Gemeinde Anzing Seite 330 I/ W. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom
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1 Gemeinde Anzing Seite 330 I/ W Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom * 2. Neubau eines Einfamilienhauses, Blumenstraße 6, Anzing * 3. Neubau eines Autohauses mit Showroom, Werkstätte, Büros und Kfz- Außenverkaufsfläche * 4. Münchener Straße 16, Anzing; Vorbescheid zum Abbruch und Neubau eines Wohnhauses * 5. Erlass einer Außenbereichssatzung für Teilflächen von Hl. Kreuz; Ausweitung der Satzung auf Teilflächen des Flurstücks Nr. 1430/1 Gemarkung Anzing; Antrag einer Grundstückseigentümerin 6. Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben - Neubau eines Kreisverkehrsplatzes; Verlegung des Feldwegs nördlich des gemeindlichen Friedhofs * * = Beschluss TOP 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom wird genehmigt.
2 Öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom Seite 331 TOP 2 Neubau eines Einfamilienhauses, Blumenstraße 6, Anzing Die Antragsteller planen die Errichtung eines Einfamilienhauses in der Bauweise E+D mit einer Grundfläche von 9,45 m x 9,50 m. Das Dachgeschoß soll als Vollgeschoß ausgebildet werden. Die Wandhöhe ist mit 4,87 m, die Firsthöhe mit 9,57 m angegeben. Das Satteldach soll eine Neigung von 38 erhalten. Die Wohnfläche beträgt 152,42 m². Für das Vorhaben werden drei Kfz-Stellplätze nachgewiesen. Ein Nebengebäude mit einer Garage und einer Abstellfläche sollen außerhalb des im Bebauungsplan eingetragenen Bauraums errichtet werden. Der Antragsteller beantragt hierfür eine Befreiung. Dem Vorhaben wird zugstimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird für das Vorhaben und die beantragte Befreiung erteilt. Die Erschließung ist gesichert. Die Wasserversorgung erfolgt durch den Anschluss an die bestehende Wasserleitung der Wasserversorgung Anzing-Forstinning. Das Abwasser ist über die Kanalisation des gku VE München-Ost zu entsorgen. Das Regenwasser ist über den gemeindlichen Regenwasserkanal zu entsorgen. Das Grundstück liegt an einer öffentlichen Straße. Von den Antragstellern ist eigenverantwortlich zu prüfen, ob das Kellergeschoß des zu errichtenden Gebäudes gegen aufsteigendes bzw. drückendes Wasser zu sichern ist. Das Vorhaben soll innerhalb des 1990 geänderten Bebauungsplans Blumenstraße ausgeführt werden. Von der Verwaltung ist zu prüfen, ob für das bestehende Einfamilienhaus Blumenstraße 6 genügend Kfz-Stellplätze angelegt sind. TOP 3 Neubau eines Autohauses mit Showroom, Werkstätte, Büros und Kfz- Außenverkaufsfläche Der Antrag für das Vorhaben wurde am im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegt. Am wurde festgestellt, dass vom Antragsteller für das Vorhaben ein Freiflächengestaltungsplan vorgelegt wurde, der die befestigten Flächen nur unzureichend darstellt. Daraufhin wurde die Untere Bauaufsichtsbehörde am um bauaufsichtliche Überprüfung gebeten. Am legte der Antragsteller für das Vorhaben einen Antrag auf Baugenehmigung vor. Auf dem m² großen Grundstück steht eine 24 m x 21 m große gewerbliche Halle mit einer Wandhöhe von 5,00 m und einer Firsthöhe von 6,01 m. Der Baukörper hat ein Satteldach aus Trapezblech-Sandwichelementen mit einer Neigung von 5,5. Im Antrag wird eine GRZ von 0,94 und eine GFZ von 0,22 angegeben. Auf dem Grundstück sind 74 Kfz-Stellplätze und 10 Kfz-Stellplätze für Besucher errichtet.
3 Öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom Seite 332 Für das Vorhaben werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt: zu A 2.0, maximale Grundflächenzahl, zu B 6.3 Pflanzung entlang von Parzellengrenzen, zu B 6.8 Dachbegrünung, zu B Ortsrandeingrünung. Dem Vorhaben wird nicht zugstimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. Die im Bebauungsplan unter den Festsetzungen A 2.0 mit 0,8 festgesetzt maximale Grundflächenzahl und die Festsetzungen B 6.3 und B sind Grundzüge der Planung. Eine Befreiung kann deshalb nicht erteilt werden. Auf eine Pflanzung entlang der Grenzen zur 286 m² großen Parzelle mit der Flurstück Nr. 614/9 wird verzichtet. Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung zu der Festsetzung B 6.8 wird erteilt. Ein GR-Mitglied ist beim nachfolgenden Beratungspunkt persönlich beteiligt. Während der Beratung und Abstimmung der folgenden Angelegenheit nimmt er vorübergehend bei den Zuhörern Platz. TOP 4 Münchener Straße 16, Anzing; Vorbescheid zum Abbruch und Neubau eines Wohnhauses Der Antragsteller plant das Wohnhaus zu beseitigen und an gleicher Stelle neu zu errichten. Der Neubau soll gegenüber dem Bestand drei Meter weiter nach Süden ragen. Mit dem Antrag wird folgende Frage gestellt: Darf das Gebäude, wie im Plan dargestellt, in Lage, Form und Größe errichtet werden? Das Grundstück, liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück Münchner Straße 16 als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Die bisherige tatsächliche Nutzung entspricht jedoch einem Dorfgebiet. Nach 15 Absatz1 BauNVO sind die in den 2 bis 14 aufgeführten baulichen und sonstigen Anlagen im Einzelfall unzulässig, wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen. Für Dorfgebiete gilt eine maximale Grundflächenzahl von 0,6. Die zulässige Grundfläche darf nach 19 Absatz 4 Satz 2 BauNVO bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8. Weitere Überschreitungen im geringfügigen Ausmaß können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden.
4 Öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom Seite 333 Nach der dem Antrag beigefügten Flächenaufstellung würde sich die Grundflächenzahl durch die Erweiterung von 0,46 auf 0,488 erweitern. Dabei wurden offensichtlich nur die überbauten Flächen herangezogen. Nach 19 Absatz 4 Satz 1 BauNVO sind bei der Ermittlung der Grundflächen auch die Grundflächen von Garagen und Stellflächen, Zufahrten und Nebenanlagen mitzurechnen. Das Bauvorhaben löst nach der aktuellen Stellplatzatzung einen zusätzlichen Stellplatzbedarf aus. Gleichzeitig würden aber durch den Neubau mindestens drei Kfz-Stellplätze entfallen. Zur weiteren Beurteilung des Vorhabens sind vom Antragsteller ergänzte Unterlagen zur GRZ, zur GFZ und ein aktualisierter Stellplatz- und Begrünungsplan mit ausreichend großen und gut anfahrbaren Stellplätzen vorzulegen. Der Bauherr hat der Gemeinde Anzing 2013 eine Bauvoranfrage zur Aufstockung des vorhandenen Gebäudes vorgelegt. Bereits damals musste festgestellt werden, dass die bauliche Nutzung des Grundstücks schon an der zulässigen Obergrenze liegt und das Grundstück nahezu vollständig versiegelt ist. Beschluss: 6:0 Die Entscheidung über diesen Antrag wird bis zur Vorlage ergänzter Antragsunterlagen zurückgestellt. TOP 5 Erlass einer Außenbereichssatzung für Teilflächen von Hl. Kreuz; Ausweitung der Satzung auf Teilflächen des Flurstücks Nr. 1430/1 Gemarkung Anzing; Antrag einer Grundstückseigentümerin Auf Antrag eines Grundstückseigentümers fasste der Gemeinderat in seiner Sitzung vom folgenden Beschluss: Die Gemeinde ist bereit zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine weitere Wohnnutzung durch den Erlass einer Außenbereichssatzung nach 35 Absatz 6 BauGB geschaffen werden können. Am ging ein weiterer Antrag aus Hl. Kreuz ein: Wir beabsichtigen in den nächsten Jahren unseren alten Stadl zu erneuern und einen Teil des Gebäudes gewerblich zu nutzen. Wir betreiben seit Ende 2017 eine kleine Pension mit 12 Betten und wollen uns mit dem Ersatzbau des alten Stadls vergrößern und weitere Gästezimmer schaffen. Damit eine gewerbliche Nutzung zugelassen werden kann, ist nach Auskunft unseres Planer der Erlass einer baurechtlichen Satzung erforderlich. Eine Kostenübernahmeerklärung der Antragstellerin liegt vor.
5 Öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom Seite 334 Beschlussvorschlag: 7:0 Die Gemeinde ist bereit in einem gemeinsamen Verfahren zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen die vorgesehene Nutzung durch den Erlass einer Außenbereichssatzung nach 35 Absatz 6 BauGB geschaffen werden kann. TOP 6 Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben Neubau eines Kreisverkehrsplatzes; Verlegung des Feldwegs nördlich des gemeindlichen Friedhofs Zur Vermeidung einer zu starken Abböschung im südöstlichen Bereich des Flurstücks Nr. 608 (künftig Lidl) schlägt das beauftragte Planungsbüro eine Verlegung des Feldwegs um ca. 2 m nach Süden vor. Der Vorsitzende berichtet über diese Angelegenheit anhand von Plänen und schildert die Auswirkungen der vorgeschlagenen Verlegung. Hierüber wird beraten. Der Vorsitzende lässt daraufhin über folgenden Vorschlag abstimmen: Der vorgeschlagenen Verlegung des Feldwegs um rund 2 m nach Süden wird zugestimmt. Dieser Vorschlag wird mit 3:4 Stimmen abgelehnt. Beschluss: 4:3 Die vorgeschlagene Verlegung des Feldwegs um rund 2 m nach Süden wird abgelehnt. Der geplante Lidl-Lebensmittelmarkt ist im entsprechenden Bereich um 2 m nach Norden zu verschieben. Ende der öffentlichen Sitzung: Uhr.
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