Die Leistungsträger im Rettungsdienst was wir brauchen
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- Bettina Pohl
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1 Die Leistungsträger im Rettungsdienst was wir brauchen DRK-Landesverband Baden-Württemberg Abteilung Rettungsdienst Dr. Horst Bertsch 1 2 1
2 Auf EU-Ebene Arbeitszeitgesetz EG-Richtlinie 93/104/EG Ausschreibungsverfahren Richtlinie 92/50 EWG ( 97 ff. GWB) Gesetzliche Richtlinien Auf Bundesebene Gesundheitsstrukturreform (SGB V) Zivildienstgesetz Steuergesetze (z.b. Mineralöl,Versicherungen) Gesetzliche Vorschriften (z.b. GUV 2103) Rettungsassistentengesetz Auf Länderebene Landesrettungsdienstgesetze Gesetzliche Rahmenbedingungen (Landesrettungsdienstpläne) Kommunale Verwaltungsgesetze 3 Vergleich Grundlohnentwicklung/ Tariferhöhungen Jahr Grundlohnsteigerung Tariferhöhung ,7 % ,66 % ,43 % ,63 % ,84 % ,81 % ,02 % ,38 % 1,50 % 2,70 % 2,64 % 2,13 % 2,40 % 2,40 % 1,70 % Zahlen für Baden-Württemberg 4 2
3 Vergleich Grundlohnentwicklung/ Tariferhöhungen in % ,64 2,7 2,13 2,4 2,4 1,84 1,7 1,66 1,63 1,43 0,81 0,02 14,8 7, Gesamt Tarif Grundlohn Differenz 7,2 Zahlen für Baden-Württemberg 5 Vergütungsmodell nach Brinkmann (2003) Abkehr von der ex-post Perspektive (statistisch erfasste Einsatzleistungen (Preise/Entgelte)) zur Beurteilung und Analyse der Wirtschaftlichkeit im Rettungsdienst Einführung der ex-ante Perspektive als Verhandlungsgrundlage, Ersatz der einsatzbezogenen Entgelte durch perioden- und zeitraumbezogene Entgelte 6 3
4 Vergütungsmodell nach Brinkmann (2003) Die ex-ante Perspektive beinhaltet: Keine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit nach Preisen bzw. Entgelten für Einzelleistungen (z.b. RTW/ NEF/ KTW) Beurteilung nach perioden- und qualitätsbezogenen Kennziffern über die Vorhaltung und kontinuierliche Verfügbarkeit des komplexen logistischen Systems Rettungsdienst nach vereinbarten Qualitätsstandards Festlegung der Vergütung (Budget) für eine definierte Population und vereinbarten Zeitraum und in Grenzen mit der Möglichkeit von Anpassungsklauseln (Flexibilität) 7 BVG- / BGH-Urteile BVG-Urteil vom Verfahrenweise von Kommunen Recht zur Festsetzung von Entgelten im Rettungsdienst ist rechtens BGH-Urteil vom Verhandeln von Entgelten zwischen Krankenkassen und Leistungsträger zulässig ( Ausnahme NRW - 14 Abs. 1 RDFG NRW - Gebührensatzung) BGH SGB V Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven und Stärkung des Wettbewerbs unter den Leistungserbringern Leistungserbringer ist dadurch gezwungen, seine Leistungen marktgerecht anzubieten Krankenkassen können Verträge mit den günstigsten geeigneten Anbieter abschließen. 8 4
5 Bewertung durch deutschen Städtetag Die BGH-Argumentation entspricht nicht der Praxis des Rettungswesens Erhebliche Bedenken zu pauschalen Verweisen auf Wirtschaftlichkeitsreserven und zum Wettbewerb unter den Leistungserbringern Unklarheit darüber wie autonom die GKV bei einer Verhandlungslösung tatsächlich verhandeln können: Erstattung von Kosten über die Grundlohnsummensteigerung hinaus sind der GKV verwehrt keine echten Verhandlungen mit gleichberechtigten Partnern, Die GKV ist als Verhandlungspartner durch die Struktur des SGB V amputiert! Konsequenz: Sicherheitssystem öffentlicher Rettungsdienst grundsätzlich über kommunale Gebührensatzung mit angemessener Beteiligung der Kostenträger refinanzieren! 9 Entwurf des GKV-Weiterentwicklungsgesetzes 36 a Rettungsdienst und Krankentransport (1) Versicherte haben Anspruch auf Leistungen des Rettungsdienstes. Dieser umfasst die notfallmedizinische Versorgung und die Transportleistung (2) Versicherte haben Anspruch auf Leistungen des Krankentransports. Dieser umfasst Fahrten von Versicherten, die während der Fahrt einer Fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtungen eine Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen dies aufgrund ihres Zustandes zu erwarten ist. 10 5
6 Anteil des Rettungsdienstes an Gesundheitskosten 11 Was brauchen wir? Synchrone Bundes- und Ländergesetzgebung hinsichtlich der Finanzierung des Rettungsdienstes Aufnahme des Rettungsdienstes als eigener Leistungsbereich im SGB V und gleichzeitig Herausnahme aus den Fahrtkosten Einbindung des DRK in Bundesgremien (z.b. GBA) Verbandsintern: Abbau von Leistungshemmnissen durch straffere Strukturen, Bildung von Kompetenzteams, Kompetenzbündelung Verstärkte Lobbyarbeit auf allen Ebenen mit Hilfe der Produktkarte DRK/RD Zu guter Letzt Mut und Entschlossenheit: 12 6
7 Tu s gleich! 13 Vielen Dank für Ihr Interesse 14 7
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