Struktur der Steuersysteme in der Europäischen Union

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1 AUSGABE 2000 Struktur der Steuersysteme in der Europäischen Union EUROPÄISCHE KOMMISSION 2THEMENKREIS 2 Wirtschaft und Finanzen

2 Eurostat hat den Auftrag, der Europäischen Union einen qualitativ hochwertigen statistischen Informationsdienst bereitzustellen. Eurostat-Reihen: ein an den Bedarf aller Nutzer angepaßtes Angebot. Alle neun Themenkreise von Eurostat sind danach untergliedert. 1 Allgemeine Statistik 2 Wirtschaft und Finanzen 3 Bevölkerung und soziale Bedingungen 4 Industrie, Handel und Dienstleistungen 6 Außenhandel 7 Verkehr 8 Umwelt und Energie 9 Forschung und Entwicklung 5 Landwirtschaft und Fischerei Graphiken Tabellen Kommentare Karten Pressemitteilungen: Eurostat gibt etwa 100 Pressemitteilungen pro Jahr heraus, um die Veröffentlichung neuer Daten anzukündigen. Sie enthalten die Schlüsselzahlen zur EU, zu ihren Mitgliedstaaten und ihren Partnern. Die Texte sind allgemeinverständlich geschrieben und werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung sind sie auch im Internet zu finden: Statistik kurzgefaßt: Diese regelmäßig von Eurostat veröffentlichte Reihe enthält aktuelle Zusammenfassungen der wichtigsten Ergebnisse von statistischen Erhebungen, Studien und Analysen. Die Veröffentlichung erscheint für alle Themenbereiche und umfaßt jeweils vier bis acht Seiten. Eurostat veröffentlicht jährlich ungefähr 150 Ausgaben von Statistik kurzgefaßt. Erhältlich als Einzelexemplar oder im Abonnement. Schlüsselindikatoren: Diese Reihe enthält in einem handlichen Buch von maximal 100 Seiten die wichtigsten Indikatoren zu einem Themenbereich oder einem Teilbereich. Erhältlich als Einzelexemplar oder im Abonnement. Panorama der Europäischen Union: In dieser Reihe geht es um die Merkmale und Trends in multisektoralen Themenbereichen oder sektoralen Teilbereichen. Diese etwa 200 Seiten starke Veröffentlichung enthält Analysen, Tabellen und Abbildungen. Erhältlich als Einzelexemplar oder im Abonnement. Methoden und Nomenklaturen: Diese Veröffentlichungen richten sich an Fachleute; sie beschreiben die Methoden und Systematiken, die für einzelne Themen, Themenbereiche oder Sektoren verwendet werden. Erhältlich als Einzelexemplar. Detaillierte Tabellen: Diese Veröffentlichungen richten sich an Fachleute; darin sind ein Teil oder die Gesamtheit der statistischen Angaben zu einem Thema, Themenbereich oder Sektor zu finden. Einzeln oder im Abonnement erhältlich. Studien und Forschung: Diese Veröffentlichungen richten sich an Fachleute; sie enthalten Zusammenfassungen der Ergebnisse von Studien und Forschungsarbeiten im Bereich der europäischen Statistik. Einzeln oder im Abonnement erhältlich. Kataloge: Die kostenlosen Kataloge informieren rasch und genau über das Produktund Dienstleistungsangebot von Eurostat. Zu ihnen gehört der Minikatalog, in dem die wichtigsten Veröffentlichungen und Dienstleistungen von Eurostat beschrieben sind. Zu nennen wäre hier auch das vierteljährlich erscheinende Nachrichtenblatt Statistische Referenzen, das über die neuesten Produkte und Dienstleistungen von Eurostat informiert. INHALT FORMAT Gedruckt HTML PDF Gedruckt PDF Gedruckt HTML Gedruckt CD-ROM Gedruckt CD-ROM Gedruckt CD-ROM Gedruckt CD-ROM Gedruckt

3 AUSGABE 2000 Struktur der Steuersysteme in der Europäischen Union EUROPÄISCHE KOMMISSION 2THEMENKREIS 2 Wirtschaft und Finanzen

4 Unmittelbarer Zugriff auf harmonisierte statistische Daten Eurostat Data Shops Ein individueller Recherchedienst für statistische Informationen Eurostat hat ein weitgefächertes europäisches Netz von Data Shops aufgebaut, um möglichst vielen Interessenten den Zugang zu hochwertigen statistischen Informationen zu ermöglichen.* Die Data Shops bieten ein umfassendes Angebot an maßgeschneiderten Dienstleistungen: eine unmittelbare Bearbeitung von Informationsanfragen durch ein Team von Spezialisten für nationale und europäische Statistik; eine garantiert schnelle und individuelle Antwort unter Berücksichtigung der speziellen Kundenwünsche und des Verwendungszwecks der Informationen; eine Auswahl des Trägers, auf dem die statistischen Daten geliefert werden, je nach Art der gewünschten Informationen. Informationen können telefonisch, schriftlich, per Fax oder per angefragt werden. * Siehe Verzeichnis der Eurostat Data Shops am Ende der Veröffentlichung. Internet Die wesentlichen statistischen Nachrichten aus der Europäischen Union: Euro-Indikatoren: über 100 harmonisierte, vergleichbare und kostenlose Indikatoren der Euro-zone; Über Eurostat was wir machen und wie wir arbeiten; Produkte und Datenbanken eine ausführliche Beschreibung des Angebots von Eurostat; Indikatoren über die Europäische Union: Konvergenzkriterien; Euro-Renditenstrukturkurve und weitere wichtige Indikatoren über die Europäische Union; Pressemitteilungen: direkter Zugriff auf alle Pressemitteilungen von Eurostat. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa ( Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2000 ISBN Europäische Gemeinschaften, 2000 Printed in Luxembourg GEDRUCKT AUF CHLORFREI GEBLEICHTEM PAPIER

5 EUROSTAT L-2920 Luxembourg Tel. (352) Telex COMEUR LU 3423 Rue de la Loi 200, B-1049 Brüssel Tel. (32-2) Eurostat ist das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften. Es hat den Auftrag, die Union mit europäischen Statistiken zu versorgen, die Vergleiche zwischen Ländern und Regionen ermöglichen. Eurostat konsolidiert und harmonisiert die in den Mitgliedstaaten erhobenen Daten. Um die weite Verbreitung der gewaltigen verfügbaren Datenmenge zu gewährleisten und den einzelnen Nutzern zu helfen, diese Informationen richtig zu verwenden, hat Eurostat sein Veröffentlichungs- und Dienstleistungsprogramm geschaffen. Um sich gezielt an das breite Publikum oder an Fachleute wenden zu können, wurden für die einzelnen Nutzergruppen spezielle Reihen entwickelt. Die Reihen Pressemitteilungen, Statistik kurzgefaßt, Panorama der Europäischen Union, Schlüsselindikatoren und Kataloge, die sich an das breite Publikum richten, enthalten unmittelbar zugängliche Schlüsseldaten in Form von Analysen, Tabellen, Abbildungen und Karten. Die Reihen Methoden und Systematiken, Detaillierte Tabellen und Studien und Forschung dagegen gehen auf den Bedarf von Fachleuten ein, die bereit sind, mehr Zeit für die Analyse und die Durchsicht sehr ausführlicher Angaben und Tabellen aufzuwenden. Alle Eurostat-Produkte werden über das Data-Shop-Vertriebsnetz oder die Verkaufsstellen des Amtes für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften vertrieben. Data Shops bestehen nun in 12 der 15 Mitgliedstaaten sowie in der Schweiz, Norwegen und den Vereinigten Staaten. Sie bieten ein breites Angebot von einfachen Datenbankauszügen bis zu spezifischen Untersuchungen. Die Auskünfte sind gedruckt bzw. in elektronischer Form per , auf Diskette oder auf CD-ROM verfügbar. Im Rahmen des neuen Programms hat Eurostat eine Web-Site entwickelt. Sie umfaßt ein breites Angebot von Online-Informationen über die Produkte und Dienstleistungen, Pressemitteilungen, Kataloge, Online-Veröffentlichungen sowie Indikatoren für die Eurozone. Yves Franchet Generaldirektor

6 STRUKTUR DER STEUERSYSTEME IN DER EUROPÄISCHEN UNION

7 Dieses Dokument resultiert aus der Zusammenarbeit zweier Generaldirektionen der Europaïschen Kommission : TAXUD, die für Steuern und Zollunion verantwortlich ist, sowie EUROSTAT, das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften. Die von den nationalen statistischen Ämtern an EUROSTAT übermittelten Daten wurden von TAXUD bearbeitet und analysiert. Sämtliche Datenanfragen sind an einen der auf der letzten Seite gelisteten EUROSTAT-Data Shops zu richten. Für weitere Fragen und Vorschläge, wenden Sie sich bitte an Referat C5 der Generaldirektion TAXUD. Kontaktperson in TAXUD : thomas.jaegers@cec.eu.int. Kontaktperson in EUROSTAT: claude.hublart@cec.eu.int.

8 Inhalt I. Einführung 7 II. Zusammenfassung: Steuerentwicklung von 1980 bis Steuerbelastung insgesamt 7 2. Indirekte Steuern, direkte Steuern und Sozialabgaben Indirekte Steuern Direkte Steuern Sozialabgaben 8 3. Gliederung der Steuern nach Wirtschaftsfunktionen Konsum Nichtselbständige Arbeit Selbständige Arbeit Kapital Transferleistungen Umweltsteuern Gliederung der Steuern nach Ertragshoheit Zusammenfassung 12 III. Hinweise zur Methode Datenquellen und Schätzungen Tabellen Gliederung der Steuern nach Wirtschaftsfunktionen Ermittlung und Vergleich der Steuerlast Schlüssel für die Klassifizierung der Steuern 15 IV. Ländertabellen 35 Belgien 36 Dänemark 38 Deutschland 40 Griechenland 42 Spanien 44 Frankreich 46 Irland 48 Italien 50 Luxemburg 52 Niederlande 54 Österreich 56 Portugal 58 Finnland 60 Schweden 62 Vereinigtes Königreich 64 V. Vergleichstabellen 67 T: Steuerbelastung insgesamt 69 T1: Steueraufkommen nach Hauptkategorien (Mrd. ECU) 69 T2: Steueraufkommen in % des BIP 70 A: Indirekte Steuern, direkte Steuern und Sozialabgaben 72 A1: Indirekte Steuern, direkte Steuern und Sozialabgaben in % des BIP (EU-Durchschnitt) 72 A2: Indirekte Steuern, direkte Steuern und Sozialabgaben in % des Gesamtaufkommens (EU-Durchschnitt) 73 A3: Indirekte Steuern in % des BIP (EU-Durchschnitt) 74 A4: Indirekte Steuern in % des Gesamtaufkommens (EU-Durchschnitt) 75 3

9 A5: Indirekte Steuern in % des BIP 76 A6: Indirekte Steuern in % des Gesamtaufkommens 78 A7: MwSt in % des BIP 80 A8: MwSt in % des Gesamtaufkommens 82 A9: Spezielle Verbrauchssteuern in % des BIP 84 A10: Spezielle Verbrauchssteuern in % des Gesamtaufkommens 86 A11: Sonstige indirekte Steuern in % des BIP 88 A12: Sonstige indirekte Steuern in % des Gesamtaufkommens 90 A13: Direkte Steuern in % des BIP (EU-Durchschnitt) 92 A14: Direkte Steuern in % des Gesamtaufkommens (EU-Durchschnitt) 93 A15: Direkte Steuern in % des BIP 94 A16: Direkte Steuern in % des Gesamtaufkommens 96 A17: Steuern auf das Einkommen natürlicher Personen in % des BIP 98 A18: Steuern auf das Einkommen natürlicher Personen in % des Gesamtaufkommens 100 A19: Steuern auf das Einkommen von Unternehmen in % des BIP 102 A20: Steuern auf das Einkommen von Unternehmen in % des Gesamtaufkommens 104 A21: Sonstige direkte Steuern in % des BIP 106 A22: Sonstige direkte Steuern in % des Gesamtaufkommens 108 A23: Sozialbeiträge in % des BIP (EU-Durchschnitt) 110 A24: Sozialbeiträge in % des Gesamtaufkommens (EU-Durchschnitt) 111 A25: Sozialbeiträge in % des BIP 112 A26: Sozialbeiträge in % des Gesamtaufkommens 114 A27: Sozialbeiträge der Arbeitgeber in % des BIP 116 A28: Sozialbeiträge der Arbeitgeber in % des Gesamtaufkommens 118 A29: Sozialbeiträge der Arbeitnehmer in % des BIP 120 A30: Sozialbeiträge der Arbeitnehmer in % des Gesamtaufkommens 122 A31: Sozialbeiträge der Nichtarbeitnehmer in % des BIP 124 A32: Sozialbeiträge der Nichtarbeitnehmer in % des Gesamtaufkommens 126 B: Gliederung des Steueraufkommens nach Ertragshoheit 128 B1: Einnahmen des Zentralstaats, der lokalen Gebietskörperschaften, der Sozialversicherung und der Institutionen der EG in % des BIP (EU-Durchschnitt) 128 B2: Einnahmen des Zentralstaats, der lokalen Gebietskörperschaften, der Sozialversicherung und der Institutionen der EG in % des Gesamtaufkommens (EU-Durchschnitt) 129 B3: Einnahmen des Zentralstaats in % des BIP 130 B4: Einnahmen des Zentralstaats in % des Gesamtaufkommens 132 B5: Einnahmen der lokalen Gebietskörperschaften in % des BIP 134 B6: Einnahmen der lokalen Gebietskörperschaften in % des Gesamtaufkommens 136 B7: Einnahmen der Sozialversicherung in % des BIP 138 B8: Einnahmen der Sozialversicherung in % des Gesamtaufkommens 140 B9: Einnahmen der Institutionen der EG in % des BIP 142 B10: Einnahmen der Institutionen der EG in % des Gesamtaufkommens 144 C: Gliederung des Steueraufkommens nach Wirtschaftsfunktionen 146 C1: Steueraufkommen nach Wirtschaftsfunktionen in % des BIP (EU-Durchschnitt) 146 C2: Steueraufkommen nach Wirtschaftsfunktionen in % des Gesamtaufkommens (EU-Durchschnitt) 147 C3: Steuern auf den Konsum in % des BIP 148 C4: Steuern auf den Konsum in % des Gesamtaufkommens 150 C5: Steuern auf nichtselbständige Arbeit in % des BIP 152 C6: Steuern auf nichtselbständige Arbeit in % des Gesamtaufkommens 154 C7: Steuern der Arbeitgeber auf nichtselbständige Arbeit in % des BIP 156 C8: Steuern der Arbeitgeber auf nichtselbständige Arbeit in % des Gesamtaufkommens 158 C9: Steuern der Arbeitnehmer auf nichtselbständige Arbeit in % des BIP 160 C10: Steuern der Arbeitnehmer auf nichtselbständige Arbeit in % des Gesamtaufkommens 162 C11: Steuern auf selbständige Arbeit in % des BIP 164 C12: Steuern auf selbständige Arbeit in % des Gesamtaufkommens 166 C13: Steuern auf Kapital in % des BIP (EU-Durchschnitt) 168 4

10 C14: Steuern auf Kapital in % des Gesamtaufkommens (EU-Durchschnitt) 169 C15: Steuern auf Kapital in % des BIP 170 C16: Steuern auf Kapital in % des Gesamtaufkommens 172 C17: Grundsteuern in % des BIP 174 C18: Grundsteuern in % des Gesamtaufkommens 176 C19: Steuern auf Sachkapital in % des BIP 178 C20: Steuern auf Sachkapital in % des Gesamtaufkommens 180 C21: Steuern auf Geldkapital in % des BIP 182 C22: Steuern auf Geldkapital in % des Gesamtaufkommens 184 C23: Steuern auf Einkommen (nicht zurechenbar) in % des BIP 186 C24: Steuern auf Einkommen (nicht zurechenbar) in % des Gesamtaufkommens 188 C25: Steuern auf Vermögen (nicht zurechenbar) in % des BIP 190 C26: Steuern auf Vermögen (nicht zurechenbar) in % des Gesamtaufkommens 192 C27: Steuern auf Unternehmenstätigkeit in % des BIP 194 C28: Steuern auf Unternehmenstätigkeit in % des Gesamtaufkommens 196 C29: Sonstige Steuern auf Kapital in % des BIP 198 C30: Sonstige Steuern auf Kapital in % des Gesamtaufkommens 200 C31: Umweltsteuern in % des BIP (EU-Durchschnitt) 202 C32: Umweltsteuern in % des Gesamtaufkommens (EU-Durchschnitt) 203 C33: Umweltsteuern in % des BIP 204 C34: Umweltsteuern in % des Gesamtaufkommens 206 C35: Energiesteuern in % des BIP 208 C36: Energiesteuern in % des Gesamtaufkommens 210 C37: Steuern auf den Verkehr in % des BIP 212 C38: Steuern auf den Verkehr in % des Gesamtaufkommens 214 C39: Steuern auf Verschmutzung oder Nutzung von Ressourcen in % des BIP 216 C40: Steuern auf Verschmutzung oder Nutzung von Ressourcen in % des Gesamtaufkommens 218 D: Implizite Steuersätze 220 D1: Implizite Steuersätze nach neuer Definition (EU-Durchschnitt) 220 D2: Implizite Steuersätze nach alter Definition (EU-Durchschnitt) 221 D3: Impliziter Steuersatz für Konsum nach neuer Definition 222 D4: Impliziter Steuersatz für Konsum nach alter Definition 224 D5: Impliziter Steuersatz für nichtselbständige Arbeit 226 D6: Impliziter Steuersatz für andere Produktionsfaktoren nach neuer Definition 228 D7: Impliziter Steuersatz für andere Produktionsfaktoren nach alter Definition 230 E: Zusätzliche Tabellen 232 E1: Umrechnungskurse (Landeswährung/ECU) 232 E2: Bruttoinlandsprodukt (Mio. ECU) 233 E3: Steueraufkommen insgesamt (Mio. ECU) 234 E4: Privater Konsum im Wirtschaftsgebiet (Mio. ECU) 235 E5: Staatlicher Konsum ohne Löhne und Gehälter für Staatsbedienstete (Mio. ECU) 236 E6: Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (Mio. ECU) 237 E7: Nettobetriebsüberschuß der Volkswirtschaft (Mio. ECU) 238 E8: Zinszahlungen des staatlichen Sektors (Mio. ECU) 239 5

11 I. EINFÜHRUNG Durch den Binnenmarkt und die Wirtschafts- und Währungsunion wurden die beteiligten Volkswirtschaften stärker miteinander verflochten, so daß Unterschiede zwischen den Steuersystemen für Entscheidungen über Investitionen, Spareinlagen, Beschäftigung, Verbrauch usw. zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Steuersysteme der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind noch immer sehr unterschiedlich (in bezug auf Steuersätze, Besteuerungsgrundlagen, Steuergegenstände, Wahrscheinlichkeit der Besteuerung usw.). Vergleiche sind wegen der Kompliziertheit der einzelnen Systeme äußerst schwierig. Diese Veröffentlichung Strukturen der Steuersysteme in der Europäischen Union (nachstehend kurz "Steuerstrukturen" genannt) vermittelt einen einheitlichen Bezugsrahmen, der einen Vergleich der heterogenen Steuersysteme der Mitgliedstaaten auf unterschiedlichen Aggregationsebenen ermöglicht und auch für die Vorbereitung steuerpolitischer Entscheidungen im EU-Kontext von Bedeutung ist. Diese Veröffentlichung ist in vier Teile gegliedert: Die Zusammenfassung in Kapitel II vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Steuerstrukturen der EU-Mitgliedstaaten, wobei sich die Analyse auf die Entwicklung in allen 15 Mitgliedstaaten (EU-15) im Zeitraum 1980 bis 1997 konzentriert, gelegentlich aber auch auf frühere Jahre Bezug nimmt. Die Hinweise zur Methode in Kapitel III sollen dem Leser bei der Interpretation der Statistiken helfen. Um die Analyseergebnisse nachvollziehen zu können, ist ein "Schlüssel" beigefügt, der die von Eurostat, dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften, verwendete Klassifizierung der Steuern und Sozialabgaben in die Kategorien übersetzt, die in dieser Veröffentlichung verwendet werden. Für diese Ausgabe der Steuerstrukturen wurden diverse statistische Definitionen geändert, so daß die Ergebnisse mit denen der letzten Ausgabe nicht in jeder Hinsicht vergleichbar sind. Da die Steuerstrukturen noch ein relativ neues statistisches Instrument sind, sieht die Europäische Kommission die Methodik noch nicht als endgültig an und nimmt Anregungen zur Verbesserung gerne entgegen. Die Länderanalyse in Kapitel IV enthält für die einzelnen Mitgliedstaaten jeweils eine kurze Beschreibung des Steuersystems, seiner Struktur und seiner Entwicklung. Kapitel V präsentiert die Ergebnisse der einzelnen Länderanalysen in Form von Vergleichstabellen. Zusätzlich wurden Tabellen aufgenommen, in denen der Anteil der betreffenden Steuern am Steueraufkommen insgesamt aufgeführt ist. Diese Veröffentlichung ist das Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen der Generaldirektion "Steuern und Zollunion" (TAXUD) der Europäischen Kommission und Eurostat (ESTAT). Sie basiert auf den im Oktober 1999 verfügbaren Daten, aber für einige Länder und einige Jahre mußten die Daten geschätzt werden (siehe Hinweise zur Methode). In einigen Fällen wurden für frühere Jahre andere BIP-Quoten und implizite Steuersätze angegeben, was zum Teil durch methodologische Verbesserungen (s.o.), aber auch durch die Aktualisierung der Daten in den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen bedingt ist. II. Zusammenfassung: Steuerentwicklung von 1980 bis Steuerbelastung insgesamt Nach den vorliegenden Daten und Schätzungen stieg der durchschnittliche Anteil der Steuern und Sozialabgaben am BIP der 15 EU-Mitgliedstaaten von 1996 auf 1997 leicht um 0,1 Prozentpunkte auf 42,5 % an lag die Steuerquote um 4,2 Prozentpunkte über dem Wert von war in Italien ein relativ starker Anstieg der Steuerquote am BIP zu verzeichnen (+1,2 Prozentpunkte), während der Anstieg in allen anderen Ländern unter einem Prozentpunkt lag. Ein Rückgang der Steuerquote wurde nur in Finnland (-1,1 Prozentpunkte), Deutschland (-0,5 Prozentpunkte) und Dänemark (-0,2 Prozentpunkte) beobachtet. Der derzeitige hohe durchschnittliche Anteil der Steuern am BIP ist weitgehend eine Folge der Steuererhöhungen in den 70er Jahren. Zwischen 1970 und 1979 stieg die Steuerquote in den EU-9-Ländern von 34,4 % auf 38,6 % des BIP, d.h. um 4,2 Prozentpunkte. In den 80er Jahren (EU-15) fiel der Anstieg geringer aus (plus 2,7 Prozentpunkte), aber die Entwicklung verlief weniger gleichmäßig als in den 70er Jahren. In den 80er Jahren sank das allgemeine Steuerniveau in vier Ländern (Benelux und Deutschland), während es im vorangehenden Jahrzehnt in allen Ländern außer dem Vereinigten Königreich angestiegen war. Zum Teil infolge einer starken Erhöhung in Deutschland und Italien stieg die EU-Steuerquote Anfang der 90er Jahre wieder schneller an, und auch am Ende des Jahrzehnts weist der allgemeine Trend eher nach oben (der vorübergehende Rückgang im Jahre 1994 war auf die besondere Entwicklung in Italien zurückzuführen). 7

12 2. Indirekte Steuern, direkte Steuern und Sozialabgaben 2.1 Indirekte Steuern Der Anteil der indirekten Steuern am BIP (EU-15) erhöhte sich zwischen 1980 (12,8 %) und 1997 (13,9 %) um etwas mehr als einen Prozentpunkt. Zwischen 1996 und 1997 war infolge einer leichten Zunahme des Anteils in den meisten Mitgliedstaaten ein Anstieg um 0,2 Prozentpunkte zu verzeichnen. nur in Luxemburg und Schweden ging dieser Anteil zurück. Auch der Anteil der indirekten Steuern am gesamten Steueraufkommen ging leicht zurück, und zwar von 33,3 % im Jahre 1980 auf 32,6 % im Jahre Seit 1980 erhöhte sich der Anteil der indirekten Steuern an den gesamten Steuereinnahmen nur in fünf Ländern: Spanien, Luxemburg, Niederlande, Schweden und Vereinigtes Königreich. Die größte Rolle spielten indirekte Steuern 1997 in Griechenland, Irland, Portugal und dem Vereinigten Königreich. Dennoch sind die Gemeinsamkeiten bei den indirekten Steuern im Ländervergleich weit höher als bei den direkten Steuern oder den Sozialabgaben. Der Anteil der MwSt am BIP (EU-15) stieg zwischen 1980 und 1997 von 6,0 % auf 7,0 %, während ihr Anteil am gesamten Steueraufkommen um fast einen Prozentpunkt auf 16,4 % zurückging. Am höchsten war der Anstieg natürlich in den Ländern, die der Gemeinschaft in diesem Zeitraum beitraten und dementsprechend das MwSt-System einführten. Die Einnahmen aus den speziellen Verbrauchssteuern erhöhten sich von 3,2 % des BIP auf 3,5 %, ihr Anteil am gesamten Steueraufkommen blieb aber weitgehend gleich (1997: 8,1 %). Am höchsten stiegen die Einnahmen aus den speziellen Verbrauchssteuern in Spanien, Italien und Luxemburg. Der Anteil der übrigen indirekten Steuern am BIP veränderte sich kaum, allerdings ging ihr Anteil am gesamten Steueraufkommen langsam, aber stetig von 9,5 % auf 8,1 % zurück. Diese Steuern spielen in Griechenland, Frankreich, Österreich und Schweden noch immer eine wichtige Rolle. Die wesentlichen Änderungen im Bereich der indirekten Steuern taten sich in den 70er Jahren hervor, als der Anteil der indirekten Steuern am Gesamtaufkommen um etwa fünf bis sechs Prozentpunkte zurückging (je nachdem, ob man die Zahlen für EU-9 oder EU-6 betrachtet). Dieser Rückgang war hauptsächlich den allgemeinen Verkaufs- oder Umsatzsteuern zuzurechnen, die nur teilweise durch die MwSt ersetzt wurden. Außerdem wurde bei den Einnahmen aus den speziellen Verbrauchssteuern (v.a. auf Alkohol) ein relativer Rückgang verzeichnet. 2.2 Direkte Steuern Der Anteil der direkten Steuern am BIP (EU-15) nahm zwischen 1996 und 1997 leicht um 0,3 Prozentpunkte zu. Seit 1980 wuchs dieser Anteil um 1,2 Prozentpunkte auf jetzt 13,7 % im gleichen Zeitraum ging jedoch der Anteil der direkten Steuern am gesamten Steueraufkommen geringfügig zurück, und zwar von 32,6 % auf 32,1 %. Die Entwicklung bei den direkten Steuern verlief allerdings nicht gleichmäßig. Nach einem relativ stetigen Anstieg zwischen 1980 und 1988/89 entsprechend dem allgemeinen Wirtschaftswachstum sank der Anteil dieser Steuern am BIP Ende der 80er und Anfang der 90er Jahre leicht, hauptsächlich infolge des relativen Rückgangs der Einnahmen aus den Steuern auf Einkommen der Körperschaften. In den letzten Jahren hat sich diese Entwicklung jedoch umgekehrt. Das durchschnittliche Aufkommen aus diesen Steuern hatte 1997 einen Anteil von 3 % am BIP und lag damit in gleicher Höhe wie 1989 und fast einen Prozentpunkt höher als 1980 (EU-15). Auch in bezug auf das gesamte Steueraufkommen haben die Steuern auf das Einkommen der Körperschaften an Bedeutung gewonnen: 1980 lag ihr Anteil bei 5,4 %, 17 Jahre später betrug er 7,0 %. Während dieses Zeitraums stieg in allen Ländern außer Frankreich der Anteil der Einnahmen aus diesen Steuern, in einigen Ländern Dänemark, Irland, Italien, Finnland und Vereinigtes Königreich sogar beträchtlich. Außer in den Mittelmeerländern und Frankreich hat die Bedeutung der Besteuerung der Einkommen natürlicher Personen, d.h. ihr Anteil am Gesamtaufkommen, abgenommen, ihr Anteil am BIP war 1997 aber der gleiche wie 1980, nämlich 9,3 % (EU-15). Im Durchschnitt spielen andere direkte Steuern als die Steuern auf Einkommen natürlicher Personen oder Körperschaften nach wie vor eine untergeordnete Rolle: 1997 hatten sie einen Anteil von 1,4 % am BIP bzw. 3,2% am gesamten Steueraufkommen. 2.3 Sozialabgaben 1997 ging der Anteil der Sozialabgaben am BIP (EU- 15) um 0,3 Prozentpunkte auf 15,0 % zurück. In den letzten 15 Jahren hat der Anteil der Sozialabgaben in allen EU-Mitgliedstaaten außer Irland und Luxemburg allerdings deutlich und relativ gleichmäßig zugenommen. Zwischen 1980 und 1997 ist ihr Anteil am BIP von 13,1 % auf 15,0 % gestiegen, während sich ihr Anteil an den gesamten Steuereinnahmen von 34,1 % auf 35,3 % erhöht hat. In den meisten Ländern sind es v.a. die steigenden Sozialabgaben, die den Anstieg der allgemeinen Abgabenbelastung bewirken. Die Entwicklung des EU-Durchschnitts und insbesondere der Anstieg seit 1989 wird erheblich durch die Entwicklung in Deutschland beeinflußt, wo sich der Anteil der Sozialabgaben am BIP zwischen 1989 und 1997 um fast drei Prozentpunkte erhöht hat. Im Durchschnitt werden 55 % der gesamten Sozialabgaben von den Arbeitgebern entrichtet. Außer 8

13 in Irland ist dieser Anteil aber seit 1980 zurückgegangen, zum Teil sogar sehr deutlich. In den Niederlanden wurden die Beiträge für außergewöhnliche medizinische Ausgaben und Invalidität 1989 von den Arbeitgebern auf die Arbeitnehmer verlagert (Oort- Reform), so daß der Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben von 40 % auf 20 % zurückging. In Finnland wurden 1995 Sozialbeiträge für Arbeitnehmer eingeführt. 3. Gliederung der Steuern nach Wirtschaftsfunktionen 3.1 Konsum Seit 1980 stieg der Anteil der Konsumbesteuerung am BIP (EU-15) langsam, aber kontinuierlich von 10,2 % auf 11,4 % an, wobei der Anstieg in Spanien, Portugal, Italien und dem Vereinigten Königreich am stärksten war. Diese Entwicklung ist hauptsächlich auf die höheren MwSt-Einnahmen zurückzuführen. Gemessen am gesamten Steueraufkommen blieb der Anteil der Konsumbesteuerung zwischen 1980 und 1997 aber gleich (in beiden Jahren 26,7 %). Der implizite Steuersatz für den Konsum stieg im Zeitraum von 15,4 % auf 16,8 %. Dieser Satz weicht in zweierlei Hinsicht von dem in der letzten Fassung der Steuerstrukturen veröffentlichten Wert ab: Zum einen wurde der Parameter "privater Konsum" in der Bemessungsgrundlage dahingehend angepaßt, daß er nun den Konsum im Wirtschaftsgebiet repräsentiert, und zum anderen bleiben beim staatlichen Konsum die Bezüge der Staatsbediensteten unberücksichtigt. Mit diesen neuen Definitionen dürfte die derzeitige Bemessungsgrundlage besser beschrieben werden (vgl. auch Hinweise zur Methode). Nach der alten Definition stieg der implizite Steuersatz von 1980 bis 1997 von 13,1 % auf 14,5 %, d.h. um ebensoviele Prozentpunkte wie nach der neuen Definition. Im Durchschnitt liegt der nach dem neuen Verfahren ermittelte Wert (1997) um 2,7 % über dem nach dem alten Verfahren ermittelten, nur für Dänemark beträgt der Unterschied mehr als sechs Prozentpunkte. 3.2 Nichtselbständige Arbeit Der Anteil der Steuern und Zwangsabgaben auf nichtselbständige Arbeit am BIP (EU-15) ging minimal von 21,4 % im Jahre 1996 auf 21,2 % im Jahre 1997 zurück. Am stärksten war der Rückgang in Finnland (-1,6 Prozentpunkte), in Schweden nahm der Anteil hingegen um 0,8 Prozentpunkte zu, und auch für Griechenland, Spanien, Italien und Portugal weisen die Schätzungen auf einen Anstieg hin. Verglichen mit der Gesamtsteuerbelastung hat die Belastung des Faktors Arbeit in den 80er Jahren weniger stark zugenommen. Der Anteil der Steuern auf nichtselbständige Arbeit am gesamten Steueraufkommen ging von 51,3 % im Jahre 1980 auf 49,9 % im Jahre 1997 zurück. In Griechenland, Deutschland, Österreich und Portugal ist der Anteil relativ stark angestiegen, während er in Spanien, Luxemburg, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich besonders deutlich zurückging. Zwischen 1996 und 1997 ging der implizite Steuersatz für nichtselbständige Arbeit minimal von 42,0 % auf 41,9 % zurück. Für eine Reihe von Ländern liegen allerdings nur Schätzungen vor und außerdem sind die derzeit verfügbaren Daten noch nicht endgültig und müssen möglicherweise noch korrigiert werden. Es ist nicht auszuschließen, daß sich aus genaueren Daten ein kontinuierlicher Anstieg des impliziten Steuersatzes ablesen läßt. In den meisten Ländern machen die Sozialabgaben den Hauptbestandteil der auf dem Faktor Arbeit lastenden Steuern aus und sind auch für deren Anstieg hauptsächlich verantwortlich (s.o.). Die übrigen Abgaben auf die Arbeit Lohn- und Einkommensteuer, Lohnsummensteuer usw. blieben in den letzten zehn Jahren in vielen Ländern recht stabil. Zwar entwickelte sich die Besteuerung der nichtselbständigen Arbeit nicht so einheitlich wie die Konsumbesteuerung, doch ist der allgemeine Anstieg der Steuerbelastung des Faktors Arbeit (der in den 70er Jahren sehr markant war und bis in die 80er Jahre hinein anhielt) in fast allen Steuersystemen in der Union festzustellen. 3.3 Selbständige Arbeit Der Anteil der Steuern und Sozialabgaben auf selbständige Arbeit ist seit 1980 weitgehend stabil geblieben: 1980 betrug er 2,2 % des BIP, 1997 hingegen 2,3 % (EU-15). Der Anteil der Steuern auf selbständige Arbeit am gesamten Steueraufkommen ging geringfügig von 5,7 % auf 5,3 % zurück. Es ist nicht leicht, den Faktor selbständige Arbeit statistisch zu berücksichtigen, denn er ist zwar ein typisches Subjekt der Einkommensteuer, aber diese kann in der Regel nicht in völlig befriedigender Weise aufgeschlüsselt werden, wenn das besteuerte Einkommen aus verschiedenen Quellen stammt. Die hier wiedergegebenen Werte sind daher möglicherweise etwas zu hoch. 3.4 Kapital Die Analyse der steuerlichen Belastung des Faktors Kapital bedarf besonderer Sorgfalt. Zum einen gehören zu dieser Kategorie Steuern auf die verschiedenen Arten von im Produktionsprozeß eingesetztem oder einsetzbarem Kapital, wie z.b. Grundstücke, Gebäude oder Sachanlagen (z,b. Fahrzeuge und Maschinen), aber auch auf eher abstrakte Arten von Kapital, wie Geldkapital (z.b. Ersparnisse und Anteile) oder Lizenzen usw., die in der Regel bei Unternehmen besteuert werden. Zum anderen knüpfen diese Steuern an unterschiedliche Tatbestände an, etwa Transaktionen (z.b. Grunderwerbsteuer), Erträge (z.b. Kapitalertragsteuer) oder Bestand (z.b. Vermögensteuer). 9

14 Zwischen 1980 und 1997 wuchs der Anteil der Steuern auf Kapital in der Union von 6 % auf 7,5 % des BIP (EU-15), das entspricht einer Zunahme des Anteils am gesamten Steueraufkommen von 15,7 % auf 17,6 %. In allen Mitgliedstaaten außer Deutschland nahm der Anteil der Kapitalbesteuerung am BIP zu, allerdings verlief die Entwicklung in den 80er und 90er Jahren uneinheitlich. Nach einem relativ stetigen Anstieg in den 80er Jahren setzte 1989/90 in vielen Ländern, v.a. dem Vereinigten Königreich, Spanien, Luxemburg und Portugal, eine deutliche Abwärtsentwicklung ein. Erst in den letzten beiden Jahren stiegen die Einnahmen aus der Kapitalbesteuerung wieder. An der Kapitalbesteuerung zeigt sich, wie nützlich die Angabe des impliziten Steuersatzes ist. Obwohl der Anteil der Steuern auf Kapital am BIP und am Gesamtaufkommen zugenommen hat und die Steuern auf selbständige Arbeit nur minimal gesunken sind, ging der implizite Steuersatz für andere Produktionsfaktoren (d.h. Kapital und selbständige Arbeit) von 32,7 % im Jahre 1980 auf 31,1 % im Jahre 1997 zurück (EU-15). Ursache hierfür ist der Anstieg des Anteils der Bemessungsgrundlage für andere Produktionsfaktoren (Nettobetriebsüberschuß plus konsolidierte staatliche Zinszahlungen) am BIP von 25,1 % im Jahre 1980 auf 31,3 % im Jahre In dieser Ausgabe der Steuerstrukturen wurde die Bemessungsgrundlage für den impliziten Steuersatz für andere Produktionsfaktoren um die Zinszahlungen des Staates an andere Sektoren erweitert (vgl. Hinweise zur Methode). Wachsende Staatsschulden und sich daraus ergebende höhere Zinszahlungen hatten ein relativ starkes Wachstum der Bemessungsgrundlage zur Folge. Wird nur der Nettobetriebsüberschuß der Volkswirtschaft als Bemessungsgrundlage herangezogen (d.h. die frühere Definition der impliziten Steuersatzes), so stieg der Satz leicht von 37,4 % auf 38,2 % (EU-15) an. Aufgrund der Unbeständigkeit der Bemessungsgrundlage sind bei den impliziten Steuersätzen in vielen Ländern starke zyklische Schwankungen festzustellen. Darüber hinaus bestehen hinsichtlich der Besteuerung der anderen Produktionsfaktoren noch relativ große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. In dieser Ausgabe wird erstmals versucht, die heterogene Kategorie der Steuern auf Kapital in genauer umrissene Unterkategorien aufzuteilen (vgl. auch Hinweise zur Methode). Der bei weitem größte Teil der einschlägigen Einnahmen stammt aus der Besteuerung von allgemeinem Kapitaleinkommen. Seit 1980 stieg der Anteil dieser Steuern am BIP von 2,7 % auf 3,2 % (EU-15). Den zweithöchsten Anteil machen die Steuern auf Immobilien aus ihr Anteil am BIP stieg von 1,1 % im Jahre 1980 auf 1,4 % (EU-15). Diese Steuern spielen insbesondere im Vereinigten Königreich und in Frankreich eine wichtige Rolle. Bis 1994 wies der Anteil der Steuern auf Geldkapital (Ersparnisse, Anteile usw.) steigende Tendenz auf ihr Anteil am BIP stieg von 0,5 % auf 0,9 %. Inzwischen hat sich die steuerliche Belastung dieser Art von Kapital offenbar aber stabilisiert. Andere Steuern auf Kapital (z.b. auf Unternehmenstätigkeit, Vermögen und sonstige) spielen nur eine geringe Rolle. Implizite Steuersätze (EU-Durchschnitt) 45,0 40,0 35,0 30,0 25,0 % 20,0 15,0 10,0 5,0 0, Verbrauch Nichtselbständige Arbeit Andere Produktionsfaktoren 10

15 3.5 Transferleistungen In einigen Mitgliedstaaten werden Transferleistungen (u.a. Altersrenten, Sozialleistungen usw.) mit Abgaben belastet, die in der Regel als Einkommensteuer oder Sozialbeiträge erhoben werden. Da die einzelstaatlichen Statistiken bislang noch nicht ausreichend spezifiziert sind, können Angaben zur Besteuerung von Transferleistungen nur für Belgien, Dänemark, Österreich und das Vereinigte Königreich gemacht werden. 3.6 Umweltsteuern In den letzten 17 Jahren wuchs der Anteil der Umweltsteuern am BIP von 2,2 % auf 2,9 % (EU-15), was einer Zunahme des Anteils am gesamten Steueraufkommen von 5,8 % auf 6,7 % entspricht. Dieser Anstieg ist fast ausschließlich die Folge höherer Einnahmen aus der Besteuerung von Energie (hauptsächlich Verbrauchssteuern auf Kraftstoff), deren Anteil am BIP von 1,6 % auf 2,2 % wuchs. Die steuerliche Belastung des Verkehrs (v.a. jährliche Kraftfahrzeugsteuer und Zulassungssteuern) blieb, gemessen als Anteil am BIP, fast konstant (0,5 %) bzw. ging, gemessen als Anteil am Gesamtaufkommen, sogar leicht zurück (die Besteuerung des Verkehrs erfolgt natürlich auch indirekt über die Energiesteuern, z.b. Kraftstoffsteuern). Andere Umweltsteuern (wie z.b. Steuern auf Emissionen oder auf den Verbrauch natürlicher Ressourcen) sind auf EU-15-Ebene vernachlässigbar und haben nur in den Niederlanden eine gewisse steuerliche Bedeutung. 4. Gliederung der Steuern nach Ertragshoheit Die Klassifizierung der Steuern und Sozialabgaben anhand der Ebene des Staates, der diese Einnahmen zufließen, zeigt deutlich, wie sehr sich die Mitgliedstaaten in ihrem Staatsaufbau und in ihren Steuersystemen voneinander unterscheiden. Während der Zentralstaat im Vereinigten Königreich und in Irland 75 % bis 80 % der Steuereinnahmen erhält, liegt dieser Anteil in Deutschland, Spanien, Frankreich und Schweden deutlich unter 50 %. Im Durchschnitt erhält der Zentralstaat heute 53,9 % der Einnahmen, während es 1980 (EU-15) noch 55,8 % und 1970 (EU-9) 63,0 % waren. Seit 1980 ging der Anteil des Zentralstaates an den gesamten Steuereinnahmen insbesondere in Belgien, Deutschland, Finnland und Schweden, aber auch in Dänemark, Frankreich und Italien zurück. Vergleiche werden allerdings dadurch erschwert, daß unter der Überschrift "Zentralstaat" Körperschaften mit sehr unterschiedlichen politischen Kompetenzen und Einflußmöglichkeiten zusammengefaßt werden das Spektrum reicht von genuinen Staaten bis zu Provinzen, die oft nur administrative Funktion haben. Im allgemeinen stellt die Konsumbesteuerung (MwSt und spezielle Verbrauchssteuern) die wichtigste Einnahmequelle des Zentralstaats dar. Etwa ein Drittel der Einnahmen entfällt auf den Faktor Arbeit (Lohnund Einkommensteuer) und ungefähr ein Fünftel auf andere Produktionsfaktoren (Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer usw.). In den meisten Ländern haben die Sozialversicherungen an den Einnahmen des Staates einen Anteil von 25 bis 35 %. Aufgrund unterschiedlicher Verwaltungsund Zahlungsmodalitäten bei den Sozialleistungen bietet sich jedoch ein eher uneinheitliches Bild: In Frankreich, Deutschland und den Niederlanden liegt der Anteil der Sozialabgaben am Steueraufkommen bei über 40 %, in Belgien, Italien und Spanien beträgt er etwa 35 %, in Griechenland und Portugal etwas über 30 %, in Luxemburg, Österreich und Finnland etwa 25 %, in Schweden 20 %, in Irland und dem Vereinigten Königreich weit unter 20 % und in Dänemark sind sie praktisch unerheblich. Da die Haupteinnahmequelle der Sozialversicherungen Sozialbeiträge sind, stammen die Einnahmen fast ausschließlich aus der Belastung der nichtselbständigen Arbeit. In einigen Fällen fließen den Sozialversicherungen allerdings auch Einnahmen aus der Besteuerung des Konsums (MwSt) oder anderer Produktionsfaktoren zu. Um sich einen Eindruck vom Ausmaß der Dezentralisierung der einzelstaatlichen Steuersysteme zu verschaffen, bieten sich die Angaben zu den lokalen Gebietskörperschaften an. Dabei ist jedoch zu bedenken, daß die unterschiedlichen Anteile an den Steuereinnahmen nicht die einzigen Indikatoren für den politischen Einfluß der betreffenden lokalen Gebietskörperschaft sind. Hinsichtlich ihrer Kompetenzen und Funktionen sowie ihrer Fähigkeit, Entscheidungen auf höherer Ebene zu beeinflussen, unterscheiden sich die lokalen Gebietskörperschaften erheblich. Geringe eigene Steuereinnahmen und die Abhängigkeit von Mittelzuweisungen anderer Körperschaften bedeuten nicht unbedingt begrenzte Befugnisse, da diese Zuweisungen gesetzlich garantiert sein und politisch dieselbe Qualität haben können wie eigene Steuereinnahmen. Im allgemeinen stellt die Konsumbesteuerung (MwSt und spezielle Verbrauchsteuern) die wichtigste Einnahmequelle des Zentralstaats dar. Etwa ein Drittel der Einnahmen entfällt auf den Faktor Arbeit (Lohnund Einkommensteuer) und ungefähr ein Fünftel auf andere Produktionsfaktoren (Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer usw.). Der Anteil der Steuereinnahmen, die den lokalen Gebietskörperschaften zugewiesen werden, hat sich in den letzten 17 Jahren im Durchschnitt erhöht. Die Entwicklung verlief allerdings nicht einheitlich: In Belgien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Italien (wo in den 70er Jahren ein erheblicher Rückgang festzustellen war), den Niederlanden, Portugal, Finnland und Schweden nahm dieser Anteil zu, während er in Irland, Luxemburg, Österreich und v.a. im Vereinigten Königreich zurückging. Als die von den lokalen Gebiets- 11

16 körperschaften im Vereinigten Königreich erhobenen Steuern auf Grundstücke und Gebäude (die sogenannten "domestic rates") 1990 abgeschafft wurden, sank der Anteil der lokalen Gebietskörperschaften an den gesamten Steuereinnahmen um rund sieben Prozentpunkte und der EU-Durchschnitt ging ebenfalls deutlich zurück. Außer in den skandinavischen Ländern besteuern die lokalen Gebietskörperschaften hauptsächlich Kapital, insbesondere Immobilien. In Dänemark, Finnland und Schweden erheben die lokalen Gebietskörperschaften eigene Lohn- und Einkommensteuern oder erhalten einen Zuschlag aus der staatlichen Lohn- und Einkommensteuer, so daß 70 bis 90 % ihrer Steuereinnahmen auf den Faktor Arbeit entfallen. Die wichtigsten lokalen Steuern belasten zwar nach wie vor die anderen Produktionsfaktoren, doch gewinnt die lokale Besteuerung der nichtselbständigen Arbeit in vielen Mitgliedstaaten an Bedeutung. Die Konsumbesteuerung spielt auf der Ebene der lokalen Gebietskörperschaften eine eher untergeordnete Rolle, obwohl es einige Mitgliedstaaten (Spanien, Italien, Österreich, Portugal und die Niederlande) gibt, in denen die lokalen Gebietskörperschaften einen relativ hohen Anteil an den Einnahmen aus den verschiedenen Formen der Konsumbesteuerung erhalten. 5. Zusammenfassung Den größten Teil ihrer Steuereinnahmen erzielen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union aus der Besteuerung des Faktors Arbeit. Der Anteil dieser Einnahmen am Gesamtaufkommen und insbesondere die Bedeutung der Sozialbeiträge sind in den letzten Jahrzehnten beständig gestiegen. Die Konsumbesteuerung ist, gemessen am impliziten Steuersatz, in den letzten beiden Jahrzehnten relativ stabil geblieben, während die Steuern auf andere Produktionsfaktoren, ebenfalls gemessen am impliziten Steuersatz, seit 1980 zurückgegangen sind. In jüngster Zeit wurden auf EU-Ebene diverse Initiativen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ergriffen. Mehr und mehr setzt sich nämlich die Erkenntnis durch, daß die Arbeitslosigkeit nur dann erfolgreich bekämpft werden kann, wenn der Trend zur immer stärkeren Belastung der nichtselbständigen Arbeit umgekehrt wird. Zwar haben einige Mitgliedstaaten bereits Schritte zur Senkung der Belastung des Faktors Arbeit unternommen, aber auf EU-Ebene ist bei diesen Steuern noch keine Änderung der Entwicklung festzustellen. III. Hinweise zur Methode 1. Datenquellen und Schätzungen Die wichtigste Datenquelle für die vorliegende Veröffentlichung ist die Eurostat-Datenbank New Cronos abrufbar sind. Die von Eurostat veröffentlichten Daten wurden von den statistischen Ämtern der Mitgliedstaaten gesammelt und klassifiziert. Ihre Vergleichbarkeit ist durch die Referenz auf das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen, zweite Ausgabe (ESVG 79), gewährleistet. Daneben wurden Daten der nationalen Verwaltungen herangezogen, um nicht über Eurostat erhältliche Daten zu schätzen und um sie als Orientierungshilfe für die Zuordnung der Eurostat- Daten (insbesondere Daten über die Einkommensteuer der natürlichen Personen) zu den verschiedenen Kategorien zu nutzen. Soweit möglich, beginnen die Zeitreihen mit dem Jahr Für Spanien, Österreich, Finnland und Schweden liegen vergleichbare ESVG 79-Steuerdaten ab 1980 vor. Für Portugal sind vollständige Daten erst ab 1983 und für Griechenland erst ab 1985 verfügbar. Zur Vervollständigung der Aggregate auf EU-15-Ebene für die Vergleichstabellen wurden die Angaben für die fehlenden Jahre geschätzt. Außerdem mußten bei einigen Ländern auch Daten aus jüngeren Jahren geschätzt werden. Die betreffenden Schätzungen stützen sich entweder auf Daten der nationalen Verwaltungen (Dänemark, Griechenland, Vereinigtes Königreich), auf verfügbare Aggregate (Italien, Spanien, Portugal), die zur Schätzung einzelner Steuern herangezogen wurden, oder auf Daten anderer Einrichtungen wie etwa der OECD. Die hier veröffentlichten Ergebnisse geben den Stand von Oktober 1999 wieder. Es ist durchaus möglich, daß überarbeitete Daten später zu etwas anderen Ergebnissen als den hier dargestellten führen. 2. Tabellen In dieser Veröffentlichung wird das Steueraufkommen auf drei verschiedene Arten dargestellt. Tabelle A gibt jeweils die klassische Einteilung in direkte Steuern, indirekte Steuern und Sozialbeiträge wieder. Entsprechend den ESVG-Begriffsbestimmungen sind direkte Steuern hier als laufende Einkommen- und Vermögensteuern sowie vermögenswirksame Steuern definiert. Laufende Einkommen und Vermögensteuern (Eurostat-Schlüssel/ESVG 79-Code 9100/R 61) sind regelmäßig erhobene Zwangsabgaben auf Einkommen und Vermögen (ESVG 79, Nr. 457). Vermögenswirksame Steuern (Eurostat-Schlüssel/ ESVG 79-Code 9200/R 72) sind ebenfalls Zwangsabgaben, sie werden aber in unregelmäßigen Abständen auf Vermögen erhoben (ESVG 79, Nr. 4108), beispielsweise Erbschaft- oder Schenkungsteuern. Da diese Unterscheidung häufig nicht ausreicht, werden die direkten Steuern weiter unterteilt nach Steuern auf das Einkommen natürlicher Personen, Steuern auf das Einkommen von Unternehmen und sonstige (Zuordnung nicht möglich). Indirekte Steuern sind als produktions- oder einfuhrbezogene Steuern definiert (Eurostat-Schlüssel/ESVG- 12

17 79-Code: 9980/R 20), d.h. Zwangsabgaben, die von produzierenden Einheiten erhoben werden und welche die die Produktion (im weiten Sinne) und die Einfuhr von Waren und Dienstleistungen oder den Einsatz von Produktionsfaktoren unabhängig vom Betriebsgewinn belasten (ESVG 79, Nr. 414). Die indirekten Steuern sind im ESVG 79 weiter in folgende Unterkategorien eingeteilt: Mehrwehrtsteuer (MwSt) und allgemeine Umsatzsteuern (Code 9910) Zölle und Agrarabschöpfungen (Code 9920) Spezielle Verbrauchssteuern (Code 9930) Steuern auf Dienstleistungen (Code 9940) Grundsteuern (Code 9950) Stempel-, Eintragungs- und sonstige Verkehrsteuern (Code 9960) Sonstige Produktionssteuern und Einfuhrabgaben (Code 9970) In dieser Veröffentlichung sind nur die MwSt und die speziellen Verbrauchsteuern getrennt aufgeführt, während die anderen indirekten Steuern unter "sonstige indirekte Steuern" zusammengefaßt sind. (Tatsächliche) Sozialbeiträge (Eurostat-Schlüssel/ ESVG 79-Code: 9300/R 62) sind definiert als Zahlungen, mit denen Ansprüche auf Sozialleistungen erworben und/oder aufrechterhalten werden (ESVG 79, Nr. 462). Die tatsächlichen Sozialbeiträge sind unterteilt in: Tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeber (Code R 621) Arbeitnehmeranteil der tatsächlichen Sozialbeiträge (Code R 622) Sozialbeiträge von Nichtarbeitnehmern (Code R 623) Tabelle B gibt Aufschluß darüber, wem welche Steuereinnahmen zufließen: Nach dem Vorbild des ESVG 79 wird zwischen Zentralstaat (ESVG-Code S 61), lokalen Gebietskörperschaften (S 62), Sozialversicherung (S 63) und der EG (S 92) unterschieden. Tabelle C gliedert die Steuern und Sozialabgaben nach Wirtschaftsfunktionen in folgende Kategorien: Konsum, nichtselbständige Arbeit, selbständige Arbeit, Kapital und Transferleistungen. Umweltsteuern sind getrennt aufgeführt, da gleichzeitig anderen Kategorien, in der Regel Steuern auf den Konsum oder das Kapital, zugeordnet werden können. Entsprechend der Eurostat- Unterteilung sind die Umweltsteuern weiter in Energiesteuern, Steuern auf den Verkehr, Verschmutzungssteuern und Steuern auf den Verbrauch von natürlichen Ressourcen unterteilt. Die Vergleichstabellen geben die gewogenen Durchschnittswerte für die Union in ihrer jeweiligen Zusammensetzung (EU-6, EU-9, EU-12, EU-15 und EUR-11/Eurozone) an. In der Zeile "EU" ist der EU- Durchschnittswert entsprechend der Größe der Gemeinschaft in den jeweiligen Jahren angegeben. Die Vergleichstabellen mit dem Zusatz EU- Durchschnitt" (z.b. A1, A2, B1, B2, C1, C2, D1) geben den EU-Durchschnittswert entsprechend der Größe der Gemeinschaft in den jeweiligen Jahren an. 3. Gliederung der Steuern nach Wirtschaftsfunktionen Diese Gliederung soll deutlich machen, welche Wirtschaftsfunktionen bzw. Produktionsfaktoren besteuert werden, und auf diese Weise einen Hinweis auf diskriminierende Wirkungen im Steuersystem geben. Die Frage, wer letztendlich die Steuerlast zu tragen hat, wird mit dieser Analyse allerdings nicht beantwortet, d. h. es handelt sich hier nicht um eine finale Steuerinzidenz-Analyse. Die Steuern auf den Konsum sind definiert als Steuern, die auf Transaktionen zwischen (privaten oder öffentlichen) Endverbrauchern und Produzenten oder Händlern oder auf den Verbrauch von Waren für den Endverbrauch erhoben werden. Bemessungsgrundlage ist die Quantität einer Ware oder Dienstleistung, ihr Wert oder Preis oder eine andere Größe, die mit dem Verbrauch verknüpft ist. Es ist unerheblich, wer die Steuer letztlich entrichtet. Zu den auf den Konsum erhobenen Steuern zählen die MwSt und die allgemeinen Umsatzsteuern, Agrarabschöpfungen und spezielle Verbrauchssteuern, Steuern auf Dienstleistungen und die Kraftfahrzeugsteuern, die von den privaten Haushalten entrichtet werden. Mangels genauer Daten umfassen die Steuern auf den Konsum auch weiterhin Steuern auf den Zwischenverbrauch. Die steuerliche Belastung der Arbeit (mitunter auch "Lohnnebenkosten") umfaßt Steuern und Abgaben, die auf Einkünfte aus Arbeit oder für die Beschäftigung von Arbeitskräften erhoben werden. Diese Steuern diskriminieren in der einen oder anderen Weise den Einsatz des Faktors Arbeit, zumindest innerhalb des offiziellen ( weissen") Bereichs der Wirtschaft. "Steuerliche Belastung der Arbeit" ist hier also in einem relativ weiten Sinne zu verstehen. In dieser Veröffentlichung wird zwischen der Besteuerung der nichtselbständigen und der selbständigen Arbeit unterschieden. Die erste Kategorie ist unterteilt in Steuern auf nichtselbständige Arbeit, die vom Arbeitgeber entrichtet werden (z.b. Sozialbeiträge der Arbeitgeber und Lohnsummensteuer), und Steuern auf nichtselbständige Arbeit, die vom Arbeitnehmer entrichtet werden (z.b. Sozialbeiträge der Arbeitnehmer und Lohnsteuer). Die zweite Kategorie Besteuerung der selbständigen Arbeit umfaßt hauptsächlich die Sozialbeiträge der Selbständigen und die Einkommensteuern. 13

18 Der größte Teil der Arbeitsbesteuerung besteht aus den (obligatorischen) Sozialbeiträgen. Diese Beiträge unterscheiden sich von den Steuern insofern, als sie bestimmte Ansprüche auf soziale Leistungen begründen, die über das Schutzniveau hinausgehen, das der Staat seinen Bürgern allgemein oder bestimmten Gruppen als Ausgleich für besondere Belastungen (z. B. für Kriegsopfer) bietet. Der Umfang des Schutzes steht in Relation zu der Höhe der Beitragszahlungen. Man könnte deshalb einwenden, daß Sozialbeiträge keine Steuern darstellen, sondern eher den Charakter von Spareinlagen, Versicherungsprämien oder Gebühren haben. Diese Veröffentlichung folgt jedoch der üblichen Definition und ordnet die Sozialbeiträge als Steuern ein. Dies erscheint auch dadurch gerechtfertigt, daß zwischen individuellen Sozialleistungen und individuell gezahlten Sozialbeiträgen verglichen mit dem Verhältnis zwischen Versicherungsprämien und Versicherungsschutz auf dem freien Markt eine eher lockere Verbindung besteht. Sozialversicherungssysteme zeichnen sich zudem gewöhnlich durch einen ausgeprägten Umverteilungseffekt aus, und die Wahlmöglichkeiten in bezug auf Beitragshöhe und Leistungsanspruch sind sehr stark eingeschränkt. In einigen Ländern werden Transferleistungen des Staates besteuert. Auf diese Weise fließt ein Teil der staatlichen Leistung in Form von Steuereinnahmen direkt an den Staat zurück (wenn auch nicht unbedingt an denselben Teilsektor des Staates). In vielen Fällen (z. B. bei der Sozialhilfe) handelt es sich bei der steuerlichen Belastung von Transferleistungen weniger um Steuern als vielmehr um eine spezielle Art der Berechnung eines bestimmten Nettotransfers. In den Fällen, in denen es sich ersichtlich um Steuern auf Transferleistungen handelt, wurden sie neben den anderen Steuern und Sozialabgaben gesondert aufgeführt. Ungeachtet des Titels sind in der Kategorie Kapital nicht nur Steuern eingeordnet, die einen direkten Bezug zum Kapital aufweisen, sondern auch solche, die auf den Betrieb eines Unternehmens erhoben werden (z.b. Konzessionsabgaben, Gebühren usw.), sowie Steuern, deren primäre Inzidenz sehr unklar ist. Wegen ihrer heterogenen Zusammensetzung ist diese Kategorie weiter unterteilt: Steuern auf Immobilen und Steuern auf Sachkapital sind Steuern auf den Besitz, die Einkünfte aus oder Geschäfte mit Grundstücken bzw. Sachkapital, Steuern auf Geldkapital umfassen z.b. Steuern auf Zinserträge, Bankgeschäfte usw. Die Steuern auf Einkommen (nicht zurechenbar) sind allgemeine Steuern, die nicht zwischen den physischen Faktoren unterscheiden, die für die Erzielung des Einkommens eingesetzt werden. Steuern auf das Vermögen (nicht zurechenbar) sind Steuern auf der Grundlage einer nicht physisch spezifizierten Form von Vermögen. Im konkreten Falle können diese Einkommen- und Vermögensteuern z.b. auf Einkünfte aus oder den Wert von Grundstücken erhoben werden, aber da dies aus den vorhandenen Statistiken nicht erschlossen werden kann, werden diese Steuern in der allgemeineren Kategorie eingeordnet. Die Steuern auf unternehmerische Aktivitäten sind hauptsächlich Gebühren, Abgaben usw., die für die Aufnahme oder die Aufrechterhaltung einer Unternehmenstätigkeit erhoben werden. Die Kategorie sonstige Steuern auf Kapital umfaßt alle Steuern, die nicht genauer klassifiziert werden konnten. Umweltsteuern sind besondere Steuern, die auf der Grundlage umweltschädlicher Waren oder Vorgänge erhoben werden. Sie werden unterteilt in Energiesteuern (z.b. Steuern auf Mineralölerzeugnisse oder auf den Energieverbrauch); Steuern auf den Verkehr (hauptsächlich Kraftfahrzeug- und Zulassungssteuern); Verschmutzungssteuern und Steuern auf (die Nutzung von natürlichen) Ressourcen. Die Steuern auf Kraftstoff werden als Energiesteuern verbucht. Die Einnahmen aus der MwSt auf umweltschädliche Erzeugnisse gelten nicht als Umweltsteuern, da sie keine diskriminierende Wirkung haben. Die Kategorie Umweltsteuern einerseits und die anderen funktionalen Kategorien (Konsum, Arbeit, Kapital, Transferleistungen) andererseits schließen sich nicht gegenseitig aus: so gilt z.b. eine Verbrauchssteuer auf Mineralöl als Steuer auf den Konsum und zugleich auch als Energiesteuer. 4. Ermittlung und Vergleich der Steuerlast Um einen Ländervergleich zu ermöglichen, werden die in absoluten Zahlen ausgedrückten Steuereinnahmen in der Regel als Anteil am nationalen BIP angegeben. Diese Steuerquote dient meist als Indikator für die gesamte steuerliche Belastung einer Volkswirtschaft. Ein weiterer Indikator, der Anteil der einzelnen Steuern am gesamten Steueraufkommen, dient der Darstellung der Steuerstrukturen. Ein oftmals nützlicher Indikator sind schließlich noch die statistischen Steuersätze. Die makroökonomische Methode zur Bestimmung von statistischen Steuersätzen besteht darin, die Einnahmen aus der Besteuerung einer bestimmten Tätigkeit oder eines Gegenstandes durch die entsprechende Bemessungsgrundlage zu teilen, die aus den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ermittelt wird. Hieraus ergibt sich der implizite Steuersatz (ists), der oft auch als durchschnittlicher oder effektiver Steuersatz bezeichnet wird. Die Berechnung der impliziten Steuersätze ist relativ unkompliziert und erfordert weniger statistische Daten als z.b. die Ermittlung der mikroökonomischen oder der Grenzsteuersätze. Die impliziten Steuersätze sind wie folgt definiert: ists (Konsum) = Steuern auf den Konsum dividiert durch privaten Konsum im Wirtschaftsgebiet plus Staatskonsum ohne Lohnkosten für Staatsbedienstete 14

19 ists (nichtselbständige Arbeit) = Steuern auf nichtselbständige Arbeit dividiert durch Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit ists (andere Produktionsfaktoren) = Steuern auf selbständige Arbeit plus Steuern auf den Faktor Kapital dividiert durch Nettobetriebsüberschuß der Volkswirtschaft (ESVG 79-Code: N 12) plus Summe der staatlichen Zinszahlungen In dieser Ausgabe der Steuerstrukturen wurden beim impliziten Steuersatz für den Konsum und für andere Produktionsfaktoren andere Nenner gewählt als in früheren Ausgaben. Früher wurde beim ists (Konsum) als Nenner der gesamte letzte Konsum von Gebietsansässigen verwendet. Während der Berichtigungskoeffizient für den grenzübergreifenden Konsum in den meisten Fällen nichts an dem Steuersatz änderte, wurde die Bemessungsgrundlage durch die Nichtberücksichtigung der Lohnkosten für Staatsbedienstete um durchschnittlich 14 % (in einem Fall um 25%) gemindert. Die resultierenden impliziten Steuersätze liegen im Durchschnitt um 2,7 Prozentpunkte höher als die früheren Sätze. In den Ländervergleichstabellen sind beide Sätze angegeben, damit die Auswirkungen der neuen Definitionen kontrolliert werden können. Beim impliziten Steuersatz für nichtselbständige Arbeit blieb der Nenner unverändert. Das Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit umfaßt die Bruttolöhne und -gehälter und schließt damit auch Sozialbeiträge und Lohnsteuern ein. Einbezogen werden überdies die Sozialbeiträge der Arbeitgeber und die unterstellten Sozialbeiträge, so daß alle direkten Steuern auf den Faktor Arbeit im Nenner enthalten sind. Die Steuern auf selbständige Arbeit sind in den Tabellen über den Anteil am BIP und am gesamten Steueraufkommen jeweils getrennt von den Steuern auf den Faktor Kapital aufgeführt. Zur Berechnung des impliziten Steuersatzes werden diese beiden Kategorien von Steuereinnahmen im Zähler des Quotienten für andere Produktionsfaktoren (d.h. andere Faktoren als nichtselbständige Arbeit) zusammengenommen, um dem verfügbaren Nenner, dem Nettobetriebsüberschuß der Volkswirtschaft (d.h. Einkünfte aus Unternehmenstätigkeit und Zinsen) eine angemessene Größe gegenüberzustellen. Im Unterschied zur früheren Ausgabe umfaßt der Nenner jetzt auch Zinszahlungen des staatlichen Sektors an andere Sektoren, da diese Zinseinkünfte normalerweise besteuert werden. Je nach Höhe der Staatsverschuldung kann diese neue Bemessungsgrundlage erheblich größer sein als der Nettobetriebsüberschuß, so daß der "neue" implizite Steuersatz für andere Produktionsfaktoren wesentlich niedriger liegt. Wie beim impliziten Steuersatz für den Konsum sind in den Ländervergleichstabellen bezüglich der anderen Produktionsfaktoren beide Sätze angegeben. 5. Schlüssel für die Klassifizierung der Steuern Nachstehend wird für jedes Land erläutert, welche der direkten Steuern den Steuern auf das Einkommen natürlicher Personen und welche den Steuern auf das Einkommen von Unternehmen zugeordnet werden. Es gibt einige direkte Steuern, die in keine der beiden Kategorien gehören sie sind hier nicht aufgeführt. Die Zuordnung der indirekten Steuern (MwSt, spezielle Verbrauchssteuern, sonstige) und der Sozialabgaben (Beiträge der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Selbständigen) versteht sich von selbst und ist daher nicht erläutert. Erläutert wird ferner die Zuordnung zu den Kategorien Steuern auf Konsum, Steuern auf Arbeit, Steuern auf Kapital, Steuern auf Transferleistungen und Umweltsteuern. Bei den Energie- und Umweltsteuern wird jeweils angegeben, ob es sich gleichzeitig um Steuern auf den Konsum (K), auf die Arbeit (A) oder um Steuern auf Kapital/andere Produktionsfaktoren (AP) handelt. Die Kategorien Steuern auf Einkommen natürlicher Personen und Steuern auf Einkommen von Unternehmen beziehen sich auf Tabelle A, während sich die Kategorien Steuern auf Konsum, Steuern auf Arbeit, Steuern auf Kapital und Steuern auf Transferleistungen auf Tabelle C beziehen. Ein und dieselbe Steuer kann also mehrfach aufgeführt sein, wie das auch bei den Umweltsteuern der Fall ist (s.o.). 15

20 BELGIEN Steuern auf das Einkommen natürlicher Personen 0000 Einkommensteuer natürlicher Personen 0045 Steuer auf hohe Einkommen Steuern auf das Einkommen von Unternehmen 0020 Einkommensteuer von Unternehmen Steuern auf den Konsum 0030 Steuer auf Haushalte, äquivalent zu speziellen Verbrauchssteuern 0044 Kraftfahrzeugsteuer von privaten Haushalten 0159 Steuer für die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs - Anteil der Haushalte 9910 MwSt und allgemeine Umsatzsteuern 9920 Zölle und Agrarabschöpfungen 9930 (Spezielle) Verbrauchsteuern 9940 Steuern auf Dienstleistungen R 20 Produktionssteuern und Einfuhrabgaben (S 92) Steuern auf nichtselbständige Arbeit Von Arbeitgebern 0169 Steuer auf die Koordinationszenten 9310 Tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeber (b) Von Arbeitnehmern Die folgenden drei Steuern soweit sie auf nichtselbständige Arbeit entfallen (a) : 0003 Berufssteuervorabzug natürlicher Personen 0004 Steuervorauszahlung von Selbständigen (natürliche Personen) 0006 Veranlagte Einkommensteuer natürlicher Personen Einkommensteuer von gebietsfremden natürlichen Personen 0007 Sonderbeitrag zur Sozialversicherung 0041 Ehemalige Einkommensteuern 0045 Steuer auf hohe Einkommen 0160 Prämienaufschlag auf Arbeitsunfallversicherungen 9320 Arbeitnehmeranteil der tatsächlichen Sozialbeiträge (b) Steuern auf selbständige Arbeit Die folgenden drei Steuern soweit sie auf selbständige Arbeit entfallen (a) : 0003 Berufssteuervorabzug natürlicher Personen 0004 Steuervorauszahlung von Selbständigen (natürliche Personen) 0006 Veranlagte Einkommensteuer natürlicher Personen Sozialbeiträge von Nichtarbeitnehmern (b) Steuern auf Transferleistungen Die folgenden drei Steuern soweit sie auf Transferleistungen entfallen (a) : 0003 Berufssteuervorabzug natürlicher Personen 0004 Steuervorauszahlung von Selbständigen (natürliche Personen) 0006 Veranlagte Einkommensteuer natürlicher Personen Sozialbeiträge von Transfereinkommensempfängern (b) Steuern auf Kapital Steuern auf Immobilien 0001 Immobiliensteuervorabzug (natürliche Personen) 0021 Immobiliensteuervorabzug (Unternehmen) 0121 Eintragungssteuer 0122 Hypothekengebühren 0165 Prämienaufschlag auf Feuerversicherungen Steuern auf Sachkapital 0148 Zusatzsteuer auf KFZ- Versicherungssprämien 0150 Kraftfahrzeugsteuer von Unternehmen 0152 Lizenzgebühren 0164 Steuer für die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs - Anteil der Unternehmen 0175 Eurovignette Steuern auf Geldkapital 0123 Steuern auf Börsen- und Wertpapiergeschäfte 0124 Jährliche Steuer auf börsennotierte Wertpapiere 0156 Abgabe auf langfristige Sparguthaben 0170 Jährliche Abgabe der Kapitalanlagegesellschaften Steuern auf Einkommen (nicht zurechenbar) Die folgenden drei Steuern soweit sie auf Kapital entfallen (a) : 0003 Berufssteuervorabzug natürlicher Personen 0004 Steuervorauszahlung von Selbständigen (natürliche Personen) 0006 Veranlagte Einkommensteuer natürlicher Personen Mobiliensteuervorabzug (natürliche Personen) 0022 Mobiliensteuervorabzug von Unternehmen 0025 Steuern von Selbständigen und Gebietsfremden 16

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