Die besten Tipps für den Steuerausgleich

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1 Impressum & Mediadaten Fotocredits Anmelden oder Registrieren trend.at Branchen Steuern Die besten Tipps für den Steuerausgleich veröffentlicht am von Anneliese Proissl istock Seite 1 von 9

2 In wenigen Wochen gibt es wieder Geld vom Staat. Um an das Geld zu gelangen, müssen Arbeiter, Angestellte und Pensionisten einen Steuerausgleich machen. Trend.at gibt Tipps, wie Sie die dafür nötige Arbeitnehmerveranlagung mit links schaffen. Für Steuerzahler beginnt nun die schönste Zeit im Jahr. Denn ab Ende Februar, wenn die letzten Lohnzettel beim Finanzamt eingelangt sind, ist es wieder so weit: Jeder Steuerzahler kann sich Geld vom Finanzamt zurückholen. Die größten Chancen Geld vom Staat zurückzubekommen, haben begünstigte Gruppen wie Kleinverdiener, Mindestpensionisten oder Steuerzahler mit hohen außergewöhnlichen Belastungen. Aber wer für eine Lebensversicherungen, Kirchenbeiträge oder Steuerberater zahlt, berufliche Ausgaben hat, darf auf Cash aus der Staatsschatulle hoffen. Um an das Geld zu kommen, muss man nur eine Steuererklärung einreichen. Trotzdem reichen Jahr für Jahr Hunderttausende Arbeitnehmer und Pensionisten keinen sogenannten Steuerausgleich ein. Dabei sind ein paar hundert Euro, mit etwas Glück, sogar ein- bis zweitausend Euro und mehr drinnen. Doch bevor man Extra-Geld vom Staat in Empfang nehmen kann, muss man sich in die Mühen der Ebene begeben. Denn zunächst gilt es die richtigen Formulare für den Steuerausgleich herauszusuchen. Entweder man holt sich die entsprechenden Unterlagen für die sogenannte Arbeitnehmerveranlagung direkt beim Finanzamt oder via Finanzonline, das Internet-Portal um seine Steuerangelegenheit online abzuwickeln. Alles was man dazu benötigt, ist das Formular L1 und bei Kindern das Formular L1k. Wer seine Steuererklärung noch nie online eingegeben hat und Angst hat, die Veranlagung ab dann jährlich elektronisch abgeben zu müssen, braucht sich keine Sorgen zu machen. TPA Horwath Steuerberater Wolfgang Piribauer: "Das ist ein vielfach verbreiteter Irrglaube." Steuerreform-Profiteure: Kleinverdiener und Mindestpensionisten Die Steuerreform macht sich in manchen Fällen schon im Steuerausgleich für das Jahr 2015 bemerkbar. So Seite 2 von 9

3 profitieren Bezieher kleiner Einkommen von der Reform besonders. All jenen, die, nach Abzug der Sozialversicherung, weniger als Euro im Jahr verdienen und daher keine Steuer bezahlt haben, wird rückwirkend für 2015 die Negativsteuer verdoppelt. Statt bisher bis zu 110 Euro erhalten diese bis nun zu 220 Euro. Bisher galt die Negativsteuer nur für aktive Arbeitnehmer. Nun steht dieses Extrageld vom Staat auch erstmals Pensionisten zu. Steuerexperte Piribauer: Wenn jemand so wenig verdient, dass er keine Lohnsteuer zahlt, hat derjenige Anspruch auf darauf. Davon werden viele profitieren. Diese erhalten so bis zu 55 Euro zusätzlich. Piribauer rät daher Betroffenen den Steuerausgleich unbedingt zu machen. Um das Geld vom Staat zu erhalten, braucht man in der Arbeitnehmerveranlagung auch nicht viel auszufüllen. Die Betroffenen müssen neben dem ersten Blatt mit den persönlichen Daten nur noch die Anzahl der inländischen Arbeitgeber angeben und die IBAN für die Rückzahlung angeben und schon ist die Steuererklärung fertig. Ab 2016 tritt dann die Anhebung der Negativsteuer auf bis zu 400 Euro für aktive Arbeitnehmer und bis zu 110 Euro für Pensionisten in Kraft. Wenn die Zahl der Lohnzettel unklar ist Bei Punkt 4. der Arbeitnehmerveranlagung ist die Zahl der bezugsauszahlenden Stellen auszufüllen. In einzelnen Fällen kann es jedoch Unklarheiten geben. Etwa wenn jemand bei einem Arbeitgeber zwei Mal im Jahr gearbeitet hat, wie es für Saisonarbeiter typisch ist. Piribauer: Dann gibt es trotzdem nur eine bezugsauszahlende Stelle. Wer von einem Angestellten- Verhältnis in ein Selbstständigen-Verhältnis gewechselt hat oder umgekehrt, darf jedoch keine Arbeitnehmerveranlagung einreichen, muss dafür aber eine Einkommenssteuer-Erklärung ausfüllen. Wer 2015 in Karenz gegangen ist oder bei einem Arbeitgeber von Voll- auf Teilzeit gewechselt hat, muss ebenfalls nur eine bezugsauszahlende Stelle angeben. Werden zur Anzahl der Lohnzettel falsche Angaben gemacht, ist das aber auch kein Beinbruch. Dann wird die Bearbeitung der Steuererklärung nicht automatisch durchführt und die Finanz wird nachfragen, aber sobald die Fakten geklärt sind, wird der Antrag bearbeitet, erläutert Piribauer. Seite 3 von 9

4 Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag nur bei geringer Pension Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag steht nur zu, wenn die eigene Pension nicht mehr als Euro beträgt und der Partner weniger als Euro im Jahr an Rente bezieht. WERBUNGSKOSTEN, PENDLERPAUSCHALE In der Regel sind die Werbungskosten die lohnendsten Absetzposten. Hierzu gehören alle beruflich notwendigen Ausgaben wie Fachliteratur, Aus- und Fortbildungskosten oder Gewerkschaftsbeiträge. Wenn die Firma die Fahrtkosten nicht ersetzt hat Meist werden Fahrtkosten monatlich vom Arbeitnehmer ohnehin im Unternehmen eingereicht und dieses holt sich die Steuervergütung dafür vom Finanzamt zurück. Arbeitnehmer, die das jedoch verabsäumt haben, können die Ausgaben dafür im Zuge des Steuerausgleichs rückwirkend steuermindernd geltend machen. Außerdem kann man auch die Differenz zum amtlichen Kilometergeld einfordern, falls der Arbeitgeber nur einen Teil der Spesen übernommen hat, so Piribauer. Wann man Computer und Handy absetzen darf Nur weil man einen Computer oder ein Handy hat, kann man diese noch nicht automatisch von der Steuer absetzen. Man muss auch nachweisen können das Tech- Equipment auch beruflich zu nutzen. Etwa wenn mit dem Handy wiederholt Berufliches mit dem Vorgesetzten besprochen wird oder es notwendig ist von zu Hause aus mit dem Computer für die Firma zu arbeiten. Piribauer: Aber jeder Beweis ist denkbar. Etwa ein Einzelgesprächsnachweis. Auch eine Bestätigung vom Chef gilt als Nachweis, erläutert Piribauer. Bei Internet, Telefon oder Handy ist gegebenenfalls ein Privatanteil abzuziehen. Dessen Höhe kann selbst geschätzt werden, muss aber den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Im Falle eines Laptops geht das Finanzamt von drei Jahren Nutzungsdauer aus. Drei Jahre lang kann also je ein Drittel des Kaufpreises abgesetzt werden, davon ist noch ein Privatanteil von 40 Prozent abzuziehen. Seite 4 von 9

5 Wer jedoch eine Berufsgruppenpauschale geltend macht - das können beispielsweise Künstler, Hausmeister, Förster, Journalisten oder Lokalpolitiker - dürfen Computer und Handy nicht zusätzlich zu dieser Pauschale steuerlich absetzen. Wer es dennoch versucht, dem wird das aber ohnehin herausgestrichen, weiß Piribauer. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Wer etwa Hausmeister ist und einen Zweitberuf hat und dort einen Computer verwendet, kann diesen sehr wohl zusätzlich zur Pauschale absetzen, erläutert Piribauer. AUẞERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN Von künstlicher Befruchtung bis Prozesskosten: Wo der Staat mitzahlt Als außergewöhnliche Belastungen können Krankheitskosten, Kosten für ärztlich verordnete Kuraufenthalte, Pflegekosten, Katastrophenschäden und Begräbniskosten abgesetzt werden. Auch Ausgaben für Adoption, künstliche Befruchtung, Sachwalter und unter bestimmten sehr engen Voraussetzungen Kosten für Zivilprozesse und Bürgschaften zu Gunsten eines nahen Angehörigen als außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt geltend gemacht werden. Staat knausert bei Zuschüssen Der staatliche Zuschuss bei außergewöhnlichen Belastungen hält sich jedoch in Grenzen. Denn diese wirken sich steuerlich nur aus, wenn die Belastungen den von der Höhe des steuerpflichtigen Einkommens abhängigen Selbstbehalt übersteigen (vor Berücksichtigung der außergewöhnlichen Belastungen). Der Selbstbehalt beträgt bis zu einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von Euro sechs Prozent, bei einem Einkommen zwischen Euro und Euro acht Prozent, bei einem Einkommen zwischen Euro und Euro zehn Prozent und bei einem Einkommen von mehr als Euro zwölf Prozent des steuerpflichtigen Einkommens. Zum steuerpflichtigen Einkommen zählen für die Berechnung des Selbstbehalts auch die mit festen Sätzen Seite 5 von 9

6 versteuerten Bezüge (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Der Selbstbehalt vermindert sich um je ein Prozent, wenn dem Steuerpflichtigen der Alleinverdienerabsetzbetrag oder der Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht und für jedes Kind. Keinen Selbstbehalt gibt es bei Ausgaben für die Kinderbetreuungskosten, beim Pauschalbetrag für auswärtige Berufsausbildung von Kindern, bei Katastrophenschäden und bei Ausgaben, die im Zusammenhang mit einer Behinderung bestehen. Volle Höhe der Ausgaben eintragen Der Selbstbehalt wird vom Finanzcomputer automatisch berechnet. Piribauer: Tragen Sie daher immer die vollen Ausgaben ein, nur gekürzt, um erhaltene Kostenersätze, in die Steuererklärung ein. Ausgaben, wenn möglich, in einem Jahr bündeln Piribauer rät so viel wie möglich an Kosten für außergewöhnliche Belastungen in einem Kalenderjahr zusammenkommen zu lassen. Wenn der Zahnarzt Ratenzahlungen für einen Zahnersatz oder für Regulierungen anbietet, sollte man diese noch im selben Jahr begleichen, sofern finanziell möglich. Auch verschiedene absetzbare Ausgaben sollten, soweit planbar, sollten am besten in einem Jahr zusammengefasst werden. Piribauer: Wenn Sie heuer bereits wissen, dass größere Ausgaben, wie Zahnarztkosten auf Sie zukommen, sammeln Sie in diesem Jahr auch alle kleineren Ausgaben, wie Rezeptgebühren oder sonstige Gesundheitskosten, so Piribauer. Auf diese Weise steigen die Chancen dem Staat etwas mehr Geld entlocken zu können. Beim Ersatz für Pflegekosten ist der Staat spendabel Auch Pflegekosten können sich als lohnender Absetzposten entpuppen. Sie zählen in der Arbeitnehmerveranlagung ebenfalls zu den außergewöhnlichen Belastungen. Bei der Geltendmachung von Pflegekosten kann es pro Jahr einige Tausend Euro vom Staat geben. Vor allem gut verdienende Pensionisten haben gute Chance viel von Seite 6 von 9

7 den Kosten etwa für die 24-Stunden-Pflege zurückerstattet zu bekommen, sagt Piribauer. Die absetzbaren Pflegekosten sind jedoch um das bezogene Pflegegeld und weitere Pflegezuschüsse zu kürzen. Wenn der Pflegebedürftige selbst nicht mehr in der Lage ist, rät Piribauer dazu, dass Angehörige das für den Betroffenen erledigen. Für Kinderfreibetrag eigenes Formular ausfüllen Zu den Highlights eines Steuerausgleichs zählen die Absetzposten für Kinder, wirken sich diese doch in der Arbeitnehmerveranlagung besonders steuermindernd aus. Dazu zählen Kinderfreibeträge, Unterhaltsabsetzbeträgen oder außergewöhnliche Belastungen für Kinder. Doch genau auf diese Absetzposten vergessen viele, weiß Piribauer. Das dafür nötige Formular findet sich bei Finanzonline unter der Rubrik L1 unter Weitere Formulare und trägt die Bezeichnung Arbeitnehmerveranlagung L1k Beilage zu L1. Nächstes Jahr wird es sogar noch lohnender diesen Absetzposten geltend zu machen. Dann verdoppelt sich nämlich der Kinderfreibetrag von derzeit 220 Euro auf 440 Euro. IHRE MEINUNG ZUM THEMA Einen Kommentar schreiben Anmelden Anmelden mit facebook Seite 7 von 9

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