Regierungsrat des Kantons Schwyz

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1 Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschluss Nr. 266/2012 Schwyz, 13. März 2012 / ju Berufsbildungszentrum Pfäffikon; Zusatzkredit für die Sanierung und räumliche Neukonzeption am Standort Schützenstrasse Bericht und Vorlage an den Kantonsrat 1. Übersicht Mit Beschluss des Kantonsrates vom 21. Oktober 2009 wurde für die Sanierung und räumliche Neukonzeption, Berufsbildungszentrum Pfäffikon Standort Schützenstrasse, ein Verpflichtungskredit (RRB Nr. 676/2009) von Fr bewilligt. Der Verpflichtungskredit beruht auf dem Stand des Zürcher Baukostenindexes vom 1. April Er erhöht sich um allfällige teuerungsbedingte Mehrkosten. Für den Kostenvoranschlag wurden im Vorfeld einzelne Sondierungen und vertiefte Abklärungen der Baustruktur gemacht. Die Bauarbeiten erfolgten während des laufenden Betriebs und wurden auf ihn abgestimmt. Die Ausführung der Bauarbeiten dauerte von April 2010 bis April Während den Bauarbeiten zeigte sich, dass diverse Ursachen wie Umbau, Unterhaltsstau, verdeckte Mängel, Mehraufwendungen im Werkstättentrakt (bauliche Notwendigkeit) und Mehraufwand für Unvorhergesehenes (bauliche Notwendigkeit), zu Mehrkosten führt. Die Kostenprognose der Planer wies jederzeit genügend Reserven aus, um diese Mehraufwendungen im Rahmen des Verpflichtungskredites ausführen zu können. Aufgrund des verzögerten Kostenreportings der Planer wie auch der verzögerten Nachforderungen von Unternehmen erwiesen sich die Reserven als ungenügend. Es wird ein Zusatzkredit von Fr (inklusive 8% MWST) nötig. Aus Gründen der Genauigkeit und Gewissheit der Höhe des Mehraufwandes entschied sich der Steuerungsausschuss, dass ein Zusatzkredit erst bei Vorliegen der Schlussrechnung beantragt werden soll. 2. Ausgangslage 2.1 Sanierung und räumliche Neukonzeption Trotz erheblichem Mehraufwand für Unvorhergesehenes (bauliche Notwendigkeiten) ist ein zeitgemässer Schulbetrieb gesichert. Alle Veränderungen wurden nach den Kriterien von Kosten und Nutzen beurteilt und in Absprache mit dem Schulbetrieb umgesetzt.

2 2.2 Finanzielle Situation Verpflichtungskredit inklusive Teuerung Bewilligter Verpflichtungskredit Fr Fördergeld Gebäudeprogramm Fr Teuerung Fr Verpflichtungskredit inklusive Teuerung Fr Vergleich Verpflichtungskredit - voraussichtliche Schlussrechnung Verpflichtungskredit inklusive Teuerung Fr Voraussichtliche Schlussrechnung vom 27. Januar 2012 Fr Saldo Fr Abweichung zum Verpflichtungskredit 3.1 Kosten Gemäss Beschluss Nr. 679/2009 bildet der Kostenvoranschlag (nach SIA 102, Kostengenauigkeit ±10%) vom 23. Juni 2009 die Grundlage für den Betrag des Verpflichtungskredites. Es werden deshalb nur Mutationen begründet, welche im BKP zweistellig um mehr als ±10% abweichen. Aus Gründen der Verhältnismässigkeit haben wir eine Untergrenze von Fr (circa 0.5% der Abrechnungssumme) festgesetzt. Die voraussichtliche Abrechnungssumme ist nicht innerhalb von 90% bis 110% der Summe des Kostenvoranschlages. Sie übersteigt die Toleranz von ±10% um 5%. BKP Arbeitsgattung KV Original 30. November 2006 Voraussichtliche Schluss- Rechnung vom 27. Januar 2012 Differenz Diff. % 0 Grundstück Vorbereitung Untersuchung Räumung Gem. Baustelleneinrichtung Gebäude Baugrube Begründung 21 Rohbau Mehraufwendungen und Unvorhergesehnes Umbau, Mehrabbruch, Erdbebenertüchtigung, zusätzliche Auflagen Behörden, Felsabbruch, Montagebau in Beton, Folgekosten aufgrund grösserer Eindringtiefe der Gebäudetechnik und enthält Arbeiten aus BKP

3 22 Rohbau Mehraufwendungen aufgrund grösserer Eindringtiefe in der Gebäudehülle als angenommen und Folgekosten von BKP Elektroanlagen Mehraufwendungen aufgrund grösserer Eindringtiefe als angenommen und Folgekosten aus Unterhaltstau 24 HLK-Anlagen Heizverteilung ist in BKP 28 eingerechnet (heruntergehängten Akustikdecke) 25 Sanitäranlagen Mehraufwendungen Regenwassertank inklusive Zubehör und Leitungen und Einrichtung Cafeteria 26 Lifte, Aufzüge Ausbau Ausbau Mehraufwendungen aufgrund grösserer Eindringtiefe als angenommen und Folgekosten von BKP Honorare Betriebseinricht Elektroanlagen Hebeeinrichtungen Umgebung Terraingestaltung Roh- und Ausbauarbeiten Gartenanlagen Installationen Erschliessung durch Leitungen 49 Honorare Nebenkosten Bewilligungen Muster Modelle Versicherungen Übrige Baunebenkosen Übergangskonto für Rückstellungen und Reserven Rückstellung Rechnungen, Reserve für zwei Jahres Garantie - 3 -

4 9 Ausstattung Mehraufwendungen bei der Aulabestuhlung, einfache Laboreinrichtung, EDV und Schulungstische T-Com und Installation Schwachstrom (Im KV nicht eingerechnet) Fördergeld Gebäudeprogrmm Teuerung Total inklusive Teuerung 3.2 Termine Die Fertigstellung und Inbetriebnahme wurde im Verpflichtungskredit Dossier auf Ende Juli 2011 terminiert. Trotz erheblichen Mehraufwandes für Unvorhergesehenes (bauliche Notwendigkeiten) konnte der Termin für die Sanierung und Neukonzeption während des laufenden Schulbetriebes eingehalten werden. 3.3 Qualität Beim Mehraufwand für Unvorhergesehenes (bauliche Notwendigkeiten) wurde neben der wirtschaftlichen Attraktivität auch die betriebliche und technische Funktionalität und Nachhaltigkeit berücksichtigt. Es wurden keine Einsparungen getätigt, welche zulasten der Betriebsrechnung für die kommenden Jahre gehen. 4. Begründung Zusatzkredit 4.1 Planungsmethodik Der Aufwand der zu erbringenden Planungsvorleistungen für die Projektdefinition und die Erstellung des Kostenvoranschlags kann von Projekt zu Projekt und von Arbeitsgattung zu Arbeitsgattung stark variieren, soll aber in angemessenen Grenzen gehalten werden. Mit jeder Planungsphase soll der Detaillierungsgrad zu und die Projektrisiken abnehmen. Für die Stufe Bauprojekt wird vom sia (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein) in der Norm 102 (Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten) eine Kostengenauigkeit von ±10% empfohlen. Die Preisspanne von ±10% soll Planungs-, Bewilligungs-, Ausschreibungs- und Umbaurisiken abdecken. Auf das Bauprojekt folgen das Bewilligungsverfahren, die Ausschreibungsphase, die Ausführungsplanung, die Ausführung, die Inbetriebnahme und die Bewirtschaftung (Betrieb und Unterhalt). Der Einfluss auf die Kosten ist in der Vorprojektphase am Grössten und wird von Phase zu Phase geringer. Durch Detailabklärungen und eine vertiefte Auseinandersetzung in der Ausführungsplanung können sich neue Erkenntnisse ergeben und durch die engere Zusammenarbeit mit den Fachleuten und Unternehmern bessere Lösungen entwickelt werden. 4.2 Erhaltung der Bausubstanz, Wahrung der Sicherheit Gegenüber dem Vorprojekt wurden im Bauprojekt notwendige Mehrleistungen eingeplant. Es handelte sich dabei um Erdbebenverstärkungen, Einrichtung Cafeteria, Regenwassertank zur Grau

5 wassernutzung (Nachhaltigkeit) und Elektroinstallationen wie Lichtinstallation und Lichtsteuerung, Lampen und Leuchten (Erreichung der Vorgaben gemäss Minergie). Nach Abschluss der Submission der vorgenannten Leistungen wurde die Einhaltung des Kostenvoranschlages trotz Mehrleistungen bestätigt. Man entschied sich darauf für deren Realisierung. In der Ausführungsphase zeichnete sich im Bereich der Gebäudetechnik die Notwendigkeit einer grösseren Eindringtiefe ab. Diese Eingriffe erhöhten auch die Kosten der erforderlichen Ausbauarbeiten. Die notwendigen Massnahmen wurden vor Ort durch die Planer/Unternehmer unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit und der Nachhaltigkeit festgelegt. 4.3 Kostenmanagement Auf der Grundlage der Kostenprognose Architekt bewilligte die Bauherrschaft diese Mehrleistungen in der Höhe der Reserven von Fr Aufgrund der jeweiligen Kostenprognose Architekt konnte die Bauherrschaft davon ausgehen, dass der Verpflichtungskredit inklusive Teuerung eingehalten wird. Nach dem Bekanntwerden einer Kostenüberschreitung im Dezember 2010 und aus Gründen der Genauigkeit und Gewissheit der Höhe des Mehraufwandes entschied sich der Steuerungsausschuss, dass ein Zusatzkredit erst bei Vorliegen der Schlussrechnung beantragt werden soll. Auf dieser Grundlage war es nicht möglich eine verlässliche Endkostenprognose (±5% gemäss SIA 102) zu erstellen. Diese ist nötig, um einen Zusatzkredit bauphasengerecht zu beantragen. Das volle Ausmass der Mehrkosten wurde erstmals im April 2011 von den Planern gegenüber dem Hochbauamt dokumentiert. Die Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen wurde an der Sitzung vom 10. August 2011 über die Ursachen und die Kostenüberschreitung informiert. 4.4 Planervertrag Die Kostenzusammenstellung, die der Architekt als Grundlage für den Verpflichtungskredit abgegeben hat, verfügt über eine Genauigkeit von ±10%. Die voraussichtliche Überschreitung des teuerungsbereinigten Verpflichtungskredits beträgt +15%. Die Überschreitung liegt somit ausserhalb der Toleranz der gemachten Kostenangabe und entspricht somit nicht mehr der vertraglich vereinbarten Leistung. Im vereinbarten SIA Vertrag von 2009 wurde die Höhe des Honorars im Zusammenhang mit den effektiven Baukosten bemessen. Die effektiven Aufwendungen wurden vergütet. Auf eine generelle Anpassung der Honorarsumme aufgrund der erhöhten Bausumme wurde verzichtet, und es wurde ein angemessener Abzug vorgenommen. 5. Stand der Zahlungen - Nachkredit Die voraussichtliche Schlussrechnung ist für das vorliegende Projekt vorhanden. Bis auf drei Schlussrechnungen und die Mängelbehebung sind die Beträge ausbezahlt. Der Zusatzkredit führt zu einem Nachtragskredit von Fr zur Investitionsrechnung 2011 und zu einem Nachtragskredit von Fr zur Investitionsrechnung Zuständigkeit Das Gebäudevolumen am Standort Berufsbildungszentrum Pfäffikon Schützenstrasse wird nicht erweitert, es wird kein Neubau errichtet und liegt somit auch in der Zuständigkeit des Kantonsrates wie der Verpflichtungskredit

6 Deshalb handelt es sich ausschliesslich um gebundene Ausgaben, die nicht dem Finanzreferendum unterstehen ( 3 Bst. e der Verordnung über den Finanzhaushalt vom 22. Oktober 1986, FhV, SRSZ ). Aufgrund der laufenden Bauarbeiten und der notwendig rechtzeitigen Übergabe an die Schule konnte nicht vorgängig ein Zusatzkredit eingeholt werden. Hätte man diesen gemacht, wären damit nachhaltige Folgen verbunden gewesen ( 18 Abs. 2 VVFhV). Der Regierungsrat wurde hiermit in Kenntnis gesetzt. Ebenso wurde die Kommission Bauten, Strassen und Anlagen und die Delegation der Staatswirtschaftskommission informiert. 7. Gesamtwürdigung Der Sanierungsbedarf am Gebäude des Berufsbildungszentrums Pfäffikon Schützenstrasse war unbestritten. Die Planungs- und Vorbereitungsarbeiten wurden seriös und aus damaliger Sicht in vernünftiger Abklärungstiefe umgesetzt. Die Ausführung der Arbeiten bei laufendem Schulbetrieb hat ein besonders straffes Bauprogramm erfordert. Aufgrund mangelnder eigener Personalressourcen wurden Planungs-, Projektleitungs-, Bauleitungs- und Kostencontrollingarbeiten extern vergeben. Das Hochbauamt hat sich auf die ordentlichen Aufgaben der Bauherrenvertretung eingestellt. Die Bauhauptarbeiten, somit ein Arbeitsvolumen von über 15 Mio. Franken, wurden innerhalb von acht Monaten umgesetzt. Während der Bauarbeiten kam es zu personellen Wechseln bei der Projektleitung, was sich nicht förderlich auf die Organisation der Baustelle auswirkte. Die grössten Kostentreiber waren verdeckte Mängel bei der Gebäudesubstanz, Verschiebung eines Liftschachtes und ein eigentlicher Unterhaltsstau, der wettgemacht werden musste. Die Mehrleistungen waren stets ausgewiesen und sind aus sachlichen und fachlichen Gründen notwendig. Bedingt durch die mangelhaft nachgeführte Kostenkontrolle verweilte man zu lange in der Sicherheit, die ausgewiesenen Mehrleistungen mit der Reserve decken zu können. Die massive Kostenüberschreitung wurde erst erkannt, als die Arbeiten bereits ausgeführt waren. Bedingt durch diese bereits geschaffenen Tatsachen hat der Steuerungsausschuss entschieden, den notwendigen Zusatzkredit erst einzuholen, wenn der gesamte Kostenrahmen verbindlich feststeht. Es ist äusserst unschön, dass auch der Kantonsrat erst im Nachhinein nur noch die Mehrkosten absegnen kann. Im Auftrag der Staatswirtschaftskommission hat die Firma BDO das gesamte Projekt einer vertieften Prüfung unterzogen. Der Schlussbericht liegt vor. Einzelne darin aufgeführte Feststellungen können durchaus Lerneffekte für andere Projekte geben. Die Würdigung dieses Berichtes wird aber der Auftraggeberin überlassen. Nachdem sich die Defizite im Bauleitungsbereich und später die finanziellen Schwierigkeiten einstellten, musste der Aufwand seitens des Hochbauamtes massiv erhöht werden. Dank des Einsatzes des zuständigen Projektleiters konnten die Bauarbeiten zu einem guten Ende geführt werden. So darf festgehalten werden, dass keine Luxusarbeiten ausgeführt wurden, die Mehrleistungen begründet und notwendig waren, und dass der Zeitplan eingehalten werden konnte. Bei der nun bereinigten Abrechnung wurde die aus unserer Sicht mangelnde Architekten- und Bauleitungsleistung mit berücksichtigt. Zum einen wurden die Mehrleistungen nicht in die Abgeltungsberechnung mit einbezogen. Zudem wurde eine Honorarreduktion im Rahmen von 3% im gegenseitigen Einvernehmen ausgehandelt. Somit haben alle Parteien ihren Beitrag zu einer erfolgreichen Schlussbereinigung geleistet

7 Beschluss des Regierungsrates 1. Dem Kantonsrat wird beantragt, den Zusatzkredit in Höhe von Fr anzunehmen. Der Verpflichtungskredit erhöht sich um die Summe des Zusatzkredits auf Fr (inklusive Teuerung und Fördergeld Gebäudeprogramm). 2. Das Baudepartement wird beauftragt, dem Finanzdepartement die Bewilligung von folgenden Nachkrediten zu beantragen: BBZP Schützenstrasse (Kto Nr ) 2011 Fr BBZP Schützenstrasse (Kto Nr ) 2012 Fr Zustellung: Mitglieder des Kantons- und des Regierungsrates; Bildungsdepartement; Baudepartement; Finanzdepartement; Finanzverwaltung; Finanzkontrolle; Hochbauamt (unter Rückgabe der Akten). Im Namen des Regierungsrates: Armin Hüppin, Landammann Dr. Mathias E. Brun, Staatsschreiber - 7 -

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