Amtsgericht Freiburg i. Br.

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1 1 von :31 Suchen Name Bereich Information V.-Datum Amtsgericht Freiburg i.br. Kapitalmarkt Gläubigerabstimmungen IN 400/13 Amtsgericht Freiburg i. Br. 58 IN 400/13 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. S.A.G. Solarstrom AG, Sasbacher Str. 5, Freiburg, vertreten durch d. Vorstand, Oliver Günther, Ulrich Kenk, Dr. Karl Wilhelm Jacob und Karin Schopf Registergericht Freiburg i. Br., Register-Nr.: HRB Schuldnerin - Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jörg Nerlich, Kennedyplatz 2, Köln, erlässt das Amtsgericht Freiburg i. Br. am folgenden Beschluss Gemäß 19 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen vom 31. Juli 2009 (BGBl. I, S. 2512; nachfolgend "SchVG") wird eine Gläubigerversammlung für die Inhaber der folgenden von der Schuldnerin ausgegebenen Inhaberschuldverschreibung (Anleihegläubiger): 7,5 % Unternehmensanleihe 2011 / 2017 der S.A.G. Solarstrom AG, Freiburg i. Br., im (ausstehenden) Gesamtnennbetrag von EUR (ISIN DE000A1K0K53/ WKN A1K0K5) einberufen und der Termin bestimmt auf Versammlungszweck (Anleihe) Freitag, den um Uhr, im Amtsgericht Freiburg i. Br., Saal IV, Holzmarkt 2, Freiburg Die Gläubigerversammlung dient grundsätzlich der Information der Anleihegläubiger durch den Insolvenzverwalter. Weiterer Zweck ist gem. 19 Abs. 2 S. 2 SchVG die Wahl eines gemeinsamen Vertreters für die Anleihegläubiger. Als gemeinsamer Vertreter kann jede natürliche und juristische Person gewählt werden, die für das Amt geeignet ist und die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt hat ( 7 SchVG). Dem Gericht ist bekannt, dass Herr Rechtsanwalt Markus Kienle Bolongarostraße 186, Frankfurt am Main bereit ist, das Amt zu übernehmen. Von Seiten des Insolvenzverwalters wird vorgeschlagen, Herrn Rechtsanwalt Markus Kienle zum gemeinsamen Vertreter zu wählen. B. Tagesordnung und Beschlussvorschläge Der Termin dient zugleich der Erörterung und Beschlussfassung der Anleihegläubiger für die vorgenannte Anleihe über folgende Tagesordnungspunkte:

2 2 von :31 1. Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger: Herr Rechtsanwalt Markus Kienle wird zum gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger bestellt mit dem Recht, Forderungen aus der Anleihe zum lnsolvenzverfahren als Vertreter anzumelden. 2. Beauftragung und Bevollmächtigung des gemeinsamen Vertreters, die Rechte im Insolvenzverfahren ausschließlich wahrzunehmen: Der gemeinsame Vertreter wird beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte der Anleihegläubiger im lnsolvenzverfahren ausschließlich wahrzunehmen. Die Anmeldung von Forderungen zum lnsolvenzverfahren durch einzelne Gläubiger ist ausgeschlossen. 3. Beschränkung der Haftung des gemeinsamen Vertreters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung des gemeinsamen Vertreters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 4. Regelungen der Vergütungsansprüche des gemeinsamen Vertreters dem Grunde und der Höhe nach: Der gemeinsame Vertreter erhält eine angemessene Vergütung. C. Teilnahmebedingungen 1. Persönliche Teilnahme a) Notwendige Unterlagen Zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Gläubiger berechtigt, die am Tag der Gläubigerversammlung ihr Recht durch Vorlage einer aktuellen Depotbescheinigung eines Kreditinstituts (Besonderer Nachweis, s.u.) und dem Vermerk, dass über die Teilschuldverschreibungen bis einschließlich nicht verfügt werden kann (Sperrvermerk, s.u.), nachweisen. Der Nachweis ist zu Beginn der Versammlung vorzulegen. Besonderer Nachweis: Ein Besonderer Nachweis ist eine Bescheinigung der Depotbank, die den vollen Namen und die volle Anschrift des Gläubigers enthält und den Gesamtnennbetrag der Teilschuldverschreibungen angibt, die am Ausstellungstag dieser Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot dieses Gläubigers gutgeschrieben sind. Sperrvermerk: Ein Sperrvermerk des depotführenden Instituts ist ein Vermerk, wonach die vom Gläubiger gehaltenen Teilschuldverschreibungen der Anleihe mindestens vom Ausstellungstag des Besonderen Nachweises bis zum Ende der Gläubigerversammlung am bei dem depotführenden Institut gesperrt gehalten werden. Zudem haben sich die Gläubiger zu Beginn der Versammlung durch Vorlage eines gültigen Personalausweises/Passes auszuweisen. Gläubiger, welche den Besonderen Nachweis und/oder den Sperrvermerk nicht spätestens bei

3 3 von :31 Einlass zur Gläubigerversammlung in Textform ( 126b BGB) vorgelegt oder übermittelt haben, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Auch Bevollmächtigte können in diesem Fall weder teilnehmen noch das Stimmrecht ausüben. Bitte setzen Sie sich wegen der Formalitäten mit Ihrem depotführenden Institut in Verbindung. Ein Formular für Depotbescheinigungen mit Sperrvermerk steht auf der Internetseite der Emittentin unter zum Download bereit. b) Anmeldung Die Anleihegläubiger werden gebeten, sich zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und Ausübung ihres Stimmrechts postalisch bei der Firma Haubrok Corporate Events GmbH Stichwort S.A.G. Solarstrom Landshuter Allee München oder fernschriftlich unter der Telefax-Nummer 089/ oder, per unter der Adresse meldedaten@haubrok-ce.de bis zum , Uhr MEZ eingehend), durch Übersendung der vorstehend aufgeführten Unterlagen, anzumelden (bitte nur 1x anmelden), um den Prozess zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung am Tage der Gläubigerversammlung abzukürzen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts hängt jedoch nicht von der vorherigen Anmeldung ab. Ein Anmeldeformular steht auf der Internetseite der Emittentin unter zum Download bereit. Da die Registrierung von nicht bereits im Vorfeld angemeldeten Anleihegläubigern aufgrund der Prüfung der Teilnahmeberechtigung vor Ort mehr Zeit in Anspruch nimmt und die Sicherheitskontrollen des Gerichts langwierig sind, wird um frühzeitiges Erscheinen der Anleihegläubiger zur Gläubigerversammlung gebeten. 2. Vertretung a) Juristische Personen Repräsentanten von Gläubigern, die juristische Personen oder Personengesellschaften nach deutschem Recht (z.b. Aktiengesellschaft, GmbH, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Unternehmergesellschaft, GbR) oder nach ausländischem Recht (z.b. Limited nach englischem Recht) sind, werden gebeten, spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung zusätzlich zum Nachweis der Gläubigereigenschaft des von ihnen Vertretenen (s. Punkt C.1.a) ihre Vertretungsbefugnis nachzuweisen. Das kann durch Übersendung bzw. Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Register (z.b. Handelsregister, Vereinsregister) oder durch eine andere gleichwertige Bestätigung (z.b. Certificate of Incumbency, Secretary Certificate) geschehen. b) Gesetzliche Vertreter Sofern Gläubiger durch einen gesetzlichen Vertreter (z.b. ein Kind durch seine Eltern, ein Mündel durch seinen Vormund) oder durch einen Amtswalter (z.b. ein Insolvenzschuldner durch seinen Insolvenzverwalter) vertreten werden, muss der gesetzliche Vertreter oder Amtswalter spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung zusätzlich zum Nachweis der Gläubigereigenschaft des von ihm Vertretenen (s. Punkt C.1.a) seine gesetzliche

4 4 von :31 Vertretungsbefugnis in geeigneter Weise nachweisen (z.b. durch Kopie der Personenstandsunterlagen oder der Bestellungsurkunde). 3. Bevollmächtigung Jeder Gläubiger kann sich in der Gläubigerversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen ( 14 SchVG). a) Bevollmächtigung Dritter Als Bevollmächtigte kommen die depotführende Bank, ein Stimmrechtsvertreter, der von der Emittentin zur Verfügung gestellt wird (s. Punkt C.3.b), oder ein beliebiger sonstiger Dritter, nicht jedoch der mit der Niederschrift beauftragte Notar, in Betracht. Das Stimmrecht kann durch den Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht und etwaige Weisungen des Vollmachtgebers an den Vertreter bedürfen der Textform im Sinne von 126b BGB. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, ist zum Abruf auf der Internetseite der Emittentin verfügbar. Der Bevollmächtigte hat spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung, jeweils in geeigneter Weise, seine eigene Identität (s. Punkt C.1.a) und, sofern diese Nachweise nicht bereits übermittelt worden sind, die Vollmacht (s. Punkt C.2), die Gläubigereigenschaft des von ihm Vertretenen (s. Punkt C.1.a) sowie - soweit einschlägig - die Vertretungsbefugnis des Ausstellers der Vollmacht (s. Punkt C.2) nachzuweisen. b) Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters Gläubiger, die nicht selbst an der Gläubigerversammlung teilnehmen und die auch keinen beliebigen sonstigen Dritten bevollmächtigen wollen, können dem von der Emittentin benannten Stimmrechtsvertreter, Herrn Lothar Sindel, Mitarbeiter der Firma Haubrok Corporate Events GmbH eine Vollmacht mit Weisungen erteilen. Der Stimmrechtsvertreter kann von der ihm erteilten Vollmacht nur insoweit Gebrauch machen, als ihm eine Weisung zu den Beschlussvorschlägen (s. Punkt C) erteilt worden ist. Er ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Der Stimmrechtsvertreter darf das Stimmrecht bei Abstimmungen, deren Gegenstand im Vorfeld der Gläubigerversammlung nicht bekannt ist, nicht ausüben. In diesen Fällen wird sich der Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten oder nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag ohne ausdrückliche Weisung. Die Beauftragung des Stimmrechtsvertreters zur Erklärung von Widersprüchen, zur Stellung von Anträgen oder zur Stellung von Fragen ist nicht möglich. Ein Formular für die Erteilung von Vollmacht und Weisung an den Stimmrechtsvertreter ist ebenfalls zum Abruf auf der Internetseite der Emittentin unter verfügbar. Gläubiger, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, werden gebeten, zu diesem Zweck das ausgefüllte und unterzeichnete Vollmachtformular nebst Weisung per Post an die nachfolgende Adresse: Firma Haubrok Corporate Events GmbH Stichwort S.A.G. Solarstrom Landshuter Allee München oder fernschriftlich unter der Telefax-Nummer 089/ oder per an die Adresse meldedaten@haubrok-ce.de bis spätestens , Uhr MEZ zu übersenden und

5 5 von :31 den Nachweis der Gläubigereigenschaft (s. Punkt C.1.a) sowie - soweit einschlägig - den Nachweis der Vertretungsbefugnis (s. Punkt C.2) beizufügen. Es wird gebeten, von Mehrfachanmeldungen abzusehen. Die Musterformulare für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung sind zum Abruf auf der Internetseite der Emittentin unter verfügbar. D. Hinweise Vom Tag der Einberufung bis zum Tag der Gläubigerversammlung stehen den Gläubigern folgenden Unterlagen auf der Internetseite der Emittentin ( zur Verfügung: diese Einladung zur Gläubigerversammlung mit den darin enthaltenen genauen Bedingungen, von denen die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und die Ausübung des Stimmrechts abhängen; das Musterformular für die Anmeldung; das Musterformular für den Besonderen Nachweis nebst Sperrvermerk; das Musterformular zur Erteilung von Vollmachten an Dritte; das Musterformular zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Emittentin; Die Gläubigerversammlung wird in deutscher Sprache abgehalten. Es wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund der vor Ort durchzuführenden Sicherheitskontrollen sowie aufgrund der einzuhaltenden Anmeldeformalitäten zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Um rechtzeitiges Erscheinen mindestens eine halbe Stunde vor Versammlungsbeginn wird daher gebeten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an der Anleihegläubigerversammlung nicht die Forderungsanmeldungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens und die eventuelle Teilnahme an der (Insolvenz)-Gläubigerversammlung am Freitag, den , im Gebäude des Amtsgerichts Freiburg, Saal IV, Holzmarkt 2, Freiburg ersetzt. Zur Forderungsanmeldung wird ausdrücklich auf den vorgenannten Insolvenzeröffnungsbeschluss vom hingewiesen. Freiburg i. Br., den Amtsgericht Freiburg i. Br. (Insolvenzgericht)

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