Wealth & Tax Planning Private Insurance
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- Mona Bösch
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Wealth & Tax Planning Private Insurance
2 Beteiligte Parteien Grundstruktur Kunde = Versicherungsnehmer Versicherungsvertrag Übertragung der Vermögenswerte Versicherungspolice Versicherungsgesellschaft Verwaltet Versicherungspolice und trifft/delegiert Anlageentscheide Versicherte Person(en) (kann auch der Versicherungsnehmer sein) Person (mit einer Todesfallversicherung) aufgrund deren Ablebens der Versicherungsvertrag fällig wird Versicherungspolice Begünstigte Empfänger der Zahlungen bei Ableben der versicherten Person(en) Vermögenswerte Werden im Auftrag der Versicherungsgesellschaft durch eine Bank verwaltet Abschluss einer Private Insurance Der Prozess umfasst folgende Schritte: Der Kunde initiiert die Errichtung einer Lebensversicherung mit der Unterzeichnung aller notwendigen Dokumente Die Versicherungsgesellschaft prüft den Antrag und genehmigt den Versicherungsvertrag Die Versicherungsgesellschaft eröffnet bei der Depotbank die notwendigen Bankkonten Der Kunde erteilt die Anweisung zur Übertragung der Vermögenswerte in die Lebensversicherung Die Versicherungsgesellschaft stellt die Lebensversicherungspolice aus Die Bank trifft im Auftrag der Versicherungsgesellschaft die Anlageentscheide
3 Wealth & Tax Planning Private Insurance Was ist eine Private Insurance? Eine Private Insurance (Lebensversicherung) ist ein häufig verwendetes Element der Vermögens- und Steuerplanung. Es handelt sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft. Der Versicherungsnehmer erhält dabei eine Versicherungspolice über die Höhe der zugrunde liegenden Vermögenswerte, die von der Versicherungsgesellschaft verwaltet werden. Eine Lebensversicherung ist ein gut etabliertes und international anerkanntes Rechtskonzept, das der Regulierung spezialisierter nationaler Behörden untersteht und in immer mehr Rechtsordnungen angeboten wird (u.a. Irland, Liechtenstein, Luxemburg und Singapur). Als langfristiges Planungsinstrument qualifizieren sie sich in vielen Ländern für die Altersvorsorge und profitieren deshalb von speziellen Rechten der Vermögenssicherung. Eine Private Insurance kann verschiedene Vorteile bieten, zum Beispiel: Langfristige und individuelle Altersvorsorge mit zum Teil zusätzlicher Todesfalldeckung Flexible Erbschafts- und Nachlassplanung; Vorteil der schnellen Übertragung der Vermögenswerte im Todesfall der versicherten Person(en) Steuerliche Privilegierung von Lebensversicherungen als Vorsorgeprodukt. Abhängig von dem Land, in dem der Kunde steuerpflichtig ist Jede natürliche oder juristische Person kann zum Begünstigten ernannt werden. Begünstigte können jederzeit geändert werden (Ausnahme: unwiderrufliche Begünstigung) Breite Palette von Anlagemöglichkeiten steht zur Auswahl Versicherungspolice kann grundsätzlich verpfändet werden Der Kunde kann die Police kündigen oder unter Berücksichtigung von Fristen, Gebühren, Minimalwerten sowie steuerlichen Aspekten teilweise zurückkaufen Wichtig: Die Verwendung einer solchen Lösung hängt von der Rechtsordnung und von der individuellen Situation des Kunden, wie Wohnsitz, Nationalität usw. ab. Es empfiehlt sich daher unbedingt, sowohl einen Rechts- bzw. Steuerexperten des Domizillandes des Kunden als auch des Anlagelandes hinzuzuziehen, um eine ordnungsgemässe Abwicklung sicherzustellen.
4 Wichtige rechtliche Hinweise Diese Publikation stellt Marketingmaterial dar und ist nicht Resultat einer unabhängigen Finanzanalyse. Sie unterliegt daher nicht den rechtlichen Anforderungen bezüglich der Unabhängigkeit der Finanzanalyse. Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen und Meinungen wurden von Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, zum Zeitpunkt der Redaktion dieser Publikation produziert und können sich ohne Ankündigung ändern. Diese Publikation dient ausschliesslich Informationszwecken und stellt keine Offerte oder Aufforderung von Julius Bär oder in ihrem Auftrag zur Tätigung einer Anlage dar. Die Äusserungen und Kommentare widerspiegeln die derzeitigen Ansichten der Verfasser, können jedoch von Meinungsäusserungen anderer Einheiten von Julius Bär oder sonstiger Drittparteien abweichen. Die in dieser Publikation genannten Dienstleistungen und/oder Produkte sind unter Umständen nicht für alle Empfänger geeignet und nicht in allen Ländern verfügbar. Die Kunden von Julius Bär werden gebeten, sich mit der lokalen Einheit von Julius Bär in Verbindung zu setzen, wenn sie sich über die angebotenen Dienstleistungen und/oder Produkte im entsprechenden Land informieren wollen. Diese Publikation ist ohne Rücksicht auf die Ziele, die Finanzlage oder die Bedürfnisse eines bestimmten Anlegers erstellt worden. Bevor ein Anleger ein Geschäft abschliesst, sollte er prüfen, ob sich das betreffende Geschäft angesichts seiner persönlichen Umstände und Ziele für ihn eignet. Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen stellen weder eine Anlage-, Rechts-, Buchführungs- oder Steuerberatung dar noch eine Zusicherung, dass sich eine Anlage oder Anlagestrategie unter bestimmten persönlichen Umständen eignet oder angemessen ist; sie sind auch keine persönliche Empfehlung für einen bestimmten Anleger. Julius Bär empfiehlt allen Anlegern, unabhängigen professionellen Rat über die jeweiligen finanziellen Risiken sowie die Rechts-, Aufsichts-, Kredit-, Steuer- und Rechnungslegungsfolgen einzuholen. Die bisherige Performance einer Anlage ist kein verlässlicher Indikator für deren zukünftige Entwicklung. Performanceprognosen sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftigen Ergebnisse. Der Anleger kann unter Umständen Verluste erleiden. Obwohl die in dieser Publikation enthaltenen Informationen und Angaben aus Quellen stammen, die als zuverlässig gelten, wird keine Zusicherung bezüglich ihrer Richtigkeit oder Vollständigkeit abgegeben. Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, ihre Tochtergesellschaften und die mit ihr verbundenen Unternehmen lehnen jegliche Haftung für Verluste infolge der Verwendung dieser Publikation ab. Diese Publikation darf nur in Ländern vertrieben werden, in denen der Vertrieb rechtlich erlaubt ist. Die hierin enthaltenen Informationen sind nicht für Personen aus Rechtsordnungen bestimmt, die solche Publikationen (aufgrund der Staatsangehörigkeit der Person, ihres Wohnsitzes oder anderer Gegebenheiten) untersagen. Deutschland: Bank Julius Bär Europe AG, die der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersteht, gibt ihren Kunden diese Publikation ab. Die Publikation wurde von der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich (die der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA untersteht), verfasst. Weder die rechtlichen Anforderungen betreffend die Unabhängigkeit der Finanzanalyse noch das Verbot des Handels vor der Ankündigung von Finanzanalysen finden Anwendung. Dubai Internationales Finanzzentrum: Diese Informationen wurden von Julius Baer (Middle East) Ltd. verteilt. Sie sind nicht geeignet für Retailkunden und dürfen nicht an diese abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Julius Baer (Middle East) Ltd. Finanzprodukte oder Dienstleistungen nur professionellen Kunden anbietet, die über genügend Finanzerfahrung und Kenntnisse über die Finanzmärkte, Produkte oder Geschäfte und die damit verbundenen Risiken verfügen. Die erwähnten Produkte oder Dienstleistungen stehen ausschliesslich professionellen Kunden zur Verfügung, die der Definition des «Conduct of Business»-Moduls der Dubai Financial Services Authority (DFSA) nachkommen. Julius Baer (Middle East) Ltd. verfügt über eine rechtmässige Lizenz der DFSA und unterliegt ihrer Aufsicht. Hongkong: Diese Publikation wird in Hongkong von und im Auftrag der Bank Julius Bär & Co. AG, Niederlassung Hongkong, verteilt, die eine volle Bankenlizenz der Hong Kong Monetary Authority gemäss der Bankenverordnung («chapter» 155 der Gesetze von Hongkong SAR) besitzt, und kann dieser zugerechnet werden. Die Bank ist ebenfalls ein registriertes Institut mit der Central-Entity-Nummer AUR302, das gemäss der Securities and Futures Ordinance (SFO) («chapter» 571 der Gesetze von Hongkong SAR) regulierte Aktivitäten des Typs 1 (Wertpapierhandel), des Typs 4 (Wertpapierberatung) und des Typs 9 (Vermögensverwaltung) anbieten darf. Diese Publikation darf in Hongkong nur an professionelle Anleger «professional investors» im Sinne der SFO abgegeben werden. Der Inhalt dieser Publikation wurde von keiner Aufsichtsbehörde geprüft. Sollten Sie Fragen zu dieser Publikation haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater in Hongkong. Die Bank Julius Bär & Co. AG hat ihren Sitz in der Schweiz. Schweiz: In der Schweiz wird diese Publikation von der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, vertrieben, die der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA untersteht. Singapur: Diese Publikation wurde von der Niederlassung Singapur der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, verteilt und steht nur akkreditierten Investoren (accredited investors) zur Verfügung. Da die Niederlassung Singapur der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, von einer Ausnahmeregelung (unit exemption) gemäss Section 100(2) des Financial Advisers Act profitiert, sind viele der Vorschriften des Financial Advisers Act nicht anwendbar. Unter anderem ist die Niederlassung Singapur der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, nicht verpflichtet, Beteiligungen an den in dieser Publikation erwähnten Wertpapieren oder Finanzinstrumenten oder die Absicht zum Kauf oder Verkauf dieser Wertpapiere oder Finanzinstrumente offenzulegen. Ausführlichere Informationen zu den genannten Ausnahmeregelungen können auf Anfrage bei der Bank bezogen werden. Für alle Fragen bezüglich der vorliegenden Publikation wenden Sie sich bitte an einen Repräsentanten der Niederlassung Singapur der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich. Vereinigte Arabische Emirate: Diese Informationen wurden durch eine Vertretung der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, verteilt, die der Aufsicht der Zentralbank der Vereinigten Arabischen Emirate untersteht und eine von ihr erteilte Bewilligung besitzt. Vereinigtes Königreich: Diese Publikation wird von der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, produziert. Bei dieser Publikation handelt es sich um sogenannte Financial Promotion entsprechend Section 21 des Financial Services and Markets Act 2000 (FSMA). Soweit diese Publikation an Empfänger im Vereinigten Königreich verteilt wird, wurde sie von Julius Baer International Limited (JBINT) genehmigt. JBINT unterliegt der Aufsicht der Financial Services Authority (FSA). Personen, die mit anderen Mitgliedern der Julius Bär Gruppe Geschäfte tätigen, sind nicht durch die Regeln und Vorschriften gedeckt, die zum Schutz der Anleger im Vereinigten Königreich bestehen; sie geniessen daher nicht die Rechtsansprüche von Retailkunden und anderen Anlegern gemäss dem FSMA und den Vorschriften der FSA. USA: WEDER DIE VORLIEGENDE PUBLIKATION NOCH KOPIEN DAVON DÜRFEN IN DIE USA VERSANDT, DORTHIN MITGENOMMEN ODER VERTEILT ODER AN US-PERSONEN ABGEGEBEN WERDEN. Julius Bär Gruppe, 2012
5 Private Insurance Auf einen Blick Fakten Rechtsform Mindestanlage Vermögenswerte Änderung der Vermögenswerte Teilrückkauf Auszahlung an die Begünstigten Totalrückkauf (Vertragsauflösung) Vertragslaufzeit Verpfändung von Vermögenswerten Private Insurance Lebensversicherungsvertrag Bereits ab geringen Beiträgen möglich, Mindestbeiträge sind jedoch von Land, Produkt und Anbieter abhängig Generell alle bankfähigen/bewertbaren Vermögenswerte und Anlagen (abhängig von den Regelungen der entsprechenden Versicherungsaufsicht, Sonderanlagen sowie nicht bankfähige Vermögenswerte zum Teil möglich) Änderung der Vermögenswerte (Zuzahlung) sowie Kauf/Verkauf von Anlagen je nach Rechtsordnung möglich Teilrückkäufe sind von Anbieter und Rechtsordnung abhängig Zahlungen an die Begünstigten erfolgen beim Ableben der letzten versicherten Person Kündigung der Versicherung ist möglich (unter Berücksichtigung von Fristen und Gebühren) Versicherung läuft solange die versicherte(n) Person(en) am Leben ist/sind oder gemäss fester Laufzeit Verpfändung der Versicherungspolice generell möglich Parteien Versicherungsnehmer Versicherte Person Begünstigte Versicherungsgesellschaft Versicherungsnehmer (wirtschaftlich Berechtigter am Vermögen): beauftragt die Versicherungsgesellschaft mit der Ausstellung einer Versicherungspolice Nach dem Ableben der letzten versicherten Person läuft die Versicherungspolice ab und das Vermögen wird an die Begünstigten ausbezahlt Begünstigte sind die natürlichen oder juristischen Personen, die beim Tod der letzten versicherten Person einen Anspruch auf Versicherungsleistungen haben Hält und verwaltet die Vermögenswerte gemäss den Bestimmungen des Versicherungsvertrags, delegiert die Anlageentscheide an eine Bank Vorteile Nachfolge- und Steuerplanung Flexible Anlagemöglichkeiten Jede natürliche oder juristische Person kann zum Begünstigten ernannt werden Begünstigte können jederzeit geändert werden, sofern sie nicht unwiderruflich eingesetzt wurden Im Todesfall werden die Auszahlungen an die Begünstigten sofort getätigt In gewissen Ländern interessante Möglichkeit zur Steuerplanung Je nach Regulator kann die ganze Palette an Anlageinstrumenten wie alternative Anlagen, Hedge Funds und so weiter eingesetzt werden
6 JULIUS BÄR GRUPPE Hauptsitz Bahnhofstrasse 36 Postfach 8010 Zürich Schweiz Telefon +41 (0) Telefax +41 (0) Die Julius Bär Gruppe ist weltweit an über 40 Standorten präsent. Von Zürich (Hauptsitz), Dubai, Frankfurt, Genf, Guernsey, Hongkong, London, Lugano, Mailand, Monaco, Montevideo, Moskau, Nassau bis Singapur. 11/2012 Publ.-Nr. PU00004DE JULIUS BÄR GRUPPE, 2012
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