Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis

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1 Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis Anmeldeformulare unter oder über die Kontaktstelle für Wissensund Technologietransfer wtt, Henkestr. 91, Erlangen, Tel. (09131) , Fax (09131) , Immobilienmaklerrecht: Systematik und aktuelle Entwicklungen Prof. Dr. Markus Würdinger Freitag, 12. Oktober 2018, 10:00 16:30 Kenntnisse im Maklerrecht sind für die Immobilienrechtspraxis unverzichtbar. Die Blockveranstaltung behandelt die Systematik sowie die aktuellen Entwicklungen im Immobilienmaklerrecht, insbesondere die neue höchstrichterliche Rechtsprechung. Jeder Teilnehmer erhält eine begleitende Arbeitsunterlage, die auch Checklisten für das maklerrechtliche Mandat sowie eine aktuelle Rechtsprechungsübersicht beinhaltet. Die Kernthemen der Blockveranstaltung sind: - Provisionsanspruch des Maklers - Maklerklauseln im Hauptvertrag - Aufwendungsersatzanspruch des Maklers - Schadensersatzansprüche bei Pflichtverletzungen - Alleinauftrag - Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vertragsgestaltung, Reservierungsvereinbarungen - Besonderheiten des Wohnungsvermittlungsgesetzes Prof. Dr. Markus Würdinger ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht sowie Zivilprozessrecht an der Universität des Saarlandes. Seit zehn Jahren ist er Dozent der Deutschen Anwalt Akademie im Fachanwaltslehrgang Miet- und WEG-Recht. Im Maklerrecht ist er durch zahlreiche Veröffentlichungen in Erscheinung getreten, mitunter auch im Formularbuch des Fachanwalts für Miet- und WEG-Recht.

2 Strafverteidigung und EMRK Aktuelle Rechtsprechung des EGMR in Strafsachen Prof. Dr. Robert Esser, Universität Passau Freitag, 19. Oktober 2018, 13:00 19:00 Uhr Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist in den letzten Jahren ein gelebter Bestandteil des deutschen Strafprozesses geworden. Das Seminar richtet sich an Strafverteidiger, die das Verteidigungspotential der EMRK für ihre Mandate nutzen wollen. Vermittelt werden alle Kenntnisse, die für eine erfolgreiche Individualbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nötig sind. Dazu gehören u.a. eine Darstellung des Ablaufs des Verfahrens nach Eingang der Beschwerde, eine Übersicht über mögliche Entschädigungsleistungen, die Möglichkeit einstweiligen Rechtsschutzes und eine Einschätzung über die entstehenden Kosten des Verfahrens. Ausführlich behandelt werden die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Individualbeschwerde (u.a. Vollmacht, Erschöpfung des nationalen Rechtsschutzes, 6- Monats-Frist, Form der Beschwerde, Verfahrenssprache). Darüber hinaus wird die für die Strafverteidigung praktisch bedeutsame aktuelle Rechtsprechung des EGMR dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele analysiert, u.a. zum Recht auf effektive Verteidigung (Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK), zum Konfrontationsrecht (Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK) und zum Recht auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5 EMRK). Prof. Dr. Esser ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht der Universität Passau und Leiter der Forschungsstelle HRCP (Human Rights in Criminal Proceedings Menschenrechte im Strafverfahren). Er ist außerdem Mitherausgeber des StPO-Großkommentars Löwe-Rosenberg und kommentiert dort in der derzeit aktuellen 26. Auflage die EMRK und den IPBPR (Band 11). Vor dem EGMR vertritt er Mandanten im Verfahren der Individualbeschwerde (Art. 34 EMRK) und ist durch vielfache Veröffentlichungen zum Thema besonders ausgewiesen. Hinweis zu 15 FAO: Die Fortbildungsveranstaltung umfasst fünf Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung

3 Ärzteberatung 2018/2019 Dr. jur. Lars Lindenau, Rechtsanwalt Erlangen Freitag, 26. Oktober 2018, 09:30 16:00 Uhr Dieser Praktikerworkshop richtet sich an alle in der Ärzteberatung interdisziplinär tätigen Rechtsanwälte und Steuerberater unabhängig vom jeweiligen Erfahrungsstand. Mit dem Unternehmen Arztpraxis sind für den Steuerberater und Anwalt weitergehende Anforderungen als bislang verbunden, die Wechselwirkungen aus Vertragsarzt- und Berufsrecht, Zivil- und Gesellschaftsrecht sowie dem Steuerrecht zu erkennen und in der Praxis anzuwenden. Entsprechen die bisherigen Praxisgestaltungen noch dem aktuellen rechtlichen und steuerlichen Standards? Was ist bei Praxisübernahmen und zusammenschlüssen zu beachten? Der Workshop versucht, Antworten zu entwickeln und die Teilnehmer interdisziplinär einzubinden. Schließlich sind die aktuelle finanzgerichtliche Rechtsprechung und die Äußerungen der Finanzverwaltung zu berücksichtigen. Dr. jur. Lars Lindenau ist Rechtsanwalt bei ETL Rechtsanwälte GmbH, Erlangen.

4 Workshop Vertragsgestaltung: Dos and Don ts für Praktiker Dr. Eric Wagner, Gleiss Lutz Freitag, 16. November 2018, 09:00 14:30 Uhr Juridicum der Universität, Sitzungssaal JDC R , Dieser Kurs richtet sich an interessierte Juristen, die sich z.b. als externe Rechtsberater oder Inhouse-Counsel für den Bereich der Vertragsgestaltung im nationalen und internationalen Umfeld interessieren. Im Fokus steht dabei die rechtssichere Gestaltung von Vertragsbeziehungen mit Zulieferern, Dienstleistern und Kunden im Inund Ausland. Inhalte des Kurses sind unter anderem: - Richtiger Aufbau komplexer Verträge - Inhalt von Verträgen wann, was, wie, warum regeln? - Besondere Vertragstypen - Verträge im internationalen Umfeld - Common-Law vs. Civil-Law-Verträge - Musterklauseln und Nutzung englischer Fachterminologie - Besonderheiten bei Standard- und Musterverträgen Dr. Eric Wagner ist spezialisiert auf Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit, insbesondere im Bereich Commercial. Er vertritt Mandanten regelmäßig in streitigen Auseinandersetzungen vor deutschen staatlichen Gerichten und internationalen Schiedsgerichten. Zusätzlich verfügt er über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrung bei der Gestaltung komplexer zivilrechtlicher Verträge, im Vertriebsrecht sowie im Produkthaftungsrecht. Zu seinen Mandanten zählen zahlreiche DAX-30 Unternehmen, in- und ausländische Großkonzerne sowie namhafte Mittelständler. Eric Wagner ist seit 2006 als Rechtsanwalt zugelassen war als als Foreign Attorney bei der Kanzlei Cravath, Swaine & Moore in New York tätig. Seit Anfang 2013 ist er Partner bei Gleiss Lutz. Seit 2010 ist er zudem Lehrbeauftragter und Prüfer für Prozessrecht/ Internationales Schiedsverfahrensrecht an der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg, seit 2011 zusätzlich auch für Internationales Vertragsrecht. Eric Wagner ist Mitglied der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS), der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS 40), der Arbeitsgemeinschaft für Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV und der Deutschen Gesellschaft für Vertriebsrecht (DGRVR).

5 Neueste Rechtsprechungs- und Gesetzesentwicklungen im Strafrecht Professor Dr. Christian Jäger, Universität Erlangen-Nürnberg Freitag, 23. November 2018, 09:00 14:30 Uhr Die tägliche Praxis der Strafverteidigung setzt notwendig die Kenntnis der neuesten Rechtsprechungs- und Gesetzesentwicklungen voraus. Das Seminar richtet sich daher an Strafverteidiger/innen, die sich über den Stand der neuesten Rechtsprechung und Gesetzgebung im materiellen Strafrecht sowie die sich hieraus ergebenden Verteidigungsansätze informieren wollen. Vermittelt werden die Kenntnisse zum materiellen Recht anhand aktueller Rechtsprechung und die relevanten Änderungen des Strafrechts aus der vergangenen Legislaturperiode (insbesondere Änderungen zu 113 ff., 217, 238, 244 Abs. 4, 315d, 323c). Im Fokus stehen dabei neben dem Allgemeinen Teil des Strafrechts zentrale praxisrelevante Delikte des Besonderen Teils: Entscheidungen aus den Bereichen der Tötungs- und Körperverletzungsdelikte werden ebenso behandelt wie die höchstrichterliche Rechtsprechung zu den Vermögensdelikten (insbesondere 263, 266 StGB) oder zu den Straßenverkehrsdelikten. Professor Dr. Christian Jäger ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Medizinstrafrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg. Er ist Autor der beiden Lehrbücher Examens-Repetitorium Strafrecht AT und BT sowie Mitautor mehrerer Kommentare zum Straf- und Strafprozessrecht.

6 Anwalts und Steuerberaterhaftung Richter am BGH Prof. Dr. Markus Gehrlein Freitag, 14. Dezember 2018, 09:00 15:00 Uhr Das Seminar Anwalts- und Steuerberaterhaftung befasst sich mit sämtlichen Facetten der Inanspruchnahme von rechtlichen Beratern wegen Fehlberatung. Die richterrechtlich geprägte Materie wird in systematischer Weise anhand der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufbereitet. Behandelt werden alle relevanten Problemkreise, angefangen vom Vertragsschluss und Haftungsgrundlagen, den Hinweispflichten des Anwalts und des Steuerberaters, dem Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden, der Schadensberechnung, der Haftung von Sozietäten und ihrer Mitgliedern bis hin zur Verjährung und prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen. Dadurch werden die Teilnehmer in die Lage versetzt, sich mit den rechtlichen Grundstrukturen der Berufshaftung vertraut zu machen. Besonderes Augenmerk wird auf sämtliche Fragen im Zusammenhang mit der Haftung wegen fehlerhafter Bilanzerstellung gelegt. Prof. Dr. Markus Gehrlein, Richter am BGH und Honorarprofessor der Universität Mannheim ist durch zahlreiche Publikationen, insbesondere zum Prozess-, Gesellschafts- und Haftungsrecht hervorgetreten. Er ist Mitglied des für Anwalts- und Steuerberaterhaftung zuständigen IX. Zivilsenats beim BGH. Im Jahr 2010 hat er das Buch "Anwalts- und Steuerberaterhaftung" verfasst. Freitag, 14. Dezember :00 15:00 Uhr Juridicum der Universität, Sitzungssaal JDC Erlangen, Schillerstr. 1 Prof. Dr. Markus Gehrlein Teilnahmegebühr: 150,- ; 90,- ermäßigt für Rechtsreferendare (einschl. Getränke, Snacks, Seminarunterlagen)

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