Aktuelles aus dem Steuerrecht
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- Kurt Förstner
- vor 7 Jahren
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1 Aktuelles aus dem Steuerrecht September 2016
2 Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit gem. 25 EStG Sonstige Bezüge gem. 29 Z. 4 EStG (Funktionsgebühren) Bürgermeister Stadträte Gemeinderäte Vorstandsmitglieder Ortsvertreter Gebühren für Funktionäre von öffentlich-rechtlichen Körperschaften 1
3 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit - Bezüge Sachbezüge (lohnsteuerpflichtig) Entlohnung in Form von Sachleistungen Bruttogehalt Aufwandsentschädigung Sitzungsgelder Pauschalvergütungen Dienstwagen (wenn Privatfahrten erlaubt sind) 2 % der Anschaffungskosten, max. EUR 960,00/M bei schadstoffarmen PKW 1,5 % der Anschaffungskosten, max. EUR 720,00/M halber Sachbezug bei weniger als 500 km Privatfahrten/M kein Sachbezug bei Elektroautos Führung eines Fahrtenbuchs notwendig Garagenplatz 14,53/M Telefon, PC/Laptop grundsätzlich kein Sachbezug Echte Kostenersätze sind nicht steuerpflichtig (Abgeltung eines konkreten Aufwands, z.b. Kilometergeld), dazu zählt auch die Amtspauschale 2
4 (z.b. Bürgermeister einer Stadt) Werbungskosten Werbungskostenpauschale für Gemeindemandatare 15 % der Bemessungsgrundlage Bemessungsgrundlage = Bruttobezug abzüglich steuerfreie Bezüge abzüglich sonstige Bezüge mindestens EUR 438,00, maximal EUR 2.628,00 jährlich Kostenersätze kürzen das Pauschale schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers es können keine weiteren Werbungskosten angesetzt werden Arbeitskleidung (nicht möglich) Arbeitszimmer (grundsätzlich nicht möglich) Beiträge an politische Parteien Ballbesuche Computer Fachliteratur Internet Fahrtkosten Gewerkschaftsbeiträge Kanditaturkosten Spenden und Geschenke Bewirtungsspesen Telefon Werbungskosten sind beruflich veranlasste Ausgaben, stehen izm der steuerpflichtigen Tätigkeit, sind notwendig zur Sicherung/Erhaltung der Einnahmen 3
5 Dienstreise/Fahrtkosten Kostenersätze (amtliches Kilometergeld, Tagesgelder, Nächtigungsgelder) sind steuerfrei Es können keine Werbungskosten angesetzt werden Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind keine Dienstreisen Liegt keine Dienstreise vor können Fahrtkosten als Werbungskosten angesetzt werden amtliches Kilometergeld für privaten PKW Diäten und Nächtigungsgelder (Entfernung mehr als 25 km, mehr als 3 Stunden) Führung eines Fahrtenbuches ist erforderlich Dienstreise: Arbeitnehmer verlässt im Auftrag des Arbeitgebers seinen üblichen Dienstort zur Verrichtung von beruflichen Tätigkeiten 4
6 Funktionsgebühren Funktionsgebühren Beispiel: Entsendung von Gemeindemandataren zu KöR (Abwasserverband), Präsidium, Ausschuss, Obmänner von KöR, nebenberufliche Standesbeamte, ÖGB Höhe der Einkünfte = Einnahmen abzüglich Werbungskosten 30% der Einnahmen, mindestens EUR 3.000, maximal EUR Veranlagungsfreibetrag von EUR 730,00 Unterliegt nicht der Sozialversicherung 5
7 Sonderausgaben/ außergewöhnliche Belastungen Sonderausgaben Topfsonderausgaben (Zusatzversicherungen, Eigenheime) anrechenbarer Höchstbetrag, wirken sich nur zu einem Viertel aus nur mehr für Verträge, die vor dem abgeschlossen wurden (begrenzt bis 2020) Kirchenbeiträge Spenden Steuerberatungskosten Außergewöhnliche Belastungen (Auszug) auswärtige Berufsausbildung des Kindes Kinderbetreuungskosten Sonderausgaben sind private Ausgaben welche aufgrund gesetzlicher Bestimmungen abzugsfähig sind 6
8 Absetzbeträge/ Freibeträge Alleinverdienerabsetzbetrag mind. ein Kind, verheiratet (Lebensgemeinschaft) Einkünfte des Partners weniger als EUR 6.000,00 Unterhaltsabsetzbetrag mind. ein Kind gesetzlicher Unterhalt Alleinerzieherabsetzbetrag mind. ein Kind, keine Lebensgemeinschaft Kinderfreibetrag EUR 440,00 (ein Steuerpflichtiger) EUR 300,00 (beide Steuerpflichtige) 7
9 Veranlagung Pflichtveranlagung mehrere Lohnzettel neben nichtselbstständigen Einkünfte bestehen noch andere Einkünfte Freiwillige Veranlagung ein Lohnzettel, keine weiteren Einkünfte Bestehen neben lohnsteuerpflichtigen Einkünfte noch andere Einkünfte kommt es zu einer Einkommensteuervorauszahlung werden vierteljährlich vorgeschrieben können herabgesetzt werden Lohnzettel werden automatisch an das Finanzamt übermittelt 8
10 Sozialversicherung Pflichtversicherung nach B-KUVG Kranken- und Unfallversicherung Bürgermeister zusätzlich pensionsversichert Vorsicht bei geringfügiger Beschäftigung (keine Krankenversicherung) Mehrfachversicherung neben der Tätigkeit als Mandatar werden andere Tätigkeiten ausgeübt eigene Pflichtversicherung nach ASVG, GSVG oder BSVG Höchstbeitragsgrundlage = EUR ,00 wird die Höchstbeitragsgrundlage überschritten Beitragsrückerstattung Differenzvorschreibung 9
11 Sonstiges Aufbewahrungsfrist von Unterlagen Buchhaltungsunterlagen und Aufzeichnungen 7 Jahre Unterlagen izm Grundstück 12 bis 23 Jahre bei einem anhängigen Verfahren wird Frist gehemmt Vorsicht bei Nichtanstellung von Personen Haftung, GPLA-Prüfung 10
12 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ihr Ansprechpartner für Fragen Michael Preismer S t e u e r b e r a t e r michael.preismer@austin-bfp.at
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