Förderung und Finanzierung des Waldumbaus

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1 Förderung und Finanzierung des Waldumbaus I Basisinformationen Interne Nummer Titel Verfasser R-FW-2 Förderung und Finanzierung des Waldumbaus Bosch & Partner GmbH: Konstanze Schönthaler Regierungspräsidium Freiburg, Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg: Armin Jacob, Jürgen Hauck Zuständigkeit Letzte Aktualisierung Nächste Fortschreibung (Konstanze Schönthaler, Bosch & Partner GmbH) Bei jeder neuen Förderperiode von GAK und ELER sind ggf. erforderliche methodische Anpassungen zur Berechnung des Indikators erforderlich. II Einordnung und Berechnung Handlungsfeld Kategorie Indikationsfeld Thematischer Teilaspekt Wald und Forstwirtschaft Response Waldbauliche Maßnahmen (Natürliche und künstliche) Verjüngung zum Waldumbau Kurzbeschreibung des Indikators [Einheit] Berechnungsvorschrift Teil A Teil B Teil A Umfang der von EU, Bund und dem Land Baden-Württemberg aufgebrachten Fördermittel und/oder Haushaltsmittel für den Waldumbau im Privat- und Körperschaftswald sowie im Staatswald [Euro, ] Umfang der Fläche, auf denen mit Fördermitteln und/oder Haushaltsmitteln der EU, des Bundes und des Landes Land Baden-Württemberg Waldumbaumaßnahmen durchgeführt werden [Hektar, ha] Fördermittel für den Waldumbau = Privat- / Körperschaftswald: GAK/EU: EU-Mittel = Privat- / Körperschaftswald: GAK/EU: Bundesmittel = Privat- / Körperschaftswald: GAK/EU: Landesmittel = Staatswald - Maßnahmen des Landes Dabei ermitteln sich die einzelnen Positionen wie folgt: Fördermittel aus GAK und kombinierter GAK/EU-Förderung für den Privat- und Körperschaftswald: Für 2000 bis 2002 nur folgende Maßnahme: Umstellung naturnahe Waldwirtschaft (A 1.2) Neuartige Waldschäden Vor/Unterbau (E 20.3) Neuartige Waldschäden Wiederaufforstung (E 20.4) Wiederaufforstungen aufgrund der Orkane 1999 (G 30.3) Für die Maßnahmencodes E 20.3, E 20.4 und G 30.3 wurde geprüft, 1

2 II Einordnung und Berechnung ob in den Förderbestimmungen der Länder die Verpflichtung zur Verwendung standortgerechter Baumarten verankert ist. Für 2003 bis 2006 nur folgende Maßnahmen: Erhöhung der Stabilität der Wälder Weiterentwicklung ohne Lothar und Weiterentwicklung auf Lotharflächen (G 30.2) Neuartige Waldschäden Vor/Unterbau (E 20.3) Neuartige Waldschäden Wiederaufforstung (E 20.4) Für die Maßnahmencodes E 20.3 und E 20.4 wurde geprüft, ob in den Förderbestimmungen der Länder die Verpflichtung zur Verwendung standortgerechter Baumarten verankert ist. Für 2007 bis 2013 nur folgende Maßnahmen: Umbau Wiederaufforstung (B 7.2.1), d.h. die eigentliche Anlage der Kultur Umbau Pflege der Kultur (B 7.2.2), gemeint sind hier Pflegemaßnahmen in bereits begründeten Kulturen Umbau Nachbesserung (B 7.2.3) Ab 2014 nur folgende Maßnahmen: Umbau Wiederaufforstung (A 2.2.1), Umbau Nachbesserung (A 2.2.2) Erfasst werden mit diesen Maßnahmen sowohl der Umbau von Nadelholz- Reinbeständen und von nicht standortgerechten Beständen in stabile Laub- und Mischbestände als auch die Begründung von stabilen Laubund Mischbeständen im Zusammenhang mit neuartigen Waldschäden, Wurf, Bruch oder sonstigen Naturereignissen, wenn die Ausgangsbestände in ihrer Existenz gefährdet sind. Wenn bei den geförderten Kulturen aufgrund natürlicher Ereignisse Ausfälle in Höhe von über 30 % auftreten und der Waldbesitzer den Ausfall nicht selbst zu vertreten hat, ist auch die Nachbesserung förderfähig. Die EU-Förderung wird seit 2007 über den Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) abgewickelt, vorher erfolgte die EU-Förderung aus dem EAGFL. GAK-Maßnahmen werden anteilig von Bund- und Länder gefördert. Der Bund trägt dabei einen Anteil von 60 %, das Land von 40 %. Bei der i. d. R. praktizierten Kombination von GAK- und ELER-Förderung beteiligt sich die EU mit bis zu 55 % (in den neuen Bundesländer und einem Teil Niedersachsens mit bis zu 80 %) an den förderfähigen Ausgaben. Der Rest muss national von Bund und Ländern (ebenfalls im Verhältnis 60:40) finanziert werden. Mittel für den Umbau im Staatswald (außerhalb spezifischer Waldumbau-Programme oder Titel): Investierte Mittel = Fläche (ha), auf der Waldumbaumaßnahmen durchgeführt werden * Standardkostensatz für den Waldumbau auf 1 Hektar Fläche Für die Flächenangabe werden folgende Maßnahmen des aktiven Waldumbaus, die in Form künstlicher Verjüngung (Saat und /oder Pflanzung) das Ziel eines standortgerechten Baumartenwechsels oder einer standortgerechten Baumartenmischung verfolgen, berücksichtigt: Vor-, Nachund Unterbaus, Wiederaufforstung sowie Ergänzung der Naturverjüngung. Naturverjüngungsflächen, auf denen keine aktiven Maßnahmen im oben genannten Sinne durchgeführt werden, werden nicht berechnet. 2

3 II Einordnung und Berechnung Teil B Als Standardkostensatz wird veranschlagt für: Voranbau, Nachanbau, Unterbau sowie Ergänzung der Naturverjüngung: 5.000,00 / ha Wiederaufforstung: 6.500,00 / ha Umfang der Fläche, auf denen mit Fördermitteln und/oder Haushaltsmitteln Waldumbaumaßnahmen durchgeführt werden = Geförderte / finanzierte Fläche im Privat- und Kommunalwald + geförderte / finanzierte Fläche im Staatswald Die Positionen berechnen sich wie folgt: Aus GAK und kombinierten GAK/ELER-Mitteln geförderte Waldumbaufläche im Privat- und Körperschaftswald: Für 2000 bis 2002 nur folgende Maßnahme: Umstellung naturnahe Waldwirtschaft (A 1.2) Neuartige Waldschäden Vor/Unterbau (E 20.3) Neuartige Waldschäden Wiederaufforstung (E 20.4) Wiederaufforstungen aufgrund der Orkane 1999 (G 30.3) Für die Maßnahmencodes E 20.3, E 20.4 und G 30.3 wurde geprüft, ob in den Förderbestimmungen der Länder die Verpflichtung zur Verwendung standortgerechter Baumarten verankert ist. Für 2003 bis 2006 nur folgende Maßnahmen: Erhöhung der Stabilität der Wälder - Weiterentwicklung ohne Lothar und Weiterentwicklung auf Lotharflächen (G 30.2) Neuartige Waldschäden Vor/Unterbau (E 20.3) Neuartige Waldschäden Wiederaufforstung (E 20.4) Für die Maßnahmencodes E 20.3 und E 20.4 wurde geprüft, ob in den Förderbestimmungen der Länder die Verpflichtung zur Verwendung standortgerechter Baumarten verankert ist. Für 2007 bis 2013 nur folgende Maßnahmen: Umbau Wiederaufforstung (B 7.2.1), d. h. die eigentliche Anlage der Kultur Die in Teil A des Indikators berücksichtigten Maßnahmen B und B überlagern sich räumlich mit B und werden daher in Teil B nicht berücksichtigt. Ab 2014 nur die folgende Maßnahme: Umbau Wiederaufforstung (A 2.2.1) Fläche im Staatswald mit Waldumbau (außerhalb spezifischer Waldumbau-Programme oder Titel): Direkte Datenübernahme des Landes (Haushaltsmittel). Berücksichtigt werden folgende Maßnahmen des aktiven Waldumbaus, die in Form künstlicher Verjüngung (Saat und /oder Pflanzung) das Ziel eines standortgerechten Baumartenwechsels oder einer standortgerechten Baumartenmischung verfolgen: Vor, Nach und Unterbaus, Wiederaufforstung sowie Ergänzung der Naturverjüngung. Allerdings werden in Baden- Württemberg Pflanzungen zur Ergänzung von Naturverjüngung nicht gesondert verbucht, sodass diese in den beiden anderen Kategorien mit enthalten sind. Bis 2003 kann aber davon ausgegangen werden, dass Nachbesserungen der Naturverjüngung in der forstlichen Praxis kaum Anwendung gefunden haben. Danach kam es aber zunehmend zur gezielten Einbringung u. a. von Tanne, Douglasie und Buntlaubbaumarten. 3

4 II Einordnung und Berechnung Verständnis des Indikatorwerts Teil A Teil B Naturverjüngungsflächen, auf denen keine aktiven Maßnahmen im oben genannten Sinne durchgeführt werden, werden nicht berechnet. Je höher der Indikatorwert ist, desto mehr Fördermittel oder Haushaltsmittel fließen in den Waldumbau. Je höher der Indikatorwert ist, auf umso mehr Fläche werden Waldumbaumaßnahmen durchgeführt. III Begründung und Interpretation Begründung Wegen ihrer langen Produktionszeiträume ist die Forstwirtschaft in besonderem Maße vom Klimawandel betroffen. Wenn sich die derzeitigen Standortbedingungen ändern, können Bäume aus ihrem klimatischen Optimum heraus gedrängt und Witterungsstress ausgesetzt werden. Dies kann die Widerstandskraft der Bäume zur Abwehr von biotischen Schadfaktoren (Schädlingen und Krankheitserregern) und gegenüber abiotischen Einflüssen (Sturm, Bruch, Dürre etc.) schwächen. Unter anderem aufgrund der veränderten Konkurrenzverhältnisse sind Arealverschiebungen von Baumarten bereits heute zu beobachten. Insbesondere an der Wärme- und Trockenheitsgrenze weichen manche Baumarten schon in kühlere und feuchtere Regionen zurück. An den Kältegrenzen vollzieht sich der umgekehrte Vorgang, d. h. Baumarten nehmen neue Areale in Anspruch. (vgl. DAS-Indikatoren-Factsheet FW-R-2) Die Forstwirtschaft muss allein wegen ihrer langen Bewirtschaftungszyklen rechtzeitig auf Veränderungen der klimatischen Rahmenbedingungen reagieren und die Bestandzusammensetzung und -struktur anpassen. Ein klimagerechter Waldumbau zielt darauf ab, den Anteil nicht standortgerechter und daher auch empfindlicherer Baumarten in den Beständen zu reduzieren und dem eisernen Gesetz des Standörtlichen folgend den Arten in den Beständen größere Dominanz zu verschaffen, die weniger anfällig gegenüber den zu erwartenden Klimaänderungen sind. (vgl. DAS-Indikatoren- Factsheet FW-R-2) Baden-Württemberg folgt seit Anfang der 1990er Jahre dem Konzept der Naturnahen Waldwirtschaft. Dieser von der Landesforstverwaltung konzipierte Ansatz führte weg vom reinen ertragsorientierten Waldbau der Nachkriegszeit und bedeutete eine bewusste Hinwendung zur Naturnähe. Zum einen sollen eigendynamische Waldentwicklungen auch im wohlverstandenen Interesse der Wirtschaftlichkeit nutzbar gemacht werden. Diese biologische Automation ermöglicht es, waldbauliche Maßnahmen im Regelfall auf eine Begleitung eigendynamischer Prozesse zu beschränken. Umsteuernde Eingriffe bleiben auf die (wenigen) Fälle beschränkt, in denen eigendynamische Prozesse mit dem Wirtschaftsziel kollidieren (Weidenbach & Kohnle 2011). Aus dem Klimawandel resultieren jedoch neue Herausforderungen für die Forstwirtschaft. In Anbetracht der Unsicherheiten der Prognosen spielt die Risikostreuung des Produktionskapitals eine zunehmend wichtige Rolle. Der Vorrang der Naturverjüngung wird unter den Vorbehalt gestellt, dass es sich Waldbestände handelt, in denen Samenbäume geeigneter Provenienz von Baumarten vorhanden sind, die auch unter Klimawandelaspekten als ausreichend risikoarm und standortsangepasst einzuschätzen sind (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg 2015: 27). Für den Waldumbau werden sowohl von der EU als auch von Bund und Land Förderund Finanzmittel bereitgestellt. Der Indikator bildet die Aufwendungen für den Waldumbau ab und trifft Aussagen zu den Flächen, auf denen Umbaumaßnahmen stattfinden. Im Gesamtüberblick gestaltet sich bundeweit die Finanzierungs- und Förderlandschaft ausgesprochen heterogen. Abhängig vom Bundesland werden unterschiedliche Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten in unterschiedlicher Kombination in Anspruch genommen. Mit wechselnden Förderperioden gehen außerdem unterschiedliche För- 4

5 III Begründung und Interpretation derpraktiken einher. (vgl. DAS-Indikatoren-Factsheet FW-R-2) Für den Privat- und Körperschaftswald bilden die aus der GAK (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes") und dem ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) bereitgestellten Fördermittel den deutlich überwiegenden Teil der Förderaktivitäten ab. Umgekehrt wird mit den GAK- und ELER-Mitteln ausschließlich der Privat- und Körperschaftswald finanziert. Die Länder kombinieren die GAK- und ELER-Förderung in unterschiedlicher Weise. Es gibt reine GAK-, kombinierte GAK- und ELER- sowie reine ELER-Förderung. In Baden-Württemberg wird Letztere nicht in Anspruch genommen. Ab 2004 werde auch im Rahmen der GAK-Förderung keine EU-Mittel mehr abgerufen. Über die GAK-Förderung hinaus gibt es von Landesseite (mit Ausnahme der Beratung) keine spezifischen Förderungen für Waldumbau im Privat- und Körperschaftswald (vgl. DAS- Indikatoren-Factsheet FW-R-2). Für Baden-Württemberg ist die GAK-Förderung mit den förderfähigen Maßnahmen, den Fördervoraussetzungen, den Auflagen sowie der Art und Höhe der Förderung über die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Gewährung von Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW in der Novelle vom ) geregelt. Der Waldumbau im Staatswald wird in Baden-Württemberg aus Haushaltsmitteln finanziert. Zusätzliche spezifische Landesprogramme gibt es nicht. D. h. der Waldumbau wird im Rahmen der normalen Bewirtschaftung vorangetrieben. Für die Generierung des Indikators werden dabei nur diejenigen Maßnahme berücksichtigt, die im Sinne des aktiven Waldumbaus eine künstlicher Verjüngung (Saat und /oder Pflanzung) mit dem Ziel vornehmen, einen standortgerechten Baumartenwechsel vorzunehmen bzw. einer standortgerechten Baumartenmischung zu etablieren. Solche Maßnahmen des aktiven Waldumbaus sind der Vor, Nach und Unterbaus, die Wiederaufforstung und die Ergänzung der Naturverjüngung. Sie erfordern die größten Investitionen. Naturverjüngungsflächen, auf denen keine aktiven Maßnahmen (also keine Ergänzungen) durchgeführt werden, werden nicht berechnet. Je nach Ausgangsbestand führt die Naturverjüngung nicht zwangsläufig zu einem Baumartenwechsel. Der Indikator bildet sowohl die Investitionsmittel als auch die Förderfläche ab. Eine einfache Interpretation der Förder- und Investitionsmittel ist nicht möglich, da auch Pflege- und Nachbesserungsarbeiten berücksichtigt werden (die allerdings Voraussetzung für die nachhaltige Sicherung der Bestände sind). Die Fläche, auf der Waldumbau betrieben und finanziert wird, ermöglicht dagegen eine direktere Interpretation der Zahlen. (vgl. DAS-Indikatoren-Factsheet FW-R-2) Schwächen Mit neuen GAK / ELER-Förderperioden können sich Förderregelungen verändern. Der Indikator ist entsprechend anzupassen. Der Indikator bildet nicht alle Aktivitäten des Waldumbaus ab. So werden nicht öffentlich geförderte Waldumbaumaßnahmen mit dem Indikator nicht erfasst, und nicht alle Waldbesitzer nehmen den mit der Stellung eines Förderantrags verbundenen Aufwand auf sich oder können sich mit den Förderbedingungen einverstanden erklären. Außerdem gibt es Untergrenzen für die Förderung, die durch die VwV NWW geregelt sind (die Mindestzuwendungsgrenze liegt bei 250 bzw. etwa 0,03 ha (ermittelt aus der Stückpauschale je Pflanze (bei Laubbäumen von 1,40 / Pflanze) und dem betreffenden Pflanzverband beim Buchenanbau). Über die Jahre hinweg haben sich die Maßnahmenkategorien der GAK-Förderung verändert. Während Waldumbaumaßnahmen vor 2007 im Rahmen mehrerer Einzelmaßnahmen stattgefunden haben, sind sie ab 2007 stärker zusammengefasst worden. Nicht in jedem Falle lassen sich die Maßnahmen des GAK-Katalogs eindeutig dem Waldumbau zuordnen. (vgl. DAS-Indikatoren-Factsheet FW-R-2) Im Falle der Finanzierung des Waldumbaus im Staatswald aus Haushaltsmitteln ist es schwierig, die konkreten Beiträge für den Waldumbau zu quantifizieren. Teilweise ste- 5

6 III Begründung und Interpretation hen nur Schätzungen, teilweise harte Daten zur Verfügung. Sinnvoll lassen sich nur Flächendaten recherchieren und auch hier sind die Maßnahmenzuordnungen nicht immer einheitlich. (vgl. DAS-Indikatoren-Factsheet FW-R-2) Die Naturverjüngung bleibt in diesem Indikator unberücksichtigt. Es werden nur Maßnahmen des aktiven Waldumbaus einbezogen. Es darf dabei nicht übersehen werden, dass auch die Sicherung der Naturverjüngung Engagement im Waldbau und Wildschutz erfordert. (vgl. DAS-Indikatoren-Factsheet FW-R-2) Grundsätzlich sind unabhängig von der Waldbesitzform nicht alle Waldumbaumaßnahmen in gleicher Weise auf den Klimaschutz ausgerichtet. In einigen Fällen, insbesondere in den jüngeren Jahren, erfolgt die Baumartenwahl sehr zielgerichtet auf klimastabile Baumarten, in anderen Fällen lediglich mit Fokus auf höhere Standortgerechtigkeit. Die jeweilige Motivation lässt sich nicht eindeutig aus der Statistik ableiten. (vgl. DAS-Indikatoren-Factsheet FW-R-2) Referenzen auf andere Indikatorensysteme Zielbezüge Berichtspflichten DAS-Indikatorensystem: FW-R-2 Förderung des Waldumbaus Diversifizierung der Baumartenzusammensetzung zur Risikominderung (u. a. Etablierung von Mischbeständen) (Anpassungsstrategie, S. 24) Vorrang der Naturverjüngung vor der Pflanzung in Waldbeständen mit Samenbäumen geeigneter Provenienz von Baumarten (Anpassungsstrategie, S. 27) Förderung von Einzelbaumstabilität und strukturreichen Waldaufbauformen während der Durchforstungsphase (Anpassungsstrategie, S. 27) Förderung von an zukünftige Standortbedingungen angepassten oder anpassungsfähigen Baumarten sowie Entnahme standortfremder Arten (Anpassungsstrategie, S. 29) keine IV Definitionen und Referenzen Glossar ELER Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist das zentrale Finanzierungsinstrument der Europäischen Union zur Umsetzung ihrer Politik der Entwicklung des ländlichen Raums und der Verwirklichung der im EU-Vertrag niedergelegten Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik. Die Förderung basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Sie enthält die allgemeinen Bestimmungen für die ELER-Förderung. Der Fonds hat seine Tätigkeit im Jahre 2007 aufgenommen. Er löste damit den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) ab. GAK In Deutschland ist die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) ein wesentliches Element der Nationalen Strategie für die Entwicklung ländlicher Räume und bildet den inhaltlichen und finanziellen Kern vieler Länderprogramme. Die Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zielt auf eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft, vitale ländliche Räume sowie auf die Verbesserung des Küstenschutzes. Sie ist das wichtigste nationale Förderinstrument für die Agrarwirtschaft, den Küstenschutz sowie die ländlichen Räume inkl. der Forst- 6

7 IV Definitionen und Referenzen wirtschaft. Die GAK enthält eine breite Palette von Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen und deckt damit in weiten Teilen den Anwendungsbereich der ELER-Verordnung ab. Die meisten Maßnahmen der GAK können mit E- LER-Mitteln aus Brüssel verstärkt werden. Weiterführende Literatur Informationen von ForstBW zum Thema Wälder und Klimawandel: Informationen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Förderung zur Nachhaltigen Waldwirtschaft (NWW): Nachhaltige+Waldwirtschaft+_NWVW_ Weidenbach P. & Kohnle U. 2011: Naturnahe Waldwirtschaft in Baden-Württemberg ein Rückblick. AFZ-DerWald, 65. Jahrg., 21, ckblick/index_de ForstBW Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg 2014: Vielfältig, multifunktional, naturnah Nachhaltigkeit im Staatswald Baden-Württemberg, Bericht Stuttgart, 87 S. Kändler G. & Cullmann D. 2014: Der Wald in Baden-Württemberg - Ausgewählte Ergebnisse der dritten Bundeswaldinventur. Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA), 60 S. Gesamt.pdf Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg 2015: Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in Baden-Württemberg Vulnerabilitäten und Anpassungsmaßnahmen in relevanten Handlungsfeldern Stuttgart, 176 S. V Technische Informationen Datenquelle Räumliche Auflösung Geographische Abdeckung Zeitliche Auflösung Beschränkungen, Datenkosten Teile A und B Teile A und B Teile A und B Teile A und B keine für Privat- und Körperschaftswald: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Berichterstattung des BMEL zum Vollzug der GAK für Staatswald: Forstinformationssystem von Forst BW (FOKUS 2000, PPV) NUTS 1 Gesamtwald Baden-Württembergs ab 2000, jährlich 7

8 Investitionen in den Waldumbau [Mio. ] Umgebaute Waldfläche [1.000 ha] VI Darstellung Indikator Mittel für Waldumbau im Staatswald GAK/EU: EU-Mittel GAK/EU: Bundesmittel GAK/EU: Landesmittel Umgebaute bzw. in Umbau befindliche Waldfläche (insgesamt) Datenquelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (GAK-Berichterstattung des Bundes); Landesbetrieb Forst Baden- Württemberg 8

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