Förderdienstbesprechung Umsetzung der Neuausrichtung

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1 Förderdienstbesprechung Umsetzung der Neuausrichtung Herbsttagung für Waldbauern am Förderrichtlinien Privatwald 1 Förderdienstbesprechung Förderdienstbesprechung Arnsberg, allg Fördermittelsituation und Mittelbewirtschaftung

2 Themen 1. Finanzausstattung Änderungen innerhalb der Förderrichtlinien und im Verfahren 3. Allgemeine Hinweise 2

3 Finanzausstattung 2016/2017 o Fördermittel Waldbau/Kalkung 5,5 Mio. EUR (2,5 Mio. EU) o Fördermittel Wegebau 2 Mio. EUR (0,9 Mio. EU) Mittelabfluss 3,6 Mio. EUR Rückgabe MKULNV > 50 % o Fördermittel zu Lasten Mio. EUR (1,3 Mio. EU) 3

4 Finanzausstattung 2016/2017 o Fördermittel Waldbau/Kalkung 5,5 Mio. EUR (2,5 Mio. EU) o Fördermittel Wegebau 2 Mio. EUR (0,9 Mio. EU) Mittelabfluss 3,6 Mio. EUR Rückgabe MKULNV > 50 % o Fördermittel zu Lasten Mio. EUR (1,3 Mio. EU) 4

5 Änderungen innerhalb der Richtlinien o Grundgedanke Umbau steht im Vordergrund Vorbestand (2.3.1) Neubestand (2.3.2) Nadelholz *) nicht standortheimisch nicht standortgerecht fehlende Mischbaumarten Beimischung anderer Baumarten geänderte Bestandesstruktur (1/4-tel Mischungsanteil) *) voraussichtlich Ende Nov

6 Änderungen innerhalb der Richtlinien o Nadelholzbeimischung Vorbestand (2.3.1) Neubestand (2.3.2) mindestens 50 % NH bis zu 35 % Nadelholz, förderfähig sind: 20 % in Schutzgebieten *) Douglasie, Lärche, Küstentanne, Weißtanne und Schwarzkiefer. Beimischung weiterer, nicht förderfähiger Baumarten zulässig, sofern NH-Anteil 35 % / 20 % *) abhängig von Schutzgebietsausweisung und NH nicht förderfähig 6

7 Änderungen innerhalb der Richtlinien Förderbeträge Pflanzungen o drei Sortimente: < 80 cm, cm und >120 cm o Aufschlag 5 Cent für zertifiziertes Pflanzgut o Erhöhung der Festbeträge, z.b. bei max. 20 % NH-Anteil: alt neu Hainbuche < 120 cm 0,55 EUR 1,14 EUR *) Traubeneiche < 120 cm 0,70 EUR 1,43 EUR *) Stieleiche > 120 cm 1,30 EUR 1,62 EUR *) *) Größe cm 7

8 Änderungen *) innerhalb der Richtlinien Jungbestandspflege (bis 440 EUR/ha) o o o von Höhe 4 Metern bis zu 15 Jahren auch Birke möglich Pflege auch auf Naturverjüngungsflächen förderfähig (35 % NH-Anteil nach Pflege zulässig) Schutz der Aufforstung o auch in Naturverjüngungen (nur förderf. Baumarten) *) voraussichtlich Ende Nov

9 Änderungen innerhalb der Richtlinien Maßnahmen Biotop- und Artenschutz auch außerhalb von Schutzgebieten möglich o Erhalt von Alt- und Biotopbäumen (Horst- und Höhlenbäume) o Beseitigung naturschutzfachlich unerwünschter Bestockung o Pflege von Waldrändern o sonstige Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes o Einbringen von Solitären und seltenen heimischen Bäumen o Hiebsunreifeentschädigung (nur in Schutzgebieten) o Wertausgleich (nur in Schutzgebieten) 9

10 Änderungen innerhalb der Richtlinien Maßnahmen Biotop- und Artenschutz auch außerhalb von Schutzgebieten möglich o Erhalt von Alt- und Biotopbäumen (Horst- und Höhlenbäume) o Beseitigung naturschutzfachlich unerwünschter Bestockung o Pflege von Waldrändern o sonstige Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes o Einbringen von Solitären und seltenen heimischen Bäumen o Hiebsunreifeentschädigung (nur in Schutzgebieten) o Wertausgleich (nur in Schutzgebieten) 10

11 Änderungen innerhalb der Richtlinien Maßnahmen Biotop- und Artenschutz auch außerhalb von Schutzgebieten möglich o Erhalt von Alt- und Biotopbäumen (Horst- und Höhlenbäume) o Beseitigung naturschutzfachlich unerwünschter Bestockung o Pflege von Waldrändern o sonstige Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes o Einbringen von Solitären und seltenen heimischen Bäumen o Hiebsunreifeentschädigung (nur in Schutzgebieten) o Wertausgleich (nur in Schutzgebieten) 11

12 Änderungen innerhalb der Richtlinien Verwaltungskosten o Neugründung o Zusammenlegung oder Fusion: mind ha Fläche (Gen.schaften 200 ha) o Erweiterung: um mind. 30 % binnen drei Jahren 1. u. 2. Jahr: 60 % 3. u. 4. Jahr: 50 % max EUR/Jahr 5. Jahr: 40 % 12

13 Änderungen im Verfahren Forsteinrichtung (Waldbewirtschaftungspläne) Forstbetriebe ab einer Größe von 50 ha in NRW o Förderfläche muss davon erfasst sein. o bei FBG nur für das am Antrag beteiligte Mitglied d.h.: bei fehlender FE kann ein Mitglied mit weniger als 50 ha gefördert werden. 13

14 Änderungen im Verfahren Förderung und Jahreswechsel Frühe Kassenschlusstermine: 2. Dezemberwoche o Ende Maßnahmen vorher unproblematisch VwgN bis 1. Dezemberwoche ans RegFA o Ende Maßnahmen nachher VwgN bis Jahresende, Auszahlung Anfang 2017 o Maßnahme jahresübergreifend ZwischenVwgN wie oben, SchlussVwgN in

15 Änderungen im Verfahren o Projektauswahltermine laufendes Kalenderjahr laufendes Kalenderjahr laufendes und folgendes Kalenderjahr folgendes Kalenderjahr Anträge fortlaufend einreichen 15

16 Änderungen im Verfahren o Vereinfachte Kostenoption Erstattungsprinzip aufgehoben für Kalkung u. Wegebau Ausschreibung je ha Wald bzw. je lfd. Meter Weg Auszahlung auf Grundlage von: Ausschreibungsergebnis und Lieferscheinen o Für Anpflanzungen schon immer Festbeträge 16

17 Hinweis Auftragsvergabe o Zuwendung Auftragswert Verfahren <= <= 500 Direktkauf > 500 mind. 3 Angebote > <= mind. 3 Angebote <= mind. 6 Angebote > öffentl. Ausschreibung Wegebau <= mind. 3 Angebote > öffentl. Ausschreibung ab EU-Schwellenwert *) europaweite Ausschr. *) z.zt , Wegebau 5,225 Mio. 17

18 Hinweis o Zertifizierte Pflanzen wird mit Bescheid Zuwendungsvoraussetzung. FfV: Forum forstliches Vermehrungsgut e.v. ZÜV: Zertifizierungsring für überprüfbare Forstliche Herkunft Süddeutschland Zertifikat zusammen mit VwgN vorlegen wichtig: Stempel und Unterschrift des Verkäufers (Die Angabe einer ID-Nummer auf dem Lieferschein ersetzt n i c h t das Zertifikat) 18

19 Hinweis o Zertifizierte Pflanzen wird mit Bescheid Zuwendungsvoraussetzung. FfV: Forum forstliches Vermehrungsgut e.v. ZÜV: Zertifizierungsring für überprüfbare Forstliche Herkunft Süddeutschland Zertifikat zusammen mit VwgN vorlegen wichtig: Stempel und Unterschrift des Verkäufers (Die Angabe einer ID-Nummer auf dem Lieferschein ersetzt n i c h t das Zertifikat) 19

20 Hinweise o Reservieren von Pflanzen förderunschädlich, wenn Ziel ist, Pflanzen keinem Dritten anzubieten wichtig: auf Lieferschein nicht mit Bestelldatum verwechseln o Lieferscheine/Rechnungen immer an Zuwendungsempfänger/in (bei FBG an FBG, nicht an Mitglied) o Unterschrift auf Antrag und Verwendungsnachweis durch berechtigte Personen, z.b. Geschäftsführer, beide Eheleute (wenn beide im Grundbuch), ggf. Vollmacht 20

21 Hinweise o Konsequenzen bei Mängeln a) Witterungsbedingte Ausfälle Mängelbeseitigung möglich (max. 3 Monate) später im Normalfall keine Rückforderung b) Ausfälle durch Verbiss oder Pflegemängel Nachbesserung (ohne Förderung) Rückforderung 21

22 Hinweise o Internet Wald und Holz NRW Richtlinien, Antragsformulare, Förster/innen vor Ort 22

23 Förderdienstbesprechung Fragen?! Umsetzung der Neuausrichtung 23 Förderdienstbesprechung Förderdienstbesprechung Arnsberg, allg Fördermittelsituation und Mittelbewirtschaftung

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