Pandemieplan der Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden

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1 Der Rektor 24. September 2010 Az.: Z 1.1 Ba Pandemieplan der Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden Stand:

2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen 1.1 Phase Phase Phase Phase Phase 5 1. Phase 2 Einleitung 3 Rechtliche Aspekte 4 Ziele des Pandemieplanes 5 Organisatorische und personelle Vorbereitung 5.1 Beobachten und Informieren 5.2 Einkauf und Bevorratung von Schutzausrüstungen und Hygienemitteln 5.3 Medizinische Vorsorge/Impfungen Ergreifen konkreter Abwehrmaßnahmen.1 Allgemeine Lageeinschätzung und Organisationsstrukturen.2 Abschätzung der Auswirkung auf den Dienstbetrieb/Leistungseinschränkung.3 IT und Kommunikation.4 Kontaktminimierung/Kundenverkehr.5 Schutzausrüstung. Versorgung, Entsorgung und Infrastruktur. Posteingang und elektronische Vorgangsbearbeitung.8 Hygienemaßnahmen.9 Informationen Aufhebung der Sondermaßnahmen und Wiedereinführung des Normalbetriebes 8 Anhang 8.1 Flyer Richtig Händewaschen Pandemieplan der Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden 2 / 9

3 1 Vorbemerkungen Influenzaviren verursachen jedes Jahr in der kalten Jahreszeit Grippewellen unterschiedlicher Stärke (saisonale Influenzen). Im Verlauf dieser Wellen, die im Allgemeinen von Januar bis März ablaufen, kann es nach Schätzungen von Experten in Deutschland (bei erheblichen regionalen Unterschieden) zu mehreren Millionen zusätzlicher Arztkontakte, einigen Zehntausenden zusätzlichen Krankenhausaufnahmen und einigen Tausend Todesfällen kommen. Zu der jährlichen Wiederkehr der echten Virusgrippe oder Influenza trägt die genetische Variabilität der Influenzaviren, insbesondere des Typs A, bei. Durch allmähliche Veränderungen der Erbsubstanz ändern sich auch die Oberflächenstrukturen des Virus, die Angriffsstellen für Antikörper darstellen. Dadurch "passen " die in der Bevölkerung vorhandenen, auf Schutzimpfungen oder frühere Infektionen beruhenden Antikörper weniger gut. Hiervon zu unterscheiden ist das Auftreten eines völlig neuen Subtyps des Influenza A-Virus, gegen den es praktisch weltweit keine Immunität in der Bevölkerung gibt. Hierzu kann es z.b. kommen, wenn ein Influenza -A-Virus aus dem Tierreich die Eigenschaft erlangt, Menschen zu infizieren und sich unter Menschen zu verbreiten. Ein solches Virus würde sich vermutlich nach einer gewissen Anpassungsphase sehr schnell in einer Region und von da aus über die Welt ausbreiten können. Die heutigen täglichen Verkehrsverbindungen in aller Welt könnten zur Beschleunigung der Ausbreitung beitragen. Es entstünde eine weltweite Epidemie, genannt Pandemie, die erhebliche Auswirkungen auf das medizinische Versorgungssystem, die öffentliche Ordnung sowie das soziale und Wirtschaftsleben und damit letztlich auch auf die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung hätte. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) teilt die Entwicklung einer Pandemie in Phasen ein. Die Definition der Phasen und die Entscheidung, wann der Übergang von einer Phase in die nächste erfolgt, obliegen der Generaldirektorin der WHO. Das Risiko einer Influenzapandemie wird von der der WHO und dem Robert-Koch-Institut nach wie vor als hoch eingeschätzt. Der nationale Pandemieplan und der Pandemieplan des Landes Hessen orientieren sich ebenfalls an dieser Phaseneinteilung. 1.1 Phase 1 Kein Nachweis neuer Influenzavirus-Subtypen beim Menschen. Ein Subtyp, der zu einem früheren Zeitpunkt Infektionen beim Menschen verursacht hatte, zirkuliert möglicherweise bei Tieren. Das Risiko menschlicher Infektionen wird als niedrig eingestuft. 1.2 Phase 2 Kein Nachweis neuer Influenza-Subtypen bei Menschen. Zirkulierende Influenzaviren bei Tieren stellen ein erhebliches Risiko für Erkrankungen beim Menschen dar. 1.3 Phase 3 Menschliche Infektionen mit einem neuen Subtyp, aber keine Ausbreitung von Mensch zu Mensch oder nur in extremen Fällen bei engem Kontakt. Pandemieplan der Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden 3 / 9

4 1.4 Phase 4 Kleine(s) Cluster mit begrenzter Übertragung von Mensch zu Mensch. Die räumliche Ausbreitung ist noch sehr begrenzt, so dass von einer unvollständigen Anpassung des Virus an den Menschen ausgegangen werden kann. 1.5 Phase 5 Große(s) Cluster, die Ausbreitung von Mensch zu Mensch ist jedoch weiter lokalisiert; es muss davon ausgegangen werden, dass das Virus besser an den Menschen angepasst ist, (möglicherweise) jedoch nicht optimal übertragbar ist (erhebliches Risiko einer Pandemie). 1. Phase Pandemische Phase: Zunehmende und anhaltende Übertragung in der Allgemeinbevölkerung. In der Phase wird unterschieden, ob 1. ein Land noch nicht betroffen ist, 2. ein Land betroffen ist oder enge Handels- oder Reisebeziehungen mit einem betroffenen Land hat, 3. die Aktivität zurückgegangen ist, oder es sich um 4. eine zweite Pandemiewelle handelt. Die Abschätzung der Auswirkung einer zukünftigen Pandemie ist bei einem noch nicht existenten, unbekannten Pandemievirus nur unter großem Vorbehalt möglich. Es wurden deshalb auf der Basis der letzten Pandemien Modellrechnungen angestellt. Diese gehen davon aus, dass die Pandemie innerhalb von einer kurzen Zeitspanne von vier bis acht Wochen zur Erkrankung von großen Teilen der Bevölkerung führt und kalkuliert den Verlauf wenn keine Gegenmaßnahmen getroffen würden. Danach breitet sich die Infektion schnell aus und erfasst unter Umständen bereits in der ersten Welle im Extremfall bis zu 50% der Bevölkerung in einer verhältnismäßigen kurzen Zeit (8-12 Wochen). Zwei Drittel der Erkrankungen fallen in die mittleren 4 Wochen der Pandemie. Grundsätzlich gilt: Solange es eine Chance gibt, das Virus in seiner weiteren Verbreitung aufzuhalten, werden sich die Maßnahmen danach richten, dies zu erreichen. Erst wenn dies nicht mehr möglich ist, wird diese Strategie aufgegeben und alle weiteren Bemühungen richten sich darauf die Auswirkungen der Infektionswelle für den Menschen möglichst gering zu halten. In Vorbereitung auf den entsprechenden Ernstfall erstellte die VFH einen spezifischen Pandemieplan. In diesem wird davon ausgegangen, dass ein großer Teil der Beschäftigten und Studierenden der VFH wie auch der Beschäftigten ihrer Dienstleister wegen Erkrankung und aus anderen Gründen, z. B. der Pflege Angehöriger oder höherrangiger Aufgaben, nicht am Arbeitsplatz erscheint. Der Plan selbst besteht aus dem eigentlichen Pandemieplan und mehreren Anlagen (Anhängen). Pandemieplan der Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden 4 / 9

5 2 Einleitung Der Pandemieplan der VFH ist eine Ergänzung zum Pandemieplan des Landes und soll einerseits Eckpunkte für die notwendigen Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Pandemie vorgeben und andererseits Richtlinien für das fachlich-organisatorische Management in der Frühphase und während des eingetretenen Pandemiefalls bereitstellen. 3 Rechtliche Aspekte Die rechtlichen Aspekte im Rahmen der Influenza-Pandemieplanung und der erforderlichen Maßnahmen unterscheiden sich nicht von anderen Aufgabenbereichen der Abwehr von Gefahren- und Schadenslagen. Grundlage aller individuellen Pandemiepläne ist der Pandemieplan des Landes Hessen (Stand Februar 200) in Verbindung mit den Grundpflichten des Arbeitgebers gem. 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Der Schutz der Beschäftigten sowie die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Hochschule liegen in der Verantwortung der VFH und machen daher eine innerbehördliche Planung notwendig. Die Rektorin oder der Rektor entscheidet, ob der individuelle Pandemieplan in oder außer Kraft gesetzt wird. 4 Ziele des Pandemieplanes Die Pandemieplanung der VFH hat folgende Zielsetzung: 1. Die Minimierung des Infektionsrisikos am Arbeitsplatz und in der Lehre. 2. Die Sicherung des IT- Bereiches und des Rufdienstes. 3. Die zuverlässige und zeitnahe Information insbesondere für Entscheidungsträger, Aufsichtsbehörden (HMDIS), Bedarfsträger und Ausbildungsbehörden. 5 Organisatorische und personelle Vorbereitung Zur Planung geeigneter Maßnahmen im Vorfeld einer Pandemie sowie zur Koordinierung im Pandemiefall wurde eine Koordinierungsgruppe in der VFH eingerichtet, die im Krisenfall das Management übernimmt. Der Rektor oder eine von ihm bestimmte Vertreterin oder ein Vertreter führt den Vorsitz und sorgt dafür, dass die mit den Aufgaben im Zusammenhang stehenden Entscheidungen getroffen werden. Die Koordinierungsgruppe setzt sich zusammen aus der Rektorin oder dem Rektor, ihrer oder seiner Stellvertretung, der Kanzlerin oder dem Kanzler, den Leitungen der Sachgebiete I, III, IV sowie einer Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter der ZV. Bedarfsorientiert kann die Koordinierungsgruppe durch die Leitung des SG II und/oder die koordinierenden Abteilungsleiter/in erweitert werden. Die Koordinierungsgruppe wird durch die Rektorin oder den Rektor einberufen. Zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Gruppe auch im Pandemiefall werden Kontaktlisten der Mitglieder und deren Vertretungen erstellt. Pandemieplan der Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden 5 / 9

6 5.1 Beobachten und Informieren Durch Auswertung aller erreichbaren Informationen stellt die Koordinierungsgruppe sicher, dass eine drohende Pandemie frühzeitig erkannt wird und Informationen an die Beschäftigten weitergegeben werden. 5.2 Einkauf und Bevorratung von Schutzausrüstungen und Hygienemitteln Da sich die Influenzaviren von Mensch zu Mensch verbreiten, ist eine Übertragung gewöhnlich bei direktem Kontakt (Tröpfcheninfektion durch Anniesen, Händeschütteln) oder über den Kontakt mit Oberflächen (z. B. Türgriffe, Tastaturen etc.) wahrscheinlich. Um die Materialversorgung im Pandemiefall für die Beschäftigten der VFH sicherzustellen, sind die entsprechenden Materialien zu beschaffen und einzulagern. Das SG III beschafft die erforderliche Ausstattung lagert sie ein und überprüft den Bestand auf Vollständigkeit und Haltbarkeit in Absprache mit den Abteilungen. 5.3 Medizinische Vorsorge/Impfungen Den Beschäftigten ist regelmäßig die Teilnahme an den Schutzimpfungen gegen das jeweilige saisonale Grippevirus zu empfehlen und zu ermöglichen; das Gleiche gilt für die Vorsorge gegen die Erreger einer Pandemie. Ergreifen konkreter Abwehrmaßnahmen Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die VFH durch eine Influenza-Pandemie gleich stark betroffen sein wird wie andere Institutionen und Betriebe. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Ausrufung der Phase durch die WHO nicht zwingend die Ergreifung von konkreten Abwehrmaßnahmen erfordert. In Abhängigkeit von der Entwicklung in Hessen schlägt die Koordinierungsgruppe folgende Schutzmaßnahmen vor:.1 Allgemeine Lageeinschätzung und Organisationsstrukturen Die Koordinierungsgruppe schlägt situationsgerechtes Handeln bis zur Einstellung des Studienbetriebes vor. Die Gruppe entwickelt Modelle, wie Personen mit ihrem Fachwissen weiter in die Arbeit der VFH eingebunden werden können. Zu denken ist hier beispielsweise an die Erweiterung von Telearbeitsplätzen oder die Aufgabenwahrnehmung in Heimarbeit, soweit dies durch Aktenmitnahme und über die Nutzung von mobilen Telekommunikationsmitteln sinnvoll möglich ist..2 Abschätzung der Auswirkung auf den Dienstbetrieb/Leistungseinschränkung Entscheidungen über die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes sind abhängig davon, dass die Koordinierungsgruppe einen verlässlichen und aktuellen Überblick über die Verfügbarkeit der Personalkapazitäten erhält. Dies erfolgt anhand der Krankmeldungen. Dafür wird eine zentrale Rufnummer eingerichtet. Unter dieser können sich die Beschäftigten krank melden bzw. ihre Verfügbarkeit signalisieren. Pandemieplan der Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden / 9

7 .3 IT und Kommunikation Das SG IV schafft die Voraussetzungen, um im Bedarfsfall einen sicheren Zugriff auf das VFH-Netz zu gewährleisten. Dadurch kann auf SAP und die eigenen Dokumente auf dem Server zugegriffen werden. Für diese Möglichkeit werden die Leihlaptops durch das SG IV modifiziert. Dadurch kann ein ausgewählter Personenkreis die erforderlichen Aufgaben von zuhause ausüben..4 Kontaktminimierung/Kundenverkehr Fortbildungsmaßnahmen sind abzusagen, Dienstreisen auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken; dabei ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nach Möglichkeit zu vermeiden. Vorhandene Technologien zur Kommunikation und Information wie Telefonschaltkonferenzen, Videokonferenzen sind verstärkt zu nutzen. Ob die Räumlichkeiten der VFH für Besucherinnen und Besucher geschlossen werden, entscheidet die Rektorin oder der Rektor in Abstimmung mit den Abteilungsleitungen und der Zentralverwaltung..5 Schutzausrüstung Das SG III sorgt im Bedarfsfall für die Ausgabe der persönlichen Schutzausrüstung/des persönlichen Hygienematerials.. Versorgung, Entsorgung und Infrastruktur SG III hält engen Kontakt mit dem HI zur Sicherung der Infrastruktur der Dienstgebäude und des Reinigungsdienstes.. Posteingang und elektronische Vorgangsbearbeitung Der Postverkehr der Abteilungen und der Zentralverwaltung soll möglichst auf elektronischem Weg erfolgen. Eine weitergehende Postverteilung in Papierform findet nur im Ausnahmefall statt..8 Hygienemaßnahmen Die Beschäftigten sind zu gründlichem Händewaschen mit Flüssigseife anzuhalten. Die Beschäftigten werden durch das SG III über das korrekte Anlegen des Mundschutzes und den Gebrauch der ausgegebenen Materialien informiert. Die Anordnung einer allgemeinen Mundschutztragepflicht bleibt der Rektorin oder dem Rektor vorbehalten..9 Informationen Allgemeine Informationen zum Pandemiegeschehen werden zugänglich gemacht über die Pandemierufnummer (0 11) Intranet Homepage des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit Pandemieplan der Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden / 9

8 Homepage des Robert-Koch-Instituts Rundmails Aushänge Aufhebung der Sondermaßnahmen und Wiedereinführung des Normalbetriebes Die Rektorin oder der Rektor hebt die Sondermaßnahmen auf Vorschlag der Koordinierungsgruppe auf und führt den Normalbetrieb wieder ein. Peter Schmidt Rektor Pandemieplan der Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden 8 / 9

9 8 Anhang 8.1 Flyer Richtig Händewaschen Pandemieplan der Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden 9 / 9

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