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1 T A G E S O R D N U N G : I. Öffentlicher Teil: 1. Genehmigung von Sitzungsniederschriften 2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung 3. Baugesuche a) Antrag auf Baugenehmigung nach Art. 64 BayBO aa) Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Stellplätzen (DH 1), ab) Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Stellplätzen (DH 2), ac) Neubau eines Doppelhauses mit Einzelgaragen (DH 3 + DH 4) auf der Fl.Nr. 446/1, Gemarkung Röhrmoos, Bründlfeldweg 1 in Röhrmoos b) Antrag auf Baugenehmigung nach Art. 64 BayBO ba) Neubau eines Reihenhauses (Haus 1), bb) Neubau eines Reihenhauses (Haus 2), bc) Neubau eines Reihenhauses (Haus 3), bd) Wohnungsneubau mit 8 WE (Haus 4), 1 Reihenhaus (Haus 5), Tiefgarage für 19 PKW auf den Fl.Nrn. 172/10 und 175 Gem. Röhrmoos, Lagerhausstraße und Frühlingstraße 4 c) Antrag auf Baugenehmigung nach Art. 64 BayBO Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses und Anbau eines Wintergartens mit Balkon, Fl.Nr. 1371/38, Gemarkung Röhrmoos, Obere Läng 10 in Großinzemoos d) Antrag auf Baugenehmigung nach Art. 64 BayBO Errichtung einer Gartenwand (Lärmschutz), Fl.Nr. 381/2, Gemarkung Sigmertshausen, Hauptstraße 1 in Sigmertshausen e) Antrag auf Vorbescheid nach Art. 71 BayBO Neubau Doppelhaus mit Garagen, Fl.Nr. 72/5, Gemarkung Großinzemoos, Indersdorfer Straße 46 in Großinzemoos 4. Bebauungsplan Großinzemoos nördlich der DAH 3 Drosselweg Satzungsbeschluss 5. Bekanntgaben und Anfragen Seite 2

2 Um 19:31 Uhr eröffnet der Vorsitzende die öffentliche Sitzung. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung der Bau- und Umweltausschussmitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Bau- und Umweltausschusses fest und gibt die Tagesordnung bekannt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom während der Sitzung zur Einsichtnahme in Umlauf gegeben wird. Wenn bis zum Schluss der Sitzung von den Bau- und Umweltausschussmitgliedern keine Einwendungen erhoben werden, gilt diese Niederschrift als genehmigt. Hinweis: Nach Ablauf der Sitzung wurden keine Einwendungen zur Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom erhoben. Die Niederschrift ist damit genehmigt. Seite 3

3 TOP 1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung Zum Protokoll der öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom werden keine Einwendungen erhoben. Beschluss: Die Niederschrift des letzten Bau- und Umweltausschusses vom wird genehmigt. Seite 4

4 TOP 2 Bekanntgaben aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung Genehmigung einer Notarurkunde für den Bebauungsplan Großinzemoos nördlich der DAH 3 - Drosselweg (städtebaulicher Vertrag Ankaufsrecht) Seite 5

5 TOP 3 Baugesuche a) Antrag auf Baugenehmigung nach Art. 64 BayBO aa) Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Stellplätzen (DH 1), ab) Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Stellplätzen (DH 2) und ac) Neubau eines Doppelhauses mit Einzelgaragen (DH 3 + DH 4), auf der Fl.Nr. 446/1, Gemarkung Röhrmoos, Bründlfeldweg 1 in Röhrmoos Herr Westermair erläutert folgenden Sachverhalt: Am ist jeweils der Antrag auf Baugenehmigung zum - Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Stellplätzen (DH 1), - Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Stellplätzen (DH 2) und - Neubau eines Doppelhauses mit Einzelgaragen (DH 3 und DH 4), auf der Fl.Nr. 446/1, Gemarkung Röhrmoos, Bründlfeldweg 1 in Röhrmoos eingegangen. Das Grundstück ist aktuell mit einem Einzelhaus (II+D) und Dreifachgarage bebaut. Baurechtlich liegt das Baugrundstück im Außenbereich. Die Bebauung kann nach 35 Abs. 2 BauGB zugelassen werden, wenn die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigen und die Erschließung gesichert ist. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt. Die öffentliche Erschließung erfolgt über ein eingetragenes Geh- und Fahrt- sowie Ver- und Entsorgungsleitungsrecht über das Grundstück mit der Flurnummer 448, da die Abwasseranlage nicht bis an das Baugrundstück heranführt. Eine Entwässerung kann daher nur über das Nachbargrundstück mittels der eingetragenen Dienstbarkeit erfolgen. Die baurechtliche Beurteilung obliegt dem Landratsamt Dachau. Die Nachbarunterschriften wurden geleistet. Der Lageplan mit den Grundrissen wird aufgezeigt. Seite 6

6 Beschluss: zu aa) Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag grundsätzlich zu, wenn eine baurechtliche Genehmigung für diesen Bereich erfolgen kann. Die Ver- und Entsorgungserschließung ist ausschließlich über das Grundstück mit der Flurnummer 448 Gemarkung Röhrmoos sichergestellt und mittels eingetragener Dienstbarkeit gesichert. Abstimmungsergebnis: anwesend: 9 dafür: 8 dagegen: 1 zu ab) Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag grundsätzlich zu, wenn eine baurechtliche Genehmigung für diesen Bereich erfolgen kann. Die Ver- und Entsorgungserschließung ist ausschließlich über das Grundstück mit der Flurnummer 448 Gemarkung Röhrmoos sichergestellt und mittels eingetragener Dienstbarkeit gesichert. Abstimmungsergebnis: anwesend: 9 dafür: 8 dagegen: 1 zu ac) Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag grundsätzlich zu, wenn eine baurechtliche Genehmigung für diesen Bereich erfolgen kann. Die Ver- und Entsorgungserschließung ist ausschließlich über das Grundstück mit der Flurnummer 448 Gemarkung Röhrmoos sichergestellt und mittels eingetragener Dienstbarkeit gesichert. Abstimmungsergebnis: anwesend: 9 dafür: 8 dagegen: 1 Seite 7

7 TOP 3 Baugesuche b) Antrag auf Baugenehmigung nach Art. 64 BayBO ba) Neubau eines Reihenhauses (Haus 1), bb) Neubau eines Reihenhauses (Haus 2), bc) Neubau eines Reihenhauses (Haus 3), bd) Wohnungsneubau mit 8 WE (Haus 4), 1 Reihenhaus (Haus 5), Tiefgarage für 19 PKW auf den Fl.Nrn. 172/10 und 175 Gem. Röhrmoos, Lagerhausstraße und Frühlingstraße 4 Herr Westermair trägt folgenden Sachverhalt vor: Am ist jeweils der Antrag auf Baugenehmigung zum - Neubau eines Reihenhauses (Haus 1), - Neubau eines Reihenhauses (Haus 2), - Neubau eines Reihenhauses (Haus 3), - Wohnungsneubau mit 8 WE (Haus 4), 1 Reihenhaus (Haus 5), Tiefgarage für 19 PKW auf den Fl.Nrn. 172/10 und 175 Gem. Röhrmoos, Lagerhausstraße und Frühlingstraße eingegangen. Das Grundstück ist aktuell mit einem Einzelhaus (II+D) und Doppelgarage bebaut. In der Bau- und Umweltausschusssitzung vom wurde unter TOP 3 d) über den Vorbescheid zum Neubau von 4 Reihenhäusern, 8 Kleinwohnungen, 3 Garagen + Tiefgarage für 17 PKW beraten. Hierzu wurde folgender Beschluss gefasst: Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von 4 Reihenhäusern, 8 Kleinwohnungen und Tiefgarage für 17 PKW zu und stellt die erforderlichen Befreiungen zur Überschreitung der Baugrenze, Dachausbau, Dachgauben und 3 Vollgeschosse in Aussicht. Keine Befreiung wird zur Überschreitung des Bauraumes für die beiden Garagengebäude erteilt. Die beiden ursprünglich geplanten Garagenstellplätze können an dieser Stelle nur als offene Stellplätze angelegt werden. Die Höhenentwicklung der Gebäude ist maximal an das Nachbargebäude Frühlingstraße 6 anzugleichen. Die zwei Besucherstellplätze mit Zufahrt von der Lagerhausstraße aus, lassen sich aufgrund davorliegender festgesetzter Parkflächen nicht realisieren und sind mit einer anderen Anordnung zu planen. Seite 8

8 Zum geplanten Vorhaben können folgende technische Daten ausgeführt werden: Größe des Baugrundstücks (Flur-Nr /10): m 2 Bebaute Fläche: Haus 1-3 Haus 4-5 Anbau Treppenhaus Erker Haus Erker Haus 5 Unbebaute Fläche: 1.353,38 m² Länge (m) Breite (m) Faktor m 2 16,740 11, ,50 23,120 11, ,11 3,145 0,510 1,60 3,600 1, ,20 3,600 0,335 1,21 1,21 463,62 Grundflächenzahl: 0,26 Wohnflächen: Haus 1: 141,63m 2 Haus 2: 139,76m 2 Haus 3: 141,83m 2 Haus 5: 139,37m 2 Haus 4: Wohnung 1: 63,26m 2 Wohnung 5: 42,87m 2 Wohnung 2: 42,87m 2 Wohnung 6: 48,85m 2 Wohnung 3: 48,85m 2 Wohnung 7: 47,95m 2 Wohnung 4: 63,26m 2 Wohnung 8: 65,26m 2 Stellplatznachweis: Forderung: 1,5 Stellplätze je WE 8 x 1,5 12 Stellplätze 2 Stellplätze je Reihenhaus 2 x 4 8 Stellplätze 20 Stellplätze vorhanden: Tiefgarage oberirdisch 19 Stellplätze 9 Stellplätze 28 Stellplätze Für die betroffenen Grundstücke ist der Bebauungsplan Röhrmoos - Bahnhof mit seiner 2. Änderung maßgebend. Für dieses Bauvorhaben wären Befreiungen für die Dachneigung (BPlan Grad), den Dachausbau, die Anzahl der Vollgeschosse, die Errichtung von Dachgauben und dem Überschreiten des Bauraumes erforderlich. Für die Nachbargebäude in der Frühlingstraße 8/8A und 6, die sich ebenfalls in dem Bebauungsplangebiet wurden bereits dieselben notwendigen Befreiungen genehmigt. Seite 9

9 Im Gegensatz zum Vorbescheid wurde die Dachneigung von 45 auf 35 reduziert, so dass sich die Höhenentwicklung, wie im Beschluss zum Vorbescheid gefordert, an die Umgebung angleicht. Ebenso wurden die Garagen weggelassen und diese Stellplätze sowohl in der Tiefgarage als auch oberirdisch ausgewiesen. Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt. Der Lageplan mit den Ansichten wird aufgezeigt. Beschluss: b) Der Bauwerber soll durch das Landratsamt darauf hingewiesen werden, den vorhandenen Baumbestand soweit wie möglich zu erhalten. ba) Neubau eines Reihenhauses (Haus 1) Der Bauausschuss stimmt dem Bauvorhaben mit den beantragten Befreiungen zu. bb) Neubau eines Reihenhauses (Haus 2) Der Bauausschuss stimmt dem Bauvorhaben mit den beantragten Befreiungen zu. bc) Neubau eines Reihenhauses (Haus 3) Der Bauausschuss stimmt dem Bauvorhaben mit den beantragten Befreiungen zu. bd) Wohnungsneubau mit 8 WE (Haus 4), 1 Reihenhaus (Haus 5), Tiefgarage für 19 PKW Der Bauausschuss stimmt dem Bauvorhaben mit den beantragten Befreiungen zu. Seite 10

10 TOP 3 Baugesuche c) Antrag auf Baugenehmigung nach Art. 64 BayBO Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses und Anbau eines Wintergartens mit Balkon, Fl.Nr. 1371/38, Gemarkung Röhrmoos, Obere Läng 10 in Großinzemoos Herr Westermair erläutert folgenden Sachverhalt: Am ist der Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses und Anbau eines Wintergartens mit Balkon, Fl.Nr. 1371/38, Gemarkung Röhrmoos, Obere Läng 10 in Großinzemoos eingegangen. Für dieses Baugrundstück gilt der Bebauungsplan Östlicher Ortsrand II. Mit diesem Bauantrag wird folgende Befreiung beantragt: Festsetzung im Bebauungsplan: Baulinie: BauNOVO 23 Abs. 2 Auf dem Grundstück ist die bebaubare Fläche durch ein Baufenster definiert. Art der Befreiung: Überschreitung der festgesetzten Baulinie des Wintergartens mit dem darüber liegenden Balkon Tiefe der Überschreitung des Balkons 3,00 m Begründung: Im Bebauungsplan ist die Überschreitung bis 3,00 m der Baulinie an der Westfassade mit einem Wintergarten ausdrücklich gestattet. Die Bauherren möchten im Zuge der Erstellung des Wintergartens die Überdachung mit Flachdach als Balkon nutzen. Der eingeschossig im EG geplante Wintergarten mit darüber liegendem Balkon hat keine größeren Ausmaße, als ein Wintergarten mit Pultdach. Bei der Hausnummer 6a wurde ebenfalls der Wintergarten außerhalb der Baulinie mit Balkon errichtet. Für die beantragte Befreiung gilt, dass keinerlei Bedenken hinsichtlich der Belichtung und Belüftung sowie wegen des Brandschutzes bestehen. Die Befreiung ist unter Berücksichtigung der Anforderungen und unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Seite 11

11 Die Nachbarunterschriften wurden geleistet. Der Lageplan wird aufgezeigt. Beschluss: Der Bauausschuss stimmt dem Bauvorhaben mit der beantragten Befreiung zu. Seite 12

12 TOP 3 Baugesuche d) Antrag auf Baugenehmigung nach Art. 64 BayBO Errichtung einer Gartenwand (Lärmschutz), Fl.Nr. 381/2, Gemarkung Sigmertshausen, Hauptstraße 1 in Sigmertshausen Der Vorsitzende trägt folgenden Sachverhalt vor: Am ist der Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Gartenwand als Lärmschutz auf der Fl.Nr. 381/2, Gemarkung Sigmertshausen, Hauptstraße 1 in Sigmertshausen eingegangen. Für dieses Grundstück gilt kein Bebauungsplan. Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a) BayBO sind Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen, Sichtschutzzäune mit einer Höhe bis zu 2,00 m verfahrensfreie Bauvorhaben, außer im Außenbereich. Die Wand soll aber dort auf dem Grundstück errichtet werden, der sich baurechtlich im Außenbereich befindet und daher einer Genehmigung bedarf. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Röhrmoos ist dieser Bereich als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die baurechtliche Beurteilung obliegt daher dem Landratsamt Dachau. Der Lageplan mit Darstellung der geplanten Wand, die als Natursteinwand errichtet werden soll, wird aufgezeigt. Beschluss: Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag grundsätzlich zu, wenn eine baurechtliche Genehmigung für diesen Bereich erfolgen kann. Seite 13

13 TOP 3 Baugesuche e) Antrag auf Vorbescheid nach Art. 71 BayBO Neubau Doppelhaus mit Garagen, Fl.Nr. 72/5, Gemarkung Großinzemoos, Indersdorfer Straße 46 in Großinzemoos Herr Westermair geht auf folgenden Sachverhalt ein: Am ist der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses mit Garagen, Fl.Nr. 72/5, Gemarkung Großinzemoos, Indersdorfer Straße 46 in Großinzemoos eingegangen. Dieses Grundstück hat eine Größe von 511 m² und ist derzeit mit einem Einzelhaus und einem Nebengebäude bebaut. Geplant ist auf dem Grundstück der Neubau eines Doppelhauses (II + D) mit den Abmessungen 14,00 m x 8,95 m, einem Walmdach mit 45 Dachneigung und einer Firsthöhe von 11,23 m. Die Fragen zum Vorbescheid lauten: 1. Ist das Doppelhaus wie im Lageplan dargestellt (2 Vollgeschosse + Dach, WD 45 genehmigungsfähig? 2. Ist die Anordnung der Garagen und Stellplätze wie dargestellt möglich? Für diesen Bereich gibt es keinen gültigen Bebauungsplan. Das Bauvorhaben ist daher nach 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu beurteilen. Demzufolge ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach - Art und Maß der baulichen Nutzung - der Bauweise - der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist gesichert. Da es sich bei dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid um die Errichtung von Wohnraum handelt, fügt sich die Art der baulichen Nutzung in die Umgebung ein. Hinsichtlich dem Maß der baulichen Nutzung sind nur Maße beachtlich, die auch nach außen wahrnehmbar in Erscheinung treten. Primär ist in diesem Fall also auf die absoluten Größen zu achten (Grundfläche, Geschosszahl, Gebäudehöhe) und die relativen Größen GRZ und GFZ sind nur von untergeordneter Bedeutung. Seite 14

14 Das Vorhaben fügt sich mit den geplanten Abmessungen ein. Der Lageplan mit den Ansichten wird aufgezeigt. Beschluss: Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses mit Garagen, Fl.Nr. 72/5, Gemarkung Großinzemoos, Indersdorfer Straße 46 in Großinzemoos zu. Seite 15

15 TOP 4 Bebauungsplan Großinzemoos nördlich der DAH 3 Drosselweg Satzungsbeschluss Der Vorsitzende informiert über folgenden Sachverhalt: In der Bau- und Umweltausschusssitzung vom wurden die eingegangen Stellungnahmen im Verfahren nach 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB behandelt und abgewogen. Eine erneute Auslegung der Planungsunterlagen war nicht erforderlich, da nur redaktionelle Änderungen vorzunehmen waren. In dieser Sitzung hatte man folgenden Absichtsbeschluss gefasst: Die Gemeinde möchte das Plangebiet nur ausweisen, wenn eine Umlegungsvereinbarung und ein Erschließungsvertrag mit Kostenerstattungsverträgen zu Stande kommen. Die Gemeinde geht deshalb von materieller Planreife erst mit Rechtswirksamkeit der Verträge aus. Sowohl die Umlegungsvereinbarung als auch der Erschließungsvertrag mit Kostenerstattungsverträgen sind nun unterzeichnet, so dass das Plangebiet ausgewiesen werden kann. Beschluss: Der Bebauungsplan Großinzemoos nördlich der DAH 3 Drosselweg mit Begründung und Umweltbericht wird einschließlich der in der Bau und Umweltausschusssitzung vom beschlossenen, redaktionellen Änderungen gebilligt und mit dem Datum (red. Änderungen) als Satzung beschlossen. Seite 16

16 TOP 5 Bekanntgaben und Anfragen Der Vorsitzende gibt bekannt: a) Mit Bescheid vom genehmigte das Landratsamt Dachau den Neubau der Johannes-Neuhäusler-Schule Schönbrunn, Fl.Nr. 8, Gemarkung Schönbrunn, Raphaelweg (BUA ). b) Mit Bescheid vom genehmigte das Landratsamt Dachau den Neubau eines Zweifamilienhauses mit 2 Garagen, Fl.Nr. 98/5, Gemarkung Röhrmoos, Ringstraße 15 (BUA ). c) Der Vorbescheidsantrag vom Nutzungsänderung Umnutzung von Pensionszimmern in Apartmentwohnungen, Fl.Nr. 119/2, Gemarkung Sigmertshausen, Rothstraße 3a wurde vom Antragsteller zurückgenommen (BUA ). Anfragen: Es erfolgen keine Anfragen. Dieter Kugler (Vorsitzender) Patrick Westermair (Schriftführer) Seite 17

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