auf Erneuerung der Mitgliedschaft der FIBAA im eqar (European Quality Assurance Register for Higher Education) 1
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- Kornelius Krämer
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1 Antrag Teil 2 auf Erneuerung der Vollmitgliedschaft in der ENQA (European Association for Quality Assurance in Higher Education) und auf Erneuerung der Mitgliedschaft der FIBAA im eqar (European Quality Assurance Register for Higher Education) 1 Datum: 14. Oktober Dieses Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Es darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung der FIBAA genutzt, verwertet oder veröffentlicht werden.
2 Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) c/o economiesuisse Verband der Schweizer Unternehmen Hegibachstrasse 47 Postfach CH Zürich Gemeinnützige Stiftung nach Schweizer Recht FIBAA-Geschäftsstelle Berliner Freiheit D Bonn Deutschland Tel.: Fax: info@fibaa.org Internet: Stiftungsrat Prof. Dr. Klaus Landfried, Heidelberg, Präsident Prof. em. Dr. Jürg Manella, St. Gallen, Vizepräsident Prof. Dr. Gerhard Riemer, Wien, Vizepräsident Geschäftsführer RA Hans-Jürgen Brackmann Daisuke Motoki Handelsregister Handelsregisteramt des Kantons Zürich FA.-Nr Stiftungsaufsicht Eidgenössisches Department des Inneren - Generalsekretariat Datenschutzbeauftragter Andreas Linder
3 Inhaltsverzeichnis 2 2. Teil 2 der European Standards and Guidelines 2.1. Anwendung externer Qualitätssicherungsverfahren für die Hochschulbildung 2.2. Entwicklung externer Qualitätssicherungsprozesse 2.3. Entscheidungskriterien 2.4. Zweckmäßige Verfahren 2.5. Berichterstattung 2.6. Follow-up-Verfahren 2.7. Regelmäßige Überprüfung 2.8. Systemweite Analyse 3. Teil 3 der European Standards and Guidelines 3.1. Anwendung externer Qualitätssicherungsverfahren für die Hochschulbildung 3.2. Offizieller Status 3.3. Aktivitäten 3.4. Ressourcen 3.5. Mission Statement 3.6. Unabhängigkeit 3.7. Extern, von den Agenturen angewandte Qualitätssicherungskriterien und - verfahren 3.8. Rechenschaftslegung 2 Lediglich zur Vereinfachung der Lesbarkeit des Antrages erfolgt im Folgenden keine geschlechtsneutrale Differenzierung, sondern wird ausschließlich die männliche Form verwendet. Selbstverständlich ist seine Ausrichtung in jedem Fall geschlechtsunabhängig. 3
4 Anlagenverzeichnis 1. Programmakkreditierung 01 Mitgliederliste der FIBAA-Akkreditierungskommission für Programmakkreditierung (F- AK PROG) 02 Geschäftsordnung der F-AK PROG 03 Vertraulichkeits- und Datenschutzbelehrung, Befangenheitsausschluss und Einwilligung zur Datenverarbeitung für Kommissionsmitglieder 04 Handreichung Programmakkreditierung (Akkreditierungsrat) 05 Dokumentensammlung für die Programm- und Systemakkreditierung (Akkreditierungsrat) 06 Handreichung Programmakkreditierung FIBAA 07 FIBAA Dokumentensammlung für die Programmakkreditierung 08 FBK Hochschulversion (FIBAA, Fern, PHD) 09 Fragen- und Bewertungskatalog (FBK) Hochschulversion (Akkreditierungsrat) + alte Version 10 FBK Gutachterversion (FIBAA, Fern, PHD) 11 FBK Gutachterversion (Akkreditierungsrat) + alte Version 12 Kriterien für die Verleihung des FIBAA-Premiumsiegels und Qualitätsprofile für das Premiumsiegel 13 Muster Rahmenplan für die Begehung vor Ort (BvO) PROG (Akkreditierungsrat) / FIBAA Rahmenplan für die BvO PROG 14 Musterakkreditierungsbericht PROG (Akkreditierungsrat) 15 Musterakkreditierungsbericht PROG nach den Kriterien der FIBAA 16 Musterschreiben Akkreditierung/Versagung (FIBAA-Verfahren) 17 Musterbescheide Akkreditierung/Aussetzung/Versagung (Verfahren Akkreditierungsrat) 18 Mustervorlage CV s für Lehrkräfte 19 Mustervorlage Modulbeschreibung 20 Mustervorlage Curriculumsübersicht 21 Mustervorlage Lehrverflechtungsmatrix 22 Mustervertrag PROG und Allgemeine Vertragsbedingungen und Sonderbedingungen Akkreditierungsrat + Pflichtangaben FIBAA 23 Mustervertrag PROG und Allgemeine Vertragsbedingungen und Sonderbedingungen FIBAA-Verfahren + Pflichtangaben FIBAA 24 Musterurkunden (Akkreditierungsrat) 4
5 25 Musterurkunden PROG (FIBAA-Verfahren) + Muster Premiumurkunde 26 Protokolle Betreuerworkshops 27 Akkreditierungsstatistik 2. Institutionelle Verfahren 28 Mitgliederliste FIBAA-Akkreditierungskommission für Institutionelle Verfahren (F-AK INST) 29 Geschäftsordnung F-AK INST 30 Vertraulichkeits- und Datenschutzbelehrung, Befangenheitsausschluss und Einwilligung zur Datenverarbeitung, siehe Anlage Handreichung Systemakkreditierung 32 Handreichung Institutional Audit 33 Dokumentensammlung für die Programm- und Systemakkreditierung (Akkreditierungsrat), siehe Anlage Fragen- und Bewertungskatalog für die Systemakkreditierung (FBK SYS) und Fragen- und Bewertungskatalog Institutional Audit (FBK INST) 35 Mustervertrag über die Systemakkreditierung und Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) und Sonderbedingungen + Pflichtangaben FIBAA 36 Mustervertrag über die institutionelle Evaluation und AVB + Pflichtangaben FIBAA 37 Mustervertrag über ein Institutional Audit, die AVB und Sonderbedingungen + Pflichtangaben FIBAA 38 Musterbescheide für Verfahren der Systemakkreditierung (Akkreditierung/Aussetzung/Versagung) 39 Musterschreiben für ein Institutional Audit (Akkreditierung/Aussetzung/Versagung) 40 Musterurkunden Systemakkreditierung und Institutional Audit 3. Zertifizierung 41 Mitgliederliste FIBAA-Zertifizierungskommission (F-ZK ZERT) 42 Geschäftsordnung F-ZK ZERT 43 Vertraulichkeits- und Datenschutzbelehrung, Befangenheitsausschluss und Einwilligung zur Datenverarbeitung, siehe Anlage Fragen- und Bewertungskatalog für die Zertifizierung von wissenschaftlichen Weiterbildungskursen/Zertifikatskursen (Hochschul- und Gutachterversion) + Dokumentensammlung 45 Kriterien und Qualitätsprofil Premiumsiegel im Bereich Zertifizierung 46 Mustervertrag über die Zertifizierung und Allgemeine Vertragsbedingungen 5
6 47 Mustervorlage Zertifizierungsbericht 48 Vorlagen Schreiben für Zertifizierungsverfahren (Zertifizierung/Versagung) 49 Muster Urkunde ZERT + Muster Premiumurkunde ZERT 4. Beschwerdeausschuss 50 Mitgliederliste FIBAA-Beschwerdeausschuss 51 Geschäftsordnung für den FIBAA-Beschwerdeausschuss 52 Vertraulichkeits- und Datenschutzbelehrung, Befangenheitsausschluss und Einwilligung zur Datenverarbeitung, siehe Anlage Unterlagen Beratung 53 Beschluss des FIBAA-Stiftungsrats zur "Trennung von Prüfung und Beratung" 54 Vertraulichkeits- und Datenschutzbelehrung, Befangenheitsausschluss und Einwilligung zur Datenverarbeitung für Mitarbeiter(innen) 6. Unterlagen Gutachterwesen 55 Merkblatt für Gutachter in Akkreditierungsverfahren der FIBAA 56 Beschlüsse Kriterien für die Berufung von Gutachtern durch die Kommissionen der FIBAA (F-AK PROG/F-AK INST/F-ZK ZERT) 57 Muster Ablauf Gutachterschulungen und Gutachterseminare 58 Muster Vorstellungsbogen für die Tätigkeit als Gutachter in der FIBAA und Einwilligung zur Datenverarbeitung als Anlage zum Vorstellungsbogen 59 Vertraulichkeits- und Datenschutzbelehrung für Gutachter(innen) 60 Unbefangenheitserklärung Gutachter 61 Musterbögen Rückmeldung Teilnehmer an Schulungen und Seminaren der FIBAA 62 Beispiel Auswertung Gutachterbefragung 63 Protokolle Gutachterseminare 64 Muster Evaluationsbogen Gutachterbewertung durch Betreuer 65 Muster FIBAA-Gutachterteamblatt 7. Qualitätsmanagement 66 FIBAA Konzept Qualitätsmanagement 67 FIBAA-Prozesshandbuch 68 Beispiel Evaluierungsergebnisse der Verfahren durch Hochschulen 6
7 8. Verwaltung und Personal 69 FIBAA-Antragsformular 70 Beispielkalkulation Verfahrenskosten Programmakkreditierung Verfahren nach Kriterien des Akkreditierungsrates 71 Beispielkalkulation der Verfahrenskosten Systemakkreditierung für Verfahren nach Kriterien des Akkreditierungsrates 72 Mietverträge 73 Organigramm der FIBAA (Stiftung/Geschäftsstelle) 74 Belegungsplan der FIBAA-Geschäftsstelle 75 Mitarbeiterkontaktliste 76 Lebensläufe Mitarbeiter und Verfahrensbetreuer der FIBAA 77 Muster Einarbeitungsplan für Mitarbeiter der FIBAA 78 Protokolle Support-Treffen 9. Stiftungsangelegenheiten 79 Stiftungsstatut und Handelsregisterauszug 80 Leitbild der FIBAA 81 Mitgliederliste des FIBAA-Stiftungsrates 82 Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Geschäftsführung (Geschäftsordnung) 83 Interne Ordnung für die Geschäfte des Stiftungsrats 84 Verfügung Kantonales Steueramt 85 Wirtschaftsplan 2011, 1. Halbjahr 86 Revisionsbericht PR & Kommunikaton 87 Nachweis Mitgliedschaften der FIBAA in internationalen akkreditierungsrelevanten Gremien und Kooperationsverträge der FIBAA 88 Teilnahme und Mitwirkung der FIBAA an internationalen Konferenzen und Tagungen (Auswahl) 89 Workshop Quality Assurance in Lifelong Learning. Recent Developments and Future Perspectives in Bonn, Veranstalter: ENQA und FIBAA, Programm und Protokoll 90 Protokolle Jour Fixe (Auswahl) 91 Newsletter der FIBAA (Auswahl) 7
8 2. Teil 2 der European Standards and Guidelines 2.1. Anwendung externer Qualitätssicherungsverfahren für die Hochschulbildung Standard: Externe Qualitätssicherungsverfahren sollten die Wirksamkeit der internen, in Teil 1 der ESG verankerten Standards und Leitlinien beschriebenen Qualitätssicherungsprozesse in die Begutachtung mit einbeziehen. Der Fragen- und Bewertungskatalog für Programmakkreditierung (FBK PROG), das Qualitätsprofil, und die Regelkonformität der FIBAA leiten sich aus einem Qualitätsverständnis ab, welches sich in Übereinstimmung mit den ESG und den Kriterien des deutschen Akkreditierungsrates entwickelt hat. In Teil 5 des FBK PROG wird dabei explizit der Bereich Qualitätssicherung und -entwicklung der Hochschule und das Zusammenwirken zwischen Hochschulleitung und Fakultät/Fachbereich sowie Studiengangsleitung in der Studiengangsentwicklung geprüft. Auch alle weiteren Qualitätsstandards aus Teil 1 der European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education (ESG) werden im FBK PROG überprüft. Im Bereich der Zertifizierungsverfahren soll die Qualität von Weiterbildungskursen, die nicht zu einem akademischen Abschluss führen, auf Bachelor- und Master- Niveau geprüft, gesichert und gefördert werden. Die Struktur des entsprechenden Fragen- und Bewertungskataloges für Zertifizierung (FBK ZERT) orientiert sich dabei an der des FBK PROG. So werden im Teil 5 des FBK ZERT im Qualitätssicherung und -entwicklung der Hochschule und das Zusammenwirken zwischen Hochschulleitung und Kursleitung in der Kursentwicklung geprüft. Auch alle weiteren Qualitätsstandards aus Teil 1 der European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education (ESG) werden im FBK ZERT überprüft. Im Bereich Systemakkreditierung werden auf der Grundlage der einschlägigen Vorgaben des Akkreditierungsrates die Aspekte Entwicklungskonzept im Bereich von Studium und Lehre, Qualifikationsziele und Studiengangsentwicklung, Steuerungssystem in Studium und Lehre, Qualitätssicherung sowie Dokumentation in Hinblick auf die systematische und regelkonforme Entwicklung und Gewährleistung des Studienangebotes geprüft. Durch die Gutachter werden dabei die Angemessenheit der Ziele (Fitness of Purpose) und die geeignete Umsetzung (Fitness for Purpose) des Qualitätssicherungssystems der Hochschule bewertet. Eine Systemakkreditierung wird ausgesprochen, wenn die Hochschule überzeugend darlegen kann, dass ihr Qualitätssicherungssystem die Einhaltung der Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen über den gesamten Akkreditierungszeitraum hinweg sicher gewährleistet. Der Akkreditierungsrat hat bei der Formulierung der Kriterien für die Systemakkreditierung die ESG berücksichtigt, zudem werden die ESG in den Prüfkriterien genannt (Kriterium der Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung i.d.f.v ). Im Falle der Systemakkreditierung bescheinigt die FIBAA der Hochschule bei positivem Ausgang des Verfahrens, dass ihr Qualitätssicherungssystem in dem Maße 8
9 funktionsfähig ist, dass es das Erreichen der Qualifikationsziele und der Qualitätsstandards innerhalb ihrer Studiengänge in Übereinstimmung mit den Vorgaben des deutschen Akkreditierungsrates gewährleisten kann. Damit stimmt das Systemakkreditierungsverfahren mit der Leitlinie zum ESG-Standard 2.1. überein, nach welcher externe Prozesse weniger intensiv sein können, wenn Hochschulen in der Lage sind, die Wirksamkeit ihrer eigenen internen Qualitätssicherungsprozesse zu beweisen. Im Bereich des Institutional Audits werden die Aspekte Commitment, Governance, Organisation und Verwaltung, Lehre und Studium, Auf Lehre und Studium bezogene Supportprozesse, Leistungsbereich Forschung und Entwicklung, Sächliche und personelle Ausstattung, Finanzierung, Qualitätsmanagement und Publikation / Öffentlichkeit geprüft. Bei der Prüfung werden unter anderem die ESG zugrunde gelegt, explizit angesprochen werden sie bei der Betrachtung des Qualitätsmanagements der Hochschule. Die Institutionelle Evaluation folgt dem Erkenntnisinteresse der auftraggebenden Hochschule. Im Ergebnis des Verfahrens wird ein Gutachten erstellt, in dem Stärken und Schwächen der Hochschule dargestellt und Entwicklungsempfehlungen gegeben werden. Dabei können die ESG berücksichtigt werden, eine Entscheidung darüber liegt jedoch bei der auftraggebenden Hochschule. Referenzdokumente: Handreichung Programm- und Systemakkreditierung (Akkreditierungsrat) (Anlagenziffer: 04/31) Handreichung Programmakkreditierung FIBAA (06) FBK PROG für Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften (neu), FBK PROG für Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften, Fernstudien (neu) (08/10) FBK PROG PhD (08/10) Fragen- und Bewertungskatalog (FBK) PROG für Wirtschaftswissenschaften (alt) (09/11) FBK PROG Akkreditierungsrat (neu) (09/11) FBK SYS und FBK INST (34) Fragen- und Bewertungskatalog für die Zertifizierung von wissenschaftlichen Weiterbildungskursen/Zertifikatskursen (Hochschul- und Gutachterversion) + Dokumentensammlung (44) 2.2. Entwicklung externer Qualitätssicherungsprozesse Standard: Die Zwecke und Zielsetzungen der Qualitätssicherungsprozesse sollten festgelegt werden, bevor die Prozesse selbst entwickelt werden, und zwar von allen Verantwortlichen (einschließlich der Hochschulen); außerdem sollten sie zusammen mit der Beschreibung der anzuwendenden Verfahren veröffentlicht werden. 9
10 Bei jeder Akkreditierung werden nationale und internationale Standards zur Qualitätssicherung zugrunde gelegt. Zentrale Aufgabe der FIBAA ist dabei die Berücksichtigung von Anforderungen und Verfahrensgrundsätzen für die Bewertung von Studiengängen und die Systemakkreditierung, wie sie einerseits durch den deutschen Akkreditierungsrat, die Kultusministerkonferenz (KMK), ggf. länderspezifische Vorgaben und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) festgelegt sind und wie sie andererseits durch europäische Richtlinien (z.b. European Standards and Guidelines (ESG), Lissabon Konvention, ECTS User s Guide) definiert sind. Zur Einhaltung der ESG ist die FIBAA auch durch ihre Mitgliedschaft bei der European Association for Quality Assurance in Higher Education (ENQA) und als eine im European Quality Assurance Register for Higher Education (EQAR) verzeichnete Agentur verpflichtet. Das damit einhergehende Qualitätsverständnis der FIBAA ist auf ihrer Homepage ( öffentlich dokumentiert. Alle wesentlichen Dokumente, die auf dieses Qualitätsverständnis Bezug nehmen, können über die Internetseite bezogen werden. Der Qualitätsprozess zwischen den Hochschulen und der FIBAA umfasst die Information der Hochschulen in Bezug auf die verschiedenen Verfahrensarten sowie die Begutachtung von Inhalt und Struktur des Studienganges (Programmakkreditierung), eines wissenschaftlichen Weiterbildungskurses (Zertifizierung von Zertifikats- und Weiterbildungskursen), des Qualitätssicherungssystems einer Hochschule (Systemakkreditierung) bzw. der wesentlichen Leistungsbereiche einer Hochschule (Institutional Audit). Die FIBAA informiert die den Antrag stellende Hochschule über wesentliche Inhalte, den jeweils zugrunde zu legenden Fragen- und Bewertungskatalog (FBK), die notwendigen Verfahrensschritte und die Kriterien für die Durchführung des Akkreditierungs- bzw. Zertifizierungsvorhabens. Zu diesem Zweck stellt die FIBAA Mustervorlagen (Modulbeschreibungen, Curriculumsübersicht etc.) und eine Sammlung der relevanten nationalen und internationalen Dokumente (im Verfahren werden immer die zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung gültigen Beschlüsse angewendet) jeder Hochschule (unabhängig von einem Vertragsschluss) zur Verfügung. In diesem Zusammenhang erhält die Hochschule alle wesentlichen Informationen und Ablaufschritte zur Durchführung des Akkreditierungs- bzw. Zertifizierungsverfahrens. Zudem erhält die Hochschule nach Vertragsschluss regelmäßig ein Feedback nach erster Durchsicht der eingereichten Unterlagen vor der Begutachtung vor Ort. Im Rahmen des ersten Informationsgesprächs prüfen die Bereichsleiter oder die Geschäftsführung darüber hinaus, ob die Bildungsträger bzw. ihre Programme zum Akkreditierungsverfahren zugelassen werden können. Dies ist dann der Fall, wenn es sich bei den Bildungsträgern um staatliche oder staatlich anerkannte private Hochschulen bzw. um Hochschulen in Gründung handelt und die Programme dem Spektrum der FIBAA entsprechen. Darüber hinaus informiert die FIBAA bei Verfahren in Deutschland über die relevanten nationalen Vorgaben sowie bei einem FIBAA-eigenen Verfahren über die damit verbundenen Verfahrensgrundlagen der FIBAA. Diese Unterlagen sind bis auf den Mustervertrag ebenfalls im Internet auf der FIBAA-Homepage veröffentlicht. Der FIBAA ist es ein Anliegen, die Verfahrensunterlagen stetig weiter zu entwickeln und zu verbessern. Als Grundlage dient hier der regelmäßig stattfindende Jour Fixe, 10
11 der neben organisatorischen Fragen auch der Vermittlung von Fachwissen über die Anwendung oder auch die Auslegung von Kriterien und der Koordination des Akkreditierungs-/Zertifzierungsprozesses dient. Diesem Ziel gilt ferner der stetige Kontakt mit und die Rückmeldung von Hochschulen. Hier werden unter anderem Beschlüsse und Mitteilungen des Akkreditierungsrates und der KMK vermittelt. Die überarbeiteten Dokumente werden in den FIBAA-Akkreditierungskommissionen/der FIBAA- Zertifizierungskommission überprüft und verabschiedet. Eine weitere Kommunikationsmöglichkeit ist der mehrmals im Jahr erscheinende Newsletter der FIBAA, in dem akkreditierungs-/zertifzierungsrelevante Themen vertieft und aktuelle Entwicklungen aus dem Bereich Akkreditierung/Zertifizierung dargestellt werden. Mittels Newsletter werden interessierte Gutachter und Hochschulvertreter über alle aktuellen Entwicklungen und neuen Anforderungen informiert. Die FIBAA unterstützt die Hochschulen mit Informationen bei jedem Verfahrensschritt. Die Akkreditierung/Zertifizierung soll dabei nicht ein einheitliches Referenzmodell etablieren, sondern Vielfalt ermöglichen. Die Überprüfung der Integration von Forschungsergebnissen in Studium und Lehre stellt dabei eine Vorraussetzung dar, damit Studiengänge/Zertifikats- und Weiterbildungslehrgänge sich an den wandelnden Bedürfnissen von Studierenden, Arbeitsmarkt und Gesellschaft orientieren. Konsequenterweise übernimmt die FIBAA nicht die Aufgabe der Qualitätsentwicklung für und anstelle der Hochschulen, sondern berücksichtigt den Grundsatz der Hochschulautonomie als ein Instrument, um mittelbar die Erhöhung von Qualität und die internationale Attraktivität, im Wettbewerb durch Differenzierung zu fördern. Referenzdokumente: Internetseite der FIBAA ( Handreichung Programm- und Systemakkreditierung (Akkreditierungsrat) (Anlagenziffer: 04/31) Dokumentensammlung für die Programm- und Systemakkreditierung (Akkreditierungsrat) (05) Handreichung Programmakkreditierung FIBAA (06) FIBAA Dokumentensammlung für die Programmakkreditierung (07) FBK PROG für Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften (neu), FBK PROG für Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften, Fernstudien (neu) (08/10) FBK PROG PhD (08/10) Fragen- und Bewertungskatalog (FBK) PROG für Wirtschaftswissenschaften (alt) (09/11) FBK PROG Akkreditierungsrat (neu) (09/11) Mustervorlage CV s für Lehrkräfte (18) Mustervorlage Modulbeschreibung (19) Mustervorlage Curriculumsübersicht (20) Mustervorlage Lehrverflechtungsmatrix (21) FBK SYS und FBK INST (34) 11
12 Fragen- und Bewertungskatalog für die Zertifizierung von wissenschaftlichen Weiterbildungskursen/Zertifikatskursen (Hochschul- und Gutachterversion) + Dokumentensammlung (44) Nachweise Mitgliedschaften und Kooperationsverträge (87) 2.3. Entscheidungskriterien Standard: Jede formale Entscheidung, die auf Grund einer externen Qualitätssicherungsaktivität getroffen wird, sollte auf expliziten, veröffentlichten und einheitlich angewandten Kriterien beruhen. Bei jeder Akkreditierung/Zertifizierung der FIBAA werden nationale und internationale Kriterien zur Qualitätssicherung zugrunde gelegt. Die Grundlagen des Prüfungsansatzes, die Fragen- und Bewertungskataloge (FBK) und das Qualitätsprofil der FI- BAA leiten sich aus diesem Qualitätsverständnis ab, sind auf der Internetseite der FIBAA veröffentlicht und werden den Hochschulen im Laufe der ersten Anfrage zugeleitet. Im jeweiligen Fragen- und Bewertungskatalog sind alle Qualitätsanforderungen enthalten, die in einem Akkreditierungs-/Zertifizierungsverfahren herangezogen werden. Damit ist für die Hochschule eine transparente, genaue und vollständige Beschreibung der zu überprüfenden Qualitätskriterien vorhanden, bei denen gegebenenfalls nationale Vorgaben berücksichtigt werden. Durch ihren Einsatz wird sichergestellt, dass die Empfehlungen der Gutachter und die Entscheidungen der FIBAA- Kommissionen [FIBAA-Akkreditierungskommission für Programmakkreditierung (F- AK PROG), FIBAA-Akkreditierungskommission für Institutionelle Verfahren (F-AK INST), FIBAA-Zertifizierungskommission für Zertifikats- und Weiterbildungslehrgänge (F-ZK ZERT)] vergleichbar sind. Sie stehen darüber hinaus im Einklang mit: - den Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG); - dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQF) und den darin enthaltenen Dublin Descriptors (DD); - den fachspezifischen Standards (z.b. EQUAL-MBA Guidelines) (nur relevant in einem Verfahren der Programmakkreditierung nach FIBAA- Kriterien). Im Bereich der Programmakkreditierung und Zertifizierung werden von der FIBAA in ihren Verfahren folgende fünf Kernbereiche besonders berücksichtigt: Ziele und Strategie Zulassung (Zulassungsprozess und -verfahren) 12
13 Umsetzung Wissenschaftliches Umfeld und Rahmenbedingungen Qualitätssicherung Bewertet werden ausgehend von den durch die Hochschule definierten Studiengangs- bzw. Kurszielen deren Angemessenheit mit Blick auf den Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse sowie ihre Umsetzung im Studiengang die Erreichbarkeit der Studiengangsziele, die Studierbarkeit des Studienganges / wissenschaftlichen Weiterbildungskurses und die Berufsbefähigung der Studierenden / Teilnehmer (Employability), insbesondere im Hinblick auf die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen und unter Berücksichtigung absehbarer Entwicklungen in möglichen Berufsfeldern, sowie die Positionierung des modularisierten Studienganges / wissenschaftlichen Weiterbildungskurses im europäischen, nationalen und/oder regionalen Hochschulraum. Dabei berücksichtigt die FIBAA die Grundsätze der Hochschulautonomie, wonach die Hochschulen (neben der Freiheit der Forschung) im Rahmen der nationalen Vorgaben darüber bestimmen können, wie sie ihre Studiengänge konzipieren und umsetzen. Grundlage des Verfahrens der Programmakkreditierung zur Vergabe des Gütesiegels des Akkreditierungsrates ist vor diesem Hintergrund der Fragen- und Bewertungskatalog Akkreditierungsrat (FBK PROG AR). Grundlage des gesonderten FI- BAA-Verfahrens der Programmakkreditierung zur Vergabe des FIBAA- Qualitätssiegels ist der FIBAA-Fragen- und Bewertungskatalog für Programmakkreditierung (FBK PROG). Aufgrund der Besonderheiten und unterschiedlichen Anforderungen der verschiedenen Studiengangstypen hat die FIBAA fach- und studiengangsspezifische Fragenund Bewertungskataloge für ihre Programmakkreditierungsverfahren entwickelt: FBK für die Akkreditierung von Studiengängen in Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (jeweils für wirtschafts-, rechts-, oder sozialwissenschaftlich ausgerichtete Präsenz-Bachelor- und Master-Studiengänge); FBK-Fern für Fern-Studiengänge; Der FBK-Fern ist ein vollständiger Fragen- und Bewertungskatalog, der um fernstudienspezifische Kriterien ergänzt wurde. Er eignet sich daher auch für Bachelor- und Master-Programme, die beidermaßen als Präsenz- und Fernstudiengang angeboten werden; FBK PROG-PhD für Doktoratsprogramme (wirtschafts-, rechts-, oder sozialwissenschaftlich ausgerichtete Promotionsstudiengänge). Für Zertifizierungsverfahren wird der FBK ZERT 3 verwandt. 3 Dies ist eine Ausgangsfassung mit der erste Erfahrungen gesammelt wurden. Auf dieser Grundlage wird der FBK ZERT überarbeitet. 13
14 Zur Unterstützung der Hochschulen, die eine Systemakkreditierung durch FIBAA wünschen, hat FIBAA einen Fragen- und Bewertungskatalog für Systemakkreditierung (FBK SYS) entwickelt, der alle relevanten Qualitätskriterien in Form von Fragen und Benchmarks enthält und so den Hochschulen als Basis für die Erstellung ihrer Selbstdokumentation dient. Dieser Katalog umfasst die verbindlichen Beschlüsse des Akkreditierungsrates zur Systemakkreditierung. Jedes Qualitätskriterium im FBK SYS wird im Rahmen der Systemakkreditierung von den Gutachtern bewertet. Diese Bewertung wird in einem ausführlichen Gutachterbericht erfasst. Im Rahmen eines Systemakkreditierungsverfahrens werden dabei die folgenden Aspekte geprüft: Entwicklungskonzept im Bereich von Studium und Lehre, Qualifikationsziele und Studiengangsentwicklung, Steuerungssystem in Studium und Lehre, Qualitätssicherung sowie Dokumentation. Im Bereich des Institutional Audits werden 65 Kriterien in den Bereichen Commitment, Governance, Organisation und Verwaltung, Lehre und Studium, Auf Lehre und Studium bezogene Supportprozesse, Leistungsbereich Forschung und Entwicklung, Sächliche und personelle Ausstattung, Finanzierung, Qualitätsmanagement und Publikation / Öffentlichkeit geprüft. Die Kriterien sind im Fragen- und Bewertungskatalog für das Institutional Audit (FBK INST) niedergelegt und sowohl über die Homepage der FIBAA öffentlich zugänglich als auch Teil der Handreichung, die Interessenten durch die FIBAA erhalten können. Aufgabe der ehrenamtlich tätigen Mitglieder der jeweiligen FIBAA-Akkreditierungs- / Zertifizierungskommissionen ist es gemäß Geschäftsordnung, das jeweilige Bewertungsinstrumentarium (z.b. den FBK) und die Verfahrensrichtlinien regelmäßig zu evaluieren und diese bei Bedarf weiterzuentwickeln. Zur Interpretation externer Vorgaben, die eine Anpassung der Verfahrensgrundsätze der FIBAA erfordern, bildet die jeweilige FIBAA-Akkreditierungs-/Zertifizierungskommission bei Bedarf Arbeitsgruppen und fällt Grundsatzentscheidungen. Wichtig ist der FIBAA die Stimmigkeit ihrer Entscheidungen und die Verfahrensgleichheit. Hierfür sorgt unter anderem, dass die Berichte im Entwurf von den Betreuern verfasst werden, sofort bei Erhalt die Selbstdokumentation einer Vorprüfung unterzogen wird und alle Berichte im Sinne des 4-Augen-Prinzips vor Veröffentlichung mehrere Korrekturschleifen durchlaufen. Hinzu kommt, dass die Gutachterteams nicht nur von einer Mitarbeiterin zentral für alle Verfahren zusammengestellt/vorgeschlagen und von den jeweiligen Kommissionen für das einzelne Verfahren bestellt werden, sondern dass ebenfalls die Überprüfung der Auflagenerfüllung aus einer Hand koordiniert wird. Die FIBAA überprüft die Erfüllung der anlässlich der Akkreditierung/Zertifizierung erteilten Auflagen durch die Hochschule. In der Ge- 14
15 schäftsstelle wird eine entsprechende Wiedervorlage geführt. Für die Überprüfung der Auflagenerfüllung und das Fristenmonitoring im Rahmen einer Akkreditierung/Zertifizierung ist eine hierfür zuständige FIBAA-Mitarbeiterin verantwortlich. Sie stellt die Vollständigkeit der von der Hochschule eingereichten Unterlagen fest und leitet sie den mit dem jeweiligen Verfahren befassten Gutachtern zur Beratung weiter. Die Gutachter verfassen daraufhin eine Beschlussempfehlung. Auf dieser Basis stellt die jeweilige FIBAA-Kommission ggf. die Erfüllung der Auflagen fest oder hebt die Akkreditierungs-/Zertifzierungsentscheidung auf. Dies sichert die durchgängige Anwendung der Vorgaben und vereinfacht die Abstimmungen im Verfahren. Für Beschwerden seitens der Hochschulen innerhalb der von ihr bearbeiteten Akkreditierungs-/Zertifzierungsverfahren hat die FIBAA ein verbindliches Verfahren im Rahmen ihres Beschwerdeausschusses eingerichtet. Das Beschwerdeverfahren ist per Akkreditierungs-/Zertifizierungsvertrag mit der Hochschule geregelt. Die Hochschulen werden in den entsprechenden Handreichungen auf das Beschwerdeverfahren in den Bereichen Programmakkreditierung, institutionelle Verfahren und Zertifizierung hingewiesen. Das Verfahren, die Zusammensetzung und die Aufgaben des Beschwerdeausschusses sind darüber hinaus auf der Internetseite der FIBAA beschrieben. Die FIBAA sieht sich im Rahmen ihres Qualitätsmanagements zur stetigen Verbesserung und Weiterentwicklung ihrer Anforderungen und Verfahrensgrundsätze in Übereinstimmung mit externen Vorgaben, insbesondere seitens der nationalen Institutionen, des Akkreditierungsrates und der Kultusministerkonferenz, aber auch in Übereinstimmung externer Vorgaben seitens internationaler Gremien verpflichtet. Diesbezüglich steht die FIBAA im ständigen Kontakt mit anderen Agenturen und engagiert sich in internationalen Netzwerken. Referenzdokumente: Internetseite der FIBAA ( Handreichung Programm- und Systemakkreditierung (Akkreditierungsrat) (Anlagenziffer: 04/31) Dokumentensammlung für die Programm- und Systemakkreditierung (Akkreditierungsrat) (05) Handreichung Programmakkreditierung FIBAA (06) FIBAA Dokumentensammlung für die Programmakkreditierung (07) FBK PROG für Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften (neu), FBK PROG für Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften, Fernstudien (neu) (08/10) FBK PROG PhD (08/10) Fragen- und Bewertungskatalog (FBK) PROG für Wirtschaftswissenschaften (alt) (09/11) FBK PROG Akkreditierungsrat (neu) (09/11) Mustervorlage CV s für Lehrkräfte (18) Mustervorlage Modulbeschreibung (19) 15
16 Mustervorlage Curriculumsübersicht (20) Mustervorlage Lehrverflechtungsmatrix (21) Mustervertrag PROG und Mustervertrag über die Systemakkreditierung (22/35) Sonderbedingungen Programm- und Systemakkreditierung im Auftrag der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland und Allgemeine Vertragsbestimmungen + Pflichtangaben nach 2 DL-InfoV, 4e BDSG, 5 TMG, 55 RStV (22/35) Sonderbedingungen für die Vergabe des FIBAA-Qualitätssiegels für Programmakkreditierung (23) FBK SYS und FBK INST (34) Mustervertrag über die institutionelle Evaluation und AVB + Pflichtangaben FIBAA (36) Mustervertrag über ein Institutional Audit, die AVB und Sonderbedingungen + Pflichtangaben FIBAA (37) Fragen- und Bewertungskatalog für die Zertifizierung von wissenschaftlichen Weiterbildungskursen/Zertifikatskursen (Hochschul- und Gutachterversion) + Dokumentensammlung (44) Mustervertrag über die Zertifizierung und Allgemeine Vertragsbedingungen (46) Nachweise Mitgliedschaften und Kooperationsverträge (87) 2.4. Zweckmäßige Verfahren Alle externen Qualitätssicherungsprozesse sollten ausdrücklich so entwickelt werden, dass ihre Zweckmäßigkeit für die Erreichung der gewünschten Ziele sichergestellt ist (fitness for purpose) Die Stiftung verwirklicht ihren Zweck gemäß ihrem Statut insbesondere durch Entwicklung geeigneter Methoden und Instrumentarien, welche die Qualitätsrichtlinien für das jeweilige Ausbildungsziel von Bildungsangeboten und Institutionen definieren und damit einer differenzierten Bewertung dienen. Entsprechend hat sie die Grundlagen des Prüfungsansatzes, die Fragen- und Bewertungskataloge, das Qualitätsprofil der FIBAA und ihre Regelkonformität in Übereinstimmung mit den ESG entwickelt, die auch eine Berücksichtigung nationaler Vorgaben ermöglichen. Die FIBAA überprüft im Bereich der Systemakkreditierung das Qualitätssicherungssystem einer Hochschule hinsichtlich der Frage, ob es das Erreichen der Qualifikationsziele und der Qualitätsstandards innerhalb ihrer Studiengänge gewährleisten kann. Das diesbezügliche Verfahren wird gemäß den Vorgaben des deutschen Akkreditierungsrates ausgeführt. Im Bereich der Programmakkreditierung und Zertifizierungsverfahren überprüft die FIBAA anhand der jeweiligen FBK`s, ob die Ziele und die Strategie der Studiengänge 16
17 bzw. der wissenschaftlichen Weiterbildungskurse (Teil I; fitness of purpose) durch entsprechende Maßnahmen der Hochschule bei der Zulassung, der Umsetzung, im wissenschaftlichen Umfeld und unter den Rahmenbedingungen sowie der Qualitätssicherung (Teile II bis IV; fitness for purpose) erreicht werden (können). Das Verfahren des Institutional Audits ist ebenso wie die vorstehenden Prüfverfahren als Peer-Review organisiert. Sein Ablauf folgt dem üblichen Dreischritt von: Dokumentation durch die Hochschule gutachterlicher Bewertung Beschlussfassung. Als Peer-Review-Verfahren ist das Verfahren des Institutional Audits den Besonderheiten hochschulischer Organisation angemessen. Die umfassende Beteiligung akademischen Sachverstandes in Kombination mit Management-Erfahrung, sei es bei der Entwicklung des entsprechenden Fragen- und Bewertungskataloges, bei der Zusammensetzung der Gutachterteams oder schließlich bei der Zusammensetzung der F-AK INST gewährleistet, dass die Verfahrenskriterien und -durchführung dem Gegenstand angemessen sind. Die Verfahren sind auf der Internetseite der FIBAA und in den Handreichungen zur Programm- und Systemakkreditierung, zur Zertifzierung sowie zum Institutional Audit detailliert beschrieben. Verfahrensablauf Programmakkreditierung Im Zuständigkeitsbereich des deutschen Akkreditierungsrats kann sich die Hochschule im Bereich der Programmakkreditierung für ein Verfahren nach dessen Kriterien, für ein Verfahren nach FIBAA-Kriterien oder für ein kombiniertes Verfahren entscheiden. Für die Programmakkreditierung und für die Systemakkreditierung wird auf der Grundlage der Informationen der Hochschule zunächst ein passendes Angebot erstellt, welches die Trennung der Verfahren des Akkreditierungsrates und der FIBAA berücksichtigt und die Vorgaben des Akkreditierungsrates umsetzt. Auf Basis dieses Angebots wird auf Anfrage der Hochschule ein Vertrag erstellt. Bestandteil dieses Vertrages sind die zugehörigen AVB und die jeweiligen Sonderbedingungen sowie die Pflichtangaben nach 2 DL-InfoV 4, 4e BDSG, 5 TMG, 55 RStV. Nach Vertragsabschluß und Einreichung einer Selbstdokumentation findet FIBAAintern zunächst eine Vorprüfung der Unterlagen statt. Eine eigens hierfür zuständige FIBAA-Mitarbeiterin prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert ggf. fehlende Unterlagen bei der Hochschule nach. In einem zweiten Schritt verfasst sie für den internen Gebrauch einen Vermerk, in dem sie ggf. auf formale Mängel aufmerksam macht. Mit dieser vorgeschalteten Qualitätsschleife werden nicht nur die Verfahrensbetreuer entlastet, es wird auch maßgeblich für Verfahrensgleichheit und eine hohe Qualität der Verfahrensbetreuung gesorgt. Nach Einreichen der Selbstdokumentation wird von einer eigens hierfür zuständigen Mitarbeiterin der FIBAA zentral für das jeweilige Verfahren ein Vorschlag für die Zusammensetzung des Gutachterteams vorab durch die F-AK PROG definierten und objektivierbaren Kriterien erarbeitet. Die F-AK PROG entscheidet über das Gutach- 4 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, Bundesdatenschutzgesetz, Telemediengesetz, Rundfunkstaatsvertrag 17
18 terteam und bestellt es für das einzelne Verfahren. Die Hochschule wird über die Zusammensetzung der Gutachterteams informiert und erhält Gelegenheit, Bedenken aufgrund vermuteter Befangenheit gegen die Zusammensetzung des Gutachterteams geltend zu machen. Die Betreuer (Projektmanager/Beauftrage für Akkreditierungsverfahren) begleiten die Gutachter, die die Akkreditierung als Peers durchführen, bei der Begutachtung vor Ort und erstellen nach der Begutachtung vor Ort die Akkreditierungsberichte in Zusammenarbeit mit diesen. Dabei sieht das Qualitätsmanagement der FIBAA vor, dass die Entwürfe der Gutachterberichte von der Geschäftsführung zunächst nach Konformität mit den relevanten Vorgaben und nach Abstimmung mit den Gutachtern auf Orthographie und Interpunktion hin durchgesehen werden. Die Gutachter werden dabei kontinuierlich über die Verfahrensschritte durch den jeweiligen Betreuer informiert. Nachdem der Gutachterbericht verfasst und abgestimmt wurde, erhalten die Hochschulen das Gutachten ohne Beschlussempfehlung zur Stellungnahme. Verfahrensablauf Systemakkreditierung Der Verfahrensablauf in der Systemakkreditierung entspricht in Teilen dem der Programmakkreditierung, allerdings gibt es auch einige Besonderheiten. Zeigt sich eine Hochschule interessiert an einer Systemakkreditierung, informiert die FIBAA in einer Besprechung mit Vertretern der Hochschule zunächst über den Ablauf des Verfahrens, die Kriterien des Akkreditierungsrates und die zu erwartenden Kosten für das Verfahren. Besteht bei der Hochschule weiterhin Interesse an einer Systemakkreditierung, erstellt die FIBAA ein entsprechendes Angebot. Erklärt sich die Hochschule mit den Angebot, den AVB und den Sonderbedingungen sowie die Pflichtangaben nach 2 DL-InfoV, 4e BDSG, 5 TMG, 55 RStV.einverstanden, kommt ein Vertrag zustande. Die Hochschule erhält darüber hinaus die FIBAA- Handreichung Systemakkreditierung, der sie neben den einschlägigen Vorgaben und Kriterien für die Systemakkreditierung u.a. auch den Verfahrensablauf im Detail noch einmal entnehmen kann. Nach Vertragsschluss reicht die Hochschule einen Antrag auf Systemakkreditierung bei der FIBAA ein, dem einige grundlegende Informationen zur Hochschule und ihrem Qualitätsmanagementsystem sowie hinsichtlich der sonstigen Zulassungskriterien für die Systemakkreditierung beizufügen sind. Auf dieser Grundlage entscheidet die FIBAA über die Eröffnung des Verfahrens der Systemakkreditierung und teilt diese Entscheidung der Hochschule binnen vier Wochen schriftlich unter Beifügung einer Stellungnahme zum Antrag mit ( Vorprüfung ). Sofern das Verfahren durch die FIBAA formell eröffnet wurde, wird die Hochschule gebeten, eine Selbstdokumentation auf Grundlage des Fragen- und Bewertungskataloges für die Systemakkreditierung einzureichen. Nach Eingang der Selbstdokumentation wird durch den Leiter des Bereichs Institutionelle Verfahren ein Mitarbeiter der FIBAA für die Betreuung des Verfahrens zugeteilt, zu einem späteren Zeitpunkt wird ggf. ein weiterer Betreuer für das Gutachter- 18
19 team der Programmstichprobe benannt. Die Hochschule wird über die Zusammensetzung der Gutachterteams informiert und erhält Gelegenheit, Bedenken aufgrund vermuteter Befangenheit gegen die Zusammensetzung des Gutachterteams geltend zu machen. Nach Einreichen der Selbstdokumentation wird von einer eigens hierfür zuständigen Mitarbeiterin der FIBAA in Abstimmung mit dem Leiter des Bereichs Institutionelle Verfahren und dem zuständigen Verfahrensbetreuer zentral ein Vorschlag für das Gutachterteam für die Systembewertung, zu einem späteren Zeitpunkt auch für das Gutachterteam für die Programmstichprobe nach den durch die F-AK INST definierten und objektivierten Kriterien erarbeitet. Die F-AK INST entscheidet über die Gutachterteams und bestellt diese für das jeweilige Verfahren. Die Hochschule wird über die Zusammensetzung der Gutachterteams informiert und erhält Gelegenheit, Bedenken aufgrund vermuteter Befangenheit gegen die Zusammensetzung des Gutachterteams geltend zu machen. In den Händen der Betreuer (Projektmanager/Beauftragte für Akkreditierungsverfahren) liegt im Weiteren sowohl die Organisation und FIBAA-seitige Abwicklung des Akkreditierungsverfahrens als auch die Begleitung des/der Gutachterteams bei den Begutachtungen vor Ort sowie schließlich die Erstellung von Berichtsentwürfen entsprechend der gutachterlichen Einschätzungen. Verfahrensablauf Institutional Audit und Zertifizierungsverfahren Das Verfahren des Institutional Audits und auch eines Zertifizierungsverfahrens folgen im Wesentlichen dem Ablauf eines Verfahrens der Programmakkreditierung; aufgrund des weiter gefassten und thematisch anders ausgerichteten Blickwinkels ergeben sich jedoch Unterschiede hinsichtlich des Gutachterteams (Qualifikationen der Gutachter) und der Begutachtung vor Ort (Dauer, Gesprächspartner, Themen). Für alle Verfahrensarten gilt: Grundlage der Entscheidung zu den Kommissionen der FIBAA sind die Selbstdokumentation der Hochschule, die anlässlich der BvO gesammelten Informationen und der darauf aufbauende Gutachterbericht sowie die Stellungnahme der Hochschule dazu. Die Betreuer stehen den Kommissionen jederzeit für Nachfragen im Rahmen der Entscheidungsfindung zur Verfügung. Nach deren Entscheidung werden den Hochschulen das Gutachten und das Votum der jeweiligen FIBAA-Kommission übermittelt. Die Ergebnisse und der Bericht werden, sofern dies die nationalen Vorgaben zulassen und die Hochschule aus datenschutzrechtlichen Gründen hiergegen keine Einwände geltend macht, in Gänze auf der Homepage der FIBAA (und nach den nationalen Vorgaben ggf. zusätzlich auch in anderen Datenbanken) veröffentlicht. Fristen Im Bereich der FIBAA-Programmakkreditierung und Zertifizierung erfolgt die Erst- Akkreditierung/Zertifizierung für fünf Jahre und sieben Jahre bei einer Re- Akkreditierung/Zertifizierung. Weitere Ergebnisse eines Verfahrens können die Akk- 19
20 reditierung/zertifizierung in Verbindung mit der Erteilung von Auflagen sein oder die Versagung (die Versagung mit der Möglichkeit eines neuerlichen Antrags nach einer Sperrfrist) sein. Bei Programmakkreditierungsverfahren im Auftrage des deutschen Akkreditierungsrates erfolgt die erstmalige Akkreditierung regelmäßig für fünf Jahre und regelmäßig für sieben Jahre bei einer Re-Akkreditierung. Weitere Ergebnisse eines Verfahrens können die Akkreditierung in Verbindung mit der Erteilung von Auflagen sein (sofern die Mängel voraussichtlich innerhalb von neun Monaten behebbar sind), die Aussetzung des Akkreditierungsverfahrens für höchstens 18 Monate nach Stellungnahme durch die Hochschule (sofern zu erwarten ist, dass die Hochschule die Mängel in dieser Frist behebt) oder die Versagung der Akkreditierung. Bei positivem Ergebnis des Verfahrens der Systemakkreditierung ist die Hochschule für 6 Jahre (bei erstmaliger Systemakkreditierung) bzw. 8 Jahre (bei jeder folgenden Systemakkreditierung) akkreditiert. Weiterhin kann eine Systemakkreditierung mit entsprechenden Auflagen ausgesprochen werden, bei Zustimmung durch die Hochschule kann das Verfahren für mindestens 12, maximal 24 Monate versagt werden, oder eine Systemakkreditierung kann abgelehnt werden. Bei positivem Ergebnis des Institutional Audits verleiht die FIBAA der Hochschule für 6 Jahre das FIBAA-Qualitätssiegel für das Institutional Audit. Die Vergabe des FI- BAA-Qualitätsiegels kann auch unter Auflagen erfolgen, deren Erfüllung binnen 18 Monaten von der Hochschule nachzuweisen ist. Auf Beschluss der FIBAA- Akkreditierungskommission für Institutionelle Verfahren kann das Verfahren bei wesentlichen Mängeln für maximal 24 Monate ausgesetzt werden. Werden im Rahmen des Institutional Audits schwerwiegende Mängel der Hochschule offenbar, kann die Vergabe des FIBAA-Qualitätssiegels von der FIBAA-Akkreditierungskommission für Institutionelle Verfahren abgelehnt werden. Die Institutionelle Evaluation führt nicht zur Vergabe eines Siegels oder Akkreditierungs-/Zertifizierungsentscheidung. Wie bereits erwähnt, richtet sie sich in Inhalten und Ablauf nach dem Erkenntnisinteresse des Auftraggebers und ist insoweit dem Consulting zuzurechnen. Trennung von Prüfung und Beratung Die FIBAA trennt zwischen Prüfung und Beratung, um Interessenskonflikte im Vorhinein auszuschließen und Objektivität in den Begutachtungsverfahren sicherzustellen. Eine Beratungsleistung ist dabei zu verzeichnen, wenn eine Hochschule die FI- BAA beauftragt, ihr über das o.a. beschriebene Informationsgespräch hinausgehende Lösungen, z.b. bei der Studiengangsgestaltung, zu empfehlen. Im Bereich der institutionellen Verfahren werden Hochschulen von der FIBAA Hochschulen grundsätzlich entweder beraten oder aber geprüft. In der Kommunikation mit Interessenten wird darauf hingewiesen, dass eine Kombination beider Leistungen nicht möglich ist. 20
21 Im Bereich der Programmakkreditierung/Zertifizierung wird ebenso in den einschlägigen Dokumenten darauf hingewiesen. Eine Trennung wird hier maßgeblich durch eine personelle Trennung (innerhalb der FIBAA) gewährleistet, indem die beratenden Mitarbeiter nur vereinzelt die Betreuung von Akkreditierungsverfahren übernehmen und dies nur unter der Maßgabe, dass sie die betreffende Hochschule nicht beraten (haben). Stattdessen wird in der Regel für ein Akkreditierungsverfahren bei einer Hochschule, die eine FIBAA-Beratung in Anspruch genommen hat, ein externer freischaffender Beauftragter für Akkreditierungsverfahren eingesetzt, der durch seine Funktion keinen direkten Einblick in die Beratungstätigkeit der Agentur nehmen kann. Darüber hinaus müssen beratende Mitarbeiter der FIBAA eine Verschwiegenheitserklärung in Bezug zu ihrer Tätigkeit unterzeichnen. Dieses Vorgehen ist bereits Teil der Verfahrensweise der FIBAA und wurde noch zusätzlich vom Stiftungsrat als Beschluss festgelegt. Evaluationsverfahren werden von der FIBAA ebenfalls als Beratung angesehen. Diese Verfahren werden von der Leiterin des sich im Aufbau befindlichen Beratungsbereichs (CONSULT) betreut. Die Gutachter, die bei der Evaluierung mitgewirkt haben, werden bei der Akkreditierung oder Zertifizierung nicht wieder eingesetzt. Interne Unterstützung zur qualitativen Verbesserung der Verfahren Die Selbstdokumentation wird nach Eingang zunächst intern durch eine eigens hierfür zuständige FIBAA-Mitarbeiterin auf Vollständigkeit geprüft; ggf. werden fehlende Unterlagen bei der Hochschule nachgefordert. In einem zweiten Schritt verfasst sie für den internen Gebrauch einen Vermerk, in dem sie ggf. auf formale Mängel aufmerksam macht. Mit dieser vorgeschalteten Qualitätsschleife werden nicht nur die Verfahrensbetreuer entlastet, es wird auch maßgeblich für Verfahrensgleichheit und eine hohe Qualität der Verfahrensbetreuung gesorgt. Wichtig ist der FIBAA die Stimmigkeit ihrer Entscheidungen und die Verfahrensgleichheit. Hierfür sorgt unter anderem, dass sofort bei Erhalt die Selbstdokumentation einer Vorprüfung unterzogen wird, die Berichte im Entwurf durchweg von den Betreuern verfasst werden und alle Berichte im Sinne des 4-Augen-Prinzips vor Veröffentlichung mehrere Korrekturschleifen durchlaufen. Hinzu kommt, dass die Gutachterteams nicht nur von einer Mitarbeiterin zentral für alle Verfahren zusammengestellt/vorgeschlagen und von den jeweiligen F-AKs für das einzelne Verfahren bestellt werden, sondern dass ebenfalls die Überprüfung der Auflagenerfüllung aus einer Hand koordiniert wird. Die FIBAA überprüft die Erfüllung der anlässlich der Akkreditierung/Zertifizierung erteilten Auflagen durch die Hochschule. In der Geschäftsstelle wird eine entsprechende Wiedervorlage geführt. Für die Überprüfung der Auflagenerfüllung und das Fristenmonitoring im Rahmen einer Akkreditierung/Zertifzierung ist eine hierfür zuständige FIBAA-Mitarbeiterin verantwortlich. Sie stellt die Vollständigkeit der von der Hochschule eingereichten Unterlagen fest und leitet sie den mit dem jeweiligen Verfahren befassten Gutachtern zur Beratung weiter. Die Gutachter verfassen daraufhin eine Beschlussempfehlung. Auf dieser Basis stellt die jeweilige FIBAA-Kommission ggf. die Erfüllung der Auflagen fest oder hebt 21
22 die Akkreditierungs-/Zertifzierungsentscheidung auf. Dies sichert die durchgängige Anwendung der Vorgaben und vereinfacht die Abstimmungen im Verfahren. Die Tätigkeiten dreier Stabsstellen, besetzt von einer Qualitätsmanagementbeauftragten, einem Assistenten der Geschäftsführung und einem Datenschutzbeauftragten/Innenrevisor, unterstützen darüber hinaus entscheidend die Prozessanalyse und deren Verbesserung. Weiterhin arbeitet die FIBAA kontinuierlich an der Differenzierung und Entwicklung ihrer Mitarbeiterprofile, um ein effizientes und effektives Verfahren sicher zu stellen. Die Auswahl der Mitarbeiter der FIBAA erfolgt über ein mehrstufiges Verfahren, welches die Bereichsleiter (und deren Stellvertreter), die für die Stelle relevanten Personen und die Geschäftsführung mit einbezieht. Anhand eines detaillierten Einarbeitungsplans, welcher die Teilnahme an mehreren Verfahren vorsieht, die von einem erfahrenen Betreuer begleitet werden, werden neue Mitarbeiter mit den Verfahren und Prozessen der FIBAA vertraut gemacht. Zusätzlich ermöglicht die FIBAA zur Weiterentwicklung der Mitarbeiter die Teilnahme an Kongressen und Tagungen. Die Mitarbeiter werden von den jeweiligen Bereichsleitern regelmäßig im Rahmen von Jour Fixe-Sitzungen und Workshops mit den neuen Vorgaben und deren Anwendung vertraut gemacht. Feedback-Gespräche mit Mitarbeitern werden bisher zum Ablauf der Probezeit, anschließend anlassbezogen und immer am Ende des Jahres abgehalten. Ab Januar 2012 werden Feedback-Gespräche systematisch jedes halbe Jahr abgehalten werden, und weiterhin anlassbezogen. Derzeit werden die Mitarbeiter der FIBAA in vielfältiger Weise durch Sonderurlaub und Qualifizierungsmöglichkeiten unterstützt. Um die Personalplanung nachhaltiger zu gestalten, werden bis Ende 2011 Vereinbarungen zwischen den Mitarbeitern und der Geschäftführung eingeführt. Diese werden dazu dienen, gemeinsame Perspektiven und individuelle Fördermöglichkeiten, wie z.b. konkrete Weiterbildungsmaßnahmen und Karriereentwicklungspläne, aufzuzeigen und auch eine dauerhafte Qualität der Arbeit und Zusammenarbeit zu unterstützen. Gutachterwesen Mit einem Akkreditierungs-/Zertifzierungsverfahren sind die Gutachterteams, die die jeweilige FIBAA-Kommission, der Beschwerdeausschuss sowie die Mitarbeiter der FIBAA befasst, daher schenkt die FIBAA der Auswahl und der Weiterbildung dieser Gruppen besondere Beachtung: Aufgrund der Kriterien für die Gutachterbestellung und deren konsequenten Anwendung verfügt die FIBAA über zwei Gutachter-Pools (PROG/ZERT und INST), die eine hohe Expertise aufweisen. Für die Besetzung der Gutachterpools und der Gremien werden Personenvorschläge seitens externer Partner-(Organisationen) und Einzelbewerbungen berücksichtigt. Die FIBAA berücksichtigt bei der Bestellung von Gutachtern in der Programmakkreditierung/Zertifzierung zudem die Besonderheiten und Anforderungen aller Studiengangstypen: Präsenz-, Fern-, duale und berufsbegleiten- 22
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