Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis

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1 Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis Anmeldeformulare unter oder über die Kontaktstelle für Wissensund Technologietransfer wtt, Henkestr. 91, Erlangen, Tel. (09131) , Fax (09131) , Einführung in die VOB/B Prof. Dr. Jürgen Stamm, Universität Erlangen-Nürnberg Freitag, 14. September 2018, 9:00 15:30 Uhr Die Kenntnis der VOB/B ist für die Bauvertragspraxis unverzichtbar. In der Ausbildung besteht hingegen leider kaum die Gelegenheit, dieses Rechtsgebiet zu vermitteln. Diese Lücke will die Veranstaltung schließen, indem sie ausgehend vom Werkvertragsrecht des BGB einen Überblick über die Strukturen und die wichtigsten Regelungsmaterien der VOB/B liefert. Zugleich weist der Dozent, der selbst als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht tätig war, auf die häufigsten Anwendungsfehler in der Praxis hin. Kernthemen der Blockveranstaltung sind: - Herkunft, Rechtsnatur, Anwendungsbereich und Aufbau der VOB/B - Vergütungsansprüche im System der VOB/B (insbes. sog. Nachträge) - Mängelrechte nach der VOB/B Prof. Dr. Jürgen Stamm verfügt über eine langjährige Erfahrung als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Insolvenzrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählt das private Bau- und Bauprozessrecht, zu dem er durch zahlreiche Veröffentlichungen in Erscheinung getreten ist. Freitag, 14. September :00 15:30 Uhr Prof. Dr. Jürgen Stamm Teilnahmegebühr: 150,- ; 90,- ermäßigt für Rechtsreferendare (einschl. Getränke, Snacks, Seminarunterlagen)

2 Schnittpunkte zwischen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht Prof. Dr. Georg Crezelius, Linklaters Dr. Thomas Wachter, Notar München Samstag, 15. September 2018, 09:00 14:30 Uhr Zwischen Gesellschaftsrecht einerseits und Steuerrecht andererseits bestehen vielfache Querbeziehungen, die in der Praxis oft vernachlässigt werden. Insbesondere Gesellschaftsverträge sind ohne Berücksichtigung der steuerrechtlichen Konsequenzen kaum zu gestalten. Die Veranstaltung wird aktuelle gesellschaftsrechtliche Fragen mit ihren steuerrechtlichen Folgen bzw. aktuelle Steuerrechtsprobleme vor dem Hintergrund ihrer gesellschaftsrechtlichen Vorfragen darstellen. Prof. Dr. Georg Crezelius war bis 2013 Inhaber des Lehrstuhls für Steuerrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg und ist nun als Of Counsel bei der Sozietät Linklaters tätig. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen u. a. Gesellschaftsrecht sowie Konzernsteuer- und Bilanzrecht. Dr. Thomas Wachter ist Notar in München. Samstag, 15. September :00 14:30 Uhr Prof. Dr. Georg Crezelius, Dr. Thomas Wachter Teilnahmegebühr: 150,- ; 90,- ermäßigt für Rechtsreferendare (einschl. Getränke, Snacks, Seminarunterlagen)

3 Bauablaufstörungen und ihr baubetrieblicher Nachweis Prof. Dr.-Ing. Andreas Lang Freitag, 21. September 2018, 09:00 16:30 Uhr Noch immer sind Bauablaufstörungen und daraus resultierende Bauzeitverzögerungen die größte finanzielle Verlustquelle für beide Vertragspartner. Deshalb will dieses Seminar einerseits die Grundlagen und Nachweisverfahren zum Aufbau bzw. zur Abwehr von qualifizierten Nachtragsforderungen aus Bauzeitverzögerungen objektiv darstellen. Andererseits werden aber auch Wege aufgezeigt, wie durch transparente Terminplanung, präventive Terminsteuerung und durch kooperatives Terminmanagement Bauablaufstörungen bereits in der Entstehung vermieden bzw. deren Auswirkungen auf ein Minimum beschränkt werden können. Der Inhalt des Seminars orientiert sich an den baurechtlichen Anforderungen der einschlägigen Rechtsprechung und bauwirtschaftlichen Erfordernissen: 1. Mehrstufiges Nachweisverfahren zur Geltendmachung von Bauzeitverzögerungsansprüchen: Einführung in die baurechtlichen Anspruchsgrundlagen und baubetrieblichen Nachweise; spezielle rechtliche Anforderungen an die Nachweise gemäß BGH; exakter bauablaufbezogener Kausalitätsnachweis der Bauzeitverzögerung als Folge der Bauablaufstörung 2. Transparente Terminplanung mit Anordnungsbeziehungen und Pufferzeiten als vertragliche Basis: Strukturierter Terminplan; Erarbeitung eines transparenten Bauablaufplans durch Vernetzung mit Anordnungsbeziehungen; Einbeziehung von Pufferzeiten/Puffervorgängen 3. Nachweistiefe der Terminplanuntersuchungen: Dargestellt anhand eines Praxisbeispiels; Anforderungen an eine von der Rechtsprechung geforderte Dokumentation 4. Sonderprobleme Doppelkausalitäten/überholende Kausalitäten: Echte Doppelkausalität/überholende Kausalität oder nur Folgewirkung; baubetriebliche Bewertungsmöglichkeiten; Nachweis und Dokumentation der Leistungsfähigkeit und der Leistungsbereitschaft des Auftragnehmers 5. Präventive Terminsteuerung und aussagekräftige Terminprognosen: Regelmäßige Terminüberwachung durch Soll-/Ist-Abgleich am Bauablaufplan; Erarbeitung von wirksamen Steuerungsmaßnahmen durch Variantenuntersuchungen (Bauablaufumstellung, Dispositionsänderung, Beschleunigung usw.); aussagekräftige Terminprognosen durch störungsmodifizierte Fortschreibung 6. Kooperatives und partnerschaftliches Terminmanagement zur Vermeidung von Bauablaufstörungen: kooperative Terminsteuerung durch Zusammenwirken der Vertragspartner; baubegleitendes Einigungsprozedere zu Termin- und Kostenfolgen; Möglichkeiten der vertraglichen Einbindung Prof. Dr.-Ing. Andreas Lang ist seit 1991 Sachverständiger für Baubetriebs- und Bauwirtschaftsfragen und Projektmanagement und wurde 1993 von der IHK Darmstadt zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie für Bauablaufstörungen berufen. Heute ist er wissenschaftlicher Beirat und Gesellschafter der LHR GmbH & Co. KG, Heppenheim, und gutachterlich

4 sowie beratend auf Abrechnungs-, Vergütungs- und Nachtragsfragen sowie Bauablaufstörungen spezialisiert. Auf diesen Gebieten ist er häufig auch als Schiedsgutachter oder Gerichtssachverständiger für Land- und Oberlandesgerichte tätig. Seit 1995 ist er Professor für Bauwirtschaft, Baubetrieb und Projektmanagement an der Hochschule Darmstadt. Daneben ist Prof. Dr. Lang Mitautor des Buchs Bauverzögerung und Leistungsänderung mit Prof. Dr. Vygen bzw. Dr. Joussen und Dipl.-Ing. Rasch, erschienen erstmals im Bauverlag, 1. Aufl. 1988, bis heute Werner-Verlag, 7. Aufl Außerdem ist er Autor zahlreicher Publikationen zu bauwirtschaftlichen Themen und Referent von vielen Seminaren rund um Nachträge und Bauablaufstörungen. In der Festschrift zu seinem 60. Geburtstag mit dem Titel Neues zu Zeit und Geld werden von namenhaften Autoren Antworten auf aktuelle Fragen der Nachweisführung bei Bauablaufstörungen gegeben (erschienen im id Verlag Mannheim, 2018). Hinweis zu 15 FAO: Das Seminar umfasst 6 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung Teilnahmegebühr: 180,- (einschl. Getränke, Snacks, Seminarunterlagen) Freitag, 21. September :00 16:30 Uhr Prof. Dr.-Ing. Andreas Lang Teilnahmegebühr: 180,- ; 108,- ermäßigt für Rechtsreferendare (einschl. Getränke, Snacks, Seminarunterlagen)

5 Aktuelle Rechtsprechung zum Firmenrecht, Personenhandelsgesellschaftsrecht, GmbH- Recht, Aktienrecht, Verfahrensrecht und zu den Nebengebieten. Auswirkungen des BREXIT Prof. Dr. Peter Ries, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, zugleich Richter im Handelsregister des AG Berlin-Charlottenburg Freitag, 28. September 2018, 08:30 14:00 Uhr Das Seminar beschäftigt sich u.a. mit folgenden Themengebieten und Problemfeldern: Aktuelle Entscheidungen zum Firmenrecht, Verfahrensrecht und zum Personenhandelsgesellschaftsrecht Aktuelle Rechtsprechung zu GmbH und UG (haftungsbeschränkt) Aktuelle Rechtsprechung zum Aktienrecht, Umwandlungsrecht und Unternehmensvertragsrechts Aktuelle Entwicklungen im Bereich Brexit Prof. Dr. Peter Ries leitet die Professur für Bürgerliches Recht mit dem Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht unter Einschluss der einschlägigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Er ist zugleich Richter im Handelsregister und führt regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zu Themen aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht im gesamten Bundesgebiet durch. Weiterer Hinweis: Am 28. September 2018, im Anschluss an die hier angekündigte Veranstaltung, findet eine weitere Veranstaltung des Referenten Dr. Dr. Schulte zu dem folgenden Themengebiet statt. Thema: Auslandsbezüge im Handels- und Gesellschaftsrecht, ausl. Register, Vertretungsnachweise, Europäisches Gesellschaftsrecht, grenzüberschreitende Vorgänge in der Praxis

6 Beim Besuch von Folgeveranstaltungen innerhalb desselben Kalenderjahres wird für jede weitere Veranstaltung nur ein Teilnehmerbeitrag von 100 anstelle von 150 angesetzt. Freitag, 28. September :30 14:00 Uhr Juridicum der Universität, Sitzungssaal Prof. Dr. Peter Ries Teilnahmegebühr: 150 ; 90,- ermäßigt für Rechtsreferendare (einschl. Getränke, Snacks, ausführliche Seminarunterlagen)

7 Auslandsbezüge im Handels- und Gesellschaftsrecht, ausl. Register, Vertretungsnachweise, Europäisches Gesellschaftsrecht, grenzüberschreitende Vorgänge in der Praxis Dr. Dr. Christian Schulte, M.A., Richter im Handelsregister des AG Berlin- Charlottenburg, Freitag, 28. September 2018, 14:30 20:00 Uhr Das Seminar beschäftigt sich u.a. mit folgenden Themengebieten und Problemfeldern: Ausländische Gesellschaften und Gesellschafter in Deutschland Recherche in ausländischen Handelsregistern Vertretungsnachweise bei Auslandsbezug Verwendung ausländischer Urkunden im Gesellschaftsrecht Europäisches Gesellschaftsrecht, aktuelle EuGH-Entscheidungen Grenzüberschreitende Verschmelzungsvorgänge Grenzüberschreitende Sitzverlegungen SE als Handlungsform / Alternative Grenzüberschreitende Unternehmensverträge (Überblick) Dr. Dr. Christian Schulte, M.A., ist Richter im Handelsregister des AG Berlin- Charlottenburg und führt regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zu Themen aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht im gesamten Bundesgebiet durch. Weiterer Hinweis: Am 28. September 2018, vor der hier angekündigten Veranstaltung, findet eine weitere Veranstaltung des Referenten Prof. Dr. Ries zu dem folgenden Themengebiet statt. Thema: Aktuelle Rechtsprechung zum Firmenrecht, Personenhandelsgesellschaftsrecht, GmbH-Recht, Aktienrecht, Verfahrensrecht und zu den Nebengebieten. Auswirkungen des BREXIT Beim Besuch von Folgeveranstaltungen innerhalb desselben Kalenderjahres wird für jede weitere Veranstaltung nur ein Teilnehmerbeitrag von 100 anstelle von 150 angesetzt.

8 Freitag, 28. September :30 20:00 Uhr Juridicum der Universität, Sitzungssaal Dr. Dr. Christian Schulte Teilnahmegebühr: 150 ; 90,- ermäßigt für Rechtsreferendare (einschl. Getränke, Snacks, ausführliche Seminarunterlagen)

9 Immobilienmaklerrecht: Systematik und aktuelle Entwicklungen Prof. Dr. Markus Würdinger Freitag, 12. Oktober 2018, 10:00 16:30 Kenntnisse im Maklerrecht sind für die Immobilienrechtspraxis unverzichtbar. Die Blockveranstaltung behandelt die Systematik sowie die aktuellen Entwicklungen im Immobilienmaklerrecht, insbesondere die neue höchstrichterliche Rechtsprechung. Jeder Teilnehmer erhält eine begleitende Arbeitsunterlage, die auch Checklisten für das maklerrechtliche Mandat sowie eine aktuelle Rechtsprechungsübersicht beinhaltet. Die Kernthemen der Blockveranstaltung sind: - Provisionsanspruch des Maklers - Maklerklauseln im Hauptvertrag - Aufwendungsersatzanspruch des Maklers - Schadensersatzansprüche bei Pflichtverletzungen - Alleinauftrag - Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vertragsgestaltung, Reservierungsvereinbarungen - Besonderheiten des Wohnungsvermittlungsgesetzes Prof. Dr. Markus Würdinger ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht sowie Zivilprozessrecht an der Universität des Saarlandes. Seit zehn Jahren ist er Dozent der Deutschen Anwalt Akademie im Fachanwaltslehrgang Miet- und WEG-Recht. Im Maklerrecht ist er durch zahlreiche Veröffentlichungen in Erscheinung getreten, mitunter auch im Formularbuch des Fachanwalts für Miet- und WEG-Recht. Freitag, 12. Oktober :00 16:30 Uhr Prof. Dr. Markus Würdinger Teilnahmegebühr: 150,- ; 90,- ermäßigt für Rechtsreferendare (einschl. Getränke, Snacks, Seminarunterlagen)

10 Strafverteidigung und EMRK Aktuelle Rechtsprechung des EGMR in Strafsachen Prof. Dr. Robert Esser, Universität Passau Freitag, 19. Oktober 2018, 13:00 19:00 Uhr Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist in den letzten Jahren ein gelebter Bestandteil des deutschen Strafprozesses geworden. Das Seminar richtet sich an Strafverteidiger, die das Verteidigungspotential der EMRK für ihre Mandate nutzen wollen. Vermittelt werden alle Kenntnisse, die für eine erfolgreiche Individualbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nötig sind. Dazu gehören u.a. eine Darstellung des Ablaufs des Verfahrens nach Eingang der Beschwerde, eine Übersicht über mögliche Entschädigungsleistungen, die Möglichkeit einstweiligen Rechtsschutzes und eine Einschätzung über die entstehenden Kosten des Verfahrens. Ausführlich behandelt werden die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Individualbeschwerde (u.a. Vollmacht, Erschöpfung des nationalen Rechtsschutzes, 6- Monats-Frist, Form der Beschwerde, Verfahrenssprache). Darüber hinaus wird die für die Strafverteidigung praktisch bedeutsame aktuelle Rechtsprechung des EGMR dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele analysiert, u.a. zum Recht auf effektive Verteidigung (Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK), zum Konfrontationsrecht (Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK) und zum Recht auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5 EMRK). Prof. Dr. Esser ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht der Universität Passau und Leiter der Forschungsstelle HRCP (Human Rights in Criminal Proceedings Menschenrechte im Strafverfahren). Er ist außerdem Mitherausgeber des StPO-Großkommentars Löwe-Rosenberg und kommentiert dort in der derzeit aktuellen 26. Auflage die EMRK und den IPBPR (Band 11). Vor dem EGMR vertritt er Mandanten im Verfahren der Individualbeschwerde (Art. 34 EMRK) und ist durch vielfache Veröffentlichungen zum Thema besonders ausgewiesen. Hinweis zu 15 FAO: Die Fortbildungsveranstaltung umfasst fünf Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung Freitag, 19. Oktober :00 19:00 Uhr

11 Prof. Dr. Robert Esser Teilnahmegebühr: 150,- ; 90,- ermäßigt für Rechtsreferendare (einschl. Getränke, Snacks, ausführliche Seminarunterlagen)

12 Ärzteberatung 2018/2019 Dr. jur. Lars Lindenau, Rechtsanwalt Erlangen Freitag, 26. Oktober 2018, 09:30 16:00 Uhr Dieser Praktikerworkshop richtet sich an alle in der Ärzteberatung interdisziplinär tätigen Rechtsanwälte und Steuerberater unabhängig vom jeweiligen Erfahrungsstand. Mit dem Unternehmen Arztpraxis sind für den Steuerberater und Anwalt weitergehende Anforderungen als bislang verbunden, die Wechselwirkungen aus Vertragsarzt- und Berufsrecht, Zivil- und Gesellschaftsrecht sowie dem Steuerrecht zu erkennen und in der Praxis anzuwenden. Entsprechen die bisherigen Praxisgestaltungen noch dem aktuellen rechtlichen und steuerlichen Standards? Was ist bei Praxisübernahmen und zusammenschlüssen zu beachten? Der Workshop versucht, Antworten zu entwickeln und die Teilnehmer interdisziplinär einzubinden. Schließlich sind die aktuelle finanzgerichtliche Rechtsprechung und die Äußerungen der Finanzverwaltung zu berücksichtigen. Dr. jur. Lars Lindenau ist Rechtsanwalt bei ETL Rechtsanwälte GmbH, Erlangen. Freitag, 26. Oktober :30 16:00 Uhr Dr. jur. Lars Lindenau Teilnahmegebühr: 150,- ; 90,- ermäßigt für Rechtsreferendare (einschl. Getränke, Snacks, ausführliche Seminarunterlagen)

13 Workshop Vertragsgestaltung: Dos and Don ts für Praktiker Dr. Eric Wagner, Gleiss Lutz Freitag, 16. November 2018, 09:00 14:30 Uhr Juridicum der Universität, Sitzungssaal JDC R , Dieser Kurs richtet sich an interessierte Juristen, die sich z.b. als externe Rechtsberater oder Inhouse-Counsel für den Bereich der Vertragsgestaltung im nationalen und internationalen Umfeld interessieren. Im Fokus steht dabei die rechtssichere Gestaltung von Vertragsbeziehungen mit Zulieferern, Dienstleistern und Kunden im Inund Ausland. Inhalte des Kurses sind unter anderem: - Richtiger Aufbau komplexer Verträge - Inhalt von Verträgen wann, was, wie, warum regeln? - Besondere Vertragstypen - Verträge im internationalen Umfeld - Common-Law vs. Civil-Law-Verträge - Musterklauseln und Nutzung englischer Fachterminologie - Besonderheiten bei Standard- und Musterverträgen Dr. Eric Wagner ist spezialisiert auf Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit, insbesondere im Bereich Commercial. Er vertritt Mandanten regelmäßig in streitigen Auseinandersetzungen vor deutschen staatlichen Gerichten und internationalen Schiedsgerichten. Zusätzlich verfügt er über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrung bei der Gestaltung komplexer zivilrechtlicher Verträge, im Vertriebsrecht sowie im Produkthaftungsrecht. Zu seinen Mandanten zählen zahlreiche DAX-30 Unternehmen, in- und ausländische Großkonzerne sowie namhafte Mittelständler. Eric Wagner ist seit 2006 als Rechtsanwalt zugelassen war als als Foreign Attorney bei der Kanzlei Cravath, Swaine & Moore in New York tätig. Seit Anfang 2013 ist er Partner bei Gleiss Lutz. Seit 2010 ist er zudem Lehrbeauftragter und Prüfer für Prozessrecht/ Internationales Schiedsverfahrensrecht an der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg, seit 2011 zusätzlich auch für Internationales Vertragsrecht. Eric Wagner ist Mitglied der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS), der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS 40), der Arbeitsgemeinschaft für Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV und der Deutschen Gesellschaft für Vertriebsrecht (DGRVR). Freitag, 16. November :00 14:30 Uhr

14 Dr. Eric Wagner Teilnahmegebühr: 150,- ; 90,- ermäßigt für Rechtsreferendare (einschl. Getränke, Snacks, ausführliche Seminarunterlagen)

15 Neueste Rechtsprechungs- und Gesetzesentwicklungen im Strafrecht Professor Dr. Christian Jäger, Universität Erlangen-Nürnberg Freitag, 23. November 2018, 09:00 14:30 Uhr Die tägliche Praxis der Strafverteidigung setzt notwendig die Kenntnis der neuesten Rechtsprechungs- und Gesetzesentwicklungen voraus. Das Seminar richtet sich daher an Strafverteidiger/innen, die sich über den Stand der neuesten Rechtsprechung und Gesetzgebung im materiellen Strafrecht sowie die sich hieraus ergebenden Verteidigungsansätze informieren wollen. Vermittelt werden die Kenntnisse zum materiellen Recht anhand aktueller Rechtsprechung und die relevanten Änderungen des Strafrechts aus der vergangenen Legislaturperiode (insbesondere Änderungen zu 113 ff., 217, 238, 244 Abs. 4, 315d, 323c). Im Fokus stehen dabei neben dem Allgemeinen Teil des Strafrechts zentrale praxisrelevante Delikte des Besonderen Teils: Entscheidungen aus den Bereichen der Tötungs- und Körperverletzungsdelikte werden ebenso behandelt wie die höchstrichterliche Rechtsprechung zu den Vermögensdelikten (insbesondere 263, 266 StGB) oder zu den Straßenverkehrsdelikten. Professor Dr. Christian Jäger ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Medizinstrafrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg. Er ist Autor der beiden Lehrbücher Examens-Repetitorium Strafrecht AT und BT sowie Mitautor mehrerer Kommentare zum Straf- und Strafprozessrecht. Freitag, 23. November :00 14:30 Uhr Prof. Dr. Christian Jäger Teilnahmegebühr: 150,- ; 90,- ermäßigt für Rechtsreferendare (einschl. Getränke, Snacks, ausführliche Seminarunterlagen)

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