Anlage 3 : Änderung des Naturparks Erzgebirge / Vogtland Überführung von Fläche aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone
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- Wolfgang Gärtner
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1 Anlage 3 : Änderung des Naturparks Erzgebirge / Vogtland Überführung von Fläche aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone Umzonierung nach 2 Abs. 1 Nr. 1 der VO Die Fläche wurde mit der seit rechtskräftigen Satzung als Innenbereich klargestellt. Eine Ausgliederung aus dem Naturpark Erzgebirge-Vogtland erfolgte bisher nicht. Flurstück 281/7 Gemarkung Arnsfeld (bei Hauptstraße 1) Weideland für Alpakas, Carport, Schuppen, Holzlagerplätze, Pavillon, Obstbäume, Gewächshaus, Fichtenanpflanzung, Tannenanpflanzung Die vorhandene Nutzung, die Weideflächen sowie die Nadelgehölzanpflanzungen (Verkauf von Nadelgehölzen) sollen bestehen bleiben. Keine Ausgleichsmaßnahmen, da die Nutzung bereits besteht.
2 Umzonierung nach 2 Abs. 1 Nr. 2 der VO Die Fläche wurde bereits mit der seit rechtskräftigen Satzung als Innenbereich klargestellt. Eine Ausgliederung aus dem Naturpark Erzgebirge-Vogtland erfolgte bisher nicht. Flurstück 284/16 Gemarkung Arnsfeld (Niederer Weg Nr. 8A) Flurstück bereits mit einem Wohngebäude bebaut, asphaltierte Zufahrtsstraße, Wiese mit Bäumen und Büschen Das Grundstück ist vollständig bebaut, die weitere Gartengestaltung ist vorgesehen. Keine Ausgleichsmaßnahmen, da die Fläche bereits bebaut ist und entsprechend der rechtskräftigen Satzung dem Innenbereich zugehörig ist.
3 Umzonierung nach 2 Abs. 1 Nr. 3 der VO Die Fläche wurde bereits in der seit rechtskräftigen Satzung als Ergänzungsfläche ausgewiesen. Eine Ausgliederung aus dem Naturpark Erzgebirge-Vogtland erfolgte bisher nicht. Teilfläche des Flurstücks 647/2 Gemarkung Arnsfeld (bei Hauptstraße 118A) Ergänzungsfläche 3 Grundstück wird bereits als Garten genutzt und ist umzäunt, bebaut mit Gartenhaus, Nadel-/Laubbaumreihen, Obstbäumen, Büschen, Beete mit Blumen und Gemüse Im Grundstück soll zum späteren Zeitpunkt ein Wohnhaus gebaut werden. Ausgleichsmaßnahmen erfolgen entsprechend der Festsetzung in der Satzung. Pro 25 m 2 versiegelter Bodenoberfläche ist ein Laubbaum (Artenliste A) oder ein Obstbaum (Artenliste B) vom jeweiligen Grundstückseigentümer vorzugsweise innerhalb der Ergänzungsgrundstücke oder auf kommunalen Flächen zu pflanzen.
4 Umzonierung nach 2 Abs. 1 Nr. 4 der VO Flächen die im Rahmen der 1. Änderung der Satzung aufgenommen wurden. Gleichzeitig werden andere Flächen im Bereich Hintere Gasse reduziert. Eine Ausgliederung aus dem Naturpark Erzgebirge-Vogtland ist erforderlich. Flurstücke 331/1 und 331/2, Teilflächen der Flurstücke 331/5 und 335/1 Gemarkung Arnsfeld (Hintere Gasse) Ergänzungsfläche 1 Flurstück 331/1: Bebaut mit einem Stallgebäude /Lagerhalle einschließlich Zufahrt, Unterstellhalle für landwirtschaftliche Geräte ist in Bau, Gartennutzung Flurstück 331/2: Schuppen, Holzlagerplatz, Hühnergarten, Bäume, Sträucher Flurstück 331/5: Abstellfläche für landwirtschaftliche Maschinen, Strohlagerung Flurstück 335/1: Schuppen, Holzlager, Bäume, Wiese Im Flurstück 335/1 soll ein Wohnhaus gebaut werden. Ausgleichsmaßnahmen erfolgen entsprechend der Festsetzung in der Satzung. Pro 25 m 2 versiegelter Bodenoberfläche ist ein Laubbaum (Artenliste A) oder ein Obstbaum (Artenliste B) vom jeweiligen Grundstückseigentümer vorzugsweise innerhalb der Ergänzungsgrundstücke oder auf kommunalen Flächen zu pflanzen.
5 Umzonierung nach 2 Abs. 1 Nr. 5 der VO Das Wohngrundstück ist im rückwärtigen Bereich mit einem gewerblich genutzten Gebäude (Holzbildhauerei) bebaut. Die Nutzung ist Bestandteil des im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Eine Ausgliederung aus dem Naturpark Erzgebirge/Vogtland erfolgte bisher nicht. Teilfläche des Flurstücks 625 Gemarkung Arnsfeld (Hauptstraße 140) Grundstück wird zu Wohnzwecken und gewerblich genutzt. bebaut mit Werkstattgebäude, Holzlagerplatz, Gartennutzung Die vorhandene Nutzung wird fortgeführt. Das Werkstattgebäude soll erweitert werden. Keine Ausgleichsmaßnahmen, da die Fläche bereits bebaut ist und dem Innenbereich zugehörig ist.
6 Umzonierung nach 2 Abs. 1 Nr. 6 der VO Im Bereich befindet sich eine im Außenbereich zulässige Nutzung (Milchviehanlage). Eine Ausgliederung aus dem Naturpark Erzgebirge/Vogtland erfolgte bisher nicht. Teilfläche der Flurstücke 596/4, 603/1, 617/1 Gemarkung Arnsfeld (Hauptstraße 162) Das Grundstück wird durch die Milchviehanlage der Agrargenossenschaft Arnsfeld landwirtschaftlich genutzt. Die Fläche ist mit Nebenanlagen der Milchviehanlage (Güllebehälter, Durchfahrtsilo) bebaut. Die vorhandene Nutzung wird fortgeführt. Keine Ausgleichsmaßnahmen, da die Fläche bereits bebaut ist und eine zulässige Nutzung im Außenbereich darstellt.
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