Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Bezirksversammlung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Bezirksversammlung"

Transkript

1 Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Bezirksversammlung Niederschrift Sitzung des Jugendhilfeausschusses Termin: Montag, Beginn: Ende: 18:00 Uhr 19:00 Uhr Raum, Ort: Saal der Bezirksversammlung, 1. Stock, Klosterwall 4, Hamburg Vorsitz SPD Herr Dirk Sielmann Vorsitz bis Top 2 stimmberechtigte Mitglieder AfD Herr Uwe Böttjer CDU Frau Constance Manzke DIE LINKE Frau Christine Detamble-Voss Vorsitz Top 3.1 GRÜNE Frau Annkatrin Behrends Herr Lothar Knode SPD Frau Anja Maria Keuchel Herr Ralf Neubauer Vorsitz ab Top 3.2 Frau Wiebke Scheuermann Seite: 1/6

2 Herr Boris Bochnick Herr Christoph Gregg Frau Anika Klafki Frau Katharina Monnerjahn Herr Lars Omland Frau Michaela Pfau beratende Mitglieder DIE LINKE Frau Anja Post-Martens GRÜNE Herr Sven Dahlgaard Frau Janine Oliveira Bastos SPD Frau Irene Appiah Frau Angela Westfehling Herr Jörg Dittmer Herr Tobias Hallberg Herr Stefan Hartmann Herr Kay Kraack Frau Emine Meyn Frau Anette Ponnath Frau Susanne Rautenberg Frau Ulrike Sohns-Dorff Verwaltung Bezirksamt Herr Wolfgang Bühse Frau Marie-Christine Hoppe Herr Dr. Peter Marquard Herr Jörg-Dietrich Poschinski Frau Dr. Christa-Maria Ruf Herr Bernd Schmidt Frau Sabine Wenzel Protokollführung Bezirksamt Frau Merle Prignitz Seite: 2/6

3 Öffentlicher Teil: TOP 1 Namensaufruf der stimmberechtigten sowie beratenden Mitglieder und Konstituierung des Ausschusses Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden der Bezirksversammlung, Herrn Sielmann, eröffnet. Er teilt mit, dass die Einladung allen Mitgliedern zugegangen sei. Frau Post-Martens stellt die Frage, wie sich der Ausschuss genau zusammensetzt und wer mit Hinblick auf das Bürgerinfo Mitglied des Ausschusses ist. Herr Sielmann verweist auf den Beschluss der Bezirksversammlung vom Herr Sielmann ruft alle Mitglieder des Ausschusses namentlich auf und stellt die Anwesenheit fest. Nicht anwesend sind die beratenden Mitglieder Frau Barth, Frau Kielbasa-Schmelter und das stimmberechtigte Mitglied Frau Manzke. Er stellt ferner fest, dass der Ausschuss mit 13 anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern beschlussfähig ist. TOP 2 Verpflichtung der Ausschussmitglieder durch den Vorsitzenden der Bezirksversammlung Herr Sielmann verpflichtet die noch zu verpflichtenden Mitglieder für ihre Tätigkeit im Ausschuss. Er übergibt sodann die Sitzungsleitung an Frau Detamble-Voss. TOP 3 Wahlen TOP 3.1 Wahl des vorsitzenden Mitglieds Frau Manzke nimmt ab diesem Top an der Sitzung teil. Sie muss nicht mehr verpflichtet werden. Somit sind 14 stimmberechtigte Mitglieder anwesend. Die Wahl wird von dem ältesten Ausschussmitglied, Frau Detamble-Voss, geleitet. Für die Wahl des vorsitzenden Mitglieds wird Herr Neubauer vorgeschlagen. Es liegen keine weiteren Vorschläge vor. Die Wahl findet durch Handaufheben statt. Es stimmen die anwesenden 14 stimmberechtigten Mitglieder ab. Herr Neubauer ist mit 14 Ja-Stimmen, keinen Nein-Stimmen und keinen Enthaltungen gewählt. Herr Neubauer nimmt die Wahl an. TOP 3.2 Wahl des stellvertretenden vorsitzenden Mitglieds Herr Neubauer übernimmt die Sitzungsleitung. Für die Wahl des stellvertretenden vorsitzenden Mitglieds werden Herr Knode, Frau Keuchel, Frau Scheuermann und Post-Martens vorgeschlagen. Frau Keuchel und Frau Scheuermann teilen mit, dass sie für die Wahl nicht zur Verfügung stehen. Herr Neubauer macht darauf aufmerksam, dass Frau Post-Martens nicht gewählt werden könne, da sie beratendes Mitglied sei. Seite: 3/6

4 Frau Post-Martens regt eine Vertagung an, um Alternativen für den stellvertretenden Vorsitzenden zu prüfen. Der Antrag auf Vertagung wird mehrheitlich bei 1 Ja-Stimme, mit 12 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt. Frau Detamble-Voss spricht sich für eine geheime Abstimmung aus. Zur Wahl steht Herr Knode. Für die Zählkommission stellen sich Frau Appiah, Frau Manzke, Herr Bochnick und Herr Dahlgaard zur Verfügung. Herr Knode wird mit 11 Ja-Stimmen, 2-Nein Stimmen und 1 Enthaltung zum stellvertretenden vorsitzenden Mitglied gewählt. Herr Knode nimmt die Wahl an. TOP 4 Anträge Es liegen keine Anträge vor. TOP 5 Mitteilungen TOP 5.1 Sachstand zum Schorsch (Zwischenunterbringung) Frau Wenzel informiert über den aktuellen Sachstand. So konnte ein Gebäude im Steindamm für die Zwischenunterbringung gefunden werden. Es sei möglich dort alle Angebote unterzubringen. Es fallen Miet- und Renovierungskosten an. Die Fachbehörde hat einen Betrag i.h.v /jährlich zugesagt, so dass ein geregelter Betrieb sichergestellt werden könne. Der Ausschuss nimmt Kenntnis. TOP 5.2 Verlagerung der Außenstelle des Allgemeinen Sozialen Dienstes St. Pauli Herr Dr. Marquard berichtet über die Verlagerung der Außenstelle des ASD St. Pauli. Er nimmt Bezug auf den Hintergrund der Schließung. Der Standort St. Pauli werde zum Jahresende aufgegeben. Ein Personalabbau werde jedoch nicht erfolgen. Frau Keuchel kritisiert, dass sie erst aus der Zeitung Kenntnis erhalten habe. Es sollte vorher darüber informiert werden, warum die Schließung notwendig sei. Frau Detamble-Voss moniert, dass im Hauptausschuss am die Schließung abgesegnet werden solle. Das Thema solle in diesem Ausschuss behandelt werden. Es müsse möglich sein, fußläufig zum Sozialarbeiter zu gelangen. Eine gewachsene und vertrauensvolle Zusammenarbeit werde konterkariert. Das Thema solle im Hauptausschuss verschoben werden, da zuvor auch die Mitarbeiter ihren Standpunkt darlegen sollten. Herr Knode bemängelt ebenfalls, dass eine Entscheidung bereits getroffen worden sei. Der Vorgang passe nicht in die politische Landschaft. Er sei mit dieser Entscheidung nicht einverstanden. Er teilt mit, dass neben dem Standort St. Pauli wohl auch der Standort Finkenwerder zur Diskussion stehe. Der Kinderschutz im Sozialraum müsse erhöht werden, daher könne man die Schließung nicht vertreten, denn St. Pauli sei ein besonders problematischer Stadtteil. Seine Fraktion werde sich gegen die Schließung wenden. Seiner Ansicht nach gebe es wenig Faktoren, die eine Zentralisierung sinnvoll erscheinen lassen. Frau Manzke schließt sich Herrn Knode an. Das Wohl der Kinder und der Eltern müsse gestärkt wer- Seite: 4/6

5 den. Das Bezirksamt ziehe sich jedoch aus dem Sozialraum zurück. Die Beweggründe müssen vorgetragen werden. Frau Post-Martens teilt mit, dass der Bezirksamtsleiter eine Schließung nicht anordnen könne. Der Jugendhilfeausschuss müsse zunächst in seiner nächsten Sitzung angehört werden. In der Sitzung könne ggf. auch vom Umzug aus der Billstedter Hauptstraße 12 berichtet werden. Herr Omland teilt mit, dass es Proteste dahingehend gebe, den Standort Mümmelmannsberg wieder zu eröffnen. Frau Klafki erklärt, dass laut Gesetz der Jugendhilfeausschuss anzuhören sei. Herr Neubauer regt an, da der Hauptausschuss das Bezirksamt nicht binden könne, solle ihm stattdessen empfohlen werden, die Beratung zu vertagen. Der Hauptausschuss sei an Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses nicht gebunden. Der Jugendhilfeausschuss könne sich dann in seiner nächsten Sitzung des Themas annehmen bzw. sich auch generell damit Befassen wie eine Verankerung der Dienststellen im Sozialraum sichergestellt werden könne. TOP 6 Verschiedenes TOP 6.1 Nächster Sitzungstermin Herr Neubauer schlägt vor, die nächste Sitzung am um Uhr im Saal der Bezirksversammlung stattfinden zu lassen. In der Sitzung sollen auch weitere Termine festgelegt werden. TOP 6.2 Themenanmeldung Herr Neubauer teilt mit, dass die Themenanmeldung in der nächsten Sitzung behandelt werden könne. Die Vorschläge können bei der Verwaltung eingereicht werden. Frau Post-Martens teilt mit, dass man sich auch mit der Überlastung des ASD befassen könne. Sie verweist auf die per Mail versandten Unterlagen. TOP 6.3 Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses Frau Post-Martens fragt, welches beratende Mitglied der Verwaltung laut Gesetz benannt worden sei. Sie bittet um Übermittlung des Anschreibens an die Träger. Herr Neubauer erwidert, dass zur nächsten Sitzung eine Übersicht vorbereitet werden könne, welches Mitglied von welchem Träger, welchen Fraktionen oder welchen Behörden vorgeschlagen wurde. Das Anschreiben und eine Liste über die angeschriebenen Träger solle dem Protokoll beigefügt werden. Seite: 5/6

6 Seite: 6/6

7 Freie und Hansestadt Hamburg Bez irksamt Hamburg-Mitte Bezirksamt Hamburg-Mitte, Klosterwall 8, D Hamburg Dezernat Steuerung und Service Fachamt Interner Service Klosterwall 8 D Hamburg Telefon Zentrale - 0 E-Fax Merle.Prignitz@Hamburg-Mitte.Hamburg.de Ansprechpartnerin: Frau Prignitz Zimmer 1102A Hamburg, den Neubildung des Jugendhilfeausschusses im Bezirksamt Hamburg - Mitte gem. 71 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfe - und 3, 4 AG SGB VIII Sehr geehrte Damen und Herren, nach den Neuwahlen zu den Bezirksversammlungen am 25. Mai 2014 ist auch der Jugendhilfeausschuss im Bezirksamt Hamburg - Mitte neu zu bilden. Gem. 71 SGB VIII gehören dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigte Mitglieder an: 1. mit drei Fünfteln des Anteils der Stimmen Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Bezirksversammlung) oder von ihr gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind, 2. mit zwei Fünfteln des Anteils der Stimmen Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Vertretungskörperschaft gewählt werden; Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen. Wählbarkeitsvoraussetzung für die vorgeschlagenen Personen ist, dass sie im Bezirk Hamburg - Mitte wohnen oder in der Jugendhilfe des Bezirks tätig sind. Gem. 4 AG SGB VIII legt die Bezirksversammlung die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder auf 10 oder 15 fest. Demnach entfallen auf die Träger der freien Jugendhilfe und der Verbände 4 bzw. höchstens 6 Sitze. 3. Gemäß 3 Absatz 2 Nr. 7 und 8 AG SGB VIII gehören den Jugendhilfeausschüssen ferner als beratende Mitglieder an: - eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau - eine in der Jugendhilfe erfahrene Person, die die Erfahrungen und Interessen der

8 - 2 - ausländischen Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien einbringt und - eine in der Jungenarbeit erfahrene Person 4. Im Übrigen kann die Bezirksversammlung gem. 3 Absatz 3 AG SGB VIII weitere im Bezirk wohnende und in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer als beratende Mitglieder in den Ausschuss wählen. Sofern die vorschlagsberechtigten Träger der freien Jugendhilfe mehr als eine Person vorschlagen, sollen zur Hälfte Frauen vorgeschlagen werden. Da eine der Voraussetzungen für die Wählbarkeit das Wohnen oder die Tätigkeit in der Jugendhilfe im Bezirk ist, wird um Angaben über das Tätigkeitsfeld gebeten, wenn die vorgeschlagene Person nicht im Bezirk Hamburg - Mitte wohnt. Auf den Vorschlägen sind neben dem Namen auch die Anschrift, das Geburtsdatum und die Rufnummer der vorgeschlagenen Person anzugeben. Bei dem Vorschlag ist deutlich kenntlich zu machen, ob ein stimmberechtigtes oder ein beratendes Mitglied nach 3 AG SGB VIII vorgeschlagen wird. Die Vorschläge für die beratenden Mitglieder (in der Mädchenarbeit erfahrene Frau, sowie die in der ausländischen Jugendhilfe bzw. die in der Jungenarbeit erfahrene Person) sollten darüber hinaus Angaben enthalten, die Auskunft über die besondere Qualifikation der Kandidatin/ des Kandidaten geben. Diese Angaben werden der Bezirksversammlung Hamburg Mitte zur Entscheidungsfindung vorgelegt. Vorsorglich wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses festlegen kann, dass für jedes stimmberechtigtes Mitglied ein stellvertretendes Mitglied zu wählen ist und die eingereichten Vorschläge für die stimmberechtigten und beratenden Mitglieder daher gleichzeitig auch für die Wahl von deren Vertretern gelten können und dass es der Bezirksversammlung Hamburg - Mitte vorbehalten bleibt, bei einer notwendigen Nachwahl eines stimmberechtigten oder beratenden Mitgliedes im Jugendhilfeausschuss auf die Vorschlagsliste aus dieser Ausschreibung zurückzugreifen. Die Vorschläge sind schriftlich bis zum einzureichen. 11. Juni 2014 beim Bezirksamt Hamburg Mitte, Dezernat Steuerung und Service Fachamt Interner Service z.hd. Frau Prignitz, Klosterwall 8, Hamburg Mit freundlichen Grüßen Merle Prignitz

9 Nr. Jugendverband 1. Advent-Jugend Hamburg 2. Alevitische Jugend Hamburg e.v. 3. Arbeiter-Samariter-Jugend -Landesjugend Hamburg- 4. Arbeitsgemeinschaft freier Jugendverbände in Hamburg e.v. -AGfJ- 5. Arbeitsgemeinschaft Hamburger Pfadfinderverbände e.v. -AHP- Arbeitsgemeinschaft Internationaler Jugendverbände in Hamburg - 6. AGIJ- ASbH - Jugend Hamburg, Jugendverein der Arbeitsgemeinschaft Spina 7. bifida und Hydrocephalus, Bereich Hamburg 8. Bund Deutscher PfadfinderInnen Landesverband Hamburg e.v. - BDP - Bund der Deutschen Katholischen Jugend - Landesarbeitsgemeinschaft in der Freien und Hansestadt Hamburg 9. (BDKJ) 10. Bund der Pfadfinder und Pfadfinderinnen, BdP, Bezirk Hamburg 11. Bund deutsch-unitarischer Jugend e.v. Landesgruppe Hamburg 12. BUNDjugend Hamburg 13. Christliche Pfadfinderschaft Deutschlands e.v., Ortsring Hamburg Christlicher Verein Junger Menschen Landesverband Hamburg e.v CVJM- 15. Deutsche Beamtenbund-Jugend, Landesverband Hamburg Deutsche Gesellschaft für Int. Kinderbegegnungen e.v. CISV Juniorengruppe Hamburg 17. Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg -DPSG- 18. Deutsche Schreberjugend Hamburg e.v. 19. Deutsche Waldjugend, Landesverband Hamburg e.v. 20. Deutscher Pfadfinderbund Hamburg e.v. -DPBH DGB-Jugend Land Hamburg 22. DJO Deutsche Jugend in Europa Landesverband Hamburg Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg e.v Jugendrotkreuz- 24. DIDF - Jugend Hamburg e.v. 25. Eriträischer Jugend- und Kulturverein Hamburg e.v. 26. Evangelische Jugend Hamburg Evangelisch-methodistische Jugend in der Freien und Hansestadt 27. Hamburg 28. fkk-jugend e.v. Landesverband Hamburg 29. Hamburger Gehörlosen Jugendclub Nordlicht e.v. 30. Hamburger Sportjugend im HSB 31. Internationaler Jugendverband Europa - Lateinamerika e.v. 32. Jugend der Christlichen Gemeinschaft Hamburg Jugend der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft -DLRG- 33. Landesverband Hamburg e.v. 34. Jugend der freien Evangelischen Gemeinde Hamburg Johanniter Jugend in der Johanniter-Unfallhilfe e.v., Regionalverband 35. Hamburg Jugendarbeitskreis im Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v. 36. Landesverband Hamburg 37. Jugendfeuerwehr Hamburg -Geschäftsstelle 38. Jugendgruppe der Gemeinde Gottes Hamburg e.v.

10 39. Jugendgruppe des Bundes der Schwerhörigen e.v. Hamburg 40. Junge Briefmarkenfreunde, Landesring Hamburg e.v. 41. Junge Europäische Föderalisten (JEF) Landesverband Hamburg e.v. 42. Junge Gemeinschaft Hamburg - Jugendgruppenraum Berne- 43. Junge Philosophen e.v. 44. Junge Presse Hamburg e.v. 45. KOMCIWAN Jugend- und Kulturverein aus Kurdistan e.v. 46. Landesjugendring Hamburg e.v. 47. Landesjugendwerk der AWO Hamburg Landesjugendwerk Hamburg des Bundes Freikirchlicher 48. Pfingsgemeinden 49. MALCA e.v. Deutsch-Lateinamerikanischer Jugend und Kulturverband Malteser Jugend im Malteser Hilfsdienst e.v Diözesesanjugendreferat Hamburg 51. Naturschutzjugend Hamburg Landesverband Hamburg 52. Pfadfinder- und Pfadfinderinnenbund Nordlicht e.v. 53. Pfadfinderbund Nord Hamburg 54. Sozialistische Jugend Deutschlands Die Falken 55. Spanische Jugend-Initiative e.v. -J.E.O.H. 56. Theater-Jugend Hamburg 57. THW-Jugend Hamburg VCP Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder in 58. Hamburg e.v. 59. Ver.di-Jugend Verein der kulturellen Medialen Kommunikationsstelle der Migration 60. (Mig-Zentrum) 61. Waldjugend Hamburg e.v.

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/13429 20. Wahlperiode 31.10.14 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 23.10.14 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12367 21. Wahlperiode 23.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 15.03.18 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Bezirksversammlung

Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Bezirksversammlung Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Bezirksversammlung Niederschrift Sitzung des Jugendhilfeausschusses Termin: Montag, 10.06.2013 Beginn: Ende: Raum, Ort: 17:00 Uhr 20:00 Uhr Kinder-

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Bezirksversammlung

Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Bezirksversammlung Termin: Mittwoch, 03.09.2014 Beginn: Ende: 17:30 Uhr 21:15 Uhr Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Bezirksversammlung Niederschrift Sitzung des Jugendhilfeausschusses Raum, Ort: Saal

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Hamburg, den IS 1/ Tel.: N I E D E R S C H R I F T

Freie und Hansestadt Hamburg Hamburg, den IS 1/ Tel.: N I E D E R S C H R I F T Freie und Hansestadt Hamburg 20095 Hamburg, den 21.05.2013 Bezirksamt Hamburg-Mitte Klosterwall 8, City-Hof, Block D - IS 1/ Tel.: 42854-2329 N I E D E R S C H R I F T über die 18. Sitzung des Ausschusses

Mehr

Drucksache Nr. 48/2016

Drucksache Nr. 48/2016 Drucksache Nr. 48/2016 Niederschrift über die konstituierende Sitzung der Regionalversammlung Nordhessen, des Haupt- und Planungs- sowie des Zentralausschusses am 14.11.2016, 10.00 Uhr, im Regierungspräsidium

Mehr

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Ammerland

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Ammerland Satzung für das Jugendamt des Landkreises Ammerland Aufgrund des 7 der Nds. Landkreisordnung (NLO) in Verbindung mit dem 8. Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII, im folgenden KJHG),

Mehr

Satzung für das Jugendamt der Region Hannover. Satzung für das Jugendamt der Region Hannover

Satzung für das Jugendamt der Region Hannover. Satzung für das Jugendamt der Region Hannover Satzung für das Jugendamt der Region Hannover Beschluss der Regionsversammlung vom 11. Dezember 2001 In der Fassung des Beschlusses der Regionsversammlung vom 27. August 2002 Amtsblatt für die Region Hannover

Mehr

Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin Jugendhilfeausschuss

Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin Jugendhilfeausschuss Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin Schwerin, 2015-02-05 Jugendhilfeausschuss Bearbeiter/in: Frau Sandner Telefon: (0385) 5 45 22 32 E-Mail: msandner@schwerin.de P r o t o k o l l über die öffentliche/nicht

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Bezirksversammlung

Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Bezirksversammlung Termin: Mittwoch, 18.09.2013 Beginn: Ende: Raum, Ort: 18:00 Uhr 20:35 Uhr Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Bezirksversammlung Niederschrift Sitzung des Cityausschusses Raum 701, Block

Mehr

Satzung für das Jugendamt der Region Hannover 51-01

Satzung für das Jugendamt der Region Hannover 51-01 Satzung für das Jugendamt der Region Hannover Beschluss der Regionsversammlung vom 11. Dezember 2001 In der Fassung des Beschlusses der Regionsversammlung vom 19.12.2017 veröffentlicht im gemeinsamen Amtsblatt

Mehr

4. Welche Träger sollen in 2017 aus dem in Frage 3 genannten Haushaltstitel in welcher jeweiligen Höhe gefördert werden?

4. Welche Träger sollen in 2017 aus dem in Frage 3 genannten Haushaltstitel in welcher jeweiligen Höhe gefördert werden? Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1277 22. 12. 2016 Kleine Anfrage der Abg. Carola Wolle AfD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Mittelvergabe im Staatshaushalt

Mehr

Satzung für das Jugendamt der Stadt Langenhagen. in der Fassung vom

Satzung für das Jugendamt der Stadt Langenhagen. in der Fassung vom Satzung für das Jugendamt der Stadt Langenhagen in der Fassung vom 26.11.2012 (Nordhannoversche Zeitung vom 22.12.2012, in Kraft seit 23.12.2012) Aufgrund des 70 Abs. 2 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB

Mehr

Satzung. für das Jugendamt des Landkreises Cloppenburg

Satzung. für das Jugendamt des Landkreises Cloppenburg Satzung für das Jugendamt des Landkreises Cloppenburg Aufgrund der 70, 71 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl.

Mehr

Satzung für das Jugendamt der Stadt Lehrte

Satzung für das Jugendamt der Stadt Lehrte Satzung für das Jugendamt der Stadt Lehrte Aufgrund des 69 Abs. 3 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in der Fassung vom 07.Mai.1993 (BGBl. I S. 637) und des 1 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder-

Mehr

für das Jugendamt der Stadt Lingen (Ems)

für das Jugendamt der Stadt Lingen (Ems) für das Jugendamt der Stadt Lingen (Ems) in der Fassung vom 26.01.2012 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Jugendamt 2 2 Mitglieder des Jugendhilfeausschusses 2 3 Beiräte 4 4 Aufgaben 4 5 Verwaltung des Jugendamtes

Mehr

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Mansfeld-Südharz

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Mansfeld-Südharz Auf der Grundlage der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Mansfeld-Südharz - 69 71 des VIII Buches Sozialgesetzbuch vom 26. Juni 1990 (Kinder- und Jugendhilfegesetz) (BGBl. S. 1163), zuletzt geändert

Mehr

Seite 1. Niederschrift

Seite 1. Niederschrift Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses (Gemeinde Schacht-Audorf) am Dienstag, 4. September 2018, im Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes, Kieler Str. 25, 24790 Schacht-Audorf

Mehr

WERRA-MEISSNER-KREIS

WERRA-MEISSNER-KREIS WERRA-MEISSNER-KREIS S a t z u n g für das Jugendamt des Werra-Meißner-Kreises vom 05.10.1993 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 28.02.2012 Übersicht: 1 Zuständigkeit 2 Organisation des Jugendamtes

Mehr

Satzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt - 1

Satzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt - 1 Satzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - - 1 der Stadt Düren vom 20.05.2003, in Kraft getreten am 13.7.2003, unter Berücksichtigung der Änderungen vom 20.12.2004, 24.8.2006, 04.11.2009

Mehr

5.1 Seite Jugendamt. S a t z u n g

5.1 Seite Jugendamt. S a t z u n g 5.1 Seite - 1 - S a t z u n g für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - 1 der Stadt Düren vom 20. Mai 2003, in Kraft getreten am 13.7.2003, unter Berücksichtigung der Änderungen vom 20.12.2004,

Mehr

Satzung. für das Jugendamt des Lahn-Dill-Kreises

Satzung. für das Jugendamt des Lahn-Dill-Kreises Satzung für das Jugendamt des Lahn-Dill-Kreises ( 14.12.1993 Aufgrund oder 69 ff des Kinder- und Jugendhilfegesetzes -KJHG-(Achtes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VIII) vom 26. Juni 1990(BGBI I, Seite 1163

Mehr

Satzung für das Kreisjugendamt Bayreuth

Satzung für das Kreisjugendamt Bayreuth Satzung für das Kreisjugendamt Bayreuth Der Landkreis Bayreuth erlässt aufgrund des Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 8.12.2006 (GVBl. S. 942), zuletzt geändert durch

Mehr

S a t z u n g für das Jugendamt des Landkreises Kassel

S a t z u n g für das Jugendamt des Landkreises Kassel Der Kreisausschuß Kassel, 11.06.2009 des Landkreises Kassel - Jugendamt - S a t z u n g für das Jugendamt des Landkreises Kassel Aufgrund der 69 ff des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - KJHG - (Achtes

Mehr

Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel

Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Lesefassung Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Zuletzt geändert mit der 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel durch Kreistag des Altmarkkreises

Mehr

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Gießen

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Gießen Satzung für das Jugendamt des Landkreises Gießen Gemäß 69 ff. des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (8. Buch Sozialgesetzbuch) vom 26. Juni 1990 (BGBl. I 1990, S. 1163 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Hamburg, den IS 1/ Tel.: N I E D E R S C H R I F T

Freie und Hansestadt Hamburg Hamburg, den IS 1/ Tel.: N I E D E R S C H R I F T Freie und Hansestadt Hamburg 20095 Hamburg, den 03.09.2012 Bezirksamt Hamburg-Mitte Klosterwall 8, City-Hof, Block D - IS 1/ Tel.: 42854-2959 N I E D E R S C H R I F T über die 11. Sitzung des Kulturausschusses

Mehr

SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES LAHN-DILL-KREISES

SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES LAHN-DILL-KREISES SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES LAHN-DILL-KREISES vom 14. Dezember 1993 Stand: 4. Änderungssatzung vom 6. Juli 2016 Auf Grund der 69 ff. des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - KJHG -(Achtes Buch Sozialgesetzbuch

Mehr

Geschäftsordnung. für den Jugendhilfeausschuss Harburg. Geschäftsordnung Jugendhilfeausschuss Harburg Stand

Geschäftsordnung. für den Jugendhilfeausschuss Harburg. Geschäftsordnung Jugendhilfeausschuss Harburg Stand Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuss Harburg Seite 1 von 8 Inhaltsverzeichnis I Allgemeine Bedingungen Seite 1 Aufgaben 3 2 Zusammensetzung 3 3 Konstituierende Sitzung 3 4 Vorsitz 3 5 Einberufung

Mehr

Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel

Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Auf Grund des 6 Absatz 1 der Landkreisordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Bezirksversammlung

Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Bezirksversammlung Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Bezirksversammlung Niederschrift Sitzung des Jugendhilfeausschusses Termin: Mittwoch, 05.11.2014 Beginn: Ende: 17:30 Uhr 20:00 Uhr Raum, Ort: Saal

Mehr

Bildung und Soziales 5.03/0

Bildung und Soziales 5.03/0 Satzung des Fachbereiches Bildung der Stadt Halle (Saale) Aufgrund der 70, 71 des Sozialgesetzbuches (SGB), Achtes Buch (VIII), Kinder- und Jugendhilfegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September

Mehr

Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin Jugendhilfeausschuss

Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin Jugendhilfeausschuss Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin Schwerin, 2015-07-07 Jugendhilfeausschuss Bearbeiter/in: Frau Sandner Telefon: (0385) 5 45 22 32 e-mail: msandner@schwerin.de P r o t o k o l l über die öffentliche/nicht

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1745 7. Wahlperiode 07.03.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dirk Lerche, Fraktion der AfD von Jugendorganisationen und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche

Mehr

4.1. Satzung für das Jugendamt des Landkreises Regensburg

4.1. Satzung für das Jugendamt des Landkreises Regensburg 4. Sozialverwaltung 4.1. Satzung für das Jugendamt des Landkreises Regensburg Aufgrund des Art. 16 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) in Verbindung mit Art. 17 der Landkreisordnung für

Mehr

zur öffentlichen / nichtöffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Donnerstag, um 17:02 Uhr im Ratssaal

zur öffentlichen / nichtöffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Donnerstag, um 17:02 Uhr im Ratssaal STADT HERDECKE - Jugendhilfeausschuss - JH-A Herdecke, 02.07.2013 NIEDERSCHRIFT zur öffentlichen / nichtöffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Donnerstag, 27.06.2013 um 17:02 Uhr im Ratssaal

Mehr

6. Bericht der Familienhebamme des Caritasverbandes. 7. Bericht Konzeptfortschreibung Heimathof vor Ort

6. Bericht der Familienhebamme des Caritasverbandes. 7. Bericht Konzeptfortschreibung Heimathof vor Ort Seite: 1 NIEDERSCHRIFT DER SITZUNG Sitzungsnummer: SOA/05/2010 Gremium: Sozialausschuss Tag: Dienstag, 29.06.2010 Ort: Rathaus an der Volme, Sitzungsraum A.201 Beginn: 16:00 Uhr A. TAGESORDNUNG I. Öffentlicher

Mehr

Satzung für das Jugendamt der Stadt Passau. - bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 17 vom

Satzung für das Jugendamt der Stadt Passau. - bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 17 vom Satzung für das Jugendamt der Stadt Passau - bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 17 vom 02.07.2008 - Aufgrund von Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 08.12.2006

Mehr

Satzung 5.0 Jugendamt. Satzung. für das Jugendamt des Rhein-Lahn-Kreises vom 11. Juli in der Fassung der Änderungssatzung vom 27.

Satzung 5.0 Jugendamt. Satzung. für das Jugendamt des Rhein-Lahn-Kreises vom 11. Juli in der Fassung der Änderungssatzung vom 27. Satzung für das des Rhein-Lahn-Kreises vom 11. Juli 1994 - in der Fassung der Änderungssatzung vom 27. Juni 2005 - Der Kreistag des Rhein-Lahn-Kreises hat am 20. Juni 1994 aufgrund 17 der Landkreisordnung

Mehr

S A T Z U N G für das Jugendamt der Stadt Bergkamen vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom

S A T Z U N G für das Jugendamt der Stadt Bergkamen vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom S A T Z U N G für das Jugendamt der Stadt Bergkamen vom 20.12.2011 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 15.12.2014 Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 11.12.2014 aufgrund der 69 ff. Sozialgesetzbuch

Mehr

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 09.02.2014 des Landes Brandenburg Protokoll über die 1. Sitzung des Landes-Kinder- und Jugendhilfeausschusses in der 1. Wahlperiode Ort: Potsdam / MBJS Tag: 09.02.2015

Mehr

Zuständigkeit. (2) Die Aufgaben des örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden vom Jugendamt der Stadt Rüsselsheim wahrgenommen.

Zuständigkeit. (2) Die Aufgaben des örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden vom Jugendamt der Stadt Rüsselsheim wahrgenommen. Seite 1 * Aufgrund der 69 ff des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) vom 26.06.1980 (BGBl. I S. 1163), geändert durch das 1. Gesetz zur Änderung des 8. Buches Sozialgesetzbuch vom 16.02.1993 (BGBl.

Mehr

Satzung für das Jugendamt der Stadt Speyer vom

Satzung für das Jugendamt der Stadt Speyer vom Satzung für das Jugendamt der Stadt Speyer vom 25.10.99 Der Stadtrat der Stadt Speyer beschließt aufgrund des 69 Abs. 3 des Achten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) - Kinder und Jugendhilfe - in

Mehr

6. Bericht zur Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Hagen

6. Bericht zur Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Hagen Seite: 1 NIEDERSCHRIFT DER SITZUNG Sitzungsnummer: SOA/04/2011 Gremium: Sozialausschuss Tag: Mittwoch, 06.07.2011 Ort: Rathaus an der Volme, Sitzungsraum A.201 Beginn: 16:00 Uhr A. TAGESORDNUNG I. Öffentlicher

Mehr

Geschäftsordnung des Veedelsbeirates Lindweiler

Geschäftsordnung des Veedelsbeirates Lindweiler 1 Geschäftsordnung des Veedelsbeirates Lindweiler Präambel Das am 16.12.2014 durch den Rat beschlossene Integrierte Handlungskonzept Lindweiler sieht bei der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes

Mehr

Satzung für das Jugendamt des Main-Kinzig-Kreises

Satzung für das Jugendamt des Main-Kinzig-Kreises Satzung für das Jugendamt des Main-Kinzig-Kreises Aufgrund der 69 ff. des Kinder- und Jugendhilfegesetzes KJHG (Achtes Buch Sozialgesetzbuch SGB VIII) vom 26. Juni 1990 (BGBl. I 1990 S. 1153 ff.) zuletzt

Mehr

Satzung für das Amt für Jugend und Familie Jugendamt der Stadt Bielefeld

Satzung für das Amt für Jugend und Familie Jugendamt der Stadt Bielefeld Satzung für das Amt für Jugend und Familie Jugendamt der Stadt Bielefeld vom 20.08.2010 unter Einarbeitung der 1. Änderungssatzung vom 07.03.2012, gültig ab 10.03.2012 Aufgrund der 7, 41 Abs. 1 Satz 2

Mehr

SATZUNG DES JUGENDAMTES DER STADT LEICHLINGEN vom (1. Änderung vom , 2. Änderung vom , 3. Änderung vom

SATZUNG DES JUGENDAMTES DER STADT LEICHLINGEN vom (1. Änderung vom , 2. Änderung vom , 3. Änderung vom SATZUNG DES JUGENDAMTES DER STADT LEICHLINGEN vom 21.11.1997 (1. Änderung vom 27.10.1999, 2. Änderung vom 14.01.2014, 3. Änderung vom 18.09.2014) Inhaltsverzeichnis I. Das Jugendamt 2 1 Aufbau 2 2 Zuständigkeit

Mehr

Bearbeiter/in: Frau Wulff Bürgerservice Telefon: (0385)

Bearbeiter/in: Frau Wulff Bürgerservice Telefon: (0385) Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin Schwerin, 2018-03-15 Ausschuss für Kultur, Gesundheit und Bearbeiter/in: Frau Wulff Bürgerservice Telefon: (0385) 5 45 10 31 E-Mail: cwulff@schwerin.de P r

Mehr

Geschäftsordnung des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg

Geschäftsordnung des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg Geschäftsordnung des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg Der Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg hat

Mehr

Protokoll der 14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08. Januar 2013

Protokoll der 14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08. Januar 2013 Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin/Jugendhilfeausschuss Protokoll der 14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08. Januar 2013 Ort : Rathaus Lichtenberg, Ratssaal, Möllendorffstraße

Mehr

Satzung für das Jugendamt des Salzlandkreises

Satzung für das Jugendamt des Salzlandkreises Satzung für das Jugendamt des Salzlandkreises Auf der Grundlage der 6 Abs. 1 und 33 Abs. 3 Ziffer 1 der Landkreisordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 598) in Verbindung

Mehr

Stadt Dessau-Roßlau. Satzung des Jugendamtes. 12. Dezember Dezember Dezember /09, S

Stadt Dessau-Roßlau. Satzung des Jugendamtes. 12. Dezember Dezember Dezember /09, S Stadt Dessau-Roßlau Satzung des Jugendamtes Unterzeichnung durch OB Beschlussfassung im Stadtrat Veröffentlichung im Amtsblatt - Amtliches Verkündungsblatt - Inkraftsetzung 12. Dezember 2008 10. Dezember

Mehr

Amt Temnitz - Gemeinde Temnitzquell -

Amt Temnitz - Gemeinde Temnitzquell - Amt Temnitz - Gemeinde Temnitzquell - Ergebnisprotokoll zu der 2. Sitzung des Ausschusses Windenergie-Verkehrssituation-Freiraum der Gemeindevertretung der Gemeinde Temnitzquell im Jahr 2015 am 18. Juni

Mehr

Struktur des Jugendamtes

Struktur des Jugendamtes Struktur des Jugendamtes Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen. ( 70 Abs. 1 SGB VIII ) Der Jugendhilfeausschuss ist Teil

Mehr

für das Jugendamt der Universitätsstadt Marburg

für das Jugendamt der Universitätsstadt Marburg 51/1 Satzung für das Jugendamt der Universitätsstadt Marburg Aufgrund der 69 ff. des Kinder- und Jugendhilfegesetzes v. 26. Juni 1990 (BGBl. I S. 1163), der 4 und 6 des Hessischen Gesetzes zur Ausführung

Mehr

SATZUNG. des FACHBEREICHES ARBEIT, JUGEND und SOZIALES Bereich Jugend. des RHEINGAU-TAUNUS-KREISES

SATZUNG. des FACHBEREICHES ARBEIT, JUGEND und SOZIALES Bereich Jugend. des RHEINGAU-TAUNUS-KREISES SATZUNG des FACHBEREICHES ARBEIT, JUGEND und SOZIALES Bereich Jugend des RHEINGAU-TAUNUS-KREISES Auf Grund der 69 ff. des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) in der Fassung vom vom 26. Juni 1990 (BGBl.I

Mehr

Geschäftsordnung Internationale Kommission der Stadt Lörrach

Geschäftsordnung Internationale Kommission der Stadt Lörrach Geschäftsordnung Internationale Kommission der Stadt Lörrach Präambel Die Internationale Kommission (IK) berät den Gemeinderat und seine Ausschüsse, unterstützt diese durch Anregungen, Empfehlungen und

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t über die 08. Sitzung des Schul-, Sport-, Jugend- und Sozialausschusses am 27.10.2010, Stadthaus, Raum 108 Beginn: 19.00 Uhr, Ende: 21.15 Uhr B e r a t u n g s p u n k t e A 1.

Mehr

Niederschrift über die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Ferdinandshof vom

Niederschrift über die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Ferdinandshof vom Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Internet unter www.amt-torgelowferdinandshof.de am 14.08.2014 (Navigationslink: Bekanntmachungen) Amt Torgelow-Ferdinandshof 07.07.2014 Niederschrift über die konstituierende

Mehr

Öffentliche Niederschrift

Öffentliche Niederschrift Gemeinde Mönkhagen Der Bürgermeister Öffentliche Niederschrift Sitzung der Gemeindevertretung Mönkhagen Sitzungstermin: Raum, Ort: Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Mittwoch, 13.06.2018, 19:34 Uhr Gemeinschaftshaus

Mehr

SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES MAIN-TAUNUS-KREISES

SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES MAIN-TAUNUS-KREISES SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES MAIN-TAUNUS-KREISES Aufgrund der 69 ff. des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - KJHG - (Achtes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VIII) vom 26. Juni 1990 (BGBI. I S. 1163 ff), zuletzt

Mehr

Niederschrift. des öffentlichen Teiles

Niederschrift. des öffentlichen Teiles Niederschrift des öffentlichen Teiles über die Sitzung des Ausschusses für Senioren, Soziales und demografische Entwicklung der Gemeinde Schalksmühle am 09.11.2011 im Ratssaal, Rathausplatz 1 unter dem

Mehr

namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten

Mehr

Zusammensetzung und Leitung

Zusammensetzung und Leitung Geschäftsordnung des Hochschulrats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 26.06.2008 unter Berücksichtigung der Änderungen vom 01.07.2010, vom 10.01.2014 und vom 12.08.2015 1 Zusammensetzung und Leitung

Mehr

BAYREUTHER STADTRECHT 460. Satzung: für das Stadtjugendamt Bayreuth

BAYREUTHER STADTRECHT 460. Satzung: für das Stadtjugendamt Bayreuth Satzung für das Stadtjugendamt Bayreuth Aufgrund des Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 08.12.2006 (GVBl. 26/2006, S. 942) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung

Mehr

STADT VIECHTACH. Richtlinien des Jugendrates der Stadt Viechtach

STADT VIECHTACH. Richtlinien des Jugendrates der Stadt Viechtach STADT VIECHTACH Richtlinien des Jugendrates der Stadt Viechtach Aktenzeichen: 44 Vorgang-Nummer: 003128 Dokumenten-Nummer: 043099 Vom: 27.06.2016 Beschluss des Stadtrats vom: 04.07.2016 Inkrafttreten:

Mehr

SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DER STADT ROSENHEIM 421

SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DER STADT ROSENHEIM 421 SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DER STADT ROSENHEIM 421 Vom 29. April 1996 (ABl. S. 158) geändert durch Satzung vom 24. Juni 2002 (ABl. S. 185) Aufgrund des Art. 4 Abs. 2 des Bayerischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes

Mehr

S A T Z U N G. für das Stadtjugendamt Frankenthal (Pfalz) vom 20. September 1994 i. d. F. der 2. Änderungssatzung vom 31.

S A T Z U N G. für das Stadtjugendamt Frankenthal (Pfalz) vom 20. September 1994 i. d. F. der 2. Änderungssatzung vom 31. S A T Z U N G für das Stadtjugendamt Frankenthal (Pfalz) vom 20. September 1994 i. d. F. der 2. Änderungssatzung vom 31. Oktober 2011 Der Stadtrat der Stadt Frankenthal (Pfalz) hat auf Grund des 24 Gemeindeordnung

Mehr

SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES KREISES GROß-GERAU. (Amtsblatt Nr. 35/93, Südhessen-Woche Kreis Groß-Gerau Nr. 20/2001)

SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES KREISES GROß-GERAU. (Amtsblatt Nr. 35/93, Südhessen-Woche Kreis Groß-Gerau Nr. 20/2001) JgdAmtSatzg. - 34 - SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES KREISES GROß-GERAU (Amtsblatt Nr. 35/93, Südhessen-Woche Kreis Groß-Gerau Nr. 20/2001) Aufgrund der 69 ff. des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - KJHG -

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t über die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Kuddewörde am Donnerstag, den 21.06.2018 um 19.30 Uhr in Kuddewörde, Gemeindezentrum, Möllner Straße 3a Beginn: Ende: 19.30

Mehr

NIEDERSCHRIFT. Cappel. Entschuldigt fehlten: über die öffentliche Sitzung des Ortsbeirates im Stadtteil. am 13. April 2016 von Uhr bis 21.

NIEDERSCHRIFT. Cappel. Entschuldigt fehlten: über die öffentliche Sitzung des Ortsbeirates im Stadtteil. am 13. April 2016 von Uhr bis 21. NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des Ortsbeirates im Stadtteil Cappel am 13. April 2016 von 20.00 Uhr bis 21.15 Uhr Anwesenheit: Mitglieder des Ortsbeirates: 1. Heinz Wahlers 2. Walter Jugel

Mehr

Bitte beachten Sie, dass pro Verein nur jeweils die zur Stimmabgabe angemeldeten zwei Personen stimmberechtigt sind.

Bitte beachten Sie, dass pro Verein nur jeweils die zur Stimmabgabe angemeldeten zwei Personen stimmberechtigt sind. POKER-VERBAND BERLIN c/o UUV An die Vorstände der Mitglieder im PVB Berlin den 19.01.2016 Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie recht herzlich

Mehr

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Hildburghausen

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Hildburghausen Satzung für das Jugendamt des Landkreises Hildburghausen Der Landkreis Hildburghausen erlässt aufgrund der 69 ff des Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Satzung für das J u g e n d a m t der Stadt Bocholt vom , in Kraft getreten am Aufbau

Satzung für das J u g e n d a m t der Stadt Bocholt vom , in Kraft getreten am Aufbau - 1 - Satzung für das J u g e n d a m t der Stadt Bocholt vom 08.01.2013, in Kraft getreten am 12.01.2013 I Das mt 1 Aufbau Das mt besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des mtes. 2 Zuständigkeit

Mehr

Regeln der Bezirks-Versammlung Wandsbek

Regeln der Bezirks-Versammlung Wandsbek Regeln der Bezirks-Versammlung Wandsbek Die Bezirks-Versammlung Wandsbek hat für ihre Arbeit Regeln gemacht. Diese Regeln heißen Geschäfts-Ordnung. Die Geschäfts-Ordnung hat mehrere Teile. Wie in einem

Mehr

GV Schwartbuck. Sitzung vom Seite 1 Für diese Sitzung enthalten die Seiten 3 bis 7 in Schwartbuck, Dorfgemeinschaftshaus

GV Schwartbuck. Sitzung vom Seite 1 Für diese Sitzung enthalten die Seiten 3 bis 7 in Schwartbuck, Dorfgemeinschaftshaus GV Schwartbuck Sitzung vom 11.06.2018 Seite 1 Für diese Sitzung enthalten die Seiten 3 bis 7 in Schwartbuck, Dorfgemeinschaftshaus Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse Beginn: 20.00 Uhr Ende: Uhr

Mehr

Satzung. für den Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen. vom 10. Oktober 1994

Satzung. für den Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen. vom 10. Oktober 1994 Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen vom 10. Oktober 1994 Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 26.09.1994 aufgrund der 69 ff. Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG - (Achtes

Mehr

Satzung für das Kreisjugendamt 500 Seite 1. Satzung für das Kreisjugendamt vom 30. Mai 1994, zuletzt geändert durch Satzung vom

Satzung für das Kreisjugendamt 500 Seite 1. Satzung für das Kreisjugendamt vom 30. Mai 1994, zuletzt geändert durch Satzung vom Satzung für das Kreisjugendamt 500 Seite 1 Satzung für das Kreisjugendamt vom 30. Mai 1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 06.08.2014 Inhaltsübersicht 1 Errichtung des Jugendamtes 2 Aufgaben des Jugendamtes

Mehr

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Greiz. 1 Errichtung des Jugendamtes

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Greiz. 1 Errichtung des Jugendamtes Der Kreistag des Landkreises Greiz hat aufgrund des 98 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) die nachstehende Satzung beschlossen:

Mehr

Satzung des Jugendamtes des Landkreises Meißen

Satzung des Jugendamtes des Landkreises Meißen Satzung des Jugendamtes des Landkreises Meißen Der Kreistag des Landkreises Meißen hat am 28. August 2008 auf Grundlage der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl.

Mehr

Satzung für das Jugendamt der Stadt Lüdenscheid vom Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat am folgende Satzung beschlossen:

Satzung für das Jugendamt der Stadt Lüdenscheid vom Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat am folgende Satzung beschlossen: Satzung für das Jugendamt der Stadt Lüdenscheid vom 15.12.2016 Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat am 12.12.2016 folgende Satzung beschlossen: Inhaltsverzeichnis I. Das Jugendamt 1 Aufbau 2 Zuständigkeit

Mehr

Protokoll. Folgende Tagesordnung lag vor:

Protokoll. Folgende Tagesordnung lag vor: Protokoll für die 26. Landesversammlung des Landeverbandes Bremen e. V. im Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder vom 14. März 2009 in der Jugendherberge Rotenburg Folgende Tagesordnung lag vor: 1. Begrüßung

Mehr

Niederschrift. Sitzung des Sozialausschusses der Gemeinde Achterwehr. Ausschussvorsitz. Bürgerl. Ausschussmitglied

Niederschrift. Sitzung des Sozialausschusses der Gemeinde Achterwehr. Ausschussvorsitz. Bürgerl. Ausschussmitglied Gemeinde Achterwehr Niederschrift Sitzung des Sozialausschusses der Gemeinde Achterwehr Sitzungstermin: Donnerstag, 22.11.2018 Raum, Ort: Sitzungsbeginn: Gemeinschaftsraum Feuerwehrgerätehaus Achterwehr,

Mehr

Jugendamtssatzung 4/07/1. S A T Z U N G für das Jugendamt der Stadt Worms

Jugendamtssatzung 4/07/1. S A T Z U N G für das Jugendamt der Stadt Worms S A T Z U N G für das Jugendamt der Stadt Worms Aufgrund des 71 Abs. 3 Achtes Buch "Sozialgesetzbuch" (SGB VIII) i.d.f. der Bekanntmachung vom 07.05.1993 (BGBl. I S. 637) und des 3 des Landesgesetzes zur

Mehr

Satzung für das Jugendamt Saalfeld Rudolstadt Seite 1 von 8. Satzung für das Jugendamt des Landkreises Saalfeld Rudolstadt

Satzung für das Jugendamt Saalfeld Rudolstadt Seite 1 von 8. Satzung für das Jugendamt des Landkreises Saalfeld Rudolstadt Satzung für das Jugendamt Saalfeld Rudolstadt Seite 1 von 8 Satzung für das Jugendamt des Landkreises Saalfeld Rudolstadt Satzung für das Jugendamt Saalfeld Rudolstadt Seite 2 von 8 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Fachbereich 3 Umwelt, Sicherheit und Ordnung Lübeck, NIEDERSCHRIFT

Fachbereich 3 Umwelt, Sicherheit und Ordnung Lübeck, NIEDERSCHRIFT Fachbereich 3 Umwelt, Sicherheit und Ordnung Lübeck, 05.11.2002 NIEDERSCHRIFT über die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat am Montag, dem 04.11.2002 um 16:00 Uhr Nr. 32

Mehr

Satzung. des BezirksElternAusschusses Kita (BEAK) des Berliner Stadtbezirks Treptow-Köpenick. Fassung vom kraft Beschlussfassung

Satzung. des BezirksElternAusschusses Kita (BEAK) des Berliner Stadtbezirks Treptow-Köpenick. Fassung vom kraft Beschlussfassung Satzung des BezirksElternAusschusses Kita (BEAK) des Berliner Stadtbezirks Treptow-Köpenick Fassung vom 08.04.2014 kraft Beschlussfassung der Vollversammlung des BEAK 1 Aufgaben dieses Ausschusses 1.1.

Mehr

Satzung des Landkreises Cochem-Zell für das Kreisjugendamt vom , zuletzt geändert durch Satzung vom

Satzung des Landkreises Cochem-Zell für das Kreisjugendamt vom , zuletzt geändert durch Satzung vom Satzung des Landkreises Cochem-Zell für das Kreisjugendamt vom 01.09.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 19.11.2009 Ü b e r s i c h t 1 Errichtung des Jugendamtes 2 Aufgaben des Jugendamtes 3 Gliederung

Mehr

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld 1 Satzung für das Jugendamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Auf der Grundlage der 6 und 33 Absatz 3 Nr. 1 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S.

Mehr

Telefon:

Telefon: Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin Schwerin, 2013-05-10 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Wohnen Bearbeiter/in: Frau Schulz Telefon: 545-1025 e-mail: GSchulz@schwerin.de P r o t o k o l

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Bezirksversammlung

Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Bezirksversammlung Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Bezirksversammlung Niederschrift Sitzung des Jugendhilfeausschusses Termin: Montag, 14.04.2014 Beginn: Ende: 17:00 Uhr 19:50 Uhr Raum, Ort: Saal der

Mehr

AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE

AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 10 L B e r i c h t des Präsidiums gemäß 43 der Geschäftsordnung über die Behandlung von Anträgen an die Landessynode Hannover, 23. November 2011 Seit der VIII. Tagung

Mehr

Protokoll der 18. Mitgliederversammlung des Vereins Lokale Aktionsgruppe Oderland e.v.

Protokoll der 18. Mitgliederversammlung des Vereins Lokale Aktionsgruppe Oderland e.v. Datum: 20.04.2015 Ort: Kommunal-Touristisches Zentrum Golzow, Hauptstraße 16 in 15328 Golzow Uhrzeit: 18:00 bis 20:30 Uhr Anwesenheit: siehe Teilnehmerliste (Anlage 1) Tagesordnung: Als Tagesordnung sind

Mehr

SATZUNG. für das Jugendamt der Stadt Wetzlar vom , zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung vom

SATZUNG. für das Jugendamt der Stadt Wetzlar vom , zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung vom SATZUNG für das Jugendamt der Stadt Wetzlar vom 30.09.1993, zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung vom 18.02.2016 Auf Grund der 69 ff. des Achten Buchs des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe

Mehr

Satzung des Jugendamtes der Stadt Wuppertal vom

Satzung des Jugendamtes der Stadt Wuppertal vom Gültige Fassung vom 29.12.2016 Satzung des Jugendamtes der Stadt Wuppertal vom 22.12.2016 Der Rat der Stadt hat am 19.12.2016 aufgrund seines Beschlusses zur Drucksache VO/1416/15 Beteiligung des Beirates

Mehr

Satzung. des Jugendamtes im Landkreis Mittelsachsen vom Veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen Nr. 01/08 vom

Satzung. des Jugendamtes im Landkreis Mittelsachsen vom Veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen Nr. 01/08 vom Satzung des Jugendamtes im Landkreis Mittelsachsen vom 21.08.2008 Veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen Nr. 01/08 vom 03.09.2008 Auf der Grundlage des 70 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches

Mehr

GEMEINDE STRUVENHÜTTEN - Der Bürgermeister Kattendorf, den II 1/sc Seite 1. Nr. 1 - GEMEINDEVERTRETUNG STRUVENHÜTTEN vom

GEMEINDE STRUVENHÜTTEN - Der Bürgermeister Kattendorf, den II 1/sc Seite 1. Nr. 1 - GEMEINDEVERTRETUNG STRUVENHÜTTEN vom GEMEINDE STRUVENHÜTTEN - Der Bürgermeister - 24568 Kattendorf, den 18.06.2008 II 1/sc Seite 1 «Anrede» «Vorname» «Nachname» «Straße_Hnr» «Postleitzahl» «Wohnort» Nr. 1 - GEMEINDEVERTRETUNG STRUVENHÜTTEN

Mehr