Rettungsdienstbedarfsplan

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1 Rettungsdienstbedarfsplan 2008 Präsentation für die ABÖAB-Sitzung am StA 37 Berichterstatter: Städt. Branddirektor Dirk Aschenbrenner

2 Rechtsgrundlagen I 12 RettG Kreise und kreisfreie Städte müssen Bedarfspläne aufstellen. Der Bedarfsplan ist kontinuierlich unter Beteiligung der Verbände nach Absatz 5 zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens aber alle vier Jahre, zu ändern. 7, 41, 77 GO NRW und 2, 4, 6 KAG NRW bilden Grundlage für Erhebung von RettD-Gebühren 14 (1) RettG Festsetzung der Gebühren nach Satzung nur auf Grundlage des Rettungsdienstbedarfsplanes; (2) Der Entwurf der Gebührensatzung ist Krankenkassen zuzuleiten; zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen anzustreben. 2

3 Rechtsgrundlagen II Kommt es trotz intensiver (mehrfacher) Verhandlungen nicht zu einer Einigung über die Einzelgebühren, beschließt der Rat die Gebührensatzung (Satzungshoheit der Kommune) Aber, Konsequenzen können sein: Deckelung der Zahlungen durch die Krankenkassen auf die bisherigen Gebührensätze Gebührenveranlagung gegenüber dem eigentlichen Gebührenschuldner Patient in Gänze oder über den Restbetrag Enorm hoher Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten Verärgerung der Kunden (Patienten) und Thematisierung in den Medien Musterprozess durch gesetzlich Versicherte auf Veranlassung der Krankenkassen - Eine absolut gerichtsfeste Satzung (Gebührenkalkulation) gibt es nach Auffassung von StA 30 nicht - Mögliche finanzielle Verluste 3

4 Feuerwehr Dortmund Aufgaben Rettungsdienst Notfallrettung, Notarztdienst, Krankentransport, Krankenhaus- Bettennachweise Blut- und Organtransport Integrierte Leitstelle 4

5 Notfallrettung Einsatzzahlen 2007 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) Rettungstransportwagen (RTW) Fehleinsätze Rettungsdienst Incl. vorsorgliche Bestellung, Behandlung vor Ort und Bereitstellung Krankentransport Krankentransportwagen (KTW) Uhr Krankentransportwagen (KTW) Uhr KTW Fehleinsätze

6 Bestandsgrößen I Erreichungsgrad Hilfsfristen Notfallrettung: 8 Minuten - bzw. 12 Minuten in ländlichen Bereichen (aktuell: 89,44 %) in 90% aller Fälle (Erreichungsgrad), Krankentransport 90 Minuten als maximale Wartezeit in 90% aller Fälle (aktuell: 100%) 6

7 Bestandsgrößen II Erreichungsgrad Hilfsfristen Notfallrettung: 2 Notfallrettung und Krankentransport (RettG NRW) (1) Die Notfallrettung hat die Aufgabe, bei Notfallpatientinnen und Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, deren Transportfähigkeit herzustellen und sie unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden mit Notarzt- oder Rettungswagen oder Luftfahrzeugen in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus zu befördern. [...] Notfallpatientinnen und Notfallpatienten sind Personen, die sich infolge Verletzung, Krankheit oder sonstiger Umstände entweder in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten. 7

8 Bestandsgrößen II Erreichungsgrad Hilfsfristen Erreichungsgrad: Statistische Probleme Notfallrettung / Krankentransport, Vorbestellungen, Verlegungen, fehlerhafte Daten, Datenmenge (ca Fälle), Ausreißer (z.b. wg. höherer Gewalt) Ermittlung des derzeitigen Erreichungsgrades Datenbasis = ca Einsätze in der Notfallrettung von Mai bis Oktober 2008, statistische Unschärfen (Verlegungstransporte, Bereitstellungen, Einbindung nach 18 RettG) Erreichungsgrad (Stand ) 89,44 % Strukturelle Probleme (Umsetzung Maßnahmen der BedPläne 2002 und ggf. 2008, Anrechnung qualifizierter FirstResponder) 8

9 Bestandsgrößen IV - Rettungswachen, Rettungsmittel und Einsätze - 15 Rettungswachen In Dortmund sind 17 RTW, 5 NEF und ein Baby-NAW, 2 KTW in 24-h- und 9 KTW in zeitbegrenzter Vorhaltung (8/12h) eingesetzt. 9

10 Bestandsgrößen V - Personal Berufsfeuerwehr im RD- Insgesamt 90,5 + (2) Planstellen: (1) (1) Leitende Notärztin / Leitender Notarzt aus Rufbereitschaft Organisatorische/r Leiter/in RettD aus Rufbereitschaft 19,5 Mitarbeiter/innen der Einsatzleitstelle 14,5 Planstellen im Tagesdienst der BF 56,5 Mitarbeiter/innen in Rettungsdienstfunktionen auf RTW und NEF 10

11 Finanzen I Aktuelle Tarife Einsätze Notfallrettung Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 225 Rettungstransportwagen (RTW) 275 Einsätze Krankentransport Krankentransportwagen (KTW) Uhr 104 Krankentransportwagen (KTW) Uhr

12 Finanzen II Volumen Ergebnisrechnung Rettungsdienst Ergebnisrechnung NKH: Erlöse: rd Personalaufwendungen rd *) Sachaufwendungen rd Abschreibungen rd *) ohne Pensionsrückstellung und Beihilfe Beamte (zentrale Veranschlagung bei StA 11 - rd ) 12

13 Maßnahmenübersicht Bedarfsplan Ziffer Maßnahmenübersicht Rettungsdienstbedarfsplan Anpassung des rettungsdienstlichen Anteils der Einsatzleitstelle Anpassung der Ausrückebereiche im Bereich der Notfallrettung Notarzteinsatzfahrzeug mit eigenen Notärtztinnen/Notärzten Erweiterung der Rettungsmittelkapazitäten im Bereich der Kinder- Notfallrettung Anpassung der Dienstzeiten im Bereich Krankentransport Beschaffung Rettungsbus, Reserve- RTW, Kommandowagen Orga- Leiter Rettungsdienst Erweiterung der Rettungsmittelkapazitäten im Bereich Intensivtransporte Schaffung von zwei Sonderfunktion im Rettungsdienst Materialanpassung u. 5.4 Veränderungen Sachgebiet Medizintechnik 5.4 Veränderungen Sachgruppe Rettungsdienst 13

14 Personelle Veränderungen durch den neuen Bedarfsplan Planstellenbestand Rettungsdienst (alt) Stellenverlagerungen Neue Planstellen Planstellenbestand Rettungsdienst (neu) Notärztin / Notarzt Mitarbeiter/innen der Einsatzleitstelle 19,5 9,6 29,1 Planstellen im Tagesdienst der BF 14,5 5 19,5 Mitarbeiter/innen in Rettungsdienstfunktionen auf RTW und NEF und Sonder-Kfz 56,5 4,35 13,05 73,9 Summe 91,5 13,95 23,05 128,5 14

15 Investive Veränderungen durch den neuen Bedarfsplan -Rettungsmittel und Neubauten- Standortverlegung mit Neubau von zwei Rettungswachen (für die Neubauten werden gesondert Beschlüsse eingeholt) Sicherstellung des Erreichungsgrades von 90 % in der Notfallrettung Alternative zur Einrichtung eines zusätzlichen RTW- Standortes 15

16 Darstellung der rettungsdienstlichen IstAbdeckung der Stadt Dortmund Grün = Hilfsfrist zwischen 0 und 8 Minuten (zulässig für das Stadtgebiet) Gelb = Hilfsfrist zwischen 8 und 12 Minuten (zulässig für ländliche Gebiete) Rot = Hilfsfrist über 12 Minuten 16

17 Darstellung der rettungsdienstlichen SollAbdeckung der Stadt Dortmund Grün = Hilfsfrist zwischen 0 und 8 Minuten (zulässig für das Stadtgebiet) Grau = Hilfsfrist zwischen 8 und 12 Minuten (zulässig für ländliche Gebiete) Rot = Hilfsfrist über 12 Minuten 17

18 Investive Veränderungen durch den neuen Bedarfsplan -Rettungsmittel und Neubauten- Erweiterung der KTW-Vorhaltung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen um je einen 8-h-KTW Anpassung der Vorhaltung an die Bedarfsberechnung Ausgleich von Standzeiten durch vermehrt notwendige Desinfektionen Anpassung der KTW-Vorhaltung lfd. Prozess, auch innerhalb der Bedarfsplanlaufzeiten Ersatzbeschaffung eines Kdo-Wagens für Orga-Leiter 18

19 Investive Veränderungen durch den neuen Bedarfsplan -Rettungsmittel und Neubauten- Beschaffung eines Interhospitaltransportwagens (ITW) Anpassung an den gestiegenen Transportbedarf und die technisch/medizinischen Rahmenbedingungen Entlastung des Regelrettungsdienstes (RTW, NEF) von Interhospitaltransporten (Steigerung der Verfügbarkeit von Rettungsmitteln) Beschaffung von zwei Kinder-NEF (davon 1 x Reserve) Anpassung des bisherigen Baby-NAW-Systems an die Bedarfssituation 19

20 Verhandlungsgespräche mit der ARGE der Dortmunder Krankenkassen I Am konnte Einigung bei folgenden Maßnahmen erreicht werden: Erhöhung des Leitstellenanteils für den Rettungsdienst von 50 auf 56% (gefordert ca. 75 %) Standortoptimierung Notfallrettung Neubau (Verlegung) von zwei Rettungswachen Betrieb eines Notarzteinsatzfahrzeuges mit eigenen Ärzten Anpassung der Betriebszeiten des Krankentransports an Wochenenden und Feiertagen Beschaffung eines Kommandowagens und eines Reserve-RTW 20

21 Verhandlungsgespräche mit der ARGE der Dortmunder Krankenkassen II Am konnte Einigung bei folgenden Maßnahmen erreicht werden: Weitgehende Anerkennung des Bedarfes an zusätzlichen Materialbeschaffungen / Ersatzbeschaffungen Anerkennung von zwei Planstellen für das Sachgebiet Medizintechnik Anerkennung einer Planstelle für die Sachgruppe Rettungsdienst 21

22 Verhandlungsgespräche mit der ARGE der Dortmunder Krankenkassen III Vorbehaltlich einer (2009 zu erwartenden) gesetzlichen Regelung sind die Krankenkassen mit folgenden Maßnahmen einverstanden: Betrieb eines Kinder-Notarzt-Einsatzfahrzeuges Beschaffung eines Großraum-RTW (Rettungsbus) Betrieb eines Intensivtransportwagens Schaffung von zwei Sonderfunktionen und Refinanzierung einer Sonderfunktion aus dem Brandschutz für die Besetzung von Sonderrettungsmitteln (ISW, ATW etc.) 22

23 Verhandlungsgespräche mit der ARGE der Dortmunder Krankenkassen IV Abgelehnte Forderungen: zwei weitere Planstellen für die Sachgruppe Rettungsdienst (anerkannt: 1 Planstelle) 23

24 Verhandlungsgespräche mit der ARGE der Dortmunder Krankenkassen V Bewertung: Abgelehnt bzw. unter Vorbehalt gestellt wurden insbesondere die Maßnahmen, die nicht explizit im Rettungsdienstgesetz Erwähnung finden Um eine Blockierung aller Maßnahmen durch ein Einigungsverfahren bei der Bez.-Reg. zu verhindern, wurde ein aus fachlicher Sicht tragbarer Kompromiss erreicht Anerkennung der formulierten Bedarfe soll mit der nächsten Fortschreibung erreicht werden Baby-NAW muss 01/09 eingestellt werden! Betrieb des Kinder-NEF zunächst städtisch finanziert wird aus fachlicher Sicht empfohlen (ca Euro / Jahr) 24

25 Verhandlungsgespräche mit der ARGE der Dortmunder Krankenkassen VI Finanzielle Auswirkungen der nach Einvernehmen unmittelbar umsetzbaren Maßnahmen: Erträge konsumtiv Aufwendungen zahlungswirksam Aufwendungen nicht zahlungswirksam investiv Auszahlungen Profit-Center 37_ Rettungsdienst , , , ,00 Profit-Center 37_ Brandschutz , , , , , , ,00 Die anfängliche Eigenfinanzierung des Kinder-NEF durch den Träger des Rettungsdienstes bis zur Aufnahme des Rettungsmittels in das Rettungsgesetz NRW wurde berücksichtigt 25

26 Verhandlungsgespräche mit der ARGE der Dortmunder Krankenkassen VII Finanzielle Auswirkungen der Maßnahmen nach entsprechender Änderung des Rettungsgesetzes NRW: Erträge konsumtiv Aufwendungen zahlungswirksam Aufwendungen nicht zahlungswirksam investiv Auszahlungen Profit-Center 37_ Rettungsdienst , , , ,00 Profit-Center 37_ Brandschutz ,00 0,00 0, , , , ,00 Enthalten ist die Erlösplanung für das Kinder-NEF. 26

27 Gesamtveränderungen Organisatorische, personelle und finanzielle Veränderungen durch den Rettungsdienstbedarfsplan 2008 Der Zusatzaufwendungen müssen nach Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen (AG KK) für die Haushaltsjahre 2008/2009 im Haushaltsrahmen bewirtschaftet und für die späteren Planjahre nachbudgetiert werden. Die inhaltliche Abstimmung ist getrennt von den Gebührenfestsetzungen zu betrachten. Zielsetzung ist, den derzeitigen hohen Refinanzierungsgrad zu erhalten. 27

28 Berücksichtigung veränderter Aufwendungen Die Planaufwendungen im Rettungsdienst sind in der Budgetplanung bis 2012 konstant. Sie werden erst angepasst, wenn eine neue Gebührensatzung beschlossen wurde. Zwischenzeitliche Personal- und Sachkostenveränderungen können nicht auf die Einzeltarife umgelegt werden. Differenzen werden im Jahresergebnis ausgewiesen und in den Folgejahren verrechnet. 28

29 Abkürzungen 8-h-KTW AG KK ASB ATW Baby-NAW BF DRK ISW ITW JUH KdoW OrgL KTW MHD NEF PlSt RettBus RettD RettG NRW RTW alphabetisches Abkürzungsverzeichnis Krankentransportwagen, der täglich 8 Stunden besetzt ist Arbeitsgemeinschaft der (Dortmunder) Krankenkassen Arbeiter-Samariter-Bund Adipösen-Transportwagen Baby-Notarztwagen Berufsfeuerwehr Deutsches Rotes Kreuz Infektionsschutzwagen Interhospital-Transferwagen Johanniter-Unfallhilfe Kommandowagen für organisatorischen Leiter des Rettungsdienstes Krankentransportwagen Malteser-Hilfsdienst Notarzteinsatzfahrzeug Planstelle Rettungsbus Rettungsdienst Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer des Landes NRW Rettungstransportwagen 29

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