Notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung

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1 Notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung in Präklinik und Klinik Eckpunktepapier November 2007 Prof. Dr. med. Peter Sefrin Stellv. Vorsitzender der BAND (Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften Deutschlands)

2 Eckpunktepapier Teilnehmer agswn - Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutsche Notärzte INM Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement BÄK Bundesärztekammer BAND Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands DGU Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie DGCH Deutsche Gesellschaft für Chirurgie DGAI Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin DGK Deutsche Gesellschaft für Kardiologie ASB Arbeiter Samariter Bund BKS Unternehmerverband privater Rettungsdienste t DRK Deutsches Rotes Kreuz JUH Johanniter Unfall-Hilfe MHD Malteser Hilfsdienst SRRD Ständige Konferenz für den Rettungsdienst

3 Hintergrund Krankenhäuser streichen die Notfallversorgung ganz oder teilweise (DRG) Krankenhäuser stellen keine Notärzte mehr Ärztemangel im vertragsärztlichen Bereich Einsparungen im Rettungsdienst Konsequenz : Zeitgerechte und flächendeckende Notfallversorgung der Bevölkerung ist gefährdet

4 Widerspruch Art. 20 GG Sozialstaatsprinzip Verantwortung t des Staates t für die Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen

5 Problem Trennung der Zuständigkeiten in den Ländern Zuständig für den Rettungsdienst und Krankenhausplanung sind in verschie- denen Ministerien,z.B. Bayern Krankenhausplanung beim Sozialministerium, Rettungsdienst beim Innenministerium Konsequenz : Notfallversorgung nicht als Einheit der prä- und innerklinischen Akutversorgung

6 Ziele des Eckpunktepapiers Notfallmedizinisch gesicherte klare Vorgaben an die Politik als Grundlage für eine sinnvolle Rahmenplanung

7 Zeitschiene Wesentlicher Orientierungspunkt und entscheidende Größe ist die Zeitschiene = Zeitspanne, die die Fahrt zum Notfallort, die präklinische Erstversorgung, den Transport in das nächste geeignete Krankenhaus bis zur sachgerechten Versorgung umfasst.

8 Notfallversorgung Notfallversorgung ist nicht nur eine Aufgabe des Rettungsdienstes als Aufgabe der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr, sondern auch des Krankenhauses. Das Überleben des Notfallpatienten hängt unmittelbar von der Qualität der Notfallversorgung ab.

9 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Sicherstellung der ärztlichen Hilfeleistung mit den Möglichkeiten der vertragsärztlichen Versorgung (Sicherstellungsauftrag nach SGB V der KV) für die sprechstundenfreie Zeiten. = ambulante ärztliche Versorgung bei dringenden Behandlungsfällen

10 Abgrenzung Notfall-(Bereitschafts-)dienst Arzt organisierte Hilfe der ambulanten Versorgung in dringenden Fällen außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten mit den typischen Mittel des niedergelassenen Arztes. Es werden Sofortmaßnahmen im Sinne einer vorläufigen Versorgung erbracht. Notarzt - muss über spezifische notfallmedizinische Kenntnisse und Erfahrungen verfügen

11 Notfallpatienten sind Verletzte oder Kranke, die sich in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheit- liche Schäden zu erwarten sind, wenn sie nicht unverzüglich die erforderliche medizini- i i sche Versorgung erhalten. Notfallpatient gemäß Rettungsdienstgesetzen

12 Feststellung Nur durch die Realisierung der empfohlenen Zeitvorgaben kann die Akutversorgung auf dem Niveau sichergestellt werden, das von den medizinischen Fachgesellschaften gefordert wird und in verbindlichen Leitlinien festgelegt ist.

13 Kernpunkte Eckpunktepapier Ausgehend von den anerkannten Leitlinien der wissenschaftlichen Fachgesellschaften muss die definitive klinische Therapie bei wesentlichen notfallmedizinischen Krankheitbildern nach höchstens beginnen. 90 Minuten

14 Notfallmedizinische Krankheitsbilder ST- Hebungsinfarkt 90 Minuten bis zur perkutanen koronaren Intervention Schlaganfall 90 Minuten bis zur Entscheidung über Lyse Schädel-Hirn-Trauma 90 Minuten bis zum Op- Beginn (60 Min bis CT ) Sh Schwerverletzte ltt 90 Minuten bis zum Op- Beginn ( 60 Min bis Krankenhausaufnahme

15 Präklinische Rettungszeiten Unfall Eintreffen Abfahrt Eintreffen Notarzt Notarzt Klinik 19,2 min n= ,8 min n= ,8 min n= ,2 min n= ,2 min n= DGU Traumaregister ; primär versorgte Patienten

16 Deutsches Ärzteblatt

17 Deutsches Ärzteblatt Der Bürger hat einen gesetzlich garantierten Anspruch auf eine flächendeckende, hilfsfristorientierte, qualifizierte notärztliche Hilfe, due dem jeweiligen Stand des medizinischen Wissens entspricht

18 Umsetzung Stationäre Diagnostik und Therapie muss spätestens 60 Minuten nach Notruf- eingang beginnen. Dieses Intervall beinhaltet die Zeiten - Eingang der Notrufmeldung Eintreffen am Einsatzort - Beginn der Erstdiagnostik und therapie Herstellung der Transportfähigkeit - Transportbeginn zur nächstgelegenen geeigneten Klinik Eintreffen Zielklinik

19 Konsequenz Fahrzeit des Rettungsdienstes zum Einsatzort max.15 Minuten (Hilfsfrist) Versorgung am Notfallort max.15 Minuten Transport zur Zielklinik max. 30 Minuten

20 Folge Standorte der an der Notfallversorgung teilnehmenden Krankenhäuser und Standorte der Rettungsmittel sind den Vorgaben abzupassen Zuständigkeit it liegt bei den Bundesländern d

21 Forderungen Rahmenbedingungen der Daseinsvorsorge - Regelung der Finanzierungsverpflichtungen in den Landesgesetzen - Sicherstellung der Akutversorgung durch Krankenhausplanungen - Verbindliche Absicherung durch sektorenübergreifende interne und externe Qualitätsmanagement-Programme

22 Klinische Forderungen Für die an der Notfallversorgung teilnehmenden Krankenhäuser sind folgende Forderungen zu stellen: - Vorhandensein der Fachabteilungen Chirurgie, Unfallchirurgie, Innere Medizin, Anästhesiologie, Intensivstation, CT, Notfall-Labor, Blutdepot, ZNA (wünschenswert)

23 Ziel Gestaffeltes Hilfeleistungssystem Abgestuftes und disziplinübergreifendes Versorgungskonzept durch Netzwerke ( z.b. Traumanetzwerk DGU ) Das TraumaRegister der g DGU

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