Rechts- und Verwaltungsvorschriften zum Feuerwehrwesen in Schleswig-Holstein

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1 Rechts- und Verwaltungsvorschriften zum Feuerwehrwesen in Schleswig-Holstein Stand: 2. Januar 2018 zusammengestellt von Karl-Heinz Mücke, Ehrenwehrführer der Gemeinde Kronshagen Erläuterungen - Seit 2003 sind viele Vorschriften auf fünf Jahre befristet; die Geltungsdauer muss jeweils verlängert werden. Die Befristungen sind nicht berücksichtigt, nur das Außerkrafttreten. - Neufassung = weitere Änderungen s. dort - gegenstandslos = Vorschrift wurde formal nicht außer Kraft gesetzt - außer Kraft = i.d.r. Datum der Folgevorschrift Fundstellen: AAz Amtsbl BGBl GVOBl Mü Amtsblatt Schleswig-Holstein Amtlicher Anzeiger Amtsblatt Schleswig-Holstein Bundesgesetzblatt Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein Mücke, Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein, Kommentar, Loseblattwerk, Wiesbaden

2 Jahr Datum Bezeichnung Fundstelle Ausnahmen von den Bau- und Betriebsvorschriften für Feuerwehrfahrzeuge; hier: Farbgebung Leuchtrot nach RAL gegenstandslos Prüfungsbestimmungen für Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein ( S. 1084) Förderung des Feuerwehrwesens; hier: Abbau von Standards bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen ( S. 768) ( S. 1003) Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen im nicht gewerblichen Bereich (Seveso-II-Umsetzungsgesetz) ( S. 2) Gesetz über den Katastrophenschutz in Schleswig- Holstein (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG) Neufassung ( S. 12) ( S. 206) Gliederung und Ausrüstung der Feuerwehren; Löschzug- Gefahrgut ( S. 914) Richtlinien über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren (Entschädigungsrichtlinien EntschRichtl-fF) ( S. 290) S. 143 S. 464 S. 668 S. 587 S. 664 S. 204 S. 212

3 Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Schleswig-Holstein (APOFeu) ( S. 119) ( S. 555) ( S. 729) Erlass über die Stiftung des Flut-Ehrenzeichens 2002 des Landes Schleswig-Holstein gegenstandslos: ( S. 1197) Gesetz zu der Vereinbarung über die Errichtung des Havariekommandos und der Vereinbarung über die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen zwischen dem Bund und den Küstenländern in Kraft: - Bek. v ( S. 238) Richtlinien zur Förderung des Feuerwehrwesens ( S. 1003) Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren (Entschädigungsrichtlinien EntschRichtl-fF) ( S. 328) ( S. 115) Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen (Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren EntschVOfF) ( S. 251) ( S. 133) S. 656 S. 744 S. 245 S. 74 S. 290, ber. S. 376 S Reduzierung von Vorschriften (Befristung) S. 677

4 Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 (FwDV 100), Dienstvorschrift (DV 100) Führung und Leitung im Einsatz Führungssystem Richtlinien zur Förderung des Feuerwehrwesens ( 31 FAG) ( S. 454) ( S. 650) ( 2008 S Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Katastrophenschutzes ( S. 1148) ( S. 1211) Schulordnung für die Landesfeuerwehrschule Schleswig- Holstein ( S. 1041) ( S. 251) Anerkennung der Ausbildung von Mitgliedern der Jugendabteilungen in den Freiwilligen Feuerwehren und Anrechnung auf die Ausbildung zum Truppmann Landesverordnung zur Vereinigung der Feuerwehr- Unfallkasse Nord mit der Feuerwehr-Unfallkasse Hamburg zur Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord (- HFUNVO -) Bestimmungen für Frequenzzuteilungen zur Nutzung für das Betreiben von digitalen Funkanlagen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Frequenzbereich MHz sowie MHz (Funkrichtlinie Digitalfunk BOS) S. 822 S BGBl. S. 630 S. 834 S n.v., Mü Anh. 11b S. 113 GMBl Satzung der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord S Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren S. 115

5 (Entschädigungsrichtlinie EntschRichtl-fF) ( S. 690) ( S. 152) ( 2012 S. 1245) Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen (Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren EntschVOfF) ( S. 325) ( S. 93) ( S ( S. 753) Einführung der Gliederung für Feuerwehrbereitschaften n.v Landesverordnung über die Bestimmung von Vollzugsbeamtengruppen nach 252 Abs. 3 des Landesverwaltungsgesetzes ( S. 548) ( 2015 S. 37) Dienstkleidungsvorschrift für die Feuerwehren im Lande Schleswig-Holstein ( S. 1041) Landesverordnung über die Brandverhütungsschau (Brandverhütungsschauverordnung BVSVO) ( S. 444) S. 133 Mü Anh. 11c S. 267 S. 840) S. 242

6 Mustersatzungen für einen Kreis- und einen Stadtfeuerwehrverband und für freiwillige Feuerwehren ( S. 191) ( S. 1056) ( S. 1332) Verzeichnis einheitlicher Schadenarten für die Alarmierung des Brand-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstes Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein (Allgemeine Laufbahnverordnung ALVO) ( S. 424) S. 139 n.v. S Jugendliche im Feuerwehreinsatz n.v., Mü Anh. 11d 7.7. Organisation und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Werkfeuerwehren sowie die Laufbahnen und die Ausbildung ihrer Mitglieder (Organisationserlass Feuerwehren OrgFw) 7.7. Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Werkfeuerwehrmann/Werkfeuerwehrfrau Dienstkleidungsvorschrift für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Schleswig-Holstein in der Feuerwehraufsicht und an der Landesfeuerwehrschule Landesverordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste ( S. 260) Fahrberechtigungszuständigkeitsgesetz (FZG) ( S. 252) S. 700 BGBl. S S. 248 S. 446 S. 501

7 30.8. Verwaltungsvorschrift über die Löschwasserversorgung Gliederung und Ausrüstung der Feuerwehren; Löschzug- Gefahrgut Landesverordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung der Fachrichtung Feuerwehr im Lande Schleswig-Holstein (LAPOFeu) ( S. 380) Richtlinien zur Förderung des Feuerwehrwesens ( 31 FAG) Schulordnung für die Landesfeuerwehrschule Schleswig- Holstein ( 2012 S. 1830) Landesverordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen an ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes Fahrberechtigungsverordnung (FahrbVO) Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Werkfeuerwehr (APV-WFeu) Anerkennung von Anteilen der Truppmannausbildung Teil II für die Mitglieder in Jugend- und Einsatzabteilungen der Feuerwehren im Alter von 16 bis 18 Jahren Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern (RettSan- APVO) Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) - nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr (n.v.) Stiftung des Flut-Ehrenzeichens 2013 des Landes Schleswig-Holstein gegenstandslos: ( S. 1197) S. 648 S. 914 S. 729 S. 1164) S. 251 S. 260 n.v. Mü n.v. Mü Anh. 11e S. 289 n. v. S. 777

8 Landesverordnung zur Durchführung des Rettungsdienstgesetzes (DVO-RDG) Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) - nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Katastrophenschutzes Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (Finanzausgleichsgesetz FAG) Gesetz zur institutionellen Förderung des Landesfeuerwehrverbandes Auszeichnungen des Landes Schleswig-Holstein ( S. 1278) ( S. 1197) Mustersatzungen für einen Kreis- und einen Stadtfeuerwehrverband für freiwillige Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren Mustersatzung für Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Gemeinde- und Ortsfeuerwehren Schulordnung für die Landesfeuerwehrschule Schleswig- Holstein S. 418 n. v. S. 851 S. 473 S. 493 S S S. 895 S. 1830

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