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1 Senioren und Steuern. INFORMATION STEUER INFOS A U S E RSTE R H A N D

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3 Inhaltsverzeichnis Senioren & Steuern 7 Nützen Sie Ihre Vorteile FinanzOnline 8 Rasche Abwicklung von Steueranliegen im Netz Informationsteil Individualbesteuerung in Österreich 11 Grundlagen Arbeitnehmer/innenveranlagung 13 Holen Sie sich Geld zurück FinanzOnline Schritt für Schritt 14 So erledigen Sie Amtswege bequem im Netz Sonderausgaben 24 Steuerbegünstigte Privatausgaben Absetzbeträge 26 Posten, die von der Steuer abgezogen werden Außergewöhnliche Belastungen 28 Besondere Ausgaben werden besonders begünstigt Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt 30 So sieht die Praxis aus Gesundheit ist Wert-voll 32 So nützen Sie Ihre Begünstigungen Behinderung 34 Unterstützung in vielen Lebensbereichen Weitere Aufwendungen beantragen 37 Was bei Behinderung steuerlich zählt Pflege & Betreuung 38 Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim bzw. für die Hausbetreuung Betreuung von Kindern 39 Mit Oma & Opa steuerlich gewinnen Aufrollung durch den Pensionsversicherungsträger 40 Steuern flexibel bemessen Stichwortverzeichnis

4 Senioren & Steuern Nützen Sie Ihre Vorteile Ältere Steuerzahler/innen denken oft gar nicht daran, dass sie neben ihrer monatlichen Pension steuerliche Begünstigungen in Anspruch nehmen können. Dabei gibt es in Österreich für Senior/ innen viele Möglichkeiten, Steuern zu sparen: für ein manchmal entscheidendes Mehr am Konto. Nützen Sie Ihre Vorteile! Steuern sparen im Alter In dieser Broschüre geben wir zahlreiche Tipps und Informationen, die helfen, Geld zu sparen. Weitere Auskünfte dazu er halten Sie im Infocenter Ihres Finanzamtes. i Schnell und unbürokratisch bekommen Sie beim Bürgerservice des Finanzministeriums Hilfe: Lassen Sie sich telefonisch unter beraten Montag bis Freitag von 8.00 bis Uhr zum Ortstarif. Es erwarten Sie Informationen zu folgenden Themen: Steuerliche Vorteile für Senior/innen Online-Abwicklung von Steueranliegen Wie die Arbeitnehmer/innenveranlagung für Senior/innen funktioniert Hilfreiche Adressen, Links und Telefonnummern Absetzbeträge, Sonderausgaben und Freibeträge Außergewöhnliche Belastungen für Pensionist/innen Steuerliche Unterstützung für Behinderte Kinderbetreuung und ihre Steuervorteile etc.! Auch Senior/innen haben Anpruch auf steuer liche Begünstigungen. Erledigen Sie Ihre Arbeitnehmer/ innen veranlagung auf 7

5 FinanzOnline Rasche Abwicklung von Steueranliegen im Netz Seit 2003 ermöglicht FinanzOnline den Zugang zur Finanzverwaltung im Netz. Bekannt wurde es vielen Bürgern durch die Arbeitnehmer/innenveranlagung im Internet. Heute haben Privatpersonen, Unternehmer, Gemeinden und Vertreter wie Steuerberater Zugang zu diesem umfangreichen und wichtigen E-Government- Portal. Aktuell greifen drei Millionen Bürger und Unternehmen auf FinanzOnline zurück! i Haben Sie Fragen zu FinanzOnline? Rufen Sie die Hotline an: Montag bis Freitag von bis Uhr für Sie erreichbar. Durch Online-Abwicklung Amtswege sparen Das Internetportal lässt sich einfach und unkompliziert von zuhause aus nutzen. Sie sparen aufwändige Wege, Zeit und Geld: Der gesamte Prozess Ihres Anliegens vom Eingang über das Aus füllen bis zum Bescheid und der Zustellung wird mittels Computer vom Schreibtisch bequem von daheim aus abgewickelt. Jetzt kostenlos einsteigen, anmelden und Informationen einholen! 8

6 Individualbesteuerung in Österreich Grundlagen Grundsätzlich ist jede Person, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, steuerpflichtig. Um die Erwerbstätigkeit zu fördern, entschied man sich in den 70er-Jahren für eine individuelle Steuer anstatt einer pauschalen Haushaltsbesteuerung. Das heißt, Einkommen werden individuell bei dem/der Bezieher/in des Lohns oder Gehalts bzw. der Pension besteuert. Je nach Familien-, Lebens- und Berufssituation werden verschiedene Absetzbeträge gewährt. Wer ist steuerpflichtig? Alle Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, sind steuerpflichtig. Nach sechs Monaten Aufenthalt in Österreich tritt (rückwirkend) die unbeschränkte Steuerpflicht ein. Das bedeutet, dass alle in- und ausländischen Einkünfte in Österreich steuerlich erfasst werden. Unterschied Lohnsteuer und Einkommensteuer Grundsätzlich ist der Steuertarif von Lohn- und Einkommensteuer gleich. Die Erhebungsart ist unterschiedlich. Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber automatisch einbehalten und jeden Monat an das Finanzamt abgeführt. Die Einkommensteuer wird im Veranlagungsweg erhoben. Der/die Steuerpflichtige muss eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben. i Das Bürgerservice des Finanzministeriums bietet schnell und unbürokratisch Hilfe. Persönliche Fragen werden telefonisch unter beantwortet Montag bis Freitag von 8.00 bis Uhr, österreichweit zum Ortstarif. 11

7 ! Die Arbeitnemer/ innenveranlagung kann rückwirkend für die letzten fünf Jahre eingereicht werden. Behalten Sie die Fristen im Blick! Arbeitnehmer/innenveranlagung der Jahresausgleich auch für Pensionist/innen Die Arbeitnehmer/innenveranlagung ist nicht nur Arbeitnehmer/innen vorbehalten, sondern auch Senioren/innen. Grundsätzlich kann eine Arbeitnehmer/innenveranlagung für die letzten fünf Jahre eingereicht werden. Wenn ein sogenannter Pflichtveranlagungstatbestand vorliegt z. B. wenn Sie zwei Pensionen beziehen, die nicht gemeinsam versteuert wurden ist diese bis zum des Folgejahres einzureichen. Hinweis: Am einfachsten übermitteln Sie den Antrag elektronisch über FinanzOnline. Oder Sie benutzen das Formular L 1, das Sie ausgefüllt an Ihr Finanzamt per Post schicken oder persönlich abgeben. Wann Sie mit einer Gutschrift rechnen können Viele Pensionist/innen haben ein schwankendes Einkommen, weil sie während des Jahres in Pension gegangen sind. Im Rahmen der Arbeitnehmer/innenveranlagung wird die Steuer neu berechnet: Wer zu viel Lohnsteuer bezahlt hat, bekommt vom Finanzamt Geld zurück. Eine Arbeitnehmer/innenveranlagung macht auch für jene Sinn, die Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen steuerlich abschreiben können. Mehr dazu auf den folgenden Seiten. Lohnsteuer Arbeitnehmer/innen und Pensionist/ innen in Österreich zahlen Lohnsteuer. Diese wird vom Arbeitgeber automatisch einbehalten und bis spätestens zum 15. des Folgemonats an das Finanzamt abgeführt. Einkommensteuer Die Einkommensteuer wird im Veranlagungsweg erhoben. Dazu muss vom Steuerpflichtigen eine Einkommen steuer erklärung beim Finanzamt abgegeben werden. Freibetrag Ein Freibetrag vermindert die Steuerbemessungsgrundlage. Absetzbetrag Im Gegensatz zu den Freibeträgen, die nur den Betrag, von dem die Steuer berechnet wird, senken, werden die Absetzbeträge in voller Höhe direkt von der Steuer abgezogen. Arbeitnehmer/innenveranlagung Holen Sie sich Geld zurück Auch Pensionist/innen können profitieren. Erfahren Sie, wie. Tatsächlich: Auch Pensionist/innen können eine Arbeitnehmer/innenveranlagung durchführen. Leider ist das in der Bevölkerung noch wenig bekannt. Grundsätzlich fällt die Lohnsteuer ab einer monatlichen Bruttopension von EUR 1.100, an. Pensionist/innen, die Lohnsteuer bezahlen, können bei der Arbeitnehmer/innenveranlagung sogar eine ganze Reihe von Aufwendungen steuermindernd geltend machen: Zum Beispiel Kosten für Medikamente, verordnete Kuren oder Spitalsaufenthalte, aber auch Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte, darüber hinaus den Kirchenbeitrag, diverse Spenden oder Beiträge für Pensionist/innen-Organisationen. Was Sie im Umgang mit Ihrem Finanzamt beachten sollten Nicht anrufen und nachfragen Anstatt Ihrer Kontonummer BIC und IBAN angeben Nutzen Sie FinanzOnline zum Ausfüllen und Abgeben der Arbeitnehmer/innenveranlagung Legen Sie bei der Abgabe Lohnzettel, Belege etc. nicht bei Bewahren Sie Belege und Rechnungen 7 Jahre auf Füllen Sie alle Formulare vollständig aus i Haben Sie s gewusst? Auch Pensionist/innen können eine Arbeitnehmer/innenveranlagung durchführen und bares Geld zurückbekommen.! Menschen mit sehr geringem Einkommen, die keine Lohnsteuer bezahlen, steht grundsätzlich die Negativsteuer zu. Pensionist/innen, die ausschließlich Pensionseinkünfte beziehen, können jedoch keine sogenannte Negativsteuer bekommen: Diese kommt nur dann zum Tragen, wenn Anspruch auf den Arbeitnehmerabsetzbetrag besteht.

8 FinanzOnline Schritt für Schritt So erledigen Sie Amtswege bequem im Netz Der gesamte Prozess der Steuererklärung wird hier elektronisch abgewickelt: Die personalisierten Formulare werden vorausgefüllt bereitgestellt, die übermittelten Daten geprüft, in die Datenbanken eingebracht und den Sachbearbeiter/innen sofort zur Bearbeitung zugeteilt. FinanzOnline steht kostenlos und rund um die Uhr zur Verfügung. Schritt 1 Registrierung Es gibt drei Möglichkeiten sich für FinanzOnline zu registrieren: Online über die Webseite Schriftlich (Brief bzw. Fax) Persönlich in jedem Finanzamt Schritt 2 Anmeldung Online Füllen Sie das Formular im Punkt Online-Erstanmeldung aus. i Nützen Sie die größte E-Government- Plattform für Ihre Steuervorteile: Sparen Sie Zeit und Geld, indem Sie Amtswege jetzt bequem von zuhause aus über das Internet abwickeln einfach, sicher und unkompliziert. Die Benutzer-Identifikation ist Teil Ihrer Zugangskennungen (für den Einstieg in FinanzOnline) und ein beliebiger Begriff in der Länge von 8 bis 12 Stellen, der mindestens einen Buchstaben und eine Ziffer enthalten muss. Umlaute und Sonderzeichen dürfen nicht verwendet werden

9 Beachten Sie folgende Eingaberegeln auf FinanzOnline: Geldbeträge werden ohne Tausender-Punkt eingegeben Dezimaltrennzeichen zwischen Euro und Cent ist das Komma Datumseingaben erfolgen immer im Schema Tag.Monat.Jahr (TTMMJJJJ) Bleibt ein Feld leer, darf keinesfalls eine Null eingegeben werden! Schritt 3 Zustellung Zugangsdaten Innerhalb einer Woche nach der Registrierung auf FinanzOnline erhalten Sie per RSa-Brief Ihre Zugangsdaten zu Ihnen nachhause geliefert. Schritt 4 Login Entnehmen Sie dem zugesandten Brief durch das Ablösen der Abdeckfolie Ihre Zugangsdaten, und melden Sie sich auf Finanz Online an. Schritt 5 PIN-Änderung Nach dem ersten Login müssen Sie Ihre PIN (Persönliche Identifikationsnummer) neu vergeben. Schritt 6 Auswahl Arbeitnehmer/innenveranlagung Über das Menüfeld Eingaben und den Unterpunkt Erklärungen können Sie eingeben, für welches Jahr Sie Ihre Arbeitnehmer/ innenveranlagung durchführen möchten.! Wählen Sie für Benuter-ID und PIN nie das gleiche Kennwort. i Für den Einstieg mit Bürgerkarte ist bei natürlichen Personen keine Erstanmeldung erforderlich. Genauere Infos dazu finden Sie unter: bmf.gv.at/fon/html/ BK_Info.htm 16 17

10 Bestätigen Sie die Änderung Ihrer Daten unbedingt mit dem Button Ändern. Schritt 7 Überprüfung der persönlichen Daten Als nächsten Punkt kontrollieren Sie bitte Ihre persönlichen Daten. Ändern Sie diese gegebenenfalls sofort. Schritt 9 Allgemeine Daten Unter dem Punkt Allgemeine Daten können die Basisdaten zur Arbeitnehmer/innenveranlagung eingegeben werden. Schritt 8 Änderung der persönlichen Daten Persönliche Daten können unter dem Menüpunkt Eingaben und den Untermenüpunkten Anträge und Grunddaten geändert werden. Schritt 10 Speichern der Daten Speichern Sie laufend Ihre eingegebenen Daten durch den Button Daten speichern. Wenn Sie 30 Minuten lang keine Daten eingeben, werden Sie automatisch abgemeldet. Alle nicht gespeicherten Daten gehen verloren. Jetzt kostenlos einsteigen, anmelden und Informationen einholen! 18 19

11 Schritt 11 Ausfüllen aller Daten Tragen Sie nun alle Ihre Daten unter den Punkten Sonderausgaben, Werbungskosten und Außergewöhnliche Belastungen ein. Infos dazu, welche Beträge Sie geltend machen können, finden Sie in dieser Broschüre oder im aktuellen Steuerbuch. Schritt 13 Datenkorb Der Punkt "Datenkorb" beinhaltet alle bereits eingegebenen Daten und ermöglicht eine erneute Kontrolle. Schritt 14 Vorabrechnung Wenn Sie Ihre Daten vollständig eingegeben haben, kann das voraussichtliche Ergebnis Ihrer Arbeitnehmer/innenveranlagung berechnet werden. Schritt 12 Lohnzettel Unter dem Punkt Lohnzettel können Sie sich jederzeit Ihre Infos zu den bezugs- und pensionsauszahlenden Stellen ansehen. Jetzt kostenlos einsteigen, anmelden und Informationen einholen! 20 21

12 Schritt 15 Überprüfen der Daten Unter dem Punkt Erklärung prüfen haben Sie nochmals die Möglichkeit, alle Ihre Daten zu überprüfen. Schritt 16 Erklärung senden Nachdem Sie die Checkbox für die Erklärung aktiviert haben, können Sie die Erklärung abschicken. Eine Bestätigung zeigt an, dass Ihre Erklärung beim zuständigen Finanzamt eingebracht wurde. Schritt 17 Abmelden Durch einen Klick auf den Menüpunkt Ende können Sie sich von FinanzOnline abmelden. Schritt 18 Nach dem Senden Nach dem Senden wird Ihr Antrag im jeweiligen Finanzamt geprüft. Nach der Bearbeitung der Erklärung wird diese freigegeben und elektronisch oder postalisch durchschnittlich innerhalb von 14 Tagen an Sie gesendet. Bei einem Guthaben wird dieses mit der Bescheiderstellung auf Ihr Bankkonto überwiesen. Bei einer Nachzahlung muss der Betrag innerhalb der Frist an das zuständige Finanzamt überwiesen werden. Ich möchte so viel Zeit meines Lebens wie möglich mit entspannenden Dingen verbringen. Ich bin froh, dass ich meine Steuerbelange im Internet abwickeln kann. Auf finde ich alle Formulare, die ich gleich online ausfüllen und weiterleiten kann. So wird Bürokratie plötzlich ganz einfach! Josef Unterhuber, 83 i Die Dauer bis zum Eintreffen der Gutschrift auf dem Bankkonto, hängt von der jeweiligen Bankverbindung ab

13 i Voraussetzungen für Sonderausgaben: Sie leben mit dem Ehepartner nicht dauernd getrennt und für die Kinder steht der Kinder- bzw. Unterhaltsabsetzbetrag zu. Dasselbe gilt für den Partner bei Lebensgemeinschaften mit Kind. Sonderausgaben Steuerbegünstigte Privatausgaben Im Einkommensteuergesetz von 1988 wurden bestimmte private Ausgaben festgelegt, die steuerlich begünstigt werden. Dazu zählen unter anderem Leibrenten, freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung, Kosten für Wohnraum beschaffung und Wohnraumsanierung, Kirchenbeiträge oder Spenden. Zahlungen für Partner oder Kinder absetzen Auch Zahlungen, die für andere Personen geleistet werden, können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Wenn Sie für Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder etwa Beiträge zu Personenversicherungen, Weiterversicherungen in der gesetzlichen Pensionsversicherung oder Selbstversicherung von Angehörigen bezahlt haben, Schulzeiten nachgekauft haben sowie Wohnraumschaffungs-, Wohnraumsanierungskosten oder Kirchenbeiträge bezahlt haben, können Sie diese ebenso steuerlich absetzen. Voraussetzung: Sie leben von Ihrem Ehepartner nicht dauernd getrennt und für die Kinder steht der Kinder- bzw. Unterhaltsabsetzbetrag zu. Dasselbe gilt für den Partner bei Lebensgemeinschaften mit Kind. Ich habe für mich und meine Ehefrau Schulzeiten nachgekauft. Diese Kosten setze ich nun in der Arbeitnehmer/innenveranlagung steuerlich ab. Das bringt mir nachträglich Ersparnisse ein! Karl Oberhofer-Waldherr, 79 Diese Sonderausgaben können Sie geltend machen: In unbeschränkter Höhe: Bestimmte Renten (insbesondere Leibrenten) und dauernde Lasten Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten, z. B. von Schulzeiten In beschränkter Höhe: Versicherungsprämien für freiwillige Personenversicherungen wie z. B. Unfallversicherung, Krankenversicherung, Ablebensversicherung oder Pflegeversicherungen innerhalb des gemeinsamen Höchstbetrages von EUR 2.920, Beiträge zu Pensionskassen innerhalb des gemeinsamen Höchstbetrages von EUR 2.920, Kosten für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung innerhalb des gemeinsamen Höchstbetrages von EUR 2.920, Beiträge zu anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften: bis 2008 maximal EUR 100,, von 2009 bis 2011 maximal EUR 200, und ab 2012 maximal EUR 400, Spenden laut Liste der begünstigten Spendenempfänger, die Sie auf der Internetseite des Finanzministeriums finden unter

14 Jetzt kostenlos einsteigen, anmelden und Informationen einholen! Absetzbeträge Posten, die von der Steuer abgezogen werden Absetzbeträge mindern direkt die zu bezahlende Steuer. Folgende Absetzbeträge können geltend gemacht werden: Alleinverdienerabsetzbetrag Ab der Veranlagung 2011 ist nur noch der/die Alleinverdiener/in, der/die mit seinem/ihrem Partner mehr als sechs Monate im Kalenderjahr zusammenlebt und für mehr als sechs Monate zumindest für ein Kind die Familienbeihilfe bezieht. Die Einkünfte des Partners dürfen dabei nicht mehr als EUR 6.000, im Jahr betragen. Pensionistenabsetzbetrag Der Pensionistenabsetzbetrag von grundsätzlich EUR 400, jährlich vermindert sich bei zu versteuernden Jahres-Pensionsbezügen von EUR , bis EUR , gleichmäßig einschleifend auf Null. Er wird bei der pensionsauszahlenden Stelle und/oder bei der Veranlagung automatisch berücksichtigt und braucht nicht gesondert beantragt werden. Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag Im Veranlagungsjahr 2011 steht der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag in Höhe von EUR 764, jährlich zu, wenn die eigenen Pensionseinkünfte EUR , im Kalenderjahr nicht übersteigen und kein Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag besteht. Weitere Voraussetzungen sind, dass man länger als sechs Monate in einer Ehe/eingetragenen Partnerschaft lebt und der Ehepartner/ eingetragene Partner Einkünfte von nicht mehr als EUR 2.200, im Kalenderjahr bezieht. Im Veranlagungsjahr 2012 steht der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag zu, wenn die eigenen Pensionseinkünfte EUR , im Jahr nicht übersteigen. Ab dem Veranlagungsjahr 2013 beträgt der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag grundsätzlich weiterhin EUR 764,, wenn die laufenden Pensionseinkünfte des/der Steuerpflichtigen EUR , im Kalenderjahr nicht übersteigen. Hinweis: Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag muss bei der Veranlagung gesondert beantragt werden Über die Telefonhotline des Finanzministeriums habe ich mich informiert, wie ich meine Arbeitnehmer/innenveranlagung als Pensionistin selbst durchführen kann. Ich bekam alle Informationen, die ich brauchte. Seit fünf Jahren ist der Jahresausgleich jeden Herbst mein Pflichttermin! Ingrid Liebherr,

15 i Zu außergewöhnlichen Belastungen zählen unter anderem Medikamente, Arztund Krankenhaushonorare, Aufwendungen für Heilbehelfe, Zahnersatz, Hörgerät, Fahrtkosten zu Spitälern, Diätkosten uvm. Außergewöhnliche Belastungen Besondere Ausgaben werden besonders begünstigt Zu außergewöhnlichen Belastungen zählen unter anderem Medikamente, Arztkosten, Aufwendungen für Heilbehelfe, Fahrtkosten zu Spitälern, Diätkosten uvm. Ausgaben wie diese sind notwendig, weil die Gesundheit sie verlangt. Im Allgemeinen sind Aufwendungen und Ausgaben dieser Art zu berücksichtigen, wenn sie: außergewöhnlich sind zwangsläufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. (Das ist dann der Fall, wenn der individuelle Selbstbehalt überschritten wird.) Wie der Selbstbehalt berechnet wird Der Selbstbehalt wird vom Finanzamt im Zuge der Arbeitnehmer/innenveranlagung errechnet. Bei bestimmten außergewöhnlichen Belastungen wie z. B. bei Behinderungen ist kein Selbstbehalt zu berücksichtigen. Der Selbstbehalt ist individuell und wird vom Einkommen berechnet: Bei einem Einkommen zwischen EUR , und EUR , beträgt der Selbstbehalt beispielsweise 10 Prozent. Der Selbstbehalt vermindert sich um je 1 Prozent wenn der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht für jedes Kind, für das für mehr als sechs Monate der Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag zusteht wenn die Einkünfte Ihres Ehepartners/eingetragenen Partners weniger als EUR 6.000, im Jahr betragen Wenn Sie mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet bzw. eingetragene Partner sind. Vorausgesetzt, Sie leben vom Ehepartner/eingetragenen Partner nicht dauernd getrennt i Der Selbstbehalt wird vom Finanzamt im Zuge der Arbeitnehmer/innenveranlagung errechnet. Bei bestimmten außergewöhnlichen Belastungen, insbesondere bei Behinderungen, ist kein Selbstbehalt zu berücksichtigen

16 Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt So sieht die Praxis aus Bei den meisten außergewöhnlichen Belastungen ist ein Selbstbehalt zu berücksichtigen. Darunter fallen: Arzt- und Krankenhaushonorare Kosten für Medikamente bei Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung auch für homöopathische Präparate, Rezeptgebühren, Behandlungsbeiträge einschließlich Akupunktur und Psychotherapie Aufwendungen für Heilbehelfe wie Gehbehelfe, Hörgeräte usw. Kosten für den Zahnersatz bzw. die Zahnbehandlung, z. B. Zahnprothese, Krone, Brücke oder für Sehbehelfe wie Brille oder Kontaktlinsen Fahrtkosten zum Arzt oder ins Spital, wobei Aufzeichnungen über diese Fahrten mittels Fahrtenbuch geführt werden müssen Kosten einer Diätverpflegung aufgrund einer Krankheit Kostenübernahme für einkommensschwache (Ehe-)Partner Werden Krankheitskosten für den Ehepartner gezahlt, stellen sie eine außergewöhnliche Belastung dar, wenn diese das Einkommen derart belasten würden, dass das steuerliche Existenzminimum in Höhe von EUR , unterschritten werden würde.! Was beim Selbstbehalt zu beachten ist Kostenersätze durch die gesetzliche Kranken- oder Unfallversicherung, einer freiwilligen Krankenzusatzoder Unfallversicherung oder von anderer Seite müssen abgezogen werden. Krankheitskosten, die im Zusammenhang mit einer Behinderung von mindestens 25 Prozent anfallen, können als Kosten der Heilbehandlung ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes geltend gemacht werden. Krankheitskosten, die im Zusammenhang mit einer Behinderung von mindestens 25 Prozent anfallen, können als Kosten der Heilbehandlung ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes geltend gemacht werden. Jetzt kostenlos einsteigen, anmelden und Informationen einholen! 30 31

17 Gesundheit ist Wert-voll So nützen Sie Ihre Begünstigungen Wer zwangsläufig eine Diät einhalten und/oder auf Kur fahren muss, kann die Kosten dafür abschreiben. Folgende Ausgaben sind absetzbar: Hinweis: Kostenersätze und eine Haushaltsersparnis wie Lebenshaltungskosten, die zuhause anfallen, sind in der Höhe von EUR 5,23 täglich abzuziehen. Kurkosten wegen einer mindestens 25-prozentigen Behinderung gelten als Heilbehandlung und sind ohne Selbstbehalt zu berücksichtigen. Folgende Ausgaben können Sie geltend machen: Kurkosten wegen einer mindestens 25- prozentigen Behinderung gelten als Heilbehandlung und sind ohne Selbstbehalt zu berücksichtigen.! Kurkosten sind nur dann außergewöhnliche Belastungen, wenn der Kuraufenthalt unmittelbar im Zusammenhang mit einer Krankheit steht und aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Pauschalbetrag wegen notwendiger Diätverpflegung (Monatsbetrag) Zuckerkrankheit, Tuberkulose, Zöliakie, AIDS EUR 70, Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit EUR 51, Magenkrankheit oder andere innere Krankheit EUR 42, Kurkosten Kurkosten sind nur dann außergewöhnliche Belastungen, wenn der Kuraufenthalt unmittelbar im Zusammenhang mit einer Krankheit steht und aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Eine ärztliche Verordnung oder Kostenübernahme durch den Sozialversicherungsträger ist notwendig. Zu den Kurkosten zählen: Aufenthaltskosten Kosten für Kurmittel und medizinische Betreuung Fahrtkosten zum und vom Kurort Bei pflegebedürftigen Personen und Kindern zählen dazu auch die Aufwendungen für eine Begleitperson. Begräbniskosten Begräbniskosten sind primär aus dem Nachlass zu bestreiten. Nicht gedeckte Kosten eines Begräbnisses stellen bis maximal EUR 5.000, (bis Kalenderjahr 2012 EUR 4.000, ) eine außergewöhnliche Belastung dar. Die Kosten eines Grabsteines sind zusätzlich bis EUR 5.000, (bis Kalenderjahr 2012 EUR 4.000, ) zu berücksichtigen. Wer höhere Kosten abziehen möchte, muss die Zwangsläufigkeit nachweisen, z. B. bei besonderen Überführungskosten oder besonderen Vorschriften über die Gestaltung des Grabdenkmals. Die Kosten für Blumen und Kränze für ein schlichtes, ortsübliches Totenmahl sowie Beileiddanksagungen sind Teil der Begräbniskosten. Nicht absetzbar sind Kosten der Trauerkleidung und Kosten der Grabpflege. Diätverpflegung Kuraufenthaltskosten Kosten für Kurmittel Fahrtkosten Begräbniskosten Jetzt kostenlos einsteigen, anmelden und Informationen einholen! 32 33

18 i Wenn Sie Ihre Wohnung behindertengerecht adaptieren, können Sie die Kosten dafür steuerlich ebenso absetzen wie für Hilfsmittel, z. B. Rollstuhl oder Hörgerät.! Benötigte Hilfsmittel wie Hörgerät oder Rollstuhl mindern die Steuerbemessungsgrundlage. Auch die Adaptierung des Wohnraumes kann steuerlich abgesetzt werden. Es schlägt sich zu Buche, wenn Sie diese Unterstützung nützen! Behinderung Unterstützung in vielen Lebensbereichen Eine Steuerpflichtige oder ein Steuerpflichtiger gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt. Bei körperlichen oder geistigen Behinderungen mindern Pauschalbeträge ohne Selbstbehalt das Einkommen. Mehr als Österreicher/innen haben einen Behindertenpass*. Um steuerliche Begünstigungen zu erhalten, müssen folgende Informationen durch das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen amtlich bescheinigt werden: Die Tatsache der Behinderung, der Grad der Behinderung, die Notwendigkeit einer Diätverpflegung oder die Unzumutbarkeit der Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei körperlicher oder geistiger Behinderung vermindern sogenannte Pauschalbeträge ohne Selbstbehalt das Einkommen des/der Steuerpflichtigen. Je nach Grad der Behinderung gilt ein Jahresfreibetrag zwischen EUR 75, und EUR 726,. * Stand: 2008 Pauschalbetrag wegen Behinderung (Jahresbetrag) Je nach Ausmaß der Behinderung können folgende Pauschalbeträge jährlich geltend gemacht werden: Grad der Behinderung Betrag 25 % bis 34 % EUR 75, 35 % bis 44 % EUR 99, 45 % bis 54 % EUR 243, 55 % bis 64 % EUR 294, 65 % bis 74 % EUR 363, 75 % bis 84 % EUR 435, 85 % bis 94 % EUR 507, ab 95 % EUR 726, Bei ganzjährigem Bezug von Pflegegeld (Blindenzulage, Blindengeld, Pflege- oder Blindenbeihilfe) steht der Pauschalbetrag nicht zu. Freibetrag für Gehbehinderte (Monatsbetrag) Für Körperbehinderte, die kein öffentliches Massenbeförderungsmittel infolge ihrer Behinderung benützen können und für Privatfahrten ein eigens auf die behinderte Person zugelassenes Fahrzeug benötigen, gibt es einen Freibetrag von EUR 190, monatlich. Die Geltendmachung dieses Pauschalbetrages setzt einen Nachweis der Körperbehinderung sowie den Nachweis der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel voraus beispielsweise einen Befreiungsbescheid von der motorbezogenen 34 35

19 Jetzt kostenlos einsteigen, anmelden und Informationen einholen! Versicherungssteuer, einen Ausweis gemäß 29b der Straßenverkehrsordnung oder einen Behindertenpass mit der Feststellung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel. Der jeweilige Nachweis ist auf Verlangen des Finanzamtes vorzulegen. Liegen die Grundvoraussetzungen für die Berücksichtigung des Freibetrages für ein Kraftfahrzeug vor und verfügt der/die Körperbehinderte aber über kein eigenes Fahrzeug, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal EUR 153, monatlich geltend gemacht werden. Nach einem Schlaganfall bin ich im Alltag auf den Rollstuhl angewiesen. Aufgrund dieser Behinderung setze ich alle Kosten, die im Zuge dieser Behinderung entstehen, steuerlich ab: Zum Beispiel für den Rollstuhl, für Medikamente, Arztbesuche oder den Transport zu Untersuchungen im Krankenhaus. Hildegard Bergmann, 79 Nicht vergessen: Je nach Ausmaß der Behinderung können jährliche Pauschalbeträge geltend gemacht werden. Körperbehinderte, die kein öffentliches Massenverkehrsmittel benützen können und ein eigenes Privatfahrzeug brauchen, erhalten einen Freibetrag von EUR 190, monatlich. Taxifahrten können bis EUR 153, Weitere Aufwendungen beantragen Was bei Behinderung steuerlich zählt Zusätzlich zu den Pauschalbeträgen können folgende tatsächliche Kosten geltend gemacht werden: Hilfsmittel Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel z. B. Rollstuhl, rollstuhlgerechte Adaptierung der Wohnung, Hörgerät oder Blindenhilfsmittel. Heilbehandlung Auch die Kosten einer Heilbehandlung im Zusammenhang mit der Behinderung können zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden. Als Kosten der Heilbehandlung gelten: Arzt- und Spitalskosten Kur- und Therapiekosten Kosten für Medikamente, die im Zusammenhang mit der Behinderung stehen. Nicht als Kosten der Heilbehandlung sind Aufwendungen anzusehen, die regelmäßig durch eine Pflegebedürftigkeit verursacht werden, z. B. Kosten für Pflegepersonal. Diese Kosten werden durch das Pflegegeld abgegolten. Anstelle der Pauschalbeträge können auch die tatsächlichen Kosten der Behinderung beantragt werden. Dies hat dann einen Sinn, wenn die tatsächlichen Kosten höher sind als die pauschalen Beträge. Meist ist das der Fall, wenn eine Person in einem Alters- oder Pflegeheim untergebracht ist i Zusätzlich zu den Pauschalbeträgen können Kosten für Hilfsmittel und Heilbehandlungen als tatsächliche Kosten geltend gemacht werden monatlich geltend gemacht werden.

20 Pflege & Betreuung Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim bzw. für die Hausbetreuung Die Kosten für die Unterbringung in einem Pflege- oder privat gewählten Altersheim sowie für die Pflege daheim sind nur dann eine außergewöhnliche Belastung, wenn sie auf Grund von Krankheit oder besonderer Betreuungsbedürftigkeit entstehen. Der besondere Pflege- oder Betreuungsbedarf einer oder eines Behinderten ist durch ein ärztliches Gutachten nachzuweisen. Bei Bezug eines Pflegegeldes ab Stufe 1 kann von einer Pflegebedürftigkeit ausgegangen werden. Bei einer Betreuung zuhause sind bei besonderem Pflege- oder Betreuungsbedarf des/der Behinderten wie bei einer Heimbetreuung die damit verbundenen Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Reicht das Einkommen inkl. Pflegegeld der pflegebedürftigen Person für die Kostentragung von Pflegekosten nicht aus, können die unterhaltsverpflichteten Personen wie z. B. Ehepartner oder Kinder bei einer Verpflichtung zur Kostentragung ihre Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Soweit die Kostenübernahme eine Gegenleistung für die Übertragung von Wirtschaftsgütern darstellt, sind die Kosten nicht absetzbar. Betreuung von Kindern Mit Oma & Opa steuerlich gewinnen Kinderbetreuungskosten sind steuerlich absetzbar. Auch, wenn die eigene Oma oder der eigene Opa aufpasst. Voraussetzung ist, dass sie nicht im gemeinsamen Haushalt mit Eltern und Kind wohnen und eine entsprechende Ausbildung (8 Stunden Babysitter- Kurs) vorweisen können. Bis zu EUR 2.300, pro Jahr und Kind bis zum 10. Lebensjahr können ab der Veranlagung für 2009 als Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden. Die Anbieter von Schulungen für die Ausbildung zur päda go gisch qualifizierten Person sind auf der Homepage des Bundes minis teriums für Wirtschaft, Familie und Jugend ( unter den Menü punkten Familien > Kinderbetreuung ) ersichtlich. Als zweifache Mutter und Selbstständige bin ich froh, dass meine pensionierte Mutter auf meine beiden kleinen Kinder aufpasst, wenn ich arbeite. Ich zahle meiner Mutter ein gängiges Babysitterhonorar so kann sie sich in der Pension etwas dazu verdienen. Die Kosten dafür kann ich steuerlich absetzen bis zu EUR 2.300, pro Jahr! Zu diesem Zweck hat meine Mutter einen 8-stündigen Babysitterkurs absolviert. Linda Brauneder, 36 Die Einnahmen aus der Kinderbetreuung unterliegen der Steuerpflicht.! Auch die Kinderbetreuung durch Oma oder Opa ist steuerlich absetzbar! Voraussetzung ist ein Babysitterkurs zu 8 Stunden. Nähere Infos unter www. bmwfj.gv.at unter den Menüpunkten Familien > Kinderbetreuung

21 Aufrollung durch den Pensionsversicherungsträger Steuern flexibel bemessen Der Pensionsversicherungsträger kann freiwillig als besondere Serviceleistung im Rahmen der Lohnsteueraufrollung u. a. unterschiedlich hohe monatliche Steuerbemessungsgrundlagen ausgleichen. Ein Antrag ist dafür nicht erforderlich. Wenn Sie von Ihrem Pensionsversicherungsträger ganzjährig eine Pension erhalten haben und für Sie kein Freibetrag berücksichtigt wurde, kann der Pensionsversicherungsträger im Dezember eine erweiterte Aufrollung durchführen. Der Pensionsversicherungsträger kann Ihre Kirchenbeiträge und Gewerkschaftsbeiträge berücksichtigen sowie die Steuer für die sonstigen Bezüge innerhalb des Jahressechstels neu berechnen. Weiters kann Ihre pensionsauszahlende Stelle auch die von Ihnen getätigten begünstigten Spenden im Rahmen der Aufrollung berücksichtigen. Jetzt kostenlos einsteigen, anmelden und Informationen einholen! 40

22 Stichwortverzeichnis Absetzbeträge 26 Arbeitnehmer/innenveranlagung 13 Alleinverdienerabsetzbetrag 26 Arztkosten 28 Außergewöhnliche Belastungen 28 Begräbniskosten 33 Behinderung 34 Betreuung 38 Bürgerservice 11 Diätverpflegung 32 Einkommensteuer 12 FinanzOnline 14 Freibetrag 12 Heilbehandlung 37 Hilfsmittel 37 Kinderbetreuungskosten 39 Kostenübernahme 31 Krankenhaushonorare 30 Kurkosten 32 Lohnsteuer 12 Lohnsteueraufrollung 40 Negativsteuer 13 Pensionistenabsetzbetrag 26 Pflege 38 Privatausgaben 24 Selbstbehalt 29 Sonderausgaben

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