Blauzungenkrankheit (BT) -

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1 Blauzungenkrankheit (BT) - aktueller Stand, Sperrgebiet und Verbringungsregelungen Besprechung mit den Verbänden am Dr. Irena Blaha

2 Blauzungenkrankheit: Aktueller Stand BTV-8 BTV-4 BT-Ausbrüche: ; Quelle: ADNS, FLI BT-Ausbrüche: ; Quelle: WAHIS, OIE

3 Blauzungenkrankheit in BW: Aktueller Stand 150 km Zone TBB MO S KA HD HN KÜ N SHA RA PF LB WN AA CW BB ES GP HD H OG EM FR FDS RW VS TÜ BL TUT SIG RT UL BC 150 km Zone KN RV FN LÖ WT 150 km Zone

4 Steckbrief Blauzungenkrankheit (BT) Virusinfektion (BT-Virus, BTV) - 29 Virustypen bekannt - Bedeutung als Krankheitserreger: BTV-1 bis BTV-24 empfängliche Arten: - Rinder, Schafe, Ziegen - Wildwiederkäuer - Kameliden (biologisch, aber nicht rechtlich) - andere Tierarten nicht betroffen, auch nicht auf Menschen übertragbar! Übertragung: - durch Gnitzen, Vermehrung des Virus im Insekt sehr effizient - Übertragung durch andere Stechinsekten oder z. B. infizierte Kanülen möglich, aber ohne nennenswerte Bedeutung - Kontakt spielt keine Rolle bei der Übertragung Gnitzen; Quelle W. Maginot, Friedrich-Loeffler-Institut

5 Steckbrief Blauzungenkrankheit (BT) Krankheitsbilder Foto: Dr. Schwarzmaier Rind 1. Läsionen am Flotzmaul 2. Speicheln 3. Fieber 4. Bindehautentzündung 5. Schluckstörungen 6. Nasenausfluss 7. Apathie 8. Schleimhautentzündungen 9. Zitzenläsionen 10. Lahmheit 11. Kronsaumentzündung Foto: Dr. Winkelmann Schaf 1. Fieber 2. Speicheln 3. Gesichtsödeme 4. Apathie 5. Schluckstörungen 6. Lahmheit 7. Rötungen der Maulschleimhaut 8. Schwäche, Parese 9. Blutfülle in Zunge ( Blauzunge ) 10. Kronsaumentzündung

6 Steckbrief Blauzungenkrankheit (BT) Krankheitsbilder Fotos: Dr. Schwarzmaier

7 Steckbrief Blauzungenkrankheit (BT) Krankheitsbilder Fotos: Dr. Schwarzmaier Foto: Fr. Dr. Benesch

8 Steckbrief Blauzungenkrankheit (BT) BT nicht infektiös für Menschen: keine Gefahr für öffentliche Gesundheit keine Gefahr für Lebensmittelsicherheit kein Risiko der Übertragung durch Fleisch oder Milch Übertragung fast ausschließlich über Gnitzen keine Reglementierungen für Lebensmittel Fahrzeuge, Gegenstände oder sonstiges (z. B. Gülle) Personenverkehr nicht empfängliche Tierarten Aber: Spezielle Regelungen für das Verbringen von empfänglichen Tieren, deren Sperma, Eizellen und Embryonen

9 Verbringungsregelungen Verbringen von Zucht-, Nutz- und Schlachttieren innerhalb des Sperrgebietes: gilt für alle zu verbringenden Rinder, Schafe, Ziegen sowie Gehegewild unabhängig vom Impf- oder Untersuchungsstatus die Tiere benötigen zum Verbringen eine Tierhaltererklärung ( Tierhaltererklärung Sperrgebiet ) damit bestätigt der Tierhalter, dass die zu verbringenden Tiere frei von Anzeichen der Blauzungen-Krankheit sind. MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ STAATLICHES TIERÄRZTLICHES UNTERSUCHUNGSAMT AULENDORF - DIAGNOSTIKZENTRUM -

10 Tierhaltererklärung Sperrgebiet

11 Verbringungsregelungen Verbringen von Wiederkäuern aus dem Sperrgebiet MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ STAATLICHES TIERÄRZTLICHES UNTERSUCHUNGSAMT AULENDORF - DIAGNOSTIKZENTRUM -

12 Verbringungsregelungen Verbringen von Wiederkäuern aus dem Sperrgebiet Verbringen von Kälbern bis zu einem Alter von 90 Tagen Kälber benötigen für das innerstaatliche Verbringen eine Tierhaltererklärung ( Tierhaltererklärung Kälber ), die bestätigt, dass das Muttertier ordnungsgemäß gegen BTV-8 geimpft worden ist das Kalb Biestmilch des geimpften Muttertieres erhalten hat MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ STAATLICHES TIERÄRZTLICHES UNTERSUCHUNGSAMT AULENDORF - DIAGNOSTIKZENTRUM -

13 Tierhaltererklärung Kälber

14 Verbringungsregelungen Verbringen von Wiederkäuern aus dem Sperrgebiet Übergangsregelung für das innerstaatliche Verbringen von ungeimpften Zucht- / Nutztieren: (gilt vorläufig nur bis ) negative Untersuchung auf BT-Virus mittels PCR (EDTA-Blut!) Probenahme innerhalb sieben Tagen vor Verbringen gleichzeitige Repellentbehandlung der zu verbringenden Tiere Repellentbehandlung auf Untersuchungsantrag für PCR handschriftlich bestätigen MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ STAATLICHES TIERÄRZTLICHES UNTERSUCHUNGSAMT AULENDORF - DIAGNOSTIKZENTRUM -

15 Verbringungsregelungen Verbringen von Wiederkäuern aus dem Sperrgebiet Innerstaatliches Verbringen von Schlachttieren aus dem Sperrgebiet: gilt für Tiere ohne gültigen Impfschutz (ansonsten auch Optionen 1-3 möglich) die Tiere benötigen zum Verbringen eine Tierhaltererklärung ( Tierhaltererklärung Schlachttiere ), mit der der Tierhalter bestätigt, dass die zu verbringenden Tiere frei von Anzeichen der Blauzungen- Krankheit sind MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ STAATLICHES TIERÄRZTLICHES UNTERSUCHUNGSAMT AULENDORF - DIAGNOSTIKZENTRUM -

16 Tierhaltererklärung Schlachttiere

17 Verbringungsregelungen Verbringen von Wiederkäuern aus dem Sperrgebiet MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ STAATLICHES TIERÄRZTLICHES UNTERSUCHUNGSAMT AULENDORF - DIAGNOSTIKZENTRUM -

18 Verbringungsregelungen Verbringen von Sperma aus dem Sperrgebiet negative Antikörpernachweise: mind. alle 60 Tage während Spermagewinnung und mind. 21, maximal 60 Tage nach letzter Gewinnung oder negative Virusnachweise (PCR) aus Blutproben zu Beginn und bei letzter Spermagewinnung und mind. alle 28 Tage während Spermagewinnung MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ STAATLICHES TIERÄRZTLICHES UNTERSUCHUNGSAMT AULENDORF - DIAGNOSTIKZENTRUM -

19 Verbringungsregelungen Verbringen von Eizellen und Embryonen aus dem Sperrgebiet negativer Antikörpernachweis: mind. 21, maximal 60 Tage nach der Gewinnung von Embryonen oder Eizellen oder negativer Virusnachweis (PCR) aus Blutprobe am Tag der Gewinnung von Embryonen oder Eizellen MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ STAATLICHES TIERÄRZTLICHES UNTERSUCHUNGSAMT AULENDORF - DIAGNOSTIKZENTRUM -

20 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ STAATLICHES TIERÄRZTLICHES UNTERSUCHUNGSAMT AULENDORF - DIAGNOSTIKZENTRUM -

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