INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF
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- Joachim Goldschmidt
- vor 5 Jahren
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1 INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF DER ARBEITERKAMMER STEIERMARK STEUERLICHE BEGÜNSTIGUNGEN FÜR FAMILIEN UND KINDER 1
2 SOZIALVERSICHERUNGSRÜCKERSTATTUNG Interessant für Personen, welche unterm Jahr in Karenz gehen! Ab dem Veranlagungsjahr 2016: AN: 50% der SV-Beiträge, maximal EUR 400,-- Bei Anspruch auf Pendlerpauschale: maximal EUR 500,-- Pension: 50% der SV-Beiträge, maximal EUR 110,-- 2
3 ALLEINVERDIENER- UND ALLEINERZIEHERABSETZBETRAG (L 1) Seite 2 MAN KANN NUR EINEN VON BEIDEN BEANTRAGEN! Beantragen über ArbeitnehmerInnenveranlagung oder über Dienstgeber bzw. Dienstgeberin Höhe bemisst sich an Anzahl der Kinder 3
4 ALLEINVERDIENERABSETZBETRAG Der AVAB steht dann zu, wenn man für mindestens ein Kind mehr als sechs Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe bezieht, man mehr als sechs Monate im Kalenderjahr in einer Ehe bzw. Lebensgemeinschaft lebt und die Partnerin oder der Partner nicht mehr als EUR 6.000,-- im Kalenderjahr verdient hat! 4
5 ALLEINERZIEHERABSETZBETRAG Der AEAB steht dann zu, wenn man für mindestens ein Kind mehr als sechs Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe bezieht und man mehr als sechs Monate im Kalenderjahr NICHT in einer Ehe bzw. Lebensgemeinschaft gelebt hat. 5
6 HÖHE DES AVAB / AEAB EUR 494,-- bei einem Kind, für dieses man Familienbeihilfe bezieht EUR 669,-- bei zwei Kindern, für diese man Familienbeihilfe bezieht zusätzlich EUR 220,-- für jedes weitere Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird Wichtig: Hat man den Absetzbetrag schon über die Dienstgeberin bzw. den Dienstgeber beantragt, MUSS man trotzdem das entsprechende Feld in der ANV ankreuzen! 6
7 KINDERFREIBETRAG (L 1K) BIS 2018 Erste Seite vom Zusatzformular der ArbeitnehmerInnenveranlagung L 1k Für jedes Kind muss extra ein Formular ausgefüllt werden 7
8 KINDERFREIBETRAG BIS 2018 Um das Verfahren zu erleichtern, wird der Kinderfreibetrag in Höhe von 300 Euro jährlich für Unterhaltsabsetzberechtige und Alleinerziehende automatisch im Rahmen der Veranlagung berücksichtigt. Voraussetzung für die automatische Berücksichtigung ist der Anspruch auf den Kinderfreibetrag und dass für dieses Kind der Unterhaltsabsetzbetrag bzw. der Alleinerzieherabsetzbetrag geltend gemacht und gewährt wurde. 8
9 BETREUUNGSKOSTEN BIS 2018 Zusatzformular L 1k Voraussetzungen: mehr als sechs Monate im KJ Bezug von Familienbeihilfe das Kind darf zu Beginn des Veranlagungsjahres das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben Kinderbetreuungseinrichtung / pädagogisch qualifizierte Person Bis EUR 2.300,-- jährlich pro Kind möglich 9
10 BETREUUNGSKOSTEN BIS 2018 Was ist eine pädagogisch qualifizierte Person? Personen, welche eine Ausbildung zur Kinderbetreuung im Mindestausmaß von 35 (NEU AB 2017) Stunden oder eine pädagogische Ausbildung (Studium) nachweisen können Welche Kosten sind absetzbar? Kosten der Betreuung inkl. Verpflegungskosten und Bastelgeld Nicht absetzbar: Fahrtkosten zur Betreuungseinrichtung, Kosten für Nachhilfe und private Schulgelder! Rechnung bzw. Zahlungsbeleg muss vorhanden sein! 10
11 FAMILIENBONUS AB 2019 Steuerbonus: 1.500,- pro Kind bis zum 18. Lebensjahr Absetzbetrag 500 Euro jährlich pro Kind nach dem 18. Geburtstag Davon betroffen sind Familien Kinderfreibetrag und Kinderbetreuungskosten fallen weg Für Kinder von getrennt lebenden Eltern steht auch der Familienbonus zu. In diesem Fall können ihn die/der Familienbeihilfeberechtigte und die Person, die für das Kind Unterhalt zahlt, in Anspruch nehmen. Auch hier kann er aufgeteilt werden. 11
12 FAMILIENBONUS AB 2019 Steuerbonus: Im Rahmen einer Übergangsfrist von drei Jahren ist für getrennt lebende Partner eine ergänzende Aufteilungsvariante vorgesehen. Diese erfolgt dann, wenn ein Elternteil überwiegend (neben dem Unterhalt) bis zum 10. Lebensjahres des Kindes für die Kinderbetreuung aufkommt. Die Kinderbetreuungskosten müssen zudem mindestens Euro im Jahr betragen. Dann erfolgt eine Aufteilung des Familienbonus Plus im Verhältnis : 150 Euro (90 Prozent zu 10 Prozent). Alleinerzieher und Alleinverdiener werden eine Mindestentlastung von 250 Euro - Kindermehrbetrag - pro Kind und Jahr erhalten. Mindestsicherungsempfänger und Arbeitslose sind nicht steuerpflichtig, sodass ihnen auch kein Familienbonus zusteht. 12
13 FAMILIENBONUS AB 2019 Wie wird beantragt? Wahlweise über die Lohnverrechnung 2019 oder die Steuererklärung und Arbeitnehmerveranlagung 2019 mit Auszahlung 2020 Bei Berücksichtigung des Familienbonus über die Lohnverrechnung entscheiden, müssen Sie dies beim Arbeitgeber beantragen. Dazu füllen Sie bitte frühestens ab Dezember 2018 das Formular E 30 aus und geben dieses beim Arbeitgeber ab. Im anderen Fall können Sie den Familienbonus in Ihrer Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung mittels Beilage L1k beantragen. 13
14 KONTAKT: Für Fragen telefonisch erreichbar unter: , 2507, 2523 oder 2598 DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! 14
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