I N F O R M A T I O N
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- Annegret Schumacher
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1 I N F O R M A T I O N zur mit Landesrat Rudi Anschober 20. März 2012 zum Thema "Pestizide in Oberösterreichs Trinkwasser: Bodenschutzgesetz bringt Lösungen einige Verursacher bleiben unbehelligt"
2 LR Rudi Anschober Seite 2 Pestizide in Oberösterreichs Trinkwasser: Bodenschutzgesetz bringt Lösungen einige Verursacher bleiben unbehelligt Sauberes Trinkwasser ist das Lebensmittel Nummer eins und daher stehen die Sicherung und der Schutz vor Verunreinigungen an oberster Stelle. Gerade das Thema Pestizide im Trinkwasser hat in den letzten Jahren ein erhebliches öffentliches Interesse geweckt. Zu Recht denn auch in Oberösterreich liegen in einigen Regionen deutliche Belastungen des Grundwassers z.b. mit Bentazon oder Atrazin vor. Neben der vom Umwelt- und Agrarressort initiierten 10-Punkte- Pestizidstrategie erhält der Grundwasserschutz weitere Rückendeckung durch die Novellierung des Oberösterreichischen Bodenschutzgesetzes. Umwelt-Landesrat Rudi Anschober: "Das Engagement für sauberes Trinkwasser ist eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen. Das Trinkwasser hat ein Gedächtnis wie ein Elefant. Sind erst einmal Schadstoffe ins Grundwasser gelangt, sind sie über lange Zeit nicht mehr herauszukriegen. Welche Auswirkungen ein sorgloser Umgang mit Pestiziden haben kann, führt uns das Beispiel Enns eindrücklich vor Augen, wo eine Stadt auf Grund von Bentazonverunreinigungen gezwungen war, die eigene Trinkwasserversorgung quasi stillzulegen und Wasser über eine Versorgungsleitung aus Linz zu beziehen. Zum Glück hat sich die Situation inzwischen entspannt, so dass in Enns wieder Teile der eigenen Wasserversorgung genutzt werden können, aber mit den Folgen werden wir noch Jahrzehnte leben müssen."
3 LR Rudi Anschober Seite 3 Belastung mit Pestiziden in einigen Regionen Enns ist leider kein Einzelfall. Es gibt aktuell einige Regionen mit deutlicher Pestizidbelastung. Etwa durch Bentazon oder Atrazin. Messdaten 2011: TWG Trinkwassergrenzwert 0,1 g/ l BG Bestimmungsgrenze Bentazon 279 Messstellen davon 6,1% >TWG --> 17 Messstellen 4,3% zwischen BG und TWG 89,6% < BG Atrazin 280 Messstellen davon 0,7% > TWG --> 2 Messstellen 35% zwischen BG und TWG 64,3% <BG Dezentrale Trinkwasserversorgung braucht flächendeckenden Grundwasserschutz Oberösterreich hat sich mit der Zukunftsstrategie Trinkwasser für den Kurs einer dezentralen Trinkwasserversorgung entschieden: Hunderte Wassergenossenschaften und Gemeindeanlagen sowie einige wenige große Zentralprojekte sorgen für eine äußerst dezentrale Versorgungsstruktur. Dies schafft Wasserschutz auf vielfache Weise: Niemand will bewusst die eigene Wasserversorgung gefährden, Voraussetzung ist ein flächendeckender Grundwasserschutz.
4 LR Rudi Anschober Seite 4 Pestizidstrategie Die Eckpfeiler für gesundes Grundwasser sind: 1. Gleichartige Behandlung von Pflanzenschutzmitteln und deren Abbauprodukten (Metaboliten) nach deren Relevanz 2. Aktive Vermeidungs- und Minimierungsstrategie im Zusammenwirken von rechtlichen Grundlagen, Förderungen, gezielter Beratung und Kooperationen mit dem Handel und den Pestizidherstellern Um diese Ziele möglichst rasch und effektiv zu erreichen, wurde vom Land Oberösterreich in enger Kooperation mit der Landwirtschaftskammer ein 10-Punkte-Programm ausgearbeitet: Oö. Pestizidstrategie 10 Punkte-Programm Freiwillige Reduktion des Pflanzenschutzmittel (PSM)-Einsatzes (Kooperation Land LWK Landwirte Handel) Minimierung des Bentazoneinsatzes in OÖ durch Alternativstrategien beim Sojaanbau Verzicht auf Bentazon in Trinkwasserschutz- und Schongebieten Genereller Verzicht auf Bentazon ab 2015 Genereller Verzicht auf Chloridazon in OÖ Beratungsinitiative Gewässerschonender Pflanzenschutz (LWK/BBK, Oö. Wasserschutzberatung, Oö. Bodenschutzberatung, Handel, Maschinenring) Anwendungsverbot der jeweiligen problematischen PSM im Einzugsgebiet belasteter Wasserversorgungsanlagen (Schutz-/Schongebiete) Prüfen der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht des PSM-Einsatzes Chloridazon Allfällige Prüfung weiterer Stoffe in Abhängigkeit der Ergebnisse des Grundwasserund Trinkwassermonitorings Aktionsplan über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden Verbot der jeweiligen PSM in belasteten Gebieten Überprüfung / Aufhebung der Zulassung von PSM (BMLFUW/AGES)
5 LR Rudi Anschober Seite 5 Bewertung der Grundwassergefährdung aller in Österreich zugelassenen PSM und deren Metaboliten (laufendes Projekt GeoPEARL der AGES im Auftrag BMLFUW / Länder) Verbot von PSM mit hoher Grundwassergefährdung im künftigen ÖPUL Schwerpunktaktionen Gewässeraufsicht Landwirtschaft PSM- und Metaboliten-Monitoring im Grund- und Trinkwasser Biosoja-Offensive Oö. Bodenschutzgesetznovelle 2012 drei große Würfe Oberösterreich besitzt schon seit 1991 ein umfassendes Bodenschutzgesetz, in dem bereits die Grundlagen für ein hohes Schutzniveau für die Belange der Umwelt und die Verbraucherinteressen im Hinblick auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln festgelegt sind. Dieses Gesetz durchläuft nun einige Anpassungsschritte, die u.a. den Vorgaben der EU geschuldet sind, aber auch den Grundwasserschutz als Eigeninterresse weiter in den Fokus rücken. "Wesentlicher Bestandteil der Bodenschutzgesetznovelle ist der sachgemäße Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Mit dem neuen Gesetz müssen nun die gewerblichen Anwender endlich umfassende Schulungen für einen sicheren Umgang mit Pestiziden absolvieren, die den Anwendern für die Zukunft helfen werden, Pestizide möglichst fachgerecht und schonend einzusetzen, erklärt Umwelt-Landesrat Rudi Anschober 1. Aktionsplan zur Förderung des biologischen Landbaus Die Landesregierung wird dazu verpflichtet, einen Aktionsplan über die nachhaltige Verwendung und Vermeidung von Pflanzenschutzmitteln zu erlassen. Der Aktionsplan sieht dabei als wesentliche Maßnahme die Förderung alternativer Anbaumethoden vor, so zum Beispiel mechanische Unkrautbekämpfung, den Einsatz von Nützlingen und die Beschränkung des Pestizideinsatzes in gefährdeten Regionen.
6 LR Rudi Anschober Seite 6 2. Sachkundenachweis Eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2009 sieht vor, dass Pflanzenschutzmittel, die für die berufliche Verwendung zugelassen sind, nur an Personen verkauft werden dürfen, die im Besitz einer Bescheinigung (Sachkundenachweis) sind. Auf Bundesebene bereits seit in Kraft ist 1 Abs. 4 der Pflanzenschutzmittelverordnung 2011: "Vertreiber, die Pflanzenschutzmittel für den Haus und Kleingartenbereich verkaufen, haben den Kunden Informationen im Sinne des Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 2009/128/EG über die Risiken der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, insbesondere über die Gefahren, die Exposition, die sachgemäße Lagerung, Handhabung, Anwendung und sichere Entsorgung sowie Alternativen mit geringem Risiko, zur Verfügung stellen müssen. Die Zulassungs- und Genehmigungsinhaber von Pflanzenschutzmitteln haben den Vertreibern die entsprechenden Informationen zur Verfügung zu stellen." Die Oö. Bodenschutzgesetznovelle 2012 knüpft an die bisher bereits bestehenden Regelungen im Oö. Bodenschutzgesetz 1991 an. Es sollen auch weiterhin Sachkundenachweise für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln erforderlich sein, und zwar über die vom EU-Recht vorgesehenen beruflichen Verwender hinausgehend. Bei der Verwendung im Haushalt (z.b. für die Bekämpfung von Pflanzen in der gepflasterten Einfahrt) ist eine Ausnahme vom erforderlichen Sachkundenachweis vorgesehen. Alle gewerblichen Pestizid-Anwender in OÖ müssen also einen Sachkundenachweis vorweisen. Sie müssen eine Schulung absolvieren über Verwendung, Menge, den sorgsamen Umgang und Reinigung der Endgeräte. Für den Sachkundenachweis sind kontinuierliche Nachschulungen nötig, damit die Anwender immer auf dem neusten Stand der Technik bleiben. LR Anschober: "Ich sehe hier einen großen Fortschritt, da hiermit unsere teilweise schon sehr verantwortungsvoll arbeitenden Landwirtinnen und Landwirte zusätzlich in die Pflicht genommen werden, sich mit dem Thema Pestizide und deren Anwendung auseinanderzusetzen. Sehr freue ich mich darüber, dass endlich auch per Gesetz Methoden der Biolandwirtschaft als zielführende Alternative zum Einsatz von Chemikalien definiert werden".
7 LR Rudi Anschober Seite 7 3. Verordnungsermächtigung für Sonderzonen Die Sonderzone Enns war der Start und die Novelle des Oö. Bodeschutzgesetzes schafft nun endlich einen einheitlichen Rahmen, der es der Landesregierung ermöglicht, nötigenfalls in sensiblen Bereichen (Pestizidvorbelastung, hohe Durchlässigkeit des Bodens) Verordnungen zum Schutz des Grundwassers zu erlassen. "Enns hat es uns gezeigt, auch bei verantwortlichem Umgang mit Pestiziden reicht ein Verursacher, und schon haben wir ein Riesenproblem. Daher brauchen wir über die Selbstverantwortung der Landwirtschaft hinaus einen Rahmen, der uns den Schutz von sensiblen Bereichen ermöglicht - und das schafft die Bodenschutzgesetznovelle. Sie geht hier sogar so weit, dass ein absolutes Verbot der Anwendung von Pestiziden ausgesprochen werden könnte, was aber nur im absoluten Ausnahmefall nötig sein wird", erklärt der Umwelt-Landesrat. Problematik Privatgärten Schafft die Oö. Bodenschutzgesetznovelle einen sehr großen Schritt in Richtung nachhaltigem Umgang mit Pestiziden und vorsorgendem Grundwasserschutz, hinkt die Bundesgesetzgebung hinterher. Die Verwendung von Perstiziden im beruflichen Gebrauch stellt sicher einen der maßgeblichen Faktoren dar. Stärker interessieren sollte uns aber in Zukunft eine weitere Gruppe: Die Hobbygärtner/innen. Gerade in den letzten Jahren kann man eine massive Entwicklung miterleben, die Perstizide als Allheilmittel für die Hobbygärtnerinnen und den Hobbygärtner preist und diese Pflanzenvernichter schon als Fertiggebinde in manche Baumärkte brachte. Die Ergebnisse eines österreichischen Forschungsprojektes aus dem letzten Jahr lassen den Schluss zu, dass Produkte wie "Round-Up" und seine Abbauprodukte ein größeres Problem für unser Trinkwasser als bisher angenommen sein könnten. Anschober: "Hier hilft nur offensive Information der Betroffenen, denn es will wohl niemand den Ast der eigenen Lebensqualität absägen, den eigenen Hausbrunnen gefährden oder die eigenen Gärten kontaminieren."
8 LR Rudi Anschober Seite 8 Weltwassertag 2012 am 22. März Der heurige Weltwassertag am 22. März 2012 widmet sich dem wichtigen Thema, der Wasser- und Nahrungssicherheit: "Water & Food Security". Der von UN Water ausgerufene Weltwassertag am 22. März 2012 soll uns zu einem bewussten Umgang mit unseren Ressourcen anregen. In allen Ländern finden dazu Veranstaltungen statt. Am Donnerstag beschäftigen sich auch zahlreiche Expert/innen und Bürgermeister/innen bei der Fachtagung zum Weltwassertag 2012 unter dem Titel "Kanal und Wasser in Zeiten knapper Kassa" in den Linzer Redoutensälen mit der Problematik der Siedlungswasserwirtschaft in Oberösterreich. Eines der Themen sind die Qualitätsprobleme im Trinkwasser (z.b. Pestizide). Mehr Informationen unter: Fachtagung Weltwassertag 2012: "Kanal und Wasser in Zeiten knapper Kassa": VeranstaltungenVeranstaltungenBearbeiten.jsp?id=3793 Lebensministerium: UN Water:
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