Gründung einer neuen. für den Betrieb der Geomed- Klinik

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1 Gründung einer neuen Gesellschaft für den Betrieb der Geomed- Klinik Ausgangslage Kreistag hat am für das KAPH Werneck und die Geomed GmbH eine Entkoppelung der Mitarbeitervergütung vom TVöD ermöglicht das damit ursprünglich verbundene Modell der Arbeitnehmerüberlassung soll beendet werden für das Kreisalten- und Pflegeheim Werneck wurde im letzten Jahr eine neue GmbH gegründet (auf die die bisherigen GmbH s verschmolzen wurden) mit folgender Wirkung: Beendigung der Arbeitnehmerüberlassung Verbesserung der finanziellen Situation der (bisherigen) Mitarbeiter der Service GmbH (insb. durch Zusatzversorgung). Gleichzeitig dynamische Gewährleistung der Besitzstände der bisherigen Mitarbeiter der Betriebs-GmbH 1

2 Konzept: Zur Beendigung der Tätigkeit der Geomed- Klinik Krankenhaus Gerolzhofen Service GmbH (insb. der Arbeitnehmerüberlassung) sollen die Geomed-Klinik Krankenhaus Gerolzhofen gemeinnützige Betriebs-GmbH und die Geomed-Klinik Krankenhaus Gerolzhofen Service-GmbH entsprechend dem Vorgehen beim Kreisalten- und Pflegeheim Werneck zu einer neuen GmbH verschmolzen werden. Bewertung des Konzeptes: Thematik Arbeitnehmerüberlassung wird beendet es wird dauerhaft kein Mitarbeiter schlechter gestellt wie bisher Mitarbeiter der Service GmbH erhalten eine Verbesserung 2

3 Erfolgte Abstimmungen Betriebsratsvorsitzender wurde am Informiert Verwaltungsrat hat das Konzept in seiner Sitzung am beschlossen Konstruktion der neuen GmbH 3

4 Allgemein Zu 100 % Tochter des Landkreises Stammkapital: ,- Stärkung des Stammkapitals nach Verschmelzung Name: Geomed-Kreisklinik GmbH Unternehmensgegenstand: Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit einem medizinisch und wirtschaftlich leistungsfähigen Krankenhaus (gemeinnützig) und Erfüllung des im Krankenhausplan des Freistaates Bayern festgelegten Versorgungsauftrages Organe Gesellschafterversammlung Verwaltungsrat Geschäftsführung 4

5 Gesellschafterversammlung (GV) Katalog der GV vorbehaltenen Angelegenheiten (grds. alles was nicht in die Zuständigkeit von Verwaltungsrat und Geschäftsführung fällt) Zusammensetzung: 1 Person (pro Gesellschafter); hier Landrat Landrat braucht grds. für die Beschlussfassung eine Ermächtigung durch Kreistag oder Kreisausschuss Verwaltungsrat Zuständigkeit: Beratung und Überwachung der Geschäftsführung füh (siehe Aufgabenkatalog) Zusammensetzung: Landrat 3 vom Kreistag bestellte Kreisräte/-innen, darunter der/die stv. Landrat/Landrätin Betriebsratsvorsitzende einem Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Schweinfurt der/dem ärztlichen Direktor/-in der Geomed-Kreisklinik 5

6 Geschäftsführung: Zuständigkeit: Vertretung nach außen und innen; Führung der Geschäfte nach Maßgabe der Beschlüsse des Verwaltungsrates und der Gesellschafterversammlung Anzahl: ein oder mehrere Geschäftsführer Sonstiges Regelungen zu Wirtschaftsplan, Jahresabschluss und Prüfungsrechte Die Regelungen des Gesellschaftsvertrages orientieren sich an den Regelungen bei der neuen Kreisalten- und Pflegeheim Werneck GmbH 6

7 Weitere Schritte Besetzung der Organe: Geschäftsführung: Ermächtigung g des Landrates ates in der Gesellschafterversammlung einen oder mehrere Geschäftsführer/innen zu bestellen Verwaltungsrat: Bestellung von 3 Mitgliedern durch den Kreistag 7

8 Erste Aufgaben Beantragung der erforderlichen Mitgliedschaften (u.a. Gastmitgliedschaft KAV, Mitgliedschaft ZVK) Abstimmung Betriebsübergang und Verschmelzungsvertrag mit Betriebsrat und formale Information der Mitarbeiter Beschlussvorschlag: Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Zur Beendigung der Tätigkeit der Geomed-Klinik Krankenhaus Gerolzhofen Service GmbH (insb. der Arbeitnehmerüberlassung) sollen die Geomed-Klinik Krankenhaus Gerolzhofen gemeinnützige Betriebs-GmbH und die Geomed-Klinik Krankenhaus Gerolzhofen Service-GmbH entsprechend dem Vorgehen beim Kreisalten- und Pflegeheim Werneck zu einer neuen GmbH verschmolzen werden. 2. Der Landkreis Schweinfurt errichtet gemäß dem vorliegenden Gesellschaftsvertrag die Geomed-Kreisklinik GmbH. Zur Klarstellung wird in 9 Abs. 1 Buchst. b vor den Worten stellvertetende Landrat/Landrätin noch das Wort gewählte gewählte eingefügt. 8

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