So bereiten Sie ein Seminar zum Steuerrecht in Deutschland vor
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- Maja Anke Boer
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1 Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis Anmeldeformulare unter oder über die Kontaktstelle für Wissensund Technologietransfer wtt, Henkestr. 91, Erlangen, Tel. (09131) , Fax (09131) , Aktuelle Entwicklungen im Insolvenzsteuerrecht Prof. Dr. Michael Fischer, FAU Erlangen-Nürnberg, Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, Frankfurt Samstag, 4. Mai 2019, 9:00 bis 14:30 Uhr Das Seminar beschäftigt sich u.a. mit folgenden Themengebieten und Problemfeldern: - Besteuerungsverfahren im Überblick, Aufrechnungsfragen - Aktuelle umsatzsteuerrechtliche Entwicklungen - Beratungsrelevante Fragestellungen des Ertragssteuerrechts (u.a. Sanierungsgewinne, Verlustabzug, Aufteilung der Steuer, Abgrenzung Insolvenzforderung/MasseVB) Prof. Dr. Michael Fischer ist seit August 2013 Inhaber des Lehrstuhls für Steuerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Schwerpunkt seiner Lehr- und Forschungstätigkeit bildet das nationale und internationale Steuerrecht. Er ist Verfasser des gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Abschnitts des von Vallender und Undritz herausgegebenen Bandes Praxis des Insolvenzrechts. Prof. Dr. Jan Roth ist Fachanwalt für Steuerrecht und Insolvenzrecht. Seit 2015 ist er Honorarprofessor an der Christian-Albrecht-Universität Kiel. Sein Buch Insolvenzsteuerrecht ist Ende 2015 in vollständig überarbeiteter 2. Auflage im Otto Schmidt Verlag erschienen.
2 Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Insolvenzrecht Richter am BGH Prof. Dr. Markus Gehrlein Freitag, 10. Mai 2019, 09:00 15:00 Uhr Das Seminar Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung stellt in systematischer Darstellung die Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des BGH vor. Behandelt werden die drei Bereiche Eröffnungsverfahren, Eröffnetes Verfahren und Insolvenzanfechtung. Der durch die Rechtsprechung geprägte Stoff wird in allen Bereichen durch aktuelle Fälle vertieft. Unter dem Komplex Eröffnungsverfahren werden die Anforderungen an einen von dem Schuldner oder einem Gläubiger gestellten Insolvenzantrag erörtert. Während beim Schuldnerantrag insbesondere Vertretungsfragen im Mittelpunkt stehen, geht es bei dem Antrag eines Gläubigers um die Glaubhaftmachung seiner Forderung und des Insolvenzgrundes sowie sein Rechtsschutzinteresse. Die Besonderheiten des Beschwerdeverfahrens werden im Einzelnen verdeutlicht. Schließlich werden die Insolvenzgründe der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung erläutert. Im Schwerpunkt Eröffnetes Verfahren wird eine Fülle aktueller Probleme angesprochen. Zunächst geht es um mit der Verfahrenseröffnung verbundene Verfügungsbeschränkungen des Schuldners, gleich ob es sich um Forderungen, Kontoguthaben oder dingliche Rechte handelt. Anschließend werden die Bestandteile der Insolvenzmasse und damit die Reichweite des Insolvenzbeschlags, etwa soweit unpfändbare Vermögensrechte betroffen sind, behandelt. Ferner werden Aussonderungen und Absonderung angesprochen. Schließlich werden Rechtsfragen zur Abberufung und Haftung des Insolvenzverwalters in den Blick genommen. Als letzter Teil schließt sich der schwierige Bereich der Insolvenzanfechtung an, wo den Teilnehmern zumindest ein Grundverständnis vermittelt werden soll. Die Rechtsnatur der Insolvenzanfechtung wird geklärt. Sodann werden die allgemeinen Anforderungen der Insolvenzanfechtung eine Rechtshandlung und eine Gläubigerbenachteiligung vorgestellt. Außerdem werden die Voraussetzungen besonders bedeutsamer Insolvenzanfechtungstatbestände ( 130, 131, 133, 134 InsO) erläutert. Prof. Dr. Markus Gehrlein gehört dem für Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs an und ist Mitherausgeber des Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, Fachanwaltskommentar zum Insolvenzrecht, wo er das Anfechtungsrecht ( 129 bis 147 InsO) bearbeitet. Im Frühjahr 2016 ist von ihm der Leitfaden Aktuelle Rechtsprechung zum Insolvenzrecht erschienen.
3 Neues zur Selbstanzeige und Berichtigung im Steuerstrafrecht Dr. Christian Pelz, Noerr LLP Freitag, 17. Mai 2019, 13:00 18:30 Uhr Die Neuregelung der Selbstanzeige hat einen spürbaren Anstieg von Steuerstrafverfahren zur Folge. Gleichzeitig sind die Voraussetzungen zur Erlangung von Straffreiheit erheblich verschärft worden. Besondere Bedeutung kommt daher aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Abgrenzung von Selbstanzeige und Berichtigung nach 153 AO zu. Die Kenntnis von Notwendigkeiten, Möglichkeiten und Grenzen von Selbstanzeige und Berichtigung gehört zum unabdingbaren Handwerkszeug von jedem, der Unternehmen, Unternehmer und Geschäftsleiter gesellschaftsrechtlich, steuerlich oder strafrechtlich berät oder verteidigt. Zumal dieses Beratungsfeld für den Rechtsanwalt oder steuerlichen Berater zu denjenigen mit dem höchsten persönlichen zivil- und strafrechtlichen Haftungsrisiko gehört. Anhand praktischer Fälle werden neueste Rechtsentwicklungen, Probleme und Verfolgungstrends sowie Strategien zur effektiven Verteidigung dargestellt. Dabei steht die Beratung von Unternehmen und Unternehmensleitern im Vordergrund. Es werden typische praxisrelevante Problemstellungen aus dem Bereich Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz-, Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie ihre Verzahnungen erläutert. Behandelt werden unter anderem folgende Themenfelder: - Voraussetzungen, Umfang und Grenzen der Berechtigungspflicht - Voraussetzungen der Selbstanzeige - Sperrgründe für Selbstanzeige - verdeckte Selbstanzeige - Betriebsprüfung und Fehlerentdeckung - missglückte Selbstanzeige Dr. Christian Pelz ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und leitet den Fachbereich Wirtschaftsstrafrecht der internationalen Sozietät Noerr LLP. Er ist Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Universität Augsburg. Er vertritt und verteidigt Unternehmen, Unternehmensleiter und Manager in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren, in Steuerstreitverfahren, in Compliance- Angelegenheiten sowie bei unternehmensinternen Ermittlungen ( Dr. Pelz ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, unter anderem ist er Mit-Kommentator der Vorschriften zum Steuerstrafrecht in Leitner/Rosenau, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (Nomos Kommentar).
4 Aktuelle Rechtsprechung zum deutschen und europäischen Urheberrecht Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M. (Cambridge) Universität Erlangen-Nürnberg Freitag, 24. Mai 2019, 09:00 15:00 Uhr Überkommene urheberrechtliche Grundsätze scheinen derzeit ihre Gültigkeit zu verlieren. Es wirkt, als wolle der EuGH das Urheberrecht gleichsam neu schreiben. Dass die europäischen Entwicklungen das deutsche Urheberrecht massiv beeinflussen steht außer Frage. Die Veranstaltung möchte die aktuellen Entwicklungen insbesondere beim Recht der öffentlichen Wiedergabe prägnant zusammenfassen. Welche Grenzen setzt das Urheberrecht Verlinkungen? Darf ein Schüler ein Referat auf der Schulhomepage hochladen? Etc. Zugleich soll eine Übersicht über die Haftung von Mittelspersonen (Intermediären) gegeben werden. Auch hier lag ein Schwerpunkt der deutschen und europäischen Rechtsprechung im Urheberrecht, zumal die jüngste TMG-Reform Auswirkungen auf die Haftung von WLAN-Anbietern an. Schwerpunkte sind insbesondere: Übersicht über das Recht der öffentlichen Wiedergabe in der Rechtsprechung des EuGH Verlinkungen als Urheberrechtsverletzungen? Haftung von Intermediären ( Störerhaftung etc.) Auswirkungen der jüngsten TMG-Reform (Haftung für WLAN etc.) Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M. (Cambridge) ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Technikrecht an der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Seine Forschungsschwerpunkte sind insbesondere Grundfragen des Rechts des Geistigen Eigentums, des allgemeinen Deliktsrechts und des Wettbewerbsrechts. In der angekündigten Neuauflage des UWG- Großkommentars kommentiert er den Abschnitt zu Unterlassungsansprüchen. Zuletzt hat er sich verstärkt mit der Haftung von Intermediären befasst. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum deutschen und europäischen Urheberrecht.
5 Vertragsgestaltung im Handels- und Gesellschaftsrecht und internationalen Wirtschaftsrecht Dr. Eric Wagner, Gleiss Lutz Freitag, , 09:00 14:30 Uhr Juridicum der Universität, Sitzungssaal JDC R , Dieser Kurs richtet sich an interessierte Juristen, die sich z.b. als externe Rechtsberater oder Inhouse-Counsel für den Bereich der Vertragsgestaltung im nationalen und internationalen Umfeld interessieren. Im Fokus steht dabei die rechtssichere Gestaltung von Vertragsbeziehungen mit Zulieferern, Dienstleistern und Kunden im Inund Ausland. Inhalte des Kurses sind unter anderem: - Richtiger Aufbau komplexer Verträge - Inhalt von Verträgen wann, was, wie, warum regeln? - Besondere Vertragstypen - Verträge im internationalen Umfeld - Common-Law vs. Civil-Law-Verträge - Musterklauseln und Nutzung englischer Fachterminologie - Besonderheiten bei Standard- und Musterverträgen Dr. Eric Wagner ist spezialisiert auf Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit, insbesondere im Bereich Commercial. Er vertritt Mandanten regelmäßig in streitigen Auseinandersetzungen vor deutschen staatlichen Gerichten und internationalen Schiedsgerichten. Zusätzlich verfügt er über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrung bei der Gestaltung komplexer zivilrechtlicher Verträge, im Vertriebsrecht sowie im Produkthaftungsrecht. Zu seinen Mandanten zählen zahlreiche DAX-30 Unternehmen, in- und ausländische Großkonzerne sowie namhafte Mittelständler. Eric Wagner ist seit 2006 als Rechtsanwalt zugelassen war als als Foreign Attorney bei der Kanzlei Cravath, Swaine & Moore in New York tätig. Seit Anfang 2013 ist er Partner bei Gleiss Lutz. Seit 2010 ist er zudem Lehrbeauftragter und Prüfer für Prozessrecht/ Internationales Schiedsverfahrensrecht an der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg, seit 2011 zusätzlich auch für Internationales Vertragsrecht. Eric Wagner ist Mitglied der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS), der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS 40), der Arbeitsgemeinschaft für Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV und der Deutschen Gesellschaft für Vertriebsrecht (DGRVR).
6 Ärzteberatung 2019/2020 Dr. jur. Lars Lindenau, Rechtsanwalt Erlangen Freitag, 28. Juni 2019, 09:30 16:00 Uhr Dieser Praktikerworkshop richtet sich an alle in der Ärzteberatung interdisziplinär tätigen Rechtsanwälte und Steuerberater unabhängig vom jeweiligen Erfahrungsstand. Mit dem Unternehmen Arztpraxis sind für den Steuerberater und Anwalt weitergehende Anforderungen als bislang verbunden, die Wechselwirkungen aus Vertragsarzt- und Berufsrecht, Zivil- und Gesellschaftsrecht sowie dem Steuerrecht zu erkennen und in der Praxis anzuwenden. Entsprechen die bisherigen Praxisgestaltungen noch dem aktuellen rechtlichen und steuerlichen Standards? Was ist bei Praxisübernahmen und zusammenschlüssen zu beachten? Der Workshop versucht, Antworten zu entwickeln und die Teilnehmer interdisziplinär einzubinden. Schließlich sind die aktuelle finanzgerichtliche Rechtsprechung und die Äußerungen der Finanzverwaltung zu berücksichtigen. Dr. Lars Lindenau ist Rechtsanwalt bei ETL Rechtsanwälte GmbH, Erlangen.
7 Schnittpunkte zwischen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht Prof. Dr. Georg Crezelius, Linklaters Dr. Thomas Wachter, Notar München Samstag, 21. September 2019, 09:00 14:30 Uhr Zwischen Gesellschaftsrecht einerseits und Steuerrecht andererseits bestehen vielfache Querbeziehungen, die in der Praxis oft vernachlässigt werden. Insbesondere Gesellschaftsverträge sind ohne Berücksichtigung der steuerrechtlichen Konsequenzen kaum zu gestalten. Die Veranstaltung wird aktuelle gesellschaftsrechtliche Fragen mit ihren steuerrechtlichen Folgen bzw. aktuelle Steuerrechtsprobleme vor dem Hintergrund ihrer gesellschaftsrechtlichen Vorfragen darstellen. Prof. Dr. Georg Crezelius war bis 2013 Inhaber des Lehrstuhls für Steuerrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg und ist nun als Of Counsel bei der Sozietät Linklaters tätig. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen u. a. Gesellschaftsrecht sowie Konzernsteuer- und Bilanzrecht. Dr. Thomas Wachter ist Notar in München.
8 Aktuelle Rechtsprechung zum Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Peter Ries, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, zugleich Richter im Handelsregister des AG Berlin-Charlottenburg Freitag, 27. September 2019, 13:00 18:30 Uhr Das Seminar beschäftigt sich u.a. mit folgenden Themengebieten und Problemfeldern: Aktuelle Rechtsprechung zum Recht der Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften Aktuelle Rechtsprechung zum Firmenrecht und den Auslandsbezügen Aktuelle Entwicklungen im Bereich Brexit, Update Prof. Dr. Peter Ries leitet die Professur für Bürgerliches Recht mit dem Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht unter Einschluss der einschlägigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Er ist zugleich Richter im Handelsregister und führt regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zu Themen aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht im gesamten Bundesgebiet durch. Weiterer Hinweis: Am 28. September 2019 findet eine weitere Veranstaltung des Referenten Dr. Dr. Schulte zu folgenden Themengebieten statt. Ausgewählte Problemfelder der kleinen und mittleren Aktiengesellschaft sowie Kapitalmaßnahmen bei AG und GmbH, Unternehmensverträge im AG/GmbH-Bereich, Konzernrecht Beim Besuch von Folgeveranstaltungen innerhalb desselben Kalenderjahres wird für jede weitere Veranstaltung nur ein Teilnehmerbeitrag von 100 anstelle von 150 angesetzt.
9 Aktuelle Problemfelder im Kapitalgesellschaftsrecht Dr. Dr. Christian Schulte, M.A., Richter im Handelsregister des AG Berlin- Charlottenburg, Samstag, 28. September 2019, 09:00 14:30 Uhr Das Seminar beschäftigt sich u.a. mit folgenden Themengebieten und Problemfeldern: Ausgewählte Problemfelder der kleinen und mittleren Aktiengesellschaft sowie Kapitalmaßnahmen bei AG und GmbH Unternehmensverträge im AG/GmbH-Bereich, Konzernrecht Dr. Dr. Christian Schulte, M.A., ist Richter im Handelsregister des AG Berlin- Charlottenburg und führt regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zu Themen aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht im gesamten Bundesgebiet durch. Weiterer Hinweis: Am 27. September 2019 findet eine weitere Veranstaltung des Referenten Prof. Dr. Ries zu folgenden Themengebieten statt: Aktuelle Rechtsprechung zum Recht der Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften, zum Firmenrecht und den Auslandsbezügen, BREXIT Update Beim Besuch von Folgeveranstaltungen innerhalb desselben Kalenderjahres wird für jede weitere Veranstaltung nur ein Teilnehmerbeitrag von 100 anstelle von 150 angesetzt.
10 Immobilienmaklerrecht: Systematik und aktuelle Entwicklungen Prof. Dr. Markus Würdinger, Universität des Saarlandes Freitag, 11. Oktober 2019, 10:00 16:30 Uhr Juridicum der Universität, Sitzungssaal JDC R , Kenntnisse im Maklerrecht sind für die Immobilienrechtspraxis unverzichtbar. Die Blockveranstaltung behandelt die Systematik sowie die aktuellen Entwicklungen im Immobilienmaklerrecht, insbesondere die neue höchstrichterliche Rechtsprechung. Jeder Teilnehmer erhält eine begleitende Arbeitsunterlage, die auch Checklisten für das maklerrechtliche Mandat sowie eine aktuelle Rechtsprechungsübersicht beinhaltet. Die Kernthemen der Blockveranstaltung sind: - Provisionsanspruch des Maklers - Maklerklauseln im Hauptvertrag - Aufwendungsersatzanspruch des Maklers - Schadensersatzansprüche bei Pflichtverletzungen - Alleinauftrag - Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vertragsgestaltung, Reservierungsvereinbarungen - Besonderheiten des Wohnungsvermittlungsgesetzes Prof. Dr. Markus Würdinger ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht sowie Zivilprozessrecht an der Universität des Saarlandes. Seit zehn Jahren ist er Dozent der Deutschen Anwalt Akademie im Fachanwaltslehrgang Miet- und WEG-Recht. Im Maklerrecht ist er durch zahlreiche Veröffentlichungen in Erscheinung getreten, mitunter auch im Formularbuch des Fachanwalts für Miet- und WEG-Recht.
11 Strafverteidigung und EMRK Aktuelle Rechtsprechung des EGMR in Strafsachen Prof. Dr. Robert Esser, Universität Passau Freitag, 18. Oktober 2019, 13:00 19:00 Uhr Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist in den letzten Jahren ein gelebter Bestandteil des deutschen Strafprozesses geworden. Das Seminar richtet sich an Strafverteidiger, die das Verteidigungspotential der EMRK für ihre Mandate nutzen wollen. Vermittelt werden alle Kenntnisse, die für eine erfolgreiche Individualbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nötig sind. Dazu gehören u.a. eine Darstellung des Ablaufs des Verfahrens nach Eingang der Beschwerde, eine Übersicht über mögliche Entschädigungsleistungen, die Möglichkeit einstweiligen Rechtsschutzes und eine Einschätzung über die entstehenden Kosten des Verfahrens. Ausführlich behandelt werden die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Individualbeschwerde (u.a. Vollmacht, Erschöpfung des nationalen Rechtsschutzes, 6-Monats-Frist, Form der Beschwerde, Verfahrenssprache). Darüber hinaus wird die für die Strafverteidigung praktisch bedeutsame aktuelle Rechtsprechung des EGMR dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele analysiert, u.a. zum Recht auf effektive Verteidigung (Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK), zum Konfrontationsrecht (Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK) und zum Recht auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5 EMRK). Prof. Dr. Robert Esser ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht der Universität Passau und Leiter der Forschungsstelle HRCP (Human Rights in Criminal Proceedings Menschenrechte im Strafverfahren). Er ist außerdem Mitherausgeber des StPO-Großkommentars Löwe-Rosenberg und kommentiert dort in der derzeit aktuellen 26. Auflage die EMRK und den IPBPR (Band 11). Vor dem EGMR vertritt er Mandanten im Verfahren der Individualbeschwerde (Art. 34 EMRK) und ist durch vielfache Veröffentlichungen zum Thema besonders ausgewiesen. Hinweis zu 15 FAO: Die Fortbildungsveranstaltung umfasst 5 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung
12 Mediation statt Klage warum eigentlich nicht? Was jeder Parteianwalt im Erb- bzw. Handels- und Gesellschaftsrecht über Mediation wissen sollte Michael Plassmann, Rechtsanwalt und Zertifizierter Mediator Vorsitzender des Ausschusses Außergerichtliche Streitbeilegung (BRAK), Mediationskanzlei Plassmann, Berlin/Münster Freitag, 29. November 2019, 9:00 14:30 Uhr Juridicum der Universität, Sitzungssaal JDC R Die Diskussion um Legal Tech führt der Anwaltschaft drastisch die Veränderung des eigenen Berufsbildes vor Augen. Die anwaltliche Expertise und die eigene Veränderungsbereitschaft stehen dabei in vielerlei Hinsicht auf dem Prüfstand. Rechtsanwälte müssen ihren Mandanten gerade den Unternehmern und den unternehmerisch Denkenden mehr als je zuvor verdeutlichen, wo sie auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht einen Mehrwert leisten. Konflikte insbesondere auf dem wichtigen Gebiet der Unternehmensnachfolge oder im Rahmen von Gesellschafterauseinandersetzungen gehören dabei zur Tagesordnung. Anwälte, die auf diesem schwierigen Terrain neben ihrer fachlichen Expertise durch effizientes Konfliktmanagement zu deeskalieren wissen, können bei ihrer Mandantschaft doppelt punkten. Der Umgang mit konsensualen Streitbeilegungsmethoden insbesondere der Mediation - nimmt dabei eine Schlüsselrolle ein: was muss ich zum Thema Mediation in rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht wissen und wie kann ich gewährleisten, dass meine eigene Expertise im Rahmen der Beratung oder des Mediationsverfahrens optimal für den Mandanten zum Einsatz kommt? Mit dem Anspruch Aus der Praxis für die Praxis eröffnet Ihnen einer der renommiertesteten deutschen Anwaltsmediatoren beim Thema Mediation die Möglichkeit, zukünftig auch sicher auf der Klaviatur dieser Streitbeilegungsmethode spielen zu können. Rechtsanwalt und Zertifizierter Mediator Michael Plassmann betreibt in Berlin und Münster die Mediationskanzlei Plassmann, eine Schwerpunktkanzlei für Außergerichtliches Konfliktmanagement. Michael Plassmann ist Vorsitzender des Ausschusses Außergerichtliche Streitbeilegung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Mitglied des Präsidiums der Rechtsanwaltskammer Berlin. Im Gesetzgebungsverfahren wurde Michael Plassmann als Sachverständiger vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags angehört. Die Mediationskanzlei Plassmann wurde wiederholt vom Nachrichtmagazin FOCUS als TOP-Wirtschaftskanzlei auf dem Gebiet Schlichtung und Mediation ausgezeichnet.
13 Psychologische Grundlagen strafprozessualer Taktik Dr. h.c. Stefan Kaufmann, Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Samstag, , 10:00 16:30 Uhr Die Wirkkraft juristischer Argumente wird zuweilen enorm überschätzt vornehmlich von Juristen. Wer nicht mit geschlossenen Augen durch die (forensische) Welt läuft, ahnt oder spürt, dass zahlreiche andere Wirkmechanismen die Überzeugungsbildung der Prozessbeteiligten beeinflussen. Wer sich nur auf die Dogmatik verlässt, und sei er in seinem Rechtsgebiet auch noch so bewandert, schöpft die modernen Möglichkeiten nicht aus, die ihm Neurowissenschaften, Psychologie und andere Disziplinen heutzutage zur Verfügung stellen können. Und er ist nicht dagegen gefeit, wenn sein Gegenüber deren Erkenntnisse ausnutzt. Längst gibt es eine psychologische Rhetorik für Juristen. Seit Jahren liegen Erkenntnisse vor, wie Überzeugungen zustande kommen und wie man diesen Vorgang "unterstützend begleiten" oder beeinflussen kann. Wer sich angesichts dieses Wissensschatzes (allein) auf die Macht des rechtlichen Arguments verlässt, wird wohl auch daran glauben, dass Werbung nur dazu dient, ein Produkt bekannt zu machen. Es ist für Juristen höchste Zeit, sich mit den psychologischen Grundlagen der Prozessführung zu beschäftigen und die Versäumnisse der Juristenausbildung zu beheben. Dr. h.c. Stefan Kaufmann stand zwölf Jahre (bis ) dem Thüringer Oberlandesgericht als dessen Präsident vor und ist seit Juni 2018 Präsident des Verfassungsgerichtshofs in Thüringen. Er hält seit 2011 an der Friedrich-Schiller-Universität Vorlesungen mit Übungen zum Thema Schlüsselqualifikation für Juristen. Er ist ferner als Lehrbeauftragter der Friedrich-Alexander-Universität tätig, leitet seit drei Jahren einwöchige Seminare zur Entscheidungspsychologie in der Richterakademie in Trier und hält zu diesem Themenbereich überdies Vorträge vor Studenten, Richtern und Rechtsanwälten in Thüringen, Hessen und Bayern.
Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis
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