Beschluss-Nr.: VII-0820/2014 Anzahl der Ausfertigungen: 14

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1 Bezirksamt Pankow von Berlin Einreicher: Leiter der Abteilung Stadtentwicklung B E S C H L U S S B e z i r k s a m t P a n k o w v o n B e r l i n Beschlussgegenstand: Beschluss über eine Erhaltungsverordnung gemäß Abs. Satz Nr. des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet Bötzow im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg, und über die Aufhebung der Erhaltungsverordnung gemäß Abs. Nr. des Baugesetzbuches für das Gebiet Bötzow im Bezirk Prenzlauer Berg von Berlin vom. Dezember (GVBl. S. ) Beschluss-Nr.: VII-00/0 Anzahl der Ausfertigungen: Beschluss-T.:.0.0 Verteiler: - Bezirksbürgermeister - Mitglieder des Bezirksamtes (x) - Leiter des Rechtsamtes - Leiter des Steuerungsdienstes - Vorsteherin der der BVV - Fraktionen der BVV (x) - Büro des Bezirksbürgermeisters Das Bezirksamt beschließt: Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Matthias Köhne Bezirksbürgermeister

2 Bezirksamt Pankow von Berlin.0 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung. Gegenstand der Vorlage Beschluss über eine Erhaltungsverordnung gemäß Abs. Satz Nr. des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet Bötzow im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg, und über die Aufhebung der Erhaltungsverordnung gemäß Abs. Nr. des Baugesetzbuches für das Gebiet Bötzow im Bezirk Prenzlauer Berg von Berlin vom. Dezember (GVBl. S. ).. Beschlussentwurf Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: I. Für den Bereich des ehemaligen Sanierungsgebietes Prenzlauer Berg - Bötzow gemäß Abs. Nr. der Elften Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom. Oktober (GVBl. S. ), aufgehoben gemäß Art. II der Zwölften Verordnung zur Änderung von Verordnungen über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom. April 0 (GVBl. S. ), für den Bereich der aufzuhebenden Erhaltungsverordnung Bötzow vom. Dezember (GVBl. S. ) und für den bisher nicht festgesetzten Block östlich des Arnswalder Platzes mit ca. 00 WE wird eine Erhaltungsverordnung gemäß Abs. Satz Nr. BauGB beschlossen. Die Rechtsverordnung gilt für das in der anliegenden Karte im Maßstab : 000 Ausschnitt verkleinert mit einer durchbrochenen Linie eingegrenztes Gebiet. Es wird begrenzt durch Kniprode Am Friedrichshain Greifswalder Danziger. Die Innenkante der durchbrochenen Linie bildet die Gebietsgrenze (Anlage ). II. Die Erhaltungsverordnung gemäß Abs. Nr. des Baugesetzbuches für das Gebiet Bötzow im Bezirk Prenzlauer Berg von Berlin vom. Dezember (GVBl. S. ) wird aufgehoben (Anlage ). III. Der Entwurf der Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß Absatz Satz Nummer des Baugesetzbuches für das Gebiet

3 Bötzow im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg, und zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung gemäß Abs. Nr. des Baugesetzbuches für das Gebiet Bötzow im Bezirk Prenzlauer Berg von Berlin vom. Dezember (GVBl. S. ) wird beschlossen (Anlage ).. Begründung A. Allgemeines Das ehemalige Sanierungsgebiet Bötzow (ca..0 WE) soll zusammen mit dem bestehenden Erhaltungsgebiet Bötzow (ca..00 WE) und dem bisher nicht festgesetzten Block östlich des Arnswalder Platzes (ca. 00 WE) gemäß Abs. Satz Nr. BauGB als neues Erhaltungsgebiet Bötzow festgesetzt werden. Mit Hilfe der Verordnung soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten und die weitere Verdrängung der gebietsansässigen Wohnbevölkerung verhindert werden, um negative städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden. Die städtebaulichen Ziele sind. der Erhalt des bestehenden Wohnungsangebotes mit den aktuell erreichten durchschnittlichen Ausstattungsstandards und. der Erhalt der Übereinstimmung von sozialer Infrastruktur, Wohnungsangebot und Zusammensetzung der Gebietsbevölkerung. Grundlage für die Gebietsabgrenzung bildet das 0 im Auftrag des Bezirksamtes Pankow von der S.T.E.R.N. GmbH erstellte Gutachten zur Weiterentwicklung der Erhaltungsgebietskulisse gemäß Abs. Satz Nr. BauGB im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg. Das Gutachten ist im Internet unter folgendem Link zu finden: Im Gutachten wurde nachgewiesen, dass die Voraussetzungen für die Festsetzung einer Erhaltungsverordnung nach Abs. Satz Nr. BauGB bestehendes Aufwertungspotenzial, Aufwertungsdruck, Verdrängungsgefahr im zukünftigen Erhaltungsgebiet Bötzow vorliegen. Die Erhaltungsverordnung für das Gebiet Bötzow vom. Dezember (GVBl. S. ) umfasst mehrere Baublöcke östlich und westlich der Bötzow, die Anfang der er Jahre zum Untersuchungsgebiet Bötzow gehörten, aber nicht gemäß BauGB als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt worden sind. Es bildete damit eine Komplementärkulisse zum Sanierungsgebiet Bötzow. Mit der 0 erfolgten Aufhebung des Sanierungsgebiets Bötzow gibt es für dieses Gebiet keine Möglichkeit der städtebaulichen Steuerung mehr.

4 B. Ausgangslage Die Stadterneuerung im zukünftigen Erhaltungsgebiet Bötzow hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt: Sie umfasste seit sowohl die Wohngebäude, soziale und kulturelle Einrichtungen, als auch die Spiel- und Grünflächen sowie den öffentlichen Raum. Den Schwerpunkt der Erneuerungsaktivitäten der letzten Jahre bildeten die Sanierung und Qualifizierung von Schulen und Kindertagesstätten. % des Wohnungsbestandes im ehemaligen Sanierungsgebiet Bötzow wurden saniert, im aufzuhebenden Erhaltungsgebiet Bötzow waren es bis 0 % der vorhandenen Wohnungen. Zahlreiche Dachgeschosse wurden zu Wohnungen ausgebaut. Hochgerechnet auf das Jahr 0 wurden im zukünftigen Erhaltungsgebiet Bötzow ca..00 Wohnungen noch nicht umfassend erneuert. Die Erneuerung und der Ausbau der sozialen Infrastruktur Schulen, Kindertagesstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen sowie die Verbesserung des Spiel- und Freiflächenangebotes sind im zukünftigen Erhaltungsgebiet Bötzow mittlerweile weit vorangeschritten. Durch den hohen Einsatz von Fördermitteln konnte die soziale Infrastruktur den Bedürfnissen der Wohnbevölkerung weitgehend angepasst werden. Es gibt aktuell Einrichtungen der Kindertagesbetreuung öffentlicher und privater Träger mit insgesamt Plätzen. Die bestehenden Einrichtungen wurden in den vergangenen Jahren mit öffentlichen Mitteln erneuert und zeitgemäß ausgestaltet. Die Kita Am Friedrichshain A wurde mit öffentlichen Fördermitteln zur Öko-Kita umgebaut. Der steigende Bedarf an Kita-Plätzen wird durch mehrere Eltern-Kind-Initiativen gedeckt. Die Betreuungsquote bei der Kindertagesbetreuung liegt bei % bei Kindern im Alter von drei bis unter sechs Jahren und bei % bei Kindern von einem Jahr bis unter drei Jahren. Das zukünftige Erhaltungsgebiet Bötzow verfügt über eine Grundschule (staatliche Europaschule für Deutsch und Griechisch) und eine Oberschule (staatliche Europaschule für Deutsch und Portugiesisch). Beide Schulen wurden in den letzten Jahren umfangreich baulich saniert und teilweise erweitert. In den nächsten Jahren wird auch der Neubau von zwei Sporthallen vollendet. Aufgrund dieser Maßnahmen weist die aktuelle Schulentwicklungsplanung für das zukünftige Erhaltungsgebiet Bötzow einen geringen Angebotsüberhang von 0, Zügen aus. Bislang gibt es im zukünftigen Erhaltungsgebiet Bötzow eine Jugendeinrichtung. Der Neubau einer Jugendfreizeiteinrichtung auf dem Grundstück Pasteur hat begonnen und soll 0 fertig gestellt werden. Damit ist das zukünftige Erhaltungsgebiet Bötzow perspektivisch gut versorgt. Die Versorgung des Gebietes mit Grün- und Freiflächen konnte mit der Erneuerung des vorhandenen Spielplatzes Am Friedrichshain und der Neuanlage von vier weiteren Spielplätzen entscheidend verbessert werden. Der Neubau einer weiteren, größeren Spiel- und Grünfläche ist geplant. Besondere Bedeutung als größere zusammenhängende Freifläche und Platzanlage hat der Arnswalder Platz. Er wurde

5 ebenfalls mit öffentlichen Mitteln erneuert. Für das zukünftige Erhaltungsgebiet Bötzow liegt der Versorgungsgrad bei öffentlichen Spielflächen bei über % und ist damit im Vergleich zu anderen Gründerzeitgebieten überdurchschnittlich hoch. Das historische Filmtheater Am Friedrichshain wurde als Programmkino mit Plätzen und fünf Sälen nach einem denkmalgerechtem Umbau wieder eröffnet. Das Verlagsgebäude Am Friedrichshain und der Gewerbehof Greifswalder A wurden saniert. Die Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs ist innerhalb des zukünftigen Erhaltungsgebiets Bötzow oder direkt angrenzend über Supermärkte und Discounter gewährleistet. C. Erwartete städtebauliche Entwicklung In der Zukunft ist entsprechend den gutachterlichen Feststellungen ohne die geplante Erhaltungsverordnung eine deutliche Aufwertung des vorhandenen Wohnungsbestandes zu befürchten. Die sich aus dem Aufwertungspotenzial und dem Aufwertungsdruck ergebende Verdrängungsgefahr ist für Teile der Gebietsbevölkerung erheblich und geeignet, im Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung ohne deren Erlass negative Veränderungen der Bevölkerungsstruktur zu verursachen. In den letzten Jahren wurde im zukünftigen Erhaltungsgebiet Bötzow eine Veränderung der Bevölkerungsstruktur festgestellt. Die Ursachen hierfür lagen unter anderem in den eingetretenen Veränderungen der demografischen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung durch Verjüngung (, % der Gebietsbevölkerung sind unter Jahren) und hohes Wanderungsvolumen (0 betrug die Fluktuationsquote 0, %), in einem mittlerweile hohen Anteil an wirtschaftlich leistungsfähigen Haushalten (der Anteil sozialversicherungspflichtig beschäftigte Personen an der erwerbsfähigen Bevölkerung im Alter zwischen und Jahren liegt bei, %, der Anteil freiberuflich tätiger Personen liegt bei, %) sowie in der inzwischen eingetretenen Aufwertung des Wohnungsbestands durch Komfortmodernisierungen in Verbindung mit hohen Umwandlungs- und Verkaufsquoten. Durch die beschriebene Änderung der Bevölkerungsstruktur kam es zu weitgehenden städtebaulichen Auswirkungen. Durch Nichterlass der beabsichtigten Erhaltungsverordnung würde diese Tendenz weiter verstärkt. Ein weiteres Charakteristikum des zukünftigen Erhaltungsgebiets Bötzow ist der hohe Anteil an kleinen - und -Raumwohnungen ( % der Wohnungen). Zwischen und 0 hat sich der Anteil der -Raumwohnungen um, % zugunsten von - und -Raumwohnungen verringert. Durch die anhaltende Nachfrage nach

6 größeren Wohnungen ist dieses Teilsegment auch weiterhin durch die Zusammenlegung zu größeren Einheiten bedroht. In der Folge müssten die in diesen Wohnungen derzeit lebenden - bis - Personenhaushalte das Gebiet verlassen. Für, % der - und -Raumwohnungen, die mit Hilfe öffentlicher Förderung saniert wurden, laufen bis zum Jahr 00 die Belegungsrechte aus. Damit wird dann auch dieses Teilsegment von der Zusammenlegung zu größeren Wohneinheiten bedroht sein. Aus diesem Grund ist ein besonderes Augenmerk auf die Erhaltung des Wohnungsschlüssels zu richten. Die Aufwertungsspielräume im zukünftigen Erhaltungsgebiet Bötzow ergeben sich weiterhin vor allem durch zu erwartende Wohnungszusammenlegungen, zur Schaffung großer repräsentativer Wohnungen, aber auch durch den Einbau eines zweiten Bades, den Anbau von Zweitbalkonen oder die Schaffung anderer Ausstattungsmerkmale, die über den zeitgemäßen Ausstattungszustand einer durchschnittlichen Wohnung hinausgehen (z. B. Kamin, Fußbodenheizung). Das Gutachten zeigt, dass derzeit zwischen den Wohnverhältnissen (u. a. gekennzeichnet durch einen zeitgemäßen Wohnstandard bei über drei Fünfteln der Altbauwohnungen), der Wohnungsstruktur und der Bevölkerungsstruktur eine Ausgewogenheit besteht. Gleiches trifft für die soziale Infrastruktur, die Versorgung mit Grün- und Freiflächen und die vorhandenen Freizeitmöglichkeiten zu. Zum Ende der Sanierung konnte eine ausreichende Versorgung mit Kita- und Schulplätzen in guter Qualität erreicht werden. Dadurch verfügt das zukünftige Erhaltungsgebiet Bötzow z. B. im Bereich von Schulen und Kindertagesstätten, über vergleichsweise gut sanierte und modern ausgestattete Einrichtungen. Zum anderen entspricht das vorhandene Angebot weitgehend der aktuellen Nachfrage und den aktuellen Ansprüchen. Das Gutachten weist zudem nach, inwiefern dieses aufeinander abgestimmte Verhältnis von sozialer Infrastruktur, Wohnungsangebot und Zusammensetzung der Gebietsbevölkerung durch weitere bauliche Aufwertungs- und Veränderungsmaßnahmen bedroht ist und welche Bewohnergruppen besonders verdrängungsgefährdet sind. Die von Verdrängung bedrohten Teile der Gebietsbevölkerung sind insbesondere: Haushalte mit Kindern. Haushalte mit Kindern sind in ihrer wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit begrenzt. Dies zeigt sich u. a. an den geringeren Pro- Kopf-Einkommen von Familien. Preissteigernde Veränderungen der Wohnsituation können für diesen Personenkreis in besonderem Maße zu sozialen Härten führen, wenn keine Kompensation der zusätzlichen Mietbelastung stattfinden kann. Daher besteht für Haushalte mit Kindern ein spezielles Schutzerfordernis, denn sie sind durch Aufwertungsmaßnahmen besonders verdrängungsbedroht. Vor allem trifft dies auf diejenigen Familien zu, die zu einem überproportionalen Anteil in den zeitlich befristet preisgebundenen Belegungsrechtswohnungen leben. Haushalte mit hoher Wohndauer. Eine längere Wohndauer über Zeiträume von fünf und mehr Jahren konstituiert räumlich-soziale Bindungen an das

7 Wohnquartier. Hohe Anteile von Stammbevölkerung sind Voraussetzung für funktionierende Nachbarschaften und die Auslastung der bewohneradäquaten Infrastruktur im Gebiet. Haushalte mit längerer Wohndauer sind, ausweislich der Sozialstudien, zu deutlich höheren Anteilen in den unsanierten Wohnungsbeständen vorzufinden bzw. haben meist eine wesentlich geringere Miete. Meist handelt es sich um ältere, langansässige Bewohner, die aufgrund nicht nur physisch und sozial sondern auch wirtschaftlich eingeschränkter Mobilität besonders schutzwürdig sind. Haushalte, die trotz guter wirtschaftlicher Voraussetzungen bereits eine hohe Mietbelastung haben, so dass ihr Spielraum für weitere Preissteigerungen erschöpft ist. Dies bedeutet, dass hier nicht nur sozial schwächere Haushalte, sondern auch die so genannte Mittelschicht von Verdrängung bedroht ist. Dies gilt auch hier wieder vor allem für die Haushalte mit Kindern, die in viel geringerem Maße ihre Ausgaben zugunsten einer höheren Miete umschichten können. Da auch diese Haushalte trotz ihres höheren Einkommens auf die von der öffentlichen Hand bereit gestellte Infrastruktur angewiesen sind, gilt auch hier, dass diese Infrastruktur im Falle einer Verdrängung an anderer Stelle neu geschaffen werden müsste. Mit dem städtebaulichen Instrument einer Erhaltungsverordnung nach Abs. Satz Nr. BauGB ist es möglich, Einfluss auf die grundsätzliche Erhaltung des Wohnungsbestandes und der Wohnungsgrößen als eine wesentliche städtebauliche Voraussetzung für den Erhalt der im Gebiet vorhandenen Haushaltsund Bewohnerstruktur zu nehmen. Durch den Nichterlass der Erhaltungsverordnung nach Abs. Satz Nr. BauGB mit den damit verbundenen Genehmigungsvorbehalten würde eine Verdrängung der ansässigen Wohnbevölkerung stattfinden. Da für diese Menschen anderweitig kaum adäquater Wohnraum zur Verfügung steht und auch das Land Berlin diesen Wohnraum nicht wird schaffen können, ist der Erhalt des bestehenden Wohnungsbestandes zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Geltungsbereich der Rechtsverordnung erforderlich. Zudem würde die vorhandene städtebauliche Infrastruktur nicht mehr zu der tatsächlich dann vorhandenen Bevölkerung passen. Auch würde durch die befürchtete Zusammenlegung von Wohnungen und durch die sich durch aufwendige Modernisierungen ergebende Mietpreiserhöhung eine Verdrängung der gegenwärtigen Bevölkerung stattfinden.. Rechtsgrundlagen Abs. Satz Nr. Baugesetzbuch (BauGB) Abs. Ziff. Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) 0 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB)

8 . Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Finanzierung der Leistungen der Mieterberatung ist bis einschließlich Haushaltsjahr 0 aus dem Titel der Abteilung Stadtentwicklung gesichert. Die Finanzierung ab 0 ist in den Haushaltsberatungen zu erörtern.. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine. Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Jens-Holger Kirchner Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung Anlagen Anlage : Karte des Geltungsbereichs der Erhaltungsverordnung Bötzow Anlage : Karte des Geltungsbereichs der aufzuhebenden Erhaltungsverordnung Bötzow Anlage : Entwurf der Verordnung

9 Entwurf Anlage Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß Absatz Satz Nummer des Baugesetzbuches für das Gebiet Bötzow im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg und zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung gemäß Abs. Nr. des Baugesetzbuches für das Gebiet Bötzow im Bezirk Prenzlauer Berg von Berlin vom. Dezember (GVBl. S. ) vom..0 Auf Grund des Absatz Satz Nummer des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom.0.00 (BGBl. I S. ), zuletzt geändert durch Artikel des Gesetzes vom.0.0 (BGBl. I S. ), in Verbindung mit 0 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AG BauGB) in der Fassung vom 0.. (GVBl. S. ), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. S. ), und Absatz des Gesetzes über die Verringerung der Zahl der Bezirke (Gebietsreformgesetz) vom.0. (GVBl. S. ) wird verordnet: Geltungsbereich des Erhaltungsgebiets Bötzow Die Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß Absatz Satz Nummer BauGB gilt für das in der anliegenden Karte im Maßstab : 000 Ausschnitt verkleinert mit einer durchbrochenen Linie eingegrenzte Gebiet Bötzow im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg. Es wird begrenzt durch Kniprode Am Friedrichshain Greifswalder Danziger. Die Innenkante der durchbrochenen Linie bildet die Gebietsgrenze. Die Karte ist Bestandteil dieser Verordnung (Anlage ). Gegenstand der Verordnung für das Erhaltungsgebiet Bötzow Zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung bedürfen in dem in bezeichneten Gebiet der Abbruch, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn auch unter Berücksichtigung des Allgemeinwohls die Erhaltung der baulichen Anlage wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist. Sie ist ferner zu erteilen, wenn die Änderung einer baulichen Anlage der Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungszustandes einer durchschnittlichen Wohnung unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen dient. Zuständigkeit

10 Die Durchführung der Verordnung obliegt dem Bezirksamt Pankow von Berlin. Ordnungswidrigkeiten Wer eine bauliche Anlage innerhalb des Geltungsbereiches des Erhaltungsgebiets Bötzow gemäß dieser Verordnung ohne die dafür nach dieser Verordnung erforderliche Genehmigung rückbaut oder ändert, handelt gemäß Absatz Nummer BauGB ordnungswidrig und kann gemäß Absatz BauGB mit einer Geldbuße belegt werden. Ausnahmen dieser Verordnung ist nicht auf Grundstücke anzuwenden, die den in Nummer BauGB bezeichneten Zwecken dienen und nicht auf die in Nummer BauGB bezeichneten Grundstücke. Das Bezirksamt Pankow von Berlin unterrichtet die Bedarfsträger dieser Grundstücke von dieser Verordnung. Beabsichtigt ein Bedarfsträger dieser Grundstücke ein Vorhaben im Sinne von dieser Verordnung, hat er dies dem Bezirksamt anzuzeigen. Aufhebung der Erhaltungsverordnung Bötzow Die Erhaltungsverordnung gemäß Abs. Nr. des Baugesetzbuches für das Gebiet Bötzow im Bezirk Prenzlauer Berg von Berlin vom. Dezember (GVBl. S. ) wird aufgehoben. Geltungsbereich der aufzuhebenden Erhaltungsverordnung Bötzow Die Verordnung gilt für das in der anliegenden Karte im Maßstab : 000 Ausschnitt verkleinert mit einer durchbrochenen Linie eingegrenzte Gebiet. Es setzt sich aus folgenden Grundstücken zusammen: Greifswalder,, ; Danziger,, /; Dietrich-Bonhoeffer-,, ; Bötzow /; /, /0,,, /; Pasteur, /; Liselotte-Herrmann- ; Hufeland /,, /,,, ; Käthe- Niederkirchner-, ; Esmarch, ; Hans-Otto-, /; ; 0; Am Friedrichshain, und Kniprode. Die Innenkante der durchbrochenen Linie bildet die Gebietsgrenze. Die Karte ist Bestandteil dieser Verordnung (Anlage ). Verletzung von Vorschriften () Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss

11 . eine beachtliche Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die in Absatz Satz Nummern bis des BauGB bezeichnet sind,. nach Absatz Satz des BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,. eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die im AG BauGB enthalten sind, in den Fällen der Nummern und innerhalb eines Jahres, in den Fällen der Nummer innerhalb von zwei Jahren seit der Verkündung dieser Verordnung gegenüber dem Bezirksamt Pankow von Berlin schriftlich geltend machen. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Nach Ablauf der in Satz genannten Fristen werden die in den Nummern bis genannten Verletzungen oder Mängel gemäß Absatz BauGB und gemäß Absatz AG BauGB unbeachtlich. () Die Beschränkung des Absatzes gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind. Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Berlin, den 0 Bezirksamt Pankow von Berlin Jens-Holger Kirchner Bezirksstadtrat für Stadt- Matthias Köhne Bezirksbürgermeister entwicklung Anlagen Karten

12 Anlage Zu der Verordnung gemäß Abs. Satz Nr. BauGB für das Gebiet Bötzow im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch Kniprode- Am Friedrichshain Greifswalder Danziger, kenntlich gemacht durch eine durchbrochene Linie. Die Innenkante der durchbrochenen Linie kennzeichnet die Gebietsgrenzen. Bezirksamt Pankow von Berlin Maßstab :000 (A) LA LA I Wh LA LA I Wh LA LA I Wh I Wh B Ga Kinderkrippe Kinder- garten Ga A B 0B 0 0A A.Gymnasium Abendgymnasium Arnswalder Platz 0 0 A B A 0 0 Kinderkombination Danziger Dietrich - Bonhoeffer - 0 A 0 00 A A 0 0. Grundschule Turnhalle A A A B Pasteur- Hufeland A A Tankstelle 0 0 A 0 A B A Kniprode A Margarete - Sommer - Virchow- Liselotte - Herrmann Käthe - Niederkirchner - - 0C. Gesamtschule (Haus ) 0D 0 0B 0A 0 E Hans - Otto -.Gesamtschule (Haus ) D E D C B A 0 0 Bötzow- St. Katharinen- Stift Kapelle Katholisches Fachschulzentrum - C A B 0 Friedrichshain Esmarch- Filmtheater am Friedrichshain A - - Am 0C Prenzla A 0 Danziger Allee A B 0B C 0A ße 0 Christburger. Grundschule 0 - Marienburger a 0 a h- 0. Grundschule 0 i e d h o f d e r g e n - A n g e m e i n d e Erhaltungsgebiet Bötzow Chodowiecki- Jablonski- Turnhalle Wins- Greifswalder Berg

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