Berechnung von Pauschalgebühren für RTW, KTW und NEF unter Einbeziehung der anteiligen Kosten für die Leitstelle

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1 Anlage 2 Berechnung von Pauschalgebühren für RTW, KTW und NEF unter Einbeziehung der anteiligen Kosten für die Leitstelle I. Kosten des Rettungsdienstes (ansatzfähige Kosten) 1. Die berücksichtigungsfähigen Einnahmen und Ausgaben ergeben sich aus der nachfolgenden Aufstellung. Personalkosten Rettungsdienst (Beamte, Angestellte, ZDL, Verw.-Kosten HHst. Ausgaben Einnahmen Gesamtsumme Vorjahr Personalausgaben (s. Anlage 4) Kosten der Fortbildung Ausbildungskosten Verwaltungskostenbeiträge Zwischensumme Ausgabe Personal Zuweisung des Bundesamtes für Zivildienst Gesamtsumme Personal Sachkosten Sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand Unterhaltung / Einrichtung Funktechnik (MDE) Geräteunterhaltung Mietkosten für Rettungswachen Fahrzeugunterhaltung Dienst- und Schutzkleidung Verbrauchsmaterial Arbeitsmedizin u. Arbeitsplatzsicherung Geschäftsausgaben Notfallpsychologie/Notfallseelsorge Gutachterkosten f. Effektivität Rettungsdienst Qualitätsmanagement Zuw. Stadt Bielefeld RTH Abschreibungen Verzinsung der Anlagekapitals Kostenerstattung an Hilfsorg. u.a Zwischensumme Ausgabe Sachkosten Sachkostenerstattung für Notärzte Versicherungsleistungen für Schadensfälle Zwischensumme Einnahme Sachkosten Gesamtsumme Sachkosten Gesamtsumme Personal- u. Sachkosten Defizite aus Vorjahren Nach 6 Abs. 2 KAG können seit dem Kostenunter- bzw. -überdeckungen im Rettungsdienst abgerechnet werden. Die Firma Forplan GmbH hat bekanntlich eine Plausibilitätsprüfung für die Jahre 1999 bis 2004 vorgenommen. Der Gutachter empfiehlt, eine Gesamtunterdeckung in Höhe von EHU einen Zeitraum von 3 Jahren auszugleichen. Das Gutachten bedarf noch der Erörterung mit den Kostenträgern. Für das Jahr 2006 wird daher eine erste Rate von LQGHU*HE KUHQNDlkulation berücksichtigt.

2 - Seite 2-3. Fehleinsätze Nach 15 Abs. 1 RettG können die Kosten von Fehleinsätzen als ansatzfähige Kosten in die Gebührensatzung aufgenommen werden. Der Anteil der Fehleinsätze in der Notfallrettung beträgt ca. 8 %. Bezogen auf RTW-Einsätze (2004) ergibt dies einen Betrag von (Lnsätze x Zusammenfassung der ansatzfähigen Kosten: 2006 vorherige Kalkulation UA 1600 gem. Ziffer Defizit gem. Ziffer Fehleinsätze 2006 gem. Ziffer Summe: II. Aufteilung der ansatzfähigen Kosten nach Rettungsfahrzeugen RTW, KTW, NEF Die Berechnung der Pauschalgebühren erfordert eine prozentuale Zuordnung der folgenden Kostenblöcke auf die Rettungsfahrzeuge RTW, KTW und NEF 1. Personalausgaben (vgl. unter I. 1) Die Personalkosten für Beamte, Angestellte, ZDL und Querschnittsämter betragen insgesamt =X EHDFKWHQ LVW GDVV LQ GHQ.RVWHQHUVWDWWXQJHQ DQ +LOIVRUJDQLVDWLRQHQ XD UG 95 % Personalausgaben enthalten sind = W $QVDW] Euro). Die Personalausgaben belaufen sich danach insgesamt auf Fahrzeugunterhaltung (vgl. unter I. 1.) Der Ansatz beläuft sich auf =X EHDFKWHQ LVW GDVV DXV GHQ Ä.RVWHQHUVWDWWXQJHQ DQ Hilfsorganisationen auch DQNP(QWVFKlGLJXQJI UGDV1()+ YHOKRIJH]DKOW ZHUGHQ Die Fahrzeugunterhaltung beträgt somit insgesamt Abschreibungen YJOXQWHU, 4. Verzinsungen YJOXQWHU, 5. Allgemeine Kosten (vgl. unter I. 1.) Diese setzen sich zusammen aus: Sächl. Verw. und Betr. Aufwand, Unterhaltung / einrichtung Funktechnik (MDE), Geräteunterhaltung, Mietkosten für Rettungswachen, Dienst- und Schutzkleidung, Verbrauchsmaterial, Arbeitsmedizin u. Arbeitsplatzsicherung, Geschäftsausgaben, Notfallpsychologie/Notfallseelsorge, Gutachterkosten für Effektivität Rettungsdienst, Qualitätsmangement, übrige Sachkostenerstattung an Hilfsorganisationen u.a. insgesamt Damit ergibt sich folgende prozentuale Aufteilung der vg. Kostenblöcke (Gesamtkosten Aufteilung der Kostenblöcke: Zwischen- Summe Sachkostenerstattung Gesamt %-Anteil Personalausgaben ,61 % Fahrzeugunterhaltung NEF Hövelhof ,81 % Abschreibungen ,55 % Verzinsungen ,81 % Allgemeine Kosten ,22 % Summe: % Sachkostenerstattung Gesamtsumme:

3 - Seite 3-6. Defizite und Fehleinsätze (vgl. unter I. 2. und 3.) Neben den ansatzfähigen Kosten von VLQG 'HIL]LWH XQG )HKOHLQVlW]H LQ + KH YRQ ]XEHU FNVLFKWLJHQ'LHVHZHUGHQSUR]HQWXDOZLHYRUDXIGLHYJ.RVWHQEO FNHDXIJeteilt: Personalausgaben ,61 % Fahrzeugunterhaltung ,81 % Abschreibungen ,55 % Verzinsungen ,81 % Allgemeine Kosten ,22 % ,00 % 7. Dadurch ergeben sich die nachfolgenden Ansätze (Ziff ) Personalausgaben Fahrzeugunterhaltung Abschreibungen Verzinsungen Allgemeine Kosten (vgl. unter I. 4) 8. Aufteilung der Personalausgaben Die Personalkostenberechnung ergab für die Notfallrettung (RTW) einen Anteil von 80,74 %, den Krankentransport (KTW) einen Anteil von 7,20 % und für das NEF einen Anteil von 12,06 %. Diesen Ansätzen liegen nach Bedarfsplan 114,5 Stellen zugrunde, die durch ca. 220 Mitarbeiter (RA, RS, RH und ZDL im Haupt- und Ehrenamt mit unterschiedlichen Zeitanteilen wahrgenommen werden. Demzufolge verteilen sich die ansatzfähigen Personalkosten von ZLHIROJW RTW 80,74 % = KTW 7,20 % = NEF 12,06 % = ,00 % Aufteilung der Kosten für Fahrzeugunterhaltung Nach den bisherigen Ergebnissen der Jahresrechnungen entfallen die Kosten der Fahrzeugunterhaltung prozentual auf RTW 53,14 %, KTW 37,28 %, NEF 9,58 % Daraus ergibt sich folgende Aufteilung der ansatzfähigen Kosten von RTW 53,14 % = KTW 37,28 % = NEF 9,58 % = ,00 % Aufteilung der Abschreibungen Der Abschreibungszeitraum beträgt bei Fahrzeugen 7 Jahre, bei Gebäuden 50 Jahre. Der %-Anteil bleibt unverändert, da im Fahrzeugbestand keine Änderung eingetreten ist. Die Gesamtkosten von WHLOHQVLFKZLHIROJWDXI RTW 55,53 % = KTW 29,22 % = NEF 15,25 % = ,00 %

4 - Seite Aufteilung der Verzinsungen Bei Verzinsungen kann der vg. Schlüssel angewandt werden. Der Betrag von WHLOW VLFK danach wie folgt auf: RTW 55,53 % = KTW 29,22 % = NEF 15,25 % = ,00 % Aufteilung der allgemeinen Kosten Für die Aufteilung der Kosten von ZLUG GHU 6FKO VVHO GHU 3HUVRQDONRVWHQ$XIWHLOXQJ zugrunde gelegt. Es ergibt sich folgende Aufteilung RTW 80,74 % = KTW 7,20 % = NEF 12,06 % = ,00 % Zusammenfassung der Kostenblöcke Nach den Ergebnissen der Ziffern 8-12 ergeben sich folgende Kosten für die Rettungsmittel: RTW KTW NEF vgl. unter I. 4 u. II 7 III. Gebührenbemessung für RTW, KTW und NEF 1. Einsatzzahlen a) Nach dem Stand vom betrugen die Einsatzzahlen: RTW KTW NEF Für das Jahr 2006 werden die v.g. Einsatzzahlen zugrundegelegt. 2. Ermittlung der Kosten je Einsatz für RTW, KTW und NEF Unter Berücksichtigung vorgenannter Einsatzzahlen ergeben sich folgende Kosten: RTW : Eins. = 654,92 KTW : Eins. = 167,79 NEF : Eins. = 250,99 3. Kosten je Einsatz unter Einbeziehung der Leitstellenkosten (29,77 MH(LQVDW] gem. Anlage 3 RTW 684,69 gerundet 685 KTW 197,56 gerundet 198 NEF 280,76 gerundet 281

5 - Seite 5 - Die vg. Gebühren gelten als Pauschalgebühren für Fahrten innerhalb des Kreisgebietes. Dabei beträgt die durchschnittliche Fahrleistung je Einsatz: RTW = 33 km, KTW = 50 km u. NEF = 27 km 4. Transporte zu Zielen außerhalb des Kreisgebietes Hier wird eine zusätzliche Km-Gebühr erhoben, die sich aus den Sachkosten für RTW ( XQG.7: HUUHFKQHW=XJUXQGHJHOHJWZXUGHQGLHNP/HLVWXQJHQLP Jahre 2004 von km für RTW und km für KTW. Die Sachkosten ergeben sich aus den Einzelpositionen unter den Ziffern II und betragen a) für den RTW (Fahrzeugunterhaltung) (Abschreibungen) (Verzinsungen) (Allgemeine Kosten) b) für den KTW (Fahrzeugunterhaltung) (Abschreibungen) (Verzinsungen) (Allgemeine Kosten) Die Km-Gebühr errechnet sich damit wie folgt: c) für den RTW P 3,19.P d) für den KTW P 1,34.P IV. Plausibilitätskontrolle Folgende Kosten sind durch die Gebühren abzudecken: (vgl. Ziffern I. 4, II. 13) (Kreisanteil an den umlagefähigen Leitstellenkosten vgl. Anlage 3 Tabelle 2) RTW = E x 685 = KTW = E x 198 = NEF = x 281 = zusammen: Differenzen durch Rundungen

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