Berufsbegleitende Weiterbildung zur Rehabilitationsfachkraft
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- Arthur Mann
- vor 8 Jahren
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1 Berufsbegleitende Weiterbildung zur Rehabilitationsfachkraft in Orientierung und Mobilität, Lebenspraktischen Fähigkeiten und Low Vision in Deutschland, Österreich und der Schweiz Einleitung Die Weiterbildung von Fachkräften für die Rehabilitation von sehbehinderten und blinden Menschen hat in Deutschland und in der Schweiz eine längere Tradition. Während in Deutschland vor allem Vollzeitausbildungen in den Bereichen Orientierung und Mobilität (O&M) sowie Lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF) angeboten worden sind, waren es in der Schweiz berufsbegleitende Lehrgänge. Allen Angeboten gemein war, dass diese nicht kostendeckend sind. Ein wesentlicher Grund dafür in Deutschland waren die schwierigen Kostenverhandlungen mit dem ehemals zuständigen Kostenträger für Fort- und Weiterbildungen, der Agentur für Arbeit. Diese hat die Spezialangebote von IRIS und der blista mit Anbietern verglichen, die mit grösseren Lerngruppen und durchgängigem Gruppenunterricht gearbeitet haben. In der Fortschreibung der Kurskosten auf Grund von Preissteigerungsraten und Einkommensentwicklung und vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl von Privatzahlern haben die Weiterbildungsanbieter die Weiterbildung regelmässig finanziell gestützt, auch um die entwickelten Qualitätsstandards in Deutschland zu sichern. In Deutschland werden seit 35 Jahren regelmässig Ausbildungen (i.d.r. in Vollzeitform) angeboten. Allerdings wurden oft nicht alle zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze in Anspruch genommen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Sowohl Einrichtungen als auch Privatpersonen äusserten jedoch immer wieder den Wunsch nach berufsbegleitenden Weiterbildungsangeboten. In der Schweiz werden seit vielen Jahren berufsbegleitende Weiterbildungen angeboten. Die Spezialisierungen in O&M und LPF können (auch aus finanziellen Gründen) nicht zeitgleich durchgeführt werden. Dies hat zum Teil jahrelange Wartezeiten zur Folge. In Österreich wurden in der Vergangenheit in sehr unregelmässigen Abständen einzelne berufsbegleitende Weiterbildungen angeboten. Jahrelange Wartezeiten und damit verbundene Schwierigkeiten bei der Planung sind die Folgen. In Kooperation haben wir für den deutschsprachigen Raum nun gemeinsam ein neues Angebot für eine berufsbegleitende und modulare Weiterbildung entwickelt. In einem ersten Teil wird sehbehindertenspezifisches Grundlagenwissen vermittelt. Da dieses zum Teil länderspezifisch ist, gibt es hierzu in allen drei beteiligten Ländern gesonderte Angebote mit einem gemeinsamen Mindestgehalt. Der zweite Teil, in dem die Spezialkompetenzen in den Fachbereichen Orientierung und Mobilität (O&M), Lebenspraktische Fähigkeiten (LPF) sowie Low Vision (LV) vermittelt werden, wird gemeinsam an jeweils einem Standort durchgeführt. Die fachliche Verantwortung für O&M und LPF liegt beim Institut IRIS in Hamburg (DE) und der Blindenstudienanstalt (blista) in Marburg (DE), diejenige für Low Vision beim Schweizerischen Zentralverein für
2 das Blindenwesen (SZB) in St. Gallen (CH). Der Beruf Fachkräfte für die Rehabilitation von sehbehinderten und blinden Menschen arbeiten in drei Fachbereichen, die alle zum Ziel haben, sehbehinderten, A B Spezialisierung Fachbereich Low Vision LV Spezialisierung Fachbereich Orientierung und Mobilität O&M chen Berichten und eigenen Vorabklärungen. Auf die sehbehinderten Personen abgestimmt wählen sie Sehhilfen und andere, nicht-optische Hilfsmittel sowie eine sehbehindertengerechte Beleuchtung aus. Hauptaufgabe der Low Vision-Trainer ist es, zu Hause, in der Schule oder am Arbeitsplatz zielgerichtete Trainings durchzuführen, so dass die sehbehinderten Personen die verschiedenen Hilfsmittel optimal einsetzen und möglichst eigenständig wirken können. Beispielsweise können sie mit den entsprechenden Sehhilfen Texte (wieder) lesen oder den Computer benützen. C Spezialisierung Fachbereich Lebenspraktische Fähigkeiten LPF B Spezialisierung Fachbereich Orientierung und Mobilität O&M blinden oder taubblinden Personen ein möglichst selbständiges Leben zu ermöglichen. Allen drei Bereichen gemein ist die Beratung und Unterstützung von Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung in verschiedenen Lebensbereichen. Auf der Basis einer fachlichen Abklärung wird zusammen mit den Klientinnen und Klienten der persönliche Hilfsmittel- und Schulungsbedarf festgestellt. Die Schulungen finden im Einzelunterricht statt, sie werden individuell geplant und evaluiert. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Fachkräften aus den Bereichen Medizin und Therapie, Pädagogik und Soziales, Ämter und Behörden ist integraler Bestandteil der Tätigkeit. A Spezialisierung Fachbereich Low Vision LV Fachkräfte für Low Vision (Low Vision-Trainer/-innen genannt) helfen Menschen mit Sehbehinderung aller Altersstufen, ihr Sehvermögen optimal zu nutzen. Sie erfassen das Sehpotenzial und die visuellen Schwierigkeiten, planen und leiten Trainingseinheiten und instruieren die betreffende Person im Gebrauch von Sehhilfen und anderen Hilfsmitteln. Sie unterstützen bei der privaten, schulischen und beruflichen Inklusion und Integration. Low Vision-Trainer stimulieren und fördern die visuelle Wahrnehmung und schulen darin, die vorhandene Sehleistung besser auszunutzen. Sie planen Trainingseinheiten auf der Grundlage von ärztli- Fachkräfte für Orientierung und Mobilität (O&M- Lehrer/-innen genannt) bieten sehbehinderten Menschen Techniken und Strategien an, die sie dazu befähigen, sich sicher und möglichst selbständig fortzubewegen. Die Schulung erfolgt unter Berücksichtigung der körperlichen, geistigen und seelischen Verfassung der sehbeeinträchtigten Menschen. Das Vorgehen wird dem vorhandenen Sehvermögen angepasst und orientiert sich an den Bedürfnissen, Erfahrungen und Fähigkeiten der betroffenen Personen. Der Unterricht in O&M ist für Menschen aller Altersstufen möglich und kann sowohl von geburts- und späterblindeten als auch von hochgradig sehbehinderten Personen mit und ohne zusätzlichen Beeinträchtigungen in Anspruch genommen werden. Im Unterricht werden Hilfsmittel erprobt, der Umgang mit diesen Hilfsmitteln (wie z.b. mit dem weissen Langstock oder dem Monokular) erarbeitet und gefestigt. Wenn möglich werden den sehbeeinträchtigten Personen übertragbare Grundtechniken vermittelt, die es ihnen ermöglichen, sich sowohl am Tag als auch in der Dämmerung und Dunkelheit, in bekannter und unbekannter Umgebung, in kleinen Orten sowie in einer Grossstadt fortzubewegen. Die Klientinnen und Klienten werden darin unterstützt, die vorhandenen Sinne, insbesondere das Gehör, optimal auszunutzen. Hierdurch werden die Grundlagen für die Orientierung gelegt, die durch das Nutzen von
3 ergänzenden Navigationssystemen noch erweitert werden können. C Spezialisierung Fachbereich Lebenspraktische Fähigkeiten LPF Zu den Aufgaben von Fachpersonen für Lebenspraktische Fähigkeiten (genannt LPF-Lehrer/-innen) gehört es, sehbehinderte Personen bei Fragestellungen rund um die Bewältigung des alltäglichen Lebens zu beraten und sie bei der Suche nach Lösungsmöglichkeiten zu fördern und zu unterstützen. Die Anfragen können verschiedenste Bereiche der Lebenspraktischen Fähigkeiten betreffen. Die Besuche finden bei der sehbehinderten Person zu Hause, im Kindergarten, in der Schule und am Arbeitsplatz oder an einem anderen geeigneten Ort statt. Die Häufigkeit, Dauer und Intensität der Massnahmen entsprechen den persönlichen Bedürfnissen und Voraussetzungen. Zusammen mit der betroffenen Person bzw. den Angehörigen oder pädagogischen Mitarbeiter/-innen werden die Anliegen erfasst und die weiteren Schritte geplant. In individuell angepassten Unterrichtssituationen werden geeignete Methoden und Strategien erarbeitet sowie spezielle Hilfsmittel vorgestellt und erprobt. Der Unterricht orientiert sich an den Wünschen und Erfahrungen der betroffenen Personen und baut auf deren Fähigkeiten und Vorkenntnissen auf. LPF Anwendungsbereiche umfassen folgende Themen: Alltägliche Lebensverrichtungen (z.b. An-/Ausziehen, Gesundheits- und Körperpflege, Nahrungsmittelaufnahme etc.), Kommunikation und schulfördernde Ordnungssysteme (z.b. Kommunikationssysteme, persönliche Administration und Organisation, Schreiben, Zahlungsmittel etc.), grundlegende Haushaltsführung (z.b. Reinigen von verschiedenen Flächen, Nahrungszubereitung, Kleiderpflege etc.), sowie Freizeitgestaltung und Betreuungsaufgaben. Ein Unterricht in Lebenspraktischen Fähigkeiten soll die betreffende Person befähigen, trotz der Sehbeeinträchtigung Fähigkeiten und Kompetenzen zu entwickeln bzw. zu festigen, die für die Beherrschung grundlegender Fertigkeiten des täglichen Lebens und für die gleichberechtigte und erfolgreiche Teilhabe am Leben erforderlich sind. Ziel ist es, die Lebensqualität des Menschen zu erhöhen. Weiterbildungsübersicht *Änderungen bleiben vorbehalten 21 Präsenztage und kann in einem Jahr durchgeführt werden. Es wird in regelmässigen Abständen in Deutschland, Österreich (innerhalb von 1.5 Jahren) und der Schweiz angeboten. Der zweite Teil der Weiterbildung führt zu den Spezialkompetenzen in den Bereichen LV, O&M und/ oder LPF. Die Spezialisierungen können einzeln oder wahlweise in Folge besucht werden. Eine Be- Die Weiterbildung zur Rehabilitationsfachkraft für Grundlagenmodul mind. 21 Tage* blinde und sehbehinderte Menschen erfolgt modular und berufsbegleitend. Die einzelnen beruflichen Funktionen bzw. Kompetenzen können über praxisorientierte Module einzeln erworben werden. Der erste Ausbildungsteil ist für alle drei Bereiche obligatorisch und dient einer möglichst grossen Interdisziplinarität (Einführung in das Blinden- und Sehbehindertenwesen, Interdisziplinäres Grundlagenwissen). Das Grundlagenmodul umfasst mind. A B C Spezialisierung Fachbereich Low Vision LV Unterrichtszeit 55 Tage Praktika 60 Stunden Diplomarbeit ca. 15 Tage Spezialisierung Fachbereich Orientierung und Mobilität O&M Unterrichtszeit 81 Tage* Praktika 140 Stunden Diplomarbeit ca. 15 Tage Spezialisierung Fachbereich Lebenspraktische Fähigkeiten LPF Unterrichtszeit 71 Tage* Praktika 140 Stunden Diplomarbeit ca. 15 Tage
4 legung von zwei Spezialisierungsgebieten zur gleichen Zeit von ist zwei nicht Spezialisierungsgebieten möglich. Die gesamte zur Lernzeit glei- legung chen ( Zeit ist sowie nicht übrige möglich. Lernzeit) Die gesamte ist pro Lernzeit Fachbereich unterschiedlich sowie übrige lang. Lernzeit) ist pro Fachbe- ( reich unterschiedlich lang. Teilnahmevoraussetzungen für Teilnahmevoraussetzungen die Spezialisierungen für die Spezialisierungen Die Weiterbildung richtet sich an Personen, die folgende Weiterbildung Voraussetzungen richtet erfüllen: sich an Personen, die fol- Die gende Voraussetzungen erfüllen: Mittlerer Bildungsabschluss (D), abgeschlossene Mittlerer obligatorische Bildungsabschluss Schulzeit (CH, (D), A) abgeschlossene obligatorische Abgeschlossene Schulzeit mind. dreijährige (CH, A) Berufsausbildung Abgeschlossene in einem der mind. folgenden dreijährige Berufsfelder Berufsausbildung Pädagogik in einem der / Soziales folgenden Berufsfelder Pädagogik Gesundheit / / Soziales Medizin / Therapie In Einzelfällen Gesundheit werden / Medizin unter / Einhaltung Therapie bestimmter In Einzelfällen Bedingungen werden (Zusatzqualifikationen unter Einhaltung bestimmter pädagogischer Bedingungen Richtung) (Zusatzqualifikationen auch weitere Berufs- z.b. in z.b. in pädagogischer gruppen wie Optikerinnen Richtung) auch / Optiker weitere oder Berufsgruppeptistinnen wie / Orthoptisten Optikerinnen aufgenommen / Optiker oder Ortho- Orthoptistinnen Aktuelle Anstellung / Orthoptisten an aufgenommen einer Sehbehinderten- Aktuelle und / oder Anstellung Blindeneinrichtung an einer Sehbehindertenund Psychische / oder und Blindeneinrichtung physische Belastbarkeit Psychische Gutes Seh- und physische Hörvermögen Belastbarkeit Gutes Nachweis Seh- und des Hörvermögen erfolgreichen Abschlusses des Nachweis Grundmoduls; des hierzu erfolgreichen können im Vorfeld Abschlusses erbrachte des Grundmoduls; Leistungen anerkannt hierzu können werdenim Vorfeld erbrachte Leistungen anerkannt werden Anerkennung bereits absolvierter Anerkennung Ausbildungen bereits absolvierter Ausbildungen Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, bereits absolvierte Fortbildungsteile besteht die als Möglichkeit, erbrachte Leistungen bereits ab- Grundsätzlich solvierte anerkennen Fortbildungsteile zu lassen. Anträge als erbrachte für die Leistungen Anerkennung eines Moduls zu lassen. sind Anträge unter Angabe für die Anerken- des Mo- anerkennen nung duls sowie eines Thema, Moduls Inhalt, sind Dauer unter und Angabe Referenten des Moduls das Odilien-Institut sowie Thema, Inhalt, resp. für Dauer Teilnehmerinnen und Referenten und an an das Teilnehmer Odilien-Institut aus der resp. Schweiz für an Teilnehmerinnen die Qualitätssicherungskommission aus der QSK Schweiz zu richten. an die Die Qualitätssiche- Entscheidung und Teilnehmer rungskommission erfolgt in Abstimmung QSK zu mit richten. der Fachgruppe. Die Entscheidung Die Verrechnung in Abstimmung für diese Leistung mit der erfolgt Fachgruppe. nach Aufwand. Die Ver- erfolgt rechnung für diese Leistung erfolgt nach Aufwand. Jede Spezialisierung wird mit Kompetenznachweisen abgeschlossen, Spezialisierung die wird aus mit folgenden Kompetenznachwei- Bausteinen Jede sen bestehen: abgeschlossen, die aus folgenden Bausteinen bestehen: Schriftliche Prüfung: Schriftliche In den Spezialisierungen Prüfung: zu LPF und O&M wird jeweils den im Spezialisierungen letzten der fünf zu Module LPF und eine O&M schriftliche wird je- In weils Prüfung im geschrieben, letzten der fünf in der Module fachspezifisches eine schriftliche Wissen sowie geschrieben, Fertigkeiten in geprüft der fachspezifisches werden. Wis- Prüfung sen sowie Fertigkeiten geprüft werden. Abschlussarbeit: Abschlussarbeit: Die Weiterbildung zur Rehabilitationsfachkraft in Die Orientierung Weiterbildung und zur Mobilität, Rehabilitationsfachkraft Lebenspraktischen in Orientierung Fähigkeiten und und Low Mobilität, Vision sieht Lebenspraktischen in jeder Spezialisierung das Erstellen und Low einer Vision Abschlussarbeit sieht in jeder Speziali- vor. Bei Fähigkeiten sierung dieser Arbeit das Erstellen geht es einer darum, Abschlussarbeit eine konkrete vor. Fragestellung Arbeit aus dem geht Bereich es darum, der Arbeit eine konkrete einer Rehabili- Frage- Bei dieser stellung tationsfachkraft aus dem von Bereich sehbehinderten Arbeit einer und Rehabilitationsfachkraft Menschen eigenständig von sehbehinderten zu bearbeiten. und Die blinden vertief- blinden Menschen te Auseinandersetzung eigenständig mit zu bearbeiten. dem gewählten Die vertiefte muss Auseinandersetzung dabei einem weiterführenden mit dem gewählten Ergebnis Thema ent- Thema muss wickelt dabei werden. zu einem Die Abschlussarbeit weiterführenden soll Ergebnis einen Nutzen für werden. die berufliche Die Abschlussarbeit Praxis bringen. soll Der einen Umfang Nut- entwickelzen sollte für mindestens die berufliche 25 A4-Seiten Praxis bringen. und maximal Der Umfang 30 Seiten umfassen. mindestens Der 25 Zeitraum A4-Seiten für und die maximal Erstellung 30 Sei- der sollte ten Abschlussarbeit umfassen. Der liegt Zeitraum zwischen für dem die vierten Erstellung und dem der Abschlussarbeit fünften Modul. liegt zwischen dem vierten und dem fünften Modul. Lehrproben: Lehrproben: Im Verlauf der finden zwei verbindliche Im Lehrproben Verlauf der statt, um die finden Schulungskompetenz zwei verbindliche zu Lehrproben überprüfen. Die statt, erste um Lehrprobe die Schulungskompetenz ist für die Mitte der zu überprüfen. geplant Die erste und Lehrprobe findet nach ist dem für die dritten Mitte Modul statt. Grundlage geplant und dafür findet sind nach schriftliche dem dritten Ausarbei- Mo- der dul tungen statt. und Grundlage eine Videoaufzeichnung dafür sind schriftliche der gehaltenen Ausarbeitungen Schulungsstunde. und eine Videoaufzeichnung Zum Ende des Lehrpraktikums, der gehaltenen Schulungsstunde. nach dem fünften Modul, Zum Ende findet des eine Lehrpraktikums, Abschlusslehrprobe dem vor fünften Ort statt. Modul, Die findet Abschlusslehrprobe eine Abschlusslehr- wird nach probe vom Praxisleiter/von vor Ort statt. der Die Praxisleiterin, Abschlusslehrprobe einer Ausbilderin/einem Praxisleiter/von Ausbilder der und Praxisleiterin, einer/einem einer zusätzlichen Ausbil- wird vom derin/einem Expertin/Experten Ausbilder abgenommen. und einer/einem Die Zulassung zusätzlichen zur Expertin/Experten Abschlusslehrprobe abgenommen. erfolgt, wenn Die die Zulassung schriftliche zur Abschlusslehrprobe Prüfung bestanden worden erfolgt, ist, wenn die Abschlussarbei- die schriftliche Prüfung bestanden worden ist, die Abschlussarbei- Abschluss Abschluss
5 ten abgegeben und abgenommen worden sind und die erforderlichen Hospitationsstunden (mindestens 20 Stunden an 60 Minuten) und stunden (mindestens 120 Stunden an 60 Minuten) nachweislich geleistet worden sind. Anerkennung der Spezialisierungen in LPF und O&M in Deutschland und Österreich Die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen der Spezialisierungen in LPF und O&M erhalten mit ihrem Abschlusszeugnis eine Anerkennungsurkunde, die vom Bundesverband der Rehabilitationslehrer/- innen für Blinde und Sehbehinderte e.v. (O&M und LPF), vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) sowie vom Verband für Blindenund Sehbehindertenpädagogik (VBS) unterzeichnet ist. Durch diese Anerkennungsurkunde erhalten die Absolventen der Spezialisierungen in LPF und O&M den Status eines anerkannten Leistungserbringers gegenüber den verschiedenen Kostenträgern in Deutschland und Österreich Prüfungsverfahren für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Schweiz Teilnehmer/-innen aus der Schweiz schliessen die Spezialisierungen in der Schweiz mit dem eidgenössischen Diplom (Höhere Fachprüfung HFP) als Spezialistin/Spezialist für die Rehabilitation von sehbehinderten und blinden Menschen gemäss der schweizerischen Prüfungsordnung ab. Dieser Abschluss ist vom Schweizerischen Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI anerkannt. Die Kosten für diese Prüfung sind in der Kursgebühr nicht enthalten. Die Lehrgangsleitung für das Spezialisierungsmodul Low Vision liegt beim Schweizerischen Zentralverein für das Blindenwesen (SZB) in St. Gallen. Die Lehrgangsleitung für die Spezialisierungsmodule in O&M und LPF liegen bei den deutschen Ausbildungseinrichtungen für LPF und O&M: Institut für Rehabilitation und Integration Sehgeschädigter (IRIS) e.v. in Hamburg und Deutsche Blindenstudienanstalt e.v. (blista) in Marburg. Ausbildungsqualität Qualitätsmanagement: Die Sicherung der Qualität unserer Arbeit ist ein wichtiges Ziel. Aus diesem Grund haben wir ein länderübergreifendes Koordinationsgremium geschaffen, das für die Ausbildungsgänge verantwortlich zeichnet. Zudem besteht für jedes einzelne Angebot ein Gremium aus Fachpersonen aus allen beteiligten Ländern, welches für die Bildungsinhalte der einzelnen Spezialisierungsbereiche verantwortlich ist. Lehrpersonen: Bei der Auswahl der Lehrpersonen wird auf didaktische und methodische Fähigkeiten geachtet. Die Referentinnen und Referenten der einzelnen Module sind ausgewiesene Fachleute aus den entsprechenden Spezialgebieten. Lehrgangsleitung Die Lehrgangsleitung für das Grundlagenwissen liegt beim jeweiligen Anbieter in den einzelnen Ländern. Ein Grundlagenmodul kann von den Anbietern der Spezialisierungsmodule, aber auch von anderen Anbietern durchgeführt werden. Auskunft wann und wo das Grundlagenmodul absolviert werden kann, erhält man bei allen Partnern in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Interessierte, die ein Grundlagenmodul konzipieren und durchführen möchten, wenden sich zur inhaltlichen Abstimmung und Anerkennung an das Odilien- Institut in Graz.
6 Modulbaukasten Einführung in das Blindenund Sehbehindertenwesen / Interdisziplinäres Grundlagenwissen Spezialisierung in O&M in Deutschland Spezialisierung in LPF in Deutschland Spezialisierung in Low Vision in der Schweiz Verschiedene Anbieter (länderspezifisch) Durchführung IRIS / Ausbildungsort Hamburg oder blista / Ausbildungsort Marburg Durchführung blista / Ausbildungsort Marburg oder IRIS / Ausbildungsort Hamburg Durchführung SZB / Verschiedene Ausbildungsorte in der Schweiz Modulabschlussprüfung, bzw. Teilprüfungen 5 Module mit Modulabschlussprüfung 4 Module mit Modulabschlussprüfung 5 Module mit Modulabschlussprüfung mind. 21 Tage 60 Tage 50 Tage 34 Tage Hospitation* mind. 20 Stunden Hospitation* mind. 20 Stunden Hospitation* mind. 20 Stunden mind. 120 Stunden mind. 120 Stunden mind. 40 Stunden Modulabschlussprüfung, bzw. Teilprüfungen Abschlussprüfung, Abschlussarbeit, Lehrprobe Abschlussprüfung, Abschlussarbeit, Lehrprobe Abschlussprüfung, Abschlussarbeit, Lehrprobe Dauer: 1 Jahr (Ö: 1,5 Jahre) Dauer: 1 1/2 Jahre Dauer: 1 1/2 Jahre Dauer: 1 1/2 Jahre Jährliche Durchführung in allen drei Ländern** Durchführung im Zweijahresrhythmus** Durchführung im Zweijahresrhythmus** Durchführung im Zweijahresrhythmus** *Davon max. 10 Stunden während des Grundlagenmoduls **Änderungen vorbehalten Kursorganisation, Anmeldung und Auskünfte Deutsche Blindenstudienanstalt e. V. blista Rehabilitationseinrichtung RES Postfach 1160, D Marburg Telefon +49 (0) Fax +49 (0) res@blista.de Institut für Rehabilitation und Integration Sehgeschädigter (IRIS) e. V. Marschnerstrasse 26, D Hamburg Telefon +49 (0) Fax +49 (0) info@iris-hamburg.org Odilien-Institut Leonhardstrasse 130, A-8010 Graz Telefon +43 (0) bildungsplattform@odilien.at Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen (SZB) Schützengasse 4, CH-9001 St. Gallen Telefon +41 (0) Fax +41 (0) bildung@szb.ch
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