Mehr Netto vom Brutto
|
|
- Mina Beate Haupt
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Mehr Netto vom Brutto Steuer-Tarifreform 2016 für Arbeitnehmer/innen Stark für Sie.
2 Interessantes für Jeden 1. Antragslose Arbeitnehmerveranlagung in Gutschriftsfällen Die Arbeitnehmerveranlagung muss beantragt werden. Hierbei wird die Steuer neu berechnet und gleichmäßig übers Jahr verteilt. Häufig stellt sich dabei heraus, dass zu viel Steuer bezahlt wurde und es gibt eine Lohnsteuergutschrift. Eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung erfolgt ab dem Veranlagungsjahr 2016 dann, wenn sich auf Grundlage der aus den Lohnzetteln bekannten Höhe der nichtselbstständigen Einkünfte für die Steuerpflichtigen eine Steuergutschrift ergibt. Steuerpflichtige bekommen unabhängig von einem Antrag zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückerstattet. Zeitpunkt der automatischen Veranlagung: grundsätzlich im Juni des Folgejahres. Die antragslose Veranlagung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. z. B. dürfen keine weiteren Einkünfte vorhanden sein. 2. Automatische Berücksichtigung bestimmter Sonderausgaben (z. B. Spenden) im Rahmen der Veranlagung Sämtliche Sonderausgaben müssen im Rahmen der Steuererklärung dem Finanzamt bekannt gegeben werden. Spenden, Kirchenbeiträge und Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung und den Nachkauf von Versicherungszeiten werden im Rahmen der Veranlagung automatisch berücksichtigt. Für diese Sonderausgaben wird ein automatischer Datenaustausch zwischen der empfangenden Organisation und der Finanzverwaltung eingerichtet. Die Neuregelung gilt für Zahlungen, die ab dem Jahr 2017 geleistet werden. Die automatische Berücksichtigung als Sonderausgabe erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass die/der Steuerpflichtige der empfangenden Organisation ihre/
3 seine Identifikationsdaten (Vor-, Zuname und Geburtsdatum) bekannt gibt. Aber selbst wenn der empfangenden Organisation die Identifikationsdaten bekannt sind, besteht für die Steuerpflichtigen die Möglichkeit, der empfangenden Organisation die Übermittlung von Daten an die Finanzverwaltung zu untersagen. 3. Abschaffung der Topf-Sonderausgaben (auslaufend) Versicherungsprämien (außer: freiwillige Weiterversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten), Pensionskassenbeiträge, Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung werden auch als Topf-Sonderausgaben bezeichnet Details der bisherigen Regelung auf der Homepage des BMF. Für bestehende Verträge (z. B. Versicherungsverträge), die vor dem abgeschlossen werden, gilt die bestehende Regelung noch 5 Jahre bis zur Veranlagung für das Kalenderjahr Für Neuverträge gibt es bereits ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2016 keine Absetzmöglichkeit mehr. Dementsprechend können auch Ausgaben für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung für die Veranlagungsjahre 2016 bis 2020 nur dann geltend gemacht werden, wenn mit der tatsächlichen Bauausführung (Spatenstich) oder Sanierung vor dem begonnen worden ist. Rückzahlungen und bezahlte Zinsen für Darlehen, die für die Schaffung von begünstigtem Wohnraum oder die Wohnraumsanierung aufgenommen werden, können noch bis zur Veranlagung für das Jahr 2020 geltend gemacht werden, wenn das Darlehen vor dem aufgenommen worden ist (Vertragsabschluss). Aufgrund des Auslaufens der Topf-Sonderausgaben im Jahr 2020 können Topf-Sonderausgaben letztmalig im Rahmen von Freibetragsbescheiden, die für das Kalenderjahr 2020 erstellt werden, berücksichtigt werden. Das Sonderausgabenpauschale läuft ebenfalls mit dem Jahr 2020 aus!
4 Interessantes für Arbeitnehmer 1. Erhöhung des Verkehrsabsetzbetrages und Fusion mit Arbeitnehmerabsetzbetrag Der Arbeitnehmerabsetzbetrag beträgt 54 Euro pro Jahr und steht allen lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmern zu. Er wird automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt und direkt von der Lohnsteuer abgezogen. Der Verkehrsabsetzbetrag beträgt 291 Euro/Jahr und wird ebenfalls automatisch vom Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigt. Der Arbeitnehmerabsetzbetrag wird ab dem Jahr 2016 in den Verkehrsabsetzbetrag integriert. Es gibt daher nur mehr den Verkehrsabsetzbetrag, der auf 400 Euro pro Jahr erhöht wird. 2. Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag statt Pendlerausgleichsbetrag Pendlerinnen/Pendlern, die einer Einkommensteuer bis maximal 290 Euro unterliegen, steht ein Pendlerausgleichsbetrag zu. Dieser Ausgleichsbetrag in Höhe von 290 Euro wird zwischen einer Steuer von 1,00 Euro und 290 Euro gleichmäßig eingeschliffen. Gering verdienenden Pendlern steht ab der Veranlagung für das Jahr 2016 ein erhöhter Verkehrsabsetzbetrag von 690 Euro zu. Voraussetzung dafür ist, dass ein Anspruch auf das Pendlerpauschale besteht, und das Einkommen nicht höher als Euro im Jahr ist. Bei Einkommen zwischen Euro und Euro pro Jahr, schleift sich der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag gleichmäßig auf den Verkehrsabsetzbetrag von 400 Euro ein.
5 3. Anpassungen beim Pkw-Sachbezug Sachbezüge sind als Teile des Arbeitsentgeltes über das Lohnkonto abzurechnen. Nähere Infos in Ihrer Lohnabteilung. Die Höhe bestimmter Sachbezüge kann ab der Veranlagung für das Jahr 2016 per Verordnung festgesetzt werden und aus ökologischen Gründen können für die Überlassung von Fahrzeugen Ermäßigungen und Befreiungen von der Besteuerung von Sachbezügen vorgesehen werden. Dies stellt die Grundlage dar. Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein firmeneigenes Kraftfahrzeug für Privatfahrten kostenlos zu benutzen, dann sind als mtl. Sachbezug 2 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kfz, max. 960 Euro, anzusetzen. Für Kraftfahrzeuge mit einem CO 2 -Emissionswert von nicht mehr als 130 g/km ist ein Sachbezug von 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des KFZ s, maximal 720 Euro monatlich, anzusetzen. Statt des üblichen Mittelpreises des Verbrauchsortes wird künftig der übliche Endpreis des Abgabeortes zur Bewertung herangezogen. 4. Lohnsteuerbefreiung für Mitarbeiterrabatte Von der Einkommensteuer befreit ist der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen bei Beförderungsunternehmen usw. Für sämtliche Berufsgruppen gilt ab dem Jahr 2016 ein allgemeiner Freibetrag bzw. eine Freigrenze für Mitarbeiterrabatte. Voraussetzung für die Befreiung ist, dass die Arbeitgeber den Mitarbeiterrabatt allen Mitarbeitern oder zumindest bestimmten Gruppen von Mitarbeitern einräumt. Mitarbeiterrabatte bis maximal 20 Prozent sind steuerfrei (Freigrenze). Wenn ein dem Mitarbeiter gewährter Rabatt 20 Prozent übersteigt, kann die Freigrenze nicht zur Anwendung kommen. In diesem Fall sind Mitarbeiterrabatte mit einem Gesamtbetrag von Euro jährlich steuerfrei (Freibetrag).
6 Weitere Veränderungen bei: 5. der betrieblichen Gesundheitsvorsorge Neu: auch für präventive Leistungen, wie z. B. Impfungen 6. den Zuwendungen für Begräbnisse gilt für den Arbeitnehmer, dessen Partner und dessen Kinder; keine betragliche Begrenzung. 7. den Jubiläumsgeschenken (Sachzuwendungen) und Betriebsveranstaltungen Jubiläumsgeschenke können bis zur Höhe von 186,00 Euro jährlich abgabenfrei übergeben werden. (die Bindung z. B. für mindestens 20jährige Beschäftigung ist nicht mehr gegeben). Jubiläumsgelder sind zukünftig zur Gänze abgabenpflichtig. Jubiläumsgeschenke müssen nicht anlässlich einer Betriebsveranstaltung übergeben werden. Vorteile aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen bleiben bis zur Höhe von 365,00 Euro abgabenfrei. 8. der unentgeltlichen und verbilligten Beförderung der Mitarbeiter : steuerfrei Begünstigung nur über Freibetrag bzw. Freigrenze für Mitarbeiterrabatte (siehe Punkt 4) Fahrtkostenersätze bleiben aber sozialversicherungsbeitragsfrei. 9. den freien und verbilligten Mahlzeiten : Einlösen der Gutscheine in nahe gelegener Gaststätte. In jeder beliebigen Gaststätte. Details auf der Homepage des BMF oder bei einem persönlichen oder telefonischen Beratungsgespräch durch einen AK-Steuerrechtsreferenten.
7 Interessantes für Wenigverdiener und Pensionisten Erhöhung der Negativsteuer (Sozialversicherungserstattung) und Ausweitung auf Pensionisten Verdient ein Arbeitnehmer so wenig, dass sie/er keine Lohnsteuer bezahlt und wurden für sie/ihn Sozialversicherungsbeiträge geleistet, so werden bei Einreichen einer Arbeitnehmerveranlagung grundsätzlich 10 % der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens jedoch 110 Euro, rückerstattet. Haben Arbeitnehmer, deren Einkommen unterhalb der Steuergrenze liegt, außerdem in mindestens einem Kalendermonat Anspruch auf das Pendlerpauschale, werden durch den Pendlerzuschlag 18 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge gutgeschrieben, höchstens jedoch 400 Euro. Der Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrag wird, wenn er aufgrund eines geringen Einkommens bei der laufenden Lohnabrechnung nicht oder nicht voll ausgenützt werden kann, vom Finanzamt ausbezahlt bei einem Kind beispielsweise bis zu 494 Euro (Negativsteuer). Arbeitnehmer, die aufgrund ihres geringen Einkommens nicht der Steuerpflicht unterliegen, erhalten ab der Veranlagung für das Jahr 2016 im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung eine Gutschrift in Höhe von 50 % bestimmter Werbungskosten (insbesondere von Sozialversicherungsbeiträgen), maximal jedoch 400 Euro (Sozialversicherungserstattung). Der Erstattungsbetrag erhöht sich von 400 Euro auf maximal 500 Euro, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des geringen Einkommens keine Lohnsteuer zahlt und Anspruch auf ein Pendlerpauschale hat. Diese Regelung ersetzt den bisher geltenden Pendlerzuschlag. Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge steht auch Pensionisten zu. Diese erhalten eine Gutschrift von 50 % der Sozialversicherungsbeiträge, jedoch maximal 110 Euro pro Jahr. Auch für Pensionisten gilt der Steuervorteil in reduzierter Form bereits ab dem Veranlagungsjahr Sie erhalten im Rahmen der Veranlagung für das Jahr 2015 eine Gutschrift von 20 % der Sozialversicherungsbeiträge bzw. maximal 55 Euro.
8 Interessantes für Familien Verdoppelung des Kinderfreibetrags Der Kinderfreibetrag beträgt wenn er nur von einem Steuerpflichtigen geltend gemacht wird: 220 Euro jährlich wenn er von zwei Steuerpflichtigen für dasselbe Kind geltend gemacht wird: 132 Euro jährlich pro Person Der Kinderfreibetrag beträgt ab der Veranlagung für das Jahr 2016 wenn er nur von einem Steuerpflichtigen geltend gemacht wird: 440 Euro jährlich wenn er von zwei Steuerpflichtigen für dasselbe Kind geltend gemacht wird: 300 Euro jährlich pro Person
9
10 Einkommensteuertarif neu Für ein Einkommen bis Euro pro Jahr sind keine Steuern zu bezahlen. Für Einkommen ab Euro pro Jahr gibt es drei verschiedene Tarifstufen: Einkommen Einkommensteuer 0 bis Euro pro Jahr Steuerfrei > Euro pro Jahr 36,5 Prozent > Euro pro Jahr 43,21 Prozent > Euro pro Jahr 50 Prozent Brutto (monatlich) Abzüglich (alle) SV 18,12 Monatliche Lohnsteuer in Euro 1.300,00 Euro -196,56 Euro -9,36 Euro 1.400,00 Euro -225,68 Euro -27,08 Euro 1.500,00 Euro -256,80 Euro -44,30 Euro 2.000,00 Euro -362,40 Euro - 155,06 Euro 2.500,00 Euro -453,00 Euro -298,35 Euro 3.000,00 Euro -543,60 Euro -441,64 Euro 3.500,00 Euro -634,20 Euro -603,58 Euro 4.000,00 Euro -724,80 Euro - 775,53 Euro 4.500,00 Euro -815,40 Euro -947,48 Euro 5.000,00 Euro -880,63 Euro ,08 Euro 5.500,00 Euro -880,63 Euro ,08 Euro 6.000,00 Euro -880,63 Euro ,28 Euro 6.500,00 Euro -880,63 Euro ,28 Euro 7.000,00 Euro -880,63 Euro ,28 Euro 7.500,00 Euro -880,63 Euro ,28 Euro
11 (6-STUFEN-TARIF) Einkommen Einkommensteuer 0 bis Euro pro Jahr Steuerfrei > Euro pro Jahr 25 Prozent > Euro pro Jahr 35 Prozent > Euro pro Jahr 42 Prozent > Euro pro Jahr 48 Prozent > Million Euro 50 Prozent > 1 Million Euro pro Jahr 55 Prozent (befristet) Sozialversicherungswerte 2016 (voraussichtlich) Höchstbeitragsgrundlage: monatlich 4.860,00 Euro Bis zu einem Einkommen von 1.311,00 Euro werden SV 15,12 % abgezogen Zwischen 1.311,00 Euro und 1.430,00 Euro werden SV 16,12 % abgezogen Zwischen 1.430,00 Euro und 1.609,00 Euro werden SV 17,12 % abgezogen Lohnsteuertarif Netto neu! (monatlich) Entlastung Euro monatlich neu! 25 % 1.094,08 Euro 32,06 Euro 25 % 1.147,24 Euro 40,82 Euro 25 % 1.198,90 Euro 39,82 Euro 35 % 1.482,54 Euro 72,86 Euro 35 % 1.748,65 Euro 78,84 Euro 35 % 2.014,76 Euro 108,90 Euro 42 % 2.262,22 Euro 123,73 Euro 42 % 2.499,67 Euro 128,56 Euro 42 % 2.737,12 Euro 133,39 Euro 42 % 2.989,29 Euro 117,02 Euro 42 % 3.279,29 Euro 123,10 Euro 48 % 3.563,08 Euro 132,71 Euro 48 % 3.823,09 Euro 142,72 Euro 48 % 4.083,09 Euro 152,72 Euro 48 % 4.343,09 Euro 162,72 Euro
12 Interessenvertretung für Arbeitnehmer/innen Widnau 2 4, 6800 Feldkirch Telefon 050/258-0 Fax 050/ kontakt@ak-vorarlberg.at Stark für Sie.
Die Steuerreform aus Sicht der Arbeitnehmer
Die Steuerreform aus Sicht der Arbeitnehmer Mit der Steuerreform 2015/2016, die am 7. Juli 2015 vom Nationalrat beschlossen und mit 1.1.2016 in Kraft tritt, soll eine gesamte Steuerentlastung in Höhe von
MehrMag. Friedrich Hahn Rennbahnstraße 43, 3100 St. Pölten Tel: 02742/40750, 0664/
Mag. Friedrich Hahn Rennbahnstraße 43, 3100 St. Pölten Tel: 02742/40750, 0664/4354419 E-Mail: hahn@fh-wirtschaftstreuhand.at 1 Tarife 2016 Steuertarif bis 2015 Steuertarif neu ab 2016 Tarifstufe Tarifstufe
MehrEinkommensteuertarif neu
Steuerreform 2015/2016 Nach langen Verhandlungen wurde am 07. Juli 2015 die Steuerreform 2015/2016 im Nationalrat beschlossen. Diese Steuerreform wird überwiegend mit 01.01.2016 in Kraft treten. Einkommensteuertarif
MehrSteuerreformgesetz 2015/ Änderungen in der Einkommensteuer
Steuerreformgesetz 2015/2016 1. Änderungen in der Einkommensteuer Kernpunkt der neuen Regelungen in der Einkommensteuer ist die Neuregelung des Tarifs. Diese soll per Saldo eine durchschnittliche Entlastung
MehrWas bringt die Steuerreform?
Was bringt die Steuerreform? 2016: Die wichtigsten Eckpunkte der Steuerreform Der Eingangssteuersatz wird von 36,5 % auf 25 % gesenkt. Das bedeutet, steuerpflichtige Löhne und Gehälter werden ab 2016 in
MehrHOLEN SIE IHR GELD ZURÜCK! Steuertipps für Pendler 2016 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN
HOLEN SIE IHR GELD ZURÜCK! Steuertipps für Pendler 2016 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Seit 1. Jänner 2016 ist für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer spürbar, wofür Arbeiterkammer und ÖGB lange gekämpft
MehrFinanzamt Gmunden Vöcklabruck Franz Schubert-Straße Vöcklabruck Tel: Retouren an: Finanzamt Gmunden Vöcklabruck (AV02) Franz Sc
Finanzamt Gmunden Vöcklabruck Retouren an: Finanzamt Gmunden Vöcklabruck (AV02), Brandt Christina Kienleiten 4 4871 Zipf Finanzamtsnummer Steuernummer 53 215/1982 Versicherungsnummer 4144 231295 Team AV02
MehrInformation des BMF zur antragslosen ArbeitnehmerInnenveranlagung
Information des BMF zur antragslosen ArbeitnehmerInnenveranlagung Diese Information soll die wichtigsten Fragen zur antragslosen ArbeitnehmerInnenveranlagung beantworten. Die gesetzliche Grundlage dazu
MehrDas Wichtigste im Überblick
A.1.2. ABSETZBETRÄGE Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag Höhe Auswirkungen: Kinderabsetzbetrag Unterhaltsabsetzbetrag Mehrkindzuschlag Das Wichtigste im Überblick 494 jährlich mit einem Kind 669
MehrEckpunkte der Steuerreform EST-Tarif Lohnsteuer Umsatzsteuer
Eckpunkte der Steuerreform EST-Tarif Lohnsteuer Umsatzsteuer neuer Einkommensteuertarife bis 2015 ab 2016 Beispiel: Einkommen = 25.000 Steuerberechnung 2016: 11.000 x 0 % = 0 7.000 x 25 % = 1.750 7.000
MehrDas Wichtigste im Überblick
A.1.2. ABSETZBETRÄGE Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag Höhe Auswirkungen: Kinderabsetzbetrag Unterhaltsabsetzbetrag Mehrkindzuschlag Das Wichtigste im Überblick 494 jährlich mit einem Kind 669
MehrArbeitnehmer/innenveranlagung. Informationen für Studierende
Arbeitnehmer/innenveranlagung Informationen für Studierende 1 Arbeitnehmerveranlagung 1) Pflichtveranlagung, zb Aufforderung vom Finanzamt zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte wurden bezogen
MehrEinkommensteuergesetz:
Einkommensteuergesetz: Unentgeltlich oder verbilligte Abgabe von Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers, Freibetrag pro Jahr ( 3 Abs. 1 Z 15 lit. b) Geringwertige Wirtschaftsgüter ( 13) 1.460 Euro
MehrONLINE-NEWS DEZEMBER 2017
ONLINE-NEWS DEZEMBER 2017 Steuern zu Weihnachten vermeiden Die Vorweihnachtszeit ist auch die Zeit der betrieblichen Weihnachtsfeiern, samt allfälliger Geschenke für die Mitarbeiter. Grundsätzlich wären
MehrKlientenInfo Ausgabe 2/2017
KlientenInfo Ausgabe 2/2017 Inhalt: 1. LOHNSTEUER... 1 1.1 Termin 30.9.2017 Abgabe der Arbeitnehmerveranlagung bei mehr als einem Beschäftigungsverhältnis... 1 1.2 Arbeitnehmerveranlagung... 1 1.2.1 Pflichtveranlagung...
MehrINFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF
INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF DER ARBEITERKAMMER STEIERMARK STEUERLICHE BEGÜNSTIGUNGEN FÜR FAMILIEN UND KINDER 1 NEGATIVSTEUER: STEUERTARIF ÖSTERREICH 2016 Anspruch auf Negativsteuer 2 NEGATIVSTEUER Interessant
MehrTextgegenüberstellung 3. TEIL 3. TEIL
1 von 10 Textgegenüberstellung 3. TEIL 3. TEIL TARIF TARIF Steuersätze und Steuerabsetzbeträge 33. (1) 33. (1) (2) Von dem sich nach Abs. 1 ergebenden Betrag sind die Absetzbeträge nach den Abs. 4 bis
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Feldkirch Senat 1 GZ. RV/0376-F/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Gmd., Ad., vom 22. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch
Mehr1 Welche Begünstigungen gibt es?
1 Welche Begünstigungen gibt es? Alle Geld- und Sachzuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer sind grundsätzlich Arbeitslohn. Als solcher ist er lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Von
MehrErgänzungen zum Buch
Ergänzungen zum Buch Seite 1 von 5 Das 1x1 der LOHNVERRECHNUNG Band I und Band II Sehr geehrte Leserin, sehr geehrte Leser! Folgende Änderungen ergeben sich in der Lohnverrechnung ab 2016: 1. Änderungen
MehrTextgegenüberstellung
1 von 5 Textgegenüberstellung 16. (1) 1. bis 5. 16. Abs. 1 Z 1 bis Z 5 6. Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und 6. Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung
MehrLOHNSTEUER AKTUELL 2014 / Reg.Rat. Heinz BERNOLD
LOHNSTEUER AKTUELL 2014 / 2015 Reg.Rat. Heinz BERNOLD PENDLERFÖRDERUNG AB 2013, 2014, 2015 (PENDLERVERORDNUNGEN, PENDLERRECHNER) Auszüge aus den LStR Wartungserlässe 2014 ABGABENÄNDERUNGSGESETZ 2014 (Auszug)
MehrSteuer-NEWSLETTER CHECKLISTE "STEUERTIPPS ZUM JAHRESENDE 2015"... 1
Steuer-NEWSLETTER Ausgabe 8c/2015 CHECKLISTE "STEUERTIPPS ZUM JAHRESENDE 2015"... 1 STEUERTIPPS FÜR ARBEITGEBER & MITARBEITER... 1 1. Optimale Ausnutzung des Jahressechstels mit 6 % bis 35,75 % Lohnsteuer...
MehrRechtsquelle Schlagworte EStG 13 Geringwertige Wirtschaftsgüter 400,00 400,00 400,00
Wichtige Beträge Für wesentliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Positionen finden Sie nachstehend die wichtigsten Werte für die Jahre 2016 bis 2018 in EURO. Einkommensteuer EStG 3(1)Z15(a)
MehrMEHR NETTO GERECHTIGKEIT MUSS SEIN
MEHR NETTO GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Die Menschen haben endlich mehr Geld im Börsel. Sie können sich wieder mehr leisten. Und das stützt auch die Kaufkraft, den Konsum und die Wirtschaft. Erwin Zangerl,
MehrBerechnung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber (Effektiv-Tarif-Lohnsteuertabelle, Absetzbeträge)
6. Abrechnung von laufenden Bezügen benpauschale ( 20.2.2.) im Rahmen der Lohnverrechnung bemessungsgrundlagenmindernd zu berücksichtigen. Weitere Freibeträge (Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche
Mehr1.4 Ermittlung der Steuer
1.4 Ermittlung der Steuer 1.4.1 Einkommensteuertarif Bei einem Einkommen von Einkommensteuer effektiver Steuersatz bis zu 11.000, 0, 0,000 % 25.000,- 5.110, 20,440 % 60.000,- 20.235, 33,725 % Für Einkommensteile
MehrRechtsquelle Schlagworte EStG 13 Geringwertige Wirtschaftsgüter 400,00 400,00 400,00
WICHTIGE BETRÄGE Für wesentliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Positionen finden Sie nachstehend die wichtigsten Werte für die Jahre 2014 bis 2016 in EURO. EINKOMMENSTEUER EStG 3(1)Z15(a)
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 8 GZ. RV/2889-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 6. April 2010 gegen den Bescheid des FA vom 29. März 2010 betreffend Einkommensteuer
MehrWAS SIND SONDERAUSGABEN, AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN UND ABSETZBETRÄGE?
FAQ LOHNVERRECHNUNG WIE HOCH IST DER STEUERSATZ SEIT 1.1.2016? Einkommen in Berechnungsweise der ESt in Durchschnittssteuersatz in % Grenzsteuersatz in % 11.000 0 0 0 > 11.000-18.000 Einkommen x 25 % -
MehrRechtsquelle Schlagworte EStG 13 Geringwertige Wirtschaftsgüter 400,00 400,00 400,00
Es ist ganz einfach Wir für Sie. Wichtige Beträge Für wesentliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Positionen finden Sie nachstehend die wichtigsten Werte für die Jahre 2016 bis 2018 in EURO.
MehrDie ArbeitnehmerInnenveranlagung(ANV)
Die ArbeitnehmerInnenveranlagung(ANV) Der Antrag auf Durchführung der ArbeitnehmerInnenveranlagung kann mit dem Formular L1 beim zuständigen Finanzamt oder per Internet (https://finanzonline.bmf.gv.at)
MehrErmittlung des Einkommens und Berechung der Einkommensteuer 2016
Ermittlung des Einkommens und Berechung der Einkommensteuer 2016 erstellt von D.I. Roman Eibensteiner HLFA Francisco Josephinum 1. Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer 2. Der Steuertarif
MehrSehr geehrter Klient!
Sehr geehrter Klient! Nachstehend möchten wir Ihnen verschiedene Themen näher erläutern: Registrierkasse: Prüfung des Jahresbeleges Steuerliche Gewinnoptimierung zum Jahresende 2018 Der Familienbonus Plus
MehrTO-DO-LISTE 2017 BETRIEBSAUSGABEN VORZIEHEN
TO-DO-LISTE 2017 Das Jahr 2017 geht bald zu Ende und aus diesem Grund möchten wir für Sie die wichtigsten steuerlichen Maßnahmen vor Jahresende nochmals zusammenfassen: BETRIEBSAUSGABEN VORZIEHEN Unternehmer_innen,
MehrSteuertipps zum Jahresende 2017
Steuertipps zum Jahresende 2017 Ein Jahreswechsel steht wieder vor der Tür. Um doch noch Steuervorteile nutzen zu können, lohnt es sich bestimmte Maßnahmen zu setzen bzw. mit einem Experten zu sprechen.
MehrFAMILIENBONUS PLUS WAS IST 2019 NEU?
FAMILIENBONUS PLUS WAS IST 2019 NEU? 1. Was ist der Familienbonus Plus und welche Auswirkungen hat er? Der Familienbonus Plus tritt mit 01.01.2019 in Kraft. Der Zweck liegt darin, erwerbstätige Steuerpflichtige,
MehrFrankenschock? GRENZGÄNGER. INFO-BLATT Aktuelle Mitteilungen des Vorarlberger Grenzgängerverbandes Nr. 87 März 2016
GRENZGÄNGER 57 Jahre Grenzgängerverband INFO-BLATT Aktuelle Mitteilungen des Vorarlberger Grenzgängerverbandes Nr. 87 März 2016 Frankenschock? SERVICESTELLEN DES VORARLBERGER GR ENZGÄNGER VER BANDES Auskünfte
MehrONLINE-NEWS FRÜHLING 2013 Ausgabe 01/2013
ONLINE-NEWS FRÜHLING 2013 Ausgabe 01/2013 Inhaltsverzeichnis: 1. Was tun beim Kauf aus dem Ausland?... 2 2. Erfreuliche Änderungen für Pendler... 2 3. Sind Gefahrenzulagen steuerfrei?... 3 4. Neue Abgabe
MehrCheckliste zur Arbeitnehmerveranlagung
Himmelsberger & Partner Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs KG 0676/9367819 office@himmelsberger.at www.himmelsberger.at Checkliste zur Arbeitnehmerveranlagung Bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung
MehrDarüber hinaus stehen Werbungskosten in Form der Pendlerpauschales nur zu wenn,
Pendlerpauschale Die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, der allen aktiven ArbeitnehmerInnen (nicht den Pensionisten) unabhängig von den
MehrA. SteuerSparBuch für Lohnsteuerzahler
A. SteuerSparBuch für Lohnsteuerzahler Im Kapitel A finden Sie alle relevanten Informationen zur Arbeitnehmerveranlagung, zu den Absetzbeträgen (für Alleinverdiener, Alleinerzieher, Kinder usw) zu den
MehrWien, 18. November 2016
Wien, 18. November 2016 Informationen Antragslose Arbeitnehmerveranlagung Erzdiözese Wien, 18.11.2016 INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG... 1 2. INFORMATIONEN ANTRAGSLOSE ARBEITNEHMERVERANLAGUNG... 1 2.1.
MehrELDA- TREFFEN der Softwarehersteller Gabriele Huber
ELDA- TREFFEN der Softwarehersteller 2017 Gabriele Huber gabriele.huber@bmf.gv.at Übersicht Antraglose Arbeitnehmerveranlagung Prüfkatalog Fehlerstatus N Änderungen der Struktur L17 AANV antraglose Arbeitnehmerveranlagung
Mehrfiebichnews SO HOLEN SIE SICH IHR GELD VOM FINANZAMT ZURÜCK PFLICHTVERANLAGUNG (E1/L1) AUFFORDERUNG DURCH DAS FINANZAMT...
fiebichnews Ausgabe 3a/2018 SO HOLEN SIE SICH IHR GELD VOM FINANZAMT ZURÜCK... 1 1. PFLICHTVERANLAGUNG (E1/L1)... 1 2. AUFFORDERUNG DURCH DAS FINANZAMT... 1 3. ANTRAGSVERANLAGUNG (L1)... 1 4. WELCHE AUSGABEN
MehrONLINE-NEWS FEBRUAR 2019
ONLINE-NEWS FEBRUAR 2019 Arbeitnehmerveranlagung 2018 Die Arbeitnehmerveranlagung für 2018 kann bereits beim Finanzamt eingereicht werden (bevorzugt über Finanz-Online). Sollten Sie keine Veranlagung für
MehrFAQ - LOHNVERRECHNUNG
FAQ - LOHNVERRECHNUNG WIE HOCH IST DER STEUERSATZ AB 1.1.2016? Einkommen in Berechnungsweise der ESt Durchschnittssteuersatz Grenzsteuersatz in in in % % 11.000 0 0 0 > 11.000-18.000 Einkommen x 25 % -
MehrInhaltsverzeichnis Einkommensteuergesetz (EStG) 1. Teil 2. Teil Sachliche Steuerpflicht 1. Abschnitt 2. Abschnitt 3. Abschnitt
Vorwort... 5 Bearbeiterverzeichnis... 7 EStG-Inhaltsverzeichnis... 9 Abkürzungsverzeichnis... 13 Einkommensteuergesetz (EStG) 1. Teil 1 Persönliche Steuerpflicht... 25 2. Teil Sachliche Steuerpflicht 1.
MehrSTEUER- INFO 02/2009
STEUER- INFO 02/2009 1 ZUR VERSCHROTTUNGSPRÄMIE (ÖKOPRÄMIE FÜR PKW)... 1 2 STEUERLICHE ABSETZBARKEIT VON SPENDEN AB 1.1.2009... 1 3 EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG UND ARBEITNEHMERVERANLAGUNG - WER HAT BIS WANN
MehrSkriptum. Einkommensteuer. Stand 09/2013. Prof. Mag (FH) Hannes Ehrschwendtner
Skriptum Einkommensteuer Stand 09/2013 I INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG... 1 2. STEUERPFLICHT... 1 3. EINKÜNFTEERMITTLUNG... 1 3.1. Betriebsvermögensvergleich... 2 3.2. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (
MehrArten von Steuern. Betriebssteuern Privatsteuern Betriebliche Durchlaufsteuern Aktivierungspflichtige Steuern
Steuern Arten von Steuern Betriebssteuern Privatsteuern Betriebliche Durchlaufsteuern Aktivierungspflichtige Steuern Betriebssteuern Sind steuerlich abzugsfähig = Aufwand Grundsteuer Motorbezogene Versicherungssteuer
MehrWir beraten Sie gerne: Editorial
Mit diesem Artikel möchten wir ihnen einen Überblick über mögliche Begünstigungen für ihre Dienstnehmer geben - bitte beachten sie, dass es sich dabei nur um einen Kurzüberblick handelt - detaillierte
Mehra) Ansatz der Verpflegungspauschalen ab 2014
a) Ansatz der Verpflegungspauschalen ab 2014 Die Abrechnung von Verpflegungsmehraufwand beim Werbungskostenabzug und bei der steuerfreien Arbeitgebererstattung mittels Pauschalen verändert sich ab dem
MehrSolidarbeitrag für Besserverdienende
News- letter- Inhalt Quick NEWS (20. FEBRUAR 2012) Solidarbeitrag für Besserverdienende Nun ist er da, der Begutachtungsentwurf des Stabilitätsgesetzes 2012. Dieser Gesetzesentwurf enthält die steuerlichen
MehrTRANSFERKONTO. transferkonto.gv.at. Finanz Online. Impressum Sitemap. FAQs Hilfe. A A A English. Mein Konto. Suche
Home Das Transferkonto mehr Transparenz auf einen Blick Das Transferkonto ist ein zusätzliches Service für alle Bürgerinnen und Bürger. Es stellt übersichtlich dar, wie hoch die persönlichen Abgabenleistungen
Mehrin % Einkommen x 50 % ,53-48,79 50
FAQ - LOHNVERRECHNUNG Wie hoch ist der Steuersatz ab 1.1.2016? Einkommen in Berechnungsweise der ESt Durchschnittssteuersatz Grenzsteuersatz in in in % % 11.000 0 0 0 > 11.000-18.000 Einkommen x 25 % -
MehrInhalt LOHNSTEUER. Abkürzungsverzeichnis... 9
Inhaltsverzeichnis LOHNSTEUER Inhalt LOHNSTEUER Abkürzungsverzeichnis........................................ 9 Einführung: Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen für Dienstgeber und
Mehr2113 der Beilagen XXIV. GP - Regierungsvorlage - Vorblatt und Erläuterungen 1 von 5 VORBLATT
2113 der Beilagen XXIV. GP - Regierungsvorlage - Vorblatt und Erläuterungen 1 von 5 VORBLATT Problem: Das Pendlerpauschale kommt derzeit nur für Arbeitnehmer, die an mindestens elf Tagen im Kalendermonat
MehrInhaltsverzeichnis 1. TEIL 2. ABSCHNITT
1. Persönliche Steuerpflicht Inhaltsverzeichnis 1. TEIL 2. TEIL SACHLICHE STEUERPFLICHT 1. ABSCHNITT 2. Einkunftsarten, Einkünfte, Einkommen 3. Steuerbefreiungen 2. ABSCHNITT 3. ABSCHNITT 4. Gewinn 5.
MehrLohnsteuer. 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum. Hinweis. Praxis-Beispiel HI HI
TK Lexikon Steuern Jubiläumszuwendung Lohnsteuer 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum HI727009 HI2807833 Bei einer Betriebsfeier anlässlich eines Firmenjubiläums (Jubiläumsfeier) können die Zuwendungen
MehrVersteuerung von Pensionen
Versteuerung von Pensionen 11 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at
MehrInfo für S T E U E R Z A H L E R
Info für S T E U E R Z A H L E R Wien, März 2015 STEUERREFORM 2015/2016 Ausgerechnet an einem Freitag, den 13. hat die Bundesregierung die Eckpfeiler der bereits seit vielen Monaten diskutierten Steuerreform
MehrBis zu Steuern sparen pro Kind
Bis zu 1.500 Steuern sparen pro Kind Berechnen Sie Ihren persönlichen Vorteil: familienbonusplus.at Ein Plus für Familien Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft. Sie leisten meist einen doppelten
MehrA. SteuerSparBuch für Lohnsteuerzahler
A. SteuerSparBuch für Lohnsteuerzahler Im Kapitel A finden Sie alle relevanten Informationen zur Arbeitnehmerveranlagung, zu den Absetzbeträgen (für Alleinverdiener, Alleinerzieher, Kinder usw) zu den
MehrWichtige Änderungen und Neuerungen 2014 und 2015
Kap 1 Wichtige Änderungen und Neuerungen 2014 und 2015 1.1 Abgabenänderungsgesetz 2014 1.1.1 Änderungen beim Verlustvortrag und bei Verlusten ausländischer Betriebsstätten Ab der Veranlagung 2014 sind
MehrAchtung: Ab können keine neuen Aufwendungen mehr berücksichtigt werden. Altverträge sind noch fünf Jahre lang gültig.
Sonderausgaben Bei Sonderausgaben handelt es sich grundsätzlich um Aufwendungen, die nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen, sondern der privaten Lebensführung zuzuordnen sind. Prinzipiell
MehrSteuer sparen leicht gemacht
> WIRTSCHAFT Steuer sparen leicht gemacht Anleitung zur Arbeitnehmerveranlagung 1 WIR SIND FÜR SIE DA! »Steuer sparen leicht gemacht: Wir sagen Ihnen, wie es geht.«ak Präsident Erwin Zangerl Soweit personenbezogene
MehrDie Betriebsrentenreform
Die Betriebsrentenreform Was ändert sich? Die Neuregelungen ab 2018 Ratgeber Handwerk / Soziale Sicherung Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wird ab 2018 die ergänzende Altersvorsorge noch stärker gefördert,
MehrErläuterungen. I. Allgemeiner Teil
1 von 6 Erläuterungen I. Allgemeiner Teil Hauptgesichtspunkte für die Änderungen im Einkommensteuergesetz 1988: Die Pendlerförderung soll ausgeweitet werden. Das Pendlerpauschale soll anteilig auch für
MehrInhaltsverzeichnis. 1. Abschnitt 2 Einkunftsarten, Einkünfte, Einkommen Abschnitt 3 Steuerbefreiungen
Vorwort zur 4. Auflage... 5 Vorwort zur 1. Auflage... 7 Bearbeiterverzeichnis... 9 EStG-Inhaltsverzeichnis... 11 Abkürzungsverzeichnis... 17 Einkommensteuergesetz (EStG) 1. Teil 1 Persönliche Steuerpflicht...
MehrInhalt LOHNSTEUER. Abkürzungsverzeichnis... 9 Gemeinsame Einführung Lohnsteuer und Sozialversicherung... 11
Inhaltsverzeichnis LOHNSTEUER Inhalt LOHNSTEUER Abkürzungsverzeichnis.... 9 Gemeinsame Einführung Lohnsteuer und Sozialversicherung.... 11 Wichtige Änderungen für 2017 in der Lohnsteuer und Lohnverrechnung
MehrPendlerpauschale & Pendlereuro Freud und Leid kommt auf Arbeitnehmer & Arbeitgeber zu
Pendlerpauschale & Pendlereuro Freud und Leid kommt auf Arbeitnehmer & Arbeitgeber zu Am 11. 12. 2012 passierte die Regierungsvorlage betreffend Neuregelung der Pendlerpauschale den Ministerrat und wurde
MehrBis zu Steuern sparen pro Kind
Bis zu 1.500 Steuern sparen pro Kind Berechnen Sie Ihren persönlichen Vorteil: familienbonusplus.at Ein Plus für Familien Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft. Sie leisten meist einen doppelten
Mehr2889/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.
2889/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung 1 von 5 2889/AB XXIV. GP Eingelangt am 11.09.2009 BM für Finanzen Anfragebeantwortung Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Wien, am September 2009
MehrGeld, das Familien zusteht
Geld, das Familien zusteht Themenübersicht Das Kind in der Arbeitnehmerveranlagung Kinderfreibetrag Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag Unterhaltsabsetzbetrag Mehrkindzuschlag Erhöhte Topfsonderausgaben
MehrSachbezüge - Lohnsteuerliche Behandlung
Sachbezüge - Lohnsteuerliche Behandlung Von der Dienstwohnung bis zur Zinsersparnis: Informationen zu den wichtigsten Sachbezügen im Überblick Grundsätzliches Sachbezüge sind Vorteile aus einem Dienstverhältnis,
MehrKLIENTENINFORMATION. Geschenke - Betriebsveranstaltung. Mitarbeitergeschenke und freiwilliger Sozialaufwand
KLIENTENINFORMATION Geschenke - Betriebsveranstaltung Mitarbeitergeschenke und freiwilliger Sozialaufwand Sachzuwendungen an Arbeitnehmer als Geschenk sind innerhalb eines festgelegten Freibetrages von
MehrLohnsteuer Selbsttest
Lohnsteuer Selbsttest 1 Lohnsteuer Selbsttest Hinweise Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Selbsttest können Sie überprüfen, ob Sie die fachlichen Zugangsvoraussetzungen für den Fernlehrgang Fachassistent/-in
MehrSteuerreform 2015 NEWS
Steuerreform 2015 NEWS Ausgerechnet an einem Freitag, dem 13., hat die Bundesregierung die Eckpfeiler der bereits seit vielen Monaten diskutierten Steuerreform 2015/2016 präsentiert. Am 17.03.2015 wurden
MehrSonderausgaben. 1. Renten und dauernde Lasten. 2. Beiträge zu Versicherungen. Es ist ganz einfach Wir für Sie.
Es ist ganz einfach Wir für Sie. Sonderausgaben Bei Sonderausgaben handelt es sich grundsätzlich um Aufwendungen, die nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen, sondern der privaten Lebensführung
MehrSteuer-NEWSLETTER 3. ÜBERSICHT ABGABETERMINE EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG / ARBEITNEHMERVERANLAGUNG
Steuer-NEWSLETTER Ausgabe 4b/2016 1. HOLEN SIE SICH IHR GELD ZURÜCK VOM FINANZAMT... 1 1.1 Pflichtveranlagung... 1 1.2 Aufforderung durch das Finanzamt... 2 1.3 Antragsveranlagung... 2 2. FRIST ZUR EINREICHUNG
MehrInhaltsverzeichnis. Abgabenordnung...11
Inhaltsverzeichnis Abgabenordnung...11 A1 Grundlagen des Steuerrechts...12 1. Einnahmen des Staates... 12 2. Rechtliche Grundlagen... 13 3. Steuergesetzgebung...14 4. Steuerarten... 15 5. Aufbau der Finanzverwaltung...
MehrInhaltsverzeichnis. 1. Abschnitt 2 Einkunftsarten, Einkünfte, Einkommen Abschnitt 3 Steuerbefreiungen
Vorwort zur 6. Auflage... 5 Vorwort zur 1. Auflage... 7 Bearbeiterverzeichnis... 9 EStG-Inhaltsverzeichnis... 11 Abkürzungsverzeichnis... 17 Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur... 29 Einkommensteuergesetz
MehrAchtung: Ab können keine neuen Aufwendungen mehr berücksichtigt werden. Altverträge sind noch fünf Jahre lang gültig.
Sonderausgaben Bei Sonderausgaben handelt es sich grundsätzlich um Aufwendungen, die nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen, sondern der privaten Lebensführung zuzuordnen sind. Prinzipiell
MehrAchtung: Ab können keine neuen Aufwendungen mehr berücksichtigt werden. Altverträge sind noch fünf Jahre lang gültig.
Sonderausgaben Bei Sonderausgaben handelt es sich grundsätzlich um Aufwendungen, die nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen, sondern der privaten Lebensführung zuzuordnen sind. Prinzipiell
MehrAchtung: Ab können keine neuen Aufwendungen mehr berücksichtigt werden. Altverträge sind noch fünf Jahre lang gültig.
SONDERAUSGABEN Bei Sonderausgaben handelt es sich grundsätzlich um Aufwendungen, die nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen, sondern der privaten Lebensführung zuzuordnen sind. Prinzipiell
MehrAchtung: Ab können keine neuen Aufwendungen mehr berücksichtigt werden. Altverträge sind noch fünf Jahre lang gültig.
Sonderausgaben Bei Sonderausgaben handelt es sich grundsätzlich um Aufwendungen, die nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen, sondern der privaten Lebensführung zuzuordnen sind. Prinzipiell
MehrAchtung: Ab können keine neuen Aufwendungen mehr berücksichtigt werden. Altverträge sind noch fünf Jahre lang gültig.
Sonderausgaben Bei Sonderausgaben handelt es sich grundsätzlich um Aufwendungen, die nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen, sondern der privaten Lebensführung zuzuordnen sind. Prinzipiell
MehrSONDERAUSGABEN 1. RENTEN UND DAUERNDE LASTEN
SONDERAUSGABEN Sonderausgaben im praktischen Überblick Bei Sonderausgaben handelt es sich grundsätzlich um Aufwendungen, die nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen, sondern der privaten
MehrSonderausgaben im praktischen Überblick
Sonderausgaben im praktischen Überblick Bei Sonderausgaben handelt es sich grundsätzlich um Aufwendungen, die nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen, sondern der privaten Lebensführung zuzuordnen
MehrSONDERAUSGABEN 1. RENTEN UND DAUERNDE LASTEN
SONDERAUSGABEN Sonderausgaben im praktischen Überblick Bei Sonderausgaben handelt es sich grundsätzlich um Aufwendungen, die nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen, sondern der privaten
MehrAchtung: Ab können keine neuen Aufwendungen mehr berücksichtigt werden. Altverträge sind noch fünf Jahre lang gültig.
SONDERAUSGABEN Bei Sonderausgaben handelt es sich grundsätzlich um Aufwendungen, die nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen, sondern der privaten Lebensführung zuzuordnen sind. Prinzipiell
MehrWAS SIND SONDERAUSGABEN, AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN UND ABSETZBETRÄGE?
FAQ LOHNVERRECHNUNG WIE HOCH IST DER STEUERSATZ SEIT 1.1.2016? Einkommen in Berechnungsweise der ESt Durchschnittssteuersatz Grenzsteuersatz in in in % % 11.000 0 0 0 > 11.000-18.000 Einkommen x 25 % -
Mehr