An unsere Mandanten im VW-Abgasskandal. Lahr, den Informationsschreiben vom Die Rolle des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)
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- Bernhard Otto
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1 An unsere Mandanten im VW-Abgasskandal Informationsschreiben vom Die Rolle des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) Lahr, den EILT SEHR! WIR BRAUCHEN DRINGEND IHRE UNTER- STÜTZUNG! Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst möchten wir Ihnen mitteilen, dass das Landgericht München II in einem von uns geführten Verfahren einen Händler zur Rücknahme eines VW Golf verurteilt hat. Auch die Landgerichte Dortmund und Frankfurt haben in hochaktuellen Urteilen zu Gunsten der VW-Geschädigten entschieden und Händler zur Rücknahme der betroffenen Fahrzeuge verurteilt. Ihre Chancen steigen damit immer mehr. Dies ist aber nicht der Grund für unser heutiges Schreiben. Sie fragen sich sicher, welche Rolle die Politik und vor allem das Bundesverkehrsministerium unter Führung von Herrn Dobrindt sowie das KBA im VW Skandal spielen. In der letzten Zeit häufen sich Presseberichte über angebliche Klüngeleien zwischen Politik und Autoindustrie. Dr. Ralf Stoll Ralph Sauer Insolvenzverwalter Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Christian Grotz Prokurist Daniela Niemann Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Ziser Barbara Busam Fachanwältin für Versicherungsrecht Dr. Julia Lang Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Frauke Brar LL.M. Anja Brugger Marcel Nussberger Florian Riess Florian Schildge Fricka Poetzl Christine Hardt Hanno Ulbrich Daniela Paul 1. Berichte über das Ministerium und das KBA In der Anlage überlassen wir Ihnen dazu diverse Presseberichte zu diesem Thema. So berichtete der Focus, dass die Behörden bereits
2 2011 dem VW Skandal auf der Spur gewesen seien, das KBA habe die Mitarbeiter aber bewusst ausgebremst. Spiegel online berichtete, dass der Bericht der vom KBA eingesetzten Volkswagen Untersuchungskommission von den Autoherstellern mitgeschrieben worden sei. In einer des KBA-Präsidenten an seine Mitarbeiter habe der KBA-Präsident deutliche Formulierungen verboten. Nach Angaben des Spiegel endete die mit der Grußformel mit industriefreundlichem Gruß. Für die Verbraucher und die Geschädigten ist dies aus unserer Sicht ein Schlag ins Gesicht. Der 5. Untersuchungsausschuss des Bundestages untersucht derzeit die Rolle des KBA im VW Skandal. Für diesen Untersuchungsausschuss hat der renommierte Umweltrechtler Prof. Dr. Martin Führ ein Gutachten erstattet, welches uns vorliegt. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine schwerwiegende und fortdauernde Missachtung des Rechts stattgefunden hat. Die Hersteller hätten sich die Genehmigungen durch unrichtige oder unvollständige Angaben erschlichen. Er wirft weiter in den Raum, dass es möglicherweise zwischen den Autoherstellern und den Behörden zu einem Zusammenwirken gekommen sein könnte. Der Gutachter spricht sogar von einer Strafbarkeit der Beteiligten wegen eines Umweltdelikts. Wir sind schockiert über solche Berichte. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass wir als Vertreter der Geschädigten keinerlei Unterstützung durch das KBA erhalten. Diese Meldungen passen daher in das Bild der handelnden Behörden. 2. Rechtsanspruch auf Akteneinsicht beim KBA Wir haben sowohl beim KBA als auch bei dem Bundesverkehrsministerium zahlreiche Anfragen gestellt. Leider erhalten wir lediglich unbrauchbare Antworten, was uns sehr verärgert. Die Behörde, die für den Schutz der Verbraucher zuständig ist, lässt diese im Regen stehen. Wir haben beim KBA Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beantragt. Danach steht Ihnen ein Rechtsanspruch auf Akteneinsicht zu. Daneben besteht ein Anspruch nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). In der Akte finden sich sehr wichtige Unterlagen und Ausführungen zu dem VW- Skandal, die Ihnen helfen können, Ihr Verfahren zu gewinnen. Wir mussten sehr lange warten, bis wir eine Antwort vom KBA erhalten haben. Der zuständige Sachbearbeiter beim KBA teilte mit, dass er dem Akteneinsichtsgesuch teilweise stattgeben würde, er dies jedoch zuvor intern besprechen müsse. Schlussendlich hat man die Akteneinsicht mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt. Offensichtlich ist die Politik nicht gewillt, den Geschädigten Akteneinsicht zu gewähren. Außerdem steht Ihnen ein Auskunftsanspruch nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) zu. Auch diesen Auskunftsanspruch wollen wir für unsere Mandanten geltend machen. Dieser Anspruch muss allerdings für jedes Fahrzeug gesondert geltend gemacht werden, da es darum geht, zu erfahren, welche Angaben VW im Antrag auf Erteilung der Typengenehmigung für Ihr konkretes Fahrzeug gemacht hat. VW hätte in dem Antrag offenlegen müssen, dass eine Abschalteinrichtung vorhanden ist. Wenn dies nicht geschehen ist, stehen Ihnen Schadensersatzansprüche aus dem Europarecht zu. Uns ist bewusst, dass VW dies nicht getan haben wird, vor Gericht müssen wir jedoch den Antrag von VW vorlegen. Seite 2 von 5
3 Der Erfolg Ihres Verfahrens hängt daher maßgeblich von den Informationen ab, die wir vom KBA angefordert haben. Das KBA weigert sich jedoch, diese Auskünfte auch nur im Ansatz zu erteilen. Anders als in den USA erhalten wir als Rechtsanwälte und Verbraucherschützer keinen Einblick in wichtige Unterlagen. Die Behörden erschweren uns damit massiv die Beweisführung in Ihrem Fall. Wir halten dies für grob rechtswidrig. WIR SIND NICHT BEREIT, DIES HINZUNEHMEN UND WERDEN DESHALB AB SOFORT AUF KONFRONTATIONSKURS MIT DEM KBA GEHEN. DAZU BENÖTIGEN WIR DRINGEND IHRE HILFE! ES IST ZEIT, DIESEM VERHALTEN DES KBA EIN ENDE ZU SETZEN. 3. Unser weiteres Vorgehen Für Ihr Verfahren ist es enorm wichtig, Informationen von dem KBA zu erhalten. Deshalb beabsichtigen wir, das Kraftfahrtbundesamt massiv unter Druck zu setzen. Sollte das KBA weiterhin bei seiner Blockadehaltung bleiben, werden wir gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Für den europarechtlichen Anspruch werden wir außerdem detaillierte Fragen bezüglich Ihres Fahrzeugs an das KBA stellen. Wir schlagen vor, zunächst für Sie das Akteneinsichtsgesuch geltend zu machen. Bei einer Ablehnung werden wir Klage gegen das KBA erheben. Leider müssen wir die Auskunft für jedes Fahrzeug gesondert geltend machen, da mehr als verschiedene Softwarevarianten von VW hergestellt werden. BITTE UNTERSTÜTZEN SIE UNS DABEI! NUR DURCH IHRE ZAHLREICHE TEILNAHME KÖNNEN WIR DAS KBA UND DIE POLITIK UNTER DRUCK SETZEN. Dazu bitten wir Sie, die anliegenden Vollmachten unterschrieben an uns zurückzusenden. Wir werden dann alles Notwendige anstoßen. Diesbezüglich werden wir auch mit Ihrer Rechtsschutzversicherung korrespondieren und eine Deckungszusage einholen für das weitere Verfahren. Wir werden außerdem die Presse informieren, wenn genügend Geschädigte bereit sind, uns zu unterstützen. Bitte senden Sie uns die anliegenden Vollmachten unterschrieben zurück. Sollten Sie uns nicht beauftragen wollen, bitten wir um Ihre Mitteilung. Wir sind aufgrund der anwaltlichen Sorgfaltspflicht verpflichtet, Sie über mögliche Nachteile aufzuklären. Die Nichtgeltendmachung des Auskunftsanspruchs kann für Sie mit erheblichen Nachteilen verbunden sein, da wir dann möglicherweise in Ihrem Verfahren bestimmte europarechtliche Ansprüche nicht berücksichtigen können. Mit freundlichen Grüßen Dr. Ralf Stoll Seite 3 von 5
4 V O L L M A C H T Der Unterzeichner/die Unterzeichnerin Name(n), Vorname(n): Straße: Postleitzahl, Ort Aktenzeichen: erteilt hiermit der Dr. Stoll & Sauer sgesellschaft mbh, Einsteinallee 1/1, Lahr die VOLLMACHT in der Sache: gegen Kraftfahrtbundesamt, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Bundesrepublik Deutschland und sonstige Landes- oder Bundesbehörden und Organe Gegenstand des Mandats: Akteneinsicht VW-Skandal nach dem IFG und VIG für mein Fahrzeug und aus allgemeinen Gründen; verkehrsrechtliche Akteneinsicht in Typengenehmigung etc. Die Vollmacht umfasst die Befugnis 1. zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung gegenüber allen in Betracht kommenden Gegnern bezüglich der o.g. Angelegenheit 2. zur Vertretung in sonstigen Verfahren (z.b. Ombudsmannverfahren, Güteverfahren) und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art. 3. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z.b. Kündigungen, Widerrufserklärungen). 4. zur Vertretung in allen öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten insbesondere zur Einlegung von Widerspruch, Einspruch und Klageerhebung. Die Vollmacht berechtigt gegenüber dem Kraftfahrt- Bundesamt insbesondere dazu, Auskünfte zu verlangen und Anfragen zu stellen sowie die Anordnung eines Zwangsrückrufs zu prüfen sowie Klagen vor dem Verwaltungsgericht zu erheben. 5. zur Vertretung gegenüber dem Rechtsschutzversicherer bzw. dessen Abwicklungsunternehmen. Umfasst ist dabei auch, den Versicherungsombudsmann oder die Aufsichtsbehörde (BAFin) einzuschalten, falls es zu Problemen oder nicht zu einer Deckungszusage kommt. Umfasst sind auch die Einleitung eines Schiedsgutachterverfahrens bei Ablehnung der Deckungszusage und die Fertigung von Stichentscheiden. Umfasst ist auch die Einholung einer Deckungszusage für das gerichtliche Verfahren, unabhängig von der Hauptvollmacht. Es wird auch der Auftrag für eine mögliche Deckungsklage erteilt. Die Vollmacht umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen, Urkunden und sonstige Gegenstände, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen. Ort und Datum Unterschrift Seite 4 von 5
5 V O L L M A C H T Der Unterzeichner/die Unterzeichnerin Name(n), Vorname(n): Straße: Postleitzahl, Ort Aktenzeichen: erteilt hiermit der Dr. Stoll & Sauer sgesellschaft mbh, Einsteinallee 1/1, Lahr die VOLLMACHT in der Sache: gegen Kraftfahrtbundesamt, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Bundesrepublik Deutschland und sonstige Landes- oder Bundesbehörden und Organe Gegenstand des Mandats: Informationseinholung und Akteneinsicht nach dem UIG, insbesondere Einsicht in die Antragsunterlagen von VW für mein Fahrzeug zu nehmen und Fragen zu stellen, die sich auf die Genehmigung meines Fahrzeugs beziehen etc. Die Vollmacht umfasst die Befugnis 1. zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung gegenüber allen in Betracht kommenden Gegnern bezüglich der o.g. Angelegenheit 2. zur Vertretung in sonstigen Verfahren (z.b. Ombudsmannverfahren, Güteverfahren) und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art. 3. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z.b. Kündigungen, Widerrufserklärungen). 4. zur Vertretung in allen öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten insbesondere zur Einlegung von Widerspruch, Einspruch und Klageerhebung. Die Vollmacht berechtigt gegenüber dem Kraftfahrt- Bundesamt insbesondere dazu, Auskünfte zu verlangen und Anfragen zu stellen sowie die Anordnung eines Zwangsrückrufs zu prüfen sowie Klagen vor dem Verwaltungsgericht zu erheben. 5. zur Vertretung gegenüber dem Rechtsschutzversicherer bzw. dessen Abwicklungsunternehmen. Umfasst ist dabei auch, den Versicherungsombudsmann oder die Aufsichtsbehörde (BAFin) einzuschalten, falls es zu Problemen oder nicht zu einer Deckungszusage kommt. Umfasst sind auch die Einleitung eines Schiedsgutachterverfahrens bei Ablehnung der Deckungszusage und die Fertigung von Stichentscheiden. Umfasst ist auch die Einholung einer Deckungszusage für das gerichtliche Verfahren, unabhängig von der Hauptvollmacht. Es wird auch der Auftrag für eine mögliche Deckungsklage erteilt. Die Vollmacht umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen, Urkunden und sonstige Gegenstände, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen. Ort und Datum Unterschrift Seite 5 von 5
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