Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis

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1 Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis Anmeldeformulare unter oder über die Kontaktstelle für Wissensund Technologietransfer wtt, Henkestr. 91, Erlangen, Tel. (09131) , Fax (09131) , Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung des BGH zum Steuerstrafrecht Dr. Sabine Grommes, Richterin am AG München, wiss. Mitarbeiterin am BGH Freitag, 3. März 2017, 14:00 19:00 Uhr Das Steuerstrafrecht ist in den vergangenen Jahren durch den Ankauf von sog. Steuer-CDs, aber auch prominente Steuerhinterzieher in den Blickpunkt der Öffentlichkeit und die Diskussion geraten. Da es sich beim Steuerstrafrecht um Blankett-Strafrecht handelt, erfordert es sowohl strafrechtliche als auch steuerrechtliche Kenntnisse. In der Blockveranstaltung sollen die wichtigsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs der letzten Jahre in ihrem strafrechtlichen und steuerrechtlichen Kontext erörtert werden, wobei Kernthemen u.a. Umsatzsteuerkarusselle, Einkommens- und Schenkungssteuerhinterziehung, die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen im Steuerstrafverfahren sowie die neuesten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im Bereich der Strafzumessung, vor allem zur Steuerhinterziehung im großen Ausmaß, und deren Auswirkungen sein werden. Dr. Sabine Grommes ist Richterin am Amtsgericht München und seit 2014 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof nach Karlsruhe abgeordnet. Dort ist sie dem für Steuerstrafsachen zuständigen 1. Strafsenat zugeteilt. Grommes hat an der FAU Rechtswissenschaften studiert und hier auch promoviert. Anschließend war sie fünf Jahre als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I, bevor sie 2012 Strafrichterin wurde. Neben ihrer Tätigkeit in der bayerischen Justiz war Grommes als nebenamtliche AG-Leiterin in der Studenten- und Referendarsausbildung tätig und wirkt bei diversen Kommentaren mit. Freitag, 3. März :00 19:00 Uhr Dr. Sabine Grommes (einschl. Getränke, Snacks, Seminarunterlagen) 1

2 Bauablaufstörungen und ihr baubetrieblicher Nachweis Prof. Dr.-Ing. Andreas Lang Freitag, 10. März 2017, 09:00 16:30 Uhr Noch immer sind Bauablaufstörungen und daraus resultierende Bauzeitverzögerungen die größte finanzielle Verlustquelle für beide Vertragspartner. Deshalb will dieses Seminar einerseits die Grundlagen und Nachweisverfahren zum Aufbau bzw. zur Abwehr von qualifizierten Nachtragsforderungen aus Bauzeitverzögerungen objektiv darstellen. Andererseits werden aber auch Wege aufgezeigt, wie durch transparente Terminplanung, präventive Terminsteuerung und durch kooperatives Terminmanagement Bauablaufstörungen bereits in der Entstehung vermieden bzw. deren Auswirkungen auf ein Minimum beschränkt werden können. Der Inhalt des Seminars orientiert sich an den baurechtlichen Anforderungen der einschlägigen Rechtsprechung und bauwirtschaftlichen Erfordernissen: 1. Mehrstufiges Nachweisverfahren zur Geltendmachung von Bauzeitverzögerungsansprüchen: Einführung in die baurechtlichen Anspruchsgrundlagen und baubetrieblichen Nachweise; spezielle rechtliche Anforderungen an die Nachweise gemäß BGH; exakter bauablaufbezogener Kausalitätsnachweis der Bauzeitverzögerung als Folge der Bauablaufstörung 2. Transparente Terminplanung mit Anordnungsbeziehungen und Pufferzeiten als vertragliche Basis: Strukturierter Terminplan; Erarbeitung eines transparenten Bauablaufplans durch Vernetzung mit Anordnungsbeziehungen; Einbeziehung von Pufferzeiten/Puffervorgängen 3. Nachweistiefe der Terminplanuntersuchungen: Dargestellt anhand eines Praxisbeispiels; Anforderungen an eine von der Rechtsprechung geforderte Dokumentation 4. Sonderprobleme Doppelkausalitäten/überholende Kausalitäten: Echte Doppelkausalität/überholende Kausalität oder nur Folgewirkung; baubetriebliche Bewertungsmöglichkeiten; Nachweis und Dokumentation der Leistungsfähigkeit und der Leistungsbereitschaft des Auftragnehmers 5. Präventive Terminsteuerung und aussagekräftige Terminprognosen: Regelmäßige Terminüberwachung durch Soll-/Ist-Abgleich am Bauablaufplan; Erarbeitung von wirksamen Steuerungsmaßnahmen durch Variantenuntersuchungen (Bauablaufumstellung, Dispositionsänderung, Beschleunigung usw.); aussagekräftige Terminprognosen durch störungsmodifizierte Fortschreibung 6. Kooperatives und partnerschaftliches Terminmanagement zur Vermeidung von Bauablaufstörungen: kooperative Terminsteuerung durch Zusammenwirken der Vertragspartner; baubegleitendes Einigungsprozedere zu Termin- und Kostenfolgen; Möglichkeiten der vertraglichen Einbindung Prof. Dr.-Ing. Andreas Lang ist seit 1991 Sachverständiger für Baubetriebs- und Bauwirtschaftsfragen und Projektmanagement und wurde 1993 von der IHK Darmstadt zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie für Bauablaufstörungen berufen. Heute ist er wissenschaftlicher Beirat und Gesellschafter der LHR GmbH & Co. KG, Heppenheim, und gutachterlich sowie beratend auf Abrechnungs-, Vergütungs- und Nachtragsfragen sowie Bauablaufstö- 2

3 rungen spezialisiert. Auf diesen Gebieten ist er häufig auch als Schiedsgutachter oder Gerichtssachverständiger für Land- und Oberlandesgerichte tätig. Seit 1995 ist er Professor für Bauwirtschaft, Baubetrieb und Projektmanagement an der Hochschule Darmstadt. Daneben ist Prof. Dr. Lang Mitautor des Buchs Bauverzögerung und Leistungsänderung mit Prof. Dr. Vygen bzw. Dr. Joussen und Dipl.-Ing. Rasch, erschienen erstmals im Bauverlag, 1. Aufl. 1988, bis heute Werner-Verlag, 7. Aufl Außerdem ist er Autor zahlreicher Publikationen zu bauwirtschaftlichen Themen und Referent von vielen Seminaren rund um Nachträge und Bauablaufstörungen. Hinweis zu 15 FAO: Das Seminar umfasst 6 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung Teilnahmegebühr: 180,- (einschl. Getränke, Snacks, Seminarunterlagen) Freitag, 10. März :00 16:30 Uhr Prof. Dr.-Ing. Andreas Lang Teilnahmegebühr: 180,- ; 108,- ermäßigt für Rechtsreferendare (einschl. Getränke, Snacks, Seminarunterlagen) Insolvenzanfechtungsrecht Richter am BGH Prof. Dr. Markus Gehrlein Freitag, 24. März 2017, 09:00 15:00 Uhr Das Seminar behandelt die aktuelle Rechtsprechung des BGH zur Insolvenzanfechtung. Der Inhalt des Seminars orientiert sich an den einzelnen Anfechtungstatbeständen. 1. Ausgangspunkt bildet die Grundvorschrift des 129 InsO. Danach setzt jede Insolvenzanfechtung eine Rechtshandlung, eine Gläubigerbenachteiligung und einen Zurechnungszusammenhang voraus. Erörtert werden: - Rechtshandlung - Gläubigerbenachteiligung und - Zurechnungszusammenhang. 2. Sodann wendet sich das Seminar den einzelnen Anfechtungstatbeständen zu: a) Ausgangspunkt bildet die innerhalb der sog. kritischen Zeit von drei Monaten vor Antragstellung eingreifende Deckungsanfechtung der 130, 131 InsO. Behandelt werden: - Deckungshandlungen - Unterscheidung zwischen kongruenter und inkongruenter Deckung - Person des Anfechtungsgegners b) In der Praxis ist wegen der Anfechtungsfrist von zehn Jahren die Vorsatzanfechtung ( 133 InsO) von besonderer Bedeutung. Das Seminar befasst sich im Einzelnen mit den Tatbestandsmerkmalen: - Rechtshandlung des Schuldners in Abgrenzung von Vollstreckungsmaßnahmen - Nachweis des Benachteiligungsvorsatzes des Schuldners und der Kenntnis des Gegners anhand von Beweisanzeichen: Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit 3

4 Inkongruenz Verdächtige Vertragsgestaltung Gewährung eines gezielten Vorteils nach Verfahrenseröffnung - Person des Anfechtungsgegners c) Die an eine Anfechtungsfrist von vier Jahren geknüpfte Schenkungsanfechtung ( 134 InsO) gewinnt bei Drittzahlungen und Drittsicherungen vielfach praktische Bedeutung. - Begriff der Unentgeltlichkeit - Unentgeltlichkeit im Zwei- und Dreipersonenverhältnis d) Das frühere Eigenkapitalersatzrecht findet nunmehr seine Grundlage in 135 InsO. Diese Vorschrift unterwirft insbesondere die Rückzahlung und Besicherung von Gesellschafterdarlehen der Anfechtung ( 135 Abs. 1 InsO). Anfechtbar ist auch die Befreiung des Gesellschafters von einer Sicherheit, die er einem Kreditgeber für ein seiner Gesellschaft gewährtes Darlehen gewährt hat. Die Vorschrift hat durch eine Reihe von Grundsatzentscheidungen des IX. Zivilsenats, die in systematischer Art vorgestellt werden, wichtige Konturen gewonnen. Prof. Dr. Markus Gehrlein gehört dem für Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs an und ist Mitherausgeber des Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, Fachanwaltskommentar zum Insolvenzrecht, wo er das Anfechtungsrecht ( 129 bis 147 InsO) bearbeitet. Im Frühjahr 2013 ist von ihm der Leitfaden Aktuelle Rechtsprechung zum Insolvenzrecht erschienen. Freitag, 24. März :00 15:00 Uhr Prof. Dr. Markus Gehrlein (einschl. Getränke, Snacks, Seminarunterlagen) Immobilienmaklerrecht: Systematik und aktuelle Entwicklungen Prof. Dr. Markus Würdinger Freitag, 12. Mai 2017, 10:00 16:30 Kenntnisse im Maklerrecht sind für die Immobilienrechtspraxis unverzichtbar. Die Blockveranstaltung behandelt die Systematik sowie die aktuellen Entwicklungen im Immobilienmaklerrecht, insbesondere die neue höchstrichterliche Rechtsprechung. Jeder Teilnehmer erhält eine begleitende Arbeitsunterlage, die auch Checklisten für das maklerrechtliche Mandat sowie eine aktuelle Rechtsprechungsübersicht beinhaltet. Die Kernthemen der Blockveranstaltung sind: - Provisionsanspruch des Maklers 4

5 - Maklerklauseln im Hauptvertrag - Aufwendungsersatzanspruch des Maklers - Schadensersatzansprüche bei Pflichtverletzungen - Alleinauftrag - Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vertragsgestaltung, Reservierungsvereinbarungen - Besonderheiten des Wohnungsvermittlungsgesetzes Prof. Dr. Markus Würdinger ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht sowie Zivilprozessrecht an der Universität des Saarlandes. Seit zehn Jahren ist er Dozent der Deutschen Anwalt Akademie im Fachanwaltslehrgang Miet- und WEG-Recht. Im Maklerrecht ist er durch zahlreiche Veröffentlichungen in Erscheinung getreten, mitunter auch im Formularbuch des Fachanwalts für Miet- und WEG-Recht. Freitag, 12. Mai :00 16:30 Prof. Dr. Markus Würdinger (einschl. Getränke, Snacks, Seminarunterlagen) Neues zur Selbstanzeige und Berichtigung im Steuerstrafrecht Dr. Christian Pelz, Noerr Freitag, 19. Mai 2017, 13:00 18:00 Uhr Die Neuregelung der Selbstanzeige hat einen spürbaren Anstieg von Steuerstrafverfahren zur Folge. Gleichzeitig sind die Voraussetzungen zur Erlangung von Straffreiheit erheblich verschärft worden. Besondere Bedeutung kommt daher aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Abgrenzung von Selbstanzeige und Berichtigung nach 153 AO zu. Die Kenntnis von Notwendigkeiten, Möglichkeiten und Grenzen von Selbstanzeige und Berichtigung gehört zum unabdingbaren Handwerkszeug von jedem, der Unternehmen, Unternehmer und Geschäftsleiter gesellschaftsrechtlich, steuerlich oder strafrechtlich berät oder verteidigt. Zumal dieses Beratungsfeld für den Rechtsanwalt oder steuerlichen Berater zu denjenigen mit dem höchsten persönlichen zivil- und strafrechtlichen Haftungsrisiko gehört. Anhand praktischer Fälle werden neueste Rechtsentwicklungen, Probleme und Verfolgungstrends sowie Strategien zur effektiven Verteidigung dargestellt. Dabei steht die Beratung von Unternehmen und Unternehmensleitern im Vordergrund. Es werden typische praxisrelevante Problemstellungen aus dem Bereich Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz-, Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie ihre Verzahnungen erläutert. Behandelt werden unter anderem folgende Themenfelder: - Voraussetzungen, Umfang und Grenzen der Berechtigungspflicht - Voraussetzungen der Selbstanzeige 5

6 - Sperrgründe für Selbstanzeige - verdeckte Selbstanzeige - Betriebsprüfung und Fehlerentdeckung - missglückte Selbstanzeige Dr. Christian Pelz ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und leitet den Fachbereich Wirtschaftsstrafrecht der internationalen Sozietät Noerr LLP. Er ist Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Universität Augsburg. Er vertritt und verteidigt Unternehmen, Unternehmensleiter und Manager in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren, in Steuerstreitverfahren, in Compliance-Angelegenheiten sowie bei unternehmensinternen Ermittlungen ( Dr. Pelz ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, unter anderem ist er Mit-Kommentator der Vorschriften zum Steuerstrafrecht in Leitner/Rosenau, Nomos Kommentar Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Freitag, 19. Mai :00 18:00 Uhr Dr. Christian Pelz Teilnahmegebühr: 150,- ; 90,- für Rechtsreferendare Strafverteidigung und EMRK Prof. Dr. Robert Esser, Universität Passau Freitag, 30. Juni 2017, 13:00 19:00 Uhr Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist in den letzten Jahren ein gelebter Bestandteil des deutschen Strafprozesses geworden. Das Seminar richtet sich an Strafverteidiger, die das Verteidigungspotential der EMRK für ihre Mandate nutzen wollen. Vermittelt werden alle Kenntnisse, die für eine erfolgreiche Individualbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nötig sind. Dazu gehören u.a. eine Darstellung des Ablaufs des Verfahrens nach Eingang der Beschwerde, eine Übersicht über mögliche Entschädigungsleistungen, die Möglichkeit einstweiligen Rechtsschutzes und eine Einschätzung über die entstehenden Kosten des Verfahrens. Ausführlich behandelt werden die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Individualbeschwerde (u.a. Vollmacht, Erschöpfung des nationalen Rechtsschutzes, 6-Monats-Frist, Form der Beschwerde, Verfahrenssprache). Darüber hinaus wird die für die Strafverteidigung praktisch bedeutsame aktuelle Rechtsprechung des EGMR dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele analysiert, u.a. zum Recht auf effektive Verteidigung (Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK), zum Konfrontationsrecht (Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK) und zum Recht auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5 EMRK). Zur praktischen Umsetzung des Erlernten erfolgt eine Einführung in die elektronische Suchmaske der EGMR-Judikatur (HUDOC). Prof. Dr. Esser ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht der Universität Passau und Lei- 6

7 ter der Forschungsstelle HRCP (Human Rights in Criminal Proceedings Menschenrechte im Strafverfahren). Er ist außerdem Mitherausgeber des StPO-Großkommentars Löwe- Rosenberg und kommentiert dort in der derzeit aktuellen 26. Auflage die EMRK und den IP- BPR (Band 11; 2012). Vor dem EGMR vertritt er Mandanten im Verfahren der Individualbeschwerde (Art. 34 EMRK) und ist durch vielfache Veröffentlichungen zum Thema besonders ausgewiesen. Hinweis zu 15 FAO: Die Fortbildungsveranstaltung umfasst fünf Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung Freitag, 30. Juni :00 19:00 Uhr Prof. Dr. Robert Esser Einführung in das türkische Zivilrecht RA Prof. Dr. Ali Yarayan Freitag, 21. Juli 2017, 09:00 15:00 Uhr Die deutsch-türkischen Rechtsbeziehungen sind bekanntlich sehr intensiv. Dies gilt nicht nur im Unternehmensbereich, sondern auch hinsichtlich Privatpersonen. So bestehen etwa viele Ehen und Verwandtschaftsverhältnisse zwischen Deutschen und Türken. Dies gilt gleichermaßen für beide Länder, als es gemischte Ehen sowohl in Deutschland als auch der Türkei gibt. All diese Personen haben rechtliche Berührungspunkte bzw. Fragestellungen mit dem Familienrecht, Erbrecht und Internationalen Privatrecht sowohl der Bundesrepublik Deutschland als auch der Türkei. Der in diesen Rechtsgebieten in Deutschland tätige Praktiker kann sich in dieser Fortbildungsveranstaltung einen Überblick zum türkischen Rechtssystem sowie dem Familien- und Erbrecht verschaffen, die zwei Bücher des Türkischen Zivilgesetzbuches darstellen. Ziel der Veranstaltung ist neben der Verschaffung dieses rechtlichen Überblickes insbesondere auch die Vermittlung der türkischen Rechtssprache, um etwa im Mandantengespräch die richtigen türkischen Rechtstermini verwenden zu können. Die Einführung in das türkische Zivilrecht wird daher in türkischer Sprache gehalten, weshalb die Kenntnis der türkischen Sprache in Wort und Schrift notwendig ist. Übersetzungen wichtiger Rechtstermini in die deutsche Sprache werden genannt. Da gelegentliche Rechtsvergleichungen zum deutschen Recht vorgenommen werden, wird darum gebeten, den Gesetzestext zum BGB ebenfalls mitzubringen. Dr. Ali Yarayan ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Geschäftsführender Leiter der Forschungsstelle für türkisches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg und Experte der türkischen Delegation der EU-Kommission. Hinweis: Eine Teilnahmebescheinigung 7

8 Freitag, 21. Juli :00 15:00 Uhr RA Dr. Ali Yarayan Weiterer Hinweis: Am 22. Juli 2017 findet eine weitere Veranstaltung zum türkischen Recht statt. Gehalten wird diese von Herrn Prof. Dr. Kemal Şenocak zum Thema Einführung in das türkische Wirtschaftsrecht. Beim Besuch von Folgeveranstaltungen innerhalb desselben Kalenderjahres wird für jede weitere Veranstaltung nur ein Teilnehmerbeitrag von 100 anstelle von 150 angesetzt. Einführung in das türkische Wirtschaftsrecht Prof. Dr. Kemal Şenocak Samstag, 22. Juli 2017, 9:00 15:00 Die Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und der Türkei haben ein beträchtliches Maß angenommen, als etwa im März 2013 der Import türkischer Güter in Deutschland Mrd. Dollar betrug; der Export betrug im gleichen Zeitraum Mrd. Dollar (siehe hierzu Zu beobachten ist auch, dass die Anzahl von Unternehmensgründungen deutscher und türkischer Unternehmen im jeweils anderen Land deutlich angestiegen ist mit der Folge und dem Bedürfnis, die Rechtssysteme beider Länder eingehend kennen zu lernen. Schließlich ist die Grundlage einer Investitionsentscheidung neben der Wirtschaftlichkeit auch das Vertrauen in die Politik und das Rechtssystem des Investitionslandes. Der in Deutschland im Bereich des deutschen und türkischen Wirtschaftsrechts interessierte bzw. tätige Praktiker kann sich in dieser Fortbildungsveranstaltung einen Überblick zum türkischen Rechtssystem sowie dem türkischen Wirtschaftsrecht, insbesondere zu den Gesellschaftsformen der Aktiengesellschaft und der Limited verschaffen. Ziel der Veranstaltung ist neben der Verschaffung dieses rechtlichen Überblickes insbesondere auch die Vermittlung der türkischen Rechtssprache, um etwa im Mandantengespräch die richtigen türkischen Rechtstermini verwenden zu können. Die Einführung in das türkische Wirtschaftsrecht wird daher in türkischer Sprache gehalten, weshalb die Kenntnis der türkischen Sprache in Wort und Schrift notwendig ist. Übersetzungen wichtiger Rechtstermini in die deutsche Sprache werden genannt. Da gelegentliche Rechtsvergleichungen zum deutschen Recht vorgenommen werden, wird darum gebeten, den Gesetzestext zum HGB, GmbHG und AktG ebenfalls mitzubringen. Prof. Dr. Kemal Şenocak, Professor an der Ankara-Universität, Dekan an der Inönü- Universität Malatya, Gastprofessor an der Forschungsstelle für türkisches Recht der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Samstag, 22. Juli :00 15:00 Uhr 8

9 Prof. Dr. Kemal Şenocak Weiterer Hinweis: Am 21. Juli 2017 findet bereits eine Veranstaltung zum türkischen Recht statt. Gehalten wird diese von Herrn RA Prof. Dr. Ali Yarayan zum Thema Einführung in das türkische Zivilrecht. Beim Besuch von Folgeveranstaltungen innerhalb desselben Kalenderjahres wird für jede weitere Veranstaltung nur ein Teilnehmerbeitrag von 100, anstelle von 150 angesetzt. Einführung in die VOB/B Prof. Dr. Jürgen Stamm, Universität Erlangen-Nürnberg Freitag, 15. September 2017, 9:00 15:30 Uhr Die Kenntnis der VOB/B ist für die Bauvertragspraxis unverzichtbar. In der Ausbildung besteht hingegen leider kaum die Gelegenheit, dieses Rechtsgebiet zu vermitteln. Diese Lücke will die Veranstaltung schließen, indem sie ausgehend vom Werkvertragsrecht des BGB einen Überblick über die Strukturen und die wichtigsten Regelungsmaterien der VOB/B liefert. Zugleich weist der Dozent, der selbst als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht tätig war, auf die häufigsten Anwendungsfehler in der Praxis hin. Kernthemen der Blockveranstaltung sind: - Herkunft, Rechtsnatur, Anwendungsbereich und Aufbau der VOB/B - Vergütungsansprüche im System der VOB/B (insbes. sog. Nachträge) - Mängelrechte nach der VOB/B Prof. Dr. Jürgen Stamm verfügt über eine langjährige Erfahrung als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Insolvenzrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählt das private Bau- und Bauprozessrecht, zu dem er durch zahlreiche Veröffentlichungen in Erscheinung getreten ist. Freitag, 15. September :00 15:30 Uhr Prof. Dr. Jürgen Stamm (einschl. Getränke, Snacks, Seminarunterlagen) 9

10 Schnittpunkte zwischen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht Prof. Dr. Georg Crezelius, Linklaters Dr. Thomas Wachter, Notar München Samstag, 23. September 2017, 09:00 14:00 Uhr Zwischen Gesellschaftsrecht einerseits und Steuerrecht andererseits bestehen vielfache Querbeziehungen, die in der Praxis oft vernachlässigt werden. Insbesondere Gesellschaftsverträge sind ohne Berücksichtigung der steuerrechtlichen Konsequenzen kaum zu gestalten. Die Veranstaltung wird aktuelle gesellschaftsrechtliche Fragen mit ihren steuerrechtlichen Folgen bzw. aktuelle Steuerrechtsprobleme vor dem Hintergrund ihrer gesellschaftsrechtlichen Vorfragen darstellen. Prof. Dr. Georg Crezelius war bis 2013 Inhaber des Lehrstuhls für Steuerrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg und ist nun als Of Counsel bei der Sozietät Linklaters tätig. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen u. a. Gesellschaftsrecht sowie Konzernsteuer- und Bilanzrecht. Dr. Thomas Wachter ist Notar in München. Samstag, 23. September :00 14:00 Uhr Prof. Dr. Georg Crezelius, Dr. Thomas Wachter (einschl. Getränke, Snacks, Seminarunterlagen) Aktuelle Rechtsprechung zum Firmenrecht, GmbH-Recht, Aktienrecht, Personengesellschaftsrecht und Verfahrensrecht Dr. Dr. Christian Schulte, M.A., Richter im Handelsregister des AG Berlin-Charlottenburg, Prof. Dr. Peter Ries, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, zugleich Richter im Handelsregister des AG Berlin-Charlottenburg Freitag, 29. September 2017, 08:30 14:00 Uhr Das Seminar beschäftigt sich u.a. mit folgenden Themengebieten und Problemfeldern: 10

11 - Neues aus dem Firmenrecht - Entscheidungen zum Recht der Personenhandelsgesellschaften und zum Verfahrensrecht - Aktuelle Rechtsprechung zu GmbH und UG (haftungsbeschränkt) - Aktuelle Rechtsprechung zum Aktienrecht, Umwandlungsrecht und Unternehmensvertragsrechts - Ausblick: Mögliche Folgen des Brexit Dr. Dr. Christian Schulte, M.A., ist Richter im Handelsregister des AG Berlin-Charlottenburg. Prof. Dr. Peter Ries leitet die Professur für Bürgerliches Recht mit dem Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht unter Einschluss der einschlägigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Er ist zugleich Richter im Handelsregister. Beide Dozenten führen regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zu Themen aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht im gesamten Bundesgebiet durch. Freitag, 29. September :30 14:00 Uhr Juridicum der Universität, Sitzungssaal Dr. Dr. Christian Schulte, Prof. Dr. Peter Ries Teilnahmegebühr: 150 ; 90,- ermäßigt für Rechtsreferendare Weiterer Hinweis: Am 29. September 2017 im Anschluss an die hier angekündigte Veranstaltung findet eine weitere Veranstaltung der Referenten Dr. Dr. Schulte und Prof. Dr. Ries zu diesem Themengebiet statt. Thema: Aktuelle Rechtsprechung zum Firmenrecht, GmbH-Recht, Aktienrecht, Personengesellschaftsrecht und Verfahrensrecht. Beim Besuch von Folgeveranstaltungen innerhalb desselben Kalenderjahres wird für jede weitere Veranstaltung nur ein Teilnehmerbeitrag von 100 anstelle von 150 angesetzt. Kapitalmaßnahmen bei GmbH und Aktiengesellschaft Dr. Dr. Christian Schulte, M.A., Richter im Handelsregister des AG Berlin-Charlottenburg, Prof. Dr. Peter Ries, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, zugleich Richter im Handelsregister des AG Berlin-Charlottenburg Freitag, 29. September 2017, 14:30 20:00 Uhr Das Seminar beschäftigt sich u.a. mit folgenden Themengebieten und Problemfeldern: - Kapitalerhöhungen bei der GmbH gegen Bar- und Sacheinlagen, Bewertungsfragen - Überführung der UG (haftungsbeschränkt) in vollwertige GmbH - Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln bei der GmbH - Praxisprobleme der Gesellschafterliste nach Kapitalerhöhungen - Genehmigtes Kapital bei der GmbH 11

12 - Kapitalerhöhungen bei der AG gegen Bar- und Sacheinlagen - Vereinfachte Sachkapitalerhöhung bei der AG, Vor-Gutachten-Problematiken - Genehmigtes und bedingtes Kapital bei der AG - Kapitalherabsetzungen (Überblick) Dr. Dr. Christian Schulte, M.A., ist Richter im Handelsregister des AG Berlin-Charlottenburg. Prof. Dr. Peter Ries leitet die Professur für Bürgerliches Recht mit dem Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht unter Einschluss der einschlägigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Er ist zugleich Richter im Handelsregister. Beide Dozenten führen regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zu Themen aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht im gesamten Bundesgebiet durch. Samstag, 29. September :30 20:00 Uhr Juridicum der Universität, Sitzungssaal Dr. Dr. Christian Schulte, Prof. Dr. Peter Ries Teilnahmegebühr: 150 ; 90,- ermäßigt für Rechtsreferendare Weiterer Hinweis: Am 29. September 2017 vor der hier angekündigten Veranstaltung findet eine weitere Veranstaltung der Referenten Dr. Dr. Schulte und Prof. Dr. Ries zu diesem Themengebiet statt. Thema: Kapitalmaßnahmen bei GmbH und Aktiengesellschaft. Beim Besuch von Folgeveranstaltungen innerhalb desselben Kalenderjahres wird für jede weitere Veranstaltung nur ein Teilnehmerbeitrag von 100 anstelle von 150 angesetzt. Psychologische Grundlagen strafprozessualer Taktik Stefan Kaufmann, Präsident des Oberlandesgerichts Thüringen Samstag, 28. Oktober 2017, 10:00 16:30 Uhr Die Wirkkraft juristischer Argumente wird zuweilen enorm überschätzt vornehmlich von Juristen. Wer nicht mit geschlossenen Augen durch die (forensische) Welt läuft, ahnt oder spürt, dass zahlreiche andere Wirkmechanismen die Überzeugungsbildung der Prozessbeteiligten beeinflussen. Wer sich nur auf die Dogmatik verlässt, und sei er in seinem Rechtsgebiet auch noch so bewandert, schöpft die modernen Möglichkeiten nicht aus, die ihm Neurowissenschaften, Psychologie und andere Disziplinen heutzutage zur Verfügung stellen können. Und er ist nicht dagegen gefeit, wenn sein Gegenüber deren Erkenntnisse ausnutzt. Längst gibt es eine psychologische Rhetorik für Juristen. Seit Jahren liegen Erkenntnisse vor, wie Überzeugungen zustande kommen und wie man diesen Vorgang "unterstützend begleiten" oder beeinflussen kann. Wer sich angesichts dieses Wissensschatzes (allein) auf die Macht des rechtlichen Arguments verlässt, wird wohl auch daran glauben, dass Werbung nur dazu dient, ein Produkt bekannt zu machen. 12

13 Es ist für Juristen höchste Zeit, sich mit den psychologischen Grundlagen der Prozessführung zu beschäftigen und die Versäumnisse der Juristenausbildung zu beheben. Stefan Kaufmann ist Präsident des Oberlandesgerichts Thüringen. Er ist seit dem Sommersemester 2011 als Dozent an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena tätig und hält dort Vorlesungen und Übungen zum Thema Schlüsselqualifikation für Juristen. Er ist als Lehrbeauftragter der Friedrich-Alexander-Universität tätig und hält Vorträge vor Richtern und Rechtsanwälten in Thüringen, Hessen und Bayern zu psychologischen Themen. Samstag, 28. Oktober :00 16:30 Uhr Stefan Kaufmann Teilnahmegebühr: 150,- ; 90,- für Rechtsreferendare Ärzteberatung 2017/2018 Dr. jur. Lars Lindenau, Rechtsanwalt Erlangen Freitag, 17. November 2017, 09:30 16:00 Uhr Dieser Praktikerworkshop richtet sich an alle in der Ärzteberatung interdisziplinär tätigen Rechtsanwälte und Steuerberater unabhängig vom jeweiligen Erfahrungsstand. Mit dem Unternehmen Arztpraxis sind für den Steuerberater und Anwalt weitergehende Anforderungen als bislang verbunden, die Wechselwirkungen aus Vertragsarzt- und Berufsrecht, Zivil- und Gesellschaftsrecht sowie dem Steuerrecht zu erkennen und in der Praxis anzuwenden. Entsprechen die bisherigen Praxisgestaltungen noch dem aktuellen rechtlichen und steuerlichen Standards? Was ist bei Praxisübernahmen und zusammenschlüssen zu beachten? Der Workshop versucht, Antworten zu entwickeln und die Teilnehmer interdisziplinär einzubinden. Schließlich sind die aktuelle finanzgerichtliche Rechtsprechung und die Äußerungen der Finanzverwaltung zu berücksichtigen. Dr. jur. Lars Lindenau ist Rechtsanwalt bei ETL Rechtsanwälte GmbH, Erlangen. Freitag, 17. November :30 16:00 Uhr Dr. jur. Lars Lindenau 13

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