Weiterbildung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gfab)

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1 Weiterbildung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gfab) Landesverband Rheinland-Pfalz der Lebenshilfe Fort- und Weiterbildung Drechslerweg Mainz

2 Weiterbildung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung 2 Ihre Ansprechpartnerinnen zu diesem Qualifizierungsangebot im Bereich Fort- und Weiterbildung beim Landesverband Rheinland-Pfalz Bereich Fort- und Weiterbildung Ina Böhmer Telefon Durchwahl: -16 Bereich gfab, werkstattbezogene Seminare Stana Grbec Telefon Durchwahl: -15 Seminarorganisation und verwaltung Sandra Kunart Telefon Durchwahl: -36 Unsere Anschrift Landesverband Rheinland-Pfalz der Lebenshilfe e.v. Bereich Fort- und Weiterbildung Drechslerweg Mainz Zentrales Telefon / Telefax / Internet info@lebenshilfe-rlp.de

3 Weiterbildung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung 3 Zielsetzung Der Landesverband Rheinland-Pfalz der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.v. führt bereits seit vielen Jahren erfolgreich Seminare und Lehrgänge für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Einrichtungen der Behindertenhilfe durch. Dazu gehört auch die seit mehr als zwanzig Jahren die Sonderpädagogische Zusatzqualifikation für Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Seit 2002 konnten über 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer den anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen beim Landesverband der Lebenshilfe RLP erwerben. Seit 2017 führen wir den Fortbildungslehrgang geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung nach der neuen bundesweiten Prüfungsverordnung vom 13. Dezember 2016 durch. In der Lehrgangsgestaltung orientieren wir uns dabei an den neugefassten Handlungsbereichen der neuen Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung. Der Gesamtumfang beträgt 800 Unterrichtsstunden, die sich aus ca. 650 Stunden Theorieanteilen und ca. 150 Stunden Praxisanteilen inkl. der Prüfungsvorbereitung zusammensetzen. Der Lehrgang entspricht den Anforderungen zur Erlangung der Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation nach 9 Abs. 3, Satz 2 der Werkstättenverordnung. Ziel dieser Fortbildung ist es, den Fachkräften zur Arbeits- und Berufsförderung sowohl theoretisches Grundwissen als auch praktische Handlungskompetenz zu vermitteln, um dem Auftrag als Einrichtung der beruflichen und sozialen Rehabilitation entsprechen zu können, insbesondere in einer WfbM und in anderen Bereichen der Arbeits- und Berufsförderung. Durch die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit soll die geprüfte Fachkraft in die Lage versetzt werden, personenzentrierte berufliche Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen sowie arbeitsbegleitende Maßnahmen durchzuführen, um ihnen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Deshalb vermittelt diese Fortbildung sowohl Fach- und Methodenkenntnisse als auch die dafür notwendige Stärkung sozialer und persönlicher Kompetenzen der Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung.

4 Weiterbildung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung 4 Inhaltliche und methodische Gestaltung der Weiterbildung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung Modulares Kurssystem Erfahrungsgemäß kommen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowohl aus Werkstätten für psychisch behinderte Menschen als auch aus Werkstätten für geistig behinderte Menschen oder aus anderen Bereichen der Arbeits- und Berufsförderung. Wir bieten für die genannten Praxisfelder gleiche (ca. 80 % des Curriculums) und spezifische, handlungsfeldorientierte (ca. 20 % des Curriculums) Schwerpunktthemen an. Methodisch ist es uns ein besonderes Anliegen die theoretischen Inputs immer wieder mit der Alltagspraxis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu verknüpfen. Themenorientierung Die Inhalte des Lehrgangs werden nicht als Unterrichtsfächer voneinander isoliert unterrichtet, sondern in Themenblöcke eingebunden, welche Inhalte einer oder mehrerer Kurswochen sind. Erwachsenengerechtes Lernen Die methodische Gestaltung der Seminareinheiten orientiert sich an den zeitgemäßen Prinzipien der Erwachsenenbildung. Selbstgesteuertes Lernen und Teilnehmerorientierung stehen zur Sicherung des Praxistransfers im Mittelpunkt. Die Methodenauswahl (z.b. visualisierte Theorieinputs und Praxisreflexion, Gruppen- und Einzelarbeit, praktische Übungen, Plenumsarbeit, Fallarbeit, Referate und Präsentationen, Anfertigen von Projektarbeiten, Diskussion, usw.) und der Methodenwechsel sind den jeweiligen Interessen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer angepasst. Praxisbezug Im Lehrgangsverlauf werden verschiedene Projektaufgaben und praktische Übungen erarbeitet. Dabei wird konkreter Bezug zur eigenen Arbeit hergestellt. Moderierte Lerngruppen und regionale Arbeitsgruppen sollen dazu dienen, Lösungsmöglichkeiten auf individuelle Fragestellungen zu erarbeiten. Der kollegiale Austausch und die Reflexion des eigenen Handelns fördern somit selbstaktivierendes Lernen und ermöglichen zudem einen Praxistransfer. Folgende Projekte und praktische Übungen werden im Verlauf des Lehrgangs u. a. durchgeführt: Sozialanamnese/Lebenswelten Kompetenzen analysieren in der Beruflichen Bildung Berufliche Bildung/Planung und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen Abschließende Projektarbeit Exkursionen in Einrichtungen der Behindertenhilfe und in Betrieben, die Teilhabe am Arbeitsleben anbieten sowie regelmäßiger kollegialer Austausch ermöglichen darüber hinaus den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Einblicke in unterschiedliche Praxisfelder. Mentorensystem Unsere Lehrgangskonzeption sieht die Begleitung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch Mentorinnen und Mentoren aus ihren jeweiligen Einrichtungen vor. Mentorinnen und Mentoren in den Werkstätten sollen die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgansteilnehmer bei der Übertragung des Lernstoffes in die Praxis unterstützen, damit so das erworbene theoretische Wissen reflektiert und erprobt werden kann. Zu den konkreten Aufgaben der Mentorinnen und Mentoren zählt z.b. die fachliche und kollegiale Begleitung bei der Durchführung der Praxisprojekte.

5 Weiterbildung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung 5 Übersicht über das Lehrgangsprogramm in thematischen Blöcken I. Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten Wahrnehmung und Diagnose von Behinderungen und psychischen Erkrankungen Grundlagen geistiger Behinderung Behinderungs- und Krankheitsbilder Grundlagen für den Umgang mit (psychischen) Beeinträchtigungen Alter und Behinderung Förderkonzepte und Förderplanung in der WfbM Diagnostische Verfahren im Überblick Teilhabeplanung Kompetenzanalyse Einführung in die ICF (deutsch: Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) Beobachten, Beurteilen, Einschätzen Personenzentrierte Angebote Praktische Übungen: Erhebung von Förderzielen, Eingliederungsplanung Integrationsmanagement Übergänge des behinderten Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Formen der Beschäftigung Rechtliche Grundlagen Arbeitsplatzakquise und Qualifizierungen II. Berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten Entstehung von und Umgang mit Behinderung(en) und psychischen Störungen Behinderungsformen und Möglichkeiten der Förderung und Betreuung Umgang im Arbeitsalltag Herausforderungen im Arbeitsalltag annehmen und lösen Doppeldiagnose psychische Erkrankungen bei Menschen mit geistiger Behinderung Umgang mit aggressiven und herausfordernden Verhaltensweisen Nähe und Distanz in der Arbeit mit behinderten Menschen Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf/arbeitsweltbezogene Maßnahmen Sozialanamnese und Lebenswelten Bedeutung der Arbeit (für behinderte/psychisch erkrankte Menschen) Besuche in Einrichtungen und Betrieben, die Teilhabe am Arbeitsleben anbieten Sozialraumorientierung und Inklusion Berufliche Bildung, persönlichkeitsfördernde und arbeitsbegleitende Maßnahmen Planung, Durchführung und Auswertung von Maßnahmen der Beruflichen Bildung, persönlichkeitsförderlicher beruflicher Begleitmaßnahmen unter Berücksichtigung des individuellen Potentials und der Wünsche des behinderten Menschen Psychomotorische Angebote Qualitätssicherung in der Behindertenarbeit Eingliederungs- und Betreuungsqualität Produkt- und Dienstleistungsqualität Bildungs- und Qualifizierungsmanagement

6 Weiterbildung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung 6 Förderung und Arbeit, Praktische Übungen Kompetenzen analysieren in der Beruflichen Bildung Berufliche Bildung Qualifikationsanforderungen und Fördermöglichkeiten in der Arbeit Überblick in das Arbeitspädagogische BildungsSystem (ABS) nach Prof. Dr. Gerd Grampp in Theorie und Praxis Planung, Durchführung und Auswertung von persönlichkeitsförderlichen beruflichen Bildungsmaßnahmen Projektarbeit für die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen Methodik und Didaktik in der Beruflichen Bildung Leichte Sprache Tipps für Moderatoren arbeitsbezogener Gruppen Rechtliche Grundlagen, insbesondere rechtliche Rahmenbedingungen der Werkstätten für behinderte Menschen Historische Entwicklung der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen Geschichte der Behindertenhilfe und Psychiatrie Gesetzliche Grundlagen der beruflichen und sozialen Rehabilitation, Bundesteilhabegesetz Aufbau, Struktur und Finanzierung der Eingliederungshilfe (allgemein und im besonderem der WfbM) III. Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten Arbeitsgestaltung und Ergonomie Ergonomische Grundlagen/Arbeitsplatzgestaltung Kriterien für die Beurteilung von Arbeitsplätzen Gestalten individueller lern- und persönlichkeitsförderlicher Arbeitsplätze Arbeitssicherheit, Unfallschutz und Umweltschutz Besuche in WfbM Arbeitsvorbereitung Möglichkeiten und Grenzen neuer Technologien Qualitätsmanagement Übergänge des behinderten Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Lernen und Arbeiten Lernen in Gruppen Gruppendynamische Prozesse Moderatorentraining/Präsentationstechniken Methodik und Didaktik der Wissensvermittlung Leichte Sprache Rechtliche Grundlagen, insbesondere rechtliche Rahmenbedingungen der Werkstätten für behinderte Menschen Persönliches Budget und dessen Auswirkungen auf die Organisation und Finanzierung von Einrichtungen Erlös-Situation und Entgeltregelung

7 Weiterbildung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung 7 IV. Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten Gesprächsführung und Kommunikation Gesprächsführung mit geistig behinderten bzw. psychisch erkrankten Menschen Regeln und Wirkung offener Kommunikation Verbale und nonverbale Kommunikation Konflikte am Arbeitsplatz und Lösungsmöglichkeiten Leiten und Führen durch die Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung Krisenintervention im Umgang mit schwierigen Situationen am Arbeitsplatz Unterstützte Kommunikation Das Berufs- und Selbstverständnis als Fachkraft Selbstreflektion Kommunikation und Kooperation mit internen und externen Beteiligten des Teilhabeprozesses unter Berücksichtigung der Selbstbestimmung des behinderten Menschen Kommunikation-Konfliktbewältigung-Kooperation - KuKuK Netzwerkarbeit Betreuungsrecht

8 Weiterbildung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung 8 Organisation Der Lehrgang beginnt am 02. September 2019 und endet im Sommer Die 800 Unterrichtsstunden verteilen sich auf insgesamt 18 Kurswochen (Präsenzpflicht) und zehn selbstorganisierten Studientage zur Bearbeitung der jeweiligen Praxisprojekte. Veranstaltungsort ist Mainz. Termine der Wochenblöcke 1. Kurswoche: Kurswoche: Kurswoche: Kurswoche: Kurswoche: Kurswoche: Kurswoche: Kurswoche: Kurswoche: Kurswoche: Kurswoche: Kurswoche: Kurswoche: Kurswoche: Kurswoche: Kurswoche: Kurswoche: Kurswoche: (4 Tage)

9 Weiterbildung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung 9 Lehrgangsleitung Die Lehrgangsleitung hat Stana Grbec, Dipl. Sozialarbeiterin Lebenshilfe Tel / Bei Rückfragen vor oder während des Lehrgangs steht Ihnen Frau Grbec als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Teilnahmevoraussetzungen Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und zweijährige Berufspraxis Abgeschlossenes Hochschulstudium und zweijährige Berufspraxis oder mindestens sechsjährige Berufspraxis, Bescheinigung des Arbeitgebers über die Gewährung der notwendigen Dienstbefreiung zur Teilnahme am Lehrgang. Kosten/Zahlungsbedingungen Die Lehrgangskosten betragen 272,- pro Kurswoche. Die Fahrtkosten zu den Exkursionen sind in den Kursgebühren nicht enthalten. Die Teilnahmegebühr beträgt insgesamt 4.896,-. Ratenzahlungen sind zu folgenden Terminen zu leisten: 1. Rate 1.224,-- zum Rate 1.224,-- zum Rate 1.224,-- zum Rate 1.224,-- zum Bankverbindung: Sparkasse Mainz IBAN DE BIC MALADE51MNZ Abschluss und Zertifikat Im Verlauf des Lehrgangs werden verschiedene Praxisprojekte (z.b. schriftliche Ausarbeitungen zu den Praxisprojekten, Präsentationen und Referate, praktische Übungen, usw.) erarbeitet. Die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung umfasst eine schriftliche Prüfungsaufgabe, eine Projektarbeit und eine Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch. Über den erfolgreichen Abschluss der Prüfungen erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Zeugnis vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Mit dem Bestehen der Prüfung wird die Ausbildereignung im Sinne 30 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes erworben. Ein Abschlusszertifikat über die Teilnahme und die erbrachten Praxisprojekte erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom Landesverband der Lebenshilfe.

10 Weiterbildung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung 10 Fehlzeiten Bei Fehlzeiten wegen Krankheit sind die Lehrgangsleitung und der Arbeitgeber zu informieren. Fehlzeiten (über 10 %) müssen nachgeholt oder über eine andere Form des Leistungsnachweises ausgeglichen werden. Anmeldeunterlagen Die schriftliche Anmeldung sollte sofort erfolgen. Eine verbindliche Aufnahme erfolgt nach der Anmeldung (Datum des Posteingangsstempels). Spätere Anmeldungen können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Die Teilnehmerzahl ist auf 22 Personen begrenzt. Neben dem beiliegenden Anmeldeformular sind zusätzlich einzureichen: Aktueller Lebenslauf mit Angaben über Bildungsweg und beruflichen Werdegang, mit Datum und Unterschrift Lichtbild Bescheinigung der Dienststelle über die Gewährung der notwendigen Dienstbefreiung zur Teilnahme am Lehrgang (siehe Vordruck) Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsausbildung bzw. Gesellen- oder Meisterbrief oder die Kopie des Hochschulstudiums Nennung einer Mentorin bzw. eines Mentors (siehe Vordruck) Mentorensystem Mit der Anmeldung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt die verbindliche Nennung einer Mentorin bzw. eines Mentors. Die Kursleitung des Sonderpädagogischen Lehrgangs arbeitet mit den Mentorinnen und Mentoren in Mentorenkonferenzen zusammen. Inhalte, Gestaltung und Arbeitsaufwand der Mentorentätigkeit werden zwischen der Kursleitung und den Werkstätten abgestimmt. Für die Dauer des Lehrgangs sollten die Mentorinnen und Mentoren sowie die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer verbindliche und regelmäßige Gesprächstermine vereinbaren, um anstehende Themen, Praxisprojekte und Aufgaben zu besprechen. Im Sinne einer möglichst effektiven Arbeit sollen die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer an der Auswahl der Mentorinnen und Mentoren und der Gestaltung der gemeinsamen Arbeit beteiligt werden. Empfehlenswert ist es, wenn Werkstätten und andere Bereiche der Arbeits- und Berufsförderung, die über mehrere Jahre bzw. Lehrgänge Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation des Landesverbandes entsenden, eine Mentorin bzw. einen Mentor benennen, die oder der diese Aufgaben auch über mehrere Lehrgänge wahrnehmen kann und in der Werkstatt gruppenübergreifende Aufgaben wahrnimmt (z.b. Abteilungsleiterin bzw. Abteilungsleiter, Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter des sozialen Dienstes oder Fortbildungsbeauftragte). Es hat sich inzwischen gezeigt, dass gerade in der Begleitung der Praxisprojekte, die Erfahrungen der Vorjahre genutzt werden können.

11 Weiterbildung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung 11 Rücktrittsbedingungen Ein Rücktritt ist bei persönlicher schriftlicher Benachrichtigung des Landesverbandes durch die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Zusage möglich. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird auf jeden Fall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,-- fällig. Bei Rücktritt später als 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn werden 50 Prozent der 1. Rate fällig, 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 75 Prozent, bei Nichtteilnahme ohne rechtzeitige schriftliche Rücktrittserklärung 100 Prozent der ersten Teilnahmerate. Bei Kündigung nach Beginn der Weiterbildung werden 100% des Teilnahmebeitrages in Rechnung gestellt. Es werden keine geleisteten Lehrgangsgebühren zurückerstattet. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt vorbehalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zusage zu den Veranstaltungen personengebunden und nicht übertragbar ist. Bei Absagen der Veranstaltungen aus Gründen, die vom Veranstalter nicht zu vertreten bzw. zu verantworten sind, haftet der Veranstaltungsträger nicht.

12 Weiterbildung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung 12 Weiterbildung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gfab) Anmeldung Hiermit melde ich mich verbindlich zur Weiterbildung an: Name, Vorname geb.am: in: Wohnort: Straße: Telefon: Mail: Bisherige Berufsausbildung(en): Hauptberufliche Tätigkeit während der Weiterbildung und Einsatzbereich: bei (Anstellungsträger, Dienststelle, Anschrift, Telefon, ): Mit den in der Ausschreibung aufgeführten Bedingungen bin ich einverstanden. Rechnungsstellung (Zutreffendes bitte ankreuzen) Gesamtrechnung Ratenzahlung an mich als Privatperson an den Träger/die Einrichtung Ort, Datum Unterschrift Anschrift der Einrichtung

13 Weiterbildung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung 13 An den Landesverband Rheinland-Pfalz der Lebenshilfe e.v. Drechslerweg Mainz Weiterbildung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gfab) Dienstbefreiung für (Name und Anschrift des Teilnehmers) Als Träger Bezeichnung der Einrichtung) in dem o. g. Kursteilnehmer/in seit (bitte Monat und Jahr angeben) hauptberuflich beschäftigt ist, erklären wir uns bereit Herrn/Frau für die Teilnahme an der Lehrgangsveranstaltung im Rahmen der oben genannten Weiterbildung Dienstbefreiung zu gewähren. Benennung einer Mentorin/eines Mentors Für o. a. Lehrgangsteilnehmer/in benennen wir Herrn/Frau Name, Vorname Funktion in der Einrichtung als Mentor/in. Datum Stempel/Unterschrift

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