auf Reakkreditierung der Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA)

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1 Antrag Teil 1 auf Reakkreditierung der Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) durch den Akkreditierungsrat für die Programm- und Systemakkreditierung 1 Datum: 14. Oktober Dieses Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Es darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung der FIBAA genutzt, verwertet oder veröffentlicht werden.

2 Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) c/o economiesuisse Verband der Schweizer Unternehmen Hegibachstrasse 47 Postfach CH Zürich Gemeinnützige Stiftung nach Schweizer Recht FIBAA-Geschäftsstelle Berliner Freiheit D Bonn Deutschland Tel.: Fax: info@fibaa.org Internet: Stiftungsrat Prof. Dr. Klaus Landfried, Heidelberg, Präsident Prof. em. Dr. Jürg Manella, St. Gallen, Vizepräsident Prof. Dr. Gerhard Riemer, Wien, Vizepräsident Geschäftsführer RA Hans-Jürgen Brackmann Daisuke Motoki Handelsregister Handelsregisteramt des Kantons Zürich FA.-Nr Stiftungsaufsicht Eidgenössisches Department des Inneren - Generalsekretariat Datenschutzbeauftragter Andreas Linder 2

3 Anlagenverzeichnis 2 1. Programmakkreditierung 01 Mitgliederliste der FIBAA-Akkreditierungskommission für Programmakkreditierung (F- AK PROG) 02 Geschäftsordnung der F-AK PROG 03 Vertraulichkeits- und Datenschutzbelehrung, Befangenheitsausschluss und Einwilligung zur Datenverarbeitung für Kommissionsmitglieder 04 Handreichung Programmakkreditierung (Akkreditierungsrat) 05 Dokumentensammlung für die Programm- und Systemakkreditierung (Akkreditierungsrat) 06 Handreichung Programmakkreditierung FIBAA 07 FIBAA Dokumentensammlung für die Programmakkreditierung 08 FBK Hochschulversion (FIBAA, Fern, PhD) 09 Fragen- und Bewertungskatalog (FBK) Hochschulversion (Akkreditierungsrat) + alte Version 10 FBK Gutachterversion (FIBAA, Fern, PhD) 11 FBK Gutachterversion (Akkreditierungsrat) + alte Version 12 Kriterien für die Verleihung des FIBAA-Premiumsiegels und Qualitätsprofile für das Premiumsiegel 13 Muster Rahmenplan für die Begehung vor Ort (BvO) PROG (Akkreditierungsrat) / FIBAA Rahmenplan für die BvO PROG 14 Musterakkreditierungsbericht PROG (Akkreditierungsrat) 15 Musterakkreditierungsbericht PROG nach den Kriterien der FIBAA 16 Musterschreiben Akkreditierung/Versagung (FIBAA-Verfahren) 17 Musterbescheide Akkreditierung/Aussetzung/Versagung (Verfahren Akkreditierungsrat) 18 Mustervorlage CV s für Lehrkräfte 19 Mustervorlage Modulbeschreibung 20 Mustervorlage Curriculumsübersicht 21 Mustervorlage Lehrverflechtungsmatrix 22 Mustervertrag PROG und Allgemeine Vertragsbedingungen und Sonderbedingungen Akkreditierungsrat + Pflichtangaben FIBAA 2 Lediglich zur Vereinfachung der Lesbarkeit des Antrages erfolgt im Folgenden keine geschlechtsneutrale Differenzierung, sondern es wird ausschließlich die männliche Form verwendet. Selbstverständlich ist dessen Ausrichtung in jedem Fall geschlechtsunabhängig. 3

4 23 Mustervertrag PROG und Allgemeine Vertragsbedingungen und Sonderbedingungen FIBAA-Verfahren + Pflichtangaben FIBAA 24 Musterurkunden (Akkreditierungsrat) 25 Musterurkunden PROG (FIBAA-Verfahren) + Muster Premiumurkunde 26 Protokolle Betreuerworkshops 27 Akkreditierungsstatistik 2. Institutionelle Verfahren 28 Mitgliederliste FIBAA-Akkreditierungskommission für Institutionelle Verfahren (F-AK INST) 29 Geschäftsordnung der F-AK INST 30 Vertraulichkeits- und Datenschutzbelehrung, Befangenheitsausschluss und Einwilligung zur Datenverarbeitung, siehe Anlage Handreichung Systemakkreditierung 32 Handreichung Institutional Audit 33 Dokumentensammlung für die Programm- und Systemakkreditierung (Akkreditierungsrat), siehe Anlage Fragen- und Bewertungskatalog für die Systemakkreditierung (FBK SYS) und Fragen- und Bewertungskatalog Institutional Audit (FBK INST) 35 Mustervertrag über die Systemakkreditierung und Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) und Sonderbedingungen + Pflichtangaben FIBAA 36 Mustervertrag über die institutionelle Evaluation und AVB + Pflichtangaben FIBAA 37 Mustervertrag über ein Institutional Audit, die AVB und Sonderbedingungen + Pflichtangaben FIBAA 38 Musterbescheide für Verfahren der Systemakkreditierung (Akkreditierung/Aussetzung/Versagung) 39 Musterschreiben für ein Institutional Audit (Akkreditierung/Aussetzung/Versagung) 40 Musterurkunden Systemakkreditierung und Institutional Audit 3. Zertifizierung 41 Mitgliederliste FIBAA-Zertifizierungskommission (F-ZK ZERT) 42 Geschäftsordnung F-ZK ZERT 43 Vertraulichkeits- und Datenschutzbelehrung, Befangenheitsausschluss und Einwilligung zur Datenverarbeitung, siehe Anlage Fragen- und Bewertungskatalog für die Zertifizierung von wissenschaftlichen Weiterbildungskursen/Zertifikatskursen (Hochschul- und Gutachterversion) + Dokumentensammlung 4

5 45 Kriterien und Qualitätsprofil Premiumsiegel im Bereich Zertifizierung 46 Mustervertrag über die Zertifizierung und Allgemeine Vertragsbedingungen 47 Mustervorlage Zertifizierungsbericht 48 Vorlagen Schreiben für Zertifizierungsverfahren (Zertifizierung/Versagung) 49 Muster Urkunde ZERT + Muster Premiumurkunde ZERT 4. Beschwerdeausschuss 50 Mitgliederliste FIBAA-Beschwerdeausschuss 51 Geschäftsordnung für den FIBAA-Beschwerdeausschuss 52 Vertraulichkeits- und Datenschutzbelehrung, Befangenheitsausschluss und Einwilligung zur Datenverarbeitung, siehe Anlage Unterlagen Beratung 53 Beschluss des FIBAA-Stiftungsrats zur "Trennung von Prüfung und Beratung" 54 Vertraulichkeits- und Datenschutzbelehrung, Befangenheitsausschluss und Einwilligung zur Datenverarbeitung für Mitarbeiter(innen) 6. Unterlagen Gutachterwesen 55 Merkblatt für Gutachter in Akkreditierungsverfahren der FIBAA 56 Beschlüsse Kriterien für die Berufung von Gutachtern durch die Kommissionen der FIBAA (F-AK PROG/F-AK INST/F-ZK ZERT) 57 Muster Ablauf Gutachterschulungen und Gutachterseminare 58 Muster Vorstellungsbogen für die Tätigkeit als Gutachter in der FIBAA und Einwilligung zur Datenverarbeitung als Anlage zum Vorstellungsbogen 59 Vertraulichkeits- und Datenschutzbelehrung für Gutachter(innen) 60 Unbefangenheitserklärung Gutachter 61 Musterbögen Rückmeldung Teilnehmer an Schulungen und Seminaren der FIBAA 62 Beispiel Auswertung Gutachterbefragung 63 Protokolle Gutachterseminare 64 Muster Evaluationsbogen Gutachterbewertung durch Betreuer 65 Muster FIBAA-Gutachterteamblatt 7. Qualitätsmanagement 66 FIBAA Konzept Qualitätsmanagement 67 FIBAA-Prozesshandbuch 5

6 68 Beispiel Evaluierungsergebnisse der Verfahren durch Hochschulen 8. Verwaltung und Personal 69 FIBAA-Antragsformular 70 Beispielkalkulation Verfahrenskosten Programmakkreditierung Verfahren nach Kriterien des Akkreditierungsrates 71 Beispielkalkulation der Verfahrenskosten Systemakkreditierung für Verfahren nach Kriterien des Akkreditierungsrates 72 Mietverträge 73 Organigramm der FIBAA (Stiftung/Geschäftsstelle) 74 Belegungsplan der FIBAA-Geschäftsstelle 75 Mitarbeiterkontaktliste 76 Lebensläufe Mitarbeiter und Verfahrensbetreuer der FIBAA 77 Muster Einarbeitungsplan für Mitarbeiter der FIBAA 78 Protokolle Support-Treffen 9. Stiftungsangelegenheiten 79 Stiftungsstatut und Handelsregisterauszug 80 Leitbild der FIBAA 81 Mitgliederliste des FIBAA-Stiftungsrates 82 Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Geschäftsführung (Geschäftsordnung) 83 Interne Ordnung für die Geschäfte des Stiftungsrats 84 Verfügung Kantonales Steueramt 85 Wirtschaftsplan 2011, 1. Halbjahr 86 Revisionsbericht PR & Kommunikaton 87 Nachweis Mitgliedschaften der FIBAA in internationalen akkreditierungsrelevanten Gremien und Kooperationsverträge der FIBAA 88 Teilnahme und Mitwirkung der FIBAA an internationalen Konferenzen und Tagungen (Auswahl) 89 Workshop Quality Assurance in Lifelong Learning. Recent Developments and Future Perspectives in Bonn, Veranstalter: ENQA und FIBAA, Programm und Protokoll 90 Protokolle Jour Fixe (Auswahl) 91 Newsletter der FIBAA (Auswahl) 6

7 Kriterium 1. Selbstverständnis und Verständnis der Akkreditierungsaufgabe 1.1. Die Agentur besitzt ein öffentlich dokumentiertes Qualitätsverständnis, aus dem sie die Grundlagen ihrer Akkreditierungstätigkeit ableitet. Sie orientiert ihre Tätigkeit am Ziel der Qualitätserhöhung und legt die Hauptverantwortung der Hochschulen für Profil und Qualität von Studium und Lehre zugrunde. Zweck der Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA), einer gemeinnützigen Stiftung nach Schweizer Recht, ist die Schaffung von Transparenz im Bildungsmarkt durch die Prüfung und Bewertung von Bildungseinrichtungen und ihren Studienangeboten. Ihr Qualitätsverständnis beruht auf dem Anspruch, akademische Qualität und Employability gleichermaßen in den Blick zu nehmen. Die in Verfolg dieses Anspruchs eingesetzten Instrumente und Verfahren sollen dabei gleichermaßen differenziert, aktuell und effizient sein; ihre fortwährende Überprüfung und Anpassung ist dabei selbstverständliche Praxis der FIBAA. Das Qualitätsverständnis der FIBAA ist auf ihrer Homepage ( öffentlich dokumentiert. Weitere Dokumente, die auf dieses Qualitätsverständnis Bezug nehmen, können über die Internetseite bezogen werden. Aus Sicht der FIBAA besteht der Beitrag der Akkreditierung in der Ermittlung und Bewertung erreichter Qualität und damit auch in der Anregung von Qualitätsbewusstsein und -steigerung. Das Sinnvolle und Machbare soll mit Blick auf Kosten und Nutzen realisiert werden. Das Qualitätsverständnis ist in Ergänzung und Umsetzung ihres Mission-Statements in folgenden Überlegungen und Einstellungen geleitet (Leitbild): In Ergänzung und Umsetzung ihres Mission-Statements wird die FIBAA insbesondere von folgenden Überlegungen und Einstellungen geleitet (Leitbild): - Die FIBAA unterstützt Hochschulen in ihrem Streben nach hoher Qualität ihrer Leistungen. Respekt vor der Autonomie der Hochschulen in Forschung und Lehre bestimmt das Handeln der FIBAA in allen ihren Prozessen. Diese sind transparent und nachvollziehbar. - Regelkonformität und Zielorientiertheit bestimmen das Verhalten der FIBAA nach innen und nach außen und sind gelebte Werte. - Die Arbeit der FIBAA orientiert sich an internationalen Standards und berücksichtigt die Entwicklungen im Bildungs- und Forschungsbereich ebenso wie in der Gesellschaft, vor allem auf dem Arbeitsmarkt und in der Berufswelt. Sie ist auf Qualitätssicherung, insbesondere auf Qualitätsverbesserung ausgerichtet. - Die Ergebnisse der Prüf- und Bewertungsverfahren der FIBAA sollen Hochschulen, Studieninteressierten und der Arbeitswelt, aber auch den Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung, verlässliche Informationen 7

8 über die Leistungen von Hochschulen auch über die Grenzen hinweg liefern. - Die FIBAA ist der Überzeugung, dass sich nicht nur die Hochschulen, sondern auch alle an den Verfahren der FIBAA Beteiligten (inklusive die Mitarbeiter) in einem stetigen Lern- und Entwicklungsprozess befinden, den es zu unterstützen gilt. - Die FIBAA ist selbst einem hohen Qualitätsbegriff verpflichtet, stellt ihre Arbeit immer wieder auf den Prüfstand und optimiert so ihr Leistungspaket. - Die Verfahrensweise der FIBAA wird bestimmt von Kooperation, mit der Wissenschaft, mit Studierenden, mit der Berufspraxis, zeichnet sich durch Respekt vor allen Mitwirkenden, intern wie extern, aus und beruht auf Verlässlichkeit und Vertrauen. Der Qualitätsgedanke der FIBAA orientiert sich dabei an ihren Qualitätsgrundsätzen/Leitlinien Regelkonformität, Werteorientierung und Zielorientiertheit, die sich aus dem Leitbild der FIBAA ableiten und sich in allen Arbeitsbereichen der FIBAA widerspiegeln. Bei jeder Akkreditierung werden nationale und internationale Standards zur Qualitätssicherung zugrunde gelegt. Zentrale Aufgabe der FIBAA ist dabei die Berücksichtigung von Anforderungen und Verfahrensgrundsätzen für die Bewertung von Studiengängen und die Systemakkreditierung, wie sie einerseits durch den deutschen Akkreditierungsrat, die Kultusministerkonferenz (KMK), ggf. länderspezifische Vorgaben und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) festgelegt sind und wie sie andererseits durch europäische Richtlinien (z.b. European Standards and Guidelines (ESG), Lissabon Konvention, ECTS User s Guide) definiert sind. Zur Einhaltung der ESG ist die FIBAA auch durch ihre Mitgliedschaft in der European Association for Quality Assurance in Higher Education (ENQA) und als eine im European Quality Assurance Register for Higher Education (EQAR) eingetragene Agentur verpflichtet. Im Bereich der Programmakkreditierung werden von der FIBAA in ihren Akkreditierungsverfahren folgende fünf Kernbereiche besonders berücksichtigt: Ziele und Strategie Zulassung (Zulassungsprozess und -verfahren) Umsetzung Wissenschaftliches Umfeld und Rahmenbedingungen Qualitätssicherung Bewertet werden ausgehend von den durch die Hochschule definierten Studiengangszielen deren Angemessenheit mit Blick auf den Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse sowie ihre Umsetzung im Studiengang: die Erreichbarkeit der Studiengangsziele, die Studierbarkeit des Studienganges und die Berufsbefähigung der Studierenden (Employability), insbesondere im Hinblick auf die 8

9 Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen und unter Berücksichtigung absehbarer Entwicklungen in möglichen Berufsfeldern, sowie die Positionierung des modularisierten Studienganges im internationalen, europäischen, nationalen und/oder regionalen Hochschulraum. Dabei berücksichtigt die FIBAA die Grundsätze der Hochschulautonomie, nach denen die Hochschulen (neben der Freiheit der Forschung) im Rahmen der nationalen Vorgaben darüber bestimmen können, wie sie ihre Studiengänge konzipieren und umsetzen. Grundlage der Verfahren der Programmakkreditierung ist bislang ein Fragen- und Bewertungskatalog (FBK), der die vom Akkreditierungsrat vorgegebenen Kriterien (als Asterisk-Kriterien aufgeführt) und weitere Kriterien der FIBAA zur Bewertung der überprüften Studiengänge enthält. Diese weiteren Kriterien haben keinen Einfluss auf die Entscheidung über die Akkreditierung, auch nicht auf die Erteilung von Auflagen. Mit der Akkreditierung erhalten die Hochschulen sowohl das Siegel des Akkreditierungsrates als auch das Qualitätssiegel der FIBAA. Bei Verfahren in Deutschland informiert die FIBAA die Hochschule über die relevanten nationalen Vorgaben. Diese sind bis auf den Mustervertrag im Internet auf der FIBAA Homepage veröffentlicht. Weiterhin unterstützt die FIBAA die Hochschulen mit Informationen zu jedem Verfahrensschritt. Entsprechend den Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung vom i.d.f. vom informiert die FIBAA die antragstellende Hochschule über wesentliche Inhalte des Verfahrens, den jeweils zugrunde zu legenden FBK, die notwendigen Verfahrensschritte und die für eine Akkreditierung zu erfüllenden Kriterien (des Akkreditierungsrats und ggf. der FIBAA). Zu diesem Zweck stellt die FIBAA Mustervorlagen (Modulbeschreibungen, Curriculumsübersicht etc.) und eine Sammlung der relevanten nationalen und internationalen Dokumente (im Verfahren werden immer die zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung gültigen Beschlüsse angewendet) jeder Hochschule (unabhängig von einem Vertragsschluss) zur Verfügung. Alle einschlägigen Unterlagen und Informationen sind auf der FIBAA- Internetseite verfügbar. Zudem erhält die Hochschule (nach Vertragsschluss) regelmäßig ein Feedback nach erster Durchsicht der eingereichten Unterlagen vor der Begutachtung vor Ort. Die Standardisierung der FIBAA-Akkreditierungsverfahren durch entsprechende Verfahrensabläufe und Dokumente hat die größtmögliche Transparenz über Verfahren und Ergebnisse zum Ziel. Mit den Akkreditierungen soll dabei nicht ein einheitliches Referenzmodell etabliert, sondern Vielfalt ermöglicht werden. Die Überprüfung der Integration von Forschungsergebnissen in Studium und Lehre stellt dabei nach Ansicht der FIBAA eine Vorraussetzung dafür dar, dass Studiengänge sich an den wandelnden Bedürfnissen von Studierenden, Arbeitsmarkt und Gesellschaft stetig orientieren können. Konsequenterweise übernimmt die FIBAA die Qualitätsentwicklungsaufgabe nicht für und anstelle der Hochschulen, sondern berücksichtigt die 9

10 Hochschulautonomie als Instrument, um mittelbar die Erhöhung von Qualität und die internationale Attraktivität im Wettbewerb durch Differenzierung zu fördern. Gemäß Stiftungsstatut trägt die FIBAA zum Weiterentwicklungsprozess im Hochschulbereich auch dadurch bei, indem sie den Hochschulen in der Programmakkreditierung die Möglichkeit bietet, ein FIBAA-Qualitätssiegel zu erwerben: Zweck der Stiftung ist die gemeinnützige Förderung der Qualität und der Transparenz in Bildung und Wissenschaft durch die Vergabe eines Gütesiegels für Bildungsprogramme und für Bildungsträger im tertiären und quartären Bereich im Inund Ausland. Dieser Ansatz soll zukünftig deutlicher verfolgt werden. Um Aspekte, die die FIBAA als besonders bedeutsam für die Employability der Absolventen eines Studienganges ansieht, hervorzuheben (bspw. Soft Skills, Vermittlung von Managementaspekten, Internationalität und Interkulturalität), hat die FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme (F-AK PROG) am 21. Juli 2011 beschlossen, in Zukunft eine Differenzierung zwischen dem Siegel des Akkreditierungsrats und dem Qualitätssiegel der FIBAA vorzusehen und dafür einen eigenen Fragen- und Bewertungskatalog (FBK PROG) zusätzlich zum Fragen- und Bewertungskatalog, der die Kriterien des Akkreditierungsrates (FBK PROG AR) enthält, verabschiedet. Für den Erwerb des FIBAA-Qualitätssiegels wird es in Zukunft ein eigenes unabhängiges Verfahren geben. In diesem legt die FIBAA Wert auf eine besonders differenzierte und belastbare Bewertung, um auf dieser Grundlage den Hochschule bestmögliche Informationen zur Weiterentwicklung ihrer Studienangebote geben zu können. Zugleich erhalten die Hochschulen damit die Gelegenheit, die besondere Qualität ihrer Angebote nach innen und außen zu dokumentieren. Eine entsprechende Anpassung der Arbeitsprozesse und Anforderungen für dieses Vorhaben sowie klare Beschreibungen für eine proaktive Kommunikation wurden mit dem Ziel vorbereitet, eindeutig transparent zu machen, dass nur das Verfahren zur Erlangung des Siegels des Akkreditierungsrates für die Hochschulen in Deutschland verpflichtend ist. Zudem sollen Hochschulen in Deutschland die Wahl haben, über das Siegel des Akkreditierungsrates hinaus auch in einem kombinierten Verfahren das Qualitätssiegel der FIBAA zu beantragen. Darüber hinaus steht es den Hochschulen frei, nur das Qualitätssiegel der FIBAA zu beantragen. Der vorliegende Antrag und die beiliegende Dokumentation inklusive Anlagen berücksichtigen diese Vorgehensweise. Außerhalb der Zuständigkeit des deutschen Akkreditierungsrates berücksichtigt die FIBAA ggf. nationale Vorgaben des jeweiligen Sitzlandes einer Hochschule. In der Schweiz (im Bereich der Fachhochschulen) ist die FIBAA darüber hinaus berechtigt, Verfahren nach den Vorgaben des BBT durchzuführen, und in den Niederlanden (und Flandern) ist die FIBAA (bzw. sind einige ihrer Mitarbeiter) darüber hinaus formal zertifiziert und somit berechtigt, Begutachtungsverfahren durchzuführen. Für etablierte Studiengänge, die bereits Absolventen verzeichnen und im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens eine exzellente, die FIBAA-Qualitätsanforderungen deutlich überragende Qualität in Studium und Lehre aufweisen, verleiht die FIBAA 10

11 darüber hinaus im FIBAA-eigenen Verfahren ihr FIBAA-Premium-Siegel. Sie gibt damit Studieninteressenten, Studierenden, Absolventen, Hochschulen und dem Arbeitsmarkt verlässliche Auskunft über die herausragende Qualität des Studienganges. Für die Verleihung des Premium-Siegels an einen Studiengang setzt die FIBAA in allen fünf Kernbereichen (Ziele und Strategie, Zulassungsverfahren, Konzeption des Studienganges, Ressourcen und Dienstleistungen, Qualitätssicherung) besondere Anforderungen voraus. Bei explizit international ausgerichteten Studiengängen wird das besondere internationale Profil, bei einem MBA-Studiengang werden darüber hinaus die hierfür besonderen Anforderungen berücksichtigt (EQUAL European MBA-Guidelines). Im Bereich Systemakkreditierung werden auf der Grundlage der einschlägigen Vorgaben des Akkreditierungsrates die Aspekte Entwicklungskonzept im Bereich von Studium und Lehre, Qualifikationsziele und Studiengangsentwicklung, Steuerungssystem in Studium und Lehre, Qualitätssicherung sowie Dokumentation in Hinblick auf die systematische und regelkonforme Entwicklung und Gewährleistung des Studienangebotes geprüft. Durch die Gutachter werden dabei die Angemessenheit der Ziele (Fitness of Purpose) und die geeignete Umsetzung (Fitness for Purpose) des Qualitätssicherungssystems der Hochschule bewertet. Eine Systemakkreditierung wird ausgesprochen, wenn die Hochschule überzeugend darlegen kann, dass ihr Qualitätssicherungssystem die Einhaltung der Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen über den gesamten Akkreditierungszeitraum hinweg sicher gewährleistet. Auch in den Verfahren der Systemakkreditierung ist es das Ziel der FIBAA, die Hochschulen durch eine transparente und differenzierte Bewertung bei der Weiterentwicklung der internen Qualitätssicherung zu unterstützen. Der Qualitätsprozess zwischen den Hochschulen und der FIBAA umfasst die Information der Hochschulen in Bezug auf das Akkreditierungsverfahren sowie die Begutachtung von Inhalt und Struktur des Qualitätssicherungssystems einer Hochschule und ihrer Studiengänge. Über das in Deutschland vorgesehene Verfahren der Systemakkreditierung hinaus bietet die FIBAA, insbesondere mit Blick auf den internationalen Hochschulsektor, weitere institutionelle Prüfverfahren an: Das Institutional Audit der FIBAA nimmt alle Leistungsbereiche einer Hochschule in den Blick und bewertet diese mit Blick auf die hochschuleigene Strategie, misst sie aber auch an internationalen Standards. Das Verfahren wurde von der FIBAA erst kürzlich entwickelt bislang wurde einer Hochschule das FIBAA-Qualitätssiegel für Institutional Audit verliehen, zwei weitere Hochschulen befinden sich aktuell in weit fortgeschrittenen Verfahren. Um der Nachfrage nach externer Beratung von Hochschulen durch ein gutachterliches Verfahren nachzukommen, bietet die FIBAA ferner auch 11

12 institutionelle Evaluationen, in der Regel gemäß dem Erkenntnisinteresse der Hochschule, an. Auch mit diesen Verfahren wurden erste Erfahrungen gesammelt. Ziel der FIBAA ist es darüber hinaus, durch ihre Verankerung in internationalen Netzwerken sicherzustellen, dass die Akkreditierungsarbeit im internationalen Kontext vergleichbar wird. Dies geschieht nicht nur durch die Berücksichtigung internationaler Standards in den FIBAA-Akkreditierungsverfahren, sondern auch durch die regelmäßige Teilnahme und Präsenz in internationalen Gremien und Ausschüssen, in welchen die Stiftung an der Vergleichbarkeit von Qualitätsstandards und Qualitätssicherungsverfahren im Bildungsbereich mitarbeitet. Neueste Entwicklungen im Akkreditierungsbereich werden entsprechend per Newsletter oder Pressemitteilungen kommuniziert. Auch hat die FIBAA begonnen, Foren zum Informationsaustausch zu organisieren, zuletzt in Zusammenarbeit mit ENQA zum Thema Quality Assurance in Lifelong Learning am 16./17. Mai 2011 in Bonn. Diesem Bericht zugrunde gelegt sind die überarbeiteten Statuten der FIBAA vom 28. März 2011, die der Schweizer Stiftungsaufsicht zur Überprüfung vorliegen. Referenzdokumente: Internetseite der FIBAA ( Handreichung Programm- und Systemakkreditierung (Akkreditierungsrat) (Anlagenziffer: 04/31) Dokumentensammlung für die Programm- und Systemakkreditierung (Akkreditierungsrat) (05) Handreichung Programmakkreditierung FIBAA (06) FIBAA Dokumentensammlung für die Programmakkreditierung (07) FBK PROG für Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften (neu), FBK PROG für Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften, Fernstudien (neu) (08/10) FBK PROG PhD (08/10) Fragen- und Bewertungskatalog (FBK) PROG für Wirtschaftswissenschaften (alt) (09/11) FBK PROG Akkreditierungsrat (neu) (09/11) Mustervorlage CV s für Lehrkräfte (18) Mustervorlage Modulbeschreibung (19) Mustervorlage Curriculumsübersicht (20) Mustervorlage Lehrverflechtungsmatrix (21) FBK SYS (34) FIBAA Konzept Qualitätsmanagement (66) Stiftungsstatut der FIBAA (79) Leitbild der FIBAA (80) Nachweise Mitgliedschaften und Kooperationsverträge (87) Newsletter (91) 12

13 1.2. Die Agentur akkreditiert hochschultypenübergreifend und bei der Zulassung für Programmakkreditierung auch fächerübergreifend. Die FIBAA begutachtet und akkreditiert im Bereich Programmakkreditierung Bachelor-, Master- und PhD-Studiengänge 3 im wirtschafts-, rechts- und sozialwissenschaftlichen Bereich. Die Leistung richtet sich an deutsche und ausländische Hochschulen in staatlicher und privater Trägerschaft; letztere mit staatlicher Anerkennung oder in Gründung. Das Fächerspektrum umfasst auch Joint Programmes, die eine der genannten Fächerfamilien einbeziehen. Vereinzelt finden Kooperationen mit anderen Agenturen statt, wenn Hochschulen auch für Studiengänge außerhalb des FIBAA-Spektrums Akkreditierungen anstreben bzw. im Rahmen der Systemakkreditierung entsprechende Studiengänge in die Programmstichprobe fallen. Zu diesem Zweck wurde 2006 (ergänzt 2008) ein Kooperationsabkommen mit der Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Heilpädagogik, Pflege, Gesundheit und Soziale Arbeit e.v. (AHPGS) und der Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik (ASIIN) geschlossen. Die Richtlinien für die Zusammenarbeit sind im Kooperationsabkommen festgelegt. Die Kooperationen dienen auch dazu, in Zusammenarbeit mit den Partneragenturen gemeinsame akkreditierungsspezifische Interessen im nationalen und internationalen Bereich zu vertreten. Dies betrifft vor allem den Informationsaustausch oder die Weiterentwicklung von Verfahren und Richtlinien in Bezug auf gemeinsam durchgeführte Projekte. Institutionelle Verfahren wie die Systemakkreditierung oder das Institutional Audit der FIBAA berücksichtigen zwar die Güte ausgewählter Studiengänge, im Kern wenden sich diese Verfahren jedoch der Organisation und dem Management einer Hochschule zu und sind insofern fachunspezifisch. Die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Verfahrens der Systemakkreditierung sind in einschlägigen Vorgaben hochschulübergreifend geregelt und werden entsprechend von der FIBAA umgesetzt. Hinsichtlich des Institutional Audit macht die FIBAA eine staatliche Anerkennung einer Hochschule zur Bedingung für die Durchführung eines entsprechenden Verfahrens. Dabei strebt die FIBAA bei institutionellen Verfahren zu diesem frühen Zeitpunkt eine Profilierung auf den Bereich der wirtschaftsnahen/ wirtschaftsbezogenen Hochschulen an. Sollten sich weitere Kooperationsmöglichkeiten ergeben, wird die FIBAA sie unterstützen. 3 Für PhD-Studiengänge wird nur das FIBAA-eigene Verfahren zur Erlangung des FIBAA- Qualitätssiegels für PhD-Studiengänge angeboten. 13

14 Referenzdokumente: Internetseite der FIBAA ( Handreichung Programm- und Systemakkreditierung (Akkreditierungsrat) (04/31) Handreichung Programmakkreditierung FIBAA (06) Kooperationsabkommen zwischen der Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Heilpädagogik, Pflege, Gesundheit und Soziale Arbeit e.v. (AHPGS), der Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik (ASIIN) und der Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) vom 03. März 2006 und 10. Juni (87) Kriterium 2. Strukturen und Verfahren 2.1. Für die Zulassung zur Programmakkreditierung und/oder Systemakkreditierung weist die Agentur verbindliche interne Strukturen und Verfahren nach, welche die korrekte und konsistente Anwendung der Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung in der aktuellen Fassung gewährleisten. Zuständigkeiten und Verantwortungen der Organe sowie ihre personelle Besetzung sind zweckmäßig und rechtlich geregelt. Bei einer Anfrage wird mit einem Bildungsträger ein Informationsgespräch geführt, in dessen Verlauf dieser folgende Unterlagen erhält, die in Zukunft an die jeweiligen Verfahren angepasst sind (Verfahren nach den Maßgaben des deutschen Akkreditierungsrates oder Verfahren nach FIBAA-Kriterien): Antragsformular für die Akkreditierung, jeweiligen Fragen- und Bewertungskatalog (FBK), Handreichung AR für Programm- und Systemakkreditierung, im Falle der FIBAA- Programmakkreditierung die Handreichung FIBAA Programmakkreditierung, Dokumentensammlung AR Programm- und Systemakkreditierung, im Falle der FIBAA-Programmakkreditierung die Dokumentensammlung FIBAA Programmakkreditierung, Mustervertrag und die Allgemeinen Verfahrensbedingungen (AVB), die Sonderbedingungen Programm- und Systemakkreditierung im Auftrag der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland, im Falle der FIBAA-Programmakkreditierung die Sonderbedingungen für die Vergabe des FIBAA-Qualitätssiegels für Programmakkreditierung sowie die Pflichtangaben nach 2 DL-InfoV4, 4e BDSG, 5 TMG, 55 RStV. In diesem Zusammenhang erhält die Hochschule alle wesentlichen Informationen und Ablaufschritte zur Durchführung des Akkreditierungsverfahrens, so wie sie in den Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung vorgegeben sind. Die Unterlagen sind bis auf den Mustervertrag im Internet auf der FIBAA-Homepage veröffentlicht. Für Nachfragen stehen die Bereichsleiter, die 4 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, Bundesdatenschutzgesetz, Telemediengesetz, Rundfunkstaatsvertrag 14

15 Geschäftsführung oder der jeweilige Betreuer zur Verfügung. Im Rahmen des ersten Informationsgesprächs prüfen die Bereichsleiter oder die Geschäftsführung darüber hinaus, ob die Bildungsträger bzw. ihre Programme zum Akkreditierungsverfahren zugelassen werden können. Dies ist dann der Fall, wenn es sich bei den Bildungsträgern um staatliche oder staatlich anerkannte Hochschulen bzw. um Hochschulen in Gründung handelt und die Programme dem Spektrum der FIBAA entsprechen. Der FIBAA ist es ein Anliegen. die vorhandenen Verfahrensunterlagen stetig weiter zu entwickeln und zu verbessern. Als Grundlage dient hier der regelmäßig stattfindende Jour Fixe, der zur Vermittlung von Fachwissen über die Anwendung oder auch zur Auslegung von Kriterien und Koordination des Akkreditierungsprozesses dient, sowie der stetige Kontakt mit und die Rückmeldungen von Hochschulen. Hier werden unter anderem Beschlüsse und Mitteilungen des Akkreditierungsrates, der KMK und der HRK besprochen. Bei Bedarf werden für die Zuarbeit der F-AK s Arbeitsgruppen gebildet. Für die Weiterentwicklung der FBKs wird ein Themenspeicher gebildet, der der zuständigen F-AK zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt wird. Eine weitere Kommunikationsmöglichkeit ist der mehrmals im Jahr erscheinende Newsletter der FIBAA, in dem einerseits Themen vertieft und andererseits aktuelle Entwicklungen aus dem Bereich Akkreditierung dargestellt werden. Mittels Newsletter und Jour Fixe werden die Beteiligten über alle aktuellen Entwicklungen und neuen Anforderungen informiert. Verfahrensablauf Programmakkreditierung Im Zuständigkeitsbereich des deutschen Akkreditierungsrats kann sich die Hochschule im Bereich der Programmakkreditierung zukünftig entweder für ein Verfahren nach dessen Kriterien oder für ein Verfahren nach FIBAA-Kriterien oder für ein kombiniertes Verfahren entscheiden. Für die Programmakkreditierung wird auf der Grundlage der Informationen der Hochschule zunächst ein passendes Angebot erstellt, welches die Trennung der Verfahren des Akkreditierungsrates und der FIBAA berücksichtigt und die Vorgaben des Akkreditierungsrates umsetzt. Auf Basis dieses Angebots wird auf Anfrage der Hochschule ein Vertrag (sofern in der Programmakkreditierung auch die Erlangung des FIBAA-Qualitätssiegels beantragt wird, wird hierzu ein gesonderter Vertrag erstellt) erstellt. Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) und die jeweiligen Sonderbedingungen gemäß gewähltem Akkreditierungsverfahren sowie die Pflichtangaben nach 2 DL-InfoV, 4e BDSG, 5 TMG, 55 RStV. Nach Vertragsabschluß und Einreichung einer Selbstdokumentation findet FIBAA-intern zunächst eine Vorprüfung der Unterlagen statt. Eine eigens hierfür zuständige FIBAA-Mitarbeiterin prüft die Unterlagen zunächst auf Vollständigkeit und fordert ggf. fehlende Unterlagen bei der Hochschule nach. In einem zweiten Schritt verfasst sie für den internen Gebrauch einen Vermerk, in dem sie ggf. auf formale Mängel aufmerksam macht. Mit dieser vorgeschalteten Qualitätsschleife werden nicht nur die Verfahrensbetreuer entlastet, es wird auch maßgeblich für Verfahrensgleichheit und eine hohe Qualität der Verfahrensbetreuung gesorgt. 15

16 Nach Einreichen der Selbstdokumentation wird von der eigens hierfür zuständigen Mitarbeiterin der FIBAA zentral für das jeweilige Verfahren ein Vorschlag für die Zusammensetzung des Gutachterteams nach vorab durch die F-AK PROG definierten und objektivierbaren Kriterien erarbeitet. Die F-AK PROG entscheidet über das Gutachterteam und bestellt es für das einzelne Verfahren. Die Hochschule wird über die Zusammensetzung der Gutachterteams informiert und erhält Gelegenheit, Bedenken aufgrund vermuteter Befangenheit gegen die Zusammensetzung des Gutachterteams geltend zu machen. Die Betreuer (Projektmanager/Beauftragte für Akkreditierungsverfahren) begleiten die Gutachter, die die Akkreditierung als Peers durchführen, bei der Begutachtung vor Ort und erstellen nach der Begutachtung vor Ort die Akkreditierungsberichte in Zusammenarbeit mit diesen. Dabei sieht das Qualitätsmanagement der FIBAA vor, dass die Entwürfe der Gutachterberichte von der Geschäftsführung zunächst nach Konformität mit den relevanten Vorgaben und nach Abstimmung mit den Gutachtern auf Orthographie und Interpunktion hin durchgesehen werden. Nach erfolgter Abstimmung wird das Gutachten ohne Beschlussempfehlung der Hochschule zur Stellungnahme zugesandt. Im Zuständigkeitsbereich des deutschen Akkreditierungsrats kann eine Hochschule neben der Programmakkreditierung auch die Systemakkreditierung beantragen. Die FIBAA vergibt bei einem erfolgreichen Abschluss des Verfahrens das Siegel des Akkreditierungsrates. Verfahrensablauf Systemakkreditierung Der Verfahrensablauf in der Systemakkreditierung entspricht in Teilen dem der Programmakkreditierung, allerdings gibt es auch einige Besonderheiten. Zeigt sich eine Hochschule interessiert an einer Systemakkreditierung, informiert die FIBAA in einer Besprechung die Vertreter der Hochschule zunächst über den Ablauf des Verfahrens, die Kriterien des Akkreditierungsrates und die zu erwartenden Kosten für das Verfahren. Besteht bei der Hochschule weiterhin Interesse an einer Systemakkreditierung, erstellt die FIBAA ein entsprechendes Angebot. Erklärt sich die Hochschule mit dem Angebot einverstanden, kommt ein Vertrag zustande. Bestandteil dieses Vertrags sind die zugehörigen AVB und die Sonderbedingungen sowie die Pflichtangaben nach 2 DL-InfoV 4e BDSG, 5 TMG, 55 RStV. Die Hochschule erhält darüber hinaus die FIBAA-Handreichung Systemakkreditierung, der sie neben den einschlägigen Vorgaben und Kriterien für die Systemakkreditierung u.a. auch den Verfahrensablauf im Detail noch einmal entnehmen kann. Nach Vertragsschluss reicht die Hochschule einen Antrag auf Systemakkreditierung bei der FIBAA ein, dem einige grundlegende Informationen zur Hochschule und ihrem Qualitätsmanagementsystem sowie hinsichtlich der sonstigen Zulassungskriterien für die Systemakkreditierung beizufügen sind. Auf dieser Grundlage entscheidet die FIBAA über die Eröffnung des Verfahrens der Systemakkreditierung und teilt diese Entscheidung der Hochschule binnen vier Wochen schriftlich unter Beifügung einer Stellungnahme zum Antrag mit 16

17 ( Vorprüfung ). Wird das Verfahren nicht eröffnet, sind von der Hochschule nur die der FIBAA bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten zu erstatten (i.d.r ,- ). Sofern das Verfahren durch die FIBAA formell eröffnet wurde, wird die Hochschule gebeten, eine Selbstdokumentation auf Grundlage des Fragen- und Bewertungskataloges für die Systemakkreditierung einzureichen. Nach Eingang der Selbstdokumentation wird durch den Leiter des Bereichs Institutionelle Verfahren ein Mitarbeiter der FIBAA für die Betreuung des Verfahrens zugeteilt, zu einem späteren Zeitpunkt wird ggf. ein weiterer Betreuer für das Gutachterteam der Programmstichprobe benannt. Nach Einreichen der Selbstdokumentation wird von der eigens hierfür zuständigen Mitarbeiterin der FIBAA in Abstimmung mit dem Leiter des Bereichs Institutionelle Verfahren und dem zuständigen Verfahrensbetreuer zentral ein Vorschlag für das Gutachterteam für die Systembewertung, zu einem späteren Zeitpunkt auch für das Gutachterteam für die Programmstichprobe erarbeitet. Die F-AK INST entscheidet über die Gutachterteams und bestellt sie für das einzelne Verfahren. Die Hochschule wird über die Zusammensetzung der Gutachterteams informiert und erhält Gelegenheit, Bedenken aufgrund vermuteter Befangenheit gegen die Zusammensetzung des Gutachterteams geltend zu machen. In den Händen der Betreuer (Projektmanager/Beauftrage für Akkreditierungsverfahren) liegt im Weiteren (sowohl Programm- als auch Systemakkreditierung) sowohl die Organisation und FIBAA-seitige Abwicklung des Akkreditierungsverfahrens als auch die Begleitung des/der Gutachterteams bei den Begutachtungen vor Ort sowie schließlich die Erstellung von Berichtsentwürfen entsprechend den gutachterlichen Einschätzungen. Nach erfolgter Abstimmung wird das Gutachten ohne Beschlussempfehlung der Hochschule zur Stellungnahme zugesandt. Die Akkreditierungsberichte und die Hochschulstellungnahmen bilden die Grundlage für die unabhängige Akkreditierungsentscheidung durch die jeweiligen FIBAA-Akkreditierungskommissionen. Die Betreuer stehen den FIBAA- Akkreditierungskommissionen jederzeit für Nachfragen im Rahmen der Entscheidungsfindung zur Verfügung. Nach deren Entscheidung werden den Hochschulen der Akkreditierungsbericht und das Votum der jeweiligen FIBAA- Akkreditierungskommission übermittelt. Die Gutachter werden dabei kontinuierlich über die Verfahrensschritte durch den jeweiligen Betreuer informiert. Im Anschluss daran wird das akkreditierungsratsrelevante Gutachten, sofern die Hochschule aus datenschutzrechtlichen Gründen hiergegen keine Einwände geltend macht, in Gänze auf der FIBAA-Homepage und der Datenbank der HRK veröffentlicht. Das FIBAArelevante Gutachten in der Programmakkreditierung wird, sofern die Hochschule aus datenschutzrechtlichen Gründen hiergegen keine Einwände geltend macht, in Gänze auf der FIBAA-Homepage veröffentlicht. 17

18 Entscheidungskriterien Aufgabe der ehrenamtlich tätigen Mitglieder der FIBAA- Akkreditierungskommissionen ist es gemäß Geschäftsordnung, das jeweilige Bewertungsinstrumentarium (z.b. den FBK) und die Verfahrensrichtlinien regelmäßig zu evaluieren und diese bei Bedarf weiterzuentwickeln. Im jeweiligen FBK sind alle Qualitätsanforderungen enthalten, die in einem Akkreditierungsverfahren herangezogen werden. Damit ist für die Hochschule eine transparente, genaue und vollständige Beschreibung der zu überprüfenden Qualitätskriterien vorhanden. Durch die Anwendung des FBKs wird sichergestellt, dass die Entscheidungen der Gutachter und der FIBAA-Akkreditierungskommission vergleichbar sind. Grundlage des Verfahrens der Programmakkreditierung zur Vergabe des Gütesiegels des Akkreditierungsrates ist vor diesem Hintergrund der FIBAA-Fragenund Bewertungskatalog Akkreditierungsrat (FBK PROG AR). Grundlage des gesonderten FIBAA-Verfahrens der Programmakkreditierung zur Vergabe des FIBAA-Qualitätssiegels ist der FIBAA-Fragen- und Bewertungskatalog für Programmakkreditierung (FBK PROG). Der Fragen- und Bewertungskatalog für Akkreditierungsverfahren im Auftrag des Akkreditierungsrates wird für die Akkreditierung an deutschen Hochschulen in Übereinstimmung mit den in Deutschland einschlägigen Vorgaben (z.b. Kultusministerkonferenz, Akkreditierungsrat) entwickelt. Die Fragen- und Bewertungskataloge der FIBAA stehen im Einklang mit: - den European Standards & Guidelines (ESG); - dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQF) und den darin enthaltenen Dublin Descriptors (DD); - etwaigen fachspezifischen Standards (z.b. EQUAL-MBA Guidelines). Aufgrund der Besonderheiten und unterschiedlichen Anforderungen der verschiedenen Studiengangstypen hat die FIBAA neben dem Fragen- und Bewertungskatalog (FBK), der die Kriterien des Akkreditierungsrates enthält, folgende Fragen- und Bewertungskataloge für ihre Programmakkreditierungsverfahren entwickelt: FBK für die Akkreditierung von wirtschafts-, rechts-, und sozialwissenschaftlich ausgerichteten Präsenz-Bachelor- und Master- Studiengängen; FBK-Fern für Fern-Studiengänge in diesem Segment Der FBK-Fern ist ein vollständiger Fragen- und Bewertungskatalog, der um fernstudienspezifische Kriterien ergänzt wurde. Er eignet sich daher auch für 18

19 Bachelor- und Master-Programme, die beidermaßen als Präsenz- und Fernstudiengang angeboten werden; FBK PhD für Doktoratsprogramme (wirtschafts-, rechts-, oder sozialwissenschaftlich ausgerichtete Promotionsstudiengänge). Zur Unterstützung der Hochschulen, die eine Systemakkreditierung durch die FIBAA wünschen, hat die FIBAA einen Fragen- und Bewertungskatalog für Systemakkreditierung (FBK SYS) entwickelt, der alle relevanten Qualitätskriterien in Form von Fragen und Benchmarks enthält und den Hochschulen so als Basis für die Erstellung ihrer Selbstdokumentation dient. Dieser Katalog umfasst die verbindlichen Beschlüsse des Akkreditierungsrates zur Systemakkreditierung. Jedes Qualitätskriterium im FBK SYS wird im Rahmen der Systemakkreditierung von den Gutachtern bewertet. Alle Bewertungen werden in einem ausführlichen Gutachterbericht erfasst. Im Rahmen eines Systemakkreditierungsverfahrens werden dabei, wie oben erwähnt, die folgenden Aspekte geprüft: Entwicklungskonzept im Bereich von Studium und Lehre, Qualifikationsziele und Studiengangsentwicklung, Steuerungssystem in Studium und Lehre, Qualitätssicherung sowie Dokumentation. Trennung von Prüfung und Beratung Die FIBAA trennt zwischen Prüfung und Beratung, um Interessenskonflikte im Vorhinein auszuschließen und Objektivität in den Begutachtungsverfahren sicherzustellen. Eine Beratungsleistung ist dabei zu verzeichnen, wenn eine Hochschule die FIBAA beauftragt, ihr über das o.a. Informationsgespräch hinaus Lösungen, z.b. bei der Studiengangsgestaltung, zu empfehlen. Im Bereich der institutionellen Verfahren werden Hochschulen von der FIBAA grundsätzlich entweder beraten oder aber geprüft. In der Kommunikation mit Interessenten wird darauf hingewiesen, dass eine Kombination beider Leistungen nicht möglich ist. Im Bereich der Programmakkreditierung wird darauf ebenso in den einschlägigen Dokumenten hingewiesen. Eine Trennung wird hier maßgeblich durch eine personelle Trennung gewährleistet, indem die beratenden Mitarbeiter nur vereinzelt die Betreuung von Akkreditierungsverfahren übernehmen und dies nur unter der Maßgabe, dass sie die betreffende Hochschule nicht beraten (haben). Stattdessen wird in der Regel für ein Akkreditierungsverfahren bei einer Hochschule, die eine FIBAA-Beratung in Anspruch genommen hat, ein externer Beauftragter für Akkreditierungsverfahren eingesetzt, der durch seine freischaffende Funktion keinen direkten Einblick in die Beratungstätigkeit der Agentur nehmen kann. Darüber 19

20 hinaus müssen beratende Mitarbeiter der FIBAA eine Verschwiegenheitserklärung in Bezug zu ihrer Tätigkeit unterzeichnen. Dieses Vorgehen ist bereits Teil der Verfahrensweise der FIBAA und wurde noch zusätzlich vom Stiftungsrat als Beschluss festgelegt (als Anlage beigefügt). Interne Strukturen zur qualitativen Verbesserung der Verfahren Wie dargestellt wird die Selbstdokumentation nach Eingang zunächst intern durch eine eigens hierfür zuständige FIBAA-Mitarbeiterin auf Vollständigkeit geprüft; ggf. werden fehlende Unterlagen bei der Hochschule nachgefordert. In einem zweiten Schritt verfasst sie für den internen Gebrauch einen Vermerk, in dem sie ggf. auf formale Mängel aufmerksam macht. Mit dieser vorgeschalteten Qualitätsschleife werden nicht nur die Verfahrensbetreuer entlastet, es wird auch maßgeblich für Verfahrensgleichheit und eine hohe Qualität der Verfahrensbetreuung gesorgt. Wichtig ist der FIBAA die Stimmigkeit ihrer Entscheidungen und die Verfahrensgleichheit. Hierfür sorgt unter anderem die angeführte interne Vorprüfung der Selbstdokumentation, die Verfassung der Berichtsentwürfe durch die Betreuer und das Korrekturverfahren ( 4-Augen-Prinzip ) vor Veröffentlichung der Berichte. Hinzu kommt, dass die Gutachterteams nicht nur von einer Mitarbeiterin zentral für alle Verfahren zusammengestellt/vorgeschlagen und von den jeweiligen F- AKs für das einzelne Verfahren bestellt werden, sondern dass ebenfalls die Überprüfung der Auflagenerfüllung aus einer Hand koordiniert wird. Die FIBAA überprüft die Erfüllung der anlässlich der Akkreditierung erteilten Auflagen durch die Hochschule. In der Geschäftsstelle wird eine entsprechende Wiedervorlage geführt. Für die Überprüfung der Auflagenerfüllung und das Fristenmonitoring im Rahmen einer Akkreditierung ist eine hierfür zuständige FIBAA-Mitarbeiterin verantwortlich. Sie stellt die Vollständigkeit der von der Hochschule eingereichten Unterlagen fest und leitet sie den mit dem jeweiligen Verfahren befassten Gutachtern zur Beratung weiter. Die Gutachter verfassen daraufhin eine Beschlussempfehlung. Auf dieser Basis stellt die jeweilige FIBAA-Akkreditierungskommission ggf. die Erfüllung der Auflagen fest oder hebt die Akkreditierungsentscheidung auf. Dies sichert die durchgängige Anwendung der Vorgaben und vereinfacht die Abstimmungen im Verfahren. Die Tätigkeiten dreier Stabsstellen, besetzt von einer Qualitätsmanagementbeauftragten, einem Assistenten der Geschäftsführung und einem Datenschutzbeauftragten/Innenrevisor, unterstützen darüber hinaus entscheidend die Prozessanalyse und deren Verbesserung. Weiterhin arbeitet die FIBAA kontinuierlich an der Differenzierung und Entwicklung ihrer Mitarbeiterprofile, um ein effizientes und effektives Verfahren sicher zu stellen. Zur Umsetzung der Verfahren wurden die Gremien der Stiftung (Stiftungsrat, Geschäftsführung, Revisionsstelle) eingerichtet, wobei es sich bei der Revisionsstelle um eine unabhängige Schweizer Treuhandgesellschaft handelt, die vom Stiftungsrat 20

21 bestimmt wird und die die Arbeit der FIBAA unter wirtschaftlichen/finanziellen Aspekten überprüft. Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten dieser Gremien, der FIBAA- Akkreditierungskommissionen und ihrer Mitglieder, des Beschwerdeauschusses und aller notwendigen Stellvertreterregelungen sind in den jeweiligen Geschäftsordnungen und Statuten oder auch in internen Weisungen geregelt. Der ehrenamtlich agierende Stiftungsrat konstituiert und ergänzt sich eigenständig und nimmt auch seine Wiederwahl vor. Er legt die Richtlinien gemäß den Statuten fest, bestellt und überwacht die Geschäftsführung und beruft die Mitglieder der Kommissionen und des Beschwerdeausschusses. Die genauen Aufgaben und Kompetenzbereiche der Geschäftsführung sind in den Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Geschäftführung (Geschäftsordnung) aufgeführt. Referenzdokumente: Internetseite der FIBAA ( Geschäftsordnung der F-AK PROG (01) Handreichung Programm- und Systemakkreditierung (Akkreditierungsrat) (04/31) Dokumentensammlung Programm- und Systemakkreditierung (Akkreditierungsrat) (05) Handreichung Programmakkreditierung FIBAA (06) FIBAA Dokumentensammlung für die Programmakkreditierung (07) FBK PROG für Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften (neu), FBK PROG für Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften Fernstudien (neu) (08/10) FBK PROG PhD (08/10) FBK PROG für Wirtschaftswissenschaften (alt) und FBK PROG AR (neu) (09/11) Muster Rahmenplan für die Begehung vor Ort (BvO) PROG (Akkreditierungsrat) / FIBAA Rahmen für die BvO PROG (13) Musterakkreditierungsbericht PROG (Akkreditierungsrat) (14) Musterakkreditierungsbericht PROG nach den Kriterien der FIBAA (15) Musterschreiben Akkreditierung/Versagung (FIBAA-Verfahren) (16) Musterbescheide Akkreditierung/Aussetzung/Versagung PROG und SYS (Verfahren Akkreditierungsrat) (17/38) Mustervertrag PROG und Mustervertrag über die Systemakkreditierung (22/35) Sonderbedingungen Programm- und Systemakkreditierung im Auftrag der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland und Allgemeine Vertragsbestimmungen + Pflichtangaben nach 2 DL-InfoV, 4e BDSG, 5 TMG, 55 RStV (22/35) Sonderbedingungen für die Vergabe des FIBAA-Qualitätssiegels für Programmakkreditierung (23) 21

22 Geschäftsordnung der F-AK INST (29) Geschäftsordnung für den FIBAA-Beschwerdeauschuss (51) Beschluss des FIBAA-Stiftungsrats zur Trennung von Prüfung und Beratung (53) Vertraulichkeits- und Datenschutzbelehrung, Befangenheitsausschluss und Einwilligung zur Datenverarbeitung für Mitarbeiter(innen) (54) Merkblatt für Gutachter in Akkreditierungsverfahren der FIBAA (55) Beschlüsse Kriterien für die Berufung von Gutachtern durch die Kommissionen der FIBAA (F-AK PROG/F-AK INST/F-ZK ZERT) (56) FIBAA Konzept Qualitätsmanagement (66) und FIBAA Prozesshandbuch (67) FIBAA-Antragsformular (69) Organigramm der FIBAA (Stiftung/Geschäftstelle) (73) FIBAA Stiftungsstatut (79) Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Geschäftführung (Geschäftsordnung) (82) Interne Ordnung für die Geschäfte des Stiftungsrats (83) Revisionsbericht 2010 (86) Protokolle Jour Fixe (90) Newsletter der FIBAA (91) 2.2. Die Agentur beteiligt die für die Aufgabenerfüllung relevanten Interessenträgerinnen und -träger (Wissenschaft, Studierende und Berufspraxis) Der Stiftungsrat besteht gemäß Statut aus sechs bis fünfzehn Mitgliedern. Sechs Verbände und Vereinigungen aus der Schweiz, Österreich und Deutschland können jeweils ein Mitglied in den Stiftungsrat delegieren. Derzeit setzt sich der Stiftungsrat aus fünf Hochschulvertretern, zwei Unternehmensvertretern und sechs Verbandsvertretern zusammen. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre, eine Wiederwahl ist unbeschränkt zulässig. Die Kommissionsmitglieder der F-AK PROG werden vom Stiftungsrat für die Amtszeit von drei Jahren berufen. Sie umfasst in der Regel zwanzig Mitglieder, die sich gemäß Geschäftsordnung aus den Statusgruppen Hochschulvertreter, Berufspraxis und Studierende zusammensetzen. Dies gilt analog für die FIBAA- Akkreditierungskommission für institutionelle Verfahren (F-AK INST). Derzeit hat die F-AK PROG 19 Mitglieder, davon zehn Hochschulvertreter, sieben Praxisvertreter (inklusive einem Gewerkschaftsvertreter) und zwei Studierende. Die F-AK INST hat derzeit 11 Mitglieder und setzt sich derzeit aus fünf Hochschulvertretern, fünf Praxisvertretern (inklusive einem Gewerkschaftsvertreter) und einem Studierenden zusammen. Der Beschwerdeausschuss der FIBAA besteht derzeit aus zwei Hochschulvertretern, einem Praxisvertreter sowie einem Studierenden. In der F-AK PROG sind mit Stand September 2011 zwei Mitglieder aus der Schweiz und je ein Mitglied aus den Niederlanden, Spanien und Österreich vertreten. Die F- AK INST weist je ein Mitglied aus Österreich, der Schweiz und Ungarn auf. Da die 22

23 Amtszeiten zzt. auslaufen, wird die künftige Zusammensetzung der Kommission internationaler sein. Hochschulvertreter, Studierende und Berufspraxisvertreter sind in jedem Gutachterteam vertreten und in allen Stadien des Verfahrens, von der Sichtung der Selbstdokumentation bis zur Entscheidung über die Akkreditierung beteiligt. An jedem Akkreditierungsverfahren nehmen dabei als Wissenschaftsvertreter ein Vertreter der Fachhochschulen und ein Universitätsvertreter teil. Bei Verfahren im Bereich Systemakkreditierung nimmt in der Regel ein internationaler Vertreter teil. Zu beachten ist ebenfalls, dass bei Clusterakkreditierungen (Bündel mehrerer fachlich affiner Studiengänge) das Gutachterteam entsprechend dem Fächerspektrum vergrößert wird. Insgesamt sind derzeit 397 bestellte Gutachter und 102 Gutachter auf Probe im Gutachterpool für Programmakkreditierung erfasst, wobei sich die Expertise wie folgt verteilt: Universitätsvertreter 140 Fachhochschulvertreter 180 Berufspraxisvertreter 109 Studentische Vertreter 51 Berufsakademievertreter 9 Fernstudienvertreter 11 Insgesamt wurden im Jahr Gutachter für Programmakkreditierungen eingesetzt, im laufenden Jahr sind es bisher 129. In 33 Verfahren wurden ausländische Gutachter eingesetzt. Im Gutachterpool für Institutionelle Verfahren sind 37 bestellte Gutachter und zwei Gutachter auf Probe erfasst, wobei sich hier die Expertise wie folgt verteilt: Universitätsvertreter 12 Fachhochschulvertreter 10 Berufspraxisvertreter 11 Studentische Vertreter 6 Von diesen kommen 12 Gutachter und ein Gutachter auf Probe aus dem Ausland (Bulgarien, Niederlande, Österreich, Rumänien, Schweiz, Ungarn). Insgesamt wurden im laufenden Jahr 16 Gutachter im Bereich institutionelle Verfahren eingesetzt. Die geringere Anzahl von Gutachtern im Gutachterpool für 23

24 Institutionelle Verfahren ist dem Umstand geschuldet, dass sich dieser Bereich noch im Aufbau befindet. Zur Entwicklung des Bereichs Systemakkreditierung wurde von den Gremien die Vorsitzendenfunktion in der F-AK PROG und F-AK INST zunächst mit denselben Personen besetzt, um eine homogene Entscheidungsfindung insbesondere bei der Einführung und Entwicklung der Systemakkreditierung zu gewährleisten. Referenzdokumente: Internetseite der FIBAA ( Mitgliederliste der F-AK PROG (01) Geschäftsordnung der F-AK PROG (02) Mitgliederliste der F-AK INST (28) Geschäftsordnung der F-AK INST (29) Mitgliederliste FIBAA-Beschwerdeausschuss (50) Geschäftsordnung für den FIBAA-Beschwerdeausschuss (51) Merkblatt für Gutachter in Akkreditierungsverfahren der FIBAA (55) Organigramm der FIBAA (Stiftung/Geschäftsstelle) (73) Stiftungsstatut der FIBAA (79) Mitgliederliste Stiftungsrat (81) Interne Ordnung für die Geschäfte des Stiftungsrats (83) 2.3. Die Kompetenz der an den Verfahren Beteiligten hinsichtlich aller für die Prüfungsverfahren der Programmakkreditierung oder der Systemakkreditierung relevanten Bereiche ist durch geeignete Auswahlverfahren und Vorbereitung gewährleistet. Mit einem Akkreditierungsverfahren befassen sind die jeweilige FIBAA- Akkreditierungskommission, der Beschwerdeausschuss, die Gutachterteams sowie die Mitarbeiter der FIBAA. Der Auswahl und Weiterbildung dieser Gruppen schenkt die FIBAA daher besondere Beachtung. Die Gremienmitglieder der FIBAA-Akkreditierungskommissionen und des Beschwerdeausschusses werden vom Stiftungsrat berufen. Zur Auswahl von Mitgliedern der FIBAA-Akkreditierungskommissionen werden die Kriterien angewendet, die auch für die Gutachter gelten. Die von der jeweiligen F-AK definierten Kriterien für die Auswahl und Berufung der F- AK-Mitglieder stellen aus Sicht der FIBAA sicher, dass die am Verfahren Beteiligten die erforderlichen Kompetenzen für die im Prüfverfahren relevanten Bereiche (z.b. fachliche Aspekte, studienstrukturelle und formale Aspekte, Studierbarkeit, soziale Dimension) aufweisen. Aufgrund der Kriterien für die Gutachterbestellung und deren konsequenten Anwendung verfügt die FIBAA über einen Gutachter-Pool, der eine hohe Expertise 24

25 aufweist. Sie berücksichtigt zudem die Besonderheiten und Anforderungen aller Studiengangstypen: Präsenz-, Fern-, duale und berufsbegleitende Studiengänge. Für die Besetzung des Gutachterpools und der Gremien werden Personenvorschläge seitens externer Partner-(Organisationen) und Einzelbewerbungen berücksichtigt. Auch die Vorschläge des Studentischen Akkreditierungspools werden bei Bedarf berücksichtigt. Vor dem ersten Einsatz als Gutachter vergewissert sich die FIBAA der Expertise und Teamfähigkeit des zukünftigen Gutachters. Sie bestellt Gutachter daher nach folgendem Verfahren: Für die Bewerbung ist ein Vorstellungsbogen (auf der FIBAA-Webseite zu finden) auszufüllen und an die FIBAA zurückzusenden; das FIBAA-Team prüft den Vorstellungsbogen und entscheidet auf dieser Grundlage über die Einsatzfähigkeit in Programmakkreditierungsverfahren oder in institutionellen Verfahren, zunächst zur Probe; nach probeweisem Einsatz erfolgt bei beiderseitigem Einverständnis die Bestellung in den FIBAA-Gutachterpool als Gutachter durch die zuständige FIBAA-Akkreditierungskommission. Für die Auswahl der Gutachter zur Zusammenstellung eines Gutachterteams für die Bereiche Programmakkreditierung und institutionelles Verfahren greift die FIBAA auf die Gutachter der jeweiligen Gutachterpools zu. Die damit befasste Mitarbeiterin erarbeitet einen Vorschlag. Die zuständige F-AK entscheidet gemäß Geschäftsordnung über die Zusammensetzung des Gutachterteams gemäß Gutachtermerkblatt und konform zu den Regeln des Akkreditierungsrates. Die von der jeweiligen F-AK beschlossenen Kriterien für die Auswahl und Berufung der Gutachter stellen sicher, dass die am Verfahren Beteiligten die erforderlichen Kompetenzen für die im Prüfverfahren relevanten Bereiche (z.b. fachliche Aspekte, studienstrukturelle und formale Aspekte, Studierbarkeit, soziale Dimension) aufweisen. Gemäß den Vorgaben des Akkreditierungsrates besteht ein Gutachterteam in der Programmakkreditierung grundsätzlich aus folgenden vier Personen: zwei Vertreter aus dem Bereich der Wissenschaft, ein Vertreter der Berufspraxis und ein Vertreter der Studierenden. Mit Blick auf die Wissenschaftsvertreter werden je ein Universitätsund ein Fachhochschulvertreter eingesetzt. Bei der Zusammensetzung des Gutachterteams achtet die FIBAA, dass die ausgewählten Gutachter folgende Kompetenzen und Kenntnisse vorweisen: Akademische Kompetenz in den jeweiligen Kernbereichen; praktische Kompetenz aus Unternehmen, wirtschaftlich tätigen Organisationen, ggf. Kanzleien und vergleichbaren Einrichtungen; 25

26 spezielle wissenschaftliche Kompetenz in dem Fachgebiet, das von dem zu akkreditierenden Studiengang/zertifizierenden Weiterbildungskurs in seiner Zielsetzung besonders hervorgehoben wird. Abhängig von den Besonderheiten eines Verfahrens ist das Gutachterteam entsprechend zu erweiterten bzw. es ist die notwendige Expertise zusätzlich zu berücksichtigen: - bei einer Clusterakkreditierung (gebündelte Akkreditierungen mehrerer fachlich verwandter Programme) ist es das Ziel, alle Studiengänge durch gutachterliche Expertise inhaltlich abzudecken und ggf. zusätzlich weitere Fach-Gutachter in die Begutachtung einzubeziehen; - bei einer Akkreditierung von Fernstudiengängen ist ein Fernstudienexperte in das Gutachterteam zu integrieren; - bei einem dualen Studiengang ist ebenfalls die entsprechende Expertise durch das Gutachterteam sicherzustellen (z.b. durch Einbeziehung eines Berufsakademienvertreters oder eines aus dualen Hochschulen) - bei einem Studiengang in Kombination mit Wirtschaftsprüfung ist zusätzlich ein Wirtschaftsprüfer in das Gutachterteam aufzunehmen; - bei Re-Akkreditierungen und Wiederaufnahmen der ausgesetzten Verfahren ist jeweils mindestens ein Gutachter aus dem vorherigen Team für die aktuelle Begutachtung zu gewinnen. Das Gutachterteam für die Systembewertung in Verfahren der Systemakkreditierung setzt sich gemäß den Regeln des Akkreditierungsrates mindestens aus den folgenden Personen zusammen: drei Mitgliedern mit Erfahrungen auf dem Gebiet der Hochschulsteuerung und der hochschulinternen Qualitätssicherung; einem studentischen Mitglied mit Erfahrungen in der Hochschulselbstverwaltung und der Akkreditierung; einem Mitglied aus der Berufspraxis (idealerweise mit Erfahrungen im Bereich Qualitätsmanagement). Sofern in dem Verfahren über berufsrechtliche Zusatzfeststellungen zu entscheiden ist, wird zusätzlich ein Experte beteiligt, soweit staatliche Regeln dies erfordern. Sofern die Hochschule Lehramts- oder Kombinationsstudiengänge mit theologischen Studienanteilen anbietet, wird an der Durchführung der Merkmalsstichprobe ein Experte der evangelischen bzw. der katholischen Kirche beteiligt. Bei der Zusammenstellung des Gutachterteams sind darüber hinaus folgende Kriterien zu berücksichtigen: Jeweils ein Mitglied der o.g. Gutachtergruppe sollte über Erfahrung in der Hochschulleitung, in der Studiengestaltung und in der Qualitätssicherung von 26

27 Studium und Lehre verfügen; ein Mitglied der Gutachtergruppe sollte aus dem Ausland kommen. Die FIBAA-Akkreditierungskommission für Institutionelle Verfahren (F-AK INST) bestellt das Gutachterteam für die Systembewertung und beruft ein Mitglied des Gutachterteams zum Vorsitzenden. Die Bestellung des Gutachterteams für die Programmstichprobe wird durch die für Programmakkreditierungen zuständige FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme (F-AK PROG) vorgenommen. Bei allen Verfahren kommen darüber hinaus übergreifend folgende Begleitkriterien zum Tragen: Internationalität; ausgewogene Repräsentation der Geschlechter; Einsatz von maximal einem Gutachter auf Probe pro Team; aus einer und derselben Hochschule wird nur ein Wissenschaftsvertreter pro Team eingesetzt; Kein Gutachter kommt aus dem gleichen Bundesland wie die antragstellende Hochschule (für Verfahren in Deutschland); Im Ausland: mindestens ein Gutachter muss über die Expertise hinsichtlich des hochschulpolitischen und des Akkreditierungssystems des betreffenden Landes sowie ggf. Sprachkenntnisse verfügen. Die sachliche Kompetenz der an den Verfahren Beteiligten hinsichtlich aller für die Prüfverfahren relevanten Bereiche ist durch geeignete Auswahl, Vorbereitung oder in sonstiger Weise gewährleistet und wird in angemessener Weise fortgesetzt geprüft. Ziel der Gutachterschulungen ist es, die akkreditierungsspezifische Expertise der Gutachter zu fördern. Um dies umzusetzen, differenziert die FIBAA zwischen zwei Formen der Vorbereitung: - Einführungsschulungen für neu angeworbene Gutachter; - periodische Fortbildungen (Seminare) für erfahrene Gutachter. Inhaltlich haben sich die Gutachterschulungen/-seminare zu Gunsten von mehr Praxisanteilen und Übungen verändert. Über den zentralen -Verteiler für die Gutachterpools können die Gutachter entsprechend ihrem Entwicklungsstand zu Schulungen eingeladen werden. Die Teilnahme an den Schulungen wird in der Regel vor dem ersten Einsatz, von neu bestellten Gutachtern spätestens innerhalb eines Jahres erwartet. Darüber hinaus werden alle FIBAA-Gutachter über akkreditierungsrelevante Entwicklungen auf elektronischem Wege informiert. 27

28 Ein Anliegen seitens der FIBAA wird es weiterhin sein, die Gutachter kontinuierlich, d.h. im Rahmen ihrer praktischen Tätigkeit als Gutachter durch eine gezielte Vorbereitung und Begleitung zu schulen, mit dem Effekt, dass die vorhandenen Kompetenzen auf einem hohen Niveau Anwendung finden, der Gutachterpool für die Erfordernisse sehr gut ausgestattet ist, und die Einsatzhäufigkeit ausgeglichen ist. In diesem Sinne wird auch das Konzept zur Vorbereitung und Ausbildung von Gutachtern regelmäßig vervollständigt und aktualisiert. Die Auswahl der Mitarbeiter der FIBAA erfolgt über ein mehrstufiges Verfahren, welches die Bereichsleiter (und deren Stellvertreter), die für die Stelle relevanten Personen und die Geschäftsführung mit einbezieht. Anhand eines detaillierten Einarbeitungsplans, welcher die Teilnahme an mehreren Verfahren vorsieht, die von einem erfahrenen Betreuer begleitet werden, werden neue Mitarbeiter mit den Verfahren und Prozessen der FIBAA vertraut gemacht. Zusätzlich ermöglicht die FIBAA zur Weiterentwicklung der Mitarbeiter die Teilnahme an Kongressen und Tagungen. Die Mitarbeiter werden von den jeweiligen Bereichsleitern regelmäßig im Rahmen von Jour Fixe-Sitzungen und Workshops mit den neuen Vorgaben und deren Anwendung vertraut gemacht. Feedback-Gespräche mit Mitarbeitern werden bisher zum Ablauf der Probezeit, anschließend anlassbezogen und immer am Ende des Jahres abgehalten. Ab Januar 2012 werden Feedback-Gespräche systematisch jedes halbe Jahr abgehalten werden, und weiterhin anlassbezogen. Derzeit werden die Mitarbeiter der FIBAA in vielfältiger Weise durch Sonderurlaub und Qualifizierungsmöglichkeiten unterstützt. Um die Personalplanung nachhaltiger zu gestalten, werden bis Ende 2011 Vereinbarungen zwischen den Mitarbeitern und der Geschäftführung eingeführt. Diese werden dazu dienen, gemeinsame Perspektiven, individuelle Fördermöglichkeiten, wie z.b. konkrete Weiterbildungsmaßnahmen und Karriereentwicklungspläne, aufzuzeigen und auch eine dauerhafte Qualität der Arbeit und Zusammenarbeit zu unterstützen. Referenzdokumente: Internetseite der FIBAA ( Geschäftsordnung der F-AK PROG (02) Geschäftsordnung der F-AK INST (29) Geschäftsordnung FIBAA-Beschwerdeausschuss (51) Merkblatt für Gutachter in Akkreditierungsverfahren der FIBAA (55) Beschlüsse Kriterien für die Berufung von Gutachtern durch die Kommissionen der FIBAA (F-AK PROG/F-AK INST/F-ZK ZERT) (56) Musterablauf Gutachterschulungen und Gutachterseminare (57) Muster-Vorstellungsbogen für die Tätigkeit als Gutachter in der FIBAA und Einwilligung zur Datenverarbeitung als Anlage zum Vorstellungsbogen (58) Vertraulichkeits- und Datenschutzbelehrung für Gutacher(innen) (59) 28

29 Unbefangenheitserklärung Gutachter (60) 2.4. Beauftragt die Agentur andere Organisationen mit der Durchführung von Teilen der Verfahren, gewährleistet sie durch verlässliche Regeln und Verfahren die korrekte Durchführung. Gemäß den Kooperationsabkommen mit den Akkreditierungsagenturen AHPGS und der ASIIN wird bei einem gemeinsamen Verfahren eine Lead-Agentur bestimmt. Dies ist in der Regel diejenige Agentur, die die Mehrzahl der Studiengänge in diesem Verfahren betreut. Die anderen Agenturen richten sich, soweit mit den Vorgaben des Akkreditierungsrates vereinbar, nach den Verfahrensgrundsätzen, Regeln und Selbstdokumentationsunterlagen der Lead-Agentur. Weitere Fragen und Richtlinien für die Zusammenarbeit sind in den Kooperationsabkommen festgelegt. Bisher sind diese Art von Verfahren nur vereinzelt durchgeführt worden. Sollten sich weitere Kooperationsmöglichkeiten ergeben, wird die FIBAA sie unterstützen. Referenzdokumente: Kooperationsabkommen zwischen der Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Heilpädagogik, Pflege, Gesundheit und Soziale Arbeit e.v. (AHPGS), der Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik (ASIIN) und der Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) vom 03. März 2006 und 10. Juni (87) Kriterium 3. Unabhängigkeit 3.1. Die Agentur besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die FIBAA ist eine Schweizerische gemeinnützige Stiftung aufgrund der öffentlichen Urkunde vom und dem HReg-Eintrag vom Sie ist als solche seit 1994 im Sinne von Art. 80ff. ZGB (Schweizerisches Zivilgesetzbuch) organisiert. Hintergrund ist, dass die FIBAA durch Übernahme einer personenentkernten schon bestehenden Schweizer Bundesstiftung mit Namen Foundation for International Business Administration (FIBA) gegründet wurde. Seit dieser Zeit trägt die FIBAA den Namen Foundation für International Business Administration Accreditation (FIBAA). Die Stiftung ist eine Gründung der deutschen, Schweizerischen und österreichischen Wirtschaftsverbände. Ursprünglich war angedacht worden, Verwaltungssitze mit Blick auf die besonderen Zielländer der FIBAA und auf die europäische Entwicklung auch in Wien, Brüssel und Zürich zu errichten. Stattdessen wurde die Struktur der FIBAA auf den tatsächlichen Wirkungsbereich der Stiftung ausgerichtet. Außer der 29

30 Einrichtung einer Geschäftsstelle in Bonn und einer Domizil-Adresse in Zürich wurde der ursprüngliche Ansatz nicht weiter verfolgt. In den letzten Jahren wurde die Möglichkeit geprüft, die in der Schweiz gegebene Gemeinnützigkeit parallel auch in Deutschland zu erlangen, um eine formale Kongruenz zwischen dem Stammsitz und dem derzeitigen Tätigkeitsschwerpunkt der FIBAA, aber auch zwischen der FIBAA und den in Deutschland akkreditierten weiteren Agenturen herzustellen. Dieser Ansatz hätte es unter anderem erlaubt, einige Verwaltungswege kürzer zu gestalten. Dieser Ansatz ließ sich aber aufgrund rechtlicher Gegebenheiten zwischen den beiden Ländern Deutschland und Schweiz nicht weiter verfolgen. De facto bewegt sich die FIBAA aber auch in Deutschland wie eine gemeinnützige Organisation. Ob weiterhin eine Kongruenz zwischen Stammsitz und Tätigkeitsschwerpunkt angestrebt werden soll, ist zurzeit offen. Referenzdokumente: Stiftungsstatut der FIBAA (79) 3.2. Sie arbeitet nicht gewinnorientiert und führt Akkreditierungsverfahren auf Vollkostenbasis durch. Die Stiftung FIBAA wurde in der Schweiz mit Wirkung ab der Steuerperiode 2005 aufgrund Verfolgung gemeinnütziger Zwecke von der Staatssteuer sowie den allgemeinen Gemeindesteuern und der direkten Bundesteuer befreit (Entscheid Kantonales Steueramt ZH, 06/ vom ). Damit wird bestätigt, dass die FIBAA gemeinnützig agiert und das Interesse der Unternehmenserhaltung dem gemeinnützigen Zweck untergeordnet ist. In diesem Sinne sind der Stiftungsrat, die Kommissionen, der Beschwerdeausschuss und die Gutachter ehrenamtlich tätig. Verwiesen wird hier ebenfalls auf die Jahresberichte der FIBAA. Einmal jährlich erfolgt eine Buchprüfung durch eine Schweizer Treuhandgesellschaft, die bestätigt, dass die eingenommenen Finanzmittel im Sinne des Stiftungszwecks sowie im Sinne der steuerrechtlichen Vorgaben verwendet werden. Die Entgelte wurden aufgrund einer Mischkalkulation festgelegt, bei der die Kosten der Agentur und der unmittelbar am Akkreditierungsverfahren Beteiligten (Gutachter, Betreuer) berücksichtigt sind. Die Kalkulationen enthalten Pauschalen, durch welche die anfallenden Kosten (Aufwandsentschädigungen, Reisekosten und Unterkunft für die Gutachter, Gremiensitzungen zur Entscheidung über laufende Akkreditierungsverfahren etc.) abgedeckt werden. Die Entgelte werden regelmäßig einer Überprüfung unterzogen, ob sie die bei der FIBAA anfallenden Kosten abdecken. Bei Bedarf werden sie angepasst. 30

31 Referenzdokumente: Beispielkalkulation Verfahrenskosten Programmakkreditierung Verfahren nach Kriterien des Akkreditierungsrates (70) Beispielkalkulation Verfahrenskosten Systemakkreditierung Verfahren nach Kriterien des Akkreditierungsrates (71) Verfügung Kantonales Steueramt (84) Wirtschaftsplan 2011, 1. Halbjahr (85) Revisionsbericht 2010 (86) 3.3. Die Agentur gewährleistet die einzelfallbezogene Weisungsfreiheit der Organe und die Unabhängigkeit und Unbefangenheit der für sie tätigen Personen. Die Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit der Personen, der Agentur, der akkreditierenden Organe und ihrer Mitglieder ist durch die Statuten der Stiftung, die Geschäftsordnungen und die ehrenamtliche Arbeit der FIBAA- Akkreditierungskommissionen und des Stiftungsrats gewährleistet, indem die betreffenden Akteure eine Vertraulichkeits- bzw. Unbefangenheitserklärung unterzeichnen müssen. Von Seiten des Stiftungsrates besteht ein Berufungsrecht gegenüber den FIBAA-Akkreditierungskommissionen, aber es besteht kein Weisungsrecht in Sachen Akkreditierungsfragen. Darüber hinaus finanziert sich die FIBAA ausschließlich aus Beiträgen der Hochschulen. Die Einflussnahme Dritter ist daher ausgeschlossen. Die FIBAA-Akkreditierungskommissionen fällen ihre Entscheidungen alleinig auf Basis der Gutachterberichte, gutachterlichen Einschätzungen und der Stellungnahmen der Hochschulen. Dabei bleibt es den Kommissionen überlassen, von den Empfehlungen und Beschlussvorlagen der Gutachter abzuweichen, wenn dies mit Blick auf die Konformität der vorgegebenen Verfahrensgrundsätze und die Stimmigkeit mit anderen Entscheidungen geboten erscheint und begründbar ist. Die Gutachter, die Mitglieder der FIBAA-Akkreditierungskommissionen und alle Mitarbeiter der FIBAA unterschreiben Vertraulichkeitserklärungen. Die Mitglieder der Gremien nehmen ihre ehrenamtliche Aufgabe als unabhängige Experten wahr. Sollte ein Gremienmitglied einem Verfahren bspw. aufgrund von Hochschulzugehörigkeit nicht unbefangen gegenüberstehen, so nimmt es bei der Behandlung der entsprechenden Verfahren nicht an der Meinungsbildung und der Beschlussfassung durch die Kommission teil. Dies ist in der jeweiligen Geschäftsordnung niedergelegt. Für den Fall der Befangenheit und für die Unabhängigkeit der in FIBAA- Verfahren tätigen Personen gibt es klare Regelungen. Diese sind im Gutachtermerkblatt, in den Vertraulichkeitserklärungen und den Geschäftsordnungen der FIBAA-Akkreditierungskommissionen und des Beschwerdeausschusses 31

32 niedergelegt. Die Gutachter sind gehalten, für jedes Prüfverfahren, an dem sie teilnehmen, ihre Unbefangenheit schriftlich zu erklären. Die entsprechenden Erklärungen werden in der FIBAA archiviert. Die FIBAA-Mitarbeiter (und Kommissionsmitglieder) sind zur Kontrolle ihrer Unbefangenheit selbst verpflichtet. Der FIBAA-Betreuer (Projektmanager, externe Mitarbeiter) teilt der Hochschule im Rahmen eines Verfahrens die Zusammensetzung der Gutachtergruppe mit. Die Hochschule hat bei vermuteter Befangenheit das Recht, begründete Bedenken zur Zusammensetzung des Gutachterteams der FIBAA mitzuteilen, der die FIBAA in begründeten Fällen durch einen Austausch des betreffenden Gutachters nachkommt. Ein Vorschlagsrecht besteht nicht. Sofern die sonstigen Aktivitäten eines Gutachters in einem laufenden Verfahren zu seiner nachträglichen Befangenheit führen, ist er verpflichtet, dies der FIBAA umgehend anzuzeigen. Dies führt zu seinem unverzüglichen Ausscheiden aus dem betroffenen Gutachterteam (in der Regel auch zum Ersatz durch einen neuen Gutachter, sofern es der Verfahrensstand noch zulässt). Referenzdokumente: Geschäftsordnung der F-AK PROG (02) Vertraulichkeits- und Datenschutzbelehrung, Befangenheitsausschluss und Einwilligung zur Datenverarbeitung für Kommissionsmitglieder (03) Geschäftsordnung der F-AK INST (29) Merkblatt für Gutachter (55) Vertraulichkeits- und Datenschutzbelehrung, Befangenheitsausschluss und Einwilligung zur Datenverarbeitung für Mitarbeiter(innen) (54) Vertraulichkeits- und Datenschutzbelehrung für Gutachter(innen) (59) Unbefangenheitserklärung Gutachter (60) Stiftungsstatut der FIBAA (79) Kriterium 4. Sachausstattung Die Agentur ist in allen erforderlichen Bereichen funktionsadäquat nachhaltig personell und sächlich ausgestattet. Die innerbetriebliche Organisation erfüllt die Anforderungen des 9 Satz 1, Anlage BDSG. Um das Ausfallrisiko durch Datenverluste oder technische Defekte zu minimieren, erfolgt eine Datensicherung alle sieben Tage als Vollbackup. Datenänderungen werden täglich als Backup gespeichert. Bei einem Serverausfall kann sofort ein Ersatz eingerichtet werden. In Zukunft soll eine wenigstens quartalsweise zu erfolgende Gesamtsicherung, die außerhalb der Geschäftsräume sicher aufbewahrt wird, die Aufrechterhaltung bzw. die Wiederaufnahme des Betriebs im Falle eines größten anzunehmenden Unfalls (Zerstörung der Geschäftsstelle) gewährleisten. 32

33 Eine zentrale Groupwarelösung (Projekt- und Dateimanager, Kalender und Adressbuch) wird auf den Servern der Stylite AG in Kirchheimbolanden betrieben. Über die dortigen Server findet, per sicherer Zugangsverbindungen, auch der zentrale Nachrichtenaustausch ( ) statt. Die private Internetnutzung ist den Mitarbeitern gestattet, eine Protokollierung des Netzwerkverkehrs findet nicht statt. Nach 4f Bundesdatenschutzgesetz muss eine nicht-öffentliche Stelle, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet und hierfür mehr als neun Personen ständig beschäftigt, einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Da diese Grenze überschritten wurde, hat am 1. Mai 2011 der hierfür vorgesehene Mitarbeiter seine Tätigkeit aufgenommen. Der Datenschutzbeauftragte sorgt sich im Wesentlichen um den Schutz personenbezogener Daten der Beschäftigten und der Gutachter. Die FIBAA verfügt auf [ ] qm² über eine angemessene Rechner- und Netzwerkinfrastruktur. 19 Mitarbeiter sind mit modernen Bürocomputern, Telefonen und falls notwendig lokalen Druckern ausgestattet. Verfahrensbetreuer erhalten Notebooks und Mobilfunktelefone (RIM Blackberry), ihre Arbeitsplätze werden aus ergonomischen Gründen durch Bildschirme und externe Eingabegeräte ergänzt. Standardmäßig verfügt jeder Rechner über ein Windows-basiertes Betriebssystem und eine aktuelle Officelösung. Ein zentraler Kopierer mit Hochleistungsscanner und mehrere Netzwerkdrucker ergänzen das infrastrukturelle Profil. Die Geschäftsstelle der FIBAA wird von zwei Geschäftsführern geleitet, davon der eine auf Honorarbasis. Insgesamt sind 12 Personen in Vollzeit, sechs Personen in Teilzeit (3 Vollzeitäquivalente) beschäftigt. Ein Geschäftsführer, ein Sonderbeauftragter und fünf Beauftragte für Akkreditierungsverfahren per Honorarvertrag sind in Teilzeit oder unregelmäßig beschäftigt. Im Bereich Interne Dienste arbeiten drei Vollzeitkräfte und fünf Teilzeitkräfte. Drei Personen sind auf Stabsstellen angestellt, [ ]. Es stehen für die Verfahrensbetreuung sechs unbefristet angestellte Projektmanager und die fünf flexibel einsetzbaren, externen Beauftragten für Akkreditierungsverfahren zur Verfügung, womit sichergestellt ist, dass es nicht zu einem Stau bei der Verfahrensabarbeitung kommen kann. Ab wird eine weitere Projektmanagerin für die Verfahrensbetreuung angestellt werden. Bis auf die drei Hilfskräfte und die Beauftragten sind alle festangestellten Mitarbeiter unbefristet angestellt. Ein Tagungs- und ein Sitzungsraum sind in die Bürofläche integriert. Es ist gewährleistet, dass die Verfahrensbetreuer über Einzelbüros verfügen, um die Qualität der Bearbeitung zu wahren. Bei Auswärtseinsätzen werden regelmäßig Sitzungsräumlichkeiten angemietet. Zur Verfahrensverwaltung werden fünf, auf dem zentralen Windows-Server betriebene Datenbank-Applikationen auf Microsoft Access-Basis eingesetzt, die über das Intranet erreichbar sind: Projektverwaltung, Dokumenten-Workflow, Korrespondenz, Veröffentlichungsdatenbank und Faktura. 33

34 Die IT-Prozesse der FIBAA gewährleisten ein hohes Maß an Schutz personenbezogener Daten. Beispielsweise werden nach dem Austritt eines Mitarbeiters alle auf den eingesetzten Rechnern und Mobiltelefonen gespeicherten Daten vernichtet und der ursprüngliche Zustand des Systems wird wieder hergestellt. Die FIBAA verfügt über eine moderne, zweisprachige Internetseite, die alle Informationen zu den angebotenen Verfahrensmodellen enthält. Die Bedingungen der einschlägigen Gesetze (Telemediengesetz, Preisangabenverordnung, Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, Bundesdatenschutzgesetz, Landespressegesetz NRW, Rundfunkstaatsvertrag) sind allesamt erfüllt. Sie ist mit allen gängigen Suchmaschinen zügig und treffsicher auffindbar. Der sichere Zugang der Mitarbeiterrechner zum internen Netzwerk (Intranet) erfolgt über kabelgebundenes Gigabit-Ethernet in jedem Raum und über ein WPA2- gesichertes W-LAN, das für Mitarbeiter jedoch nur in den Konferenzräumen Einsatz findet. Für Gäste und Schulungsteilnehmer steht ebenso ein offenes W-LAN zur Verfügung, das den eingeschränkten Zugang zu Internetdiensten ermöglicht (Internet, s). Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht im Normenkontrollverfahren 1 BvL 8/10 ist insofern auch mit großer Spannung zu erwarten, als Akkreditierungsagenturen möglicherweise als Beliehene die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen einer öffentlichen Stelle zu erfüllen und unverzüglich umzusetzen hätten. Eine Übergangsfrist gesteht der Gesetzgeber insofern nicht zu. Der Datenschutzbeauftragte der FIBAA hat für diesen Fall bereits einen umfangreichen Maßnahmenkatalog erarbeitet. Nach Abschluss eines neuen Lizenzvertrages mit Microsoft erhalten alle Rechner Microsoft Windows XP und Microsoft Office 2010 Professional; dieser Vorgang wird, um Störungen im laufenden Betrieb so gering wie möglich zu halten, fließend zwischen Oktober 2011 und Mai 2012 stattfinden. Die vollständige IT-Dokumentation, samt IT-Grundschutzkatalog und Notfallmanagement soll bis Ende 2011 abgeschlossen sein. Ein zentrales Knowledge Management-System in einem Extranet befindet sich im Aufbau und soll voraussichtlich Mitte 2012 in den Produktivbetrieb wechseln. Referenzdokumente: Internetseite der FIBAA ( Mietverträge (72) Organigramm der FIBAA (73) Belegungsplan der FIBAA-Geschäftsstelle (74) Mitarbeiterkontaktliste (75) Lebensläufe Mitarbeiter und Verfahrensbetreuer der FIBAA (76) Protokolle Support-Treffen (78) 34

35 Kriterium 5. Internes Qualitätsmanagement Die Agentur nutzt kontinuierlich ein formalisiertes internes Qualitätsmanagementsystem, welches geeignet ist, die Wirksamkeit der internen Steuerungsprozesse zu beurteilen, und die Sicherung und kontinuierliche Verbesserung der Qualität der Tätigkeit gewährleistet. Es ist öffentlich zugänglich und umfasst systematische interne und externe Rückkoppelungsprozesse. Im Januar 2011 wurde mit der Schaffung der Position der Qualitätsmanagementbeauftragten (QMB) der formale Grundstein zu einem systematischen und maßvollen Qualitätsmanagement für alle Teilbereiche der Agentur gelegt. Das Qualitätsmanagement wurde in der FIBAA bis dahin nur in den Leistungsbereichen und nicht auch im Support-/Führungsbereich systematisch praktiziert, was sowohl den internen als auch externen Notwendigkeiten nicht genügend Rechnung getragen hat. Leitgedanken für die Qualitätsentwicklung bei der FIBAA Die Agentur versucht, ein transparentes, maßvolles und entwicklungsorientiertes Qualitätsmanagement aufzubauen, das alle Beteiligten unterstützt und von allen mitgetragen wird. Das Sinnvolle und Machbare soll mit Blick auf Kosten und Nutzen realisiert werden (Bsp.: Vorprüfung, 4-Augen-Prinzip bei der Korrektur der Gutachter- Berichte, Jour Fixe, Workshops, u.a.). Die Qualitätsgrundsätze für das Akkreditierungswesen orientieren sich am FIBAA- Leitbild und der Umsetzungsstrategie der Geschäftsführung. Die Qualitätsgrundsätze für das Akkreditierungsgeschäft der FIBAA wurden im Juni 2011 vom Qualitäts-Team in einer ersten Fassung erarbeitet. Sie werden periodisch evaluiert. Etwaige Änderungen müssen nachvollziehbar sein. Regelkonformität bedeutet die Ausgestaltung der Kriterien, Indikatoren und Verfahren in Übereinstimmung mit den einschlägigen internen und externen Vorgaben. Zielorientiertheit bedeutet die optimale Ausgestaltung der Kriterien, Indikatoren und Verfahren im Hinblick auf den Auftrag und das Selbstverständnis der FIBAA. Werteorientierung bedeutet die Ausgestaltung der Kriterien, Indikatoren und Verfahren unter Berücksichtigung ethischer Maßstäbe wie Verantwortungsbewusstsein, Respekt und Fairness, Augenmass und Nachvollziehbarkeit, Reflexion über Anspruch und Wirklichkeit. Die FIBAA-Qualitätsmatrix beschreibt die Integration der Qualitätsgrundsätze "Regelkonformität", "Zielorientiertheit" und "Werteorientierung" in die drei Hauptbereiche der Organisation: Management, Leistung und Support. Die 35

36 Qualitätsmatrix ist der Referenzrahmen für die Umsetzung der Qualitätsgrundsätze in den Agenturalltag. Jeder Bereich mit allen dazugehörigen Prozessen und Unterprozessen wird im Rahmen regelmäßiger Prozessworkshops auf die Qualitätsgrundsätze hin geprüft und ggf. verbessert. Interne Ausrichtung des Qualitätsmanagements Die interne Notwendigkeit für die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements der FIBAA liegt in den Ansprüchen an die Qualität aller Leistungen und die Mission der Agentur. Das Qualitätsmanagement der FIBAA ist so angelegt, das es alle Beteiligten darin unterstützt, die überzeugende Qualität der Arbeitsergebnisse der Agentur zu erhalten und zu verbessern. Den beteiligten Akteuren wird ein Leitfaden an die Hand gegeben, nach dem sie ihr Handeln und ihre Entscheidungen ausrichten. Die Schaffung von Transparenz und kontinuierlicher Verbesserung aller Geschäftsprozesse sowie die regelmäßige Überprüfung von Definitionen und Kommunikation der Qualitätsziele stehen dabei im Vordergrund. Das Qualitäts-Management der FIBAA folgt dem PDCA-Zyklus (Plan, Do, Check, Act). Aktionen werden geplant (Bsp. Qualitätsziele), dann ausgeführt (Bsp. Evaluationen) und überprüft, danach wird auf das Ergebnis der Prüfung reagiert (Bsp. Qualitäts-Team, Workshops). Diese Reaktion beeinflusst die nächste Planungsphase (Bsp. Qualitätsziele), und so schließt sich der Regelkreis. Für die FIBAA bedeutet die Feedbackschleife (Evaluationen), dass sich alle Bereiche nicht nur daran messen müssen, keine falschen Arbeitsergebnisse zu produzieren, sondern die Arbeitsergebnisse mit Blick auf ihr Verbesserungspotential kontinuierlich im Blick zu haben (Bsp.: Fragen- und Bewertungskatalog (FBK)). Qualitätsmanagement bei der FIBAA bedeutet, dass die gesamte Organisation so ausgerichtet ist, dass Arbeitsergebnisse nachvollziehbar und (vorab) gelenkt produziert werden. QMB und Qualitäts-Team Das Qualitäts-Team (Q-Team) arbeitet im Auftrag der Geschäftsführung. Es hat seine Arbeit im Juni 2011 aufgenommen und setzt sich aus folgenden Personen resp. Funktionen zusammen: - Leitung: QMB - Mitglied der Geschäftsführung - Leitung des Bereiches Programmakkreditierung - Leitung des Bereiches Systemakkreditierung - Vertretung des Bereiches Interne Dienste - Datenschutzbeauftragter (DSB) 36

37 Das Q-Team ist für die Steuerung des Qualitätsmanagements verantwortlich und führt beschlossene Maßnahmen aus. Es hält jährlich mindestens 4 Sitzungen ab, zusätzliche Sitzungen werden nach Bedarf von der QMB einberufen. Operative Steuerungsinstrumente Für das Qualitätsmanagement bedient sich die FIBAA, in Anlehnung an den PDCA- Zyklus, diverser Umsetzungshilfen. Für den Bereich Plan ist das der Fahrplan zur Qualitätsentwicklung und -sicherung, für die Bereiche Do Check und Act sind es vor allen die Maßnahmenkontrollen, aber auch Evaluationen und Prozessworkshops. Der Fahrplan für die Qualitätsentwicklung ist das übergeordnete zeitliche Planungsinstrument des Q-Teams. Er besteht aus den vom Q-Team definierten Qualitätszielen und deren zeitlicher Umsetzung. Die Maßnahmenkontrollen dienen der Überprüfung der Umsetzung beschlossener Maßnahmen. Sie betreffen alle Instrumente des Qualitätsmanagements: Evaluation von Mitarbeitern Evaluation von Gutachtern Evaluation der Verfahren durch die Hochschulen Evaluation von Schulungen Individuelle Qualitätsentwicklung Umgang mit Qualitätsdefiziten Problemmanagement Das Q-Team hält Zuständigkeiten, Terminierungen, Maßnahmen und Ergebnisse fest (so genannte Maßnahmenkontroll-Listen). Evaluationen sind bei der FIBAA, neben regelmäßigen Prozess-Workshops, das zentrale Instrument der Qualitätssicherung. Folgende Evaluationen werden nach einem formalisierten Verfahren durchgeführt: Wer evaluiert? Wer wird evaluiert? Wie? Wie oft? Betreuer Gutachter Elektronisch über FIBAA- Homepage Gutachter Betreuer Elektronisch, link per Mail Nach jedem abgeschlossenen Verfahren Nach jedem abgeschlossenen Verfahren 37

38 Hochschule FIBAA-Team (Gutachter, Betreuern Geschäftsstelle) Elektronisch, link per Mail Nach jedem abgeschlossenen Verfahren Veranstaltungsteilnehmer Trainer Elektronisch und schriftlich Pro Veranstaltung F-AK PROG-Mitglieder FIBAA-Team (Geschäftsstelle, Bereichsleitung) Dokumente Schriftlich Jährlich Alle Leistungsbereiche der FIBAA werden regelmäßig evaluiert. Bei Bedarf kann die Wirksamkeit von Maßnahmen früherer Evaluationsverfahren überprüft werden. Die Ergebnisse werden mit den Bereichsleitern besprochen, um Maßnahmen abzuleiten. Das Nachhalten der Umsetzungsmaßnahmen erfolgt durch das Q-Team in der so genannten Maßnahmenkontroll-Liste. Bei Bedarf können Sonderevaluationen zu ausgewählten Themen durchgeführt werden. Diese laufen nach dem üblichen, vom Q-Team festgelegten Verfahren ab. Die Evaluationen werden durch die QMB in Zusammenarbeit mit IT und der jeweiligen Bereichsleitung nach Maßgabe der vorhandenen Ressourcen durchgeführt. Das Q-Team stellt die anfallenden Aufwände und zeitlichen Belastungen jährlich rechtzeitig zusammen. Das Evaluationsverfahren für Gutachter beruht auf folgenden Überlegungen: - In der Geschäftsführung und seitens der Bereichsleiter besteht ein Bedürfnis nach Klarheit über die Eignung der Gutachter. - Bei den Betreuern besteht ein Bedürfnis nach differenzierter Äußerung. - Intern sollen die Evaluationen Verbesserungspotential mit Hinblick auf den Gutachter-Pool aufzeigen. - Bei der Zusammensetzung der Gutachter-Teams sollen Inkompatibilitäten zu Gunsten einer effizienten Verfahrensdurchführung vermieden werden. Die FIBAA verzichtet aus Datenschutzgründen auf Sperrlisten. Der Austausch über die Gutachter erfolgt mündlich, Notizen diesbezüglich liegen nur schriftlich, nicht aber elektronisch vor. Das Evaluationsverfahren für Betreuer beruht auf folgenden Überlegungen: Bei den Gutachtern besteht ein Bedürfnis nach differenzierter Äußerung. Intern sollen die Evaluationen Verbesserungspotential aufzeigen. 38

39 Extern muss nachgewiesen werden können, dass die für Akkreditierungsagenturen geforderten Qualitätskriterien überprüft werden und aus der Überprüfung gegebenenfalls Maßnahmen zur Änderung/Verbesserung beschlossen und umgesetzt wurden. Es müssen Wirkungen der Evaluationen spürbar sein, und zwar für alle Beteiligten. Die in der FIBAA bestehende Lern- und Entwicklungskultur soll vom Qualitätsmanagement profitieren. Die Evaluationsergebnisse werden jährlich in anonymisierter Form im FIBAA-Newsletter zusammenfassend veröffentlicht. Das Evaluationsverfahren durch die Hochschulen beruht auf folgenden Überlegungen: Bei den Hochschulen besteht ein Bedürfnis nach differenzierter Äußerung. Intern sollen die Evaluationen Verbesserungspotential aufzeigen. Extern muss nachgewiesen werden, dass die für Akkreditierungsagenturen geforderten Qualitätskriterien überprüft werden (z.b. systematische externe Rückkoppelungsprozesse zu Hochschulen) und aus der Überprüfung gegebenenfalls Maßnahmen zur Änderung/Verbesserung beschlossen und umgesetzt wurden. Liegen keine Evaluationsergebnisse seitens der Hochschule vor, kann ein telefonisches Follow-up erfolgen, was darauf zielt, die Hochschule an die Dokumentation der entstandenen Eindrücke zu erinnern und ggf. Hilfe anzubieten. Die Evaluationsergebnisse werden jährlich in anonymisierter Form im FIBAA Newsletter zusammenfassend veröffentlicht. Das Evaluationsverfahren für Veranstaltungen beruht auf folgenden Überlegungen: - In der Geschäftsführung und bei der Bereichsleitung besteht ein Bedürfnis nach Feedback zu den Schulungs-, Seminar-, und Workshopangeboten, um die Schulungsinhalte mit Blick auf ihre Relevanz hinreichend bewerten zu können. - Bei den Teilnehmern besteht ein Bedürfnis nach differenzierter Äußerung. Sie wünschen sich, dass der Schlussevaluation genügend Raum und Zeit eingeräumt wird. - Intern sollen die Evaluationen Verbesserungspotential mit Hinblick auf das Schulungs-/ Seminarangebot aufzeigen. - Intern sollen die Evaluationen die Erfahrungen der Gutachter mit dem Akkreditierungsalltag verfügbar und für die eigene Qualitätsentwicklung nutzbar machen. Die Evaluationsergebnisse werden jährlich in anonymisierter Form im FIBAA- Newsletter zusammenfassend veröffentlicht. 39

40 Individuelle Qualitätsentwicklung Die individuelle Qualitätsentwicklung betrifft alle Mitarbeiter der FIBAA. Die FIBAA ist der Überzeugung, dass sich nicht nur die Kunden, sondern auch die Mitarbeiter in einem stetigen Lern- und Entwicklungsprozess befinden. Die systematische individuelle Qualitätsentwicklung der Mitarbeiter der FIBAA konstituiert sich aus den Elementen Individualfeedback, kollegiales Feedback, upward feedback und den Evaluationsergebnissen, die im Einzelfall auch kombiniert werden. Sie werden bei Bedarf ergänzt durch Weiterbildungsmaßnahmen. Individualfeedback: Anlassbezogene, Halbjahres- und Jahresgespräche Kollegiales Feedback /upward Feedback Individuelle Qualitätsentwicklung Weiterbildung Evaluationsergebnisse Nachfolgend werden die vom QM-Konzept im Rahmen der individuellen Qualitätsentwicklung verlangten Aktivitäten aufgelistet. Die FIBAA führt regelmäßig folgende Weiterbildungsmaßnahmen durch: 40

41 Teilnehmer Geschäftsführung/Bereichsleiter Betreuer Interne Dienste Neue Betreuer Weiterbildungsmaßnahmen Hospitation Begutachtung vor Ort, anlassbezogene interne Workshops, Jour Fixe, Teilnahme an externen Veranstaltungen Anlassbezogene interne Workshops, Betreuerworkshop, Jour Fixe, Teilnahme an externen Veranstaltungen Halbjährliche Prozessworkshops, Support- Treffen, anlassbezogene interne Workshops, Begleitung einer Begutachtung vor Ort Einmalige Teilnahme an Gutachterschulung, Begleitung mind. zweier Begutachtungen vor Ort, Jour Fixe, anlassbezogene interne Workshops Darüber hinaus werden anlassbezogen individuell externe Weiterbildungsmaßnahmen angeboten. Für die Gutachter/Peers finden regelmäßig Schulungen und weiterführende Seminare statt. Problemmanagement: Umgang mit besonderen Ereignissen Das Ziel des Qualitätsmanagement besteht nicht nur in der Sicherung und Verbesserung der Qualität der Arbeit, sondern auch in der Vermeidung von Problemen. Wenn gleichwohl unvorhergesehene Probleme auftreten, müssen die Auswirkungen, sofern sie nicht verhindert werden können, minimal gehalten werden. Wenn das Problem nicht nach dem definierten Prozess geklärt werden kann, wird von den Betroffenen/Zuständigen (bis hin zur Geschäftsführung) nach einer Lösung gesucht und diese nachfolgend dokumentiert. Die Ursachenforschung und die zukünftige Problemvermeidung stehen im Mittelpunkt des Problemlösungsmanagements, für die das Q-Team federführend ist. Referenzdokumente: Beispiel Auswertung Gutachterbefragung (62) Muster Evaluationsbogen Gutachterbewertung durch Betreuer (64) FIBAA Konzept Qualitätsmanagement (auch unter (66) FIBAA-Prozesshandbuch (67) Beispiel Evaluierungsergebnisse der Verfahren durch Hochschulen (68) 41

42 Kriterium 6. Internes Beschwerdeverfahren Die Agentur besitzt ein öffentlich zugängliches, formalisiertes internes Verfahren zur Überprüfung von Akkreditierungsentscheidungen auf Antrag einer Hochschule. Für Beschwerden seitens der Hochschulen innerhalb der von ihr bearbeiteten Akkreditierungsverfahren hat die FIBAA ein verbindliches Verfahren im Rahmen ihres Beschwerdeausschusses eingerichtet. Das Beschwerdeverfahren ist per Akkreditierungsvertrag mit der Hochschule geregelt. Die Hochschulen werden auf der Internetseite der FIBAA, in den entsprechenden Handreichungen und der Rechtsbehelfsbelehrung in den jeweiligen Bescheiden mehrfach auf das Beschwerdeverfahren in den Bereichen System- und Programmakkreditierung hingewiesen. Das Verfahren, die Zusammensetzung und die Aufgaben des Beschwerdeausschusses sind darüber hinaus auf der Internetseite beschrieben. Referenzdokumente: Internetseite der FIBAA ( Handreichung Programm- und Systemakkreditierung (Akkreditierungsrat) (04/31) Dokumentensammlung für die Programm- und Systemakkreditierung (Akkreditierungsrat) (05) Handreichung Programmakkreditierung FIBAA (06) FIBAA Dokumentensammlung für die Programmakkreditierung (07) Mustervertrag PROG und Mustervertrag über die Systemakkreditierung (22/35) Sonderbedingungen Programm- und Systemakkreditierung im Auftrag der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland und Allgemeine Vertragsbestimmungen + Pflichtangaben nach 2 DL-InfoV, 4e BDSG, 5 TMG, 55 RStV (22/35) Sonderbedingungen für die Vergabe des FIBAA-Qualitätssiegels für Programmakkreditierung (23) Geschäftsordnung für den FIBAA-Beschwerdeausschuss (51) Kriterium 7. Rechenschaftslegung Die Agentur beschreibt hinreichend detailliert ihre Verfahren und Beurteilungskriterien und veröffentlicht sie. Sie veröffentlicht die Namen der Gutachterinnen und Gutachter, die Gutachten und die Entscheidung der von ihr durchgeführten Akkreditierungsverfahren. Das Qualitätsmanagement, die Verfahren und die Bewertungskriterien der FIBAA sind eindeutig festgelegt. Sie sind in den Broschüren und Handreichungen, in den Fragen- und Bewertungskatalogen der FIBAA, den Handreichungen System- und Programmakkreditierung, den FIBAA-Dokumentensammlungen für Programm- und 42

43 Systemakkreditierung, den Antragsvorlagen und Zeitplänen festgelegt und nachprüfbar. Auf der Internetseite der FIBAA gibt es die Möglichkeit, diese Dokumente einzusehen. Darüber hinaus werden die Unterlagen den Hochschulen schon unmittelbar zu Beginn der Kontaktaufnahme mit einer Vorlage eines Zeitplans und einer Aufstellung der möglichen Kosten zugesendet. Vergleichbarkeit und Konformität mit den Vorgaben des Akkreditierungsrates werden durch den damit berücksichtigten Grundsatz der Gleichbehandlung gewährleistet. Der Schweizer Stiftungsaufsicht ist die FIBAA gleichermaßen Rechenschaft schuldig. Sie erstellt zu diesem Zweck einen Jahresbericht. Die Hochschulen erhalten nach der Entscheidung durch die jeweilige FIBAA- Akkreditierungskommission den Akkreditierungsbericht und den Bescheid, in dem die Entscheidung ausführlich begründet wird. Weiterhin erhält der Akkreditierungsrat den Akkreditierungsbericht für die Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates. Die Veröffentlichung der vollständigen Gutachten ist bei solchen Verfahren verpflichtend, die nach dem eröffnet werden. Die FIBAA veröffentlicht entsprechend den Bericht für die Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates auf der Homepage der Hochschulrektorenkonferenz (Hochschulkompass) und auf der Homepage der FIBAA. Der Bericht für die Vergabe des FIBAA-Qualitätssiegels wird auf der FIBAA-Homepage veröffentlicht. Die Berichte enthalten die Namen der beteiligten Gutachter, ohne persönliche Daten zu nennen. In den Berichten selber werden die Stellen, an denen persönliche Daten aufgeführt werden, geschwärzt. Ein Exemplar der Akkreditierungsunterlagen wird in der FIBAA dokumentiert und für mindestens sieben Jahre aufbewahrt, bei der Versagung einer Akkreditierung zwei Jahre. Die Gutachter sind gehalten, die erhaltenen Unterlagen an die FIBAA zurückzusenden bzw. sie dauerhaft zu vernichten. Vertraulichkeit und Unbefangenheit in den Verfahren wird dadurch sichergestellt, dass sämtliche Beteiligte, Gutachter, Kommissionsmitglieder und Mitarbeiter Vertraulichkeitserklärungen sowie bei Bedarf Unbefangenheitserklärungen unterschreiben. Nachvollziehbarkeit und Verlässlichkeit, und damit auch Zurechenbarkeit, sind Werte, mit denen sich die FIBAA identifiziert. Auf Tagungen, Konferenzen und Workshops werden an geeigneter Stelle die Verfahrensgrundsätze und Bewertungskriterien der FIBAA bekannt gemacht. Gleichermaßen informieren die Mitarbeiter der Geschäftsstelle jederzeit über die Verfahrensgrundsätze, die Abläufe und die Rolle der FIBAA. Auf der Internetseite gibt es ferner einen Bereich für Frequently Asked Questions. Die Antragsteller äußern sich laut den Umfragen und Rückmeldungen zur Kundenzufriedenheit sehr zufrieden über die angewendete Sorgfalt und Betreuung während der Verfahren. Der entsprechende Bereich unterliegt einem zusehend systematisierten Qualitätsmanagement; Verbesserungsmaßnahmen wurden und werden auch zukünftig vorgenommen. 43

44 Referenzdokumente: Internetseite der FIBAA ( Handreichung Programm- und Systemakkreditierung (Akkreditierungsrat) (04/31) Dokumentensammlung für die Programm- und Systemakkreditierung (Akkreditierungsrat) (05) Fragen- und Bewertungskatalog (FBK) PROG für Wirtschaftswissenschaften (alt) (09) FBK PROG Akkreditierungsrat (neu) (09) FBK PROG für Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften (neu), FBK PROG für Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften Fernstudien (neu) (10) FBK PROG PhD (10) Handreichung Programmakkreditierung FIBAA (06) FIBAA Dokumentensammlung für die Programmakkreditierung (07) Mustervertrag PROG und Mustervertrag über die Systemakkreditierung (22/35) Sonderbedingungen Programm- und Systemakkreditierung im Auftrag der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland und Allgemeine Vertragsbestimmungen + Pflichtangaben nach 2 DL-InfoV, 4e BDSG, 5 TMG, 55 RStV (22/35) Sonderbedingungen für die Vergabe des FIBAA-Qualitätssiegels für Programmakkreditierung (23) FBK SYS (34) FIBAA Konzept Qualitätsmanagement (auch unter (66) FIBAA-Prozesshandbuch (67) Geschäftsordnung für den FIBAA-Beschwerdeausschuss (51) 44

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