BESTIMMUNGEN FÜR DIE. VERANSTALTUNG FÜR ZEITGENÖSSISCHE KUNST mulhouse 015 IM JUNI 2015
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- Angela Waldfogel
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1 ANIMATION CULTURELLE EV Die Bestimmungen für diese Veranstaltung sowie ein Exemplar der an jeden Teilnehmenden verschickten Unterlagen sind bei SCP BADER, WILLER 31 rue Jean Monnet BP Mulhouse 02 erhältlich. Die Bestimmungen und die Bewerbungsunterlagen werden auf Anfrage kostenlos an jeden Absolventen einer Kunstshochschule verschickt. Vorwort Die Stadt Mulhouse organisiert gleichzeitig zu der Messe Basel und in Zusammenarbeit mit der Délégation aux Arts Plastiques des französischen Ministeriums für Kultur die Ausstellung zeitgenössischer Kunst mulhouse 015, an der sich europäische Kunsthochschulen beteiligen. ARTIKEL 1 : Gegenstand Die elfte Auflage dieser Ausstellung findet in der Zeit vom 13. bis zum 16. Juni im Parc des Expositions statt. Das Prinzip der Veranstaltung ist folgendes : alle Kunsthochschulen aus Frankreich, aus der Schweiz, aus Deutschland und aus Italien finden sich in einer Ausstellung zusammen, um, für diese, eine entsprechende Repräsentation und Werbung auf nationaler und internationaler Ebene am Rande einer der berühmtesten Veranstaltungen Europas, bzw. der Messe zeitgenössischer Kunst in Basel, zu erreichen. ARTIKEL 2 : Organisation eines Wettbewerbs / Zusammensetzung der Jury der Veranstaltung 1. Diese Ausstellung ist mit einem Wettbewerb verbunden, an dem junge Absolventen aus Kunsthochschulen teilnehmen können. Eine Jury, bestehend aus Persönlichkeiten der Kunstwelt, ernennt einen Laureaten, der von der Stadt Mulhouse ein Stipendium in Höhe von Euro erhält, das sich wie folgt aufteilt: Euro zur Unterstützung eines Austellungsprojekts in Mulhouse Euro zur Erstellung einer Ausstellungspublikation Euro zur Unterstützung des künstlerischen Schaffens 2. Jury der Veranstaltung: Wurde noch nicht zusammengesetzt BESTIMMUNGEN FÜR DIE VERANSTALTUNG FÜR ZEITGENÖSSISCHE KUNST mulhouse 015 IM JUNI 2015
2 ARTIKEL 3 : Kriterien für die Auswahl der Aussteller / Auswahljury 1. Der Bewerber hat vor maximal zwei Jahren einen DNSEP-Abschluss (oder einen dem französischen Niveau + 5 vergleichbaren Abschluss in der Schweiz, in Deutschland oder Italien) erworben. 2. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Vorschlag der Leiter der Kunsthochschulen oder auf Initiativantrag freier Bewerber, die dieselben Studienkriterien erfüllen. 3. Eine Bewerbung, die aufgrund eines Vorschlags einer Kunsthochschule ausgewählt wurde, wird für die Veranstaltung berücksichtigt soweit Ausstellungsplätze deren Zahl von dem Veranstalter festgelegt werden- zur Verfügung stehen. Die Bewerbungen werden nach der Reihenfolge ihrer Einsendung berücksichtigt. 4. Jede berücksichtigte Bewerbenden werden nur für eine einzige Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen. 5. Die Auswahljury ist zuständig für : - die freien Bewerber (soweit noch Ausstellungsplätze frei sind) - die Vorschläge der Kunsthochschulen, sofern diese mehr als zwei Bewerbenden vorschlagen (soweit noch Ausstellungsplätze frei sind ). ARTIKEL 4 : Bildung und Zusammenkunft der Auswahljury Die Auswahljury besteht aus 3 Persönlichkeiten der Kunstwelt, die von der Stadt Mulhouse vorgeschlagen werden (Wurde noch nicht zusammengesetzt). Die Auswahljury kommt im selben Monat wie die Abgabefrist der Unterlagen noch zusammen (also vor Ende Februar 2015). ARTIKEL 5 : Bedingungen für die Präsentation der Arbeiten a) Zuteilung eines Platzes 1. Die Stadt Mulhouse stellt den Ausstellenden jeweilig einen Stand mit einer Fläche von 20 m2 entsprechend dem detaillierten Plan im Anhang zur Verfügung (Stand mit 5 m Länge, 4 m Tiefe - Struktur und Trennwände aus weiß tapeziertem Holz und einer Höhe von 2,50 m / Anbringen einer Beschilderung, Beleuchtung). Spezifische Gestaltungen (zusätzliche Unterteilung,Beleuchtung, elektrische Leistung...) können abhängig von den präsentierten Arbeiten und nach einem detaillierten Plan, der vom Künstler bis zum 30. März 2015 einzureichen wäre, eventuell in Betracht gezogen werden. 2. Ausstellenden, die monumentale Installationen präsentieren, wird ein offener Stand mit einer Größe von 80 m2 (ohne Wände und Decke) zur Verfügung gestellt ( begrenzte Anzahl an Ständen ). Für jeden Stand- und Leistungstyp stehen detaillierte Unterlagen mit einer perspektivischen Zeichnung und einer Draufsicht bereit, so dass der Ausstellungsmodus gewählt und die Art der Leistung bestimmt werden kann. Reservierungsanfragen werden nur für die Kunstveranstaltung selbst angenommen, nicht für einen bestimmten Platz. Der Service Culturel der Stadt und der Parc Expo bestimmen unter Berücksichtigung der eingereichten Unterlagen frei über die Plätze, die zugeordnet werden.
3 b) Transport und Installation der Werke Die Ausstellenden überwachen den An- und Abtransport sowie die Installation der Werke persönlich und übernehmen dafür die Verantwortung. Die Versicherung der Stadt deckt die Montage und Demontage der Werke ab unter den Bedingungen, die unter Artikel 9 beschrieben werden. Die Installationsarbeiten erfolgen ausschließlich innerhalb der in einem späteren Schreiben mit den Installationshinweisen festgelegten Arbeitszeiten. c) Standnutzung Die Ausstellenden übernehmen die Stände in dem Zustand, in dem sie sich befinden, und verpflichten sich, sie in demselben Zustand zurückzugeben. Alle bei Übernahme des Stands festgestellten Beschädigungen oder fehlenden Elemente sind dem Service Culturel der Stadt Mulhouse unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Es wird von den Ausstellenden erwartet, dass sie an allen 4 Tagen während der Öffnungszeiten der Veranstaltung sowie an den Tagen der Montage und Demontage der Werke auf dem Ausstellungsgelände präsent sind. ARTIKEL 6 : Zur allgemeinen Infrastruktur gehörende Leistungen Zur allgemeinen Infrastruktur gehören die folgenden technischen Leistungen: - Allgemeine Aufteilung des Ausstellungsgeländes - Anbringen einer Beschilderung (siehe Anhang) - Aufstellung eines Stands mit einer Größe von 20 m 2 pro Aussteller (siehe Anhang) - Reservierung spezieller Geräte für das Ver- und Entladen der Werke ARTIKEL 7 : Leistungen der Stadt Mulhouse Das Kulturamt der Stadt Mulhouse übernimmt die Koordinierung der Veranstaltung. Zu den Aufgaben der Stadt gehören a) Die Verwaltung - Prüfung der Unterlagen - Koordinierung der Veranstaltung in Verbindung mit der Art ' Basel - Bildung einer Auswahljury/ Bildung einer Endjury ( zusammen mit den Partnern ) - Zuweisung von Ausstellungsplätzen und Betreuung der Veranstaltung vor Ort. b) die Kommunikation - Ausgabe von Präsentationsunterlagen an die Schulen - Pressekampagne und Pressekonferenzen in Mulhouse und Paris, um die Aufmerksamkeit der Medien auf die achte Auflage dieser Veranstaltung zu richten - Erstellung einer Kommunikationskampagne - Werbebeilagen in der nationalen, internationalen und Fachpresse (Art Press, ) - Erstellung von Plakaten, Präsentationsfaltblättern, Einladungskarten, Banderolen - Erstellung eines Katalogs (die Künstler sind angehalten, die für das Erscheinen des Katalogs notwendigen Elemente bis zum 30. März 2012 einzureichen, siehe Anmeldeblatt zur Aufnahme in den Katalog)
4 c) die Betreuung der Teilnehmenden - Unterbringung der Teilnehmenden vom 10. Juni bis zum 17. Juni morgens - Übernahme der Verpflegung der teilnehmenden Künstler und Jurymitglieder vom 11. bis 16. Juni 2015 durch einen Caterer. ARTIKEL 8 : Leistungen der Ausstellenden / der Kunstshochchule Die Ausstellenden übernehmen die Kosten für den An- und Abtransport seiner Arbeiten, die Versicherung des Transports seiner Werke und die Unterbringung eventueller Begleitpersonen. Projektionsmedien (Videoprojektor...) gehen zu Kosten des Ausstellers. Die Montage und Demontage der Werke unterliegen der künstlerischen Verantwortung der Ausstellenden (siehe Artikel 5, Bedingungen für die Präsentation der Arbeiten). Die Ausstellenden verpflichten sich zur Einhaltung aller Klauseln dieser Bestimmungen sowie aller speziellen Hinweise während der Veranstaltung. ARTIKEL 9 : Versicherung Die von der Stadt Mulhouse übernommene Versicherung gilt ab der Montage, die für den 11. Juni 2015 vorgesehen ist, bis zur Demontage, die für den 17. Juni 2015 vorgesehen ist. Diese Versicherung beinhaltet die Risiken des Diebstahls und der Beschädigung der ausgestellten Werke. Um die Exponate versichern zu können, müssen die teilnehmenden Künstler spätestens einen Monat vor Beginn der Veranstaltung alle ausgestellten Arbeiten auf einer detaillierten Liste angeben, die an das Kulturamt der Stadt Mulhouse zu richten ist. Diese Liste enthält eine Beschreibung jedes Exponats, den in Euro bezifferten Wert jedes Exponats sowie den in Euro bezifferten Gesamtwert der Ausstellung. Werke, die nicht beschrieben oder während der Ausstellung ausgetauscht oder verändert wurden, sind nicht versichert. Vor Ort beschädigte Arbeiten müssen den Ausstellungsverantwortlichen noch auf dem Ausstellungsgelände und vor der Demontagephase der Veranstaltung gemeldet werden. Schäden, die nach der Demontage der Werke gemeldet werden, werden nicht ersetzt. Die Ausstellungsunterlagen der Werke sowie die Arbeiten im Postkartenformat, deren Funktion und Zielsetzung sich dem Besucher nicht ohne weiteres erschließen, sind nicht versichert und unterliegen der alleinigen Verantwortung der Aussteller. ARTIKEL 10 : Anmeldung Die Kunsthochschulen erhalten Ausstellungsunterlagen, denen die Bestimmungen für die Veranstaltung sowie die Anmeldeunterlagen beiliegen. Die Anmeldeunterlagen müssen bis spätestens 31. JANUAR 2015 vollständig ausgefüllt an den folgenden Ansprechpartner der Stadt Mulhouse zurückgeschickt werden. Monsieur Michel SAMUEL WEIS Maire Adjoint Chargé de la Culture 2, rue Pierre et Marie Curie BP F MULHOUSE Cedex 9 Die Unterlagen umfassen folgendes: 1. Einen Lebenslauf des teilnehmenden Künstlers sowie eine Kopie des Studienabschlusses. 2. Eine Auswahl dokumentierter Arbeiten in Form von Papierfotos
5 (maximal 15). Bei Bedarf ist eine zusammenfassende schriftliche Beschreibung der Arbeiten möglich. 3. Bewerber, die Videos einreichen, müssen eine kurze Zusammenfassung beilegen. PS: Die an die Stadt Mulhouse zu richtenden Anmeldeunterlagen enthalten außer den oben genannten Unterlagen ein Anmeldeformular. Kontakt zu weiterer Auskunft: Eric VINCENT oder Elodie MOSNIER - Kulturamt der Stadt Mulhouse, Cour des Chaînes - 15 rue des franciscains MULHOUSE - tel.: eric.vincent@mulhouse-alsace.fr oder elodie.mosnier@mulhouse-alsace.fr
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