Förderung und Finanzierung des Waldumbaus
|
|
- Rainer Walter
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Förderung und Finanzierung des Waldumbaus I Basisinformationen Interne Nummer Titel Verfasser R-FW-2 Förderung und Finanzierung des Waldumbaus Bosch & Partner GmbH: Konstanze Schönthaler Regierungspräsidium Freiburg, Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg: Armin Jacob, Jürgen Hauck Zuständigkeit Letzte Aktualisierung Nächste Fortschreibung (Konstanze Schönthaler, Bosch & Partner GmbH) Bei jeder neuen Förderperiode von GAK und ELER sind ggf. erforderliche methodische Anpassungen zur Berechnung des Indikators erforderlich. II Einordnung und Berechnung Handlungsfeld Kategorie Indikationsfeld Thematischer Teilaspekt Wald und Forstwirtschaft Response Waldbauliche Maßnahmen (Natürliche und künstliche) Verjüngung zum Waldumbau Kurzbeschreibung des Indikators [Einheit] Berechnungsvorschrift Teil A Teil B Teil A Umfang der von EU, Bund und dem Land Baden-Württemberg aufgebrachten Fördermittel und/oder Haushaltsmittel für den Waldumbau im Privat- und Körperschaftswald sowie im Staatswald [Euro, ] Umfang der Fläche, auf denen mit Fördermitteln und/oder Haushaltsmitteln der EU, des Bundes und des Landes Land Baden-Württemberg Waldumbaumaßnahmen durchgeführt werden [Hektar, ha] Fördermittel für den Waldumbau = Privat- / Körperschaftswald: GAK/EU: EU-Mittel = Privat- / Körperschaftswald: GAK/EU: Bundesmittel = Privat- / Körperschaftswald: GAK/EU: Landesmittel = Staatswald - Maßnahmen des Landes Dabei ermitteln sich die einzelnen Positionen wie folgt: Fördermittel aus GAK und kombinierter GAK/EU-Förderung für den Privat- und Körperschaftswald: Für 2000 bis 2002 nur folgende Maßnahme: Umstellung naturnahe Waldwirtschaft (A 1.2) Neuartige Waldschäden Vor/Unterbau (E 20.3) Neuartige Waldschäden Wiederaufforstung (E 20.4) Wiederaufforstungen aufgrund der Orkane 1999 (G 30.3) Für die Maßnahmencodes E 20.3, E 20.4 und G 30.3 wurde geprüft, 1
2 II Einordnung und Berechnung ob in den Förderbestimmungen der Länder die Verpflichtung zur Verwendung standortgerechter Baumarten verankert ist. Für 2003 bis 2006 nur folgende Maßnahmen: Erhöhung der Stabilität der Wälder Weiterentwicklung ohne Lothar und Weiterentwicklung auf Lotharflächen (G 30.2) Neuartige Waldschäden Vor/Unterbau (E 20.3) Neuartige Waldschäden Wiederaufforstung (E 20.4) Für die Maßnahmencodes E 20.3 und E 20.4 wurde geprüft, ob in den Förderbestimmungen der Länder die Verpflichtung zur Verwendung standortgerechter Baumarten verankert ist. Für 2007 bis 2013 nur folgende Maßnahmen: Umbau Wiederaufforstung (B 7.2.1), d.h. die eigentliche Anlage der Kultur Umbau Pflege der Kultur (B 7.2.2), gemeint sind hier Pflegemaßnahmen in bereits begründeten Kulturen Umbau Nachbesserung (B 7.2.3) Ab 2014 nur folgende Maßnahmen: Umbau Wiederaufforstung (A 2.2.1), Umbau Nachbesserung (A 2.2.2) Erfasst werden mit diesen Maßnahmen sowohl der Umbau von Nadelholz- Reinbeständen und von nicht standortgerechten Beständen in stabile Laub- und Mischbestände als auch die Begründung von stabilen Laubund Mischbeständen im Zusammenhang mit neuartigen Waldschäden, Wurf, Bruch oder sonstigen Naturereignissen, wenn die Ausgangsbestände in ihrer Existenz gefährdet sind. Wenn bei den geförderten Kulturen aufgrund natürlicher Ereignisse Ausfälle in Höhe von über 30 % auftreten und der Waldbesitzer den Ausfall nicht selbst zu vertreten hat, ist auch die Nachbesserung förderfähig. Die EU-Förderung wird seit 2007 über den Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) abgewickelt, vorher erfolgte die EU-Förderung aus dem EAGFL. GAK-Maßnahmen werden anteilig von Bund- und Länder gefördert. Der Bund trägt dabei einen Anteil von 60 %, das Land von 40 %. Bei der i. d. R. praktizierten Kombination von GAK- und ELER-Förderung beteiligt sich die EU mit bis zu 55 % (in den neuen Bundesländer und einem Teil Niedersachsens mit bis zu 80 %) an den förderfähigen Ausgaben. Der Rest muss national von Bund und Ländern (ebenfalls im Verhältnis 60:40) finanziert werden. Mittel für den Umbau im Staatswald (außerhalb spezifischer Waldumbau-Programme oder Titel): Investierte Mittel = Fläche (ha), auf der Waldumbaumaßnahmen durchgeführt werden * Standardkostensatz für den Waldumbau auf 1 Hektar Fläche Für die Flächenangabe werden folgende Maßnahmen des aktiven Waldumbaus, die in Form künstlicher Verjüngung (Saat und /oder Pflanzung) das Ziel eines standortgerechten Baumartenwechsels oder einer standortgerechten Baumartenmischung verfolgen, berücksichtigt: Vor-, Nachund Unterbaus, Wiederaufforstung sowie Ergänzung der Naturverjüngung. Naturverjüngungsflächen, auf denen keine aktiven Maßnahmen im oben genannten Sinne durchgeführt werden, werden nicht berechnet. 2
3 II Einordnung und Berechnung Teil B Als Standardkostensatz wird veranschlagt für: Voranbau, Nachanbau, Unterbau sowie Ergänzung der Naturverjüngung: 5.000,00 / ha Wiederaufforstung: 6.500,00 / ha Umfang der Fläche, auf denen mit Fördermitteln und/oder Haushaltsmitteln Waldumbaumaßnahmen durchgeführt werden = Geförderte / finanzierte Fläche im Privat- und Kommunalwald + geförderte / finanzierte Fläche im Staatswald Die Positionen berechnen sich wie folgt: Aus GAK und kombinierten GAK/ELER-Mitteln geförderte Waldumbaufläche im Privat- und Körperschaftswald: Für 2000 bis 2002 nur folgende Maßnahme: Umstellung naturnahe Waldwirtschaft (A 1.2) Neuartige Waldschäden Vor/Unterbau (E 20.3) Neuartige Waldschäden Wiederaufforstung (E 20.4) Wiederaufforstungen aufgrund der Orkane 1999 (G 30.3) Für die Maßnahmencodes E 20.3, E 20.4 und G 30.3 wurde geprüft, ob in den Förderbestimmungen der Länder die Verpflichtung zur Verwendung standortgerechter Baumarten verankert ist. Für 2003 bis 2006 nur folgende Maßnahmen: Erhöhung der Stabilität der Wälder - Weiterentwicklung ohne Lothar und Weiterentwicklung auf Lotharflächen (G 30.2) Neuartige Waldschäden Vor/Unterbau (E 20.3) Neuartige Waldschäden Wiederaufforstung (E 20.4) Für die Maßnahmencodes E 20.3 und E 20.4 wurde geprüft, ob in den Förderbestimmungen der Länder die Verpflichtung zur Verwendung standortgerechter Baumarten verankert ist. Für 2007 bis 2013 nur folgende Maßnahmen: Umbau Wiederaufforstung (B 7.2.1), d. h. die eigentliche Anlage der Kultur Die in Teil A des Indikators berücksichtigten Maßnahmen B und B überlagern sich räumlich mit B und werden daher in Teil B nicht berücksichtigt. Ab 2014 nur die folgende Maßnahme: Umbau Wiederaufforstung (A 2.2.1) Fläche im Staatswald mit Waldumbau (außerhalb spezifischer Waldumbau-Programme oder Titel): Direkte Datenübernahme des Landes (Haushaltsmittel). Berücksichtigt werden folgende Maßnahmen des aktiven Waldumbaus, die in Form künstlicher Verjüngung (Saat und /oder Pflanzung) das Ziel eines standortgerechten Baumartenwechsels oder einer standortgerechten Baumartenmischung verfolgen: Vor, Nach und Unterbaus, Wiederaufforstung sowie Ergänzung der Naturverjüngung. Allerdings werden in Baden- Württemberg Pflanzungen zur Ergänzung von Naturverjüngung nicht gesondert verbucht, sodass diese in den beiden anderen Kategorien mit enthalten sind. Bis 2003 kann aber davon ausgegangen werden, dass Nachbesserungen der Naturverjüngung in der forstlichen Praxis kaum Anwendung gefunden haben. Danach kam es aber zunehmend zur gezielten Einbringung u. a. von Tanne, Douglasie und Buntlaubbaumarten. 3
4 II Einordnung und Berechnung Verständnis des Indikatorwerts Teil A Teil B Naturverjüngungsflächen, auf denen keine aktiven Maßnahmen im oben genannten Sinne durchgeführt werden, werden nicht berechnet. Je höher der Indikatorwert ist, desto mehr Fördermittel oder Haushaltsmittel fließen in den Waldumbau. Je höher der Indikatorwert ist, auf umso mehr Fläche werden Waldumbaumaßnahmen durchgeführt. III Begründung und Interpretation Begründung Wegen ihrer langen Produktionszeiträume ist die Forstwirtschaft in besonderem Maße vom Klimawandel betroffen. Wenn sich die derzeitigen Standortbedingungen ändern, können Bäume aus ihrem klimatischen Optimum heraus gedrängt und Witterungsstress ausgesetzt werden. Dies kann die Widerstandskraft der Bäume zur Abwehr von biotischen Schadfaktoren (Schädlingen und Krankheitserregern) und gegenüber abiotischen Einflüssen (Sturm, Bruch, Dürre etc.) schwächen. Unter anderem aufgrund der veränderten Konkurrenzverhältnisse sind Arealverschiebungen von Baumarten bereits heute zu beobachten. Insbesondere an der Wärme- und Trockenheitsgrenze weichen manche Baumarten schon in kühlere und feuchtere Regionen zurück. An den Kältegrenzen vollzieht sich der umgekehrte Vorgang, d. h. Baumarten nehmen neue Areale in Anspruch. (vgl. DAS-Indikatoren-Factsheet FW-R-2) Die Forstwirtschaft muss allein wegen ihrer langen Bewirtschaftungszyklen rechtzeitig auf Veränderungen der klimatischen Rahmenbedingungen reagieren und die Bestandzusammensetzung und -struktur anpassen. Ein klimagerechter Waldumbau zielt darauf ab, den Anteil nicht standortgerechter und daher auch empfindlicherer Baumarten in den Beständen zu reduzieren und dem eisernen Gesetz des Standörtlichen folgend den Arten in den Beständen größere Dominanz zu verschaffen, die weniger anfällig gegenüber den zu erwartenden Klimaänderungen sind. (vgl. DAS-Indikatoren- Factsheet FW-R-2) Baden-Württemberg folgt seit Anfang der 1990er Jahre dem Konzept der Naturnahen Waldwirtschaft. Dieser von der Landesforstverwaltung konzipierte Ansatz führte weg vom reinen ertragsorientierten Waldbau der Nachkriegszeit und bedeutete eine bewusste Hinwendung zur Naturnähe. Zum einen sollen eigendynamische Waldentwicklungen auch im wohlverstandenen Interesse der Wirtschaftlichkeit nutzbar gemacht werden. Diese biologische Automation ermöglicht es, waldbauliche Maßnahmen im Regelfall auf eine Begleitung eigendynamischer Prozesse zu beschränken. Umsteuernde Eingriffe bleiben auf die (wenigen) Fälle beschränkt, in denen eigendynamische Prozesse mit dem Wirtschaftsziel kollidieren (Weidenbach & Kohnle 2011). Aus dem Klimawandel resultieren jedoch neue Herausforderungen für die Forstwirtschaft. In Anbetracht der Unsicherheiten der Prognosen spielt die Risikostreuung des Produktionskapitals eine zunehmend wichtige Rolle. Der Vorrang der Naturverjüngung wird unter den Vorbehalt gestellt, dass es sich Waldbestände handelt, in denen Samenbäume geeigneter Provenienz von Baumarten vorhanden sind, die auch unter Klimawandelaspekten als ausreichend risikoarm und standortsangepasst einzuschätzen sind (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg 2015: 27). Für den Waldumbau werden sowohl von der EU als auch von Bund und Land Förderund Finanzmittel bereitgestellt. Der Indikator bildet die Aufwendungen für den Waldumbau ab und trifft Aussagen zu den Flächen, auf denen Umbaumaßnahmen stattfinden. Im Gesamtüberblick gestaltet sich bundeweit die Finanzierungs- und Förderlandschaft ausgesprochen heterogen. Abhängig vom Bundesland werden unterschiedliche Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten in unterschiedlicher Kombination in Anspruch genommen. Mit wechselnden Förderperioden gehen außerdem unterschiedliche För- 4
5 III Begründung und Interpretation derpraktiken einher. (vgl. DAS-Indikatoren-Factsheet FW-R-2) Für den Privat- und Körperschaftswald bilden die aus der GAK (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes") und dem ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) bereitgestellten Fördermittel den deutlich überwiegenden Teil der Förderaktivitäten ab. Umgekehrt wird mit den GAK- und ELER-Mitteln ausschließlich der Privat- und Körperschaftswald finanziert. Die Länder kombinieren die GAK- und ELER-Förderung in unterschiedlicher Weise. Es gibt reine GAK-, kombinierte GAK- und ELER- sowie reine ELER-Förderung. In Baden-Württemberg wird Letztere nicht in Anspruch genommen. Ab 2004 werde auch im Rahmen der GAK-Förderung keine EU-Mittel mehr abgerufen. Über die GAK-Förderung hinaus gibt es von Landesseite (mit Ausnahme der Beratung) keine spezifischen Förderungen für Waldumbau im Privat- und Körperschaftswald (vgl. DAS- Indikatoren-Factsheet FW-R-2). Für Baden-Württemberg ist die GAK-Förderung mit den förderfähigen Maßnahmen, den Fördervoraussetzungen, den Auflagen sowie der Art und Höhe der Förderung über die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Gewährung von Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW in der Novelle vom ) geregelt. Der Waldumbau im Staatswald wird in Baden-Württemberg aus Haushaltsmitteln finanziert. Zusätzliche spezifische Landesprogramme gibt es nicht. D. h. der Waldumbau wird im Rahmen der normalen Bewirtschaftung vorangetrieben. Für die Generierung des Indikators werden dabei nur diejenigen Maßnahme berücksichtigt, die im Sinne des aktiven Waldumbaus eine künstlicher Verjüngung (Saat und /oder Pflanzung) mit dem Ziel vornehmen, einen standortgerechten Baumartenwechsel vorzunehmen bzw. einer standortgerechten Baumartenmischung zu etablieren. Solche Maßnahmen des aktiven Waldumbaus sind der Vor, Nach und Unterbaus, die Wiederaufforstung und die Ergänzung der Naturverjüngung. Sie erfordern die größten Investitionen. Naturverjüngungsflächen, auf denen keine aktiven Maßnahmen (also keine Ergänzungen) durchgeführt werden, werden nicht berechnet. Je nach Ausgangsbestand führt die Naturverjüngung nicht zwangsläufig zu einem Baumartenwechsel. Der Indikator bildet sowohl die Investitionsmittel als auch die Förderfläche ab. Eine einfache Interpretation der Förder- und Investitionsmittel ist nicht möglich, da auch Pflege- und Nachbesserungsarbeiten berücksichtigt werden (die allerdings Voraussetzung für die nachhaltige Sicherung der Bestände sind). Die Fläche, auf der Waldumbau betrieben und finanziert wird, ermöglicht dagegen eine direktere Interpretation der Zahlen. (vgl. DAS-Indikatoren-Factsheet FW-R-2) Schwächen Mit neuen GAK / ELER-Förderperioden können sich Förderregelungen verändern. Der Indikator ist entsprechend anzupassen. Der Indikator bildet nicht alle Aktivitäten des Waldumbaus ab. So werden nicht öffentlich geförderte Waldumbaumaßnahmen mit dem Indikator nicht erfasst, und nicht alle Waldbesitzer nehmen den mit der Stellung eines Förderantrags verbundenen Aufwand auf sich oder können sich mit den Förderbedingungen einverstanden erklären. Außerdem gibt es Untergrenzen für die Förderung, die durch die VwV NWW geregelt sind (die Mindestzuwendungsgrenze liegt bei 250 bzw. etwa 0,03 ha (ermittelt aus der Stückpauschale je Pflanze (bei Laubbäumen von 1,40 / Pflanze) und dem betreffenden Pflanzverband beim Buchenanbau). Über die Jahre hinweg haben sich die Maßnahmenkategorien der GAK-Förderung verändert. Während Waldumbaumaßnahmen vor 2007 im Rahmen mehrerer Einzelmaßnahmen stattgefunden haben, sind sie ab 2007 stärker zusammengefasst worden. Nicht in jedem Falle lassen sich die Maßnahmen des GAK-Katalogs eindeutig dem Waldumbau zuordnen. (vgl. DAS-Indikatoren-Factsheet FW-R-2) Im Falle der Finanzierung des Waldumbaus im Staatswald aus Haushaltsmitteln ist es schwierig, die konkreten Beiträge für den Waldumbau zu quantifizieren. Teilweise ste- 5
6 III Begründung und Interpretation hen nur Schätzungen, teilweise harte Daten zur Verfügung. Sinnvoll lassen sich nur Flächendaten recherchieren und auch hier sind die Maßnahmenzuordnungen nicht immer einheitlich. (vgl. DAS-Indikatoren-Factsheet FW-R-2) Die Naturverjüngung bleibt in diesem Indikator unberücksichtigt. Es werden nur Maßnahmen des aktiven Waldumbaus einbezogen. Es darf dabei nicht übersehen werden, dass auch die Sicherung der Naturverjüngung Engagement im Waldbau und Wildschutz erfordert. (vgl. DAS-Indikatoren-Factsheet FW-R-2) Grundsätzlich sind unabhängig von der Waldbesitzform nicht alle Waldumbaumaßnahmen in gleicher Weise auf den Klimaschutz ausgerichtet. In einigen Fällen, insbesondere in den jüngeren Jahren, erfolgt die Baumartenwahl sehr zielgerichtet auf klimastabile Baumarten, in anderen Fällen lediglich mit Fokus auf höhere Standortgerechtigkeit. Die jeweilige Motivation lässt sich nicht eindeutig aus der Statistik ableiten. (vgl. DAS-Indikatoren-Factsheet FW-R-2) Referenzen auf andere Indikatorensysteme Zielbezüge Berichtspflichten DAS-Indikatorensystem: FW-R-2 Förderung des Waldumbaus Diversifizierung der Baumartenzusammensetzung zur Risikominderung (u. a. Etablierung von Mischbeständen) (Anpassungsstrategie, S. 24) Vorrang der Naturverjüngung vor der Pflanzung in Waldbeständen mit Samenbäumen geeigneter Provenienz von Baumarten (Anpassungsstrategie, S. 27) Förderung von Einzelbaumstabilität und strukturreichen Waldaufbauformen während der Durchforstungsphase (Anpassungsstrategie, S. 27) Förderung von an zukünftige Standortbedingungen angepassten oder anpassungsfähigen Baumarten sowie Entnahme standortfremder Arten (Anpassungsstrategie, S. 29) keine IV Definitionen und Referenzen Glossar ELER Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist das zentrale Finanzierungsinstrument der Europäischen Union zur Umsetzung ihrer Politik der Entwicklung des ländlichen Raums und der Verwirklichung der im EU-Vertrag niedergelegten Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik. Die Förderung basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Sie enthält die allgemeinen Bestimmungen für die ELER-Förderung. Der Fonds hat seine Tätigkeit im Jahre 2007 aufgenommen. Er löste damit den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) ab. GAK In Deutschland ist die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) ein wesentliches Element der Nationalen Strategie für die Entwicklung ländlicher Räume und bildet den inhaltlichen und finanziellen Kern vieler Länderprogramme. Die Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zielt auf eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft, vitale ländliche Räume sowie auf die Verbesserung des Küstenschutzes. Sie ist das wichtigste nationale Förderinstrument für die Agrarwirtschaft, den Küstenschutz sowie die ländlichen Räume inkl. der Forst- 6
7 IV Definitionen und Referenzen wirtschaft. Die GAK enthält eine breite Palette von Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen und deckt damit in weiten Teilen den Anwendungsbereich der ELER-Verordnung ab. Die meisten Maßnahmen der GAK können mit E- LER-Mitteln aus Brüssel verstärkt werden. Weiterführende Literatur Informationen von ForstBW zum Thema Wälder und Klimawandel: Informationen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Förderung zur Nachhaltigen Waldwirtschaft (NWW): Nachhaltige+Waldwirtschaft+_NWVW_ Weidenbach P. & Kohnle U. 2011: Naturnahe Waldwirtschaft in Baden-Württemberg ein Rückblick. AFZ-DerWald, 65. Jahrg., 21, ckblick/index_de ForstBW Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg 2014: Vielfältig, multifunktional, naturnah Nachhaltigkeit im Staatswald Baden-Württemberg, Bericht Stuttgart, 87 S. Kändler G. & Cullmann D. 2014: Der Wald in Baden-Württemberg - Ausgewählte Ergebnisse der dritten Bundeswaldinventur. Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA), 60 S. Gesamt.pdf Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg 2015: Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in Baden-Württemberg Vulnerabilitäten und Anpassungsmaßnahmen in relevanten Handlungsfeldern Stuttgart, 176 S. V Technische Informationen Datenquelle Räumliche Auflösung Geographische Abdeckung Zeitliche Auflösung Beschränkungen, Datenkosten Teile A und B Teile A und B Teile A und B Teile A und B keine für Privat- und Körperschaftswald: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Berichterstattung des BMEL zum Vollzug der GAK für Staatswald: Forstinformationssystem von Forst BW (FOKUS 2000, PPV) NUTS 1 Gesamtwald Baden-Württembergs ab 2000, jährlich 7
8 Investitionen in den Waldumbau [Mio. ] Umgebaute Waldfläche [1.000 ha] VI Darstellung Indikator Mittel für Waldumbau im Staatswald GAK/EU: EU-Mittel GAK/EU: Bundesmittel GAK/EU: Landesmittel Umgebaute bzw. in Umbau befindliche Waldfläche (insgesamt) Datenquelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (GAK-Berichterstattung des Bundes); Landesbetrieb Forst Baden- Württemberg 8
(Konstanze Schönthaler, Bosch & Partner GmbH)
Mischbestände I Basisinformationen Interne Nummer Titel Verfasser R-FW-1 Mischbestände Bosch & Partner GmbH: Konstanze Schönthaler Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA): Dr.
MehrIndikator-Factsheet: Förderung des Waldumbaus
Indikator-Factsheet: Förderung des Waldumbaus Verfasser: Mitwirkung: Letzte Aktualisierung: Bosch & Partner GmbH (Konstanze Schönthaler) i. A. des Umweltbundesamtes / KomPass, FKZ 3711 41 106 Ministerium
MehrGefährdete Fichtenbestände
Gefährdete Fichtenbestände I Basisinformationen Interne Nummer Titel Verfasser I-FW-1 Gefährdete Fichtenbestände Bosch & Partner GmbH: Konstanze Schönthaler Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg
MehrSaisonalität der touristischen Nachfrage
Saisonalität der touristischen Nachfrage I Basisinformationen Interne Nummer Titel Verfasser Zuständigkeit Letzte Aktualisierung Nächste Fortschreibung I-TO-2 Saisonalität der touristischen Nachfrage Bosch
MehrZukunftswald. Umsetzung in den Bayerischen Staatsforsten. Florian Vogel Klimakongress 14. Juli 2016, Würzburg
Zukunftswald Umsetzung in den Bayerischen Staatsforsten Florian Vogel Klimakongress 14. Juli 2016, Würzburg Vivian/Wiebke, Lothar, Kyrill, Niklas. Hochwasser, Feuer Eugen Lehle/www.wikipedia.org BaySF
MehrWaldbau mit der Fichte in Zeiten des Klimawandels
Waldbau mit der Fichte in Zeiten des Klimawandels 11. Bayerischer Waldbesitzertag 12.09.2017 Hans Mages Stv. Bereichsleiter Waldbau, Naturschutz, Jagd und Fischerei Bedeutung der Fichte im Bayerischen
MehrErgebnisse der ersten landesweiten Waldinventur in Brandenburg
Ergebnisse der ersten landesweiten Waldinventur in Brandenburg 30. Juni 2015 Ergebnisse der ersten landesweiten Waldinventur in Brandenburg 1 Brandenburger Waldinventur (LWI) - wichtige Ergänzung zur Bundeswaldinventur
MehrMinisterium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 0804 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung d. Agrarstruktur
Vorbemerkung: Nach 1 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAKG) in der jeweils geltenden Fassung werden Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur
MehrMinisterium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 0804 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung d. Agrarstruktur
Vorbemerkung: Nach 1 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAKG) in der jeweils geltenden Fassung werden Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur
MehrMinisterium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft. Ergebnisse der ersten landesweiten Waldinventur in Brandenburg
Ergebnisse der ersten landesweiten Waldinventur in Brandenburg Ergebnisse der ersten landesweiten Waldinventur in Brandenburg Die BWI liefert nur für Deutschland hinreichend genaue Daten. Auf Landesebene
MehrFörderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen Übersicht und Hinweise zum Verfahren
Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen Übersicht und Hinweise zum Verfahren Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen Die Neufassung der niedersächsischen forstlichen Förderrichtlinien ist im Oktober
MehrWertschöpfung in ländlichen Räumen schaffen: xxxxxxxxx Mit investiver Förderung Wertschöpfung generieren
Wertschöpfung in ländlichen Räumen schaffen: xxxxxxxxx Mit investiver Förderung Wertschöpfung generieren Grüne Woche Zukunftsforum ländliche Entwicklung, Berlin, 23.01.2014 Übersicht Regionalförderung
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/231 7. Wahlperiode 04.05.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Förderung von Sportstättenneubauten und Sportstättenersatzbauten
Mehr1.Ziele der Anpassung an Klimaveränderung 2.Der Wald in Hessen 3. Naturgemäße Waldwirtschaft 4. Beispielhafte waldbauliche Steuerung 5.
Umsetzung waldbaulicher Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel Uwe Zindel 1.Ziele der Anpassung an Klimaveränderung 2.Der Wald in Hessen 3. Naturgemäße Waldwirtschaft 4. Beispielhafte waldbauliche
MehrBÄUMCHEN WECHSELT EUCH!
BÄUMCHEN WECHSELT EUCH! Unser Ziel ist eine gesunde Mischung. Wer heute Waldbau sagt, muss auch Waldumbau und Energiewende meinen. Standortgemäß, naturnah, stabil, leistungsfähig, erneuerbar: Anpassungsfähige
MehrWaldumbau: Forstliche Maßnahmen für die Zukunft Beiträge für Klimaschutz und Naturschutz
Waldumbau: Forstliche Maßnahmen für die Zukunft Beiträge für Klimaschutz und Naturschutz Dr. Harald Egidi, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz Inhalt
MehrHESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage. Lisa Gnadl (SPD) vom Verteilung von EU-Mitteln im Landkreis Wetterau und Antwort
20. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 20/321 30. 04. 2019 Kleine Anfrage Lisa Gnadl (SPD) vom 12.03.2019 Verteilung von EU-Mitteln im Landkreis Wetterau und Antwort Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten
MehrDie Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen erfolgt im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (Kap. 1005).
Vorbemerkung: Nach 1 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAKG) in der jeweils geltenden Fassung werden Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur
Mehr1334/2009. Text: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Redaktion: Rainer Schretzmann, aid
1334/2009 Herausgegeben vom aid infodienst Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e. V. Heilsbachstraße 16 53123 Bonn Internet: http://www.aid.de E-Mail: aid@aid.de mit Förderung durch das Bundesministerium
MehrSchiffbarkeit der Binnenschifffahrtsstraßen
Schiffbarkeit der Binnenschifffahrtsstraßen I Basisinformationen Interne Nummer Titel Verfasser I-WE-1 Schiffbarkeit der Binnenschifffahrtsstraßen Bosch & Partner GmbH: Stefan von Andrian-Werburg Zuständigkeit
MehrWaldbrandgefährdung und Waldbrand
Waldbrandgefährdung und Waldbrand I Basisinformationen Interne Nummer Titel Verfasser I-FW-5 Waldbrandgefährdung und Waldbrand Bosch & Partner GmbH: Konstanze Schönthaler Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt
MehrBayerischer Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayerischer Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerischer Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Postfach 22 00 12 80535 München An die Präsidentin des Bayerischen
MehrWeiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes zu einer Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung
Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes zu einer Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Weiterentwicklung der
Mehr3. Veranstaltung des MLU zur Beteiligung der Partner am Programmierungsprozess der EU-Förderperiode 2014 bis 2020
3. Veranstaltung des MLU zur Beteiligung der Partner am Programmierungsprozess der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 1. Entwurf des Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum 2014-2020 Workshop 2 11. September
Mehr3. Ist ihr das Ergebnis der Kohlenstoffstudie Forst und Holz Niedersachsen von 2011 bekannt?
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7883 16. 12. 2015 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
MehrWeihenstephaner Erklärung zu Wald und Forstwirtschaft im Klimawandel
Weihenstephaner Erklärung zu Wald und Forstwirtschaft im Klimawandel Gemeinsame Erklärung der Bayerischen Staatsregierung und der forstlichen Verbände und Vereine in Bayern Waldtag Bayern Freising-Weihenstephan
MehrIndikatoren-Factsheet: Klimawandelanpassung auf kommunaler Ebene
Indikatoren-Factsheet: Klimawandelanpassung auf kommunaler Ebene Verfasser: Mitwirkung Letzte Aktualisierung: Bosch & Partner GmbH (Konstanze Schönthaler) i. A. des Umweltbundesamtes / KomPass, FKZ 3711
MehrMinisterium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Bürgerinformation gemäß 50, Absatz 9 der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 zum Jährlicher Durchführungsbericht 2015 des Maßnahmen-
MehrAnpassungsstrategien und Instrumente der Forstwirtschaft
Anpassungsstrategien und Instrumente der Forstwirtschaft KlimaMORO Abschlussveranstaltung Bad Herrenalb, 30.06.2011 Dr. Gerald Kändler Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg Folgen
MehrKlimawandel und Waldwandel
Klimawandel und Waldwandel Dr. Engelbert Schramm Institut für sozial-ökologische Forschung Wald im Klimawandel Theorie und Praxis (8. Mai 2010) Klimawandel: Beobachtbare Auswirkungen? ~ 3 Tage / Dekade
MehrNachhaltige Forstwirtschaft unter sich ändernden klimatischen Bedingungen
Nachhaltige Forstwirtschaft unter sich ändernden klimatischen Bedingungen Marc Overbeck, NFP NNA-Forum Klimaschutz in Niedersachsen 18. Okt. 2012, Hannover Gliederung 1. Zum Begriff der Nachhaltigkeit
MehrWetterbedingte Nichtverfügbarkeit der Stromversorgung
Wetterbedingte Nichtverfügbarkeit der Stromversorgung I Basisinformationen Interne Nummer Titel Verfasser I-WE-3 Wetterbedingte Nichtverfügbarkeit der Stromversorgung Bosch & Partner GmbH: Stefan von Andrian-Werburg
MehrDie Wälder der Landesforsten in Zahlen
Die Wälder der Landesforsten in Zahlen Ergebnisse der Bundeswaldinventur 3: 1. Allgemein Die Bundeswaldinventur 3 erfasste zum Stichtag 1. Oktober 12 als Großrauminventur viele Strukturdaten in den Wäldern.
MehrAktuelles zu forstlichem Saat- und
Aktuelles zu forstlichem Saat- und Pflanzgut Dr. Monika Konnert Amt für forstliche (ASP) Hintergrund 1. Gesundheit, Stabilität und Leistungsvermögen unserer Wälder hängen weitgehend von der Wahl angepasster
MehrMaßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg (MEPL III) Infoblatt PR-Verpflichtungen Az.:
Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III) Infoblatt PR-Verpflichtungen Az.: 20-8400.02(MEPL III) Stand: 22. Mai 2017 Anlage zum Zuwendungsbescheid des Förderprogramms:
MehrErgebnisse der Forsteinrichtung im Gemeindewald Bingen
Ergebnisse der Forsteinrichtung im Gemeindewald Bingen Multifunktionale Waldbewirtschaftung - Ausgleich von Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion - Naturnahe Waldwirtschaft, PEFC-Zertifizierung Waldbauliche
MehrDie Umsetzung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Ländliche Entwicklung (ELER) in Bayern
Die Umsetzung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Ländliche Entwicklung (ELER) in Bayern 1. Juni 2015, Brüssel Anton Dippold Umsetzung der ELER-VO in Bayern Die Umsetzung der ELER-Förderung erfolgt
MehrDie neue EU-Verordnung zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und ihre Umsetzung in Deutschland
Die neue EU-Verordnung zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und ihre Umsetzung in Deutschland Wolfgang Reimer Unterabteilungsleiter Strukturpolitik, Ländliche Entwicklung, Ökologischer
MehrBewirtschaftung von Waldflächen in der Stadt Georgsmarienhütte
Bewirtschaftung von Waldflächen in der Stadt Georgsmarienhütte Die Waldfläche in der Stadt Georgmarienhütte umfasst ca. 2.000 Hektar. Diese Größe entspricht in etwa dem Bundes- und liegt über dem Landesdurchschnitt
MehrBürgerinformation. zum Jährlichen Durchführungsbericht 2014 / für das NRW-Programm Ländlicher Raum
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Bürgerinformation zum Jährlichen Durchführungsbericht 2014 / 2015 für das NRW-Programm Ländlicher
MehrEntwurf des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum EPLR
Entwurf des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum EPLR 2014-2020 Workshop 3 3.2 Unterstützung für Investitionen in landwirtschaftliche Unternehmen Agrarinvestitionsförderungsprogramm, Bewässerung
MehrKlimawandel. Einordnung in Strategien der Bundesregierung (I) Globale Herausforderungen: Ernährung Rohstoffversorgung Energieversorgung
Waldklimafonds Einordnung in Strategien der Bundesregierung (I) Globale Herausforderungen: Ernährung Rohstoffversorgung Energieversorgung Klimawandel Biologische Vielfalt Nachhaltigkeit Bildquellen: http://suli-vital.de/ernaehrung/getreide
MehrEmpfehlungen für die Wiederbewaldung der Orkanflächen
Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Empfehlungen für die Wiederbewaldung der Orkanflächen in Nordrhein-Westfalen www.wald-und-holz.nrw.de Empfehlungen für die Wiederbewaldung der Orkanflächen
MehrPostfach Stuttgart FAX: 0711/ oder 2379 (Presse)
MINISTERIUM FÜR L ÄND LICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ B ADEN-WÜRTTEMBERG Postfach 10 34 44 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@mlr.bwl.de FAX: 0711/126-2255 oder 2379 (Presse) An den Präsidenten des Landtags
MehrÖJV-Seminar Nürnberg 10. Juli 2010 Ökonomische Bedeutung von Wildschäden im Forstbetrieb. Wolf-Thilo v. Trotha. BB Göttingen GmbH
ÖJV-Seminar Nürnberg 10. Juli 2010 Ökonomische Bedeutung von Wildschäden im Forstbetrieb Wolf-Thilo v. Trotha BB Göttingen GmbH Gliederung 1. BB Forstbetriebsvergleich 2. Ziele des Waldeigentümers 3. Gewinne
MehrMaßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg (MEPL III) Infoblatt PR-Verpflichtungen Az.:
1 Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III) Infoblatt PR-Verpflichtungen Az.: 20-8400.02(MEPL III) Stand: 19.10.2017 Anlage zum Zuwendungsbescheid des Förderprogramms:
MehrDie Fichte im Wandel - Franz Brosinger
Die Fichte im Wandel Franz Brosinger Referat Waldbau und Nachhaltssicherung Fichtenwälder im Klimawandel am 10. Juli 2009 in Freising Folie 1 Gliederung 1. Geschichte und Bedeutung der Fichte in Bayern
MehrNeue Chancen für die integrierte ländliche Entwicklung durch die EU - Verordnung ELER? ELER und die Gestaltung von Landesprogrammen in Niedersachsen
Neue Chancen für die integrierte ländliche Entwicklung durch die EU - Verordnung ELER? ELER und die Gestaltung von Landesprogrammen in Niedersachsen MR Kix !"! " #$ % # $ &' ( Förderung in Deutschland
MehrIndikator-Factsheet: Diversifizierung des Endenergieverbrauchs für Wärme und Kälte
Indikator-Factsheet: Diversifizierung des Endenergieverbrauchs für Wärme und Kälte Verfasser: Mitwirkung: Letzte Aktualisierung: Bosch & Partner GmbH (Stefan v. Andrian-Werburg) i. A. des Umweltbundesamtes
MehrBefallsflächen durch Borkenkäfer
Befallsflächen durch Borkenkäfer I Basisinformationen Interne Nummer Titel Verfasser I-FW-4 Befallsflächen durch Borkenkäfer Bosch & Partner GmbH: Konstanze Schönthaler Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt
MehrForst- und Holzwirtschaft in NRW vom Prozessschutz bis zur naturnahen Waldwirtschaft
Forst- und Holzwirtschaft in NRW vom Prozessschutz bis zur naturnahen Waldwirtschaft Veranstaltung Der naturnahe Wald Ein Spagat zwischen Entwicklung und Nutzung, 08.05.2015, Landtag NRW LMR Hubert Kaiser,
MehrAnmerkungen zu den Ergebnissen der dritten Bundeswaldinventur aus Sicht des Waldbaus und der Holznutzung
Anmerkungen zu den Ergebnissen der dritten Bundeswaldinventur aus Sicht des Waldbaus und der Holznutzung Konstantin von Teuffel, Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg Übersicht Fokus:
MehrDie Bedeutung der Fichte in und für Thüringen. Corinna Geißler, Forstliches Forschungs- und Kompetenzzentrum Gotha
Die Bedeutung der Fichte in und für Thüringen Corinna Geißler, Forstliches Forschungs- und Kompetenzzentrum Gotha Überblick WaldLand Thüringen Baumartenverteilung Fichte 38,4% Buche 19,8% Kiefer 14,1%
MehrWaldvision 2030 Eine neue Sicht für den Wald der Bürgerinnen und Bürger
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Waldvision 2030 Eine neue Sicht für den Wald der Bürgerinnen und Bürger Michael Duhr, Karin Müller 1 2 Warum eine Waldvision 2030? Vision ist die Kunst,
MehrÖkologischer Tourismus in Europa (Ö.T.E.) e.v.
Fördermittel für Naturschutz und Tourismus Ökologischer Tourismus in Europa (Ö.T.E.) e.v. Seite 1 EU-Förderung Fördermittel = überw. EU-Mittel ko-finanziert durch Länder (D: Bund und Bundesländer) 7-jährige
MehrIndikator-Factsheet: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft
Indikator-Factsheet: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft Verfasser: Mitwirkung: Letzte Aktualisierung: Bosch & Partner GmbH (Katrin Wulfert, Sonja Pieck, Stefan v. Andrian- Werburg)
MehrELER Saarbrücken, Juni 2015
ELER 2014-2020 Saarbrücken, Juni 2015 Seite 1 EU-Fonds im Saarland 2014-2020 EU-Fonds Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Finanzmittel 2014-2020 143 Mio. Europäischer Sozialfonds (ESF)
MehrIndikatoren-Factsheet: Bundeszuwendungen zur Förderung von Forschungsprojekten zu Klimawandelfolgen und Anpassung
Indikatoren-Factsheet: Bundeszuwendungen zur Förderung von Forschungsprojekten zu Klimawandelfolgen und Anpassung Verfasser: Mitwirkung: Letzte Aktualisierung: Bosch & Partner GmbH (Stefan v. Andrian-Werburg)
MehrDer Klimawandel hat unseren Wald im Griff: Wie wird das Waldjahr 2019?
Der Klimawandel hat unseren Wald im Griff: Wie wird das Waldjahr 2019? Ein stürmisches Frühjahr und ein extrem trockener Sommer haben 2018 deutlich vor Augen geführt: Der Klimawandel ist für unsere heimischen
MehrKlimawandel, Landnutzung und Biodiversität Chancen erkennen Synergien nutzen
Klimawandel, Landnutzung und Biodiversität Chancen erkennen Synergien nutzen Empfehlungen des BfN für die nächste Legislaturperiode Bonn, 14. Oktober 2009 Klimaschutz- und Landnutzungspolitik aus einem
MehrBeihilfen für nichtproduktive Investitionen VNP Wald (Art. 36 b) vii) in Verbindung mit Art. 49 VO (EG) Nr. 1698/2005)
5.3.2.2.7.2 (Art. 36 b) vii) in Verbindung mit Art. 49 VO (EG) Nr. 1698/2005) I Tabellarische Kurzbeschreibung Ziel A Gegenstand B Zuwendungsempfänger C Art, Höhe und Umfang der Zuwendung D Zuwendungsvoraussetzungen
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes (DirektZahlDurchfÄndG)
Bundesrat Drucksache 28/17 17.01.17 Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein AV - Fz - U Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes (DirektZahlDurchfÄndG)
MehrBürgerinformation für das PFEIL-Programm Niedersachsen und Bremen Zum erweiterten jährlichen Durchführungsbericht - Berichtszeitraum 2016
Bürgerinformation für das PFEIL-Programm Niedersachsen und Bremen 2014-2020 Zum erweiterten jährlichen Durchführungsbericht - Berichtszeitraum 2016 Der ELER-Fonds Unterstützung der Entwicklung des ländlichen
MehrWaldbau. waldwirtschaft/09 1
Waldbau waldwirtschaft/09 1 Waldverjüngung Kunstverjüngung Naturverjüngung waldwirtschaft/09 2 Urwald waldwirtschaft/09 3 Naturverjüngung im Wirtschaftswald waldwirtschaft/09 4 Voraussetzungen für Naturverjüngung
MehrZukunftsprogramm ländlicher Raum Neue Herausforderungen Health-Check
Zukunftsprogramm ländlicher Raum 2007-2013 Neue Herausforderungen Health-Check Verena Boehnke (83) Koordinatorin für ländliche Regionalentwicklung Gliederung: 1. Rechtsgrundlagen 2. Maßnahmen 3. Anforderungen
MehrELER- Jahrestagung Heimvolkshochschule am Seddiner See
1 w # ELER- Jahrestagung 12.02.2014 Heimvolkshochschule am Seddiner See EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Modernisierung landwirtschaftlicher
MehrWetterbedingte Unterbrechungen der Stromversorgung
Wetterbedingte Unterbrechungen der Stromversorgung I Basisinformationen Interne Nummer Titel Verfasser I-WE-2 Wetterbedingte Unterbrechungen der Stromversorgung Bosch & Partner GmbH: Stefan von Andrian-Werburg
MehrLeitfaden zur Umsetzung der Informations- und Publizitätsvorschriften
Leitfaden zur Umsetzung der Informations- und Publizitätsvorschriften für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den ELER in Brandenburg und Berlin und GAK Stand: Dezember 2012 1. VORBEMERKUNGEN...
MehrLand Sachsen-Anhalt. Übersicht. Anlage XI. über die Inanspruchnahme der EU-Mittel
Land Sachsen-Anhalt Anlage XI Übersicht über die Inanspruchnahme der EU-Mittel Anlage XI - 270 - Einnahmen und Ausgaben der Strukturfonds Förderperiode 2000 2006 Operationelles Programm für EFRE, ESF und
MehrPFEIL im Vergleich zu EU, D und HE/SH/NRW Finanzielle und inhaltliche Programmschwerpunkte
PFEIL im Vergleich zu EU, D und HE/SH/NRW Finanzielle und inhaltliche Programmschwerpunkte Regina Grajewski Thünen-Institut für ländliche Räume Seite 0 Verden, den Foto: M. Bathke Überblick PFEIL im Vergleich
MehrARBEITSBERICHT. Institut für Ökonomie. Zwischenbewertung der Förderung der Erstaufforstung in Bremen von.
ARBEITSBERICHT Institut für Ökonomie Zwischenbewertung der Förderung der Erstaufforstung in Bremen 2000-2002 von Thomas Gottlob Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft und Z e n t r u m H
MehrDLG Wintertagung 14. Januar 2009 Wildschäden als Ertragsfaktor im landund forstwirtschaftlichen Betrieb. Betriebswirtschaftliches Büro Göttingen
DLG Wintertagung 14. Januar 2009 Wildschäden als Ertragsfaktor im landund forstwirtschaftlichen Betrieb Wolf-Thilo v. Trotha Betriebswirtschaftliches Büro Göttingen Gliederung 1. Wildschäden in der Land-
MehrNaturnahe Waldwirtschaft und Waldschutzgebiete: Strategien und Umsetzung in Rheinland-Pfalz. Ebrach / Steigerwald 4. Mai 2013
Naturerbe Buchenwälder Naturnahe Waldwirtschaft und Waldschutzgebiete: Strategien und Umsetzung in Rheinland-Pfalz Dr. Erwin Manz Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten
MehrDie Deutsche Anpassungsstrategie
Die Deutsche Anpassungsstrategie Dialoge zur Anpassung: Stakeholder-Dialog Küstenschutz Hamburg, 27.05.2009 Hubert Gladbach, Bundesumweltministerium Auftrag Klimarahmenkonvention Artikel 4 b und e Deutsches
MehrUmfang abgerufener Bundesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) durch einzelne Bundesländer
Umfang abgerufener Bundesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) durch einzelne Bundesländer 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Umfang abgerufener
MehrAuswirkungen der Forstwirtschaft auf Wasserqualität und Wasserspende
Auswirkungen der Forstwirtschaft auf Wasserqualität und Wasserspende Hermann Spellmann, Henning Meesenburg und Bernd Ahrends Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt, Göttingen Inhalt Wirkungen von
MehrFörderdienstbesprechung Umsetzung der Neuausrichtung
Förderdienstbesprechung 15.09.2011 Umsetzung der Neuausrichtung Herbsttagung für Waldbauern am 15.11.2016 Förderrichtlinien Privatwald www.wald-und-holz.nrw.de 1 Förderdienstbesprechung Förderdienstbesprechung
MehrAuswertungen der Bundeswaldinventur 3
Auswertungen der Bundeswaldinventur 3 Abteilung Biometrie und Informatik Bericht Regionale Auswertung der Bundeswaldinventur 3 Kreis Böblingen Gerald Kändler Dominik Cullmann 18. Juli 216 Forstliche Versuchs-
MehrEuropäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums ELER
Gegenwart und Zukunft der EU-Strukturförderung in Baden-Württemberg Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums ELER Hans-Peter Riedlberger Programmkoordinierung ELER Informationsveranstaltung
MehrForstförderung im ELER ab 2014 Vorschläge der Umweltverbände. 1 Naturschutz im Wald. 2 Entwicklung einer naturnäheren Waldwirtschaft
Forstförderung im ELER ab 2014 Vorschläge der Umweltverbände Rostock, Schwerin, Stralsund, den 31.03.2014 Die Forstförderung aus dem ELER sollte 1. die Qualität des Naturschutzes im Wald erhöhen (siehe
MehrLEADER in der Förderperiode 2014 bis 2020
Ländliche Räume zukunftsfähig gestalten Regionalkonferenz zum EPLR M-V 2014 bis 2020 LEADER in der Förderperiode 2014 bis 2020 Thomas Reimann Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
MehrIndikator-Factsheet: Fördermittel für klimawandelangepasstes Bauen und Sanieren
Indikator-Factsheet: Fördermittel für klimawandelangepasstes Bauen und Sanieren Verfasser: Mitwirkung: Letzte Aktualisierung: Bosch & Partner GmbH (Stefan v. Andrian-Werburg) i. A. des Umweltbundesamtes
MehrStandortgerechte Baumartenund Bestandeszieltypenwahl
Standortgerechte Baumartenund Bestandeszieltypenwahl Dienstordnung Waldbau Anlage 6 Für die Wälder des Freistaats Thüringen auf Grundlage der forstlichen Standortskartierung unter Beachtung des Klimawandels
MehrМинистерство продовольствия, сельского и лесного хозяйства федеральной земли Бавария Мартин Шусcлер Государственный советник Департамент вопросов
Министерство продовольствия, сельского и лесного хозяйства федеральной Мартин Шусcлер Государственный советник Департамент вопросов Европейского Союза и международного сотрудничества Слайд 1 Мартин Шусcлер,
MehrEU und Bund fördern nachhaltige Waldwirtschaft in Sachsen
Ihr/-e Ansprechpartner/-in Claudia Nixdorf Durchwahl Telefon: +49 3774 66282 27 Telefax: +49 37342 14110 claudia.nixdorf@ smul.sachsen.de Sehmatal-Neudorf, 06. Februar 2015 Sachsenforst informiert EU und
MehrVerantwortung für die biologische Vielfalt aus Sicht der Holzindustrie. Denny Ohnesorge
Verantwortung für die biologische Vielfalt aus Sicht der Holzindustrie Denny Ohnesorge Unsere Industrie Die Arbeitsgemeinschaft Rohholzverbraucher e.v. (AGR)...ist ein Zusammenschluss von Unternehmen und
MehrWaldbauliche Förderungen
Waldbauliche Förderungen VwV Nachhaltige Waldwirtschaft 2014-2020 (ab 25.11.2015 in Kraft) Mitgliederversammlung FBG Welzheimer Wald, 04.11.2016 Ziel der forstlichen Förderung ist die nachhaltige Entwicklung
MehrAmt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg Die produktivsten Wälder Mitteleuropas!
Die produktivsten Wälder Mitteleuropas! Schlagworte zum Thema Wald als Wirtschaftsfaktor in der Region, zwischen Schutz und Nutzung Der Wald in der Region 1. Einführung 2. Welche Nutzungsmöglichkeiten
MehrBlick über den Zaun Förderabwicklung(ELER) in Bayern
Blick über den Zaun Förderabwicklung(ELER) in Netzwerk Land-Seminar der österreichischen Vernetzungsstelle am 14.+15.10.2009 in Tannberg Ltd. MR Dr. Josef Köpfer (BayStMELF) 2. Finanzielle Rahmenbedingungen
MehrErste Erfahrungen aus der Sicht des ELER
SUW- Jahresveranstaltung am 04. Dezember 2017 Erste Erfahrungen aus der Sicht des ELER Dr. Silvia Rabold Verwaltungsbehörde ELER für Brandenburg und Berlin EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds
MehrBundesrat Drucksache 415/ Unterrichtung durch die Bundesregierung. EU - A - Fz - Wi
Bundesrat Drucksache 415/06 08.06.06 Unterrichtung durch die Bundesregierung EU - A - Fz - Wi Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des Betrags für die Gemeinschaftsförderung der Entwicklung
MehrHANDLUNGSFELD WALD UND FORST- WIRTSCHAFT
KLIMASCHUTZPLAN NRW_TEIL II. 4 HANDLUNGSFELD WALD UND FORST- WIRTSCHAFT Mit rund 27 Prozent der Landesfläche verfügt NRW über große Waldflächen und Holzressourcen. Aufgrund der sehr langen Planungs- und
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Subventionen für Hagelschutznetze Deutscher Bundestag WD /19
Subventionen für Hagelschutznetze 2019 Deutscher Bundestag Seite 2 Subventionen für Hagelschutznetze Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 1. März 2019 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Verkehr, Ernährung,
MehrWas sind die aktuellen Forderungen nach einem Waldumbau? Für welche Standorte wird er gefordert?
Was sind die aktuellen Forderungen nach einem Waldumbau? Für welche Standorte wird er gefordert? Seminar: Aktuelle Fragen des Waldbaus Referent: Florian Zimmer 17.06.2008 Gliederung Situation Waldumbau
MehrWald und Forstwirtschaft
Wald und Forstwirtschaft im Landkreis Heidenheim Nachhaltig naturnah multifunktional zukunftsweisend holzlieferant Zukunft hat, was nachwächst Holz aus heimischen Wäldern ist ein nachhaltig hergestellter
MehrUntersuchungen zum Wasser- und Stickstoffhaushalt im Voranbau unter Kiefer. im WSG Wibbese
Untersuchungen zum Wasser- und Stickstoffhaushalt im Voranbau unter Kiefer im WSG Wibbese Sachstandsbericht Oktober 2017 Dr. Karsten Mohr Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Konzept und Methoden 3 3 Ergebnisse
MehrQualität der Wälder in Baden-Württemberg insbesondere im Wahlkreis Böblingen-Sindelfingen-Schönbuch
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1380 24. 01. 2017 Kleine Anfrage des Abg. Paul Nemeth CDU und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Qualität der
MehrEU- Förderperiode 2014 bis Interessenbekundungsaufruf zur Einreichung von Beiträgen im Rahmen der
Land Brandenburg Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - Verwaltungsbehörde für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums für Brandenburg und Berlin (VB
MehrThüringer Landtag 6. Wahlperiode
Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 12.04.2016 Gesetzentwurf der Landesregierung Thüringer Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes A. Problem und Regelungsbedürfnis Thüringen bekennt sich
Mehr