Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden. Fortschreibung 2013 ENTWURF vom

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1 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden Fortschreibung 2013 ENTWURF vom

2 Inhalt (1) 2 Inhaltsverzeichnis (1) Abkürzungen und Definitionen Aufgabenstellung und Planungsgrundlagen Ausgangssituation und Auftrag Rechtliche Grundlagen / Planungsgrundlagen Aufgaben der Feuerwehr Gefahrenpotenzial Eckdaten der Gemeinde Löschwasserversorgung Besondere Objekte Drehleiterpflichtige Objekte Zusammenfassung Schutzziel Grundsätzliches Hilfsfristen & Eintreffzeiten Funktionsstärken Zielerreichungsgrad Schutzzieldefinition... 32

3 Inhalt (2) 3 Inhaltsverzeichnis (2) 4 IST-Struktur des abwehrenden Brandschutzes Standorte / Feuerwehrhäuser Personal Fahrzeuge Abdeckung des Gemeindegebiets Analyse des Einsatzgeschehens Langfristige Einsatzentwicklung Detailanalyse der Einsätze eines Kalenderjahres Zeitanalyse Zielerreichungsgradanalyse (Zeit & Stärken) Soll-Konzept Standorte Personal Fahrzeuge Zusammenfassung Maßnahmenübersicht Kontaktdaten... 91

4 Abkürzungen und Definitionen (1) 4 [Def] vgl. Definition auf dieser Seite AAO Alarm- und Ausrückeordnung AGBF Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren AGT Atemschutzgeräteträger Ausrückzeit Zeit von der Alarmierung bis zum Ausrücken der Feuerwehr BMA Brandmeldeanlage BSBP Brandschutzbedarfsplan Dispositionszeit Zeit von der Annahme des Notrufs in der Leitstelle bis zur Alarmierung der Feuerwehr ETZ = Eintreffzeit(en) vgl. Definition in Abschnitt 3 Feuer 1 Kleinbrand a (Einsetzen von nicht mehr als einem kleinen Löschgerät ) und Kleinbrand b (Einsetzen von nicht mehr als einem C-Rohr) Feuer 2 Mittelbrand (Gleichzeitiges Einsetzen von 2 bis 3 C-Rohren) Feuer 3 Großbrand (Gleichzeitiges Einsetzen von mehr als 3 C-Rohren) FF Freiwillige Feuerwehr FM (Sb) Feuerwehrmann (Sammelbegriff für alle Dienstgrade) FrK Freiwillige Kräfte FS C / ll Führerschein der Klasse C bzw. ll Funktion(en) Eine Funktion bedeutet, dass eine qualifizierte Einsatzkraft im Einsatz benötigt wird GF Gruppenführer GSG Gefährliche Stoffe und Güter Hilfsfrist(en) vgl. Definition in Abschnitt 3 Isochrone(n) Punkte oder Bereiche die von einem Ausgangspunkt (z.b. Feuerwehrstandort) aus in der selben Zeit zu erreichen sind dar Kritischer (Wohnungs-)Brand Brand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verqualmten Rettungswegen [vgl. standardisiertes Schadensereignis in: Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten / AGBF Bund, ]

5 Abkürzungen und Definitionen (2) 5 [Def] LG LZ Perzentil Soll-Konzept StörfallVO THL UVV ZB ZB 1 ZB 2 Zeitkritischer Einsatz Zielerreichungsgrad ZSG ZSNeuOG vgl. Definition auf dieser Seite Löschgruppe Löschzug Maß für die Wahrscheinlichkeit, mit der ein (Mess-) Wert aus einer Wertemenge oberhalb oder unterhalb einer Schranke (hier: Minutenwert) liegt. Beispiel: Das 90%-Perzentil der Ausrückdauer bedeutet, dass der angegebene Minutenwert in 90% der Einsätze eingehalten wird, die Feuerwehr aber in 10% der Fälle länger zum Ausrücken braucht als den angegebenen Minutenwert. Konzept zur zukünftigen Struktur der Feuerwehr (u.a. Personal, Standorte, Fahrzeuge) Störfallverordnung (Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz) Technische Hilfe (-Leistung) Unfallverhütungsvorschriften Zeitbereich Zeitbereich werktags (Mo.-Fr.) tagsüber Zeitbereich werktags (Mo.-Fr.) nachts + Sa. + So. + Feiertage Einsatz, der keinen Zeitverzug duldet. Beispiel: Wohnungsbrand. Beispiel für nichtzeitkritischen Einsatz: Katze auf Baum. hier: prozentuale Zielgröße, in welchem Umfang das Schutzziel erfüllt werden soll Zivilschutzgesetz Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes

6 Abkürzungen und Definitionen (3) 6 Fahrzeuge DLK ELW GW HLF KdoW LF MLF MTW MZF RW TLF TS TSF-W Drehleiter mit Korb Einsatzleitwagen Gerätewagen Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug Kommandowagen Löschgruppenfahrzeug mittleres Löschfahrzeug Mannschaftstransportwagen Mehrzweckfahrzeug Rüstwagen Tanklöschfahrzeug Tragkraftspritze Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank Diese gelben Kästchen, welche sich auf vielen Seiten des Bedarfsplans finden, geben die wesentlichen Aussagen wieder. Der eilige Leser soll sich so einen gegenüber der Zusammenfassung vertieften Einblick in die Probleme und Ergebnisse verschaffen können.

7 1 Aufgabenstellung und Planungsgrundlagen 7 1 Aufgabenstellung und Planungsgrundlagen 1.1 Ausgangssituation und Auftrag 1.2 Rechtliche Grundlagen / Planungsgrundlagen 1.3 Aufgaben der Feuerwehr

8 1.1 Ausgangssituation und Auftrag 8 Nach 22 FSHG des Landes Nordrhein-Westfalen haben Städte und Gemeinden Brandschutzbedarfspläne unter Beteiligung der kommunalen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Der Brandschutzbedarfsplan definiert in kommunaler Eigenverantwortung sowohl das Schutzziel als auch den zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Umfang der kommunalen Feuerwehr. Die kommunalen Brandschutzbedarfspläne bilden die Grundlage für die Gefahrenabwehrplanung des Kreises in Bezug auf Großschadensereignisse. Das Qualitätsmanagement moderner Prägung bei der Feuerwehr erfordert als Grundlage ein Schutzziel, das entsprechend den spezifischen örtlichen Verhältnissen zu definieren ist. Bei der Definition dieses Ziels sind im wesentlichen zwei Parameter ausschlaggebend: Zum einen die sogenannte Kalte Lage (das Gefahrenpotenzial) der Kommune. Zum anderen das Ergebnis der Analyse des Einsatzgeschehens. Das Schutzziel enthält auch sogenannte Hilfsfristen [Def] bzw. Eintreffzeiten [Def]. Diese Zeitparameter sind mitentscheidend für die Anzahl und die Standorte der Feuerwehrhäuser. Die Anzahl und die Art der notwendigen Feuerwehr-Fahrzeuge ergibt sich aus den drei Parametern Gefahrenpotenzial, Einsatzgeschehen und Anzahl Standorte. Der Personalbedarf ergibt sich aus dem Schutzziel und wird im Brandschutzbedarfsplan in Form von sogenannten Funktionen beschrieben. Nach der Erstaufstellung in 2002 und der ersten Fortschreibung in 2008 wurde LUELF & RINKE beauftragt, den Brandschutzbedarfsplan in 2013 erneut fortzuschreiben. Der Brandschutzbedarfsplan sollte spätestens nach 5 Jahren erneut fortgeschrieben werden.

9 1.2 Rechtliche Grundlagen / Planungsgrundlagen (1) 9 Übersicht der rechtlichen Grundlagen und Planungsgrundlagen Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom , geändert am Landesbauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom Erlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW vom (Drehleitererlass); Az.: II A 5-100/17.3 Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) von 12/2000 für Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten ( Schutzzieldefinition ) Empfehlungen der Bezirksregierung Münster zur Brandschutzbedarfsplanung im Regierungsbezirk Münster vom Rundschreiben der Bezirksregierung Münster u.a. zum Thema Ausnahmegenehmigungen nach 13 FSHG vom Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV) Unfallverhütungsvorschriften (UVV) Schutzleitfaden S 002 zum Abstellen von dieselbetriebenen Fahrzeugen in Wachen und Gerätehäusern der Feuerwehr der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (Dezernat Feuerwehren) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vom Die o.a. wesentlichen rechtlichen Grundlagen wurden bei der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans berücksichtigt.

10 1.2 Rechtliche Grundlagen / Planungsgrundlagen (2) 10 Ausnahmegenehmigung nach 13 FSHG Mittleren kreisangehörigen Städten obliegt nach 13 FSHG die Pflicht zur Unterhaltung einer hauptamtlich besetzten Wache für den abwehrenden Brandschutz. Dies bedeutet gemäß Rundschreiben der Bezirksregierung Münster vom für eine mittlere kreisangehörige Stadt eine durchgehende Besetzung der Wache mit mindestens 6 hauptamtlichen Funktionen. Eine Befreiung von dieser Verpflichtung ( Ausnahmegenehmigung ) kann beantragt werden. Ein Brandschutzbedarfsplan kann dabei als fachliche Grundlage für das Verfahren zur Beantragung der Ausnahmegenehmigung herangezogen werden. Anmerkung: Ist die Verfügbarkeit der ehrenamtlichen Kräfte ausreichend hoch, so dass weniger oder gar keine hauptamtlichen Kräfte notwendig sind, sieht das FSHG die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch die Bezirksregierung vor. Mittlere kreisangehörige Städte unterliegen grundsätzlich der Verpflichtung zur Unterhaltung einer hauptamtlich besetzten Wache für den abwehrenden Brandschutz. Gemäß den Anforderungen der Bezirksregierung Münster müsste die Gemeinde bzw. Stadt Senden (nach eventueller Stadtwerdung) 6 Funktionen rund-um-die-uhr vorhalten, um dies zu erfüllen. Bei entsprechender Leistungsfähigkeit der Feuerwehr kann die Stadt Senden jedoch eine geringere hauptamtliche Vorhaltung oder die angestrebte komplette Befreiung von einer hauptamtlichen Wache beantragen ( Ausnahmegenehmigung ).

11 1.3 Aufgaben der Feuerwehr 11 Kernaufgaben der Feuerwehr Abwehrender Brandschutz Technische Hilfeleistung Abwehrender Umweltschutz Mitwirkung bei Großschadensereignissen (Katastrophenschutz) Unterhaltung einer Jugendfeuerwehr Vorbeugender Brandschutz Brandschutzerziehung Mitwirkung bei Brandverhütungsschauen Sicherheitswachen und Ordnungsdienste Von den vielfältigen Aufgaben der Feuerwehr haben primär die Bereiche abwehrender Brandschutz und technische Hilfeleistung unmittelbare Auswirkung auf die kommunale Brandschutzbedarfsplanung. Bei der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans wurden jedoch selbstverständlich auch weitere Aufgaben wie z.b. die Löschwasserversorgung und die Jugendfeuerwehr berücksichtigt.

12 2 Gefahrenpotenzial 12 2 Gefahrenpotenzial 2.1 Eckdaten der Gemeinde 2.2 Löschwasserversorgung 2.3 Besondere Objekte 2.4 Drehleiterpflichtige Objekte 2.5 Zusammenfassung

13 2.1 Gefahrenpotenzial / Eckdaten der Gemeinde 13 Einwohner: (Stand: auf Grundlage des Zensus 2011) Einwohner: (Stand: auf Grundlage der Volkszählung 1987) Gemeindefläche: 109 km 2 Pendlerzahlen*: Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Einwohner der Gemeinde Senden: Sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Senden: Einpendler: Auspendler: Pendlersaldo: Rund 80% der in Senden wohnenden Beschäftigten sind Auspendler Höchster Punkt: 91 m ü. NN Tiefster Punkt: 54 m ü. NN Verkehrswege: 5 km Autobahnstrecke, die durchs Gemeindegebiet führt; 11 km der Feuerwehr Senden zugewiesene Autobahnabschnitte; 12 km Bundesstraße; 5 km Bahnstrecke; 11 km Kanalstrecke * Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand: Die allgemeinen Eckdaten dienen zur ersten Orientierung bei der Darstellung des Gefahrenpotenzials.

14 2.2 Gefahrenpotenzial / Löschwasserversorgung 14 Löschwasserversorgung Allgemeines: Die Gemeinden haben nach 1 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicherzustellen. Dies umfasst z.b. die Zusammenarbeit mit dem Wasserversorger, die Sicherstellung der Funktionalität und Zugriffsbereitschaft von Hydranten und sonstigen Wasserentnahmestellen (z.b. Löschbrunnen, Löschteichen), die Aufstellung von Hydrantenplänen. Der Brandschutzbedarfsplan hat die Aufgabe, die Löschwasserversorgung qualitativ zu beschreiben. Die daraus resultierende Fahrzeugausstattung wird in Abschnitt 5.3 beschrieben. Hinweis: Die nachfolgende Einschätzung beruht auf fachlichen Aussagen der Feuerwehr, die für den Brandschutzbedarfsplan erforderlich sind und stellt keine detaillierte Ermittlung durch LUELF & RINKE dar: Einschätzung der Löschwasserversorgung in Senden: In den zusammenhängenden und dicht besiedelten Bereichen (= Ortsteilen) der Gemeinde Senden ist als Grundschutz eine stationäre Löschwasserversorgung (für Feuerwehr nutzbares Hydrantennetz der öffentlichen Trinkwasserversorgung) vorhanden. In den Außenbereichen muss die Löschwasserversorgung bei Einsätzen typischerweise teilweise über offene oder sonstige Wasserentnahmestellen (z.b. Löschteiche) und lange Wegstrecken oder durch Pendelverkehr mit (Tank-)löschfahrzeugen sichergestellt werden. Besondere Problembereich(e): derzeit keine Insgesamt erscheint die Löschwasserversorgung in der Gemeinde Senden den örtlichen Verhältnissen zu entsprechen. Die vorhandene Situation wurde mit der Fahrzeug-Konzeption abgeglichen.

15 2.3 Gefahrenpotenzial / Besondere Objekte (1) 15 Übersicht der Objekte von besonderer brandschutztechnischer Bedeutung Bösensell 5 Legende = = = = = Kranken-/Pflegeeinrichtungen Industrie-/Verkehrsanlagen Chemiebetriebe Sonstiges Feuerwehrhäuser 1 = Altenheim St. Johannes 2 = Betreutes Wohnen am Grete-Schött-Ring 3 = Behindertenwohnheim Senden 4 = Behindertenwohnheim Haus Davert 5 = Betreutes Wohnen Bösensell 6 = Gewerbegebiet Senden-Süd 7 = Gewerbegebiet Ottmarsbocholt 8 = Fa. Greive 9 = Gewerbegebiet Bösensell-Bahnhof 10 = Gewerbegebiet Bösensell-Stauverbrink 11 = Gewerbegebiet Am Dorn 12, 19 = Palettenwerk(e) 13 = Autobahnabschnitt (BAB 43) 14 = Steverhalle 15 = Joseph-Hadyn-Gymnasium 16 = Geschw.-Scholl-Schule 17 = Hof Grothues-Potthoff 18 = Neues Gewerbegebiet Brockerfeld Senden 17 Venne Ottmarsbocholt Maßstab km Auf der Karte sind die Objekte mit dem höchsten Gefahrenpotenzial in den einzelnen Ortsteilen dargestellt.

16 2.3 Gefahrenpotenzial / Besondere Objekte (2) 16 Erläuterungen zu 1: Altenheim St. Johannes ca. 100 Plätze zu 2: Betreutes Wohnen am Grete-Schött-Ring 38 Wohnungen zu 3: Behindertenwohnheim der Lebenshilfe Senden 26 Plätze zu 4: Behindertenwohnheim Haus Davert 45 Plätze zu 5: Betreutes Wohnen Bösensell 16 Plätze zu 6: Gewerbegebiet Senden-Süd; u.a. klein- und mittelständische Betriebe Großbetrieb Betonwerk Mönninghoff, Fa. Degafol (kunststoffverarbeitender Betrieb / Folienherstellung), Baustoffmarkt, Großschreinerei Fa. Wieskötter, Fa. Winkelheide (Palettenwerk) zu 7: Gewerbegebiet Ottmarsbocholt klein- und mittelständische Betriebe (z.b. Tischlerei, Kfz-Werkstatt, Lager der Fa. Greive) zu 8: Fa. Greive, Kunststoffverarbeitung Produktionsstätte in Ortsmitte Ottmarsbocholt

17 2.3 Gefahrenpotenzial / Besondere Objekte (3) 17 Erläuterungen* zu 9: Gewerbegebiet Bösensell-Bahnhof diverse klein- und mittelständische Betriebe sowie mehrere Großbetriebe, u.a. Möbelhaus Staas, Möbelhaus Roller, Fa. Metrica Interior (Objekteinrichtungen), Fa. Niehues (Hydraulik und Automation; 2 Gebäude), Fa. Euromovers (Möbelspedition), Fa. Langguth (Etikettiermaschinen) zu 10: Gewerbegebiet Bösensell-Stauverbrink klein- und mittelständische Betriebe, u.a. Fa. Meda Küchenfachmarkt zu 11: Gewerbegebiet Am Dorn ; Nutzfahrzeuge-Zentrum, u.a. Fa. Beresa, Fa. MAN, Montana-Hotel (105 Betten) Gewerbegebiet befindet sich in Erweiterung (Fläche südlich der BAB 43) zu 12: Palettenwerk Winkelheide Herstellung und Lagerung von Holzpaletten; hohe Brandlast zu 13: Steverhalle Versammlungsstätte mit bis zu Personen zu 17: Hof Grothues-Potthoff Hotel (geplant) mit 145 Betten Hofcafé = Versammlungstätte * Aufgeführt sind nur diejenigen Objekte, bei denen eine Erläuterung notwendig ist.

18 2.3 Gefahrenpotenzial / Besondere Objekte (4) 18 Schulen Objekt Name Nr. Ortsteil Anschrift Anzahl Schüler 15 Joseph-Haydn-Gymnasium Senden Am Bürgerpark Geschw.-Scholl-Schule (Realschule) Senden Niesweg Dietrich-Bonhoeffer-Schule (Grundschule) Senden Bonhoefferstr Edith-Stein-Schule (Hauptschule) Senden Schulstraße Marienschule (Grundschule) Senden Am Bürgerpark Davertschule (Grundschule) Ottmarsbocholt Cl.-Hagemann-Str Gemeinschaftsgrundschule Bösensell Bösensell Bahnhofstraße Anmerkung: Von den 7 Objekten wurden nur die 2 Schulen mit Schüleranzahl > 500 in die kartografische Darstellung aufgenommen (vgl. Objekt-Nummerierung). Die übrigen 5 Schulen sind nur in Form der Tabelle aufgeführt. Quelle: Gemeinde Senden Stand: Juli 2013

19 2.3 Gefahrenpotenzial / Besondere Objekte (5) 19 Kindergärten und -tagesstätten Name Ortsteil Anschrift Anzahl Kinder Tageseinrichtung "An der Drachenwiese" Senden Dr.-zu-Senden-Str DRK-Familienzentrum "Am Schloß" Senden Hiddingseler Str DRK-Familienzentrum-Tageseinrichtung Langeland Senden Langeland Ev. Kindertageseinrichtung u. Familienzentrum Erlengrund Senden Hiegenbusch Tageseinrichtung St. Franziskus Senden Prozessionsweg 9 68 Tageseinrichtung St. Laurentius Senden Schulstraße 8 90 Kindertagesstätte Pinocchio Senden Hagenkamp 3 22 Tageseinrichtung-Familienzentrum St. Urban Ottmarsbocholt Davertweg Tageseinrichtung St. Johannes Bösensell Bahnhofstraße DRK-Buskamp Senden Nanette-Streicher-Weg Anmerkung: Die Kindergärten und -tagesstätten sind nur in Form der Tabelle aufgeführt und nicht als besondere Objekte in der kartografischen Darstellung. Quelle: Gemeinde Senden Stand: Juli 2013

20 2.3 Gefahrenpotenzial / Besondere Objekte (6) 20 Beherbergungsbetriebe > 12 Betten Objekt Name Nr. Ortsteil Anschrift Anzahl Betten - Hotel & Gasthof Niemeyer 1886 Senden Herrenstr Parkhotel Senden Senden Industriestr Landhof Große Hellmann, Ferienwohnungen Bösensell Brock Landhof Große Hellmann, Reiterhof Bösensell Brock Montana Hotel Bösensell Am Dorn Landhotel Sendes Bösensell Kley Gasthof Lindfeld (inkl. Ferienwohnungen) Ottmarsbocholt Dorfstr Ferienwohnungen Kahn Ottmarsbocholt Linhövelweg 6a 17 - Hotel Venner Moor Venne Venne Hof Grothues-Potthoff / Hotel (geplant) Senden Beethovenstr. 145 Anmerkung: Bis auf Objekt Nr. 17 sind die Beherbergungsbetriebe sind nur in Form der Tabelle aufgeführt und nicht als besondere Objekte in der kartografischen Darstellung. Quelle: Gemeinde Senden Stand: Juli 2013

21 2.4 Gefahrenpotenzial / drehleiterpflichtige Objekte 21 Übersicht der drehleiterpflichtigen Objekte Bösensell Die drehleiterpflichtigen Objekte befinden sich im Ortskern des Ortsteils Senden (siehe rot markierte Fläche). Im Einzelnen sind dies folgende Gebäude: Schulze-Bremer-Straße Nr. 3, 7, 9, 13, 15, 17, 19, 23, 25, 27, 29 Hiddingseler Straße Nr. 19, 20, 21 Mühlenfeld Nr. 6, 7, 8, 9, 10, 11, 13, 14, 24 Am Mühlenbach Nr. 5, 7, 13 Senden Spreewaldweg Nr. 1, 3, 5 Venne Am Schloßpark Nr. 3, 5, 7, 9, 11 Holtruper Straße Nr. 35, 37, 39 Droste-zu-Senden-Straße Nr. 4, 76, 78 Schliekhege Nr. 3, 5, 7 Biete Nr. 5, 7 Ottmarsbocholt Drehleiterpflichtige Objekte (Wohngebäude mittlerer Höhe gemäß Landesbauordnung NRW ohne zweiten baulichen Rettungsweg) befinden sich im Ortskern des Ortsteils Senden. Maßstab Anmerkung: Durch die in Senden stationierte Drehleiter wird bei diesen Objekten der 2. Rettungsweg fristgerecht durch ein Hubrettungsfahrzeug der Feuerwehr sichergestellt km

22 2.5 Gefahrenpotenzial / Zusammenfassung 22 Zusammenfassung zum Gefahrenpotenzial Die Gemeinde Senden verfügt über 3 teilweise städtisch strukturierte Ortsteile, die jedoch nur einen kleinen Teil der insgesamt ländlich geprägten Gesamtfläche darstellen. Der Ortsteil Senden weist teilweise stätische Merkmale auf (u.a. Gebäude mittlerer Höhe). Im Bereich der gewerblichen Objekte verfügt der Ortsteil Bösensell über nennenswerte Betriebe. Außerhalb der Gewerbegebiete ist das Palettenwerk in peripherer Lage erwähnenswert. Es gibt jedoch im Gemeindegebiet keine Betriebe, die der Störfallverordnung (12. VO zum BlmSchG - StörfallVO) unterliegen. Insgesamt entspricht das Gefahrenpotenzial daher der Größe der Gemeinde. Anmerkungen: Das Gefahrenpotenzial beeinflusst die erforderliche Funktionsstärke in der 1. Eintreffzeit [vgl. Abschnitt 3, Schutzziel] und das Fahrzeugkonzept. Die örtlichen Risiken führen zur Notwendigkeit von speziellem Gerät [vgl. Kap. 5.3]: Z.B. die Drehleiter aufgrund der drehleiterpflichtigen Objekte.

23 3.1 Schutzziel / Grundsätzliches (1) 23 Grundsätzliche rechtliche Überlegungen Das FSHG fordert zunächst in 1: Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren. In Bezug auf die in NRW vorgeschriebenen Brandschutzbedarfspläne [vgl. 22 (1) FSHG] hat der Gesetzgeber jedoch keine Schutzziele definiert. Somit haben die Städte und Gemeinden in NRW u.a. die Aufgabe, Schutzziele in kommunaler Eigenverantwortung festzulegen. Die Bezirksregierung Münster hat in 2009 Handreichungen zur Brandschutzbedarfsplanung im Regierungsbezirk Münster herausgegeben und dort auch Empfehlungen bzgl. der Schutzzielkriterien abgebildet. Die Werte für die Eintreffzeiten entsprechen dabei den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) [vgl. Abschnitt 3.2]. Hinweis: Diese Werte stellen gleichzeitig die Bemessungsgrundlage der Bezirksregierung Münster im Hinblick auf die Erteilung der Ausnahmegenehmigung nach 13 FSHG dar. Darüber hinaus ist festzustellen, dass es in Deutschland weitere Schutzzieldefinitionen für den kommunalen Brandschutz bzw. die Bedarfsplanung gibt [vgl. nachfolgende Tabelle], die je nach Bereich als fachlich etabliert bis rechtlich verbindlich eingestuft sind. Zusammengefasst bedeutet dies, dass die Gemeinde Senden bei der Schutzzielfestlegung (wie bisher) über einen gewissen Handlungsspielraum verfügt.

24 3.1 Schutzziel / Grundsätzliches (2) 24 Vergleich von Schutzzieldefinitionen Bundesland / Organisation ETZ 1 [min] Stärke erste Einheit ETZ 2 [min] Stärke zw eite Einheit Stärke Gesamt ZEG Bemerkung AGBF % - Baden-Württemberg k.a. - Berlin k.a. k.a. 15 k.a % Schutzklasse A k.a. k.a. 15 k.a % Schutzklasse B Bez.-Reg. Münster % ländliche Strukturen % städtische Strukturen Brandenburg (Rettungsdienst) 13 k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. Hessen 10 k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. - Nordrhein-Westfalen, Rettungsdienst städtisch Nordrhein-Westfalen, Rettungsdienst ländlich 6,5 k.a. k.a. k.a. k.a. 90% 10,5 k.a. k.a. k.a. k.a. 90% Rheinland Pfalz 8 k.a. 15 k.a. k.a. k.a. - Hilfsfrist 15 Minuten, abzgl. 1,5 bis 2 Min Disposition = rund 13 Minuten Eintreffzeit Hilfsfrist im städtischen Bereich: 5 bis 8 Minuten (abzgl. 1,5 Min Disposition) Hilfsfrist im ländlichen Bereich: bis zu 12 Minuten (abzgl. 1,5 Min Disposition) Saarland % Gefährdungskategorien B1 & B % Gefährdungskategorien B3 & B4 Sachsen % Handlungsbedarf bei ZEG < 80% Sachsen-Anhalt 12 k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. - Der Vergleich der Schutzzieldefinitionen zeigt für den Brandschutz unterschiedliche Eintreffzeiten der ersten Kräfte zwischen 8 und 12 Minuten.

25 3.1 Schutzziel / Grundsätzliches (3) 25 Empfehlung der Eintreffzeiten für die Gemeinde Senden Die Handreichungen der Bezirksregierung Münster empfehlen bezüglich der 1. Eintreffzeit einen Wert von 8 Minuten, der sich aus den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter des Berufsfeuerwehren (AGBF) ableitet. Empfehlung 2. Eintreffzeit: 13 Minuten. Die Strukturen in der Gemeinde Senden zeigen, dass durch die jeweils zentral gelegenen Standorte der Feuerwehr die nennenswert zusammenhängend besiedelten Bereiche (d.h. die 3 Ortsteile) innerhalb der 8 Minuten Eintreffzeit abgedeckt werden können [vgl. Abschnitt 4.3 Isochronen ]. Daher werden die Empfehlungen der Bezirksregierung Münster (analog zu den Empfehlungen der AGBF) weiterhin als Grundlage für die Festlegung der Eintreffzeiten bei der Schutzzieldefinition angesetzt. Änderungen im Vergleich zur alten Schutzzieldefinition: Keine Differenzierung mehr zwischen Kernbereichen (Eintreffzeiten 8 und 13 Minuten und identisch mit der neuen Definition) und Randbereichen / Peripherie (Eintreffzeiten dort 10 bzw. 15 Minuten). Jedoch werden reale Einsätze, die nach Auswertung Eintreffzeiten von 9 oder 10 Minuten (bzw. 14 oder 15 bei der 2. Eintreffzeit) erzielt haben, individuell und je nach Lage der Einsatzstelle (z.b. im Rand- oder Außenbereich) bewertet. D.h. es wird geprüft, ob sich aus diesen Einsätzen sinnvolle Gegenmaßnahmen ableiten oder ob sich trotz geringfügiger Überschreitung der Eintreffzeit(en) keine Einschränkung der Leistungsfähigkeit ableitet und die Einsätze als tolerierbar eingestuft werden.

26 3.1 Schutzziel / Grundsätzliches (4) 26 Weitere grundsätzliche Überlegungen Das Schutzziel fixiert den feuerwehrtechnischen Bedarf für ein standardisiertes Schadensereignis. Größere Einsätze, deren Anforderungen über die des kritischen Wohnungsbrandes hinausgehen (jedoch unterhalb der Schwelle des Großschadensereignisses liegen), sind durch die Alarm- und Ausrückeordnung zu regeln. Die Gefahrenabwehrplanung für Großschadensereignisse (worst-case-betrachtung) ist gemäß 22 FSHG Aufgabe des Kreises. Bei den im Schutzziel sowie im Controlling-Kriterium definierten Personalstärken handelt es sich um Mindeststärken, die zur qualifizierten Bearbeitung der jeweiligen Einsatzart notwendig sind.

27 3.2 Hilfsfristen & Eintreffzeiten (1) 27 CO-Summenkurve [min*%] CO [%] Zeitkette AGBF ,5 1,0 Reanimationsgrenze CO-Gehalt im Brandraum Kohlenmonoxid- Summenkurv e 17 Min 16 Min 15 Min Maßnahmen werden wirksam Entwicklungszeit (4 Min) 5 0 0,5 0 Erträglichkeitsgrenze 0,1 0, Eingriff sbereich der Feuerwehr Zeit [min] (Brandbeginn T=0) CO-Konzentration, Erträglichkeitsgrenze und Reanimationsgrenze in Abhängigkeit von der Vorbrenndauer Quelle: ORBIT-Studie, Porsche / WIBERA AG, Min 13 Min 12 Min 11 Min 10 Min 9 Min 8 Min 7 Min Eintreffen Eintreffzeit (8 Min) (Ausrückzeit + Fahrzeit) Bei einem Wohnungsbrand stellt Kohlenmonoxid (CO) das für Menschen kritischste Verbrennungsprodukt dar. Die CO- Konzentration in Räumen steigt unter typischen Bedingungen mit der Branddauer an. Für die Überlebenswahrscheinlichkeit ist die Einwirkdauer von entscheidender Bedeutung: Vor Ablauf der 17. Minute (Reanimationsgrenze) muss die Menschenrettung erfolgt sein. Aus der Zeitkette der AGBF folgt u.a. eine für die örtlichen Feuerwehren resultierende 1. Eintreffzeit von 8 Minuten. 6 Min 5 Min 4 Min 3 Min 2 Min 1 Min 0 Min Alarmierungs- Abschluß Brandausbruch Dispositionszeit Gesprächszeit Meldezeit Entdeckungszeit (1,5 Min) (3,5 Min)

28 3.2 Hilfsfristen & Eintreffzeiten (2) 28 Erläuterung der Eintreffzeit (1) Die Dispositionszeit (= Zeit von der Annahme des Notrufs in der Leitstelle bis zur Alarmierung der Feuerwehr) ist von der Feuerwehr nicht beeinflussbar, da die Notrufannahme und -bearbeitung (= Dispositionszeit) durch die Kreisleitstelle erfolgt. Ob diese die Dispositionszeit (von 1,5 Minuten gemäß der Zeitkette der AGBF) gewährleistet, liegt in der Verantwortung des Trägers und ist deshalb nicht Gegenstand dieses Bedarfsplans. Daher wird der Begriff der Hilfsfrist, der in aller Regel die Dispositionszeit in der Leitstelle beinhaltet, nicht zur Definition des Schutzziels herangezogen. In diesem Bedarfsplan werden hingegen nur die sogenannten Eintreffzeiten verwendet. Die Eintreffzeit im Sinne dieses Brandschutzbedarfsplans ist die Zeitspanne von der Alarmierung der Feuerwehr bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle. Im Schutzziel wird zudem zwischen der 1. und 2. Eintreffzeit unterschieden. Innerhalb der 1. Eintreffzeit sollen die ersten Kräfte am Einsatzort eintreffen und in der Regel bei einem kritischen Wohnungsbrand primär Aufgaben zur Menschenrettung durchführen. Diese werden innerhalb der 2. Eintreffzeit durch weitere Kräfte ergänzt, die im Normalfall primär Aufgaben zur Unterstützung bei der Menschenrettung sowie zur Brandbekämpfung durchführen.

29 3.2 Hilfsfristen & Eintreffzeiten (3) 29 Erläuterung der Eintreffzeit (2) Die Grafik verdeutlicht die Zusammensetzung der 1. und 2. Eintreffzeit entsprechend der Zeitkette der AGBF. Zum Vergleich sind auch die 1. und 2. Hilfsfrist dargestellt, welche die Zeit zur Bearbeitung des Notrufes in der Leitstelle beinhalten. Notruf "1. Eintreffzeit" "2. Eintreffzeit" Brandausbruch Beginn Notrufabfrage 1,5 min 8 min + 5 = 13 min 0 min 3,5 min 5 min 13 min 18 min Alarmierung Eintreffen 1. Einheit "1. Hilfsfrist" "2. Hilfsfrist" Eintreffen Ergänzungskräfte Zeit 9,5 min + 5 min = 14,5 min 8 Minuten nach der Alarmierung durch die Leitstelle sollen die ersten Kräfte am Einsatzort sein. Sie müssen kurze Zeit später (+ 5 Minuten, also 13 Minuten nach der Alarmierung) durch weitere Kräfte ergänzt und unterstützt werden.

30 3.3 Funktionsstärken 30 Erläuterung der Funktionsstärken Gemäß den Empfehlungen der Bezirksregierung Münster (welche sich an der Feuerwehrdienstvorschrift 3 orientieren) sollen in der 1. Eintreffzeit (8 Minuten) 9 Funktionen am Einsatzort sein. Durch diese Kräfte soll bei einem kritischen Wohnungsbrand in der Regel primär die Menschenrettung durchgeführt werden. Der 1. Gruppe sollten mindestens 1 Gruppenführer und 4 Atemschutzgeräteträger angehören. Nach weiteren 5 Minuten (2. Eintreffzeit, 13 Minuten nach der Alarmierung) sollen mindestens weitere 7 Ergänzungskräfte den Einsatzort erreicht haben, um die ersten Kräfte bei der Menschenrettung zu unterstützen sowie die Brandbekämpfung durchzuführen. Gemäß der üblichen Umsetzung bei Freiwilligen Feuerwehren lassen sich die 7 Funktionen der 2. Eintreffzeit als eine feuerwehrtechnische Staffel (6 Funktionen) sowie einen Einsatzleiter (Zugführer) interpretieren. Unter den insgesamt mindestens 16 Kräften nach 13 Minuten sollten mindestens 1 Zugführer, 2 Gruppenführer sowie 8 Atemschutzgeräteträger sein. 8 Minuten nach der Alarmierung sollen mindestens 9 Einsatzkräfte am Einsatzort sein. Sie müssen kurze Zeit später (+ 5 Minuten, also 13 Minuten nach der Alarmierung) durch weitere 7 Kräfte ergänzt und unterstützt werden. Zudem sind gewisse Mindestqualifikationen zu erfüllen.

31 3.4 Zielerreichungsgrad 31 Erläuterung zum Zielerreichungsgrad Nach fachlicher Auffassung von LUELF&RINKE sollte eine Bedarfsplanung zunächst planerisch von einer vollständigen (100%) Erfüllung der Qualitätskriterien für alle nennenswert bebauten Gebiete ausgehen. D.h. der Erreichungsgrad darf aus Sicht von LUELF&RINKE nicht als Korrektiv für eine unrealistisch geplante Eintreffzeit bzw. Funktionsstärke dienen. Alle objektiv vorhersehbaren Randbedingungen sind bei der Planung zu berücksichtigen, damit die gesetzten Ziele auch tatsächlich in nahezu allen Fällen verwirklicht werden können. Da im tatsächlichen Einsatzgeschehen auch nicht bzw. nur schwer planbare äußere Randbedingungen (z.b. Verkehrs- oder Witterungseinflüsse) eine Rolle spielen, handelt eine Kommune aus Sicht von LUELF&RINKE bedarfsgerecht, wenn bei der Schutzzieldefinition ein geringerer Erreichungsgrad für die tatsächliche Schutzzielerfüllung definiert wird. Beispielsweise wird der Wert von 95% auch in den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) für die Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten aufgeführt. In der Gemeinde Senden fallen jährlich nicht übermäßig viele Einsätze an, die dem Szenario kritischer Wohnungsbrand entsprechen. LUELF&RINKE empfiehlt daher aus mathematischen Gründen (geringe Datenbasis), dass der Zielerreichungsgrad auf 90% abgerundet wird, da bei der zu erwartenden Zahl relevanter Ereignisse eine Genauigkeit im einstelligen Prozentbereich nicht zielführend ist. Der 90%-Wert deckt sich mit den Empfehlungen der Bezirksregierung Münster. Um bei den Anforderungen an eine möglichst zuverlässige Planung auch die Einsatzhäufigkeiten in der Gemeinde Senden zu berücksichtigen, sollte bei der Schutzzieldefinition aus mathematischen Gründen weiterhin ein Zielerreichungsgrad von 90% definiert werden.

32 3.5 Schutzzieldefinition (1) 32 Schutzziel: Kritischer Wohnungsbrand Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr beim kritischen Wohnungsbrand: innerhalb von 8 Minuten (= erste Eintreffzeit) nach der Alarmierung mit 9 FM (Feuerwehrleuten) (= erste Gruppe) und nach weiteren 5 Minuten (8 + 5 = 13 Minuten = zweite Eintreffzeit) mit weiteren 7 FM (= Ergänzungseinheit) (9 + 7 = 16 FM) am Einsatzort ist. Zielerreichungsgrad Das quantitative Ziel ist ein Zielerreichungsgrad von insgesamt 90 % bezogen auf die Summe der Einsätze gemäß dem o.a. Schutzziel.

33 3.5 Schutzzieldefinition (2) 33 Erläuterung zur Gültigkeit des Schutzziels Bösensell Gemäß der Rundverfügung der Bezirksregierung Münster vom sind zur Auswertung nur Einsätze heranzuziehen, die sich in gemäß 34 BauGB als im Zusammenhang bebauten Ortsteilen ereignet haben [ vgl. Karte]. Anmerkung 1: Die Berücksichtigung der nicht davon umfassten Bereiche erfolgt durch weitere Planungen im Rahmen des Brandschutzbedarfsplans (z.b. Standortstruktur oder Fahrzeugkonzept). Senden Venne Anmerkung 2: Eine erste grobe Definition der Gültigkeitsbereiche des Schutzziels wurde vorgenommen (siehe Karte). Eine straßenscharfe Abgrenzung sollte im weiteren Verlauf von der Gemeinde Senden erstellt werden. Die Karte stellt zudem die Grundlage für zukünftige Auswertungen dar. Ottmarsbocholt Die Schutzzielauswertung soll sich auf die gekennzeichneten im Zusammenhang bebauten Gebiete beziehen, was bei der Auswertung in Abschnitt 4.5 berücksichtigt wurde. Die übrigen Bereiche werden gesondert berücksichtigt. im Brandschutzbedarfsplan Maßstab km

34 Schutzziel / Controlling-Kriterien Definition Controlling-Kriterien (2) (1) 34 Das Schutzziel-Szenario kritischer Wohnungsbrand ist ein relativ seltenes Ereignis, für dessen Beherrschbarkeit die Gemeinde Senden jedoch verantwortlich ist. Es kann aber aufgrund der Seltenheit nicht als alleiniges Controlling-Instrument verwendet werden. Um die auswertbare Datenbasis zu vergrößern, ist es sinnvoll, für weitere vorkommende Ereignisse sog. Controlling-Kriterien zu definieren. Controlling-Kriterium 1: Sonstige zeitkritische Einsätze Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr bei sonstigen zeitkritischen Einsätzen, die den Einsatz von mehr als einer taktischen Einheit erfordern (z.b. Verkehrsunfall innerorts): innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung mit 6 FM (Feuerwehrleuten) und nach weiteren 5 Minuten (= 13 Minuten) mit weiteren 3 FM (6 FM + 3 FM = 9 FM) am Einsatzort ist.

35 3.5.1 Schutzziel / Definition Controlling-Kriterien (2) 35 Controlling-Kriterium 2: Zeitkritische Einsätze auf Autobahn (BAB) Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr bei Verkehrsunfällen auf der BAB mit Personenschaden: innerhalb von 6 Minuten nach der Alarmierung mit 6 FM (Feuerwehrleuten) und nach weiteren 5 Minuten (6 + 5 = 11 Minuten) mit weiteren 6 FM (6 FM + 6 FM = 12 FM) AUSRÜCKT. Gesamt-Zielerreichungsgrad Das quantitative Ziel ist ein Gesamt-Zielerreichungsgrad von insgesamt 90 % bezogen auf die Summe der Einsätze gemäß der Controlling-Kriterien. (Die nicht-zeitkritischen Einsätze werden beim Zielerreichungsgrad nicht berücksichtigt!)

36 4 IST-Struktur des abwehrenden Brandschutzes 36 4 IST-Struktur des abwehrenden Brandschutzes In diesem Abschnitt wird die Struktur der Feuerwehr bzw. des abwehrenden Brandschutzes dargestellt, soweit dies für den Brandschutzbedarfsplan relevant ist. 4.1 Standorte / Feuerwehrhäuser 4.2 Personal* 4.3 Fahrzeuge 4.4 Abdeckung des Gemeindegebietes (Isochronen-Analyse) * Die Analyse der Qualifikationen, Wohn- und Arbeitsorte der ehrenamtlichen Kräfte basiert auf einer in der Feuerwehr durchgeführten Erhebung mit Stand Mitte Aufgrund verschiedener Einflüsse (Neueintritte, Arbeitsplatzwechsel, Umzug, etc.) sind die Daten der ehrenamtlichen Kräfte dynamisch und die Analysen sollten deshalb regelmäßig aktualisiert werden. Ggf. hat dies dann insbesondere Konsequenzen für die AAO.

37 Standorte / Feuerwehrhäuser (1) Übersicht über die Standorte der Feuerwehr Senden Maßstab Bösensell Bewertungskriterien / Einflussgrößen: Insgesamt werden die wesentlichen Merkmale behandelt, die zur Bewertung der grundsätzlichen baulichen Funktion der Standorte notwendig sind und damit besondere Relevanz für den Brandschutzbedarfsplan haben. D.h. kleinere übliche Maßnahmen zur Bauunterhaltung werden nicht aufgeführt. Die Bewertung umfasst neben der grundsätzlichen Eignung als Feuerwehrhaus (im Sinne allgemeiner und rechtlicher Anforderungen wie z.b. Unfallverhütungsvorschriften) auch die Funktionalität sowie den baulichen Gesamtzustand. Dies führt im vorliegenden Abschnitt 4.1 zur Gesamtbewertung der baulichen Funktion. Konkrete Maßnahmen werden bei Bedarf im Abschnitt 6.1 beschrieben. Ob und in welchem Umfang einzelne Maßnahmen notwendig sind, lässt sich nicht unmittelbar aus der Bewertung der IST-Situation ableiten. Senden Ottmarsbocholt Farbcode Bauliche Funktion : = gut bis sehr gut = befriedigend bis ausreichend = nicht ausreichend Die hier dargestellte Übersicht zur baulichen Funktion der Standorte wird auf den nächsten Seiten näher spezifiziert. 3 4 km

38 4.1 Standorte / Feuerwehrhäuser (2) 38 Feuerwehrhaus Senden (1) 44 Aktive 7 Fahrzeugstellplätze vorhanden Auf einem Stellplatz sind derzeit 2 Fahrzeuge unter beengten Bedingungen hintereinander untergebracht (ELW 1 und Logistik-Anhänger) Ein Stellplatz ist durch die Werkstatt im hinteren Bereich in der Länge vermindert. Die derzeitige Unter-bringung des LF 16-TS entspricht nicht den Unfallverhütungsvorschriften da seitlich die Abstände zu gering sind und vor allem hinter dem Fahrzeug kein Abstand mehr zur Werkstattwand vorhanden ist. Umkleidemöglichkeiten nur in der Fahrzeughalle; dadurch Abstände zu den Fahrzeugen teilweise zu gering und nicht den Unfallverhütungsvorschriften entsprechend; Abgasabsauganlage vorhanden Schulungsraum ausreichend groß Zusätzlich kleiner Besprechungsraum vorhanden Keine Büroräume vorhanden Kein separater Raum für Jugendfeuerwehr vorhanden Kleiderkammer beengt Atemschutzwerkstatt mit Befüllung Quelle Foto:

39 4.1 Standorte / Feuerwehrhäuser (2) 39 Feuerwehrhaus Senden (2) Kleine Einsatzzentrale für Großeinsätze (Technik veraltet) Sanitäranlagen: keine Geschlechtertrennung gegeben (jedoch weibliche Aktive vorhanden), Zustand der Sanitäranlagen veraltet Bauliche Funktion nicht ausreichend, Handlungsbedarf gegeben Hinweis: Umbau und Erweiterung des Feuerwehrhauses in 2014 vorgesehen Grobe Planung: Nutzung der durch den Auszug des Rettungsdienstes frei werdenden Flächen Zusätzliche Fahrzeugstellplätze für Kleinfahrzeug(e) sowie Lagerflächen EG: Einrichtung eines separaten Umkleidebereichs, Umstrukturierung der Funktionsräume (Einsatzzentrale, Werkstätten), Büroflächen OG: Schulungs- und Aufenthaltsraum, Kleiderkammer

40 4.1 Standorte / Feuerwehrhäuser (3) 40 Feuerwehrhaus Bösensell 35 Aktive 3 Fahrzeugstellplätze vorhanden, Abstände ausreichend Abgasabsauganlage vorhanden Umkleidemöglichkeiten nur in der Fahrzeughalle; Seitenabstände an dieser Stelle grenzwertig bis nicht ausreichend Lagermöglichkeiten ausgeschöpft Schulungsraum ausreichend groß 1 kleiner Büroraum vorhanden Sanitäre Einrichtungen: WCs in Ordnung und Geschlechtertrennung gegeben, jedoch keine Duschmöglichkeiten für Damen Alarmparkplätze auf eigenem Grundstück sowie relativ problemlos in der näheren Umgebung Bauliche Funktion befriedigend dennoch Handlungsbedarf bzgl. der Umkleidemöglichkeiten (neue rechtliche Anforderung; Erläuterung siehe Abschnitt 6.1)

41 4.1 Standorte / Feuerwehrhäuser (4) 41 Feuerwehrhaus Ottmarsbocholt 34 Aktive 3 Fahrzeugstellplätze vorhanden, davon 2 für Großfahrzeuge; Abstände ausreichend Abgasabsauganlage vorhanden Umkleidemöglichkeiten in separatem Raum Lagermöglichkeiten ausreichend Schulungsraum ausreichend groß Büroraum vorhanden Sanitäranlagen: Sanitäre Anlagen: WC und Duschen in Ordnung und Geschlechtertrennung gegeben Alarmparkplätze auf eigenem Grundstück sowie relativ problemlos in der näheren Umgebung Bauliche Funktion gut

42 4.2.1 Wohnorte der ehrenamtlichen Kräfte 42 Wohnorte der Aktiven Einheiten / Standorte Senden Bösensell Ottmarsbocholt Erläuterung: Jeder Punkt auf der Karte stellt den Wohnort eines Aktiven in der Farbe der jeweiligen Einheit dar. Maßstab km Die räumliche Zuordnung der freiwilligen Feuerwehrleute zu den Standorten ist richtig.

43 4.2.2 Arbeitsorte der ehrenamtlichen Kräfte (1) 43 Arbeitsorte der Aktiven (1) Einheit Anzahl Aktive Arbeitsort im Ortsteil der eigenen Einheit in % Arbeitsort im Ortsteil einer anderen Einheit in % wechselnder Arbeitsort innerhalb von Senden in % Arbeitsort in Senden aber nicht abkömmlich in % Arbeitsort außerhalb von Senden in % nicht verfügbar* aber im Schichtdienst Senden % 0 0% 0 0% 1 2% 28 64% 7 Bösensell % 1 3% 0 0% 1 3% 24 69% 4 Ottmarsbocholt % 0 0% 1 3% 0 0% 29 85% 6 Summe % 1 1% 1 1% 2 2% 81 72% 17 * außerorts tätig oder in Senden aber nicht abkömmlich Werktags tagsüber sind insgesamt 30 (= ) der 113 Feuerwehrleute im Gemeindegebiet anwesend und verfügbar. Hinzu kommen durchschnittlich etwa 5 bis 6 im Schichtdienst tätige (etwa 1/3 von 17). Insgesamt 74% der Aktiven sind entweder nicht abkömmlich (nur 2%) oder haben ihren Arbeitsort außerhalb der Gemeinde Senden (72%). Ein von außerorts einpendelnder Aktiver wird derzeit werktags tagsüber in Senden mit eingebunden.

44 4.2.2 Arbeitsorte der ehrenamtlichen Kräfte (2) 44 Arbeitsorte der Aktiven (2) nicht verfügbar*: 25 davon Schichtdienst: 4 Einheiten / Standorte Senden Bösensell Ottmarsbocholt nicht verfügbar*: 29 davon Schichtdienst: 7 Erläuterung: Jeder Punkt auf der Karte stellt den Arbeitsort eines Aktiven in der Farbe der jeweiligen Einheit dar. ständig wechselnder Arbeitsort innerhalb der Gemeinde: 1 nicht verfügbar*: 29 davon Schichtdienst: 6 Als Punkte dargestellt sind die 29 Arbeitsorte im Gemeindegebiet Senden. Maßstab Ergänzend sind werktags tagsüber 1 Aktiver mit ständig wechselndem Arbeitsort, etwa 5 bis 6 im Schichtdienst tätige sowie ein von außerorts einpendelnder Aktiver verfügbar km * außerorts tätig oder in Senden und nicht abkömmlich

45 4.2.3 Qualifikationen der ehrenamtlichen Kräfte 45 Qualifikationen der Aktiven Die Tabelle zeigt den Anteil von Atemschutzgeräteträgern (AGT), Maschinisten (MA), Gruppenführern (GF), LKW-Führerscheininhabern und Zugführern (ZF) der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Senden. Einheit Anzahl Aktive Atemschutzgeräteträger (AGT) Maschinisten (MA) LKW-Führerschein (für > 7,5 t; C/CE/2) Gruppenführer (GF) Zugführer (ZF) absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % Senden % 36 82% 28 64% 14 32% 7 16% Bösensell % 32 91% 27 77% 10 29% 4 11% Ottmarsbocholt % 23 68% 17 50% 8 24% 3 9% Summe % 91 81% 72 64% 32 28% 14 12% Der Ausbildungsstand zeigt hohe Werte hinsichtlich der wesentlichen Qualifikationen.

46 4.3 Fahrzeuge 46 Fahrzeugübersicht Einheit Aktive [Anz.] Senden 44 Bösensell 35 Ottmarsbocholt 34 IST (2013) alte Bezeichnung IST (2013) neue Bezeichnung Baujahr Alter [Jahre] LF 16 * HLF 20 * LF 16-TS ** LF 16-TS ** TLF 16/25 LF DLK 23/12 DLK ELW 1 ELW GW-L GW-L RW 2 * RW * MTW MTW KdoW KdoW LF 16/12 * HLF 20 * TLF 16/25 LF MTW MTW LF 16/12 * HLF 20 * LF 10/6 LF MTW MTW * Inkl. Schere & Spreizer ** Bundesfahrzeug Anmerkung In der Spalte Alter sind Fahrzeuge farbig hervorgehoben, die gewisse Altersgrenzen erreicht bzw. überschritten haben. Großfahrzeuge: hellgelb wenn > 15 Jahre, orange wenn > 20 Jahre; Kleinfahrzeuge: hellgelb wenn > 10 Jahre, orange wenn > 15 Jahre Die Feuerwehr der Gemeinde Senden verfügt derzeit über 7 Lösch- und 8 weitere Kraftfahrzeuge. Gegenüber der SOLL-Empfehlung aus dem Bedarfsplan 2008 wurde ergänzend ein KdoW als Zubringerfahrzeug für eine Führungskraft (> Zugführer) in Dienst gestellt.

47 4.4 Abdeckung des Gemeindegebiets (Isochronen) 47 Fahrzeitisochronen 1. ETZ = 10 Min Legende 1. Eintreffzeit 8 Min - Ausrückzeit 6 Min Fahrzeit 2 Min 1. ETZ = 8 Min = FW-Haus Senden = FW-Haus Bösensell = FW-Haus Ottmarsbocholt = Bereich mit drehleiterpflichtigen Objekten Fahrgeschwindigkeiten: Variable Geschwindigkeiten von enger Wohnbebauung (20 km/h) über normaler Ortsteil (45 km/h) bis zu Ausfallstraßen (60 km/h). Die Abdeckung der dicht besiedelten Bereiche des Gemeindegebiets (= Ortsteile) innerhalb der 1. Eintreffzeit von 8 Minuten (= Schutzzieldefinition) ist gegeben. Informativ dargestellt ist zudem der Bereich, der innerhalb von 10 Minuten erreichbar ist [vgl. Abschnitt 3.1]. Auch die drehleiterpflichtigen Objekte (siehe schraffierte Fläche im Ortsteil Senden) können durch die in Senden stationierte Drehleiter fristgerecht (8 Minuten) erreicht werden. Maßstab km

48 5 Analyse des Einsatzgeschehens 48 5 Analyse des Einsatzgeschehens In diesem Abschnitt erfolgt zuerst eine Auswertung der langfristigen Entwicklung des Einsatzgeschehens. Anschließend wird das Einsatzgeschehen eines Kalenderjahrs detailliert ausgewertet. 5.1 Langfristige Einsatzentwicklung (Darstellung der Entwicklung des Einsatzgeschehens der Jahre 2006 bis 2012) 5.2 Detailanalyse der Einsätze eines Kalenderjahres (hier: 2012) 5.3 Zeitanalyse (Analyse spezifisch auswertbarer zeitkritischer Einsätze hinsichtlich Ausrück-, Fahr- und Eintreffzeit) 5.4 Zielerreichungsgradanalyse (Zeit & Stärken) (Kombinierte Auswertung der Kriterien Zeit & Stärke bei spezifisch auswertbaren zeitkritischen Einsätzen der Jahre 2011 und 2012).

49 Anzahl 5.1 Langfristige Einsatzentwicklung Einsatzentwicklung (Einsatzbeteiligungen) Fehlalarme Techn. Hilfeleistungen Brände Fehlalarme Technische Hilfeleistungen Brände Jahr Jahr Anmerkung: Dargestellt ist jeweils die jährliche Anzahl der Einsatzbeteiligungen der 3 Einheiten (Jahressumme). Die jährliche Anzahl Einsatzstellen (Ereignisse) war jeweils geringer. Die im Wesentlichen durch Einsatzgeschehen und Alarm- und Ausrückeordnung beeinflussten Einsatzbeteiligungen der Feuerwehr zeigen zwischen 2006 und 2012 einen leicht ansteigenden Trend.

50 5.2 Detailanalyse der Einsätze eines Kalenderjahres 50 Detailanalyse der Einsätze eines Kalenderjahres / Datenmenge Um repräsentative Ergebnisse zu erhalten, ist die Auswertung einer ausreichend großen Zahl von Ereignissen erforderlich. Anhand der Datenbasis des Jahres 2012 wurde die Qualität sowie die räumliche und zeitliche Verteilung des Einsatzgeschehens analysiert. Gesamt* Zeitkritisch gemeldet* Spezifisch auswertbar** Mo.-Fr Uhr Mo.-Fr Uhr Sa./So./Fe Summe * Erfassungszeitraum: ** inkl. 16 ausgewählter Einsätze des Jahres 2011 Von den 135 Einsatzstellen des Betrachtungszeitraumes waren 79 als zeitkritisch [Def] gemeldet. Für die Analyse der Ausrück-, Fahr- und Eintreffzeiten sowie der verfügbaren Funktionsstärken wurde das Datenmaterial hinsichtlich Fehlalarmen, Einsätzen außerhalb des Gemeindegebietes sowie Datensätzen mit fehlenden Angaben im Einsatzbericht gefiltert und zur Stabilisierung der Datenmenge durch 16 Einsätze aus dem Jahr 2011 ergänzt. Dadurch waren 42 zeitkritische Einsätze für die nachfolgende Zeitanalyse [vgl. Abschnitt 5.3] spezifisch auswertbar.

51 5.2.1 Einsatzstellenverteilung (1) 51 Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2012 / Gesamtübersicht Einsatzort Anzahl Einsätze ZB 1 Anzahl Einsätze ZB 2 Mo.-Fr Uhr Mo.-Fr Uhr Sa./So./Fe. Anzahl Einsätze gesamt [absolut] Anzahl Einsätze gesamt [relativ in %] Senden ,9% Bösensell ,6% Ottmarsbocholt ,8% Venne ,0% Autobahn ,7% außerorts ,0% Summe % Anmerkung: Aus analytischen Gründen kann sich für die Erstellung des Bedarfsplans die Festlegung der Einsatzorte von der Verwaltungsgliederung unterscheiden. Rund zwei Drittel der Einsätze ereigneten sich im Ortsteil Senden. In Bösensell und Ottmarsbocholt spielten sich jeweils rund 15% des Einsatzgeschehens ab.

52 Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Einsatzstellenverteilung (2) 52 Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2012 / gesamter Zeitbereich (1) SUMME Senden Bösensell Ottmarsbocholt Einsatzart Feuer 1 (Kleinbrand a + b) Feuer 2 (Mittelbrand) Feuer 3 (Grossbrand) VU Mensch (Verkehrsunfall mit Menschenrettung) THL Person in Gefahr THL (Technische Hilfeleistung) GSG (Gefährliche Stoffe und Güter) Ölspur Fehlalarm BMA (Brandmeldeanlage) Fehlalarm Sonstiges Summe * "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage Erfassungszeitraum: Feuer 1 = Kleinbrand a und b Feuer 2 = Mittelbrand Feuer 3 = Großbrand GSG = gefährliche Stoffe und Güter BMA = Brandmeldeanlage

53 Anzahl Anzahl Zeitkritisch* Zeitkritisch* Gebäudebrände Gebäudebrände Wohngebäudebr. Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Rettungen mit Toten mit Toten Anzahl Anzahl Zeitkritisch* Zeitkritisch* Gebäudebrände Gebäudebrände Wohngebäudebr. Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Rettungen mit Toten mit Toten Anzahl Anzahl Zeitkritisch* Zeitkritisch* Gebäudebrände Gebäudebrände Wohngebäudebr. Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Rettungen mit Toten mit Toten Anzahl Anzahl Zeitkritisch* Zeitkritisch* Gebäudebrände Gebäudebrände Wohngebäudebr. Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Rettungen mit Toten mit Toten Einsatzstellenverteilung (3) 53 Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2012 / gesamter Zeitbereich (2) SUMME Venne Autobahn Senden außerorts Bösensell Ottmarsbocholt Einsatzart Feuer 1 (Kleinbrand a + b) Feuer 2 (Mittelbrand) Feuer 3 (Grossbrand) VU Mensch (Verkehrsunfall mit Menschenrettung) THL Person in Gefahr THL (Technische Hilfeleistung) GSG (Gefährliche Stoffe und Güter) Ölspur Fehlalarm BMA (Brandmeldeanlage) Fehlalarm Sonstiges Summe * "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage Erfassungszeitraum: Feuer 1 = Kleinbrand a und b Feuer 2 = Mittelbrand Feuer 3 = Großbrand GSG = gefährliche Stoffe und Güter BMA = Brandmeldeanlage

54 Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Einsatzstellenverteilung (4) 54 Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2012 / Mo.-Fr Uhr (1) SUMME Senden Bösensell Ottmarsbocholt Einsatzart Feuer 1 (Kleinbrand a + b) Feuer 2 (Mittelbrand) Feuer 3 (Grossbrand) VU Mensch (Verkehrsunfall mit Menschenrettung) THL Person in Gefahr THL (Technische Hilfeleistung) GSG (Gefährliche Stoffe und Güter) Ölspur Fehlalarm BMA (Brandmeldeanlage) Fehlalarm Sonstiges Summe * "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage Erfassungszeitraum: Feuer 1 = Kleinbrand a und b Feuer 2 = Mittelbrand Feuer 3 = Großbrand GSG = gefährliche Stoffe und Güter BMA = Brandmeldeanlage

55 Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Anzahl Zeitkritisch* Zeitkritisch* Gebäudebrände Gebäudebrände Wohngebäudebr. Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Rettungen mit Toten mit Toten Anzahl Anzahl Zeitkritisch* Zeitkritisch* Gebäudebrände Gebäudebrände Wohngebäudebr. Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Rettungen mit Toten mit Toten Anzahl Anzahl Zeitkritisch* Zeitkritisch* Gebäudebrände Gebäudebrände Wohngebäudebr. Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Rettungen mit Toten mit Toten Anzahl Anzahl Zeitkritisch* Zeitkritisch* Gebäudebrände Gebäudebrände Wohngebäudebr. Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Rettungen mit Toten mit Toten Einsatzstellenverteilung (5) 55 Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2012 / Mo.-Fr Uhr (2) Bösensell Ottmarsbocholt SUMME Venne Autobahn Senden Bösensell außerorts Ottmarsbocholt Einsatzart Feuer 1 01 (Kleinbrand 0 0 0a + b) Feuer 0 02 (Mittelbrand) Feuer 0 03 (Grossbrand) VU 2 Mensch 0 0 (Verkehrsunfall mit 0 Menschenrettung) THL 0 Person 0 0 in Gefahr THL 1 (Technische Hilfeleistung) GSG 0 (Gefährliche Stoffe 0 und 0 Güter) Ölspur Fehlalarm 2 0 0BMA 0(Brandmeldeanlage) Fehlalarm Sonstiges Summe * "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage Erfassungszeitraum: Feuer 1 = Kleinbrand a und b Feuer 2 = Mittelbrand Feuer 3 = Großbrand GSG = gefährliche Stoffe und Güter BMA = Brandmeldeanlage

56 Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Einsatzstellenverteilung (6) 56 Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2012 / Mo.-Fr Uhr, Sa./So./Fe. (1) SUMME Senden Bösensell Ottmarsbocholt Einsatzart Feuer 1 (Kleinbrand a + b) Feuer 2 (Mittelbrand) Feuer 3 (Grossbrand) VU Mensch (Verkehrsunfall mit Menschenrettung) THL Person in Gefahr THL (Technische Hilfeleistung) GSG (Gefährliche Stoffe und Güter) Ölspur Fehlalarm BMA (Brandmeldeanlage) Fehlalarm Sonstiges Summe * "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage Erfassungszeitraum: Feuer 1 = Kleinbrand a und b Feuer 2 = Mittelbrand Feuer 3 = Großbrand GSG = gefährliche Stoffe und Güter BMA = Brandmeldeanlage

57 mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Anzahl Zeitkritisch* Zeitkritisch* Gebäudebrände Gebäudebrände Wohngebäudebr. Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Rettungen mit Toten mit Toten Anzahl Anzahl Zeitkritisch* Zeitkritisch* Gebäudebrände Gebäudebrände Wohngebäudebr. Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Rettungen mit Toten mit Toten Anzahl Anzahl Zeitkritisch* Zeitkritisch* Gebäudebrände Gebäudebrände Wohngebäudebr. Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Rettungen mit Toten mit Toten Anzahl Anzahl Zeitkritisch* Zeitkritisch* Gebäudebrände Gebäudebrände Wohngebäudebr. Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Rettungen mit Toten mit Toten Einsatzstellenverteilung (7) 57 Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2012 / Mo.-Fr Uhr, Sa./So./Fe. (2) Bösensell Ottmarsbocholt SUMME Venne Autobahn Senden Bösensell außerorts Ottmarsbocholt Einsatzart Feuer 0 01 (Kleinbrand 0 0 0a + b) Feuer 0 02 (Mittelbrand) Feuer 0 03 (Grossbrand) VU 1 Mensch 0 0 (Verkehrsunfall mit 0 Menschenrettung) THL 2 Person 0 0 in 1Gefahr THL 1 (Technische Hilfeleistung) GSG 0 (Gefährliche Stoffe 0 und 0 Güter) Ölspur Fehlalarm 2 0 0BMA 0(Brandmeldeanlage) Fehlalarm Sonstiges Summe * "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage Erfassungszeitraum: Feuer 1 = Kleinbrand a und b Feuer 2 = Mittelbrand Feuer 3 = Großbrand GSG = gefährliche Stoffe und Güter BMA = Brandmeldeanlage

58 5.2.2 Einsatzwahrscheinlichkeit (1) 58 Einsatzwahrscheinlichkeit Für das Soll-Konzept ist die tageszeitliche Verteilung des Einsatzgeschehens von Bedeutung. Dazu werden die im jeweiligen Tageszeitbereich angefallenen Einsätze mit der Zeitdauer des Tageszeitbereichs verknüpft. Dadurch wird erkennbar, ob sich die Einsätze gleichmäßig auf die Tageszeitbereiche verteilen oder eine Häufung vorkommt. Der Übersichtlichkeit wegen werden die Einsätze des Beobachtungszeitraumes mit den Stundensummen der beiden Tageszeitbereiche einer Kalenderwoche in Beziehung gebracht und daraus die sogenannte Relationszahl errechnet. Anschließend werden die beiden Relationszahlen verglichen und der resultierende Faktor bestimmt. Die beiden Tageszeitbereiche umfassen folgende Wochenstundensummen: Zeitdauer der Tageszeitbereiche Mo Di Mi Do Fr Sa So 7-17 Uhr 50 Std. / Woche 70 Std. / Woche + 48 Std. / Woche 17-7 Uhr = 118 Std. / Woche Mit der Einsatzwahrscheinlichkeit wird erkennbar, ob das Einsatzgeschehen gleichmäßig auf die Tageszeitbereiche verteilt ist oder eine Häufung vorkommt.

59 5.2.2 Einsatzwahrscheinlichkeit (2) 59 Einsatzwahrscheinlichkeit Einsätze In der Tabelle ist die Wahrscheinlichkeit für einen Einsatz in Bezug auf den Tageszeitbereich dargestellt: Einsätze [Anzahl] Wochenstunden Relationszahl Resultierender Faktor Mo.-Fr Uhr ,26 2,1 Mo.-Fr Uhr Sa./So./Fe ,61 (=1) Summe Erfassungszeitraum: Werktags zwischen 7 und 17 Uhr ereignen sich Einsätze mit höheren Wahrscheinlichkeit (Faktor 2,1 entspricht um 110% erhöht) wie im übrigen Zeitbereich (nachts/wochenende/feiertags).

60 5.2.2 Einsatzwahrscheinlichkeit (3) 60 Einsatzwahrscheinlichkeit zeitkritische Einsätze In der Tabelle ist die Wahrscheinlichkeit für einen zeitkritischen Einsatz in Bezug auf den Tageszeitbereich dargestellt: Zeitkritische Einsätze* [Anzahl] Wochenstunden Relationszahl Resultierender Faktor Mo.-Fr Uhr ,66 1,7 Mo.-Fr Uhr Sa./So./Fe ,39 (=1) Summe Erfassungszeitraum: * "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage Bezogen auf die Menge der zeitkritischen Einsätze, ist die Einsatzwahrscheinlichkeit werktags zwischen 7 und 17 Uhr um den Faktor 1,7 (entspricht 70%) gegenüber dem Zeitbereich nachts/wochenende/feiertags erhöht.

61 5.2.3 Einheitenvergleich 61 Einsatzbeteiligungen Jegliches Tätigwerden einer Einheit, sei es bei einem Einsatz im eigenen Einsatzgebiet oder als Unterstützungseinheit in einem anderen Löschbezirk, wird als Einsatzbeteiligung gewertet. Da jede Einsatzstelle nur einmal gewertet wird, nämlich in dem jeweils betroffenen Ortsteil, ist die Zahl der Einsatzbeteiligungen höher als die Zahl der Einsatzstellen. Anzahl Einsatzstellen 135 Einheit Beteiligungen [absolut] Beteiligungen [relativ] Kräfte [Anzahl] Senden % 0 Bösensell 31 23% 0 Ottmarsbocholt 32 24% 0 Summe Erfassungszeitraum: Anmerkung: 135 Einsatzstellen führten zu 177 Einsatzbeteiligungen Der Löschzug Senden war mit 114 Alarmierungen an rund 84% des Gesamteinsatzgeschehens beteiligt. Die Löschzüge Bösensell und Ottmarsbocholt wurden annähernd gleich häufig alarmiert.

62 5.3 Zeitanalyse / Einleitung 62 Einleitung Entscheidend für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr ist das rechtzeitige Eintreffen der Einsatzkräfte vor Ort. Die Dispositionszeit (Zeit zwischen Notrufeingang und Alarmierung) in der Leitstelle ist separat zu betrachten. Wesentlich für den Brandschutzbedarfsplan ist die Eintreffzeit (ETZ) der Einsatzkräfte. Als Eintreffzeit wird der Zeitraum zwischen der Alarmierung der Feuerwehr durch die Leitstelle und dem Eintreffen der ersten Kräfte am Einsatzort bezeichnet. Die Eintreffzeit lässt sich untergliedern in Ausrückzeit und Fahrzeit. Unter Ausrückzeit ist die Zeit zwischen Alarmierung und Ausrücken des ersten Fahrzeugs, unter Fahrzeit die Zeit zwischen Ausrücken und Eintreffen am Einsatzort zu verstehen. Für die folgenden Betrachtungen werden nur die 42 spezifisch auswertbaren [Erläuterung vgl. Abschnitt 5.1 Datenmenge] Einsätze herangezogen. Die in den Diagrammen und Tabellen zur Ausrück-, Fahr- und Eintreffzeit ausgewerteten Zeiten beziehen sich immer nur auf das erste Fahrzeug, das den Einsatzort erreicht hat. Aussagen über die Personalstärke werden in Abschnitt 5.4 getroffen. Die Ergebnisse der nachfolgend aufgeführten Zeitanalyse lassen Rückschlüsse auf einzelne Sachverhalte (z.b. die Standortstruktur). Eine Zielerreichungsgrad-Analyse der Kriterien Zeit und Stärke, die konkretere Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr im Sinne der Schutzzielerfüllung zulässt, ist in Abschnitt 5.4 dargestellt.

63 Anzahl Ausrückzeit (1) 63 Ausrückzeitverteilung erstes Fahrzeug Datenbasis: n = 42 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% >15 Minuten Die Mehrzahl (in Summe 90%) der Ausrückzeiten liegt im Bereich zwischen 2 und 7 Minuten.

64 5.3.1 Ausrückzeit (2) 64 Aufsummierung Ausrückzeit erstes Fahrzeug 100% 98% Datenbasis: n = 42 90% 86% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% >15 Minuten Zuverlässig (hier: 98%-Perzentil) rückte die Feuerwehr nach spätestens 7 Minuten aus, gleichwohl der 6- Minuten-Wert mit 86% auch als Planungsgrundlage (z.b. zur Darstellung Gebietsabdeckung vgl. Abschnitt 4.4) herangezogen werden kann. Im Mittel betrug die Ausrückzeit rd. 5 Minuten.

65 Anzahl Fahrzeit (1) 65 Fahrzeitverteilung erstes Fahrzeug Datenbasis: n = 42 45% 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% >15 Minuten Ein großer Teil der Einsatzstellen wurde innerhalb einer Fahrzeit von 1 bis 2 Minuten erreicht. Dies deckt sich mit der planerischen Gebietsabdeckung (vgl. Abschnitt 4.4).

66 5.3.2 Fahrzeit (2) 66 Aufsummierung Fahrzeit erstes Fahrzeug Datenbasis: n = % 95% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% >15 Minuten Zuverlässig (hier: 95%) wurde spätestens nach einer Fahrzeit von 4 Minuten die Einsatzstelle mit dem ersten Fahrzeug erreicht. Im Mittel betrug die Fahrzeit 2,33 Minuten.

67 Anzahl Eintreffzeit (1) 67 Eintreffzeitverteilung erstes Fahrzeug Datenbasis: n = 42 20% 18% 16% 14% 12% 10% 8% 6% 4% 2% 0% >15 Minuten Die Eintreffzeiten verteilen sich überwiegend im Bereich zwischen 4 und 9 Minuten.

68 5.3.3 Eintreffzeit (2) 68 Aufsummierung der Eintreffzeiten erstes Fahrzeug Datenbasis: n = % 93% 90% 81% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% >15 Minuten Zuverlässig (hier: 93%) wurde spätestens nach einer ersten Eintreffzeit von 9 Minuten die Einsatzstelle mit dem ersten Fahrzeug erreicht. Der 8-Minuten-Wert liegt mit 81% ebenfalls in einem erfreulich hohen Bereich und sehr nahe am Schutzziel. Im Mittel betrug die erste Eintreffzeit 6,40 Minuten.

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