Das neue Fahrtenkonzept am HJG

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1 Das neue Fahrtenkonzept am HJG 1 Grundbedingungen für Klassenfahrten und mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen 1.1 Jeder Schüler/ jede Schülerin nimmt pro Schuljahr an nur einer mehrtägigen freiwilligen Fahrt teil. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. 1.2 Durch Fahrten darf für die zurückbleibenden Schülerinnen und Schüler kein Nachteil bei der Terminierung von Klassen- bzw. Kursarbeiten entstehen. 1.3 Schülerinnen und Schüler, die an außerunterrichtlichen Aktivitäten teilnehmen, sind dazu verpflichtet, den versäumten Unterrichtsstoff in angemessener Zeit nachzuholen. 1.4 Vor Anmeldung einer Fahrt holen sich SchülerInnen eine schriftliche Rückmeldung von ihren Fachlehrkräften darüber, ob es Einwände gegen eine Teilnahme aus der Sicht jedes Faches gibt. Diese Rückmeldung dient der Klassenleitung als Grundlage der Beratung mit Schülern und deren Eltern. 1.5 Die Fachbereiche stimmen sich untereinander mit ihren Fahrtenvorhaben in einer Klassenstufe ab, sodass eine ausreichende Teilnehmerzahl gesichert bleibt. 1.6 Neue Fahrtenvorschläge müssen zunächst von der Fachkonferenz, dann von der Schulleitung genehmigt werden, bevor sie der Gesamtkonferenz vorgestellt werden. 1.7 Für jede Fahrt gilt: Frühzeitige Information und Beteiligung von Schulleitung, Kollegium und Erziehungsberechtigten Buchungen erst nach Genehmigung Einhaltung der vereinbarten Kostenobergrenzen Angemessene Beteiligung der Schülerinnen/Schüler an der Planung Beachtung der Beschlüsse der GK zu Klassenfahrten und Wandertagen 1.8 Die Gesamtverantwortung für alle Programme trägt die Schulleitung. Sie entscheidet auch in den Fällen, die nicht durch dieses Fahrtenkonzept geregelt werden. Das bedeutet auch, dass Programme kurzfristig abgesagt oder geändert werden können, z.b. wenn Sicherheitsbelange berührt sind (Beispiele: London-Fahrt nach Hamburg 2011) und der Austausch mit der Schule in Odessa aufgrund der derzeitigen Sicherheitslage). Die Grundbedingungen wurden mit Hilfe einer Befragung von Lehrkräften, Eltern und Schülern und ihrer Auswertung entwickelt. Seite 1

2 2 Zur Terminierung der Fahrten und Programme (Zeitfenster) Zur Entlastung der Terminhäufungen für Leistungsüberprüfungen und zur Minderung von Unterrichtsausfall sollen wiederkehrende Veranstaltungen in bestimmten Zeitfenstern stattfinden. Aufgrund der Komplexität unseres Systems und der pädagogischen Notwendigkeit von kurzfristig entstehenden und den Unterricht sinnvoll ergänzenden Veranstaltungen lässt sich die gute Idee der Schaffung von Zeitfenstern für alle außerunterrichtlichen Programme nicht konsequent umsetzen. Schwerpunktzeitfenster: a) zwei Wochen um Halbjahreszeugnistermin (Januar/Februar): z.b. Berufsinformationstag 12 (schon ich diesem Schuljahr) Tag der Offenen Tür an der Uni Mainz, (schon in diesem Schuljahr) Integrationstag der 10.Klassen, Umgang mit Sexualität in Klasse 9, Pit Projekt der 7. Klassen (2-3 Tage) (schon dieses Schuljahr) b) zwei letzte Wochen vor den Sommerferien Praktikum der 11. Klassenstufe (wie bisher) Schulfest am Samstag der vorletzten Schulwoche (wie bisher) c) Stufenfahrt der 12. Klassen Beschluss der GK: Die 12 er Studienfahrt soll dreimal mit dem Ziel Berlin durchgeführt und ausgewertet werden (in den Schuljahren und ). Die Fahrt soll in der ersten Woche nach den Osterferien stattfinden. d) Die 10 er Fahrt soll wie bisher in der Halbwoche vor Fronleichnam stattfinden. Die Platzierung in der Halbwoche vor Fronleichnam hat mehrere Vorteile gegenüber dem auch diskutierten Alternativtermin in der zweitletzten Schulwoche: Schüler könnten nicht an der zweijährig stattfindenden Projektwoche teilnehmen, Disziplinarische Einwirkungen sind bei frühem Termin leichter, Keine Parallelität mit Zeugniskonferenzterminen, leichtere Vermeidung des Eindrucks einer Abschlussfahrt. e) Die Projektwoche findet wie bisher alle zwei Jahre statt (Jährliche Projektwoche ist nicht notwendig, weil sowohl 10 er Fahrten als auch 12 er Fahrten nicht in der zweitletzten Schulwoche stattfinden. Seite 2

3 Wander- und Exkursionstage im Schuljahr (neu mit ) (Neufassung dieses Abschnitts nach GK vom 19. Juni 2015) 1. Nach den Erfahrungen aus den letzten Jahren finden nur noch zwei fest terminierte Wandertage/Exkursionstage im Schuljahr statt, die den Klassenleitungen 5 10 bzw. den Stammkursleitungen zur Verfügung stehen. 2. Im Verlauf der MSS sollte jedes weitere Leistungskursband im Verlauf der MSS auf Antrag (Konzept, Kostenübersicht) einen eigenen Exkursionstag für das Lernen an anderem Ort erhalten können. 3. Gleiches gilt für die Fachbereiche Musik/Kunst, die sich auf einen gemeinsamen Tag einigen. 4. Für die unter 2. und 3. genannten Tage sollen von der Schulleitung frühzeitig Zeitkorridore festgelegt werden, um unnötige Kollisionen mit Klausurterminen zu verhindern. 5. Über Sonderregelungen entscheidet die Schulleitung. Stufe 1. Wander-Exkursionstag Kurz nach den Sommerferien z.b. 3. Woche 2. Wander-/Exkursionstag Letzte Schulwoche MI oder DO Wandertag 2. Wandertag Haus der Geschichte (Bonn) mit Führungen Pflicht Berufspraktikum Termin liegt nach Abiturentlassung Stand: (WO) Seite 3

4 4 Maßnahmen zur Förderung von Kommunikation und Transparenz zu allen Programmen und Vorhaben 4.1 Die jährlich stattfindenden Programme sollen auf einem Jahreskalender (Lehrerzimmer) eingetragen und aktualisiert werden 4.2 Auf kurzfristig entstehende außerunterrichtliche Veranstaltungen soll nicht nur am Schwarzen Brett hingewiesen, die betroffenen Klassenlehrer sollen schriftlich informiert werden. 4.3 Auf der Homepage der Schule werden die Pflicht-und Angebotsprogramme der Schule bekanntgegeben. 4.4 Wenn der (neu gewählte) Schulelternbeirat das wünscht, sollen die Verantwortlichen über das jeweils bestehende Fahrtenprogramm informieren. 5 Wander- und Exkursionstage 5.1 Für die Klassenstufen 5-10 findet in jedem Schulhalbjahr ein Wandertag statt (zu Beginn des Schuljahres und in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien). Gekoppelt mit diesen Tagen sind zwei Exkursionstage in der MSS. 5.2 Für die MSS findet ein zusätzlicher Exkursionstag im längeren Schulhalbjahr statt. 5.3 Kommt es zu bei den Wander- und Exkursionstagen zu unvermeidlichen Doppelungen (Klassenlehrer / Leistungskursleiter/in), soll die neue Klassenleitung in einer 5.,7. oder 9.Klasse Vorrang haben vor der Betreuung eines Leistungskurses. Um trotzdem eine pädagogisch sinnvolle Durchführung des Exkursionstages für einen LK zu ermöglichen, wird mit der SL eine Alternativlösung gefunden. 5.4 Die Grund- und Leistungskurse Französisch der 11. Klassen erhalten einen Exkursionstag, der zu Schuljahresbeginn wie die Wander- und Exkursionstage in Absprache mit dem MSS Leiter festgelegt wird. 5.5 Die unter 5. gefassten und durch Konferenzbeschlüsse festgelegten Tagesprogramme werden in Absprache mit der MSS- und der Schulleitung jährlich neu terminiert und kommuniziert. Anlagen: Gültige Gesamtkonferenzbeschlüsse zur Klassenfahrt 10 und zu Wandertagen Seite 4

5 6 Gestaltung der Klassenfahrt 10 (Beschlüsse von GK vom und SEB vom ) Max. 3 Schultage Räumliche und finanzielle Grenzen (150 Halbpension inkl. Aller sonstigen Kosten) Pädagogische Zielsetzungen: z.b.: 1. Besuch eines Konzentrationslagers (Gedenkstätte) mit umfangreichem Dokumentationszentrum 2. Möglichkeit der Auseinandersetzung mit deutschem Kulturgut, das für den Unterricht Bedeutung hat (Literatur, Kunst, Naturwissenschaften) 3. Begegnung mit der jüngeren deutschen Vergangenheit (Nachkriegszeit) 4. keine Großstädte 7 Gestaltung von Wandertagen Kriterien sinnvoller Wandertage: Altersangemessenheit Soziale und pädagogische Ziele Formen der Durchführung von Wandertagen Klassischer Wandertag (insbesondere bei neuen Gruppierungen) Busfahrten in Verbindung mit kulturellem Programm Projekttag als sinnvolle Alternative (je nach Klassengegebenheiten) Betriebsbesichtigungen Was man beachten sollte: Inhaltliche Konzeption des Wandertages soll grundsätzlich gegeben sein Bei Fahrten sollten alternative Angebote (z. B. Museum / Kunstausstellung / Dombesichtigung) am Zielort von vornherein eingeplant werden Auf Elternabenden soll die Planung von Wandertagen besprochen werden Einbezug der Vorschläge von Eltern (ggf. deren Möglichkeiten nutzen) Elternbeteiligung bei Wandertagen Was nicht sein sollte: Wandertag als Freizeit - Event (Phantasialand) Stadtbummel als zentraler Inhalt des Wandertages Kurstreffen ersetzt nicht den Wandertag Seite 5

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