Schnittpunkte zwischen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht
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- Käte Holzmann
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1 Schnittpunkte zwischen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht Prof. Dr. Georg Crezelius, Linklaters Dr. Thomas Wachter, Notar München Samstag, 10. September 2016, 09:00 14:00 Uhr Zwischen Gesellschaftsrecht einerseits und Steuerrecht andererseits bestehen vielfache Querbeziehungen, die in der Praxis oft vernachlässigt werden. Insbesondere Gesellschaftsverträge sind ohne Berücksichtigung der steuerrechtlichen Konsequenzen kaum zu gestalten. Die Veranstaltung wird aktuelle gesellschaftsrechtliche Fragen mit ihren steuerrechtlichen Folgen bzw. aktuelle Steuerrechtsprobleme vor dem Hintergrund ihrer gesellschaftsrechtlichen Vorfragen darstellen. Prof. Dr. Georg Crezelius war bis 2013 Inhaber des Lehrstuhls für Steuerrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg und ist nun als Of Counsel bei der Sozietät Linklaters tätig. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen u. a. Gesellschaftsrecht sowie Konzernsteuer- und Bilanzrecht. Dr. Thomas Wachter ist Notar in München. Samstag, 10. September :00 14:00 Uhr Prof. Dr. Georg Crezelius, Dr. Thomas Wachter (einschl. Getränke, Snacks, Seminarunterlagen)
2 Einführung in die VOB/B Prof. Dr. Jürgen Stamm, Universität Erlangen-Nürnberg Freitag, 23. September 2016, 09:00 15:30 Uhr Die Kenntnis der VOB/B ist für die Bauvertragspraxis unverzichtbar. In der Ausbildung besteht hingegen leider kaum die Gelegenheit, dieses Rechtsgebiet zu vermitteln. Diese Lücke will die Veranstaltung schließen, indem sie ausgehend vom Werkvertragsrecht des BGB einen Überblick über die Strukturen und die wichtigsten Regelungsmaterien der VOB/B liefert. Zugleich weist der Dozent, der selbst als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht tätig war, auf die häufigsten Anwendungsfehler in der Praxis hin. Kernthemen der Blockveranstaltung sind: - Herkunft, Rechtsnatur, Anwendungsbereich und Aufbau der VOB/B - Vergütungsansprüche im System der VOB/B (insbes. sog. Nachträge) - Mängelrechte nach der VOB/B Prof. Dr. Jürgen Stamm verfügt über eine langjährige Erfahrung als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Insolvenzrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählt das private Bau- und Bauprozessrecht, zu dem er durch zahlreiche Veröffentlichungen in Erscheinung getreten ist. Freitag, 23. September :00 15:30 Uhr Prof. Dr. Jürgen Stamm (einschl. Getränke, Snacks, Seminarunterlagen)
3 Aktuelle Rechtsprechung zum Firmenrecht, GmbH-Recht, Aktienrecht, Personengesellschaftsrecht und Verfahrensrecht Dr. Dr. Christian Schulte, M.A., Richter im Handelsregister des AG Berlin-Charlottenburg, Prof. Dr. Peter Ries, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, zugleich Richter im Handelsregister des AG Berlin-Charlottenburg Freitag, 23. September 2016, 13:30 18:45 Uhr Juridicum der Universität, Raum JDC 1.281, Das Seminar beschäftigt sich u.a. mit folgenden Themengebieten und Problemfeldern: Neues aus dem Firmenrecht Entscheidungen zum Recht der Personenhandelsgesellschaften und zum Verfahrensrecht Aktuelle Rechtsprechung zu GmbH und UG (haftungsbeschränkt) Aktuelle Rechtsprechung zum Aktienrecht, Umwandlungsrecht und Unternehmensvertragsrechts Dr. Dr. Christian Schulte, M.A., ist Richter im Handelsregister des AG Berlin- Charlottenburg. Prof. Dr. Peter Ries leitet die Professur für Bürgerliches Recht mit dem Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht unter Einschluss der einschlägigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Er ist zugleich Richter im Handelsregister. Beide Dozenten führen regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zu Themen aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht im gesamten Bundesgebiet durch. Hinweis zu 15 FAO: Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung
4 Freitag, 23. September :30 18:45 Uhr Juridicum der Universität, Raum JDC Dr. Dr. Christian Schulte, Prof. Dr. Peter Ries (einschl. Getränke, Snacks, ausführliche Seminarunterlagen)
5 Probleme rund um die GmbH und Auslandsbezüge im Gesellschaftsrecht Dr. Dr. Christian Schulte, M.A., Richter im Handelsregister des AG Berlin-Charlottenburg, Prof. Dr. Peter Ries, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, zugleich Richter im Handelsregister des AG Berlin-Charlottenburg Samstag, 24. September 2016, 09:00 15:00 Uhr Das Seminar beschäftigt sich u.a. mit folgenden Themengebieten und Problemfeldern: Probleme bei Gründung und Gesellschaftsvertragsänderungen der GmbH und der UG (haftungsbeschränkt) Kapitalerhöhungen bei GmbH und UG (haftungsbeschränkt) aktuelle Probleme des Firmenrechts Praxisprobleme der Gesellschafterliste Löschungsverfahren nach 394 FamFG und Nachtragsliquidation Der Auslandsbezug bei der anwaltlichen Vorbereitung von Beurkundungen im Gesellschaftsrecht (mögliche Fallgestaltungen im Überblick) Problemfelder bei Konstellationen mit Auslandsbezug (Vertretungsnachweise, im Ausland beurkundete Abtretungen) Die ausländische Zweigniederlassung (Errichtung, Veränderungen) Innereuropäische Verschmelzung / Sitzverlegung (Überblick) Dr. Dr. Christian Schulte, M.A., ist Richter im Handelsregister des AG Berlin- Charlottenburg. Prof. Dr. Peter Ries leitet die Professur für Bürgerliches Recht mit dem Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht unter Einschluss der einschlägigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Er ist zugleich Richter im Handelsregister. Beide Dozenten führen regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zu Themen aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht im gesamten Bundesgebiet durch.
6 Hinweis zu 15 FAO: Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung Samstag, 24. September :00 15:00 Uhr Dr. Dr. Christian Schulte, Prof. Dr. Peter Ries Teilnahmegebühr: 150 ; 90,- ermäßigt für Rechtsreferendare (einschl. Getränke, Snacks, ausführliche Seminarunterlagen)
7 Aktuelle Rechtsfragen des Bank- und Kapitalmarktrechts Professor Dr. Robert Freitag, Maître en droit (Bordeaux), Universität Erlangen-Nürnberg Professor Dr. Klaus-Ulrich Schmolke, LL.M. (NYU), Universität Erlangen-Nürnberg Freitag, 14. Oktober 2016, 9:00 15:00 Uhr Die Veranstaltung befasst sich u.a. mit folgenden Problemfeldern: - Das neue Verbraucherkreditrecht nach der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie - Haftung wegen fehlerhafter Anlageberatung nach WpHG (alt) und dem Referentenentwurf für einen Finanzmarktnovellierungsgesetz (FimanoG) - Anlageprodukthaftung nach der PRIIPS-Verordnung - Aktuelle Rechtsprechung zur Prospekthaftung Bank- und Kapitalmarktrecht sind derzeit Gegenstand zahlreicher europäischer und nationaler Gesetzgebungsvorhaben, die im Fall ihrer Umsetzung die künftige Rechtspraxis erheblich beeinflussen werden. Im Verlauf der Veranstaltung sollen aktuelle Rechtsentwicklung und Legislativprojekte vorgestellt, erläutert und in ihren Auswirkungen auf die praktische Rechtsanwendung analysiert werden. Prof. Dr. Robert Freitag ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches, Europäisches und Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg. Er publiziert regelmäßig zu gesellschaftsrechtlichen Themen und ist Mitverfasser des Dritten Bandes des Münchener Handbuchs des Gesellschaftsrechts (GmbH). Prof. Dr. Klaus-Ulrich Schmolke ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg. Er beschäftigt sich regelmäßig mit Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts.
8 Freitag, 14. Oktober :00 15:00 Uhr Prof. Dr. Robert Freitag, Maître en droit (Bordeaux) Prof. Dr. Klaus-Ulrich Schmolke, LL.M. (NYU) (einschl. Getränke, Snacks, ausführliche Seminarunterlagen)
9 Aktuelle Entwicklungen im Strafprozessrecht Vorsitzender Richter am BGH Prof. Dr. Thomas Fischer Prof. Dr. Hans Kudlich, Universität Erlangen-Nürnberg Freitag, 14. Oktober 2016, 13:30 19:00 Uhr Juridicum der Universität, Seminarraum JDC 2.282, Professionelle Verteidigung setzt neben dem alltagserfahren-routinierten Umgang mit der Verfahrenspraxis auch Rechtskenntnisse auf hohem Niveau und mit einem ansprechenden Aktualitätsgrad voraus. Fischer und Kudlich liefern in ihrer Veranstaltung ein update, bei dem aber auch wichtige Grundstrukturen wiederholt werden. Im Mittelpunkt stehen die aktuelle Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs zum Strafprozessrecht sowie die gesetzgeberischen Entwicklungen in diesem Bereich. Prof. Dr. Thomas Fischer ist Vorsitzender des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof und Honorarprofessor an der Universität Würzburg. Literarisch ist er u.a. als Verfasser des Standardkommentars zum StGB bekannt. Prof. Dr. Hans Kudlich ist Inhaber eines strafrechtlichen Lehrstuhls an der Universität Erlangen und bearbeitet u.a. zentrale Vorschriften in verschiedenen Kommentaren zum StGB und zur StPO. Freitag, 14. Oktober :30 19:00 Uhr Juridicum der Universität, Seminarraum JDC Prof. Dr. Thomas Fischer, Prof. Dr. Hans Kudlich (einschl. Getränke, Snacks, Seminarunterlagen)
10 Taktik im Strafprozess und ihre psychologischen Grundlagen Stefan Kaufmann, Präsident des Oberlandesgerichts Thüringen Samstag, 29. Oktober 2016, 10:00 16:30 Uhr Die Wirkkraft juristischer Argumente wird zuweilen enorm überschätzt vornehmlich von Juristen. Wer nicht mit geschlossenen Augen durch die (forensische) Welt läuft, ahnt oder spürt, dass zahlreiche andere Wirkmechanismen die Überzeugungsbildung der Prozessbeteiligten beeinflussen. Wer sich nur auf die Dogmatik verlässt, und sei er in seinem Rechtsgebiet auch noch so bewandert, schöpft die modernen Möglichkeiten nicht aus, die ihm Neurowissenschaften, Psychologie und andere Disziplinen heutzutage zur Verfügung stellen können. Und er ist nicht dagegen gefeit, wenn sein Gegenüber deren Erkenntnisse ausnutzt. Längst gibt es eine psychologische Rhetorik für Juristen. Seit Jahren liegen Erkenntnisse vor, wie Überzeugungen zustande kommen und wie man diesen Vorgang "unterstützend begleiten" oder beeinflussen kann. Wer sich angesichts dieses Wissensschatzes (allein) auf die Macht des rechtlichen Arguments verlässt, wird wohl auch daran glauben, dass Werbung nur dazu dient, ein Produkt bekannt zu machen. Es ist für Juristen höchste Zeit, sich mit den psychologischen Grundlagen der Prozessführung zu beschäftigen und die Versäumnisse der Juristenausbildung zu beheben. Stefan Kaufmann ist Präsident des Oberlandesgerichts Thüringen. Er ist seit dem Sommersemester 2011 als Dozent an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena tätig und hält dort Vorlesungen und Übungen zum Thema Schlüsselqualifikation für Juristen. Er ist als Lehrbeauftragter der Friedrich-Alexander-Universität tätig und hält Vorträge vor Richtern und Rechtsanwälten in Thüringen, Hessen und Bayern zu psychologischen Themen. Samstag, 29. Oktober :00 16:30 Uhr Stefan Kaufmann, Präsident des Oberlandesgerichts Thüringen Teilnahmegebühr: 150,- ; 90,- für Rechtsreferendare (einschl. Getränke, Snacks, ausführliche Seminarunterlagen)
11 Workshop Vertragsgestaltung: Dos and Don ts für Praktiker Dr. Eric Wagner, Gleiss Lutz Samstag, 11. November 2016, 09:00 14:00 Uhr Dieser Kurs richtet sich an interessierte Juristen, die sich z.b. als externe Rechtsberater oder Inhouse-Counsel für den Bereich der Vertragsgestaltung im nationalen und internationalen Umfeld interessieren. Im Fokus steht dabei die rechtssichere Gestaltung von Vertragsbeziehungen mit Zulieferern, Dienstleistern und Kunden im Inund Ausland. Inhalte des Kurses sind unter anderem: - Richtiger Aufbau komplexer Verträge - Inhalt von Verträgen wann, was, wie, warum regeln? - Besondere Vertragstypen - Verträge im internationalen Umfeld - Common-Law vs. Civil-Law-Verträge - Musterklauseln und Nutzung englischer Fachterminologie - Besonderheiten bei Standard- und Musterverträgen Dr. Eric Wagner ist spezialisiert auf Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit, insbesondere im Bereich Commercial. Er vertritt Mandanten regelmäßig in streitigen Auseinandersetzungen vor deutschen staatlichen Gerichten und internationalen Schiedsgerichten. Zusätzlich verfügt er über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrung bei der Gestaltung komplexer zivilrechtlicher Verträge, im Vertriebsrecht sowie im Produkthaftungsrecht. Zu seinen Mandanten zählen zahlreiche DAX-30 Unternehmen, in- und ausländische Großkonzerne sowie namhafte Mittelständler. Eric Wagner ist seit 2006 als Rechtsanwalt zugelassen war als als Foreign Attorney bei der Kanzlei Cravath, Swaine & Moore in New York tätig. Seit Anfang 2013 ist er Partner bei Gleiss Lutz. Seit 2010 ist er zudem Lehrbeauftragter und Prüfer für Prozessrecht/ Internationales Schiedsverfahrensrecht an der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg, seit 2011 zusätzlich auch für Internationales Vertragsrecht. Eric Wagner ist Mitglied der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS), der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS 40), der Arbeitsge-
12 meinschaft für Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV und der Deutschen Gesellschaft für Vertriebsrecht (DGRVR). Samstag, 11. November :00 14:00 Uhr Dr. Eric Wagner (einschl. Getränke, Snacks, ausführliche Seminarunterlagen)
13 Ärzteberatung 2016/2017 Dr. jur. Lars Lindenau, Rechtsanwalt Erlangen Freitag, 18. November 2016, 09:30 16:00 Uhr Dieser Praktikerworkshop richtet sich an alle in der Ärzteberatung interdisziplinär tätigen Rechtsanwälte und Steuerberater unabhängig vom jeweiligen Erfahrungsstand. Mit dem Unternehmen Arztpraxis sind für den Steuerberater und Anwalt weitergehende Anforderungen als bislang verbunden, die Wechselwirkungen aus Vertragsarzt- und Berufsrecht, Zivil- und Gesellschaftsrecht sowie dem Steuerrecht zu erkennen und in der Praxis anzuwenden. Entsprechen die bisherigen Praxisgestaltungen noch dem aktuellen rechtlichen und steuerlichen Standards? Was ist bei Praxisübernahmen und zusammenschlüssen zu beachten? Der Workshop versucht, Antworten zu entwickeln und die Teilnehmer interdisziplinär einzubinden. Schließlich sind die aktuelle finanzgerichtliche Rechtsprechung und die Äußerungen der Finanzverwaltung zu berücksichtigen. Dr. jur. Lars Lindenau ist Rechtsanwalt bei ETL Rechtsanwälte GmbH, Erlangen. Freitag, 18. November :30 16:00 Uhr Dr. jur. Lars Lindenau (einschl. Getränke, Snacks, ausführliche Seminarunterlagen)
14 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung des BGH zum Steuerstrafrecht Dr. Sabine Grommes, Richterin am AG München, wiss. Mitarbeiterin am BGH Freitag, 3. März 2017, 14:00 19:00 Uhr Das Steuerstrafrecht ist in den vergangenen Jahren durch den Ankauf von sog. Steuer-CDs, aber auch prominente Steuerhinterzieher in den Blickpunkt der Öffentlichkeit und die Diskussion geraten. Da es sich beim Steuerstrafrecht um Blankett-Strafrecht handelt, erfordert es sowohl strafrechtliche als auch steuerrechtliche Kenntnisse. In der Blockveranstaltung sollen die wichtigsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs der letzten Jahre in ihrem strafrechtlichen und steuerrechtlichen Kontext erörtert werden, wobei Kernthemen u.a. Umsatzsteuerkarusselle, Einkommens- und Schenkungssteuerhinterziehung, die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen im Steuerstrafverfahren sowie die neuesten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im Bereich der Strafzumessung, vor allem zur Steuerhinterziehung im großen Ausmaß, und deren Auswirkungen sein werden. Dr. Sabine Grommes ist Richterin am Amtsgericht München und seit 2014 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof nach Karlsruhe abgeordnet. Dort ist sie dem für Steuerstrafsachen zuständigen 1. Strafsenat zugeteilt. Grommes hat an der FAU Rechtswissenschaften studiert und hier auch promoviert. Anschließend war sie fünf Jahre als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I, bevor sie 2012 Strafrichterin wurde. Neben ihrer Tätigkeit in der bayerischen Justiz war Grommes als nebenamtliche AG-Leiterin in der Studenten- und Referendarsausbildung tätig und wirkt bei diversen Kommentaren mit. Freitag, 3. März :00 19:00 Uhr Dr. Sabine Grommes (einschl. Getränke, Snacks, Seminarunterlagen)
15 Bauablaufstörungen und ihr baubetrieblicher Nachweis Prof. Dr.-Ing. Andreas Lang Freitag, 10. März 2017, 09:00 16:30 Uhr Noch immer sind Bauablaufstörungen und daraus resultierende Bauzeitverzögerungen die größte finanzielle Verlustquelle für beide Vertragspartner. Deshalb will dieses Seminar einerseits die Grundlagen und Nachweisverfahren zum Aufbau bzw. zur Abwehr von qualifizierten Nachtragsforderungen aus Bauzeitverzögerungen objektiv darstellen. Andererseits werden aber auch Wege aufgezeigt, wie durch transparente Terminplanung, präventive Terminsteuerung und durch kooperatives Terminmanagement Bauablaufstörungen bereits in der Entstehung vermieden bzw. deren Auswirkungen auf ein Minimum beschränkt werden können. Der Inhalt des Seminars orientiert sich an den baurechtlichen Anforderungen der einschlägigen Rechtsprechung und bauwirtschaftlichen Erfordernissen: 1. Mehrstufiges Nachweisverfahren zur Geltendmachung von Bauzeitverzögerungsansprüchen: Einführung in die baurechtlichen Anspruchsgrundlagen und baubetrieblichen Nachweise; spezielle rechtliche Anforderungen an die Nachweise gemäß BGH; exakter bauablaufbezogener Kausalitätsnachweis der Bauzeitverzögerung als Folge der Bauablaufstörung 2. Transparente Terminplanung mit Anordnungsbeziehungen und Pufferzeiten als vertragliche Basis: Strukturierter Terminplan; Erarbeitung eines transparenten Bauablaufplans durch Vernetzung mit Anordnungsbeziehungen; Einbeziehung von Pufferzeiten/Puffervorgängen 3. Nachweistiefe der Terminplanuntersuchungen: Dargestellt anhand eines Praxisbeispiels; Anforderungen an eine von der Rechtsprechung geforderte Dokumentation 4. Sonderprobleme Doppelkausalitäten/überholende Kausalitäten: Echte Doppelkausalität/überholende Kausalität oder nur Folgewirkung; baubetriebliche Bewertungsmöglichkeiten; Nachweis und Dokumentation der Leistungsfähigkeit und der Leistungsbereitschaft des Auftragnehmers 5. Präventive Terminsteuerung und aussagekräftige Terminprognosen: Regelmäßige Terminüberwachung durch Soll-/Ist-Abgleich am Bauablaufplan; Erarbeitung von wirksamen Steuerungsmaßnahmen durch Variantenuntersuchungen (Bauablaufumstellung, Dispositionsänderung, Beschleunigung usw.); aussagekräftige Terminprognosen durch störungsmodifizierte Fortschreibung 6. Kooperatives und partnerschaftliches Terminmanagement zur Vermeidung von Bauablaufstörungen: kooperative Terminsteuerung durch Zusammenwirken der Vertragspartner; baubegleitendes Einigungsprozedere zu Termin- und Kostenfolgen; Möglichkeiten der vertraglichen Einbindung
16 Prof. Dr.-Ing. Andreas Lang ist seit 1991 Sachverständiger für Baubetriebs- und Bauwirtschaftsfragen und Projektmanagement und wurde 1993 von der IHK Darmstadt zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie für Bauablaufstörungen berufen. Heute ist er wissenschaftlicher Beirat und Gesellschafter der LHR GmbH & Co. KG, Heppenheim, und gutachterlich sowie beratend auf Abrechnungs-, Vergütungs- und Nachtragsfragen sowie Bauablaufstörungen spezialisiert. Auf diesen Gebieten ist er häufig auch als Schiedsgutachter oder Gerichtssachverständiger für Land- und Oberlandesgerichte tätig. Seit 1995 ist er Professor für Bauwirtschaft, Baubetrieb und Projektmanagement an der Hochschule Darmstadt. Daneben ist Prof. Dr. Lang Mitautor des Buchs Bauverzögerung und Leistungsänderung mit Prof. Dr. Vygen bzw. Dr. Joussen und Dipl.-Ing. Rasch, erschienen erstmals im Bauverlag, 1. Aufl. 1988, bis heute Werner-Verlag, 7. Aufl Außerdem ist er Autor zahlreicher Publikationen zu bauwirtschaftlichen Themen und Referent von vielen Seminaren rund um Nachträge und Bauablaufstörungen. Hinweis zu 15 FAO: Das Seminar umfasst 6 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung Teilnahmegebühr: 180,- (einschl. Getränke, Snacks, Seminarunterlagen) Freitag, 10. März :00 16:30 Uhr Prof. Dr.-Ing. Andreas Lang Teilnahmegebühr: 180,- ; 108,- ermäßigt für Rechtsreferendare (einschl. Getränke, Snacks, Seminarunterlagen)
17 Insolvenzanfechtungsrecht Richter am BGH Prof. Dr. Markus Gehrlein Freitag, 24. März 2017, 09:00 15:00 Uhr Das Seminar behandelt die aktuelle Rechtsprechung des BGH zur Insolvenzanfechtung. Der Inhalt des Seminars orientiert sich an den einzelnen Anfechtungstatbeständen. 1. Ausgangspunkt bildet die Grundvorschrift des 129 InsO. Danach setzt jede Insolvenzanfechtung eine Rechtshandlung, eine Gläubigerbenachteiligung und einen Zurechnungszusammenhang voraus. Erörtert werden: - Rechtshandlung - Gläubigerbenachteiligung und - Zurechnungszusammenhang. 2. Sodann wendet sich das Seminar den einzelnen Anfechtungstatbeständen zu: a) Ausgangspunkt bildet die innerhalb der sog. kritischen Zeit von drei Monaten vor Antragstellung eingreifende Deckungsanfechtung der 130, 131 InsO. Behandelt werden: - Deckungshandlungen - Unterscheidung zwischen kongruenter und inkongruenter Deckung - Person des Anfechtungsgegners b) In der Praxis ist wegen der Anfechtungsfrist von zehn Jahren die Vorsatzanfechtung ( 133 InsO) von besonderer Bedeutung. Das Seminar befasst sich im Einzelnen mit den Tatbestandsmerkmalen: - Rechtshandlung des Schuldners in Abgrenzung von Vollstreckungsmaßnahmen - Nachweis des Benachteiligungsvorsatzes des Schuldners und der Kenntnis des Gegners anhand von Beweisanzeichen: Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit Inkongruenz Verdächtige Vertragsgestaltung Gewährung eines gezielten Vorteils nach Verfahrenseröffnung - Person des Anfechtungsgegners c) Die an eine Anfechtungsfrist von vier Jahren geknüpfte Schenkungsanfechtung ( 134 InsO) gewinnt bei Drittzahlungen und Drittsicherungen vielfach praktische Bedeutung. - Begriff der Unentgeltlichkeit - Unentgeltlichkeit im Zwei- und Dreipersonenverhältnis
18 d) Das frühere Eigenkapitalersatzrecht findet nunmehr seine Grundlage in 135 InsO. Diese Vorschrift unterwirft insbesondere die Rückzahlung und Besicherung von Gesellschafterdarlehen der Anfechtung ( 135 Abs. 1 InsO). Anfechtbar ist auch die Befreiung des Gesellschafters von einer Sicherheit, die er einem Kreditgeber für ein seiner Gesellschaft gewährtes Darlehen gewährt hat. Die Vorschrift hat durch eine Reihe von Grundsatzentscheidungen des IX. Zivilsenats, die in systematischer Art vorgestellt werden, wichtige Konturen gewonnen. Prof. Dr. Markus Gehrlein gehört dem für Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs an und ist Mitherausgeber des Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, Fachanwaltskommentar zum Insolvenzrecht, wo er das Anfechtungsrecht ( 129 bis 147 InsO) bearbeitet. Im Frühjahr 2013 ist von ihm der Leitfaden Aktuelle Rechtsprechung zum Insolvenzrecht erschienen. Freitag, 24. März :00 15:00 Uhr Prof. Dr. Markus Gehrlein (einschl. Getränke, Snacks, Seminarunterlagen)
19 Immobilienmaklerrecht: Systematik und aktuelle Entwicklungen Prof. Dr. Markus Würdinger Freitag, 12. Mai 2017, 10:00-16:30 Kenntnisse im Maklerrecht sind für die Immobilienrechtspraxis unverzichtbar. Die Blockveranstaltung behandelt die Systematik sowie die aktuellen Entwicklungen im Immobilienmaklerrecht, insbesondere die neue höchstrichterliche Rechtsprechung. Jeder Teilnehmer erhält eine begleitende Arbeitsunterlage, die auch Checklisten für das maklerrechtliche Mandat sowie eine aktuelle Rechtsprechungsübersicht beinhaltet. Die Kernthemen der Blockveranstaltung sind: - Provisionsanspruch des Maklers - Maklerklauseln im Hauptvertrag - Aufwendungsersatzanspruch des Maklers - Schadensersatzansprüche bei Pflichtverletzungen - Alleinauftrag - Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vertragsgestaltung, Reservierungsvereinbarungen - Besonderheiten des Wohnungsvermittlungsgesetzes Prof. Dr. Markus Würdinger ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht sowie Zivilprozessrecht an der Universität des Saarlandes. Seit zehn Jahren ist er Dozent der Deutschen Anwalt Akademie im Fachanwaltslehrgang Miet- und WEG-Recht. Im Maklerrecht ist er durch zahlreiche Veröffentlichungen in Erscheinung getreten, mitunter auch im Formularbuch des Fachanwalts für Miet- und WEG-Recht. Freitag, 12. Mai 2017, 10:00-16:30 Prof. Dr. Markus Würdinger (einschl. Getränke, Snacks, Seminarunterlagen)
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