück-genommen werden. 4. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig (Listenverbindung). Sie muss spätestens am 22. April 2019, 18:00 Uhr, durch übereinstimmende Erklärung der Beauftragten der Wahlvorschläge gegenüber dem Wahlleiter erfolgen. Dieser Erklärung ist die schriftliche Zustimmung der Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen beteiligten Wahlvorschläge ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) beizufügen. 5. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 12. April 2019 bis 18:00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter der Gemeinde Harztor, Frau Monika Klement, Ilgerstr. 23, Harztor einzureichen. Ein-gereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 12. April 2019 bis 18:00 Uhr durch ge-meinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlages und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlages zurückgenommen werden. Die Erklärung von Listenverbindungen muss bis zum 22. April 2019 bis 18:00 Uhr ebenfalls gegenüber dem Wahlleiter erfolgen. 6. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so findet Mehrheits-wahl statt, d.h. die Wahl wird ohne Bindung an etwaige vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat in diesem Fall so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. 7. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter unverzüglich auf Mängel über-prüft und die Beauftragten aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens bis 22. April 2019 bis 18:00 Uhr behoben sein. Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Änderungen der Wahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls von Bewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlust veranlasst sind; Personen, die in solchen Fällen aufgestellt werden sollen (Ersatzbewerber), sind in gleicher Weise wie Bewerber zu wählen. Am 23. April 2019 tritt der Wahlausschuss zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen zu Listenverbindungen den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. 8. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Die angegebenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, Sonntag, einen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt ( 37 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz ThürKWG). Harztor, den 26. Februar 2019 Monika Klement Wahlleiterin Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der Ortschaftsbürgermeister 1. In den Ortsteilen mit Ortschaftsverfassung (Ortschaften) Ilfeld und Niedersachswerfen der Gemeinde Harztor werden am 26. Mai 2019 je ein Ortschaftsbürgermeister als Ehren-beamter der Gemeinde gewählt. Zum Ortschaftsbürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der 1 und 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten seinen Aufenthalt in dem Ortsteil mit Seite 3

4 AMTLICHER TEIL Ortsteilver-fassung hat; der Aufenthalt in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung wird vermutet, wenn die Person im Gebiet des Ortsteils mit Ortsteilverfassung gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Republik Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (entfällt, wenn entsprechend der Mitteilung nach Artikel 50 Absatz 2 des EU-Vertrags vom 29. März 2017 zum Zeitpunkt der Wahl gemäß Artikel 50 Absatz 3 des EU-Vertrags die Verträge auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland keine Anwendung mehr finden) sowie Republik Zypern. Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Be-kleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet. Zum Ortschaftsbürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Jeder Bewerber für das Amt des Ortschaftsbürgermeisters hat für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter der Stadt/Gemeinde eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt ( 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG). 1.1 Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber enthalten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in einem Wahl-vorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe ist. Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den Namen und ggf. die Kurz-bezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahl-vorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig. In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter der Stadt/Gemeinde abberufen und durch andere ersetzt werden. 1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung (Thür- KWO) enthalten: a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift des Bewerbers, c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines StelIvertreters, d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift. Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als Anlage beizufügen: Die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist, dass er der Aufnahme in dem Wahlvorschlag zustimmt sowie die Erklärung des Bewerbers nach 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG. 1.3 Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Bewerbers als Kennwort, den Vornamen, das Ge-burtsdatum, den Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift die Unterschriften von mindestens fünfmal soviel Wahlberechtigten tragen, wie weitere Mitglieder des Ortschaftsrats zu wählen sind, und zwar in Ilfeld 50 und in Niedersachswerfen 50 Unterstützungsunterschriften. Bewirbt sich der bisherige Ortschaftsbürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unter-stützungsunterschriften erforderlich. Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers sind als Anlage beizufügen: Die Erklärung des Einzelbewerbers nach dem Muster der Anlage 6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist sowie die Erklärung nach 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG. 2. Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellte Bewerber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vor-schlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Ver-sammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahl-vor- Seite 4

5 AMTLICHER TEIL schlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers, Ort und Zeit der Ver-sammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvor-schlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist. Der Wahlleiter der Gemeinde ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zu-ständige Behörde im Sinne des 156 des Strafgesetzbuches. 3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag oder im Gemeinderat bzw. Ortschaftsrat vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal soviel Wahl-berechtigten unterstützt werden wie weitere Mitglieder des Ortschaftsrates zu wählen sind (insgesamt folgende Anzahl von Unterschriften: Ilfeld 40 und Niedersachswerfen 40). 3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Gemeinderat/Ortschaftsrat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unter-stützungsunterschriften von viermal soviel Wahlberechtigten wie Ortschaftsratsmitglieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unter-stützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Ortschaftsrat aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununter-brochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, Kreistag oder im Gemeinderat vertreten ist. 3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürK- WG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war. 3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter der Gemeinde bis zum 22. April 2019, 18:00 Uhr, ausgelegten Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter der Gemeinde mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Harztor im Ordnungsamt, Zimmer 106 (Gebäude über den Parkplatz zu erreichen) - Ilgerstraße 23, OT Ilfeld, Harztor montags dienstags mittwochs donnerstags von 9.00 bis Uhr und von bis Uhr von 9.00 bis Uhr und von bis Uhr von 9.00 bis Uhr von 9.00 bis Uhr und freitags ausgelegt. von bis Uhr von 9.00 bis Uhr Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, den Eintragungsraum bei der Gemeinde aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Ein-tragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungs-raum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungs-scheins vorliegen. Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurück-genommen werden. 3.4 Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls vom Wahlleiter der Gemeinde mit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3 gelten entsprechend. 4. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 12. April 2019 bis 18:00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter der Gemeinde Harztor, Frau Monika Klement, Ilgerstr. 23, Harztor einzureichen. Ein-gereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 12. April 2019 bis 18:00 Uhr durch ge-meinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlags oder durch schriftliche Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen werden. 5. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber als Mehrheitswahl durchgeführt. 6. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten oder die Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens am 22. April 2019 bis 18:00 Uhr behoben sein. Am 23. April 2019 tritt der Wahlausschuss der Gemeinde zu-sammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber oder verliert er die Wählbarkeit nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so findet die Wahl am 26. Mai 2019 nicht statt. 7. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Die angegebenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, Sonntag, einen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt ( 37 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz ThürKWG). Harztor, d Monika Klement Wahlleiterin Gemeinde Harztor Seite 5

6 Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der Ortschaftsratsmitglieder in den Ortschaften Ilfeld, Niedersachswerfen, Neustadt, Harzungen und Herrmannsacker 1. In den Ortschaften der Gemeinde Harztor werden am die Mitglieder der Ortschaftsräte gewählt: - in der Ortschaft Ilfeld 10 Ortschaftsratsmitglieder - in der Ortschaft Niedersachswerfen 10 Ortschaftsratsmitglieder - in der Ortschaft Neustadt 8 Ortschaftsratsmitglieder - in der Ortschaft Harzungen 4 Ortschaftsratsmitglieder - in der Ortschaft Herrmannsacker 4 Ortschaftsratsmitglieder Zum Ortschaftsratsmitglied sind nur Wahlberechtigte im Sinne der 1 und 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) wählbar. Deutsche und Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind wahlberechtigt, wenn sie am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind ( 2 ThürKWG) und seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthalt in der jeweiligen Ortschaft haben; der Aufenthalt in der Ortschaft wird vermutet, wenn die Person in der Ortschaft gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend ( 1 Abs. 1, 12 ThürKWG). Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Republik Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (entfällt, wenn entsprechend der Mitteilung nach Artikel 50 Absatz 2 des EU-Vertrags vom 29. März 2017 zum Zeitpunkt der Wahl gemäß Artikel 50 Absatz 3 des EU-Vertrags die Verträge auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland keine Anwendung mehr finden) sowie Republik Zypern. Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet ( 12 ThürK- WG). 1.1 Für die Wahl der Ortschaftsratsmitglieder können Wahlvorschläge von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes oder von Wählergruppen aufgestellt werden. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Der Wahlvorschlag für die Ortschaften Ilfeld und Niedersachswerfen darf je höchstens 20 Bewerber enthalten. Der Wahlvorschlag für die Ortschaft Neustadt darf höchstens 16 Bewerber enthalten. Der Wahlvorschlag für die Ortschaften Harzungen und Herrmannsacker darf je höchstens 8 Bewerber enthalten. AMTLICHER TEIL Die Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe ihres Nachnamens und Vornamens sowie ihres Geburtsdatums, ihres Berufs und ihrer Anschrift im Wahlvorschlag aufzuführen. Jeder Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen. Jeder Wahlvorschlag muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Alle Wahlvorschläge müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig. In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter abberufen und durch andere ersetzt werden. 1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) enthalten: a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift der Bewerber unter Angabe ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift. Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen: a) die Erklärungen der Bewerber nach dem Muster der Anlage 6 zur ThürKWO, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt sind und dass sie ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen, b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung, c) Versicherungen an Eides statt vom Versammlungsleiter und zwei weiteren Teilnehmern der Versammlung nach 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG. 2. Alle von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellten Bewerber müssen in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Die Bewerber können auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern einer Partei oder den wahlberechtigten Seite 6

7 AMTLICHER TEIL Angehörigen einer Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl sowie die Festlegung der Reihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder wahlberechtigte Teilnehmer der Aufstellungsversammlung vorschlagsberechtigt war und dass den sich für die Aufstellung bewerbenden Personen Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des 156 des Strafgesetzbuches. 3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises Nordhausen, im Gemeinderat oder im Ortschaftsrat vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt werden wie Ortschaftsratsmitglieder zu wählen sind. 3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag des Landkreises, im Gemeinderat oder im Ortschaftsrat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal soviel Wahlberechtigten wie Ortschaftsratsmitglieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Kreistag, im Gemeinderat oder im Ortschaftsrat aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag oder im Kreistag/Gemeinderat/Ortschaftsrat vertreten ist. 3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürK- WG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war. 3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bis zum 22. April 2019, 18:00 Uhr, ausgelegten Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten der Gemeinde Harztor im Ordnungsamt, Zimmer 106 (Gebäude über den Parkplatz zu erreichen), Ilgerstraße 23, OT Ilfeld, Harztor montags dienstags von 9.00 bis Uhr und von bis Uhr von 9.00 bis Uhr und von bis Uhr mittwochs donnerstags freitags ausgelegt. von 9.00 bis Uhr von 9.00 bis Uhr und von bis Uhr von 9.00 bis Uhr Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, den Eintragungsraum in der Gemeinde Harztor aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen. Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen werden. 4. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig (Listenverbindung). Sie muss spätestens am 22. April 2019, 18:00 Uhr, durch übereinstimmende Erklärung der Beauftragten der Wahlvorschläge gegenüber dem Wahlleiter erfolgen. Dieser Erklärung ist die schriftliche Zustimmung der Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen beteiligten Wahlvorschläge ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) beizufügen. 5. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 12. April 2019 bis 18:00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter der Gemeinde Harztor, Frau Klement Ilgerstr. 23 (OT Ilfeld), Harztor einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 12. April 2019 bis 18:00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlages und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlages zurückgenommen werden. Die Erklärung von Listenverbindungen muss bis zum 22. April 2019 bis 18:00 Uhr ebenfalls gegenüber dem Wahlleiter erfolgen. 6. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so findet Mehrheitswahl statt, d.h. die Wahl wird ohne Bindung an etwaige vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat in diesem Fall so viele Stimmen, wie Ortschaftsratsmitglieder zu wählen sind. 7. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens bis 22. April 2019 bis 18:00 Uhr behoben sein. Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Änderungen der Wahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls von Bewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlust veranlasst sind; Personen, die in solchen Fällen aufgestellt werden sollen (Ersatzbewerber), sind in gleicher Weise wie Bewerber zu wählen. Am 23. April 2019 tritt der Wahlausschuss zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen zu Listenverbindungen den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. 8. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Seite 7

8 AMTLICHER TEIL Die angegebenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, Sonntag, einen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt ( 37 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz ThürKWG). Harztor, den 26. Februar 2019 Monika Klement Wahlleiterin der Gemeinde Harztor Europa- und Kommunalwahl am Wahlhelfer gesucht Am 26. Mai 2019 wird die Europawahl und die Kommunalwahl durchgeführt. In der Gemeinde Harztor finden Europawahl, Kreistagswahl, Gemeinderatswahl sowie die Wahl des Ortschaftsrates in den Ortschaften Niedersachswerfen, Ilfeld, Neustadt, Harzungen und Herrmannsacker sowie die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in den Ortschaften Ilfeld und Niedersachswerfen statt. Zur Besetzung der Wahlvorstände in den einzelnen Stimmbezirken werden für die Wahl am Sonntag, d , noch Wahlhelfer gesucht. In der Gemeinde Harztor kann es ggf. am zu einer Stichwahl bei der Wahl der Ortschaftsbürgermeister Ilfeld und Niedersachswerfen kommen Die Wahlhelfer bekommen für ihren Einsatz am Wahltag 50,- als Entschädigung gezahlt. Der Wahlvorstand trifft sich am Wahltag um 7.30 Uhr im Wahllokal. Die Wahlhandlung dauert von 8.00 bis Uhr. Danach findet die Auszählung der Stimmzettel statt. Die Wahlhelfer können tagsüber im Schichtsystem eingesetzt werden, müssen aber ab Uhr bis zur vorläufigen Feststellung des Wahlergebnisses alle anwesend sein. Das bedeutet, dass die Wahlhelfer entsprechend belastbar sein müssen. Bewerber, Beauftragte für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter sowie Leiter einer Aufstellungsversammlung für die Gemeindewahl oder eine der gleichzeitig stattfindenden Gemeindewahlen können nicht Mitglied des Wahlvorstandes sein. Fläche für zentrale Grünabfallsammelstelle gesucht Überquellende Grünabfallbehälter sollen in Harztor bald der Vergangenheit angehören: Die Gemeinde sucht eine zirka 500 Quadratmeter große Fläche, auf der eine zentrale und feste Grünabfallsammelstelle gebaut werden kann. Das Problem: Wir haben keine kommunale Fläche mehr zur Verfügung. Wir sind deshalb auf die Hilfe von unseren Bürgern angewiesen, erläutert Harztor-Bürgermeister Stephan Klante. Hintergrund ist, dass der Landkreis Nordhausen, der für die Grünabfallentsorgung zuständig ist, eine solche zentrale Sammelstelle in einer der fünf Ortschaften von Harztor bauen will. Das Depot soll mit Auto und Hänger gut befahrbar sein. Die Abfallbehörde hatte als möglichen Standort den bereits bestehenden Sammelplatz an der Ilfelder Grundschule vorgeschlagen. Die Naturschutzbehörde lehnte dies jedoch ab. Wer über eine geeignete Fläche verfügt und diese als Pachtland zur Verfügung stellen möchte, kann sich direkt an die Gemeinde Harztor wenden, bittet Klante. Interessenten können sich per an info@harztor.de oder telefonisch unter (036331) an die Gemeindeverwaltung wenden. Unangetastet von dem Plan bleiben die drei bisherigen Sammelstellen in Ilfeld, Niedersachswerfen und Neustadt/Osterode. Die bleiben bestehen, wir müssen vielmehr zusätzlichen Platz schaffen, erläutert Klante. Die bisherigen Grünabfallbehälter sind vor allem im Sommer und Herbst meist schnell übervoll. Gemeinde Harztor Interessierte Bürger melden sich bitte schriftlich oder telefonisch bei der Gemeinde Harztor - Frau Klement (Tel /373-40; ordnungsamt@harztor.de) oder Frau Rübesamen (Tel /373-21; hauptamt@harztor.de). Hinweisbekanntmachung der Gemeinde Harztor zum Planungsverband Industriegebiet Kohnstein gemäß 42 Absatz 3, Satz 5 ThürKGG Im Amtsblatt des Landkreises Nordhausen Nr. 16/2018 vom hat das Landratsamt Nordhausen (Kommunalaufsicht) bekannt gegeben, dass es durch Bescheid vom mit Wirkung zum die Auflösung des Planungsverbandes Industriegebiet Kohnstein genehmigt hat. Der Genehmigungsbescheid ist bestandkräftig. Gemäß 41 Absatz 1, Satz 1 Thür KGG hat ein Zweckverband, der aufgelöst wird, seine Geschäfte abzuwickeln. Der Planungsverband Industriegebiet Kohnstein gilt bis zum Ende der Abwicklung als fortbestehend, soweit es der Zweck der Abwicklung erfordert. Harztor, den gez. Stephan Klante Bürgermeister NACHRUF Tief erschüttert und mit großer Trauer erhielten wir die Nachricht, dass Frau Jennifer Pohl im Alter von nur 34 Jahren plötzlich und unerwartet mitten aus dem Leben gerissen wurde. Wir trauern mit ihrer Familie um einen besonderen Menschen. In den Jahren, in denen sie den Bürgerservice der Gemeinde Harztor leitete, lernten wir sie als freundliche und herzliche Kollegin kennen, der wir sehr viel verdanken. Wir werden Frau Pohl in bester Erinnerung behalten. Unser tiefstes Mitgefühl gilt ihren Angehörigen. Der Bürgermeister und die Mitarbeiter der Gemeinde Harztor Seite 8

9 Wir gratulieren recht herzlich am: zum 80. Geburtstag Frau Wenzel, Irma zum 70. Geburtstag Frau Thiele, Brigitte zum 75. Geburtstag Frau Wickner, Marlies zum 85. Geburtstag Frau Lüders, Elisabeth zum 85. Geburtstag Frau Sperber, Gertraude zum 70. Geburtstag Herr Möhrmann, Joachim zum 80. Geburtstag Frau Rambow, Annelore zum 75. Geburtstag Frau Hunold, Gisela zum 80. Geburtstag Herr Matthes, Manfred zum 85. Geburtstag Herr Paul, Edmund zum 90. Geburtstag Herr Schrader, Hans-Joachim zum 70. Geburtstag Herr Weber, Lothar zum 80. Geburtstag Frau Limburg, Ingeborg zum 75. Geburtstag Herr Minnerup, Fred zum 80. Geburtstag Herr Gruhle, Gottfried zum 85. Geburtstag Frau Ebeling, Elfriede zum 70. Geburtstag Herr Kurzius, Heinz zum 75. Geburtstag Frau Pfündel, Hiltrud zum 80. Geburtstag Frau Herrmann, Edda zum 75. Geburtstag Herr Thiemrodt, Horst zum 70. Geburtstag Frau Krause, Carola zum 80. Geburtstag Frau Bischoff, Maria zum 85. Geburtstag Herr Wisseling, Lothar zum 80. Geburtstag Frau Ebling, Ruth zum 75. Geburtstag Herr Jobs, Eckhard zum 80. Geburtstag Herr Papke, Egon zum 75. Geburtstag Herr Völker, Hans Hermann zum 80. Geburtstag Frau Wiegand, Ingeborg zum 75. Geburtstag Herr Albrecht, Walter zum 80. Geburtstag Herr Hattenhauer, Kurt zum 85. Geburtstag Frau Kucklick, Brigitta zum 90. Geburtstag Herr Sturm, Josef zum 85. Geburtstag Herr Kleemann, Engelbert zum 85. Geburtstag Frau Sturm, Elfriede zum 70. Geburtstag Herr Dreßler, Rolf zum 75. Geburtstag Frau Dolch, Gerlinde zum 70. Geburtstag Herr Höring, Rainer zum 75. Geburtstag Frau Staudenmayer, Gudrun zum 85. Geburtstag Frau Bauersfeld, Lotte zum 80. Geburtstag Herr Teichmann, Rolf in: Harztor OT Harzungen in: Harztor OT Herrmannsacker in: Harztor OT Neustadt/Harz in: Harztor OT Neustadt/Harz in: Harztor OT Neustadt/Harz in: Harztor OT Neustadt/Harz in: Harztor OT Neustadt/Harz in: Harztor OT Niedersachswerfen in: Harztor OT Niedersachswerfen in: Harztor OT Niedersachswerfen in: Harztor OT Niedersachswerfen in: Harztor OT Niedersachswerfen in: Harztor OT Niedersachswerfen in: Harztor OT Niedersachswerfen in: Harztor OT Niedersachswerfen in: Harztor OT Niedersachswerfen in: Harztor OT Niedersachswerfen in: Harztor OT Niedersachswerfen in: Harztor OT Niedersachswerfen JUBILÄEN zum 50. Hochzeitstag Herr Illhardt, Claus-Dieter und Frau Illhardt, Monika Harztor OT Niedersachswerfen zum 65. Hochzeitstag Herr Sturm, Josef und Frau Sturm, Ruth Harztor OT Niedersachswerfen zum 50. Hochzeitstag Herr Basse, Uwe und Frau Basse, Helga Harztor OT Niedersachswerfen FAMILIENEREIGNISSE Bei frohen und ernsten Anlässen empfehlen sich deshalb Familienanzeigen in unserer Zeitung. Wir beraten Sie gern! Tel.: ( ) HARZKLUB ILFELD - WIEGERSDORF E.V. NATURPARK SÜDHARZ :00 Uhr Wanderung Gerda Pojtinger Sonntag Blumenpavillon Poppenturm über das Gottestal nach Ilfeld zurück (Fahrt zum Poppenturm erfolgt mit Fahrgemeinschaft bitte telefonisch anmelden /46235, da Teilnehmerzahl beschränkt ist) :00 Uhr Arbeitseinsatz Grillplatz :00 Uhr Jahreshauptversammlung Samstag Gaststätte Poppenbergs Ruh Information für Harztor Die im Gemeinderat Harztor arbeitende Gruppe der Unabhängigen Wählerliste (UWL) hatte sich bereits im Jahr 2015 auf eine Namenserweiterung festgelegt (Harztor Information vom 26. September 2015 berichtete). Seit dieser Zeit wird offiziell der Name Bürgerforum Harztor- Unabhängige Wählerliste (BF-UWL) geführt, der es auch ermöglichen sollte, mit Kandidaten und Bürgern der neuen Ortsteile, die ebenfalls keiner etablierten Partei angehören oder Einzelkämpfer sind, auf gleicher Augenhöhe zusammen zu arbeiten. Nunmehr ist der Zusammenschluss mit Kandidaten und Unterstützern aus den Ortschaften Harzungen, Herrmannsacker, Ilfeld, Neustadt/Osterode und Niedersachswerfen zum Bürgerforum Harztor - Unabhängige Wählerliste (BF-UWL) erfolgt. Ziel soll es nunmehr sein, auch aus den kleineren Ortsteilen Vertreter in den neuen Gemeinderat zu entsenden, überparteilich effektiv für die vergrößerte Landgemeinde zu arbeiten und dabei alle Ortschaften zu beachten. Ulrich Wilke, Kai Liebig Seite 9

10 Reisebüro Ramona Becker Sonderleistungen: nach Absprache individuelle Beratungstermine Planung extravaganter Reisen Ernst-Thälmann-Platz Harztor Tel. ( ) Fax ( ) Handy (0170) Seite 10

11 Vereine können sich auf Homepage präsentieren Vereine und Verbände aus Harztor können sich auf der Homepage mit ihren Kontaktdaten präsentieren. Interessenten können einen Text, Fotos (maximal 5) und ein Vereinslogo gern zur Veröffentlichung an die senden. Der Text sollte am Ende einen Abschnitt mit Ansprechpartner, Adresse, und Telefonnummer beinhalten. Angesprochen sind vor allem Vereine aus den drei neuen Ortschaften Harzungen, Neustadt und Herrmannsacker. Vereine aus Ilfeld und Niedersachswerfen können gern aktualisierte Texte und neue Fotos einreichen. Bei weiteren Fragen gibt es unter Telefon / weitere Informationen. Gemeinde Harztor FAMILIENEREIGNISSE Bei frohen und ernsten Anlässen empfehlen sich deshalb Familienanzeigen in unserer Zeitung. Wir beraten Sie gern! Tel.: ( ) Haben Sie Interesse oder brauchen Sie Unterstützung? Wir werden geboren, wir leben unser Leben, wir haben unseren Lebensplan. Sehr oft begegnen uns in unserem Alltag oder in unserem Arbeitsfeld Menschen, die ihrem Lebensende entgegen sehen. Welche grundlegenden Fragen ergeben sich für diese Menschen? Wie können wir sie unterstützen? Was brauchen wir, um ihnen nicht ausweichen zu müssen? Wie können wir reagieren, wenn uns plötzlich unvorhergesehene Fragen treffen? Wie können wir den Angehörigen begegnen? Wie komme ich selbst aus scheinbar hilflosen Situationen heraus? Wie kann ich eine Krise bewältigen? Haben auch Sie sich schon mal in solch einer Situation befunden, oder waren in der Position desjenigen, welcher gerne jemanden zum Reden an seiner Seite gehabt hätte? Erfahren Sie durch Gespräche mit uns, wie ein ambulanter Hospizdienst arbeitet, denn genau dieser kann Ihnen bei vielen Fragen weiterhelfen. Wir sind nicht nur am Lebensende für Sie da, sondern auch schon lange davor, wenn es anfängt schwierig zu werden. Auch können Sie sich intensiv darüber informieren, wie Sie eventuell selbst in solch einem Dienst mitarbeiten können. Haben Sie Interesse, dann rufen Sie einfach an. Gerne möchten wir uns persönlich mit Ihnen unterhalten oder Ihnen zur Seite stehen. Daniela Schröter Koordinatorin Hospizverein Nordhausen e.v. Otto-Ludwig-Strasse Nordhausen Tel.: Fax: hospiz.ndh@gmx.com Seite 11

12 24. März, 15 Uhr Musikalischer Gottesdienst mit Jugendorchester Capella Juventa und Posaunenchor St. Georg-Marien Kirche Ilfeld Eintritt frei! Um eine Spende wird gebeten. Seite 12

13 Ein Fest für Familien und Freunde inmitten der Natur unter freiem Himmel, so wollen wir unser 5. Ahornparkfest gestalten. Nach den Jahren voller neuer Ideen, großer Besuche und einiger Attraktionen wollen wir in diesem Jahr in ruhiger Atmosphäre gemeinsam feiern. Die Grundschulkinder proben schon jetzt voller Elan an ihrem diesjährigen Programm, auf das wir uns genauso freuen wie auf Ronald Gäßlein. Freuen Sie sich auf lecker Kuchen vom Dorf und Essen und Trinken verschiedener Art. Natürlich werden unsere Gärtnermeister zur Verfügung stehen, wenn es gilt, Fragen zu unseren Ahornen zu beantworten. Auch eine Kinderolympiade ist wieder geplant, damit auch die Kleinsten die Zeit im Park in vollen Zügen genießen können. Auf einer der vielen Bänke im Park oder auf einer mitgebrachten Decke auf der Wiese gemütlich sitzen, mit Freunden, Verwandten, Bekannten und vielleicht auch Fremden so die frohe Botschaft der Harztor - Jugendfeuerwehren in der ersten Ausgabe unserer Harztor-Information in Eine Botschaft, die um die Welt geht und um Frieden bittet. Entzündet wird das Licht in der Vorweihnachtszeit in der Geburtsgrotte Jesu ILFELD Gemeinsam zusammen genießen ins Gespräch kommen, dabei was leckeres Essen und Trinken und den Balladen von Roland Gäßlein lauschen, das ist eine schöne Art, ein Fest zu feiern. Sie können allein oder besser mit anderen gemeinsam im Park spazieren und schauen, was sich in den vergangenen Jahren getan hat oder staunen, wie groß manche unserer Ahorne schon geworden sind. Das Ahornparkfest findet am Sonnabend, den 25.Mai 2019 statt. Zuvor wird der Osterhase wieder viele bunte Eier für die Kleinsten im Ahornpark verstecken. Das Ostereiersuchen beginnt ab Uhr am Ostersonnabend, den 20.April 2019, wir und der Osterhase freuen uns auf viele Kinder. Der Vorstand P.S: Erinnerung: Die Mitgliederversammlung vom Ahornparkverein Ilfeld e.v. findet am Freitag, den 15. März um 18:00 Uhr im Hotel Harzparadies statt. Ein Licht geht um die Welt", Christi in Betlehem was wiederum unweit von Jerusalem auf israelischem Territorium liegt. Die Heilige Städte konnten wir mit einer privat organisierten Reise im November 2018 besuchen. Im unterirdischen Gewölbe der Geburtskirche wird das Friedenslicht durch israelische Kinder entzündet und auf dem Luftwege nach Europa gebracht. Viele Besucher halten hier inne und wünschen sich Frieden für die Familie und die Welt. Der Besuch dieser heiligen Städte und auch der geschichtsträchtigen Stadt Jerusalem wird uns nachhaltig in Erinnerung bleiben. Bewahren wir das Symbol des Friedenslicht, so wie es uns unsere Kinder und Enkel mit ihrer Aktion vermitteln wollen in unseren Herzen. Mit freundlichen Grüßen W. Jörgens Blick vom Ölberg auf Jerusalem Blick in den Raum, wo das Friedenslicht alljährlich entzündet wird Seite 13

14 FRANK S LYRIKSEITE! Eine Kolumne von Frank Bohn Genießen Sie nun nach dem Trubel des Alltages die Wirkung der Poesie! Gedichte, die die Welt veränderten werde ich in den nächsten Heften bieten. Es gibt Gedichte, die Auslöser und Bestandteil tiefgreifender gesellschaftlicher Veränderungen sind und die überragende Kraft der Worte bezeugen! Martin Luther ist die Geistesfreiheit zu danken, welche die Menschen zu ihrer Befreiung benötigten! (in über 100 Sprachen übersetzt!) "Ein Schlachtlied war jener Gesang, womit Martin Luther 1521 zum Reichstag in Worms einzog! Dieses Lied war die Hymne der Reformation und hat bis heute seine begeisternde Kraft mit seinen geharnischten Worten erhalten!" (H. Heine) Ein feste Burg ist unser Gott, ein gute Wehr und Waffen. Er hilft uns frei aus aller Not, die uns jetzt hat betroffen. Der alt böse Feind mit Ernst er es jetzt meint; groß Macht und viel List sein grausam Rüstung ist, auf Erd ist nicht seinsgleichen. Mit unsrer Macht ist nichts getan, wir sind gar bald verloren; es streit' für uns der rechte Mann, den Gott hat selbst erkoren. Fragst du, wer der ist? Er heißt Jesus Christ, der Herr Zebaoth, und ist kein andrer Gott, das Feld muß er behalten. Und wenn die Welt voll Teufel wär, und wollt uns gar verschlingen, so fürchten wir uns nicht so sehr, es soll uns doch gelingen. Der Fürst dieser Welt, wie sauer er sich stellt, tut er uns doch nicht; das macht, er ist gericht': Ein Wörtlein kann ihn fällen. Das Wort sie sollen lassen stahn und kein' Dank dazu haben; er ist bei uns wohl auf dem Plan mit seinem Geist und Gaben. Nehmen sie den Leib, Gut, Ehr, Kind und Weib: Laß fahren dahin, sie habens kein' Gewinn, das Reich muß uns doch bleiben. FAMILIENEREIGNISSE Bei frohen und ernsten Anlässen empfehlen sich deshalb Familienanzeigen in unserer Zeitung. Wir beraten Sie gern! Tel.: ( ) Seite 14

15 Advance Care Planning im SONNENHOF! ILFELD Einfach mal DANKE sagen! Ein großes Dankeschön an alle fleißigen und steten Teilnehmer der AG Backen, wollte Doreen Rambow aus der sozialen Betreuung mal sagen. Hierfür entschied sie sich dieses weniger in Worte zu fassen sondern in die Tat umzusetzen. Während die Bewohner von einer arbeitsreichen Backrunde ausgingen, heckte Doreen Rambow einen Plan aus. Fix deckte sie die Kaffeetafel ein und platzierte in der Mitte eine selbstgemachte Himbeertorte. Überrascht waren die Damen und der Herr, als sie statt zu belegende Backbleche, einen gedeckten Tisch vorfanden. Neben Kaffee stießen alle gemeinsam mit einem Glas Sekt an und freuten sich auf eine weitere gemeinsame Zeit in der AG Backen. Danny Kais Seniorenpflegeheim Sonnenhof Seit Dienstag, dem 15.Januar nimmt Peter Hegewald die Aufgaben eines Beraters zur Vorsorgeplanung im Sonnenhof sowie auch im Asternhof in Ellrich wahr. Peter Hegewald hat eine Berufsausbildung zum Krankenpfleger und arbeitete bis zu seinem Ruhestand zuletzt im Christlichen Hospiz Haus Geborgenheit Da staunten unsere drei Sonnenhof- Ziegenböcke aus dem Gehege nicht schlecht! Hatte sich doch tatsächlich eine fremde Ziegendame vor einiger Zeit in den Sonnenhof verirrt. Oder hatte sie gar vor, den Sonnenhof aufzusuchen um sich zu vergewissern, ob es stimmt, dass es da alle gut mit einen meinen? Wie auch immer. So trug es sich zu, dass plötzlich eine Ziege mir nix dir nix durch den Haupteingang hereinspazierte, im Foyer stand und Anschluss Kein Bock! in Neustadt. Dort führte er neben der Krankenpflege auch die Aufgaben eines Seelsorgers aus. Als künftiger Berater bietet er den Bewohnern Gespräche rund um das Thema Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht an. Danny Kais Seniorenpflegeheim Sonnenhof suchte. Ein neugieriger Blick ins Foyer, dann einmal links um die Ecke. Aha, das muss wohl die Tür zur Rezeption sein, mh grad keiner da. Aaah, ähm ich meine mäh, da ist ja noch eine offene Tür. Mal schauen, mäh, da ist ja wer. Einrichtungsleiterin Kerstin Schmidt traute im ersten Moment ihren Augen kaum. Konnte das jetzt gerade sein? Nichtsahnend am Schreibtisch sitzend blickte sie doch tatsächlich eine meckernde Ziege an. Einen Termin hatte die bestimmt nicht, das ist gewiss. Trotzdem nahm sich Kerstin Schmidt Zeit und nahm sich vorläufig der Ziege an. Die Nacht verbrachte die Ziege übrigens im Vorstall des Ziegengeheges. Unsere drei Ziegenböcke Moritz, Peter und Carlo hatten darauf bestanden! Achja, am nächsten Tag konnte die Ziegendame ihrem eigentlichen Zuhause wieder zugeführt werden. Ende gut, alles gut! Danny Kais Seniorenpflegeheim Sonnenhof Ilfeld Spendenbetrag vom Sonnenhof Am Montag, dem 17. Dezember des alten Jahres empfing Einrichtungsleiterin Kerstin Schmidt Hospizleiter Hans-Christoph Wisch vom Christlichen Hospiz Haus Geborgenheit Neustadt. Aus dem Erlös der Tombola, welche zur 25-Jahrfeier und dem Tag der offenen Tür im Seniorenpflegeheim Sonnenhof viele Besucher und Gäste anlockte, wurde eine Spende in Höhe von 300 Euro an das Hospiz übergeben. Hans-Christoph Wisch freute sich sehr und bedankte sich recht herzlich im Namen des Hospizes. Danny Kais Seniorenpflegeheim Sonnenhof Seite 15

16 ILFELD Naschkatze oder Naschhörnchen? In der kalten Jahreszeit laden einige Futterkästen, rund um das Ilfelder Bergwerk Lange Wand, possierliche Kletterkünstler zum Naschen ein. Wir Mitglieder der Bergwerk -und Wanderführergruppe e.v. füllen gern die Futterstellen auf. Gerade an strengen Wintertagen kommt den Tieren menschliche Hilfe sehr gelegen. Spechte und Kleiber gehören auch zu den Stammgästen an den Futterstellen. Ein Dankeschön an alle Tier -und Natur lieben Futtersponsoren. Lydia Schubert Friseure Höring Harztor Kleine Bahnhofstraße 16 Tel.... : / Filiale Ellrich Nicolaiplatz 18 Tel.... : / Filiale Nordhausen im Südharz Klinikum Tel. : / Jeden Monat ein tolles Angebot! Im MÄRZ: AKTION EIN ERWACHSENER MIT HAARSCHNITT BEZAHLT + EIN KINDERHAARSCHNITT (BIS 12 JAHRE) GRATIS! Seite 16

17 NIEDERSACHSWERFEN BARBAROSSA braucht Männer! Singen Sie gern? Haben Sie eventuell schon Chor-Erfahrung oder möchten Sie einfach auch mal etwas Anderes, etwas Neues singen? Dann hätten wir da was für Sie! Der Choir of BARBAROSSA beabsichtigt, seine personelle Größe nun deutlich zu erweitern und sucht dafür insbesondere Männer jeden Alters! Dabei hebt sich dieser Chor gleich in mehrfacher Hinsicht wesentlich von anderen ab. So stammen die Lieder aus der Feder des Komponisten und Autors Gerald Michael Fähnrich, es sind also alles neue und eigene Stücke! Die Musik vereint klassische, gregorianische und rockige Elemente. Diese werden bei den Open-Air Auftritten dann live von der Band of Barbarossa begleitet, sicher auch eine Besonderheit und mit Sicherheit ein spannendes Erlebnis und eine garantiert neue Erfahrung für jeden Sänger, jede Sängerin! Daher startet der neue Choir of Barbarossa am Samstag, den um 10 Uhr im Saal des NekroWerk Nordhausen, Industrieweg 11, gleich hinter der Marktkauf-Tankstelle links, im ehemaligen Fliesen-Center, mit seiner zweiten Schnupper-Probe! Wer die Macher des Projektes und ihre Ideen einmal kurz kennenlernen oder einfach nur mal austesten möchte, ob dieser Projekt-Chor etwas für ihn/sie ist, ist recht herzlich eingeladen! Wer glaubt, dass sich der neue Choir of Barbarossa 2.0. bei den geplanten Auftritten nur in der hintersten Reihe stehend oder hinter der Bühne hinter seinen Notenblättern versteckt, dem darf noch eine weitere Aus- Der "Choir of Barbarossa" bei seinem Auftritt "Burg in Flammen" am auf der Burgruine Hohnstein. Foto: Christoph Keil richtung nahegelegt werden: Als Teil der künftigen Barbarossa Music Show wird beabsichtigt, den Chor auch direkt in die Szenen, in die Handlung mit einzubeziehen, sprich, er hat dann auch darstellenden Charakter! So ist er beispielsweise das Gefolge des Kaisers Friedrich Barbarossa I. auf dem Kreuzzug nach Jerusalem, von dem er ja bekanntlich nicht wieder heimkehrte. Das ist nur mit möglichst vielen Sängerinnen und Sängern, Statisten, sowohl Männer, Frauen und Kindern, so wie es seinerzeit üblich war, authentisch darzustellen. Somit ist der nächste logische Schritt, nachdem einige Testphasen in kleinerem Rahmen erfolgreich absolviert wurden, den Choir of Barbarossa nun allmählich auf eine würdige Größe anwachsen zu lassen! Als ersten gemeinsamen öffentlichen Auftritt in der Region ist das Altstadtfest Nordhausen, am Freitag, den , mit eigener Bühne fest geplant! Die Chorleiterin ist Isabel Krone vom preisgekrönten Chor Nova Cantica, der Projektleiter, Komponist, Autor und Kopf des ganzen Gerald Michael Fähnrich aus Harztor. Wer sich vorab anmelden möchte, kann dies sehr gern bei der Chor-Admin Susanne Schickschneit unter Angabe des Namens, Wohnortes und einer Handy-Nummer tun. Doch unverbindliches Vorbeikommen geht bei dieser ersten Schnupperprobe am Samstag, den 2.3. um 10 Uhr selbstverständlich auch! Um dann zur nächsten Probe, vier Wochen später, weitere Mannen mitzubrigen; und Frauen natürlich auch ;-) Die Adresse lautet: online: www. harztor.de Seite 17

18 Merkzettel Ranzenparty Uhr Seite 18

19 Gemeinde Harztor Ilgerstraße Harztor Ausbildung zur/m Fachangestellten für Bäderbetriebe Wir suchen zum 01. August 2019 eine/n freundliche/n und engagierte/n Auszubildende/n zur/m Fachangestellten für Bäderbetriebe. Wir bieten: ein modernes Arbeitsumfeld ermöglichen dir eine abwechslungsreiche, zukunftsorientierte Ausbildung Voraussetzungen: Realschulabschluss Gute Schulnoten in Mathematik, Physik, Biologie, Chemie Motivation/ Leistungsbereitschaft Flexibilität Zuverlässigkeit Technisches Verständnis Wassersportbegeisterung und sportliche Eignung Dauer und Ort der Ausbildung: 3 Ausbildungsjahre Berufsschule in Chemnitz (Blockunterricht) Praktische Ausbildung in unseren 3 Freibädern der Gemeinde Harztor; Badehaus Nordhausen Das Aufgabengebiet eines/r FA für Bäderbetriebe umfasst: Die Gewährleistung der Sicherheit im Schwimmbad Die Beaufsichtigung und Betreuung der Badegäste Die Überwachung der technischen Anlagen sowie der Wasserqualität Die Durchführung von Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten Das Erteilen von Schwimmunterricht Vergütung/Sonstiges: Ausbildungsvergütung nach Tarifvertrag TVöD Urlaubsanspruch 30 Tage/Jahr 3 Monate Probezeit Wir freuen uns auf deine aussagekräftige Bewerbung, die du bitte bis zum an folgende Anschrift schickst: Gemeinde Harztor Personalabteilung, Frau Laszig personalamt@harztor.de Ilgerstraße Harztor Klante Bürgermeister Gemeinde Harztor Seite 19

20 Seite 20

21 NIEDERSACHSWERFEN 25 Jahre Johanniter-Kindergarten Wirbelwind in Niedersachswerfen Tannenzapfenweitwerfen, Hockey oder Schneemannparcours: Bei vier Grad Minus feierten die Mädchen und Jungen am 25. Januar in Niedersachswerfen eine Winterolympiade. Anlass war der 25. Jahrestag in Trägerschaft der Johanniter-Unfallhilfe: Am 1. Januar 1994 übernahm der Träger von der Gemeinde den Kindergarten, die das Haus in der Albertstraße bereits im Jahr 1984 eröffnet hatte. Wir hatten zu Beginn sechs Kindergruppen zu betreuen. Es war ein reiner Kindergarten, das heißt, ohne Kinderkrippe. Es arbeiteten acht Erzieher und eine Es sind die tiefen Momente, die ein Herz öffnen und verzaubern. An einem trüben Tag Anfang Februar brachten unsere Betreuerinnen einen ganzen Sack voll emotionaler Momente in das Beschäftigungsprogramm für unsere Heimbewohner/innen. Kindheitsträume erwachten und es ging lustig zu. Sich Zeit nehmen zum Träumen, zur Traurigkeit Leiterin, Frau Heise, im Haus, berichtete Petra Müller, die seit 2005 die Kindereinrichtung leitet. Seither ist das Haus stetig gewachsen: Seit 2001 werden auch Krippenkinder betreut. Heute arbeiten 18 Erzieher im Haus. Sie betreuen 129 Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt. Erst im vergangenen Herbst ist der neue Anbau eingeweiht worden. In unserem Konzept stehen teiloffene Arbeit, das heißt Spiel in allen Räumen, Bewegung und Gesundheit im Vordergrund, erläuterte Petra Müller die Konzeption. Seit mittlerweile fast sieben Jahren können die Kinder im Keller den Kneippraum nutzen. Die kalten Knie- und Armgüsse würden sichtlich dabei helfen, dass die Kinder weniger erkältet sind, so die Leiterin weiter. Petra Müller nutzte das Fest auch, um sich bei den Elternvertretern und den Mitgliedern des Fördervereins Kinderlachen zu bedanken. Letztere helfen sowohl finanziell als auch mit tatkräftiger Unterstützung bei allen Festen. Katharina Höhne, seit Juli vergangenen Jahres Regionalvorstand bei den Johannitern, dankte den Rendezvous mit einem Clown und zur Fröhlichkeit ist auch im Alter wichtig. Lachen ist die beste Medizin und unterstützt die Mobilisierung. Deshalb steht schon ein Plan B: Das nächste Mal wird noch mehr gelacht! Seniorenzentrum Katharina-von-Bora Niedersachswerfen Betreuerin Lydia Schubert Eltern, dass man auch in schwierigen Zeiten immer im Gespräch geblieben ist. 25 Jahre Trägerschaft, das sei eine beeindruckende Zahl, so Höhne. Die Erzieher hätten sich in all den Jahren als Brücke zwischen Gemeinde und Träger verstanden, ergänzte Petra Müller und verwies auf die gute Zusammenarbeit. Harztor-Bürgermeister Stephan Klante dankte den Mitarbeitern des Kindergartens für deren gute Arbeit und überreichte eine 100-Euro-Spende von der Kommune. Gemeinde Harztor Kleine Zaubershow im Seniorenzentrum Katharina-von-Bora Niedersachswerfen Hokuspokus-eins-zwei-drei und schon war es passiert!! Hasen und anderes Getier kamen aus dem Hut, als unser Heimbewohner Heinrich Köhler während einer Gruppenbeschäftigung eine kleine Zaubershow einlegte. Über seine magischen Tricks staunten die Zuschauer und klatschten Beifall. Unsere Bewohnerin Martha Penzis assistierte dem Zauberer. Sie hatte sichtlich viel Spaß dabei. Seniorenzentrum Katharina-von-Bora Alltagsbegleiterin Lydia Schubert Seite 21

22 In jedem Jahr erholen sich Neustädter, Urlauber, Stammgäste aus dem gesamten Landkreis im Neustädter Waldbad. Damit das auch so bleibt hat sich im Jahr Frauenpower beim Förderverein Waldbad-Neustadt e.v ein Förderverein gegründet. Seither haben die engagierten Mitglieder des Vereins viel bewegt. Neue Spiel und Sportgeräte, Sprungtürme, Bepflanzun- Gute Zutaten für einen guten Zweck erbrachten 600,- für das Hospiz in Neustadt Am Montagvormittag, , überreichte Bäckermeister Ulrich König das rote Sparschwein gefüllt mit 600,- Euro aus dem Erlös des Stollenverkaufs 2018 an Hospizleiter Hans-Christoph Wisch. Bereits zum 2. Mal wählte die Bäckerei König in Neustadt für ihre vorweihnachtliche Stollenaktion, mit der sie jedes Jahr ein Projekt unterstützen, das Christliche Hospiz Haus Geborgenheit vor Ort aus. Das mit den Guten Zutaten für den guten Zweck stimmte offensichtlich. Mehr als 1000 Stollen wurden im Verkaufswagen in der Umgebung von Neustadt und in Nordhausen verkauft. Nicht nur der leckere Stollen kam gut bei den Käufern an, auch die Spende für den Zweck in der Region. Manche gaben spontan auch deutlich mehr in das rote Sparschwein. Das zeigt ein großes Vertrauen in die gute Arbeit des Hospizes. Einige Stollenkäufer hatten selbst Familienangehörige dort. gen, Sanierungsarbeiten aller Art sind nur ein kleiner Auszug der erreichten Ziele des Vereins. In unzähligen Arbeitsstunden wurde viel Herzblut in dieses Ehrenamt investiert, immer bestrebt das Bad mit Leben zu erfüllen und die grüne Wohlfühloase zum Fuße der Burgruine Neustadt zu erhalten. Das komplette Vereinskapital, das sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Einnahmen aus Veranstaltungen zusammensetzt, wurde im Sinne des Waldbades eingesetzt. Am fand die jährliche Mitgliederversammlung statt. Vorsitzende Anne Dumjahn freute sich das so viele Mitglieder ihrer Einladung zur dieser Wahlversammlung gefolgt waren. Nach dem verlesen des Rechenschafts- und Kassenberichts wurde der alte Vorstand einstimmig entlastet. Gedankt Die Gäste des Hospizes, das Hospizteam danken herzlich der Bäckerei König für diese besondere Unterstützung im Jahr Sie war zusätzlich zum traditionellen 1,70 m Stollen, der immer zum Neustädter Weihnachtsmarkt zugunsten des Hospizes verkauft wird. Auch allen Stollenkäufern sei an dieser Stelle Dank gesagt. Ihre Entscheidung, sich mit einem köstlichen Neustädter Stollen an den Festtagen verwöhnen zu lassen und der damit verbundenen Extraspende, tut auch den Hospizgästen gut. So wie die Bäckerei haben auch andere Firmen der Region und Privatpersonen das Hospiz mit großzügigen Spenden unterstützt. Die Hospizleitung bedankt sich sehr für dieses Dankeschön und Vertrauen um die Versorgung schwerstkranker sterbender Menschen und auch die Begleitung der Angehörigen. An dieser Stelle möchten wir einladen zur Begegnung und Kennenlernen zu den Veranstaltungen im Hospiz in diesem Jahr, die wie immer in der Presse bekannt gegeben werden. wurde dem Engagement von Anne Dumjahn, Lothar Kaufhold, Christiane Arnoldt, Bernd Schimmel, Petra Gerlach, Uwe Dumjahn und Heike Gerlach. Sie alle haben mit viel Fleiß und Idealismus maßgeblich zum Erfolg dieses Vereins beigetragen. Als Vorsitzende des Fördervereins wurde Anne Dumjahn bestätigt, zur 2. Vorsitzenden wurde Kathleen Hahnemann, als Kassenwartin Pia Staecker und Doreen Baufeldt als Schriftführerin gewählt. Beiräte sind Heike Gerlach, Katrin Buse und Alexandra Günther. Sie bedankten sich für das ihnen entgegen gebrachte Vertrauen. Ziel ist es, an dem Erreichten anzuknüpfen und mit dem Erhalt des Waldbades ein Stück Lebensqualität für die Einwohner Neustadts, die Gäste und die Kinder zu bewahren. Doreen Baufeldt Schriftführerin v.l.n.r. Bäckermeister Ulrich König und Hospizleiter Hans-Christoph Wisch. Foto: Hospiz Seite 22

23 Der Einladung zum Jubiläum in die lichtdurchflutete Herzschlag-Jugendkirche Nordhausen waren am Donnerstag, , 150 Gäste gefolgt. Zehn Jahre Christliches Hospiz in Nordthüringen, ein Grund zum Feiern und dankbarem Rückblick. Dass diese nicht einfache Arbeit angekommen ist und wahrgenommen wird, auch im Bereich der Politik zeigte sich im verlesenen Grußwort von Ministerpräsident Bodo Ramelow und dem des Landkreises durch Hannelore Haase. Ilka Joppe, Geschäftsführerin des Thüringer Hospiz- und Palliativverbandes hielt die Laudatio. In der Begleitung Sterbender braucht man Mut und die Begegnung von Mensch zu Mensch. Sich den eigenen Ängsten stellen schafft die Brücke zu den Ängsten des Anderen. Dr. Joachim Drechsel griff im Angesicht der Wegbegleitung der Gäste im Hospiz die Fragestellung auf Ende oder Ziel des menschlichen Lebens. Das diese Sichtweise vom christlichen Glauben als Ziel, eine wesentlichen Unterschied bedeutet. Hospiz will Herberge sein. Die Grundhaltung des Schutzes des Bedürftigen, zieht sich durch die gesamte biblische Botschaft und zeigt sich in der Zusage Gottes Ich bin mit dir. Zwei Tänzer des Nordhäuser Theaters unter Leitung von Ivan Alboresi interpretierten auf ihre künstlerische Weise das Thema Liebe, Trennung und Abschied in einem eindrucksvollem Tanz Dejavue. In seinem Dankeswort erzählte Hospizleiter Hans-Christoph Wisch noch einmal von den Anfängen. Ein ganz entscheidender Impuls zur besseren Versorgung NEUSTADT-KURIER 10 Jahre Christliches Hospiz Haus Geborgenheit sterbender Menschen kam 2003 seitens Pflegekräfte durch eine Mitarbeiterbefragung im Fachkrankenhaus in Neustadt. Aus dem anfänglichen Projekt 2005 über die konzeptionelle Entwicklung, vielen Gesprächen mit Ilka Joppe, der Planung und Finanzierung wurde aus dem Impuls die gelebte Idee. Am war der erste Spatenstich. Bereits am das Richtfest und am die Schlüsselübergabe. Die ersten Gäste zogen im darauffolgenden Januar ein. Allerdings waren Anfänge nicht einfach. Die wohl eigene Konfrontation mit dem Sterben so konzentriert in einem Hospiz, das wollten viele Menschen anfangs nicht. Es gelang aber mit anderen, dafür offenen Menschen, dem Hospizverein Nordhausen, Palliativmedizinern und Pflegekräften in der Region gemeinsam ein Netzwerk zur Versorgung und Begleitung sterbender Menschen aufzubauen. Weiter betonte er: Das Hospiz, lat. Herberge oder auch Gastfreundschaft, wurde zu einer Haltung zum Leben und damit zu einem Ort, an dem Menschen am Ende ihres Lebens neben palliativmedizischer Versorgung und Pflege auch die Geborgenheit durch Zuwendung in der Begleitung erfahren dürften. Ernst genommen werden in ihren Bedürfnissen, in ihrer Persönlichkeit und mit ihren durch die Krankheit gegebenen Einschränkungen. 10 Jahre Hospizarbeit bedeuten auch, dass Höhen und Tiefen sich abwechseln und bewältigt werden mussten. Wir waren und sind Lernende, die immer wieder die eigene Motivation und Haltung auf den Prüfstand stellen müssen. Es geht um die Menschen, die in unserem Haus Schutz und Hilfe suchen, nicht um uns, die wir hier arbeiten! Gesellschaftliche und politische Fragestellungen sind nicht zu ignorieren, sondern erfordern auch hier unsre Stimme und Engagement. Aber wir sind nicht allein, sondern haben inzwischen wertvolle Partner in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gefunden. In den vergangen 10 Jahren sind mehr als 1500 Hospizgäste und ihre Angehörigen begleitet worden. Sein Dank galt in erster Linie Gott. Dem Team, das sich auf die Gäste und Angehörigen täglich einlässt. Ihren Familien für ihr Mittragen. Den zahlreichen ehrenamtlichen Helfern. Den Spendern und Sponsoren und den Verantwortlichen in Politik, Medizin und Kostenträgern. Er schloss mit den Worten einer kurz nach der Eröffnung verstorbenen Mitarbeiterin. Am Ende brachte Claudia Wisch mit einem kulinarischen Gruß den Dank an das vorn versammelte Hospizteam sichtbar zum Ausdruck. Musikalisch umrahmt wurde die Festveranstaltung durch das Streichquartett der Kreismusikschule Nordhausen unter Leitung von Ulrike Neubert Bereits um 19 Uhr im Nachrichtenteil des Thüringen-Journals im MDR Fernsehens kam ein kurzer Beitrag zum Hospizjubiläum. Fotos: Matthias Schüler Seite 23

24 37. Kinderkleidungsbasar Frühjahr 2019 in der Gemeinde NEUSTADT Freitag 15. März von Uhr und Samstag 16. März von Uhr im Saal Hohnstein, Neustadt, Burgstr. 41 Öffnungszeit nur für Schwangere am Donnerstag, 14. März, Uhr (Bitte Mutterpass mitbringen.) Unter dem Motto Es muß nicht immer neu sein bietet der Förderverein Waldbad Neustadt e. V. allen die Gelegenheit, gut erhaltene Kinderkleidung, Kinderwagen, Laufgitter, Spielzeug usw. zu verkaufen bzw. zu kaufen, auch Kleidung für Erwachsene. Ohne Anmeldung ist keine Abgabe möglich!!! 15 % des Verkaufserlöses der Teilnehmer werden vom Förderverein Waldbad Neustadt e.v. für den SV Hohnstein verwendet. Informationen zum Basar und zum Förder-verein Waldbad Neustadt e.v. finden Sie unter: Der Förderverein Waldbad Neustadt e. V. freut sich auf Ihre rege Beteiligung. Seite 24

25 Aus dem Tagebuch der Harzklub-Trolle Treffen am 1. Februar 2019 Heute konnten wir bei trockenem Winterwetter den Wald erkunden. Es lag etwas Schnee, aber einen Schneeball konnten wir daraus nicht formen. Über die Wildkatze haben wir heute viel erfahren. Sie ist durch die Veränderung der Natur sehr vom Aussterben bedroht. Bei uns im Südharz gibt es noch einige Tiere und es wäre schön wenn nicht alle Büsche und Baumreihen verschwinden, damit sie sich auch weiter verstecken kann. Wir haben im Spiel als Katze die Maus gefangen und so erfahren wie anstrengend die Futtersuche ist. Am Waldrand haben wir heute ein Beobachtungsfeld eingerichtet. Dort werden wir die nächsten Wochen beobachten wie sich die Natur verändert. Treffen am Heute war ein wunderschöner Wintertag mit viel Sonne. Gleich nach der Begrüßung sind wir um den Petersberg gelaufen, da dort die Sonnenseite ist und wir noch viel davon abbekamen. Wir suchten mit den Augen und dann mit dem Fernglas Vogelnester in den Bäumen und wurden auch fündig. Mit was wir nicht gerechnet hatten war das wir auch Pilze fanden. Doch unsere Adleraugen konnten Austernseitlinge, Samtfußrüblinge und Hasenohr (Judasohr) entdecken. Wie uns erklärt wurde alle 3 Pilze sind essbar, doch wir wollten heute dann doch keine Pilzsuppe. Im Lönspark angekommen spielten wir noch Kamera, was uns viel Spaß bereitete. Am Grillplatz gab es noch einen Zapfenzielwurf mit den unterwegs gesammelten Fichtenzapfen. Weitere Tagebucheintragungen können Sie jederzeit und aktuell unter lesen. Doris Berberich, Harzklub Neustadt / Osterode e.v. NEUSTADT-KURIER VERANSTALTUNGEN im Monat März in Neustadt/Harz Freitag, d von Uhr die Luftmaschen vom Harzklubzweigverein Neustadt-Osterode treffen sich zumbasteln und Handarbeiten für jedermann im Vereinszimmer der Neustadt-Information Freitag, d von Uhr Treffen sich die Harzklub-Trolle auf dem Grillplatz Zapfkuhle Alle Jungen und Mädchen im Alter von 5 bis 12 Jahre sind eingeladen die Natur unserer Heimat zu erkunden. Freitag, d um Uhr Weltgebetstag im Evang. Fachkrankenhaus in Neustadt Samstag, d um Uhr Karnevalsitzung des OCV im Saal Hohnstein Sonntag, d um Uhr Kinderkarneval im Saal Hohnstein mit dem OCV Montag, d um Uhr Karnevalsitzung zum Rosenmontag im Saal Hohnstein Mittwoch, d von bis Uhr Laden wir zum gemeinsamen Singen in das Vereinszimmer der Neustadt-Information, Stolberger Str. 3 ein Sonntag, d um Uhr Gottesdienst in der St.-Julian-Kirche im OT Osterode Mittwoch, d von bis Uhr Laden wir zum gemeinsamen Singen in das Vereinszimmer der Neustadt-Information, Stolberger Str. 3 ein Freitag, d von Uhr die Luftmaschen vom Harzklubzweigverein Neustadt-Osterode treffen sich zum Basteln und Handarbeiten für jedermann im Vereinszimmer der Neustadt-Information Freitag, d von Uhr Treffen sich die Harzklub-Trolle auf dem Grillplatz Zapfkuhle Alle Jungen und Mädchen im Alter von 5 bis 12 Jahre sind eingeladen die Natur unserer Heimat zu erkunden. Sonntag, d um Uhr Gottesdienst im Gemeinderaum der St.-Georg-Kirche Neustadt Mittwoch, d von bis Uhr Laden wir zum gemeinsamen Singen in das Vereinszimmer der Neustadt-Information, Stolberger Str. 3 ein Mittwoch, d von bis Uhr Laden wir zum gemeinsamen Singen in das Vereinszimmer der Neustadt-Information, Stolberger Str. 3 ein Freitag, d von Uhr Treffen sich die Harzklub-Trolle auf dem Grillplatz Zapfkuhle Alle Jungen und Mädchen im Alter von 5 bis 12 Jahre sind eingeladen die Natur unserer Heimat zu erkunden. Freitag, d von Uhr die Luftmaschen vom Harzklubzweigverein Neustadt-Osterode treffen sich zum Basteln und Handarbeiten für jedermann im Vereinszimmer der Neustadt-Information Seite 25

26 Tierfasching Am 1. März 2019 von Uhr Auf dem Grillplatz in Neustadt Mit Lagerfeuer Trolle-Punsch Pfannkuchen Die Harzklub-Trolle laden alle Kinder zum Mitfeiern ein Harzklub- Seite 26

27 NEUSTADT-KURIER Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum" Am Dienstag, dem 22. Januar 2019, folgten 21 von 22 Mitgliedern der Einladung zur Jahreshauptversammlung der Trachtengruppe Neustadt in den Neustädter Hof. Nachdem die Jagdhornbläser den Abend eröffneten, begrüßte der Vorsitzende Werner Korn die Sängerinnen und Sänger. Ein herzliches Willkommen überbrachte die Hotelchefin Ilse Pojtinger und bedankte sich für die sehr gute Zusammenarbeit. Karola Holzapfel trug das Protokoll der Jahreshauptversammlung von 2017 vor. Es konnte jeder feststellen, dass der Protokollantin nichts entgangen ist. Mit dem Zitat nach dem bekannten Philosophen Friedrich Nitsche Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum" und dem Hinweis über die anspruchsvolle Freizeitbeschäftigung des Musizierens verlas der Vorsitzende den Rechenschaftsbericht vom Jahr Mit stolzen 57 Zusammenkünften, fünf mehr als 2017, kann sich die Gruppe rühmen. Bedenklich ist jedoch der Altersdurchschnitt. All diejenigen, die daran interessiert sind, das Harzer Brauchtum zu pflegen und Spaß am Singen haben, können sich gern unter der Telefonnummer beim Vorsitzenden melden oder sich auf unserer Facebook Seite der Trachtengruppe Neustadt informieren. Highlights waren die Fahrt zur Grünen Woche" nach Berlin, die Aufnahme des Südharzliedes zur CD-Herstellung, der Auftritt zum Finkenmanöver in Benneckenstein und nicht zu vergessen, das 65. Jubiläum der Trachtengruppe, welches in Altenbrak gefeiert wurde. Ein Mitglied unserer Gruppe, Heike Strauß, absolvierte in Wernigerode einen Jodelkurs. In der Diskussion brachten Christel und Frank-Dieter Meyer Vorschläge, um das Freie Singen" gemeinsam mit der Trachtengruppe bei gegebenen Anlässen zu fördern. Geehrt wurden Karola Holzapfel für 50 Jahre Mitgliedschaft, Thomas Schütze und Blasius Preinisberger für 40 Jahre. Alle drei traten der Trachtengruppe schon als Jugendliche bei. Christa Sülzle kann auf 15 Jahre Vereinstätigkeit zurückblicken. Der Wahlleiter schlug vor, den alten Vorstand zu entlasten. Dieses wurde einstimmig angenommen. Da es an der Arbeit nichts zu beanstanden gab, machte man den Vorschlag, den alten Vorstand (Werner Korn als Vorsitzenden, Monika Prengel Stellvertreterin und als Kassenwart Renate Völker) im Block wieder zu wählen, welcher wiederum einstimmig angenommen wurde. Der Vorsitzende Werner Korn bedankte sich bei den Mitgliedern und hofft, dass das laufende Jahr ähnlich schöne Erlebnisse bringt, wie das Jahr Angelika Engler Trachtengruppe Kaffeetrinken in der Konditorei König für unsere Senioren aus Neustadt und Osterode Jeden 1. Donnerstag im Monat (erstmalig 07. März) laden wir die Seniorinnen und Senioren aus Neustadt und Osterode um Uhr zum gemeinsamen gemütlichen Kaffeetrinken und Gedankenaustausch ins Café der Konditorei König recht herzlich ein. Über eine rege Beteiligung würden wir uns sehr freuen. Seite 27

28 Öffnungszeiten, Sprechzeiten und Ansprechpartner Gemeinde Harztor Bürgermeister Stephan Klante Ilgerstraße Harztor Tel. (036331) SPRECHZEITEN Donnerstag Uhr in der OS Ilfeld, Ilgerstraße 23 Termine mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde Harztor können auch außerhalb der Öffnungs-Zeiten vereinbart werden. Ilfeld Harzungen Karsten Baudrexl Tel.-Nr. (036331) oder (036331) Ich stehe Ihnen gern unter den oben genannten Telefonnummern zur Verfügung. Es ist natürlich auch möglich, einen Termin zu vereinbaren. Herrmannsacker Dirk Bertram Handy-Nr. 0176/ OT Herrmannsacker Hauptstraße Harztor S P R E C H Z E I T E N Ortschaftsbürgermeister Donnerstag 17:30 18:30 Uhr Es ist natürlich auch möglich, einen Termin zu vereinbaren. Inh. Frank Kubatschka Johannesstraße Harztor/OT Ilfeld Tel.: ( ) Fax: ( ) Öffnungszeiten: Montag Freitag Uhr Samstag Uhr Öffnungszeiten Hartmut Sauermann Tel. ( ) Harztor Ilgerstraße 23 SPRECHZEITEN Ortschaftsbürgermeister: Donnerstag, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der Gemeinde Harztor, Ilgerstraße 23 Niedersachswerfen Ulrich Wilke Tel. ( ) Harztor OT Niedersachswerfen Kirchplatz 2 SPRECHZEITEN Ortschaftsbürgermeister: Dienstag 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr Museum Ilfeld Altes Rathaus Ilgerstraße 51 Von September bis April öffnen wir jeden Mittwoch von 13:00 18:00 Uhr oder nach vorheriger Absprache unter Tel /46421 oder / FAMILIEN EREIGNISSE Bei frohen und ernsten Anlässen empfehlen sich deshalb Familienanzeigen in unserer Zeitung. Wir beraten Sie gern! Tel.: ( ) Sie möchten einen Artikel veröffentlichen? Einsendeschluss ist der 12. des jeweiligen Monats wir veröffentlichen die Beiträge nur mit Namen des Verfassers wir führen keine redaktionelle Überarbeitung durch bitte senden Sie uns ihre Beiträge unformatiert als Word- oder PDF- Dokument bitte keine Bilder in Word-Dokumente einbinden, also extra senden!!! erst Fotos ab einer Größe von 2 MB haben eine angemessene Qualität bitte schicken Sie uns diese als Bilddateien als tif oder jpg oder pdf amtsblatt@harztor.de Tel / Ilgerstraße Harztor OT Ilfeld IMPRESSUM Amtsblatt der Gemeinde Harztor Harztor-Informationen Herausgeber: Gemeinde Harztor, Der Bürgermeister, Ilgerstraße 23, Harztor Redaktion - amtlicher Teil: Gemeinde Harztor, Hauptamt, Fr. Rübesamen, Telefon: /373-21, hauptamt@harztor.de Redaktion - nichtamtlicher Teil: Gemeinde Harztor, Sekretariat, Fr. Regina Baudrexl, Telefon: / amtsblatt@harztor.de; Telefax: / verbreitete Auflage: Stück Anzeigenberaterin: Claudia Strube, Tel.: / , Satz/Druck: Werbeagentur g-art Holger Gonska, Kranichstr. 8, Nordhausen, Tel.: / , Fax: / , zappa1959@aol.com, Verteilung: Thüringer Direktmarketing GmbH Erfurt-Stotternheim Bezugsmöglichkeiten u. -bedingungen: Das Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte in der Gemeinde Harztor verteilt. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, das Amtsblatt im Hauptamt der Gemeinde Harztor, Ilgerstraße 23, Harztor, kostenlos im Falle des Postversandes gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen. Leserbriefe: Anonyme Zuschriften werden nicht veröffentlicht. Jeder Leserbrief muss mit voller Adresse versehen und vom Einsender unterschrieben sein. Die Redaktion behält sich Kürzungen unter Berücksichtigung der presserechtlichen Verantwortung vor. Für die Richtigkeit telefonisch aufgegebener Ansagen oder Änderungen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Sämtliche Texte und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt und dürfen an anderer Stelle nicht veröffentlicht werden. Es gilt die Preisliste Nr. 1 vom Seite 28

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