Außergewöhnliche Belastungen
|
|
- Sophie Lenz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Außergewöhnliche Belastungen Aufwendungen und Ausgaben werden als außergewöhnliche Belastung dann steuerlich anerkannt, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: sie müssen außergewöhnlich sein, sie müssen zwangsläufig erwachsen und sie müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Die Belastung der Steuerpflichtigen muss im Vergleich mit allen, die sich in denselben Einkommens- und Vermögensverhältnissen befinden und denselben Familienstand aufweisen, außergewöhnlich sein (zb Vermögensschaden durch Naturkatastrophen). Zwangsläufig erwachsen bedeutet, dass sich der/die Steuerpflichtige der Belastung aus rechtlichen, tatsächlich oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Sind die Aufwendungen aufgrund eines freiwilligen oder schuldhaften Verhaltens (zb Alkoholisierung) entstanden, so fehlt diesen Aufwendungen das Merkmal der Zwangsläufigkeit. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist dann wesentlich beeinträchtigt, wenn der Aufwand von dem/der Steuerpflichtigen selbst und endgültig getragen werden muss. Ersatzleistungen für diese Aufwendungen, auch wenn sie nicht im selben Kalenderjahr wie der Aufwand geleistet werden, schließen die Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung aus. Darüber hinaus müssen die Ausgaben je nach Familienstand einen gewissen Prozentsatz des Einkommens (=Selbstbehalt) übersteigen. Der Selbstbehalt wird nicht bei allen außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt. Die Ausgaben müssen vom laufenden Einkommen (nicht etwa vom angesparten Vermögen) getragen werden, da es sonst zu keiner außergewöhnlichen Belastung des Einkommens und damit zu keiner Steuerermäßigung kommt. Die Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen sind durch Belege Seite 1/7
2 (Rechnungen, Quittungen) nachzuweisen. Ist dies nicht möglich, genügt Glaubhaftmachung. 1 Außergewöhnliche Belastungen unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes Krankheitskosten - Ausgaben zur Linderung und Heilung einer Allergieerkrankung - Arzt- und Krankenhaushonorare - Kosten für Medikamente und Heilbehandlungen (auch homöopathische Präparate) - Rezeptgebühr - Behandlungsbeiträge (einschließlich Akupunktur und Psychotherapie) - Ausgaben für Heilbehelfe (zb Sehbehelfe, Hörgeräte, Prothesen, Gehbehelfe, Bruchbänder, usw) - Fahrtkosten zum Arzt oder ins Spital - Fahrtkosten der Angehörigen im Rahmen des Besuches der erkrankten Person - Aufenthaltskosten im Spital untergebrachter Begleitpersonen, wenn das Kind im Krankenhaus liegt - Zuzahlungen zu Kur-, Rehabilitations- bzw Krankenhausaufenthalten - Kosten der Zahnbehandlung bzw für Zahnersatz (nicht jedoch Mundhygiene) - Kosten der künstlichen Befruchtung (In-Vitro-Fertilisation). Begräbniskosten, soweit diese nicht durch das Nachlassvermögen gedeckt sind - Kosten für ein würdiges Begräbnis bis zur Höhe von 4.000,-, - Kosten für einen einfachen Grabstein bis zur Höhe von 4.000,-. Seite 2/7
3 Kurkosten, wenn der Kuraufenthalt im Zusammenhang mit einer Krankheit anfällt und aus medizinischen Gründen erforderlich ist 1.1 Sonstige außergewöhnliche Belastungen Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim, für häusliche Pflege bzw Betreuung: Die Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim können dann geltend gemacht werden, wenn Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder besondere Betreuungsbedürftigkeit Aufwendungen verursachen. Unterhaltsleistungen: Diese sind für Angehörige nur dann absetzbar, wenn die Kosten für den Unterhaltsberechtigten selber eine außergewöhnliche Belastung darstellen (zb Kinder übernehmen für mittellose Eltern Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden, Eltern bezahlen Krankheitskosten für die Kinder). Kosten der Adoption eines Kindes 1.2 Höhe des Selbstbehalts Der Selbstbehalt beträgt bei einem Einkommen von: höchstens 7.300,- 6% mehr als 7.300,- bis ,- 8% mehr als ,- bis ,- 10% mehr als ,- 12% Der Selbstbehalt vermindert sich um je einen Prozentpunkt: für jedes Kind und wenn der Alleinverdiener- bzw Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht. 1.3 Berechnung des Selbstbehalts Seite 3/7
4 Steuerpflichtige Bezüge (Kennzahl 245 laut Jahreslohnzettel) + sonstige Bezüge (Kennzahl 220) SV-Beiträge der sonstigen Bezüge (Kennzahl 225) Werbungskosten (mindestens 132,-) Sonderausgaben (mindestens 60,-) Außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt Kinderfreibetrag, Landarbeiterfreibetrag, Freibetrag für Opferausweis-Inhaber = Bemessungsgrundlage für den Selbstbehalt Von dem nach diesem Schema errechneten Einkommen wird nun der Selbstbehalt ermittelt. Der Betrag, der den Selbstbehalt übersteigt, mindert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage. 2 Außergewöhnliche Belastungen ohne Berücksichtigung des Selbstbehalts 2.1 Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden Geltend gemacht werden können Aufwendungen aus Katastrophenschäden wie Hochwasser, Erdrutsch, Vermurungs-, Lawinen-, Sturmschäden, Schneekatastrophen, Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag, wenn diese Schäden nicht durch eine Versicherung gedeckt sind. 2.2 Krankheitskosten Seite 4/7
5 Kosten, die durch eine Krankheit verursacht werden, werden, wenn eine Erwerbsminderung von mindestens 25% vorliegt, in Form von Pauschalbeträgen abgegolten. Die Erwerbsminderung muss durch eine amtliche Bescheinigung der dafür zuständigen Stelle nachgewiesen werden. Folgende Stellen sind zuständig: der Landeshauptmann bei Empfängern einer Opferrente der Sozialversicherungsträger bei Berufskrankheiten und un fällen von ArbeitnehmerInnen in allen übrigen Fällen, sowie bei Zusammentreffen von Behinderungen verschiedener Art, das örtlich zuständige Bundessozialamt. Der jährliche Freibetrag beträgt bei einer Erwerbsminderung von: 25 bis 34% 75,- 35 bis 44% 99,- 45 bis 54% 243,- 55 bis 64% 294,- 65 bis 74% 363,- 75 bis 84% 435,- 85 bis 94% 507,- ab 95% 726,- Anstelle der Pauschalbeträge können auch die tatsächlichen Kosten der Behinderung geltend gemacht werden. Neben den Pauschalbeträgen sind Aufwendungen für nicht regelmäßig anfallende Hilfsmittel (zb Rollstuhl, Hörgerät) und Kosten der Heilbehandlung (Arztkosten, Spitalskosten, Seite 5/7
6 Kurkosten, Kosten für Medikamente, Fahrtkosten, zb Taxi, Kilometergeld, Krankentransportkosten) absetzbar. Zusätzlich werden für nachstehende Krankheiten folgende monatliche Freibeträge für Diätverpflegung gewährt: Zuckerkrankheit, Tuberkulose, Zöliakie 70,- Gallen-, Leber-, Nierenkrankheit 51,- Magenkrankheit oder andere innere Krankheit 42,- Auch für Krankendiätverpflegung können anstatt der Pauschalbeträge die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden. Für Körperbehinderte gibt es einen Freibetrag von 190,- ( 153,- bis einschließlich Kalenderjahr 2010) monatlich, sofern sie infolge ihrer Behinderung ein eigenes Fahrzeug zur Fortbewegung bei Privatfahrten benötigen. Zur Geltendmachung dieses Pauschalbetrages kann der Befreiungsbescheid von der Kraftfahrzeugsteuer oder ein Ausweis gemäß 29 b der Straßenverkehrsordnung vorgelegt werden. Gehbehinderte mit einer mindestens 50%igen Erwerbsminderung, die über kein eigenes Kraftfahrzeug verfügen, können Aufwendungen für Taxifahrten bis zu einem Betrag von 190,- monatlich geltend machen. PflegegeldbezieherInnen: Werden Pauschalbeträge für Diätverpflegung, KFZ- oder Taxikosten sowie nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen und Kosten der Heilbehandlung geltend gemacht, werden diese Beträge nicht um das Pflegegeld gekürzt. Werden hingegen tatsächliche Kosten geltend gemacht, mindert das Pflegegeld diese Aufwendungen und nur der übersteigende Betrag wirkt sich steuermindernd aus. 3 Außergewöhnliche Belastungen bei Kindern Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Kinder: Werden Unterhaltszahlungen für unterhaltsberechtigte Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten und für die kein Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, geleistet, können pro Monat und Kind 50,- steuermindernd geltend gemacht werden. Aufwendungen für Kinderbetreuung: Aufwendungen für die Betreuung von Kindern durch pädagogisch qualifizierte Personen sind bis zur Seite 6/7
7 Vollendung des zehnten Lebensjahr des Kindes bis höchstens 2.300,- pro Kind abschreibbar. Für erheblich behinderte Kinder (Bezug der erhöhten Familienbeihilfe) sind diese Kosten bis zum 16. Lebensjahr absetzbar. Dazu gehören nicht die Kosten für Verpflegung und Unterkunft, Sportveranstaltungen, Fahrtkosten zum und vom Ferienlager sowie Nachhilfeunterricht. AlleinerzieherInnen können die Kosten der Kinderbetreuung für Kinder über dem vollendeten zehnten Lebensjahr bei den außergewöhnlichen Belastungen mit Selbstbehalt geltend machen. Kosten einer zwangsläufigen auswärtigen Berufsausbildung eines Kindes, sofern im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht, und das Kind eine auswärtige Schule, Universität oder Lehrstelle besuchen muss. Hierbei kann ein monatlicher Freibetrag von 110,- für jedes angefangene Monat geltend gemacht werden. Krankheitskosten für Kinder: - Bei einer Behinderung bis 24% können nur die tatsächlichen behinderungsbedingten Aufwendungen abzüglich Pflegegeld berücksichtigt werden. - Bei einer Behinderung ab 25% bis 49% können die Krankheitskosten wie im Kapitel 2.2 angegeben geltend gemacht werden. - Bei einer Behinderung ab 50% besteht Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe. In diesem Fall können entweder die tatsächlichen Aufwendungen abzüglich des Pflegegeldes geltend gemacht werden, oder ein Freibetrag von 262,- monatlich, bei dem das Pflegegeld gegengerechnet wird. Zusätzlich können Aufwendungen für Hilfsmittel, Kosten der Heilbehandlung sowie Aufwendungen für eine Sonder- oder Pflegeschule oder für eine Behindertenwerkstätte geltend gemacht werden. Seite 7/7
Welche krankheits- bzw. behinderungsbedingte Ausgaben können bei der Arbeitnehmerveranlagung
Freitag, 01. März 2013 Welche krankheits- bzw. behinderungsbedingte Ausgaben können bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden? (Stand Februar 2013) Allgemeines zur Arbeitnehmerveranlagung:
MehrSteuerliche Absetzmöglichkeiten
Steuerliche Absetzmöglichkeiten DAS BUNDESSOZIALAMT INFORMIERT ÜBER EINE LEISTUNG DES FINANZAMTES: AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN bei Behinderungen: Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen
MehrABGABEN UND STEUERN. Steuerermäßigung bei außergewöhnlicher Belastung. 2. Auflage. Juni 2005 1
ABGABEN UND STEUERN Steuerermäßigung bei außergewöhnlicher Belastung 2. Auflage Juni 2005 1 Impressum Wirtschaftskammern Österreich Für den Inhalt verantwortlich: Kompetenz-Center Abgaben und Steuern Es
MehrSteuerliche Erleichterungen für chronisch Kranke
Steuerliche Erleichterungen für chronisch Kranke Mag. Josef Ehn office@astoria.at www.astoria.at 1 24.02.2014 / Wien AGENDA Arbeitnehmerveranlagung Werbungskosten Sonderausgaben Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag
MehrEin Service von SIART + TEAM TREUHAND GmbH für die MitarbeiterInnen unserer Klienten und Partner
Ein Service von SIART + TEAM TREUHAND GmbH für die MitarbeiterInnen unserer Klienten und Partner Holen Sie sich Ihr Geld zurück Schenken Sie keinen Steuer-Euro her. Machen Sie die Arbeitnehmerveranlagung.
MehrABGABEN UND STEUERN. Steuerermäßigung bei außergewöhnlicher Belastung
ABGABEN UND STEUERN Steuerermäßigung bei außergewöhnlicher Belastung Jänner 2015 Dieses Infoblatt ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer
MehrDIE ZEHN BESTEN STEUERTIPPS FÜR ARBEITNEHMERINNEN
DIE ZEHN BESTEN STEUERTIPPS FÜR ARBEITNEHMERINNEN Arbeit ist Österreich immer noch viel zu hoch und das Vermögen viel zu niedrig besteuert. Doch viele ArbeitnehmerInnen haben gute Chancen, Geld vom Finanzamt
MehrGRENZGÄNGER Checkliste für Ihre Steuererklärung
GRENZGÄNGER Checkliste für Ihre Steuererklärung In Ihrem eigenen Interesse ersuchen wir Sie darum, diese Checkliste gewissenhaft und vollständig auszufüllen. Nur so ist es möglich, sowohl Ihre Einkommensteuer
Mehrbei Behinderungen Steuerl iche Absetzu n gsmög I ich keiten Skriptum ers-tqllt durch Franz Nagl, Schlierbach Allg Rechte vprbehalten
l'7 Steuerl iche Absetzu n gsmög I ich keiten bei Behinderungen z,un Sbnd 1, Mai 2012 i n kl usive Abgabenändpfu n gsaesee 20 1 1 und Budgetbqleitgesetz 20 1 2 Skriptum ers-tqllt durch Franz Nagl, Schlierbach
MehrSonderausgaben sind bestimmte private Ausgaben, die steuerlich begünstigt sind:
Tipps für Energie-AG-Pensionisten zur Arbeitnehmerveranlagung 2013 Arbeitnehmer und Pensionisten zahlen Lohnsteuer! Selbständige unterliegen der Einkommensteuer. Steuermindernde Maßnahmen: 1. Sonderausgaben
Mehr. Ausgaben aus ihrer Privatsphäre steuerlich absetzbar?
. Ausgaben aus ihrer Privatsphäre steuerlich absetzbar? In den letzten beiden Ausgaben habe ich die steuerliche Behandlung jener Ausgaben beschrieben, die durch Ihre zahnärztliche Tätigkeit veranlasst
MehrSteuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Telefonvortrag am 3. März 2009 für das Portal Mittelstand-und-Familie Lothar Winkel, Steuerberater, Berlin www.mittelstand-und-familie.de
Mehr2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren.
1.PersönlicheDaten Tragen Sie hier Ihre persönlichen Daten, wie z.b. den Namen, die Versicherungsnummer, Ihre Adresse, den FamilienstandunddieKontonummerein. 2.Bezugs,PensionsauszahlendeStellen TragenSiehierdieAnzahlderArbeitgeberein,beidenenSieimbetreffendenKalenderjahrbeschäftigtwaren.
MehrKinderbetreuungskosten
1 von 5 12.05.2014 11:43 Sie sind hier: Steuern Für Familien & Kinder Kinderbetreuungskosten Nachfolgend informieren wie Sie in welcher Höhe Betreuungskosten für Kinder absetzbar sind, welche Kosten genau
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/0477-W/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 8. November 2005 betreffend Einkommensteuer
MehrBerufungsentscheidung
E Außenstelle Wien Senat 16 GZ. RV/650-W/05 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2001des Finanzamtes
MehrHOL DIR DEIN GELD ZURÜCK!
HOL DIR DEIN GELD ZURÜCK! 10 SCHRITTE ZUR ARBEITNEHMERVERANLAGUNG wien.arbeiterkammer.at Wir schauen auf Ihr Geld! Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lassen Jahr für Jahr viel Geld am Finanzamt liegen,
MehrHOL DIR DEIN GELD ZURÜCK!
HOL DIR DEIN GELD ZURÜCK! 10 SCHRITTE ZUR ARBEITNEHMERVERANLAGUNG GerechtiGkeit muss sein WIr schauen auf Ihr Geld! dass arbeitnehmerinnen es auf jeden euro und arbeitnehmer ankommt wer lassen wüsste Jahr
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat 3 GZ. RV/1234-L/04 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 18. Oktober 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom
MehrNeuerungen bei der Arbeitnehmerveranlagung!
Neuerungen bei der Arbeitnehmerveranlagung! Der ÖAAB konnte zahlreiche Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchsetzen. Beispielsweise wurde die Pendlerpauschale ab Juli 2007 um 10% erhöht.
MehrSenioren und Steuern.
www.bmf.gv.at Senioren und Steuern. INFORMATION STEUER INFOS A U S E RSTE R H A N D www.bmf.gv.at www.facebook.com/finanzministerium Inhaltsverzeichnis Senioren & Steuern 7 Nützen Sie Ihre Vorteile FinanzOnline
MehrWege aus dem Steuerdschungel
Wege aus dem Steuerdschungel Impulsvortrag 24. 4. 2013 1 Mag. Dieter Zins Steuerberater Überblick 2 I. Allgemeines zur Lohn- und Einkommensteuer II. III. Steuertarif und Steuerabsetzbeträge Lohnabrechnung
MehrHOL DIR DEIN GELD ZURÜCK!
HOL DIR DEIN GELD ZURÜCK! 10 SCHRITTE ZUR ARBEITNEHMERVERANLAGUNG GerechtiGkeit muss sein Gerecht verteilen Holen Sie sich ihr Geld zurück Dass es auf jeden Euro ankommt wer wüsste das nicht besser als
MehrSteuerliche Absetzungsmöglichkeiten. für Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
Steuerliche Absetzungsmöglichkeiten für Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen Arbeitnehmveranlagung / Jahresausgleich zum Stand 1. März 2015 Skriptum erstellt für die Gemeinde Ort an der Donau
MehrHOL DIR DEIN GELD ZURÜCK!
HOL DIR DEIN GELD ZURÜCK! 10 SCHRITTE ZUR ARBEITNEHMERiNNENVERANLAGUNG GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Es kommt auf jeden Euro an. Niemand weiß das besser als die ArbeitnehmerInnen. Ich will daher rasch eine Senkung
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/1303-L/07 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des G.P., 4030 Linz, A.-Straße, vom 16. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes
Mehr60 Plus Aktuell Informationen für Menschen in den besten Jahren
60 Plus Aktuell Informationen für Menschen in den besten Jahren Wichtige Informationen zum Steuersparen Das Einkommensteuergesetz bietet für Steuerzahler verschiedene Möglichkeiten, im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung
Mehrjogoli s international kindergarten & pre-school Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten... 1 1. Allgemein... 2 2. Förderungsdauer und -höhe... 2 3. Nachweis der Betreuungskosten... 2 4. Nichteheliche Lebensgemeinschaften...
MehrSteuertipps für Familien
Besser informiert! Besser informiert! Steuertipps für Familien www.ooe-oeaab.at öaab oberösterreich service-hotline: 0732/66 28 51-35 Der ÖAAB kämpft für eine rasche steuerliche Entlastung besonders für
Mehr10. Zusatzkrankenfürsorge
10. Zusatzkrankenfürsorge (1) Im Dienstverhältnis zur Evangelischen Kirche stehende geistliche Amtsträger, Lehrvikare und Pfarramtskandidaten sind mit ihren Ehepartnern und unterhaltsberechtigten Kindern
Mehr1. Pensionsinformation 2011 Pensionen Die Pensionen werden ab 1. Jänner 2011 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen wie folgt erhöht:
KOBV Nachrichtendienst Was ist NEU 2011! In der aktuellen Ausgabe finden sie Informationen über: 1. Pensionsinformation 2011 2. Rezeptgebühr 3. Heilbehelfe - Kostenanteil 4. Zuzahlungen bei Rehabilitations-
Mehr60 Plus Aktuell Informationen für Menschen in den besten Jahren
60 Plus Aktuell Informationen für Menschen in den besten Jahren Wichtige Informationen zum Steuersparen Das Einkommensteuergesetz bietet für Steuerzahler verschiedene Möglichkeiten, im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung
MehrAnlage 1 VA9.1 VA9.1. Die vom Spital rückverrechnete Haushaltsersparnis, Angehörigenprozente der allgemeinen Klasse, werden zu 80 % ersetzt.
Anlage 1 LEISTUNGSKATALOG DER KIRCHLICHEN ZUSATZKRANKENFÜRSORGE (ABl. Nr. 132/2015) Die kirchliche Zusatzkrankenfürsorge erbringt nachstehende Leistungen, wenn die Belege bei sonstigem Verfall des Anspruches
MehrZürcher Steuerbuch Nr. 19/002 Krankheits- und Unfallkosten behinderungsbedingte Kosten Merkblatt KStA
Zürcher Steuerbuch Nr. 19/002 Krankheits- und Unfallkosten behinderungsbedingte Kosten Merkblatt KStA Merkblatt des kantonalen Steueramtes Zürich zu den Abzügen der Krankheits- und Unfallkosten sowie der
MehrDie Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick
Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Vereinfachte Zuzahlungsregeln Grundsätzlich wird bei allen Leistungen eine Zuzahlung von
MehrZuzahlungen. KKF-Verlag. Zuzahlungen 2015. Alle Zuzahlungen und Belastungsgrenzen auf einen Blick.
Zuzahlungen Zuzahlungen 2015 Alle Zuzahlungen und Belastungsgrenzen auf einen Blick. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, grundsätzlich beteiligen sich Versicherte ab 18 Jahren bei den
MehrSteuervorteile für Familien
Arbeit und Recht SEITE 1 Steuervorteile für Familien 2009 Stark für Sie. www.ak-vorarlberg.at Vorwort Der Steuerdschungel in Österreich sorgt immer wieder für Verwirrung. Selbst Expertinnen und Experten
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Graz Senat (Graz) 6 GZ. RV/0592-G/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AA, Adresse, vom 7. September 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt
MehrMerkblatt AK-Asyl über Krankenkassen (AOK)- Zuzahlung und Befreiungsmöglichkeit
Merkblatt AK-Asyl über Krankenkassen (AOK)- Zuzahlung und Befreiungsmöglichkeit Stand 22.07.2015 Befreiung von Zuzahlungen Jeder Versicherter zahlt zunächst 2 Prozent seiner jährlichen Bruttoeinnahmen
MehrBefreiung von Zuzahlungen zur Krankenversicherung
Befreiung von Zuzahlungen zur Krankenversicherung ( 62 SGB V) Fast immer führen Krankheiten dazu, dass sich die Einkommenssituation des Betroffenen und seiner Familienmitglieder drastisch verändert. Zum
MehrVersteuerung von Pensionen
Versteuerung von Pensionen 11 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 7 GZ. RV/1848-W/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adr., vom 7. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 7 GZ. RV/1248-W/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 29. Jänner 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes A, vertreten durch B, vom
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat 5 GZ. RV/1386-L/07 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 14. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr,
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat (Wien) 16 GZ. RV/1561-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Angestellte, geb. 1975, in W, vertreten durch Mag. Knuth Bumiller, Rechtsanwalt,
MehrSicher durch den Steuerdschungel!
www.arbeiterkammer.com Her mit der Kohle! Sicher durch den Steuerdschungel! so Holen Sie Sich Ihr Geld vom Finanzamt zurück In Kooperation mit Stand: Jänner 2013 Diese Broschüre gilt für das Steuerjahr
MehrDie Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick
Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Prozentuale Zuzahlung Grundsätzlich wird künftig bei allen Leistungen eine Zuzahlung von
MehrVersteuerung von Pensionen
Versteuerung von Pensionen 11 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at
Mehrweitere kostenlose Downloads unter www.simplesoft.at
weitere kostenlose Downloads unter www.simplesoft.at Stand 2010 1.) Werbungskosten (bei nichtselbständiger Tätigkeit / Dienstverhältnis) Werbungskosten sind Aufwendungen oder Ausgaben, die zur Erwerbung,
MehrDie Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick
Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Prozentuale Zuzahlung Gundsätzlich wird künftig bei allen Leistungen eine Zuzahlung von
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort V. Abkürzungsverzeichnis XV. 1. Wie funktioniert die Steuer? 1. 2. Atypisch Beschäftigte 17
Vorwort V Abkürzungsverzeichnis XV 1. Wie funktioniert die Steuer? 1 1.1.. Die Mechanik verstehen 1 1.2.. Lohnsteuer Einkommensteuer 3 1.3.. Einnahmen Einkünfte Einkommen Die E-Wörter 3 1.3.1. Einnahmen
MehrLeistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung
HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2007 Stichtag: 1. Jänner 2007 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 66. Novelle B-KUVG
MehrWas bringt die Steuerreform?
Was bringt die Steuerreform? 2016: Die wichtigsten Eckpunkte der Steuerreform Der Eingangssteuersatz wird von 36,5 % auf 25 % gesenkt. Das bedeutet, steuerpflichtige Löhne und Gehälter werden ab 2016 in
MehrVerein flora Wienerinnen gegen Brustkrebs
Verein flora Wienerinnen gegen Brustkrebs c/o Echomedienhaus MQM 3.2, Maria-Jacobi-Gasse 1, 3.OG A-1030 Wien Telefon +43-1-524 70 86-70 Fax +43-1-524 70 86-43 mail: charlotte.adam@echo.at Sehr geehrte
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Graz Senat (Graz) 6 GZ. RV/0360-G/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adresse, vom 8. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung
Mehrà eigene Pflegeaufwendungen der gepflegten Person zu berücksichtigen
Steuerermäßigung haushaltsbezogen. Werden z.b. zwei pflegebedürftige Personen in einem Haushalt gepflegt, kann die Steuerermäßigung nur einmal in Anspruch genommen werden. Steuerermäßigung gibt es bei
MehrPREMIUM Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), Ausgabe 1. Januar 2013 Risikoträger ÖKK Versicherungen AG, Landquart
kmu-krankenversicherung Bachtelstrasse 5 8400 Winterthur Tel. 052 / 269 12 60 Fax 052 / 269 12 65 info@kmu-kv.ch www.kmu-kv.ch PREMIUM Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), Ausgabe 1. Januar 2013
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 7 GZ. RV/2643-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 17. Juni 2006 (Einlaufstempel 16. Juni 2006) gegen den Bescheid des Finanzamtes
Mehr2015: Neue Beträge in der Sozialversicherung
2015: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2015 gelten folgende neue Beträge in der Sozialversicherung: Höchstbeitragsgrundlagen a) Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Feldkirch Senat 2 GZ. RV/0125-F/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BfADR, vom 24. November 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz, vom 11.
MehrIHRE PERSÖNLICHE CHECKLISTE. Arbeitnehmerveranlagung 2011. AK Infoservice 1
IHRE PERSÖNLICHE CHECKLISTE Arbeitnehmerveranlagung 2011 AK Infoservice 1 Impressum: Herausgeber, Medieninhaber und Redaktion: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg 5020 Salzburg, Markus-Sittikus-Straße
MehrLeistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung
HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2010 Stichtag: 1. Jänner 2010 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 70. Novelle B-KUVG
MehrLeistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung
Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2015 Stichtag: 1. Jänner 2015 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 83. Novelle B-KUVG in der Fassung der 41. Novelle GSVG in der Fassung der 42.
MehrLeistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung
HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2003 Stichtag: 1. Jänner 2003 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 60. Novelle B-KUVG
Mehr1. Macht eine ArbeitnehmerInnenveranlagung...Sinn für Sie?
Allgemeines zur VeranlagunG Was anfangs noch kompliziert klingt, ist in Wirklichkeit ganz einfach. Diese Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch Ihre ArbeitnehmerInnenveranlagung. Doch die erste
MehrLeistungsübersicht Tarif TAA/TAF, gültig ab 1.7.2015
Gruppenkrankenversicherung der Österreichischen Tierärztekammer Leistungsübersicht Tarif TAA/TAF, gültig ab 1.7.2015 I. STATIONÄRER BEREICH Der Versicherungsschutz umfasst Leistungen für medizinisch notwendige
Mehr05/ Kinderbetreuungskosten. Inhalt. I. Übersicht. Welche Kosten können Sie absetzen? III. Welche Altersgrenzen gibt es?
Kinderbetreuungskosten Inhalt I. Übersicht II. Welche Kosten können Sie absetzen? III. Welche Altersgrenzen gibt es? IV. Gibt es einen Höchstbetrag? V. Wie werden die Kosten steuerlich berücksichtigt?
Mehrwww.bmf.gv.at Familie und Steuern. INFOS A U S E RSTE R H A N D www.bmf.gv.at www.facebook.com/finanzministerium
www.bmf.gv.at Familie und Steuern. INFORMATION STEUER INFOS A U S E RSTE R H A N D www.bmf.gv.at www.facebook.com/finanzministerium Impressum Herausgeber, Eigentümer und Verleger: Bundesministerium für
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 8 GZ. RV/3651-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 26. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 28. April
MehrFamilie und Steuern. Ein Service für Eltern und Kinder.
Familie und Steuern Ein Service für Eltern und Kinder. Impressum Herausgeber, Eigentümer und Verleger: Bundesministerium für Finanzen Abteilung I/8 Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation Johannesgasse
MehrPKV-Info. Der Standardtarif. Stand: 1. Juni 2004
PKV-Info Der Standardtarif Stand: 1. Juni 2004 2 Was ist der Standardtarif? Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) mit einem gesetzlich begrenzten
Mehr14 Tipps für Studierende: So sparen Sie Geld!
14 Tipps für Studierende: So sparen Sie Geld! Durch den Lohnsteuer-Ausgleich, der jetzt offiziell "Arbeitnehmer-Veranlagung" genannt wird, können sich berufstätige Studierende Geld vom Finanzamt zurückholen.
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 8 GZ. RV/1559-W/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 26. März 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 28. Februar
MehrDer Einkommenssteuer (ESt) unterliegt das Einkommen natürlicher Personen, das sie innerhalb eines Kalenderjahres bezogen haben.
Einkommenssteuer Wird der Besteuerung das zugrunde gelegt, was natürliche Personen verdienen, dann spricht man von Einkommensbesteuerung. Zu diesem Zweck wird zunächst der Gesamtbetrag des Einkommens des
Mehr2013: Neue Beträge in der Sozialversicherung
2013: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2013 gelten folgende neue Beträge in der Sozialversicherung: Höchstbeitragsgrundlagen a) Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
MehrPflegefall - was > nun?
> RA WW > SOZIALES CM PA RA WW > WIRTSCHAFT CM PA RA WW > WOHNEN CM PA RA WW > BILDUNG CM PA RA WW Pflegefall - was > nun? JUGEND Unterstützungsangebote, steuer- und sozialrechtliche Hinweise, Vertretungsbefugnisse
MehrInformationen zum Thema "Elternunterhalt"
Kreis Soest Stand Januar 2011 Dezernat 05 Abteilung Soziales - Unterhalt/Vertragliche Ansprüche Informationen zum Thema "Elternunterhalt" Töchter und Söhne sind gegenüber ihren Eltern zu Unterhaltszahlungen
MehrGERADE NOCH ALLEINE. JETZT SCHON EINE HELFENDE HAND! Information zu sozialer und finanzieller Unterstützung bei rheumatischen Erkrankungen.
GERADE NOCH ALLEINE. JETZT SCHON EINE HELFENDE HAND! Information zu sozialer und finanzieller Unterstützung bei rheumatischen Erkrankungen. Liebe Leserin! Lieber Leser! Rheuma stellt uns immer wieder vor
MehrSOZIALRECHTLICHE WERTE 2014
STAND: JÄNNER 2014 SOZIALRECHTLICHE WERTE 2014 Mit 1.1.2014 haben sich wieder eine Reihe von Beträgen geändert. Wir haben für Sie einen Überblick über die aktuellen sozialrechtlichen Werte zusammengestellt.
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat (Wien) 17 GZ. RV/3261-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., geb. XX.XX.19XX, A_whft., vom 4. August 2010 gegen die Einkommensteuerbescheide
MehrKrankheitskostenversicherung. Barmenia. Versicherungen. Barmenia Krankenversicherung a. G. Hauptverwaltung Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal
Krankheitskostenversicherung Barmenia Versicherungen Barmenia Krankenversicherung a. G. Hauptverwaltung Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal Tarif KK Inhaltsübersicht Seite für ambulante und stationäre
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom
MehrDie Gesundheit ist zwar nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts.
1 Gruppengesundheitsvorsorge für FahrschulunternehmerInnen, deren Angehörige und MitarbeiterInnen Die Gesundheit ist zwar nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts. Arthur Schopenhauer 2 Gruppengesundheitsvorsorge
Mehr4 Fehler bei der Formel mal 14 durch 12... 113 5 Näherungstabelle für UBGr... 117 6 Ermittlung der UBGr mit Einkommenssteuerbescheid...
Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XIX 1 Programme im Internet Lohnrechner/Steuerrechner... 1 2 Grundsätzliches zur Unterhaltsbemessung... 3 2.1 Gesetzliche Grundlagen... 3 2.2 Sachliche
MehrAKTUELLE WERTE 2013. Mag. Gabriele Hebesberger/Rechtsabteilung
AKTUELLE WERTE 2013 Mag. Gabriele Hebesberger/Rechtsabteilung Inhaltsverzeichnis Richtsätze für Ausgleichszulagen:... 3 Ausgleichszulagenrichtsätze für Waisenpensionen:... 3 Monatliche Mindestbeitragsgrundlage...
MehrJahresausgleich richtig machen!
Jahresausgleich richtig machen! Praktische Tipps und Hilfen zur Arbeitnehmerveranlagung Werner Gschwandtner Lohnsteuer ab 2012 Progressive Steuerbelastung: Steuersätze Bei einem Einkommen von Steuersatz
MehrKlasse: STM1 Fach: Steuerlehre Datum: 22.01.2013 Fachlehrerin: Fr. Vogel Klaus-Steilmann-Berufskolleg Thema: SA, agb
Übungen zu SA Nennen Sie die jeweiligen Rechtsgrundlagen! Aufgabe 1 für den VZ 2012. S. hat ein GdE von 40.000,00 und macht folgende Spenden an die CDU 1.800,00 Spenden an die katholische Kirche 600,00
MehrBerechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld
Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung
MehrPflegegeld PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Pflegegeld 10 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 /503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pva.sozvers.at www.pensionsversicherung.at STAND:
MehrDenk wer. vertraut,wird. schnellgesund. Privatarzt-Versicherung. Gesundheit & Wertvoll
Denk wer vertraut,wird schnellgesund. Gesundheit & Wertvoll Privatarzt-Versicherung Denk Zeitund Verständnis. Mit Husten, Schnupfen und Fieber beim Arzt sitzen und das Wartezimmer ist übervoll. Wer kennt
MehrCheckliste - Absetzbare Aufwendungen
Checkliste - Absetzbare Aufwendungen 1. Betriebsausgaben/Werbungskosten Arbeitsessen Arbeits(schutz)kleidung typische Arbeitsmittel Arbeitszimmer Ausbildungskosten Beiträge an Interessensvertretungen Betriebsratsumlage
MehrTKI-Info-Mail Nr. 01/2015
TKI-Info-Mail Nr. 01/2015 Im Folgenden ein Auszug aus den beschlossenen Neuerungen/Änderungen, die für das Jahr 2015 gelten. Einkommensteuerrecht Neue Grenzbeträge für die Geringfügigkeit ab dem 01.01.2015
MehrALLES WISSENSWERTE RUND UM ZUZAHLUNGEN
ANGEBOTE DER BAHN-BKK Kennen Sie schon die umfangreichen Zusatzleistungen der BAHN-BKK? Dazu gehören mehrere Bonusprogramme genau so wie günstige Krankenzusatzversicherungen oder eine Gesundheitshotline,
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat (Wien) 9 GZ. RV/2872-W/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Beste & Partner Steuerberatung GmbH, 1010 Wien, Stubenring
MehrDiabetes Kosten im Steuerrecht. Wie kann ich das Finanzamt an den Kosten beteiligen, die mein Diabetes verursacht?
Diabetes Kosten im Steuerrecht Wie kann ich das Finanzamt an den Kosten beteiligen, die mein Diabetes verursacht? Welche Kosten gibt es? Kosten für die Heilbehandlung Medikamente Teststreifen Kosten für
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat 11 GZ. RV/0331-L/07 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 15. Dezember 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 23. November 2006
MehrBauen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen
Bauen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen Förderungsmöglichkeiten aus dem Sozialbereich des Landes Dr. Johann Wiedemair, Abteilung Soziales Dr. Johann Wiedemair 1 Menschen mit besonderen Bedürfnissen
Mehr2011: Neue Beträge in der Sozialversicherung
www.hauptverband.at Nr.: 48 21. Dezember 2010 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger 2011: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2011 gelten folgende neue Beträge in
MehrÖffentliche Bekanntmachung gemäß 34 Abs. 2 SGB IV in Verbindung mit 12 der Satzung der KKH
Kaufmännische Krankenkasse KKH Hauptverwaltung 30144 Hannover Öffentliche Bekanntmachung gemäß 34 Abs. 2 SGB IV in Verbindung mit 12 der Satzung der KKH Der Verwaltungsrat der Kaufmännischen Krankenkasse
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/0754-L/07 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 5. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 2. Mai 2007 betreffend
Mehr