DGUV Information Taucher-Dienstbuch
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- Gisela Gehrig
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1 DGUV Inforation Oktober 2018
2 koitensch ist die bundesweite Kapagne der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie will Unternehen dabei unterstützen eine Präventionskultur zu entwickeln, in der Sicherheit und Gesundheit Grundlage allen Handelns sind. Weitere Inforationen unter Ipressu Herausgegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Glinkastraße Berlin Telefon: (Zentrale) Fax: Internet: Sachgebiet Tiefbau des Fachbereichs Bauwesen der DGUV Ausgabe: August 2018 DGUV Inforation zu beziehen bei Ihre zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter
3 Nr. Nae: Begonnen a: 20 Beendigt a: 20 DGUV Inforation Oktober 2018
4 Wichtige Hinweise Jeder Arbeitgeber hat vor Beginn der Ausführung der Arbeiten durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten it ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu eritteln und die getroffenen Maßnahen zur Gefährdungsiniierung schriftlich zu dokuentieren ( 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG). Folgendes ist zu berücksichtigen: 1. Taucherarbeiten dürfen nur von Tauchergruppen ausgeführt werden (siehe 9 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 40 Taucherarbeiten ). 2. Die Größe einer Tauchergruppe ist vor Beginn der Taucherarbeiten zu eritteln und uss dokuentiert werden. Z. B. ist in eine Rettungskonzept die benötigte Anzahl von Beschäftigten zur Rettung eines verunfallten Tauchers festzulegen (z. B. Tauchereinsatzleiter/Koordinator über Wasser, Helfer zu Heben bzw. Verbringen an Land, Rettungstaucher it Signalann, Druckkaerfahrer, Maschinist, Bootsann usw.). Jede Tauchergruppe uss aus indestens zwei Tauchern, eine Signalann und eine Taucherhelfer bestehen (siehe 9 Abs. 2, DGUV Vorschrift 40). 3. Es dürfen nur Personen als Taucher beschäftigt werden, die unter andere über hinreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die sichere Durchführung von Taucherarbeiten verfügen (siehe 10 Abs. 1, DGUV Vorschrift 40). 4. Arbeitsedizinische Vorsorge: Durch die besonderen Gefahren bei Taucherarbeiten üssen die eingesetzten Taucher eine arbeitsedizinische Pflichtvorsorge nachweisen (siehe ArbMedVV). Diese ist vor Aufnahe der Tätigkeit zu absolvieren. Die 2. Vorsorge ist nach 12 Monaten und dann in regeläßigen Abständen, spätestens nach drei Jahren, zu erneuern (siehe AMR Nr. 2.1). Die BG BAU epfiehlt eine jährliche arbeitsedizinische Vorsorge geäß den Inforationen der DGUV. Die Vorsorge darf nur von Fachärzten bzw. Fachärztinnen für Arbeitsedizin oder von Ärzten oder Ärztinnen it der Zusatzbezeichnung Betriebsedizin durchgeführt werden. Der Arzt oder die Ärztin kann die Fristen zur Vorsorge in begründeten Fällen individuell verkürzen. 4
5 5. Eine vorzeitige arbeitsedizinische Vorsorge ist unter andere erforderlich nach Druckfallerkrankungen, Erkrankungen und Unfallfolgen von ehr als 6 Wochen Dauer, ehreren Erkrankungen innerhalb eines halben Jahres auf Wunsch des bzw. der Beschäftigten, der bzw. die einen ursächlichen Zusaenhang zwischen seiner/ihrer Erkrankung und seiner/ihrer Tätigkeit a Arbeitsplatz verutet. 6. Der Taucher uss jeden Tauchgang a gleichen Tag in sein " eintragen (siehe 16 Abs. 2, DGUV Vorschrift 40). 7. Die zulässige Tauchzeit ergibt sich aus der Austauchtabelle (siehe 22, DGUV Vorschrift 40). 8. Der Tauchereinsatzleiter hat besondere Vorkonisse bei Tauchereinsätzen in das jeweilige " einzutragen, insbesondere Notdekopression (it Begründung), Abbruch eines Tauchganges (it Begründung), Behandlung von Taucherkrankheiten (siehe 16 Abs. 3, DGUV Vorschrift 40). 5
6 Nae Lichtbild Vornae Geburtstag Geburtsort Anschrift (Straße, PLZ, Wohnort) Handwerkliche Ausbildung (z. B. Schlosser/in,.): Tauchausbildung/Qualifikation (z. B. zu Geprüften Taucher/zur Geprüften Taucherin): Nae und Anschrift der Ausbildungsorganisation: Taucherprüfung bestanden a: in: geprüft von: Besondere Eintragungen/Änderungen: Das ist Eigentu des oben genannten Tauchers; es uss de Tauchereinsatzleiter nach jeder Eintragung zur Bestätigung vorgelegt werden. 6
7 Aus-/Fortbildung zu Geprüften Taucher/zur Geprüften Taucherin erfolgt bei Fa. Nae und Anschrift des fortbildenden Taucherbetriebes it der Fortbildung war beauftragt Nae, Anschrift und Unterschrift des/der it der Fortbildung beauftragten Tauchereisters/Tauchereisterin (siehe 4 Abs. 3 der Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Abschluss Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin) Beginn der Fortbildung a: Nachweis über die Teilnahe an den Fortbildungslehrgängen nach 4 Abs. 2 der Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Abschluss Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin it Bestätigung durch die fortbildende Stelle. 1 Grundlagen (Fachtheorie/Gerätekunde/Arbeitskunde/ Medizinische Grundlagen/Rechtsvorschriften) Stepel und Unterschrift der ausbildenden Stelle 2 Schweißen (Schweißkurs geäß DVS-Richtlinie 1123) 2 Tauchedizin (Wirkung von Gasen unter Überdruck/Anatoie, Blutkreislauf, Atung, /Taucherhygiene/Erste Hilfe) 4 Anwendungskenntnisse (Arbeitstechniken unter Wasser/Druckkaer- Technik/Handhabung von Austauchtabellen/Notfallaßnahen/Siulation von Notfällen/Taucherarbeiten in größeren Tiefen/Ategas und Ategasgeische/Fachrechnen und -zeichnen) 7
8 Nachweis über die Teilnahe an Fortbildungslehrgängen Bezeichnung der Ausbildung, Ausbildungsstufe und Lehrgangsinhalt: 1.) Datu, Nae und Anschrift der Ausbildungsorganisation, Unterschrift und Stepel des Ausstellers der Befähigung 2.) Datu, Nae und Anschrift der Ausbildungsorganisation, Unterschrift und Stepel des Ausstellers der Befähigung 3.) Datu, Nae und Anschrift der Ausbildungsorganisation, Unterschrift und Stepel des Ausstellers der Befähigung 4.) Datu, Nae und Anschrift der Ausbildungsorganisation, Unterschrift und Stepel des Ausstellers der Befähigung 5.) Datu, Nae und Anschrift der Ausbildungsorganisation, Unterschrift und Stepel des Ausstellers der Befähigung 8
9 9
10 Datu Tauchstelle größte Tauchtiefe () Tauchzeit*) (in) 18/21 Haltezeiten (in)*) Auf den Austauchstufen Druckluft-/Sauerstofftabelle 15/18 12/15 9/12 6/9 3/6 *) Angaben entsprechend Tabellen 2 bzw. 3, Anlage 1 der DGUV Vorschrift 40 10
11 Austauch it Sauerstoff ja nein Ausgeführte Arbeiten Verwendetes Tauchgerät*) Besondere Erschwernisse**) Bestätigung durch die Tauchereinsatzleitung (Nae, Unterschrift) *) HTGF = Heltauchgerät, Gerät it konstante Voluenstro; HTGA = Heltauchgerät, Gerät lungenautoatisch gesteuert; altg = autonoes Leichttauchgerät **) Ströung; See-; Wellengang; Schla; trübes Wasser... ( 23, DGUV Vorschrift 40) 11
12 Datu Tauchstelle größte Tauchtiefe () Tauchzeit*) (in) 18/21 Haltezeiten (in)*) Auf den Austauchstufen Druckluft-/Sauerstofftabelle 15/18 12/15 9/12 6/9 3/6 *) Angaben entsprechend Tabellen 2 bzw. 3, Anlage 1 der DGUV Vorschrift 40 12
13 Austauch it Sauerstoff ja nein Ausgeführte Arbeiten Verwendetes Tauchgerät*) Besondere Erschwernisse**) Bestätigung durch die Tauchereinsatzleitung (Nae, Unterschrift) *) HTGF = Heltauchgerät, Gerät it konstante Voluenstro; HTGA = Heltauchgerät, Gerät lungenautoatisch gesteuert; altg = autonoes Leichttauchgerät **) Ströung; See-; Wellengang; Schla; trübes Wasser... ( 23, DGUV Vorschrift 40) 13
14 Datu Tauchstelle größte Tauchtiefe () Tauchzeit*) (in) 18/21 Haltezeiten (in)*) Auf den Austauchstufen Druckluft-/Sauerstofftabelle 15/18 12/15 9/12 6/9 3/6 *) Angaben entsprechend Tabellen 2 bzw. 3, Anlage 1 der DGUV Vorschrift 40 14
15 Austauch it Sauerstoff ja nein Ausgeführte Arbeiten Verwendetes Tauchgerät*) Besondere Erschwernisse**) Bestätigung durch die Tauchereinsatzleitung (Nae, Unterschrift) *) HTGF = Heltauchgerät, Gerät it konstante Voluenstro; HTGA = Heltauchgerät, Gerät lungenautoatisch gesteuert; altg = autonoes Leichttauchgerät **) Ströung; See-; Wellengang; Schla; trübes Wasser... ( 23, DGUV Vorschrift 40) 15
16 Datu Tauchstelle größte Tauchtiefe () Tauchzeit*) (in) 18/21 Haltezeiten (in)*) Auf den Austauchstufen Druckluft-/Sauerstofftabelle 15/18 12/15 9/12 6/9 3/6 *) Angaben entsprechend Tabellen 2 bzw. 3, Anlage 1 der DGUV Vorschrift 40 16
17 Austauch it Sauerstoff ja nein Ausgeführte Arbeiten Verwendetes Tauchgerät*) Besondere Erschwernisse**) Bestätigung durch die Tauchereinsatzleitung (Nae, Unterschrift) *) HTGF = Heltauchgerät, Gerät it konstante Voluenstro; HTGA = Heltauchgerät, Gerät lungenautoatisch gesteuert; altg = autonoes Leichttauchgerät **) Ströung; See-; Wellengang; Schla; trübes Wasser... ( 23, DGUV Vorschrift 40) 17
18 Datu Tauchstelle größte Tauchtiefe () Tauchzeit*) (in) 18/21 Haltezeiten (in)*) Auf den Austauchstufen Druckluft-/Sauerstofftabelle 15/18 12/15 9/12 6/9 3/6 *) Angaben entsprechend Tabellen 2 bzw. 3, Anlage 1 der DGUV Vorschrift 40 18
19 Austauch it Sauerstoff ja nein Ausgeführte Arbeiten Verwendetes Tauchgerät*) Besondere Erschwernisse**) Bestätigung durch die Tauchereinsatzleitung (Nae, Unterschrift) *) HTGF = Heltauchgerät, Gerät it konstante Voluenstro; HTGA = Heltauchgerät, Gerät lungenautoatisch gesteuert; altg = autonoes Leichttauchgerät **) Ströung; See-; Wellengang; Schla; trübes Wasser... ( 23, DGUV Vorschrift 40) 19
20 Datu Tauchstelle größte Tauchtiefe () Tauchzeit*) (in) 18/21 Haltezeiten (in)*) Auf den Austauchstufen Druckluft-/Sauerstofftabelle 15/18 12/15 9/12 6/9 3/6 *) Angaben entsprechend Tabellen 2 bzw. 3, Anlage 1 der DGUV Vorschrift 40 20
21 Austauch it Sauerstoff ja nein Ausgeführte Arbeiten Verwendetes Tauchgerät*) Besondere Erschwernisse**) Bestätigung durch die Tauchereinsatzleitung (Nae, Unterschrift) *) HTGF = Heltauchgerät, Gerät it konstante Voluenstro; HTGA = Heltauchgerät, Gerät lungenautoatisch gesteuert; altg = autonoes Leichttauchgerät **) Ströung; See-; Wellengang; Schla; trübes Wasser... ( 23, DGUV Vorschrift 40) 21
22 Datu Tauchstelle größte Tauchtiefe () Tauchzeit*) (in) 18/21 Haltezeiten (in)*) Auf den Austauchstufen Druckluft-/Sauerstofftabelle 15/18 12/15 9/12 6/9 3/6 *) Angaben entsprechend Tabellen 2 bzw. 3, Anlage 1 der DGUV Vorschrift 40 22
23 Austauch it Sauerstoff ja nein Ausgeführte Arbeiten Verwendetes Tauchgerät*) Besondere Erschwernisse**) Bestätigung durch die Tauchereinsatzleitung (Nae, Unterschrift) *) HTGF = Heltauchgerät, Gerät it konstante Voluenstro; HTGA = Heltauchgerät, Gerät lungenautoatisch gesteuert; altg = autonoes Leichttauchgerät **) Ströung; See-; Wellengang; Schla; trübes Wasser... ( 23, DGUV Vorschrift 40) 23
24 Datu Tauchstelle größte Tauchtiefe () Tauchzeit*) (in) 18/21 Haltezeiten (in)*) Auf den Austauchstufen Druckluft-/Sauerstofftabelle 15/18 12/15 9/12 6/9 3/6 *) Angaben entsprechend Tabellen 2 bzw. 3, Anlage 1 der DGUV Vorschrift 40 24
25 Austauch it Sauerstoff ja nein Ausgeführte Arbeiten Verwendetes Tauchgerät*) Besondere Erschwernisse**) Bestätigung durch die Tauchereinsatzleitung (Nae, Unterschrift) *) HTGF = Heltauchgerät, Gerät it konstante Voluenstro; HTGA = Heltauchgerät, Gerät lungenautoatisch gesteuert; altg = autonoes Leichttauchgerät **) Ströung; See-; Wellengang; Schla; trübes Wasser... ( 23, DGUV Vorschrift 40) 25
26 Datu Tauchstelle größte Tauchtiefe () Tauchzeit*) (in) 18/21 Haltezeiten (in)*) Auf den Austauchstufen Druckluft-/Sauerstofftabelle 15/18 12/15 9/12 6/9 3/6 *) Angaben entsprechend Tabellen 2 bzw. 3, Anlage 1 der DGUV Vorschrift 40 26
27 Austauch it Sauerstoff ja nein Ausgeführte Arbeiten Verwendetes Tauchgerät*) Besondere Erschwernisse**) Bestätigung durch die Tauchereinsatzleitung (Nae, Unterschrift) *) HTGF = Heltauchgerät, Gerät it konstante Voluenstro; HTGA = Heltauchgerät, Gerät lungenautoatisch gesteuert; altg = autonoes Leichttauchgerät **) Ströung; See-; Wellengang; Schla; trübes Wasser... ( 23, DGUV Vorschrift 40) 27
28 Datu Tauchstelle größte Tauchtiefe () Tauchzeit*) (in) 18/21 Haltezeiten (in)*) Auf den Austauchstufen Druckluft-/Sauerstofftabelle 15/18 12/15 9/12 6/9 3/6 *) Angaben entsprechend Tabellen 2 bzw. 3, Anlage 1 der DGUV Vorschrift 40 28
29 Austauch it Sauerstoff ja nein Ausgeführte Arbeiten Verwendetes Tauchgerät*) Besondere Erschwernisse**) Bestätigung durch die Tauchereinsatzleitung (Nae, Unterschrift) *) HTGF = Heltauchgerät, Gerät it konstante Voluenstro; HTGA = Heltauchgerät, Gerät lungenautoatisch gesteuert; altg = autonoes Leichttauchgerät **) Ströung; See-; Wellengang; Schla; trübes Wasser... ( 23, DGUV Vorschrift 40) 29
30 Datu Tauchstelle größte Tauchtiefe () Tauchzeit*) (in) 18/21 Haltezeiten (in)*) Auf den Austauchstufen Druckluft-/Sauerstofftabelle 15/18 12/15 9/12 6/9 3/6 *) Angaben entsprechend Tabellen 2 bzw. 3, Anlage 1 der DGUV Vorschrift 40 30
31 Austauch it Sauerstoff ja nein Ausgeführte Arbeiten Verwendetes Tauchgerät*) Besondere Erschwernisse**) Bestätigung durch die Tauchereinsatzleitung (Nae, Unterschrift) *) HTGF = Heltauchgerät, Gerät it konstante Voluenstro; HTGA = Heltauchgerät, Gerät lungenautoatisch gesteuert; altg = autonoes Leichttauchgerät **) Ströung; See-; Wellengang; Schla; trübes Wasser... ( 23, DGUV Vorschrift 40) 31
32 Datu Tauchstelle größte Tauchtiefe () Tauchzeit*) (in) 18/21 Haltezeiten (in)*) Auf den Austauchstufen Druckluft-/Sauerstofftabelle 15/18 12/15 9/12 6/9 3/6 *) Angaben entsprechend Tabellen 2 bzw. 3, Anlage 1 der DGUV Vorschrift 40 32
33 Austauch it Sauerstoff ja nein Ausgeführte Arbeiten Verwendetes Tauchgerät*) Besondere Erschwernisse**) Bestätigung durch die Tauchereinsatzleitung (Nae, Unterschrift) *) HTGF = Heltauchgerät, Gerät it konstante Voluenstro; HTGA = Heltauchgerät, Gerät lungenautoatisch gesteuert; altg = autonoes Leichttauchgerät **) Ströung; See-; Wellengang; Schla; trübes Wasser... ( 23, DGUV Vorschrift 40) 33
34 Datu Tauchstelle größte Tauchtiefe () Tauchzeit*) (in) 18/21 Haltezeiten (in)*) Auf den Austauchstufen Druckluft-/Sauerstofftabelle 15/18 12/15 9/12 6/9 3/6 *) Angaben entsprechend Tabellen 2 bzw. 3, Anlage 1 der DGUV Vorschrift 40 34
35 Austauch it Sauerstoff ja nein Ausgeführte Arbeiten Verwendetes Tauchgerät*) Besondere Erschwernisse**) Bestätigung durch die Tauchereinsatzleitung (Nae, Unterschrift) *) HTGF = Heltauchgerät, Gerät it konstante Voluenstro; HTGA = Heltauchgerät, Gerät lungenautoatisch gesteuert; altg = autonoes Leichttauchgerät **) Ströung; See-; Wellengang; Schla; trübes Wasser... ( 23, DGUV Vorschrift 40) 35
36 Datu Tauchstelle größte Tauchtiefe () Tauchzeit*) (in) 18/21 Haltezeiten (in)*) Auf den Austauchstufen Druckluft-/Sauerstofftabelle 15/18 12/15 9/12 6/9 3/6 *) Angaben entsprechend Tabellen 2 bzw. 3, Anlage 1 der DGUV Vorschrift 40 36
37 Austauch it Sauerstoff ja nein Ausgeführte Arbeiten Verwendetes Tauchgerät*) Besondere Erschwernisse**) Bestätigung durch die Tauchereinsatzleitung (Nae, Unterschrift) *) HTGF = Heltauchgerät, Gerät it konstante Voluenstro; HTGA = Heltauchgerät, Gerät lungenautoatisch gesteuert; altg = autonoes Leichttauchgerät **) Ströung; See-; Wellengang; Schla; trübes Wasser... ( 23, DGUV Vorschrift 40) 37
38 Datu Tauchstelle größte Tauchtiefe () Tauchzeit*) (in) 18/21 Haltezeiten (in)*) Auf den Austauchstufen Druckluft-/Sauerstofftabelle 15/18 12/15 9/12 6/9 3/6 *) Angaben entsprechend Tabellen 2 bzw. 3, Anlage 1 der DGUV Vorschrift 40 38
39 Austauch it Sauerstoff ja nein Ausgeführte Arbeiten Verwendetes Tauchgerät*) Besondere Erschwernisse**) Bestätigung durch die Tauchereinsatzleitung (Nae, Unterschrift) *) HTGF = Heltauchgerät, Gerät it konstante Voluenstro; HTGA = Heltauchgerät, Gerät lungenautoatisch gesteuert; altg = autonoes Leichttauchgerät **) Ströung; See-; Wellengang; Schla; trübes Wasser... ( 23, DGUV Vorschrift 40) 39
40 Datu Tauchstelle größte Tauchtiefe () Tauchzeit*) (in) 18/21 Haltezeiten (in)*) Auf den Austauchstufen Druckluft-/Sauerstofftabelle 15/18 12/15 9/12 6/9 3/6 *) Angaben entsprechend Tabellen 2 bzw. 3, Anlage 1 der DGUV Vorschrift 40 40
41 Austauch it Sauerstoff ja nein Ausgeführte Arbeiten Verwendetes Tauchgerät*) Besondere Erschwernisse**) Bestätigung durch die Tauchereinsatzleitung (Nae, Unterschrift) *) HTGF = Heltauchgerät, Gerät it konstante Voluenstro; HTGA = Heltauchgerät, Gerät lungenautoatisch gesteuert; altg = autonoes Leichttauchgerät **) Ströung; See-; Wellengang; Schla; trübes Wasser... ( 23, DGUV Vorschrift 40) 41
42 Datu Tauchstelle größte Tauchtiefe () Tauchzeit*) (in) 18/21 Haltezeiten (in)*) Auf den Austauchstufen Druckluft-/Sauerstofftabelle 15/18 12/15 9/12 6/9 3/6 *) Angaben entsprechend Tabellen 2 bzw. 3, Anlage 1 der DGUV Vorschrift 40 42
43 Austauch it Sauerstoff ja nein Ausgeführte Arbeiten Verwendetes Tauchgerät*) Besondere Erschwernisse**) Bestätigung durch die Tauchereinsatzleitung (Nae, Unterschrift) *) HTGF = Heltauchgerät, Gerät it konstante Voluenstro; HTGA = Heltauchgerät, Gerät lungenautoatisch gesteuert; altg = autonoes Leichttauchgerät **) Ströung; See-; Wellengang; Schla; trübes Wasser... ( 23, DGUV Vorschrift 40) 43
44 Datu Tauchstelle größte Tauchtiefe () Tauchzeit*) (in) 18/21 Haltezeiten (in)*) Auf den Austauchstufen Druckluft-/Sauerstofftabelle 15/18 12/15 9/12 6/9 3/6 *) Angaben entsprechend Tabellen 2 bzw. 3, Anlage 1 der DGUV Vorschrift 40 44
45 Austauch it Sauerstoff ja nein Ausgeführte Arbeiten Verwendetes Tauchgerät*) Besondere Erschwernisse**) Bestätigung durch die Tauchereinsatzleitung (Nae, Unterschrift) *) HTGF = Heltauchgerät, Gerät it konstante Voluenstro; HTGA = Heltauchgerät, Gerät lungenautoatisch gesteuert; altg = autonoes Leichttauchgerät **) Ströung; See-; Wellengang; Schla; trübes Wasser... ( 23, DGUV Vorschrift 40) 45
46 Datu Tauchstelle größte Tauchtiefe () Tauchzeit*) (in) 18/21 Haltezeiten (in)*) Auf den Austauchstufen Druckluft-/Sauerstofftabelle 15/18 12/15 9/12 6/9 3/6 *) Angaben entsprechend Tabellen 2 bzw. 3, Anlage 1 der DGUV Vorschrift 40 46
47 Austauch it Sauerstoff ja nein Ausgeführte Arbeiten Verwendetes Tauchgerät*) Besondere Erschwernisse**) Bestätigung durch die Tauchereinsatzleitung (Nae, Unterschrift) *) HTGF = Heltauchgerät, Gerät it konstante Voluenstro; HTGA = Heltauchgerät, Gerät lungenautoatisch gesteuert; altg = autonoes Leichttauchgerät **) Ströung; See-; Wellengang; Schla; trübes Wasser... ( 23, DGUV Vorschrift 40) 47
48 Datu Tauchstelle größte Tauchtiefe () Tauchzeit*) (in) 18/21 Haltezeiten (in)*) Auf den Austauchstufen Druckluft-/Sauerstofftabelle 15/18 12/15 9/12 6/9 3/6 *) Angaben entsprechend Tabellen 2 bzw. 3, Anlage 1 der DGUV Vorschrift 40 48
49 Austauch it Sauerstoff ja nein Ausgeführte Arbeiten Verwendetes Tauchgerät*) Besondere Erschwernisse**) Bestätigung durch die Tauchereinsatzleitung (Nae, Unterschrift) *) HTGF = Heltauchgerät, Gerät it konstante Voluenstro; HTGA = Heltauchgerät, Gerät lungenautoatisch gesteuert; altg = autonoes Leichttauchgerät **) Ströung; See-; Wellengang; Schla; trübes Wasser... ( 23, DGUV Vorschrift 40) 49
50 Datu Tauchstelle größte Tauchtiefe () Tauchzeit*) (in) 18/21 Haltezeiten (in)*) Auf den Austauchstufen Druckluft-/Sauerstofftabelle 15/18 12/15 9/12 6/9 3/6 *) Angaben entsprechend Tabellen 2 bzw. 3, Anlage 1 der DGUV Vorschrift 40 50
51 Austauch it Sauerstoff ja nein Ausgeführte Arbeiten Verwendetes Tauchgerät*) Besondere Erschwernisse**) Bestätigung durch die Tauchereinsatzleitung (Nae, Unterschrift) *) HTGF = Heltauchgerät, Gerät it konstante Voluenstro; HTGA = Heltauchgerät, Gerät lungenautoatisch gesteuert; altg = autonoes Leichttauchgerät **) Ströung; See-; Wellengang; Schla; trübes Wasser... ( 23, DGUV Vorschrift 40) 51
52 Datu Tauchstelle größte Tauchtiefe () Tauchzeit*) (in) 18/21 Haltezeiten (in)*) Auf den Austauchstufen Druckluft-/Sauerstofftabelle 15/18 12/15 9/12 6/9 3/6 *) Angaben entsprechend Tabellen 2 bzw. 3, Anlage 1 der DGUV Vorschrift 40 52
53 Austauch it Sauerstoff ja nein Ausgeführte Arbeiten Verwendetes Tauchgerät*) Besondere Erschwernisse**) Bestätigung durch die Tauchereinsatzleitung (Nae, Unterschrift) *) HTGF = Heltauchgerät, Gerät it konstante Voluenstro; HTGA = Heltauchgerät, Gerät lungenautoatisch gesteuert; altg = autonoes Leichttauchgerät **) Ströung; See-; Wellengang; Schla; trübes Wasser... ( 23, DGUV Vorschrift 40) 53
54 Datu Tauchstelle größte Tauchtiefe () Tauchzeit*) (in) 18/21 Haltezeiten (in)*) Auf den Austauchstufen Druckluft-/Sauerstofftabelle 15/18 12/15 9/12 6/9 3/6 *) Angaben entsprechend Tabellen 2 bzw. 3, Anlage 1 der DGUV Vorschrift 40 54
55 Austauch it Sauerstoff ja nein Ausgeführte Arbeiten Verwendetes Tauchgerät*) Besondere Erschwernisse**) Bestätigung durch die Tauchereinsatzleitung (Nae, Unterschrift) *) HTGF = Heltauchgerät, Gerät it konstante Voluenstro; HTGA = Heltauchgerät, Gerät lungenautoatisch gesteuert; altg = autonoes Leichttauchgerät **) Ströung; See-; Wellengang; Schla; trübes Wasser... ( 23, DGUV Vorschrift 40) 55
56 Datu Tauchstelle größte Tauchtiefe () Tauchzeit*) (in) 18/21 Haltezeiten (in)*) Auf den Austauchstufen Druckluft-/Sauerstofftabelle 15/18 12/15 9/12 6/9 3/6 *) Angaben entsprechend Tabellen 2 bzw. 3, Anlage 1 der DGUV Vorschrift 40 56
57 Austauch it Sauerstoff ja nein Ausgeführte Arbeiten Verwendetes Tauchgerät*) Besondere Erschwernisse**) Bestätigung durch die Tauchereinsatzleitung (Nae, Unterschrift) *) HTGF = Heltauchgerät, Gerät it konstante Voluenstro; HTGA = Heltauchgerät, Gerät lungenautoatisch gesteuert; altg = autonoes Leichttauchgerät **) Ströung; See-; Wellengang; Schla; trübes Wasser... ( 23, DGUV Vorschrift 40) 57
58 Besondere Einträge 58
59 Arbeitsedizinische Vorsorge/Eignungsfeststellung: Die eingesetzten Taucher üsse ihre gesundheitliche Eignung durch eine ärztliche Untersuchung nachweisen. Darüber hinaus fordert die ArbMedVV, aufgrund der besonderen Gefährdung, eine Pflichtvorsorge. Diese ist vor Aufnahe der Tätigkeit zu absolvieren und dann in regeläßigen Abständen, spätestens nach drei Jahren, zu erneuern. Die Vorsorge darf nur von Fachärzten für Arbeitsedizin oder von Ärzten/Ärztinnen it der Zusatzbezeichnung Betriebsedizin durchgeführt werden. Der Arzt oder die Ärztin kann die Fristen zur Vorsorge in begründeten Fällen individuell verkürzen. Eine vorzeitige Arbeitsedizinische Vorsorge/ Eignungsfeststellung ist unter andere erforderlich nach Druckfallerkrankungen, Erkrankungen und Unfallfolgen von ehr als 6 Wochen Dauer, ehreren Erkrankungen innerhalb eines halben Jahres (Nach Epfehlungen der DGUV). Hier die ärztliche Bescheinigung einstecken.
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