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1 Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / Antrag der Abg. Udo Stein u. a. AfD und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Blauzungenkrankheit Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. in welcher Form das seit 2007 laufende Monitoring der Blauzungenkrankheit bei Wild- und Haustierwiederkäuern nach dem 15. Februar 2012 weitergeführt wurde, mit Angabe der Probenahmen nach Jahren und Landkreisen; 2. welche Kosten damit für das Land und die Landwirte verbunden waren; 3. in welcher Menge zugelassene Impfstoffe aktuell verfügbar sind; 4. wie viele Fälle von Impfschäden durch verunreinigte Impfstoffe in den Jahren ab 2007 ( Blutschwitzen oder andere Symptome) in Baden-Württemberg aufgetreten sind beziehungsweise von Landwirten Krankheitserscheinungen als Impfschaden gemeldet und behauptet wurden, bitte auflisten nach Jahren und Landkreisen; 5. falls solche Fälle vorgekommen sind, ob und von wem die Landwirte Schadenersatz bekommen haben; 6. wie viele Landwirte in den Jahren der Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit sich der Maßnahme widersetzt haben und deshalb mit staatlichen Sanktionen belegt worden sind (bitte mit Zahl der Fälle nach Jahren und Landkreisen und Art der Sanktion); 7. welche Nachforschungen aufgrund von behaupteten Impfschäden in der zeitlichen Abfolge nach der Impfung gegen Blauzungenkrankheit die Landesregierung und ihre Behörden angestellt hat; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 8. ob bezüglich des aktuell festgestellten Blauzungen-Falls in Rastatt eine Übertragung durch Gnitzen als Ursache in der kühleren Jahreszeit als auslösende Ursache dieses aktuellen Falls wahrscheinlich und wissenschaftlich darstellbar ist und ob diese Überzeugung von der Landesregierung geteilt wird; 9. wie der aktuelle Fall in Rastatt diagnostiziert wurde, ob durch Blutuntersuchung auf welchen Virus (bitte Nachweismethode nennen) und wenn ja, welche oder nur anhand der Symptome; 10. aufgrund welcher wissenschaftlichen Belege das Ministerium in seiner aktuellen Pressemitteilung vom 13. Dezember 2018 zu der Aussage kommt Das Virus ist für Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können daher ohne Bedenken verzehrt werden, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (12. Dezember) in Stuttgart. ; 11. wie das Ministerium die auch in Baden-Württemberg (z. B. bei Landwirten in Freiamt und Freiburg-Au) aufgetretenen Folgeschäden durch die Blauzungenimpfung in den Jahren 2008 und 2009, die zu zahlreichen Presseveröffentlichungen führten und in mindestens einem Fall (VG Gießen vom 10. Dezember 2010) auch gerichtlich bestätigt wurden, beurteilt; 12. wie die Regierung das Verhalten des Tiergesundheitsdienstes Freiburg beurteilt, der sich einerseits jahrelang weigerte, verstorbene Tiere zu untersuchen, auf dem betreffenden Hof in Freiamt jedoch nur die Schweine kontrollieren wollte, aber nicht die Rinder, obwohl der Tiergesundheitsdienst Freiburg in einem Schreiben vom 2. September 2016 behauptet, dass der betreffende Landwirt bei der Mineralstofffütterung grobe Fehler gemacht habe, was der Landwirt bestreitet und auch mit Rechnungen vom Mineralstoffzukauf belegen kann, obwohl der betreffende Landwirt Herrn Minister Hauk schon im Jahre Ende 2008 oder Anfang 2009 bei einer Veranstaltung in Kirchzarten unterrichtet hat, dass sein Hof unter massiven Impfschäden nach der Blauzungen-Zwangsimpfung leidet; 13. wie die Regierung beurteilt, dass dem betreffenden Landwirt von der Tierärztin, die den Hof jahrelang betreute, dringend geraten wurde, die im Güllebehälter immer noch lagernde Gülle nicht auszubringen, da möglicherweise die Gülle mit Chlamydien belastet ist und die Tierärztin Folgeinfektionen durch Futter von den damit gedüngten Wiesen befürchtet, zumal einige Flächen des Landwirts im Wassereinzugsgebiet der Stadt Emmendingen liegen; 14. wie die Regierung den Sachverhalt beurteilt, dass die Tiere von dem betreffenden Hof, obwohl sie nur mit Mühe noch transportfähig waren, zur Schlachtung freigegeben wurden, obwohl vorher verstorbene Tiere nicht vom Tiergesundheitsdienst Freiburg untersucht worden waren; 15. wie die Regierung beurteilt, dass der betreffende Landwirt, wie auch andere Landwirte in anderen Bundesländern, in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Zwangsimpfung und den aufgetretenen Krankheitssymptomen bei auf eigene Kosten durchgeführten Blutuntersuchungen vom Blut der Tiere Chlamydieninfektionen feststellte und nicht ausgeschlossen werden kann, dass durch Fleisch, Milch oder Wirtschaftsdünger diese Infektionen weiterverbreitet werden können Stein, Herre, Palka, Dürr, Baron AfD 2

3 Begründung Durch verunreinigte Impfstoffe kam es bei der Bekämpfung der Blauzungenkrankheit in Deutschland und in der Schweiz in den Jahren vor und nach 2010 zu massiven Impfschäden. Seit 2012 gilt Deutschland als frei von der Blauzungenkrankheit. Der aktuelle Fall in Rastatt stellt die bisher getroffenen Maßnahmen sowie den Befund, Deutschland sei frei von dieser Krankheit, infrage. Stellungnahme Mit Schreiben vom 8. Februar 2019 Nr. Z(33) /400F nimmt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. in welcher Form das seit 2007 laufende Monitoring der Blauzungenkrankheit bei Wild- und Hauswiederkäuern nach dem 15. Februar 2012 weitergeführt wurde, mit Angabe der Probenahmen nach Jahren und Landkreisen; Zu 1.: Die innerhalb der EU vorgeschriebenen Monitoringprogramme auf Blauzungenkrankheit wurden in Deutschland auch nach der Wiedererlangung des Freiheitsstatus (BTV-8-Freiheit) am 15. Februar 2012 kontinuierlich weitergeführt. In Baden-Württemberg wurden jährlich im Rahmen einer Stichprobenuntersuchung 600 Rinder (150 pro Regierungsbezirk) auf das Vorhandensein des BTV-Virus untersucht. Zusätzlich wurde auch ein Monitoring bei erlegten Wildwiederkäuern durchgeführt, das jährlich rund 170 Tiere aus ganz Baden-Württemberg umfasste. Eine Aufschlüsselung der Probenahme nach Landkreisen ist nicht möglich. 2. welche Kosten damit für das Land und die Landwirte verbunden waren; Zu 2.: Die Kosten für die Durchführung des jährlichen Monitorings betrugen ca Euro. Diese Kosten werden vom Land getragen. Ein Teil der Kosten wird von der EU kofinanziert. Für die Landwirte entstehen im Rahmen des Monitorings keine Kosten. 3. in welcher Menge zugelassene Impfstoffe aktuell verfügbar sind; Zu 3.: Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit der Serotypen 4 und 8 werden von verschiedenen Pharmafirmen angeboten. Gegenwärtig stehen bis Ende Februar über 1 Mio. Impfstoffdosen gegen das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8 Impfstoff) und vom Serotyp 4 (BTV-4 Impfstoff) zur Verfügung. Weitere Impfstoffkontingente wurden von den Firmen bereits angekündigt. Da zwischen Bestellung und Auslieferung von neu hergestelltem Impfstoff mehrere Monate vergehen können (Herstellung, Unbedenklichkeitsprüfung, Chargenfreigabe durch das Paul-Ehrlich-Institut), ist es wichtig, dass die Tierhalterinnen und Tierhalter die Impfung ihrer Tiere bei den betreuenden Tierarztpraxen zeitnah anmelden, damit diese den Impfstoffbedarf bei den Impfstoffherstellern rechtzeitig anmelden können. 3

4 4. wie viele Fälle von Impfschäden durch verunreinigte Impfstoffe in den Jahren ab 2007 ( Blutschwitzen oder andere Symptome) in Baden-Württemberg aufgetreten sind beziehungsweise von Landwirten Krankheitserscheinungen als Impfschaden gemeldet und behauptet wurden, bitte auflisten nach Jahren und Landkreisen; 5. falls solche Fälle vorgekommen sind, ob und von wem die Landwirte Schadenersatz bekommen haben; 7. welche Nachforschungen aufgrund von behaupteten Impfschäden in der zeitlichen Abfolge nach der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit die Landesregierung und ihre Behörden angestellt haben; Zu 4., 5. und 7.: Aufgrund des Auftretens der Blauzungenkrankheit in Deutschland ab dem Jahr 2006 und den großen Verlusten im Jahr 2007 (deutschlandweit waren im Jahr 2007 ca Betriebe, davon in Baden-Württemberg 519 Betriebe, von der Blauzungenkrankheit betroffen), wurde in den Jahren 2008 und 2009 eine Pflichtimpfung gegen die Blauzungenkrankheit durchgeführt, die schlussendlich zur Eliminierung der Blauzungenkrankheit in Deutschland führte. Zum damaligen Zeitpunkt waren ausschließlich nicht zugelassene Impfstoffe verfügbar. Eventuell auftretende Schäden bei Tieren, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung standen und die verendet sind oder getötet werden mussten, wurden daher jeweils zur Hälfte von der Tierseuchenkasse und dem Land entschädigt. Im Jahr 2008 wurden Entschädigungen für 113 Rinder und 18 Schafe an die betroffenen Landwirte ausgezahlt. Im Jahr 2009 erfolgten Entschädigungszahlungen für 62 Rinder. Zusätzlich wurden entsprechend der Leistungssatzung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg Beihilfen für das Auftreten von Verkalbungen und Totgeburten, die bis zu 14 Tage nach der durchgeführten Impfung auftraten und in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung standen, gewährt. Im Jahr 2008 wurden für 824 Verkalbungen und 15 Folgeerkrankungen Beihilfen durch die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg ausgezahlt. Im Jahr 2009 wurden Beihilfen für Verkalbungen bei 556 Rindern gewährt. Eine Aufschlüsselung der gewährten Entschädigungen und Beihilfen nach Landkreisen ist nicht möglich. Die Impfung durchführende Tierärztinnen und Tierärzte waren zusätzlich aufgerufen, Schäden, die möglicherweise durch den Blauzungenimpfstoff hervorgerufen wurden, mittels eines standardisierten Fragebogens zu erfassen (Erfassung der Pharmakovigilanz). Die Auswertung erfolgte durch das für die Impfstoffzulassung zuständige Paul-Ehrlich-Institut. Im Zeitraum der Pflichtimpfung gegen die Blauzungenkrankheit erfolgten im Rahmen der Erfassung der Pharmakovigilanz insbesondere Meldungen zu Verkalbungen, Todesfällen sowie Problemen mit der Milchmenge und -zellzahl. Meldungen zu Blutschwitzen erfolgten nicht. Diese wurden in den Jahren 2007 bis 2010 im Zusammenhang mit dem Einsatz eines Impfstoffes gegen die Bovine Virusdiarrhoe/Mucosal Disease (BVD) berichtet, stehen aber nicht im Zusammenhang mit dem Einsatz von Impfstoffen gegen die Blauzungenkrankheit. Insgesamt wurden in den Jahren 2004 bis 2013 deutschlandweit Meldungen im Rahmen der Erfassung der Pharmakovigilanz in Bezug auf die Blauzungenimpfung gemeldet. Hiervon erfolgten 823 Meldungen zu Verkalbungen. Nach Auswertung durch das Paul-Ehrlich-Institut konnte in den wenigsten Fällen aufgrund des Vorliegens unzureichender Informationen ein wahrscheinlicher Zusammenhang (ca. 1 % der gemeldeten Verkalbungen) zwischen der erfolgten Impfung und der Verkalbung nachgewiesen werden (vgl. Deutsches Tierärzteblatt 6/2014, ). Ein ähnliches Ergebnis erbrachte auch eine Studie des Friedrich-Loeffler-Instituts. Im Rahmen der Studie wurde durch Landwirte ein breites Spektrum an Schäden 4

5 berichtet, jedoch war die Dokumentation der geltend gemachten Symptome, der pathologischen Veränderungen und der Todesfälle nicht ausreichend, um einen kausalen Zusammenhang zwischen Impfung und aufgetretenen Schäden feststellen zu können (vg. Berl. Münch. Tierärztl. Wochenschrift 124: 7 8, (2011). 6. wie viele Landwirte in den Jahren der Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit sich der Maßnahme widersetzt haben und deshalb mit staatlichen Sanktionen belegt worden sind (bitte mit Zahl der Fälle nach Jahren und Landkreisen und Art der Sanktion); Zu 6.: Maßnahmen gegen die Tierhalterinnen und Tierhalter, die die Pflichtimpfung in ihren Betrieben nicht durchführten, wurden seitens der Veterinärämter der Stadtund Landkreise in Baden-Württemberg in Einzelfällen ergriffen. Genaue Zahlen liegen hierzu nicht vor bzw. können aufgrund der kurzen Fristsetzung nicht erhoben werden. 8. ob bezüglich des aktuell festgestellten Blauzungen-Falls in Rastatt eine Übertragung durch Gnitzen als Ursache in der kühleren Jahreszeit als auslösende Ursache dieses aktuellen Falls wahrscheinlich und wissenschaftlich darstellbar ist und ob diese Überzeugung von der Landesregierung geteilt wird; Zu 8.: Die Blauzungenkrankheit wird durch Gnitzen übertragen (s. Informationen z. B. unter Disease_cards/BLUETONGUE.pdf), sodass nach wissenschaftlichem Ermessen auch beim Ausbruch im Landkreis Rastatt von diesem Infektionsweg auszugehen ist. Die Untersuchungsergebnisse der beiden dort entdeckten BTV-8-positiven Tiere zeigten hohe Antikörpernachweise bei einer vergleichsweise geringen Viruskonzentration. Diese Kombination spricht für eine Infektion, die sich bereits Wochen bis wenige Monate vor dem Nachweis, also im Spätsommer bzw. Herbst, ereignet hat. Beide Rinder befanden sich zu diesem Zeitpunkt auf der Weide und hatten somit mit hoher Wahrscheinlichkeit Gnitzenkontakt. 9. wie der aktuelle Fall in Rastatt diagnostiziert wurde, ob durch Blutuntersuchung auf welches Virus (bitte Nachweismethode nennen) und wenn ja, welche oder nur anhand der Symptome; Zu 9.: Der BTV-8-Ausbruch im Landkreis Rastatt wurde im Rahmen des unter Ziffer 1 genannten regulären Monitorings auf die Blauzungenkrankheit bei Rindern festgestellt. Ausschlaggebend waren der Nachweis des BT-Virus (BTV-8) mittels PCR (Polymerasekettenreaktion) in einer der Blutproben, der anschließend auch durch das Nationale Referenzlabor für Blauzungenkrankheit am Friedrich-Loeffler- Institut bestätigt wurde. Bei der anschließenden Bestandsuntersuchung wurde ein weiteres Tier mit BTV-8 entdeckt. Beide Rinder zeigten keine sichtbaren Krankheitszeichen. 10. aufgrund welcher wissenschaftlichen Belege das Ministerium in seiner aktuellen Pressemitteilung vom 13. Dezember 2018 zu der Aussage kommt Das Virus ist für den Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können daher ohne Bedenken verzehrt werden, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (12. Dezember) in Stuttgart; Zu 10.: Informationen zur Unbedenklichkeit des Virus für den Menschen können auf der Seite der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie auf der Seite 5

6 der OIE (Weltorganisation für Tiergesundheit) =169&L=0&htmfile=chapitre_bluetongue.htm eingesehen werden. 11. wie das Ministerium die auch in Baden-Württemberg (z. B. bei Landwirten in Freiamt und Freiburg-Au) aufgetretenen Folgeschäden durch die Blauzungenkrankheit in den Jahren 2008 und 2009, die zu zahlreichen Presseveröffentlichungen führten und in mindestens einem Fall (VG Gießen vom 10. Dezember 2010) auch gerichtlich bestätigt wurden, beurteilt; Zu 11.: Siehe hierzu Antwort zu den Ziifern 4, 5 und 7. Die Schadenersatzforderung des Tieralters in Freiamt war u. a. Gegenstand der Petition 15/1826. Der Petition konnte im Petitionsausschuss nicht abgeholfen werden, da ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Impfung und Krankheitserscheinungen sowie Tierverlusten im Betrieb des Petenten nahezu ausgeschlossen werden konnten (siehe Beschlussempfehlung und Berichte des Petitionssauschusses, Drs. 15/3268). 12. wie die Regierung das Verhalten des Tiergesundheitsdienstes Freiburg beurteilt, der sich einerseits jahrelang weigerte, verstorbene Tiere zu untersuchen, auf dem betreffenden Hof in Freiamt jedoch nur die Schweine kontrollieren wollte, aber nicht die Rinder, obwohl der Tiergesundheitsdienst Freiburg in einem Schreiben vom 2. September 2016 behauptet, dass der betreffende Landwirt bei der Mineralstofffütterung grobe Fehler gemacht habe, was der Landwirt bestreitet und auch mit Rechnungen vom Mineralstoffzukauf belegen kann, obwohl der betreffende Landwirt Herrn Minister Hauk schon im Jahre 2008 oder Anfang 2009 bei einer Veranstaltung in Kirchzarten unterrichtet hat, dass sein Hof unter massiven Impfschäden nach der Blauzungen-Zwangsimpfung leidet; Zu 12: Der betreffende Tierhalter vertritt die Auffassung, dass die in seinem Rinderbestand im Jahr 2008 durchgeführte Impfung gegen die Blauzungenkrankheit zu Euterentzündungen und zur Überschreitung der Grenzwerte für Zellen in der Rohmilch geführt habe. Der Sachverhalt war u. a. bereits Gegenstand der Petition 15/1826. Der Petition konnte im Petitionsausschuss nicht abgeholfen werden, da ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Impfung und Krankheitserscheinungen sowie Tierverlusten im Betrieb des Petenten nahezu ausgeschlossen war (siehe Antwort zu Ziffer 11). Der Betrieb wurde sowohl vom Rindergesundheitsdienst als auch vom Schweinegesundheitsdienst der Tierseuchenkasse betreut. Aufgrund der Spezialisierung der Tiergesundheitsdienste auf die Tierarten führt der Schweinegesundheitsdienst bei seinen Betriebsbesuchen keine Untersuchungen von Rindern durch. Hierzu hätte der Rindergesundheitsdienst angefordert werden müssen. Untersuchungen von verendeten Tieren werden in Baden-Württemberg an den Chemischen- und Veterinäruntersuchungsämtern Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg sowie am Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt Aulendorf Diagnostikzentrum durchgeführt, an die jede/r Rinderhalter/-in verendete Rinder zur Feststellung der Todesursache bringen kann. Die Untersuchungskosten für diese Untersuchungen trägt die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg. Eine Untersuchung verendeter Tiere durch den Rindergesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Baden- Württemberg selbst erfolgt nicht. Seitens des Rindergesundheitsdiensts wurde dem Tierhalter wiederholt angeraten, bei Tieren, deren Verenden möglicherweise in Zusammenhang mit der Impfung stehen könnte, das entsprechende Tier zur pathologischen Untersuchung an das Untersuchungsamt zu bringen. Dieses ist in den betreffenden Jahren nicht erfolgt. Der Rindergesundheitsdienst hat in diesem Betrieb bei Rindern einen Spurenelementmangel nachweisen können. 6

7 13. wie die Regierung beurteilt, dass dem betreffenden Landwirt von der Tierärztin, die den Hof jahrelang betreute, dringend geraten wurde, die im Güllebehälter immer noch lagernde Gülle nicht auszubringen, da möglicherweise die Gülle mit Chlamydien belastet ist und die Tierärztin Folgeinfektionen durch Futter von den damit gedüngten Wiesen befürchtet, zumal einige Flächen des Landwirts im Wassereinzugsgebiet der Stadt Emmendingen liegen; Zu 13.: Zu den beschriebenen Äußerungen der Hoftierärztin des Landwirts sowie dem aufgeführten Sachverhalt liegen dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz keine Informationen vor. 14. wie die Regierung den Sachverhalt beurteilt, dass die Tiere von dem betreffenden Hof, obwohl sie nur mit Mühe noch transportfähig waren, zur Schlachtung freigegeben wurden, obwohl vorher verstorbene Tiere nicht vom Tiergesundheitsdienst Freiburg untersucht worden waren; Zu 14.: Der/die Tierhalter/-in selbst bestätigt vor dem Transport des Tieres zum Schlachthof mittels der Lebensmittelketteninformation, die üblicherweise in Form einer Standarderklärung abgegeben wird, dass keine Anzeichen für das Auftreten einer Krankheit vorliegen, die die Sicherheit des Fleisches beeinträchtigen könnten und dass es im Hinblick auf den allgemeinen Tiergesundheitsstatus seines Bestandes keine Auffälligkeiten (relevante Informationen) gibt. Eine Freigabe zur Schlachtung ist nicht Aufgabe des Gesundheitsdienstes. Die Aufgaben des Rindergesundheitsdienstes beschränken sich auf die Diagnostik von Bestandsproblemen. Zudem haben sich der Tierhalter und ggf. der Transporteur im Rahmen ihrer tierschutzrechtlichen Verpflichtung von der Transportfähigkeit der Tiere vor dem Transport zum Schlachthof zu überzeugen. Im Rahmen der Schlachttieruntersuchung durch den amtlichen Tierarzt am Schlachthof erfolgt dann die Untersuchung und Feststellung der Schlachttauglichkeit. 15. wie die Regierung beurteilt, dass der betreffende Landwirt, wie auch andere Landwirte in anderen Bundesländern, in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Zwangsimpfung und den aufgetretenen Krankheitssymptomen bei auf eigene Kosten durchgeführten Blutuntersuchungen vom Blut der Tiere Chlamydieninfektionen feststellte und nicht ausgeschlossen werden kann, dass durch das Fleisch, Milch oder Wirtschaftsdünger diese Infektionen weiterverbreitet werden können. Zu 15.: Infektionen mit Chlamydien kommen in Rinderbeständen häufig vor und können Auslöser für Fruchtbarkeitsstörungen, Verkalbungen, Geburten lebensschwacher Kälber, Gebärmutterentzündungen und Euterentzündungen sein. Eine Infektion mit Chlamydien steht jedoch nicht in Zusammenhang mit einer durchgeführten Impfung gegen die Blauzungenkrankheit. Nach den vorliegenden Informationen lagen in den beschriebenen Fällen positive Antikörpernachweise auf Chlamydien in den Rinderblutproben vor, jedoch kein Erregernachweis. Positive Antikörperbefunde sind als Nebenbefunde in Rinderblutproben zu werten, während die Feststellung des Erregers meldepflichtig ist. Eine Verbreitung des Erregers in der Umwelt ist ausschließlich bei Erregerausscheidung möglich. Hauk Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 7

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