Niederschrift. über die Sitzung des Seniorenbeirates der Samtgemeinde Beverstedt am Dienstag, den , im Gemeindehaus in Lunestedt

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1 Samtgemeinde Beverstedt Beverstedt, Geschäftsbereich II II/ Niederschrift über die Sitzung des Seniorenbeirates der Samtgemeinde Beverstedt am Dienstag, den , im Gemeindehaus in Lunestedt Anwesend waren die Teilnehmer lt. anliegender Liste, Frau Rechtsanwältin Marita van Hall und der Vorsitzende des Seniorenbeirates des Landkreises Cuxhaven, Herr Dienst. Punkt 1: Begrüßung und Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Herr Scholz begrüßte alle Anwesenden, insbesondere Frau Rechtsanwältin van Hall, Herrn Samtgemeindebürgermeister Voigts, Herrn Bürgermeister Woltmann, Herrn Dienst als Vorsitzender des Seniorenbeirates des Landkreises Cuxhaven, Herrn Weber für die Presse, Frau Butzkies und Frau Brunne von der Verwaltung der Samtgemeinde Beverstedt, letztere als Protokollführerin. Es fehlten entschuldigt Herr Kuhlmann, Frau Kaminski und Frau Heldt. Die ordnungsgemäße Ladung, die Beschlussfähigkeit und die Tagesordnung wurde festgestellt. Punkt 2: Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am in Kirchwistedt Es gab keine Beanstandungen zu dem Protokoll der Sitzung vom Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt. Punkt 3: Grußworte Herr Woltmann, der Bürgermeister der Gemeinde Lunestedt, begrüßte alle Anwesenden und war erfreut, dass der Seniorenbeirat in Lunestedt tagt. Er wies daraufhin, dass mit der Einheitsgemeinde wieder ein neuer Abschnitt beginnt. Bereits in den 60er und 70er Jahre gab es viele Veränderungen, als z.b. Freschluneberg und Westerbeverstedt zu Lunestedt wurden. Jetzt kommt wieder etwas neues. Weiterhin berichtete er, dass von der Bahn geprüft wird, ob der Bahnsteig in die westliche Richtung verlegt wird, damit die Schließzeiten der Schranken verkürzt werden. Weiterhin berichtete er, dass weitere Windkrafträder im Nordosten aufgestellt werden. Herr Dienst, der Vorsitzende des Seniorenbeirates des Landkreises Cuxhaven bedankte sich für die Einladung. Er berichtete, dass Herr Scholz im Seniorenbeirat des Landkreises oft gute Vorschläge hat. Dass liege daran, dass der hiesige Seniorenbeirat eine große Beteiligung hat. Er berichtete, dass Ärzte und Altenpflegefachkräfte eng mit Bremerhaven zusammenarbeiten. Er erwähnte, dass es Veränderungen durch die Kommunalwahlen geben wird. Er bedankte sich anschließend für den Kuchen und wünschte Herrn Voigts viel Erfolg und das die Arbeit weiter gelingt.

2 Herr Plesse berichtete, dass diese Sitzung im Dorphuus stattfinden sollte. Dafür sollte eine Benutzungsgebühr von 100,00 gezahlt werden. Vor zwei Wochen wurde diese Forderung jedoch zurück genommen, da der Seniorenbeirat ja Teil der Samtgemeinde sei. Da das jedoch zu kurzfristig war, wurde entschieden, die Sitzung im Gemeindehaus stattfinden soll. Er berichtete außerdem, dass jeden 2. und 4. Sonntag im Dorphuus Kaffee und Kuchen angeboten wird. Punkt 4: Referat von Frau van Hall, Rechtsanwältin und Notarin, über Heim- Kosten Frau van Hall begrüßte alle Anwesenden. Sie referierte zu dem Thema: Müssen Kinder für Ihre Eltern zahlen und umgekehrt. Grundsätzlich sind Kinder und Eltern gegenseitig unterhaltspflichtig. Der Unterhaltspflichtige darf aber in seinem angemessen Unterhalt nicht eingeschränkt sein. Es darf keine spürbare Verschlechterung durch die Unterhaltszahlungen eintreten. Wenn das Eigenheim an die Kinder bei Notwendigkeit eines Heimaufenthaltes verschenkt, ist dieses Vermögen nicht geschützt. Die Schenkung kann durch einen übergeleiteten Anspruch vom Sozialamt rückgängig gemacht werden. Dies ist innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung möglich. Bei der Übergabe des Eigenheimes an die Kinder werden teilweise Wohnrecht eingeräumt oder die Zahlung eines Taschengeldes vertraglich geregelt. Dies kann in Geldwert umgerechnet werden und ist für den Heimaufenthalt zu zahlen. Die anderen Kinder, die kein Eigenheim erhalten haben, dürfen nicht benachteiligt werden. Wenn ein Elternteil in ein Heim kommt, wird überprüft, ob die Rente für die Bezahlung der Heimkosten reicht. Ist dies nicht der Fall, tritt das Sozialamt ein. Das Sozialamt überprüft den Bedarf des Heimbewohners und entscheidet über die Zahlung von Sozialhilfe. Danach werden die Kinder als Unterhaltspflichtige überprüft. Hierbei wird der Bedarf der Familie berechnet. Die Hälfte des Familieneinkommens ist für den Familienbedarf geschützt. Das Einkommen der Schwiegerkinder wird bei der Berechnung des Familieneinkommens angerechnet. Der Familienbedarf wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Für die Zahlung von Unterhalt müssen die Kinder leistungsfähig sein und dürfen nicht eingeschränkt werden. Sie stellte einige Beispiele vor. Herr Voigts wies darauf hin, dass in den meisten Fällen die Kinder nicht zahlen müssen. Das ist nur bei wirklich hohem Einkommen der Fall. Eher wird eine Zahlung notwendig, wenn Vermögen vorhanden ist. Die Zahlung der Kinder wird höher, je höher die Pflegestufe ist. Herr Scholz riet allen Anwesenden sich im eintretenden Fall von einschlägigen Fachleuten beraten zu lassen, da die Einzelfälle sehr unterschiedlich sind. Herr Scholz bedankte sich bei Frau van Hall für die Informationen und übergab einen Blumenstrauß. Frau van Hall verabschiedete sich anschließend.

3 Punkt 5: Bericht der Verwaltung Herr Voigts berichtete, dass der Seniorenbeirat vor einer neuen Wahl stehe. Die Richtlinien müssen neu beschlossen werden. Außerdem wird es zwei weitere Mitglieder aus den Ortschaften Wellen und Wollingst geben. Herr Voigts berichtete über die Kommunalwahl. Der Rat der Gemeinde Beverstedt werde verkleinert. Er stellte die umfangreichen Stimmzettel vor. Er wies ausdrücklich auf die Möglichkeit der Briefwahl hin. Es besteht dann die Möglichkeit in Ruhe zu Hause die Stimmzettel auszufüllen. Bei der Gemeindewahl werden alle Kandidaten aus allen Orten gewählt.. Es gibt nur noch einen Wahlbezirk. Bei der Wahl des Kreistages ist die Gemeinde Schiffdorf auf dem Stimmzettel aufgeführt, da Beverstedt und Schiffdorf ein Wahlbezirk sind. Man hat jeweils 3 Stimmen bei der Gemeinde und der Kreistagswahl. Diese können einem Kandidaten oder einer Partei gegeben werden, oder sie werden verteilt. Bei der Bürgermeisterwahl und der Landratswahl steht jeweils nur ein Kandidat zur Verfügung. Ortsvorsteher werden nicht gewählt. Dieser wird von der Partei mit den meisten Stimmen benannt. Der Ortsvorsteher muss nicht im Gemeinderat sein. Er muss nur im Ort wohnen. Es gibt keinen Stellvertreter. Hierfür soll noch eine Lösung gesucht werden. Herr Voigts bedankte sich beim Seniorenbeirat für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Herr Scholz bedankte sich bei Herrn Voigts für die gute Zusammenarbeit. Politik und Verwaltung hätten immer ein offenes Ohr für die Belange der Senioren. Frau Butzkies teilte mit, dass der Ortsvorsteher das Mitglied des Ortes im Seniorenbeirat vorschlägt. Die Wahlperiode des Seniorenbeirates wurde jetzt der Wahlperiode der Kommunalwahl angepasst. Der Seniorenbeirat besteht weiter aus jeweils ein Mitglied aus den Orten und jeweils ein Mitglied des DRK, Kirchengemeinde und Sozialverband. Punkt 6: Bericht des Vorstandes Herr Scholz berichtete, dass zwei überregionale Seniorenbeiratssitzungen stattfinden. Am des Landkreises Rotenburg in Osterholz und am des Landkreises Cuxhaven. Die Seniorenreise nach Bondorf ist sehr positiv verlaufen. Die nächste Reise wird vorbereitet. Durch den Bericht der Presse über das Seniorenschwimmen, sind einige neue Mitschwimmer dazu gekommen. Für Informationen zur Pflege steht der Seniorenstützpunkt zur Verfügung und auch die ambulanten Dienste vor Ort. Die LEB bietet einen kostenpflichtigen Kurs für den Seniorenbegleiter an. Das Seniorenservicebüro des Landkreises Cuxhaven bietet in Verbindung mit der Volkshochschule des Landkreises Cuxhaven kostenlose Kurse an.

4 Herr Scholz zeigt sich erfreut, dass einige Parteien im Wahlkampf Seniorenthemen aufgenommen haben, wies aber darauf hin, dass Wahlversprechen oft nicht eingehalten wurden. Er riet allen Anwesenden ausdrücklich zur Wahl zu gehen. Der Seniorenbeirat setzt sich für eine barrierefreie Gemeinde ein. Die Gemeinde hat sich bereits gut entwickelt, jedoch fehlt in Beverstedt immer noch barrierefreies Wohnen. Durch die Umgehungsstraße ist der LKW-Verkehr in der Logestraße weniger geworden. Der PKW-Verkehr ist jedoch angestiegen. Die Menschen kommen schlecht über die Straße. Er schlug einen zusätzlichen Zebrastreifen vor. Herr Scholz wies daraufhin, dass die Heime in Beverstedt über zu wenig Einzelzimmer verfügen. Er bat die Verwaltung um Unterstützung, ob Abhilfe geschaffen werden kann. Herr Scholz schlug weiterhin vor Hinweisschilder auf Arztpraxen an den Hauptstraßen aufzustellen, so wie in Bokel. Er berichtete weiterhin, dass die Bahnsteige Richtung Bremen und Cuxhaven noch immer nicht seniorengerecht sind. Auch Busse und Geschäfte haben hier noch großen Nachholbedarf. Vor leer stehenden Häusern wachsen häufig die Gehwege zu. Personen mit und auch ohne Rollator müssen auf die Straße ausweichen. Herr Scholz berichtete, das sich Klagen häuften, dass Reisebusse, die ab dem Marktplatz fahren, die Motoren laufen lassen. Dies ist oft morgens oder nachts der Fall. Herr Voigts teilte darauf hin mit, dass Busse generell nicht den Marktplatz benutzen dürfen. Für diese Zwecke wurde der Bussparkplatz an der Schule geschaffen. Oder der Bus muss die Bushaltestelle benutzen. Es sind wohnortnahe Ärzte und Pflegeeinrichtungen notwendig. Es wird befürchtet, dass durch die Einheitsgemeinde die Bürgernähe verloren geht. Der Eingangsbereich der Apotheke in Beverstedt ist barrierefrei umgebaut (siehe Anlage). Punkt 7: Verschiedenes Im Jahr 2012 sind für den Umbau barrierefreier Wohnungen vom Bund vorgesehen. Das Boule-Turnier Ende August war sehr gelungen. Gisela Kaminski aus Stubben hat gewonnen. Herr Scholz dankte der Gemeinde für die Preise. Die Weihnachtsfeier der Schwimmsenioren findet am bei Suhr in Wellen statt. Frau Hogrewe berichtet von dem Fall aus der letzten Sitzung. Die Pflegeversicherung hatte Leistungen abgelehnt. Die Hilfebedürftige hat keine Reha aufgrund ihrer Verletzung erhalten und wurde in einem Pflegeheim untergebracht. Die Pflegeversicherung übernahm die Kosten. Es sollte für 6 Monate Pflegegeld gezahlt werden. Die Sachbearbeiterin hat aufgrund dieser Entscheidung eine Abmahnung erhalten und die Zahlung des Pflegegeldes wurde abgelehnt. Es wurde nur für 3 Wochen die Kurzzeitpflege übernommen. Für Zuhause gibt es die Möglichkeit eine Haushaltshilfe zu beantragen. Herr Scholz erwähnte, dass der Antrag über den Landkreis an das Land gestellt werden soll, das die Kosten für die 6 Monate übernommen werden. Es wurde

5 vorgeschlagen, dass in der nächsten Sitzung von Frau Elzer ein Vortrag zu diesem Thema gehalten wird. Frau Butzkies berichtete, dass der Planungskreis für die Gesundheitswoche begonnen hat. Frau Elzer sollte dann auch die Möglichkeit haben, dort zu referieren. Frau Binkowski und Frau van Hall sind ebenfalls beteiligt. Frau Wendte berichtete, dass der Seniorenkreis aus Appeln ein Fest im Dorphuus veranstalten wollte. Den Kuchen würden sie selber mitbringen. Dieses wurde abgelehnt, den Kuchen müssten sie von einer Gaststätte abnehmen. Frau Rademann vom Seniorenkreis Lunestedt berichtete, dass sie ebenfalls ins Dorphuus wollte, und auch eine Ablehnung erhalten habe. Dieses sei ein Unding. Herr Voigts kündigte Gespräche an, um dieses zu klären. Herr Dienst gab die Anregung für die Vorträge auf der Gesundheitswoche auch die AOK, Ärzte und Pflegeversicherung einzuladen. Für den vorgebrachten Fall empfiehlt er eine Veröffentlichung, um auf die Gesetzeslücke aufmerksam zu machen. Hausärzte können 4 6 Wochen häusliche Pflege verordnen. Punkt 8: Nächste Sitzung, Ort und Termin Die nächste Sitzung findet am in Stubben statt. Herr Scholz bedankte für die gute Bewirtung. Er bedankte sich bei der Politik, der Verwaltung und den Mitgliedern des Seniorenbeirates für die gute Arbeit und wünschte allen einen guten Heimweg. Scholz Vorsitzender Brunne Protokollführerin

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