- 2 - Ich lade Sie herzlich zur Lektüre des Jahresberichts des Finanzamts Trier 2018 ein!

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "- 2 - Ich lade Sie herzlich zur Lektüre des Jahresberichts des Finanzamts Trier 2018 ein!"

Transkript

1

2 - 2 - Vorwort Ich lade Sie herzlich zur Lektüre des Jahresberichts des Finanzamts Trier 2018 ein! Mit dem Jahresbericht erhalten Sie einen Überblick über die geleisteten Arbeiten Ihres Finanzamtes und einen Einblick in unseren Arbeitsalltag 2018, der durch stetig voranschreitende Digitalisierung und die weit überwiegend demographisch bedingte hohe Personalfluktuation geprägt wurde und eine Reihe von arbeitstechnischen und organisatorischen Veränderungen notwendig machte. Das Finanzamt Trier hat im Jahr 2018 rund 1,57 Milliarden Euro an Steuern eingenommen. Damit sind die Einnahmen im Vergleich zum Vorjahr um 57 Millionen gestiegen. Mit rund 778 Millionen Euro ist die Umsatzsteuer (195 Millionen entfallen davon auf das Umsatzsteueraufkommen der belgischen Unternehmen) dabei abermals die größte Einnahmequelle, gefolgt von der Lohnsteuer mit rund 440 Millionen Euro. Unter Außerachtlassung der Umsatzsteuer belgischer Unternehmen liegt der Gesamtbetrag der für die Region Trier eingenommenen Steuern bei rund 1,38 Milliarden Euro und ist damit gegenüber dem Vorjahr um rund 87 Millionen gestiegen. Die Einführung einer landesweit neuen Telefonanlage inklusive der dazugehörenden Software OpenTouch Conversation hat beim Austausch der Telefone den Westflügel des Finanzamtes aufgrund eines technischen Fehlers für ein paar Tage lahmgelegt, sodass weder Telefonieren noch ein Arbeiten am PC möglich waren. Nach einer umfangreichen Aussonderungsaktion wurden Anfang des Jahres rund 50 Tonnen Papier (Altakten) entsorgt und das Archiv für das ab eingeführte elektronische Ablagesystem komplett neu strukturiert. Anwendung neuer EDV-Verfahren wie AUT- BEG (Automatisierte Einheitsbewertung und Grundsteuermessbetragsveranlagung) für die Bewertungsstellen und PINGO (Prüfungsinnendienstprogramm mit gemeinsamer Oberfläche) für die Betriebsprüfung mussten erlernt und mit Inhalten gefüllt werden. Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wurde die Kassen-Nachschau eingeführt, die sowohl für die Prüfer als auch für die Steuerpflichtigen eine neue noch unbekannte Form der Prüfung darstellt. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, in Kraft seit dem , hat ein Wechsel von der Belegvorlagepflicht zur Belegvorhaltepflicht stattgefunden. Für die Steuerbürger besteht grundsätzlich keine Pflicht mehr bei Abgabe der Erklärung sofort auch die Belege einzureichen. Die Belege werden vom Finanzamt nach Überprüfung der Steuererklärung durch ein weiter verstärktes elektronisches Risikomanagementsystem im Einzelfall angefordert. Aufgrund von stetig steigenden Signalzahlen und einer Ungleichverteilung dieser auf die einzelnen Stellen, wurden die Veranlagungsstellen komplett neuorganisiert. Die Neuorganisation der Bezirke brachte nicht nur eine gleichmäßige Verteilung der Signale auf die einzelnen Stellen, sondern auch eine neue nach Steuernummern durchlaufende Zuständigkeitsregelung.

3 - 3 - Eine weitere Maßnahme die hohe Arbeitsbelastung der einzelnen Mitarbeiter der Arbeitnehmerstellen zu verringern, wird im Rahmen des Projektes Arbeit zu den Menschen umgesetzt. Im April 2018 wurden ca Arbeitnehmersignale zur Bearbeitung an das Finanzamt Montabaur-Diez abgegeben. In der hierfür neugegründeten Stelle am Dienstort Montabaur erfolgt eine vollumfängliche Bearbeitung der Steuererklärungen einschließlich aller veranlagungsbegleitender Tätigkeiten bis hin zur Rechtsbehelfsbearbeitung. Ende des Jahres begannen auch schon die Vorbereitungen für die Abgabe weiterer Signale an eine neugegründete Stelle in Pirmasens. Elster-Aktionen im Februar und März zeigten ihren vollen Erfolg bei der Ende des Jahres veröffentlichten Quote der authentifizierten Erklärungen. In der Region Trier geben mehr als die Hälfte der Steuerpflichtigen ihre Erklärung authentifiziert ab und verzichten somit komplett auf einen Papierausdruck, die eigenhändige Unterschrift und Versandkosten. Auch 2019 werden im Februar und März Schulungen und Aktionstage zum Thema Elster durchgeführt. Organisatorisch wurde zum die Zentrale Festsetzungsstelle für Insolvenzen (ZFestInsO) eingerichtet. Das dreiköpfige Team, bestehend aus Frau Piontek, Frau Winkler und Herr Saar, bearbeitet alle Fälle aus der allgemeinen Veranlagung und aus den Arbeitnehmerstellen des Finanzamtes Trier, bei denen das Regelinsolvenzverfahren eröffnet bzw. ein vorläufiger starker Insolvenzverwalter bestellt wurde oder das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet wurde, zentral und entlastet damit die einzelnen Veranlagungs- und Arbeitnehmerstellen. Für die Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle hat sich auf Grund einer Rechtsänderung im Jahr 2017 ein neuer Arbeitsschwerpunkt ergeben. Die Vermögensabschöpfung im Strafverfahren wurde grundlegend reformiert. Die Strafverfolgungsbehörden haben jetzt erheblich bessere Möglichkeiten, die Tatbeute zu sichern und damit die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass die hinterzogenen Steuern auch bezahlt werden. Nach wie vor standen die sogenannten Korkenfälle, bei denen Winzer durch anonymen Ankauf von Korken, Flaschen und/oder Etiketten ihre tatsächlichen Einnahmen verkürzten, schwerpunktmäßig im Fokus der Steuerfahndung. Viele Fälle wurden bereits mit erheblichen Nachzahlungen abgeschlossen. Hinzu kamen Bußgelder und Strafen. Die Ermittlungen werden noch länger andauern. Im Fokus der Grenzpendler stand dieses Jahr das BMF-Schreiben zum Thema Sonderausgabenabzug für den in Deutschland wohnenden und in Luxemburg nicht selbständig tätigen Steuerpflichtigen. Mit der im Dezember in Kraft getretenen Neufassung des 10 EStG ist die Verwaltungsauffassung im Gesetz verankert worden. Am 16. Februar 2018 fand im Conference Center der Europäischen Rechtsakademie Trier die offizielle Vorstehereinführung von Michael Spira und gleichzeitig die Verabschiedung des langjährigen Vorstehers des Finanzamtes Trier Jürgen Kentenich in den Ruhestand statt.

4 - 4 - Insgesamt 64 Auszubildende haben im Jahr 2018 ihre praktischen Stationen in den beiden Lehrbezirken, den Vollstreckungs-, Veranlagungs- und Arbeitnehmerstellen sowie im Außendienst durchlaufen. Mit hohem Engagement werden die jungen Leute von den Bediensteten eingearbeitet und auf die spätere Tätigkeit im Finanzamt vorbereitet. Beim Rheinland-Pfalz- und Deutschlandturnier konnten unsere Sportler auch im Jahr 2018 mit tollen Leistungen überzeugen. Die Fußballmannschaft errang zum vierten Mal in Folge den Landesmeistertitel und erreichte beim Deutschlandturnier einen hervorragenden 3. Platz. Die Volleyballer konnten beim Rheinland-Pfalzturnier den 1. Platz verteidigen und schafften es beim Deutschlandturnier auf Platz 4. Auch bei den rheinlandpfälzischen Laufwettbewerben sicherten sich die Trierer Sportler die ersten Plätze. So gewann Andre Wilhelms den 5km-Lauf, Dorothea Michels kam beim 10km-Lauf als 2. und Stefan Gippert als 3. ins Ziel. Ohne große Ambitionen angereist, sicherte sich Andreas Schmitz beim 5km-Lauf des Deutschlandturniers den 2. Platz. Mit diesem Bericht möchte ich auch in diesem Jahr wieder ausdrücklich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im vergangenen Jahr geleistete Arbeit danken. Michael Spira Vorsteher Finanzamt Trier

5 - 5 - Inhalt 1. Zuständigkeit Organigramm Personal Ausbildung EDV-Ausstattung Steueraufkommen Schwerpunkte des Jahres Yes we scan! Umstrukturierung der Veranlagungsbezirke Einführung des Projektes Arbeit zu den Menschen zur Entlastung der Arbeitnehmerstellen Einrichtung Zentralstelle zur Veranlagung von Insolvenzverfahren Besteuerungsproblematik Grenzregion Luxemburg Selbstanzeigen Korkenfälle Weinbau - Schwarzgeschäfte Vermögensabschöpfung Kassen-Nachschau Mehrergebnisse Unternehmensprüfung Umstrukturierung Körperschaftsteuerstellen Bewertungsstellen Kooperation zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland (KORPuS) im Bereich der Grunderwerbsteuer Leistungsnachweis Arbeitnehmerstellen Veranlagungsstellen Körperschaftsteuerstellen Zentralstelle Belgien Vollstreckungsstellen Liquiditätsprüfung Rechtsbehelfsstellen Bewertungsstellen Bausachverständige Wohnungsbauprämienstelle Grunderwerbsteuerstellen Strafsachenstellen Arbeitgeberstelle Anmeldesteuerstelle Neuaufnahmestelle... 31

6 Zentrale Haftungsstelle Unternehmensprüfung Groß- und Konzernbetriebsprüfung Zeitnahe Betriebsprüfung Bezirksbetriebsprüfung Landwirtschaftliche Betriebsprüfung Sofortprüfung Koordinierte Unternehmensprüfung Lohnsteuerprüfung Umsatzsteuerprüfung Steuerfahndung Kooperation der Steuerfahndung mit dem Zoll Ermittlungsdienst Landwirtschaftliche Sachverständige Spielbankaufsicht Controlling, Qualität, Service und Fortbildung Leistungsvergleich der Finanzämter Service-Center Beschwerdemanagement ELSTER - Die elektronische Steuererklärung Konzernveranlagung Existenzgründungsberatung Fortbildung Externe Fortbildung Interne Fortbildung Kooperationspartner Netzwerke Personalpolitik Lebensphasenorientierte Personalpolitik Lokales Bündnis für Familie: Ferienbetreuung Netzwerk Erfolgsfaktor Familie Netzwerk Personalentwicklung in Trierer Unternehmen Projekt Zeitreich Nachwuchswerbung Schule und Steuern Berufsinformationstag Teilnahme an Ausbildungsmessen / Berufsinformationsveranstaltungen Projekt Fit for Life Sonstige Veranstaltungen und Ereignisse Nachrichten Offizielle Amtseinführung Michael Spira als Vorsteher... 51

7 Stefanie Weischer wird neue Leiterin der Landesfinanzkasse Weihnachtsspendenaktion Veranstaltungen Informationsveranstaltungen Betriebliches Gesundheitsmanagement Sportliche Aktivitäten Sonstige Veranstaltungen und Ereignisse Ausstellungen im Finanzamt Das Beste zum Schluss Impressum... 70

8 Zuständigkeit 1.1 Allgemeine Zuständigkeit Stadt Trier und Landkreis Trier-Saarburg mit ca Einwohnern 1.2 Überregionale Zuständigkeit Einheitliche Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle Großbetriebsprüfung Land- und forstwirtschaftliche Betriebsprüfung Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach dem Außensteuergesetz Bezirke der Finanzämter: Trier Wittlich Bitburg-Prüm Simmern-Zell Idar-Oberstein Bezirke der Finanzämter: Trier Wittlich Bitburg-Prüm Idar-Oberstein Bezirksbetriebsprüfung Bezirke der Finanzämter: Trier Bitburg Prüm Idar-Oberstein Grunderwerbsteuer Bezirke der Finanzämter: Trier Bitburg-Prüm Wittlich 1.3 Landesweite Zuständigkeit Wohnungsbauprämie

9 Bundesweite Zuständigkeit Für belgische Unternehmen, die in Deutschland Umsätze ausführen. Bezirke der 22 Finanzämter in Rheinland-Pfalz

10 Organigramm Stabsstellen V o r s t e h e r I n n e n d i e n s t Außendienst Veranlagung Sonstiger Innendienst Steuerungsgruppe Konzern- Veranlagung Rechtsbehelfsstellen Großbetriebsprüfer Geschäftsstelle Körperschaftsteuerstelle Vollstreckungsstellen mit Liquiditätsprüfer Bezirksbetriebsprüfer Pressestelle OHG-Stelle Umsatzsteuerstelle mit Anmeldesteuern Umsatzsteuersonderprüfer Controlling Leistungsvergleich Veranlagungsbezirke - Allgemein - Freie Berufe - Land- u. Forstwirtschaft Neuaufnahmestelle Existenzgründung Lohnsteuer- Außenprüfer Arbeitskreis Luxemburg Arbeitnehmerstellen 1 Arbeitgeberstelle Steuerfahndungsund Strafsachenstelle Beschwerdemanagement Zentrale Festsetzungsstelle für Insolvenzen Bewertungsstellen Bodenschätzungsstelle Bausachverständige Ermittlungsdienst ADV-Stelle Service-Center mit zentraler Stelle für Eingangsbearbeitung Wohnungsbauprämienstelle Kontrolldienst Spielbank Besteuerung belgischer Unternehmer Grunderwerbsteuerstelle² 1 in Zusammenarbeit mit den Finanzämtern Montabaur und Pirmasens (Arbeit zu den Menschen) ² in Kooperation mit dem Finanzamt Merzig (KORPus)

11 Personal Köpfe VZÄ Köpfe VZÄ Bedienstete Auszubildende: 2. Einstiegsamt / mittlere Reife 3. Einstiegsamt / Abitur Bedienstete gesamt: Davon sind: Männlich Weiblich Vollzeit Teilzeit Beurlaubte (erstmalig dargestellt) 18 Schwerbehinderte Menschen Ausbildung Auszubildende 2. Einstiegsebene (mittlerer Dienst) Auszubildende 3. Einstiegsebene (gehobener Dienst) Praktika Schüler Praktika Fachinformatiker 1 0 Praktika Studenten ( 2 Abs. 3 JAG) 6 5 Andere Praktika, z.b. Master Studiengang BWL 0 1 Referendare in Wahl- und Pflichtstation 3 7 Hospitationen (anderer Verwaltungen) 1 1

12 Die 17 neuen Auszubildenden des 3. Einstiegsamtes mit Studienbeginn gehobener Dienst - mit Vorsteher Michael Spira (links) und Ausbildungsleiter Edgar Arens (rechts). Die 10 neuen Auszubildenden des 2. Einstiegsamtes mit Ausbildungsbeginn mittlerer Dienst - mit Vorsteher Michael Spira (rechts), Ausbildungsleiter Edgar Arens (links), dem Sachbearbeiter Lehrbezirk Jan Schuler (4. v. rechts) und dem Ausbildungskoordinator Michael Wagner (2. v. rechts).

13 Altersstruktur FA Trier nach Personen und Vollzeitäquivalenten (VZÄ) Alter weiblich: Personen 200,00 VZÄ 173,50 Diff: 26, Medianalter: 32 Jahre Personen männlich: Personen 218,00 VZÄ 215,20 Diff: 2, Medianalter: Jahre Jahre Stand: (ohne Beurlaubte) Gesamt-Medianalter: 35 Jahre

14 EDV-Ausstattung Server 3 3 Clients PC (netzgebunden) 7 16 Notebooks Stationäre Drucker Mobile Drucker Etagen-Multifunktionsgeräte Beamer 5 3 Nutzungstage ADV-Schulungsraum Unterrichtsstunden im Fach Automatisierte Datenverarbeitung Telearbeitsplätze Heimarbeitsplätze Steueraufkommen Das Finanzamt Trier hat im Jahr 2018 rund 1,57 Milliarden Euro an Steuern eingenommen. Damit ist das Aufkommen im Vergleich zum Vorjahr 2017 um 57 Millionen Euro gestiegen. Die Umsatzsteuer ist abermals mit rund 778 Millionen Euro (Vorjahr 764 Millionen Euro) die aufkommensstärkste Steuerart im Finanzamt Trier. Sie macht 49 % des Gesamtaufkommens aus. Verantwortlich für dieses hohe Umsatzsteueraufkommen nicht nur die in der Region ansässigen Unternehmen, sondern insbesondere auch belgische Unternehmen, die mit ihren in Deutschland getätigten Umsätzen zentral in Trier veranlagt werden. Deren Umsatzsteueraufkommen von 195 Millionen Euro trägt ganz wesentlich zu diesem im Vergleich mit den anderen Finanzämtern hohen Umsatzsteueraufkommen bei.

15 Aufkommen gesamt Millionen Millionen Umsatzsteuer Belgien Millionen Millionen Regionales Aufkommen Millionen Millionen * nur Voranmeldungen 2018 bis Insgesamt ist bei allen Steuerarten eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr festzustellen. Die Lohnsteuer ist im Vergleich zum Jahr 2017 um 16 Millionen Euro gestiegen. Dies deutet auf eine Vielzahl von Beschäftigungsverhältnissen in der Region Trier hin, was sich ebenfalls in niedrigen Arbeitslosenzahlen widerspiegelt. Die gute Auftragslage in den Unternehmen und die rege Bau- und Kauftätigkeit in Trier zeigen sich im Anstieg des Körperschaftssteueraufkommens um 16 Millionen Euro und des Grunderwerbssteueraufkommens um 9 Millionen Euro. Abweichend zum Vorjahr wurde das Kirchensteueraufkommen nicht mehr dargestellt, da es als durchlaufender Posten keine eigene Einnahme des Landes bildet. Das Aufkommen betrug im Jahr Millionen Euro.

16 Schwerpunkte des Jahres 7.1 Yes we scan! Bereits seit dem werden im Finanzamt Trier alle noch in Papierform eingehenden Steuererklärungen gescannt. Die Papiererklärungen werden zunächst in der neu errichteten Zentralstelle für die Eingangsbearbeitung (ZEB) sortiert und verpackt. Im Anschluss gehen die Erklärungen in das Scanzentrum in Wunsiedel im nordöstlichen Teil Bayerns. 160 Bedienstete kümmern sich dort höchst motiviert und stolz auf die Leistungsfähigkeit der modernen Scanstraßen darum, dass die Erklärungen zügig gescannt werden. Die Zusammenarbeit mit dem Scanteam in Wunsiedel läuft hervorragend. Die Kommunikation mit dem für Trier zuständigem Team unter der Leitung von Peter Olejnizak und Gerhard Brader läuft direkt und reibungslos. Nach dem Scannen kommen die gescannten Unterlagen zwecks Archivierung ca. fünf Tage später zurück. Für die Prüfung der Steuerfälle sehen die Beamten nun kein Papier mehr. Sobald gescannt ist, werden die Daten einem maschinellen Risikomanagement zugeführt. Nur was dort durchs Raster fällt, wird dem Beamten auf den Bildschirm gespielt. Im Jahr 2018 wurden für das Finanzamt Trier Papiererklärungen gescannt, wovon bereits bei 5,7 % der Steuererklärungen rein maschinell erstellte Steuerbescheide ergingen. Im Vorjahr wurden noch 4,5 % der gescannten Erklärungen voll elektronisch verarbeitet. Somit ist bereits ein leichter Anstieg der elektronisch erstellten Steuerbescheide erkennbar. Hiermit zeigt die Einführung des Scanverfahrens erste Wirkungen hinsichtlich einer Arbeitsentlastung bei risikolosen Fällen und somit zu einem effizienteren Personaleinsatz für risikobehaftete Fälle. Belege werden weiterhin nicht gescannt. Was den Bürger zunächst verwundert, ist nach dem neuen Steuerverfahrensmodernisierungsgesetz nur konsequent. Danach gibt es keine pauschale Pflicht mehr, mit dem Einreichen der Steuererklärung auch die entsprechenden Belege einzureichen. Stattdessen gilt nur noch eine sog. Belegvorhaltepflicht für den Bürger. Er muss die Belege auf Anforderung der Beamten bereithalten und dann erst bei Zweifeln in der Prüfung vorlegen. Eine Ausnahme für diesen Grundsatz besteht bei der luxemburgischen Lohnsteuerbescheinigung; diese ist mit der Einreichung der Erklärung vorzulegen. Umso mehr lohnt es sich für unsere Mitbürger das elektronische Verfahren Elster für die Abgabe der Steuererklärung zu nutzen. Wichtig ist, dass sich der Anwender dafür im Elster-Portal der Finanzverwaltung authentifizieren lässt. Im Jahr 2018 sind insgesamt 66,5 % der Einkommensteuererklärungen per Elster eingegangen, davon 47,6 % mit Authentifizierung.

17 Umstrukturierung der Veranlagungsbezirke In den vergangenen Jahren wurden die Veranlagungsstellen durch Zusammenlegung von kleinen Bezirken nach und nach zu Großbezirken umstrukturiert. Diese Maßnahmen hatten zur Folge, dass die Bezirke mit unterschiedlichen Signalstärken ausgestattet waren. Zudem führten stetig steigende Signalzahlen zu einer weiteren Arbeitsbelastung. Im Mai 2018 wurde daher eine komplette Neuorganisation der Veranlagungsstellen vorgenommen. Zunächst wurde ein zusätzlicher Großbezirk geschaffen. Die Signale wurden daraufhin durchlaufend nach Steuernummern gleichmäßig auf die Bezirke verteilt. Dies hatte u.a. aufwändige Umräummaßnahmen der Steuerakten zur Folge, die die Veranlagungsstellen drei Wochen beschäftigt haben. Die Bezirke haben neue Gruppenrufnummern, sowie Faxnummern erhalten. In dieser Zeit waren die Veranlagungsbezirke nur eingeschränkt telefonisch zu erreichen. Dadurch, dass alle Bezirke nun mit derselben Signalstärke ausgestattet sind, ist die Personalverplanung und ein Vergleich der Leistungen der Bezirke miteinander deutlich vereinfacht worden. 7.3 Einführung des Projektes Arbeit zu den Menschen zur Entlastung der Arbeitnehmerstellen Im Rahmen des Controllings wurde festgestellt, dass die Anzahl der zu erledigenden Einkommensteuerfälle von Arbeitnehmern pro Vollzeitäquivalent im Vergleich zu den anderen Finanzämtern beim Finanzamt Trier deutlich höher ist. Auf der Suche nach einer Maßnahme, die Arbeitsbelastung der Bediensteten im Arbeitnehmerbereich auf ein erträgliches Maß zu reduzieren, eröffnete sich die Möglichkeit des Projektes Arbeit zu den Menschen. Beim Finanzamt Montabaur-Diez waren tatsächlich entsprechende Kapazitäten frei und so konnten ca Arbeitnehmer-Signale zur Bearbeitung dorthin abgegeben werden. Zur Vorbereitung auf die geplante Übergabe besuchte eine kleine Delegation des Finanzamtes Montabaur-Diez Ende März 2018 das Finanzamt Trier, um die erforderlichen Einzelheiten zu besprechen. Hier zeigte sich, dass die Kolleginnen und Kollegen bereits Erfahrungen in diesem Bereich hatten und so sehr zielgerichtet konkrete Fragen zum Verfahrensablauf stellen konnten. Im Gegenzug fuhren Anfang April 2018 vier Kolleginnen und Kollegen aus Trier nach Montabaur, um einige Unterlagen persönlich zu übergeben und vor allem, um die besondere Problematik des Finanzamts Trier im Zusammenhang mit der

18 Nähe zu Luxemburg zu schulen. Herr Schuler und Frau Brenner vom Lehrbezirk brachten den neuen Bediensteten diese Thematik, mit der sie sich bisher noch nicht so umfänglich auseinandersetzen mussten, mittels einer anschaulichen PowerPoint Präsentation näher und standen danach selbstverständlich auch zur Beantwortung einzelner Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung. Am Dienstort Montabaur erfolgt seit dem eine vollumfängliche Bearbeitung der Steuererklärungen bis hin zur Rechtsbehelfsbearbeitung. Die Bearbeitung von Stundungs-, Erlass- und Vollstreckungsfällen sowie die abschließende Einspruchsentscheidung durch die Rechtsbehelfsstelle verbleiben beim originär zuständigen Finanzamt Trier, welches auch nach außen weiterhin als Absender der Anschreiben oder der Steuerbescheide auftritt. Die Steuernummern wurden beibehalten, die neue Arbeitnehmerstelle am Dienstort Montabaur ist dem Finanzamt Trier angegliedert. Die in Montabaur tätigen Bediensteten sind motiviert und mit Eifer bei der Sache und verstärken so erfolgreich die Arbeitnehmerveranlagung des Finanzamtes Trier. 7.4 Einrichtung Zentralstelle zur Veranlagung von Insolvenzverfahren (ZFestInsO) Mit Wirkung zum wurde an den 2. V-Bezirk die Zentralstelle zur Veranlagung von Insolvenzverfahren (ZFestInsO) angegliedert. Ab diesem Zeitpunkt wurden alle eröffneten Regelinsolvenzverfahren mit dem Aktenzeichen IN auf eine 360er Steuernummer übertragen. Insgesamt wurden 30 Verfahren übernommen. In der Mehrzahl der Fälle war es erforderlich, mehr als ein Steuerkonto zu übernehmen bzw. aufzubauen, da es Aufgabe der ZFestInsO ist, die vollständige Steuerfestsetzung im Insolvenzverfahren zu gewährleisten. Zu diesem Zweck ist es notwendig, mögliche Abgabenforderungen einzelnen Vermögensbereichen (vorinsolvenzlicher Vermögensbereich, Bereich der Insolvenzmasse, Bereich des freien Vermögens und des ggf. nicht insolventen Ehegatten) zuzuordnen. Die Routine und die Effizienz in der Bearbeitung von Insolvenzfällen sollen durch die Zentralisierung in der ZFestInsO steigen, da nun nicht mehr unterschiedlichste Stellen innerhalb des Finanzamts eingebunden werden müssen. Zudem werden mit einem höheren Grad der Spezialisierung die Verfahrensabläufe gestrafft und der Kontakt zu den Insolvenzverwaltern verbessert, was auf

19 beiden Seiten zur Vermeidung von Fehlern beiträgt und eine effizientere Bearbeitung der Fälle ermöglicht. Die übrigen in der allgemeinen Veranlagung des Finanzamts Trier tätigen Bearbeiter werden durch die Einführung dieser Zentralstelle entlastet und können sich auf das Kerngeschäft der Veranlagung konzentrieren. Ab dem werden auch die Verbraucherinsolvenzverfahren mit dem Aktenzeichen IK übernommen. Dies dient insbesondere der Entlastung der Arbeitnehmerstellen. 7.5 Besteuerungsproblematik Grenzregion Luxemburg Beim Finanzamt Trier werden ca Arbeitnehmer geführt, die Arbeitslohn aus Luxemburg beziehen. Im Zusammenhang mit diesen Fällen ergeben sich täglich neue Herausforderungen und Rechtsprobleme Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen Ab dem Besteuerungszeitraum 2014 sieht die EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung vom einen automatischen Datenaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten vor. Ausgetauscht werden Daten über Löhne, Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen, Lebensversicherungen, Renten und Pensionen, sowie Mieteinkünfte aus unbeweglichem Vermögen. Auch im Jahr 2018 wurden die Daten, die von der luxemburgischen Verwaltung im Wege des Informationsaustauschs an das Bundeszentralamt übermittelt wurden, den Wohnsitzfinanzämtern noch nicht zur Verfügung gestellt. Aufgrund der am grundsätzlich drohenden Festsetzungsverjährung der Einkommensteuer für das Jahr 2014 rechnet das Finanzamt Trier in 2019 mit einer Flut an Daten aus diesem Informationsaustausch Moderne Vergütungssysteme bei Arbeitnehmern Das Finanzamt Trier beschäftigte sich in 2018 vermehrt mit der zutreffenden Besteuerung des Arbeitslohnes bei modernen Vergütungssystemen. Als Bestandteil moderner Vergütungssysteme erfreut sich die Einräumung von Aktienoptionen bzw. die Gewährung von Aktien (wie z. B. die Gewährung von Restricted Stock Units) immer stärker werdender Beliebtheit. Durch diese Vergütungsmodelle sollen die Arbeitnehmer verstärkt an der Steigerung des Unternehmenswertes beteiligt und gleichzeitig an den Arbeitgeber

20 gebunden werden. Bei einer Arbeitnehmertätigkeit in Luxemburg kann ein weiterer Vorteil in einer günstigeren Lohnbesteuerung bestehen. So werden z.b. bestimmte Aktienoptionen in Luxemburg nur mit 17,5 % ihres Wertes der Lohnversteuerung unterworfen. Da die ausländischen Einkünfte als auch die Progressionseinkünfte nach deutschem Recht ermittelt werden müssen, können sich hier Differenzen in der Höhe der Lohneinkünfte und des Zeitpunktes des Zuflusses des Arbeitslohnes ergeben Vorsorgeaufwendungen Ein Thema in 2018 war nach wie vor der Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen, die vom luxemburgischen Arbeitgeber einbehalten wurden, als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung in Deutschland. Durch das am verkündete Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurde 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG neu gefasst. Hiernach ist u. a. Voraussetzung für den Abzug von Vorsorgeaufwendungen, dass sie nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen; ungeachtet dessen sind Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 2, 3 und 3a EStG zu berücksichtigen, soweit a) sie in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erzielten Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit stehen, b) diese Einnahmen nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Inland steuerfrei sind und c) der Beschäftigungsstaat keinerlei steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Besteuerung dieser Einnahmen zulässt. Die Voraussetzung, dass der Beschäftigungsstaat keinerlei steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Besteuerung zulassen darf, ist bei einer Tätigkeit in Luxemburg nicht erfüllt, da Luxemburg den Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen im Besteuerungsverfahren zulässt. Ein Sonderausgabenabzug der Sozialversicherungsbeiträge, soweit sie auf den in Luxemburg bezogenen und in Deutschland steuerfrei zu belassenden Arbeitslohn entfallen, ist demnach nicht möglich. Somit wurde die von der Verwaltung vertretene Auffassung nun auch im Gesetz festgeschrieben.

21 Selbstanzeigen Die Zahl der im Jahr 2018 eingegangenen Selbstanzeigen hat sich im Vergleich zu den Vorjahren stark reduziert und liegt nur noch bei 52 Selbstanzeigen. Der weit überwiegende Anteil der Selbstanzeigen betrifft immer noch Kapitalanlagen in Luxemburg (39 von 52 Selbstanzeigen). Grund dafür sind regionale Besonderheiten in Bezug auf Luxemburg und ganz besonders der Ankauf von Daten einer luxemburgischen Bank durch die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung im Oktober Die Anleger befürchteten die Entdeckung durch Auswertung der Daten-CD und wollten einer Bestrafung noch durch eine rechtzeitige strafbefreiende Selbstanzeige vorbeugen. Der seit 2010 kumulierte Betrag an Mehrsteuern aus Selbstanzeigen zu ausländischen Kapitaleinkünften beträgt inzwischen 62 Millionen Euro. Auf das Jahr 2018 entfielen davon ca. 2,97 Millionen Euro Mehrsteuern. Übersicht Selbstanzeigen: Selbstanzeigen Gesamt* Luxemburg Schweiz Andere Länder seit *Gesamtsumme enthält Mehrfachnennungen von Kapitalanlagen in mehreren Ländern Die Entwicklungen der letzten Jahre zeigen, dass Enthüllungen wie z.b. durch die Panama und Paradise Papers und die Aufdeckung von Steuertricks wie Cum-Ex oder Phantom-Aktien (ADR-Papiere) zu immer wieder neuem Fallmaterial führen können. Zusätzlich nimmt der automatisierte Datenaustausch zu. Gesetze wie das EU-Amtshilfegesetz und das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz verpflichten z.b. die Finanzinstitute des gesamten Finanzdienstleistungssektors, d.h. Banken, Versicherungen, Investmentfonds etc., Kunden mit ausländischer Steueransässigkeit zu identifizieren und Informationen über Zinsen, Dividenden, Guthaben auf Konten oder Erlöse aus dem Verkauf von Finanzvermögen an die zuständigen Steuerbehörden des jeweiligen

22 Ansässigkeitsstaats zu melden. Hier werden in Zukunft deutschlandweit mehrere Millionen Finanzkonteninformationen erwartet. Das Entdeckungsrisiko wird nach unserer Einschätzung damit dramatisch steigen, für betroffene Steuerbürger sicherlich Anlass genug, darüber nachzudenken, ob nicht die goldene Brücke der Selbstanzeige genutzt werden sollte, um zur Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Ein solches Verhalten können ehrliche Steuerbürger und Finanzbehörden nur begrüßen. 7.7 Korkenfälle Weinbau - Schwarzgeschäfte Die seit dem Jahr 2012 laufenden Ermittlungen gegen Winzer, die Flaschenwein an der Steuer vorbei - im Volksmund schwarz - verkauft haben, wurden in 2018 weiter ausgeweitet. Durchsuchungen von Zulieferbetrieben, bei denen die Winzer Korken, Verschlüsse, Flaschen und Etiketten im Wege des sogenannten Rechnungssplittings erworben haben, führten zu weiteren Ermittlungsansätzen. Im Jahr 2018 wurden 90 weitere Strafverfahren gegen Winzer eingeleitet, das sind insgesamt 324 Strafverfahren seit Nach Zahlung der hinterzogenen/verkürzten Steuern einschließlich Zinsen, meist mit zusätzlichen Auflagenzahlungen, konnten inzwischen 215 Strafverfahren abgeschlossen werden, 21 davon im Jahr Zum liefen noch 109 Strafverfahren. Die bisher rechtskräftig verhängten Geldstrafen und Auflagenzahlungen belaufen sich auf rund 1,2 Millionen Euro. Zusätzlich wurden 48 Fälle im Besteuerungsverfahren erledigt, sodass insgesamt 263 Fälle seit 2012 abgeschlossen wurden. Die Summe der Mehrsteuern hat sich in den Korkenfällen auf insgesamt rund 14,5 Millionen Euro summiert. Davon entfallen auf das Jahr ,8 Millionen Euro. Aufgrund der zahl- und umfangreichen Verfahren werden die Kollegen der Steuerfahndung bei der steuerrechtlichen Prüfung der Fälle durch die Kollegen der Betriebsprüfung unterstützt. Es ist damit zu rechnen, dass in 2019 noch eine Vielzahl von Verfahren in Folge der vorliegenden Beweismittel hinzukommt. Es ist nicht verständlich, dass diejenigen Winzer, denen Entdeckung droht, nicht von der Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige Gebrauch machen, indem sie ihre bisher verschleierten Einnahmen nacherklären und die hierauf entfallenden Steuern nachzahlen. Damit könnten sie einer zusätzlichen Bestrafung entgehen. Lediglich in 12 Fällen wurden die Einnahmen im Rahmen einer Selbstanzeige nacherklärt.

23 Vermögensabschöpfung Die Reform der Vermögensabschöpfung im Kalenderjahr 2017 erweitert die rechtlichen Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden, den aus der Steuerhinterziehung erlangten Vermögensvorteil für den Staat zu sichern und damit die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass hinterzogene Steuern letztlich auch gezahlt werden. Bislang bestand häufig die Gefahr, dass die Täter die nach Abschluss der Ermittlungen festgesetzte Steuer nicht bezahlt haben, weil sie entweder ihr Vermögen ins Ausland geschafft oder auf nahe Angehörige übertragen haben. Der Gesetzgeber hat es Steuerhinterziehern jetzt deutlich erschwert, ihre Beute zu behalten. Insbesondere war es in der Vergangenheit häufig schwierig, bei Durchsuchungen aufgefundene Bargeldbestände oder Wertpapiere rechtmäßig mitzunehmen. Die Folge war, dass sie zurück gelassen werden mussten und am Tag nach der Durchsuchung endgültig verschwunden waren. Auch die Vollstreckung von Steueransprüchen im Ausland durch die Vollstreckungsstellen der Finanzämter gestaltete sich oft schwierig und dauerte lange. Das neue Recht erlaubt es nun der Staatsanwaltschaft, die Sicherung des aus der Tat erlangten Vermögensvorteils im Ausland zu betreiben. Die neue Rechtslage führt zu deutlich mehr Gerechtigkeit; deshalb nimmt die Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle die neue Herausforderung mit großem Elan an. In 2018 konnten bereits mehrere hunderttausend Euro gesichert werden. 7.9 Kassen-Nachschau Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom wurde die Kassen-Nachschau mit dem neuen 146b AO eingeführt. Sie dient der zeitnahen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und deren ordnungsgemäßen Übernahme in die Buchführung. Ab Juli 2018 wurde in der Betriebsprüfung Trier mit der Vorbereitung und erstmaligen Umsetzung der Kassen-Nachschau als neue Form der Kassenprüfung begonnen. Hierzu wurden insgesamt 5 Prüferteams aus jeweils zwei Bezirks- Betriebsprüfern mit unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen (Trier, Bitburg- Prüm, Idar-Oberstein) gebildet, die bis zum Jahresende insgesamt 50 Fälle geprüft haben. Eine große Herausforderung für die Prüfer ist die enorme Bandbreite der verschiedenen Kassenarten und -systeme. Jedes einzelne Kassensystem bietet

24 eine Vielzahl an unterschiedlichen Möglichkeiten der Prüfung, sodass die Vorbereitung auf das jeweilige Kassensystem zeitintensiv und von besonderer Bedeutung ist. Mängel in der Kassenführung wurden in ca. der Hälfte der Fälle festgestellt. Von der Option des Übergangs in eine Betriebs- bzw. Umsatzsteuersonderprüfung wurde in zwei Fällen Gebrauch gemacht. Aufgrund von Beanstandungen wurden 13 Fälle in kommende Prüfungspläne zur vollumfänglichen Betriebsprüfung aufgenommen. Obwohl die Kassen-Nachschau ohne vorherige Ankündigung erfolgt, haben die Bürger diese neue Prüfung gefasst aufgenommen und sich kooperativ verhalten. Vielfach waren die Bürger bereits durch die Steuerberater und die Medien über die Möglichkeit einer unangekündigten Kassen-Nachschau informiert. Die Einreichung von angeforderten Unterlagen (insbesondere der elektronischen Kassendaten, sowie der dazugehörigen Finanzbuchhaltung) erfolgte überwiegend zeitnah und ohne Einwendungen Mehrergebnisse Unternehmensprüfung Die Prüfdienste der Unternehmensprüfung (Betriebsprüfung, Lohnsteuerprüfung und Umsatzsteuerprüfung) haben in 2018 Mehrsteuern von insgesamt rd. 60 Millionen Euro erzielt (Vorjahr: rd. 75 Millionen Euro) Umstrukturierung Körperschaftsteuerstellen Nach den positiven Erfahrungen mit der Einrichtung von Großbezirken im gesamten Arbeitnehmer- und Veranlagungsbereich wurden auch die Körperschaftsteuerstellen weiter umstrukturiert. Um Personalausfälle besser auffangen zu können, wurden daher die bisher drei Körperschaftsteuerstellen zu zwei Großbezirken zusammengeführt Bewertungsstellen Bei den Bewertungsstellen ergab sich für die Bearbeitung der Fortführungsmitteilungen der Katasterverwaltung ein erheblicher zeitlicher Mehraufwand. Anstelle von bisherigen Papiermitteilungen, welche die grundlegenden Daten für den Einzelfall enthielten, gehen jetzt Excel-Tabellen mit den gesammelten Daten aller Fälle ein, welche zeitaufwendig den Einzelfällen zugeordnet werden müssen. Darüber hinaus sind durch den Wegfall des Systems DAVID und den

25 dort abrufbaren Daten erhebliche Einzelermittlungen im Geodatenserver und anderen Dateien erforderlich geworden. Um dem Arbeitsaufwand Rechnung zu tragen, hat das Finanzministerium die Einstellung zweier zusätzlicher Tarifbeschäftigten für die Bewertung bewilligt. Die Vorstellungsgespräche fanden zu Beginn des Monats Januar 2019 statt Kooperation zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland (KORPuS) im Bereich der Grunderwerbsteuer Nach dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland vom 23. September 2014 (GVBl RP vom 12. Dezember 2014) wird eine länderübergreifende Zentralisierung der Bearbeitung der in Rheinland-Pfalz und im Saarland anfallenden Erbschaft- und Schenkungsteuerfälle sowie der Grunderwerbsteuerfälle angestrebt. Die verfassungsrechtliche Verantwortlichkeit der Länder - insbesondere die parlamentarische Kontrolle - sowie die Zuweisung des Aufkommens bleiben durch diesen Staatsvertrag unberührt. In Folge dieser Kooperation bleibt das Finanzamt Trier die zuständige Grunderwerbsteuerstelle für den Bereich der Finanzämter Bitburg-Prüm, Wittlich und Trier, seine Aufgabe wird aber in seinem Auftrag durch das Finanzamt Merzig im Saarland erfüllt. Hierzu wurde Personal des Finanzamts Trier ab dem ins Saarland abgeordnet. Das Finanzamt Trier bleibt somit Adressat sämtlicher Meldungen von Notaren und Steuerpflichtigen, sowie Aussteller aller Bescheide über Grunderwerbsteuer. Lediglich die technische Arbeit wird im Saarland für das Finanzamt Trier bewältigt. Sachgebietsleiter Andreas Sausy (hinten rechts) mit seinem Team.

26 Leistungsnachweis Mehrsteuern Der Begriff Mehrsteuern in den folgenden Übersichten beschreibt das Mehr des Steuerbetrages nach Bearbeitung der Steuererklärungen durch das Finanzamt im Vergleich zum Steuerbetrag nach den Angaben des Bürgers. Innendienst 8.1 Arbeitnehmerstellen Arbeitsgebiete* 5 4 Sachbearbeiter 7,33 8,05 Mitarbeiter 17,30 15,10 Bearbeitete Steuererklärungen Mehrsteuern in * 5 Großbezirke, incl. der Zahlen des Arbeitsgebiets in Montabaur im Rahmen des Projektes Arbeit zu den Menschen. 8.2 Veranlagungsstellen Arbeitsgebiete* Sachbearbeiter 42,15 37,9 Mitarbeiter 34,85 32,1 Bearbeitete Einkommensteuererklärungen Bearbeitete Umsatzsteuererklärungen Bearbeitete Gewerbesteuererklärungen Bearbeitete Feststellungserklärungen Mehrsteuern in * davon 10 Großbezirke.

27 Körperschaftsteuerstellen Arbeitsgebiete, Großbezirke 2 3 Sachbearbeiter 7,15 6,1 Mitarbeiter 4,15 6,15 Bearbeitete Körperschaftsteuererklärungen Bearbeitete Umsatzsteuererklärungen Bearbeitete Gewerbesteuererklärungen Bearbeitete Feststellungserklärungen Freistellungsbescheinigungen für Vereine Mehrsteuern in Zentralstelle Belgien Sachbearbeiter 2 2 Mitarbeiter 3,8 3,8 Anzahl der Unternehmen Umsatzsteueraufkommen in * * MOSS*-Fälle Aufkommen aus MOSS* *nur Voranmeldungen 2018 bis *EU-Umsatzsteuer-One-Stop-Shop / Mini-One-Stop-Shop (MOSS), s.a. Jahresbericht Vollstreckungsstellen Arbeitsgebiete, Großbezirke 2 2 Sachbearbeiter 8,35 8,2 Mitarbeiter Innendienst 4 3,5 Vollziehungsbeamte Außendienst 2,5 2,5 Ausgebrachte Kontenpfändungen Eintragung von Sicherungshypotheken Insolvenzanträge Anregung der Gewerbeuntersagung von Vollziehungsbeamten im Außendienst eingezogene Steuern in

28 Liquiditätsprüfungen Prüfungen insgesamt Vollstreckungsrückstände Stundungsanträge Erlassanträge Sonstiges 0 0 Die Liquiditätsprüfung erfolgt seit 2016 im Wesentlichen zentral für die Finanzämter Bitburg- Prüm, Trier und Wittlich durch den Liquiditätsprüfer in Wittlich. Die Anzahl der hier ausgewiesenen Liquiditätsprüfungen bezieht sich nur auf die für das Finanzamt Trier durchgeführten Prüfungen. 8.7 Rechtsbehelfsstellen Sachbearbeiter 6,3 7,12 Außergerichtliches Verfahren Erledigte Einsprüche Davon Zahl % Zahl % Rücknahmen , ,32 Abhilfen , ,66 Einspruchsentscheidungen , ,13 Teileinspruchsentscheidungen 73 6,63 9 0,66 Allgemeinverfügung 16 1,45 3 0,22 Erledigung durch 124 Abs. 2 AO Gerichtliches Verfahren Erledigte Klagen - Finanzgericht Davon Zahl % Zahl % Klageabweisungen 45 40, ,27 Rücknahmen durch Bürger 28 25, ,45 Klagestattgaben 2 1,80 3 2,27 teilweise Stattgaben 14 12,61 3 2,27 außergerichtliche Erledigungen 22 19, ,73 Aufhebung der Einspruchsentscheidung Erledigte Revisionen beim Bundesfinanzhof Erledigte Nichtzulassungsbeschwerden beim Bundesfinanzhof

29 Bewertungsstellen Arbeitsgebiete 4 4 Sachbearbeiter 4 4 Mitarbeiter 9,61 10,21 Feststellungen von Einheitswerten Feststellungen von Bedarfswerten Katasterbearbeitungen Bausachverständige Bausachverständige 2 2 Wertermittlungen für Gebäude insgesamt für einkommensteuerliche Zwecke für Zwecke der Bewertung baufachliche Stellungnahmen Summe der ermittelten Verkehrswerte Wohnungsbauprämienstelle Arbeitsgebiete 1 1 Sachbearbeiter 0,5 0,5 Mitarbeiter 0,88 0,88 Rückforderungen / Festsetzungen Grunderwerbsteuerstelle Arbeitsgebiet, Großbezirk 1 1 Sachbearbeiter 2,0 1,8 Mitarbeiter 4,0 3,7 bis 1 Steuerfestsetzungen Steuerbefreiungen Steuer in

30 Strafsachenstellen Arbeitsgebiete 9 9 Sachbearbeiter 8,225 8,3 abgeschlossene Bußgeldverfahren Bußgelder durch Finanzamt abgeschlossene Strafverfahren Auflagenzahlungen in Strafbefehle / Urteile Freiheitsstrafen in Monaten Geldbußen / -strafen in Auflagenzahlungen in durch StA und Gericht (einschließlich Bewährungsauflagen) Zahlungen gesamt Arbeitgeberstelle Arbeitsgebiete 1 1 Sachbearbeiter 2 2 Telefonische und schriftliche Auskünfte Haftungsprüfungen Haftungsbescheide 8 14 Bescheinigungen für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer Anmeldesteuerstelle Sachbearbeiter 2 2 Mitarbeiter 4 4 Voranmeldungen davon Umsatzsteuer davon Lohnsteuer Einnahmen Umsatzsteuer in * Einnahmen Lohnsteuer in * ohne belgische Unternehmen

31 Neuaufnahmestelle Sachbearbeiter 1,5 1,5 Mitarbeiter 2,1 1,7 Anzahl der Risikoprüfungen Anzahl der Neuaufnahmen Übernahmen aus anderen Bundesländern 12 4 Anzahl der eigenen USt-Nachschauen (ohne USt-Sonderprüfung) Anzahl Ablehnungen der Neu- oder Übernahmen nach Risikoprüfung Zentrale Haftungsstelle Sachbearbeiter 0,6 * Haftungsanregungen 55 davon Haftungsbescheide (bestandskräftig) 28 davon offene / noch nicht bestandskräftige Haftungsprüfungen 10 davon andere Erledigungen (Zahlung / Absehen von der Haftung) 17 * Die Zahlen werden für 2018 erstmalig im Jahresbericht dargestellt.

32 Außendienst 8.17 Unternehmensprüfung Groß- und Konzernbetriebsprüfung Prüfer 30,4 28,3 geprüfte Betriebe Mehrsteuern in davon zeitnahe Betriebsprüfung bis Konzernprüfungen Mehrsteuern in Aufgrund des neu eingeführten Programms momentan nicht ermittelbar Bezirksbetriebsprüfung Prüfer 32,75 29,9 geprüfte Betriebe Mehrsteuern in Landwirtschaftliche Betriebsprüfung Prüfer 4,46 4,7 geprüfte Betriebe Mehrsteuern in davon Sofortprüfung bis Sofortprüfungen Mehrsteuern in Aufgrund des neu eingeführten Programms momentan nicht ermittelbar

33 Koordinierte Unternehmensprüfung bis Koordinierte Prüfungen Mehrsteuern Betriebsprüfung gesamt in Lohnsteuerprüfung Prüfer 6,00 6,00 Prüfungen Mehrsteuern in Umsatzsteuerprüfung Prüfer 8,1 8,1 Prüfungen Nachschauen Mehrsteuern in Steuerfahndung Prüfer Fahndungshelfer 0,2 0,2 erledigte Verfahren Durchsuchungsbeschlüsse Bankbeschlüsse 18 7 Mehrsteuern in

34 Kooperation 8.19 Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Fahndungsprüfer 2 2 Meldungen der FKS an die Steuerfahndung Meldungen der Steuerfahndung an FKS 5 7 Anzahl der laufenden Ermittlungsverfahren Steuerliches Mehrergebnis in Ermittlungsdienst Ermittlungsbeamte 0,5 0,5 Ermittlungen Landwirtschaftliche Sachverständige Bodenschätzung Sachverständige 1 1 Helfer 1 1 Wertermittlungen und Abgrenzung der Vermögensarten (Betriebs-/Privatvermögen) - für einkommensteuerliche Zwecke für Zwecke der Bewertung Bodenschätzung: Neubewertung von Grundstücksflächen in ha Spielbankaufsicht Bedienstete 3 3 Spielbankbesuche

35 Controlling, Qualität, Service und Fortbildung 9.1 Leistungsvergleich der Finanzämter Der Leistungsvergleich ist ein Gemeinschaftsprojekt von sechs Bundesländern (Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen). Er soll durch Transparenz und Vergleich der Leistungskennzahlen Wettbewerbselemente in das Verwaltungshandeln einführen. Die Orientierung an den Besten - benchmarking - soll zur Leistungssteigerung beitragen. Ziel ist es darüber hinaus, die Effektivität und Effizienz der Steuerverwaltung durch Schaffung dezentraler Strukturen und stärkerer Eigenverantwortlichkeit zu erhöhen. Eingebundene Arbeitsgebiete: Arbeitnehmerstellen Veranlagungsstellen Rechtsbehelfsstellen Körperschaftsteuerstellen Betriebsprüfung Grunderwerbsteuerstellen Bußgeld- und Strafsachenstelle Steuerfahndung Umsatzsteuersonderprüfung Vollstreckungsstellen Bewertungsstellen Lohnsteueraußenprüfung Die Teilnahme und Fortentwicklung des Leistungsvergleichs der Finanzämter ist auch als Maßnahme zur Erfüllung des Leistungsauftrags der Finanzverwaltung im Haushaltsplan des Landes Rheinland-Pfalz festgeschrieben.

36 Service-Center Sachbearbeiter 0,6 0,6 Mitarbeiter 3,3 3,7 Anzahl % Anzahl % Bürgerkontakte gesamt , ,0 Anliegen Schnellschalter , ,1 9.3 Beschwerdemanagement Beschwerdemanager 5 5 Beschwerden Davon Anzahl % Anzahl % - führten zu Änderungen ohne Änderung ELSTER - Die elektronische Steuererklärung Anteil der mit ELSTER abgegebenen Erklärungen (in %) Einkommensteuererklärungen 66,5 60,6 davon mit elektronischer Authentifizierung 47,6 36,5 Quote der elektronisch freigegebenen Steuerbescheide (sog. EloSt.Quote) 7,1 5,8 Körperschaftsteuererklärungen 90,8 89,0 Gewerbesteuererklärungen 96,4 95,8 Umsatzsteuererklärungen 92,6 92,9 Feststellungserklärungen 62,0 55,1

37 Konzernveranlagung In 2011/2012 wurde ein Arbeitsgebiet G1/G2-Bezirk eingerichtet. Hier werden die größten Unternehmen unabhängig von der Rechtsform sowie deren Anteilseigner und Mitunternehmer, die bisher wegen der jeweiligen Rechtsform (Personenhandels- und Kapitalgesellschaften, natürliche Personen) in unterschiedlichen Arbeitsgebieten angesiedelt waren, zusammengefasst und bearbeitet. Es hat sich gezeigt, dass die organisatorische Neukonzeption Arbeitsprozesse vereinfacht. Die Zusammenführung von Steuerakten im Firmenverbund in einer Arbeitseinheit bringt Zeitersparnisse, da Abstimmungen zwischen verschiedenen Innendienststellen und insbesondere Innen- und Außendienststellen entfallen. Weniger Personen sind demzufolge mit dem zusammengeführten Steuerfall befasst, und die Bearbeitungsqualität erhöht sich, da die neue Rahmenorganisation eine sachdienlichere Abwicklung von Arbeiten, z.b. die Anforderung von Steuererklärungen, die Steuerfestsetzung oder Auswertung von Prüfungsberichten in zutreffender Reihenfolge und nach einheitlichen Kriterien ermöglicht. Es ensteht so auch bei wenigen Innendienstmitarbeitern größeres Hintergrundwissen über die Einheiten eines Firmenverbundes und die Kommunikation der Vertreter des Firmenverbundes mit dem Finanzamt vereinfacht und verbessert sich, da wie im Außendienst nur wenige Mitarbeiter im Finanzamt mit dem Steuerfall befasst sind und damit als Ansprechpartner mit hoher Bearbeitungskompetenz im Steuerfall zur Verfügung stehen. Zudem werden Anfragen der Unternehmen, z. B. verbindliche Auskünfte, wegen der größeren Sachnähe und Aktualität der Sachverhaltskenntnisse federführend vom Außendienst und unter Beteiligung des Innendienstes bearbeitet. Damit wird eine Doppelbefassung mit einem Sachverhalt weitestgehend vermieden. 9.6 Existenzgründungsberatung Ansprechpartner 5 5 Beratungen

38 Fortbildung Externe Fortbildung Fortbildungstage Teilnehmer* Interne Fortbildung Fortbildungstage Teilnehmer* * echte Personenanzahl keine Doppelerfassung von Personen, die an mehreren Fortbildungen teilgenommen haben 10. Kooperationspartner Seit einigen Jahren bietet das Finanzamt Trier verschiedenen Institutionen und Verbänden bedarfs- und zielgruppenorientierte Fortbildungsveranstaltungen zu steuerlichen Themen an. Die Informationsbeiträge des Finanzamtes werden häufig in Veranstaltungen der Partner-Institutionen integriert, können aber auch das zentrale Thema einer Veranstaltung sein. Das Finanzamt hält einen ständig aktualisierten, festen Bestand an Themen vor, zum Beispiel zum Thema Besteuerung bei grenzüberschreitender Tätigkeit in Luxemburg, Lohnbesteuerung, Existenzgründung oder aus dem Bereich der Umsatzsteuer, die für den jeweiligen Bedarf des Kooperationspartners und seiner Mitglieder ausgewählt und zugeschnitten sind (vgl. 14.1). Für neue Anfragen, Anregungen und Kooperationen ist das Finanzamt offen. Kontakt: Geschäftsstelle Finanzamt Trier, Herrn Peter Bekker, Telefon , geschaeftsstelle@fa-tr.fin-rlp.de. 11. Netzwerke Personalpolitik Die Entwicklung der Personalpolitik ist im Finanzamt Trier eingebettet in ein dichtes Netzwerk mit Arbeitgebern, Institutionen und Forschungsprojekten, über die im Folgenden ein kurzer Überblick gegeben wird.

39 Lebensphasenorientierte Personalpolitik im Finanzamt Trier Nach dem Selbstverständnis der Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz soll das Potential aller Beschäftigten für die Auftragserfüllung durch eine lebensphasenund chancengerechte Arbeitsgestaltung genutzt und erschlossen werden. Für die Beschäftigten sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die ihnen eine Balance zwischen den beruflichen Herausforderungen und familiären Pflichten und Bedürfnissen ermöglichen. Das Finanzamt Trier insbesondere stellt seit gut 15 Jahren die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Familie als Erfolgsfaktor für eine Behörde als Arbeitgeber, Chancengleichheit, zeitliche und organisatorische Flexibilität von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie die Durchsetzung dieser Ziele auch über Führungsverhalten in den Focus seiner Personalpolitik. Bereits im Jahr 2015 mündeten sämtliche Engagements des Amtes in einer Selbstverpflichtung der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung (Landesamt für Steuern, Hochschule für Finanzen, Landesfinanzschule und Finanzämter, darunter das Finanzamt Trier) zur Sicherung und Weiterentwicklung einer lebensphasenorientierten Personalpolitik. In den letzten drei Jahren wurden die hierin bekräftigten und bereits seit langem erfolgreich durchgesetzten Ziele insgesamt konsolidiert. Zusätzlich wurde eine Verzahnung zu eng verbundenen Themen wie Gesundheitsmanagement und Ausbildung berücksichtigt. In den festgesteckten Handlungsfeldern Arbeitszeit, Arbeitsorganisation, Arbeitsort, Information und Kommunikation, Führungskompetenz, Personalentwicklung sowie Service für Familien wurden dennoch weitere, kleinere Maßnahmen, zum Teil auch in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Steuern umgesetzt Lokales Bündnis für Familie: Ferienbetreuung 2018 In dem gemeinnützigen Verein Lokales Bündnis für Familie haben sich schrittweise mehr Arbeitgeber in Trier zusammengeschlossen, um betriebsübergreifend praktische Lösungen für die klassischen Zielkonflikte berufstätiger Eltern zu finden. Der ursprünglichen Initiative des Finanzamts Trier zu einer einwöchigen Ferienbetreuung von Kindern eigener Bediensteter während der sechswöchigen Sommerferien haben sich mehrere Bündnispartner angeschlossen, so dass durch ihre Kooperation inzwischen drei Ferienwochen Betreuungsangebote von 8:30 h bis 17:00 für die Kinder der Bündnispartner zur Verfügung stehen. Während die Kinder gemeinsam etwas erleben, können die Eltern in Ruhe ihren Dienst ausüben. Das Finanzamt Trier hat in diesem Jahr in der sechsten Ferienwoche vom bis Kinder der Bediensteten und 8 Kinder der Bündnispartner durch geschulte Aufsichtspersonen betreut. Die Betreuer hatten sich auch in diesem Jahr ein kindgerechtes und abwechslungsreiches Programm ausgedacht. Am Montag stand Kennenlernen, ein Besuch im Trampoline Trier und das Gestalten von T-Shirts auf dem Plan. Hier konnten sich die Kinder

40 richtig austoben. Am Dienstag fuhren sie mit der Bahn zur neuen Feuerwehrwache in Saarburg. Wasser marsch haben sich die Kinder nicht lange sagen lassen und so entwickelte sich eine lebhafte Wasserschlacht. Bei der Sommerhitze keine schlechte Idee der Kids. Zur weiteren Abkühlung gab es ein Eis am Wasserfall mit anschließender Wanderung zur Burg. Mittwochs wurde im Stadtbad gerutscht, geplantscht und es wurden persönliche Rekorde an dem Sprungturm eingefahren. Am Nachmittag durfte die Gruppe im Restaurant Weinwirtschaft persönlich Hand anlegen. Nicht nur die Kleinen waren begeistert, auch unserem Amtsvorsteher Michael Spira hat der Einblick in die professionelle Küche gefallen. Das Ergebnis war ein 3-Gänge-Menü, welches allen hervorragend schmeckte. Am Donnerstag fuhren die Ferienkinder mit der Bahn in den Eifelpark nach Gondorf und erlebten viel Action und Abenteuer. Am letzten Tag spazierten alle ins Kino um einmal hinter die Kulissen zu schauen. Zum Abschluss wurde zur Begeisterung der Kinder der Film Hotel Transsilvanien 3 - Ein Monster-Urlaub vorgeführt. Kinder der diesjährigen Ferienbetreuung mit Vorsteher Michael Spira, hintere Reihe links, den Köchen der Weinwirtschaft, Jessica Adam als Betreuerin, hintere Reihe rechts und weiteren Betreuern aus dem lokalen Bündnis für Familie.

41 Netzwerk Erfolgsfaktor Familie Das Finanzamt Trier ist Mitglied des Unternehmensnetzwerks Erfolgsfaktor Familie. Ziel des Netzwerks ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Dabei versteht sich das Netzwerk als zentrale Plattform, die Informationen rund um das Thema bündelt sowie Praxisbeispiele und Erfahrungsberichte bietet. Schwerpunktthemen sind Flexibilität der Arbeitszeit, Kinderbetreuung und Beruf und Pflege. Erklärtes Ziel ist auch, Familienfreundlichkeit als Markenzeichen der deutschen Wirtschaft herauszustellen. Träger sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag. Die Europäische Union unterstützt das Projekt. Näheres unter Netzwerk Personalentwicklung in Trierer Unternehmen Gemeinsam mit dem Finanzamt Wittlich ist das Finanzamt Trier Teilnehmer des Netzwerks Personalentwicklung in Trierer Unternehmen. In seiner ersten Sitzung nach längerer Pause am hat sich das Netzwerk eine neue Organisationsstruktur im Sinne eines Rotationssystems von verantwortlichen Ausrichtern des jeweils nächsten Treffens gegeben. Unter fachkundiger Leitung von Prof. Dr. Ellwart von der Universität Trier wurden zunächst gemeinsam interessierende aktuelle Themen aus dem Bereich der Personalentwicklung ermittelt, die teilweise gerade auch mit der Grenzlage unserer Region zusammenhängen, wie z. B. die Rekrutierung von Personal angesichts der Konkurrenz des lukrativen Arbeitsmarkts in Luxemburg. Aus der Vielfalt der interessierenden Themen einigten sich die Teilnehmer zunächst auf das Thema Digitalisierung der Arbeit. Ziel ist es, durch Austausch von Ideen bessere Lösungen für den eigenen Betrieb kennenzulernen.

42 Themenvielfalt des Netzwerks Projekt Zielkonflikte in der betrieblichen Arbeitszeitpolitik lösen Der demographische Wandel, zunehmende Knappheit von Fachkräften und die weitere Digitalisierung der Arbeitswelt (Arbeit 4.0) sowie geänderte Einstellungen und Wertehaltungen der Beschäftigten stellen die Gestaltung der Arbeitszeit vor neue Herausforderungen. Aus betrieblicher Sicht bestehen verstärkte Anforderungen an Flexibilität, Leistungs- und Beschäftigungsfähigkeit sowie Veränderungsbereitschaft der Beschäftigten. Immer mehr Mitarbeiter aber haben den Bedarf und/oder den Wunsch, je nach Lebenssituation die Arbeitszeit nach Umfang, Lage und Dauer zu variieren. Es sind daher Ansätze gefordert, die die unterschiedlichen Interessen ausbalancieren und damit mit zufriedenen und gesunden Mitarbeitern das Unternehmen erfolgreich machen bzw. wirksame Auftragserfüllung durch die Institution gewährleisten. Das Finanzamt Trier hat daher in den letzten drei Jahren an dem Projekt Zeitreich, unter Förderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) sowie

43 unter fachlicher Begleitung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) teilgenommen. Dieses Projekt will Betrieben und Betriebsbzw. Personalräten beratend helfen, neue Zeitmodelle zu entwickeln, zu erproben und einzuführen, die beiden Seiten Vorteile versprechen: Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen durch attraktive Arbeitszeitmodelle ihre Position im Wettbewerb um qualifizierte Nachwuchskräfte stärken. Für Beschäftigte geht es um belastungsmindernde und Zeitsouveränität erhöhende Arbeitszeitmodelle. Das Projekt wurde durchgeführt durch das Institut für Beschäftigung und Employability IBE, das Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.v. sowie wmp consult - Wilke Maack GmbH in Kooperation mit Dr. Hartmut Seifert, Senior Research Fellow am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung. Innerhalb der Finanzverwaltung ist die Ausgangssituation bereits durch eine Vielfalt von gesetzlichen Ansprüchen und tatsächlich durchgeführten Modellen von Teilzeitarbeit der Beschäftigten sowie die Möglichkeit von Heimarbeitsplätzen in den letzten Jahren geprägt. Im Finanzamt Trier im Besonderen wird erwartet, dass die aktuelle Verjüngung und der in der jüngeren Vergangenheit gestiegene Anteil von weiblichen Beschäftigten (s. o. 3. Personalsituation) den Anteil von Bediensteten mit Teilzeitwünschen deutlich erhöhen wird. Die jungen und qualifizierten Mitarbeiter werden dabei in allen Abteilungen des Finanzamts, Innen- wie Außendienst, Betriebsprüfung wie Steuerfahndung, eingesetzt sein und sind es teilweise schon, bzw. wollen auf eine Karriereentwicklung nicht verzichten. Hieraus ergibt sich die Frage, ob eine leistungsfähige und auftragsverpflichtete Besetzung von Dienstposten eine Beschränkung des Anteils der Teilzeitkräfte und Heimarbeitsplätze in allen oder einigen Bereichen, evtl. auch verbunden mit einem Mindestanteil an Arbeitszeit verbunden werden muss. Als mögliche Antwort auf diese komplexe Fragestellung hat die Arbeitsgruppe des Finanzamts Trier im Rahmen des Projekts Zeitreich zum eine Orientierungshilfe zum Umgang mit Teilzeitarbeit entwikkelt. An der Arbeitsgruppe waren Fachleute aus allen betroffenen sog. Jobfamilien, das sind Arbeitsbereiche mit weitgehend gleichen Anforderungen an die Qualität der Arbeit, Arbeitsort und Arbeitszeit, sowie die Verantwortlichen von Amtsleitung und Personalrat bis hin zu Vertretern des Landesamts beteiligt. Inhaltlich wurden die Bereiche Großbetriebsprüfung, Steuerfahndung und Innendienst in Bezug auf das Arbeitsvolumen, die Arbeitsverteilung, den Arbeitsort, die Arbeitsaufgabe oder die Arbeitsorganisation fokussiert. Die Orientierungshilfe darf keinesfalls verstanden werden als konkretes Handlungsinstrument vor Ort, sondern als Formulierung eines Handlungsbedarfs aus lokaler Sicht und dient der Sensibilisierung der Personal- und Organisationsplanung innerhalb der Verwaltung. Zu diesem Zweck ist der Bericht auch den vorgesetzten Behörden vorgelegt worden.

44 Am 2. Mai 2018 fand in den Räumen des Caritasverbands in Frankfurt eine Veranstaltung zur Präsentation, Diskussion und Weiterentwicklung der Zwischenergebnisse aller Projektteilnehmer statt. Frau Dr. Julia Köster, Ständige Vertreterin des Vorstehers, stellte die Orientierungshilfe als Ergebnis der Arbeitsgruppe vor. Anschließend nahm der ehemalige Vorsteher, Jürgen Kentenich, an einer sog. Fishbowl-Diskussion verschiedener Fachleute unter der Moderation von IBE-Mitarbeiterin Christiane Flüter-Hoffmann teil. Die im Publikum anwesenden Projektteilnehmer verschiedener Unternehmen und Behörden konnten so von einem kleinen Kreis von Fachleuten ihre Fragen diskutieren lassen und erhielten so weitere Anregungen für ihre eigenen Projekte. Am 16. Mai 2018 stellte Frau Dr. Köster die Orientierungshilfe auf der Personalversammlung des Amtes vor. Ziel war es, die Mitarbeiter zu sensibilisieren, dass Teilzeit keine Einbahnstraße zugunsten des Personals ist, sondern im Rahmen der gesetzlichen Spielräume sowohl die Arbeitgeber- wie die Personalinteressen abgewogen werden müssen. Hierfür ist die Orientrungshilfe ein transparentes Mittel, um Möglichkeiten und Grenzen Anfang Dezember konnte Frau Dr. Köster in einer Feed-Back-Veranstaltung im Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln weitern Projektteilnehmern über erste Erfahrungen mit der Umsetzung der Orientierungshilfe berichten. Entscheidend ist, dass innerhalb des Amtes ein Kulturwandel angestoßen wurde. Auch das Landesamt hat die Orientierungshilfe als Anregung aufgenommen, die im Rahmen der Selbstverpflichtung zur Weiterentwicklung einer lebensphasenorientierten Personalpolitik aufgegriffen werden soll. aufzuzeigen. Die Orientierungshilfe ist seitdem für alle einsehbar auf der homepage des Finanzamts eingestellt ( Weitere Informationen zum Projekt:

45 - 45 -

46 Nachwuchswerbung 12.1 Projekt Schule und Steuern Das Projekt Schule und Steuern stärkt die Kooperation zwischen Finanzverwaltung und Schulen. Ziele sind die Vermittlung eines Grundwissens über Steuern, eine Sensibilisierung für das Thema Steuerehrlichkeit und die Nachwuchsgewinnung. Die Botschaft Steuern zahlen macht Sinn soll schon im Schulunterricht an die jungen Menschen herangetragen werden. In Zusammenarbeit mit der Universität Koblenz wurde ein didaktisches Konzept erstellt. Dieses Konzept ermöglicht anhand von Modulen sowohl Themen als auch Schwierigkeitsgrade je nach Interessenslage und Vorwissen der Schüler zu variieren. Zielgruppe sind die 9. und 10. Schulklassen aller Schularten. Im Jahr 2018 fanden insgesamt 17 Unterrichtseinheiten an 8 verschiedenen Schulen statt: Termine Schule Anzahl Schüler Berufsbildende Schule Saarburg (3 Unterrichtseinheiten) Gymnasium Konz (2 Unterrichtseinheiten) Blandine-Merten-Realschule Gymnasium Saarburg Realschule Plus Saarburg Berufsbildende Schule Wirtschaft Trier Privatschule Eberhard (3 Unterrichtseinheiten) Berufsbildende Schule Wirtschaft Trier (3 Unterrichtseinheiten) Realschule Plus Saarburg Integrierte Gesamtschule Trier

47 Berufsinformationstag Der diesjährige Informationstag fand am statt. Herr Gruber vom Ausbildungsreferat des Landesamts für Steuern stellte nach den Begrüßungen des Vorstehers Michael Spira und des Ausbildungsteams die Ausbildungsmöglichkeiten in der Finanzverwaltung vor und stand den anwesenden Schülern und Eltern für alle Fragen Rede und Antwort. Anschließend konnten die Teilnehmer sich mit Anwärtern, die ihre Ausbildung beim Finanzamt Trier absolvieren, über deren persönliche Erfahrungen und Eindrücke austauschen und noch offene Fragen zum Studienort und dem Ausbildungsleben loswerden. Insgesamt nahmen 28 Schülerinnen und Schüler daran teil. Das Trierer Ausbildungsteam freute sich über eine sehr positive Resonanz und das rege Interesse an Praktikumsplätzen.

48 Teilnahme an Ausbildungsmessen / Berufsinformationsveranstaltungen Übergabe eigenes RollUp Finanzamt Trier für Ausbildungswerbung Berufsinfoveranstaltung Bischöfliches Angela-Merici-Gymnasium Trier Berufsinfoveranstaltung Bischöfliches Angela-Merici-Gymnasium Trier Berufsinfoveranstaltung Humboldt-Gymnasium Trier Berufsinfoveranstaltung Realschule Plus Konz Berufsinfoveranstaltung Privatschule Eberhard Ausbildungsmesse Future 2018 Blick in deine Zukunft Agentur für Arbeit Trier Ausbildungsmesse Vocatium 2018 Europäische Rechtsakademie Trier Berufsinfotag Finanzamt Trier Ausbildungsmesse Hermeskeil Ausbildungsmesse der Schulen in Schweich Ausbildungsmesse der IHK Trier Das Ausbildungsteam des Finanzamtes bei der vocatium Trier Am 7. und 8. Juni 2018 fand die Ausbildungsmesse vocatium Trier + Großregion im ERA Conference Centre in Trier statt. Dort standen zahlreiche Unternehmen, sowie Fachschulen und Hochschulen Schülerinnen und Schülern unterschiedlichsten Alters zu Themen wie Praktikum, Ausbildung oder (dualem) Studium Rede und Antwort. Das Finanzamt Trier war an beiden Tagen mit Vertretern des Ausbildungsteams sowie des Ausbildungsreferats vor Ort. Unterstützung bekam das Team von der Finanzanwärterin Anne Schmitt, die das Finanzamt im Rahmen des Berufe-Catwalks repräsentieren durfte. Im Stil eines Interviews beantworteten fünf Auszubildende bzw. Studenten von verschiedenen Unternehmen die Fragen einer Moderatorin über ihre Ausbildung und Studien bzw. ihren Ausbildungsbetrieb. Bereits vor Beginn der Messe wurden ca. zwanzigminütige Einzeltermine von den Ausstellern an interessierte Schülerinnen und Schüler vergeben. Dies gewährleistete einen reibungslosen Verlauf mit vielen informativen Gesprächen. Das Ausbildungsteam freute sich über eine hohe Nachfrage bei der Terminvergabe. Zusätzlich besuchten einige spontan Entschlossene den Stand und ha-

49 ben durch eine informative PowerPoint Präsentation die wichtigsten Informationen zu den Ausbildungsberufen der Finanzverwaltung erhalten. Am Messestand wurden bereits Bewerbungen entgegen genommen. Übergabe eines eigenen RollUps des Finanzamt Triers für Ausbildungswerbung (v.l.n.r. Christian Mai, Inga Röhl, Stefan Wallerath, Jan Schuler und Ausbildungsleiter Edgar Arens). (v.l.n.r. Timo Schubach (Ausbildungsreferat), Meike Schmitt, Miriam Brenner, Jan Schuler). (v.l.n.r. Inga Röhl, Anne Schmitt (Finanzanwärterin), Michael Wagner).

50 Projekt Fit for Life Auch im Jahr 2018 führten die Sachbearbeiter der beiden Lehrbezirke das Projekt Fit for Life durch. Das erstmals in 2017 vom Humboldt-Gymnasium-Trier ins Leben gerufene Projekt Fit for Life hat sich das Ziel gesetzt, die Jugendlichen auf die Pflichten und Besonderheiten des Berufslebens vorzubereiten. In diesem Jahr führte neben dem Humboldt-Gymnasium-Trier auch die Realschule Plus einen solchen Projekttag ein. Die jeweilige Schulleitung war erfreut, dass sie mit dem Finanzamt Trier einen Partner für das Projekt gewinnen konnten. Das Ausbildungsteam erläuterte die Bedeutung der Steuern in Deutschland, zeigte den Schülern wie man eine Steuererklärung ausfüllt und erklärte einen Steuerbescheid. Das Feedback zeigt, dass in diesem Bereich sowohl von der Schule als auch von den Schülerinnen und Schülern großes Interesse besteht. Auch künftig wird das Projekt in den Schulen der Großregion angeboten Sonstige Veranstaltungen und Ereignisse Kennenlerntag der Anwärter Anwärterausflug 4D-Minigolf Neuwied Kennenlerntag der Anwärter Anwärterausflug 2018 zum 4D-Minigolf Neuwied.

51 Nachrichten 13.1 Michael Spira wird offiziell durch Finanzministerin Doris Ahnen als Nachfolger von Jürgen Kentenich eingeführt Am 16. Februar 2018 übertrug die Ministerin der Finanzen Doris Ahnen im Conference Center der Europäischen Rechtsakademie Trier offiziell die Leitung des Finanzamts Trier an Michael Spira. Gleichzeitig wurde Herr Jürgen Kentenich in den Ruhestand verabschiedet. Er leitete das Trierer Finanzamt über 14 Jahre. In ihrer Eröffnungsansprache dankte die Präsidentin des Landesamtes für Steuern Brigitte Bollinger- Wechsel Jürgen Kentenich für seine Leistungen und die vielfältigen Anregungen zur Zukunftsfähigkeit der Finanzverwaltung. Michael Spira, der nach etlichen Jahren des Berufspendelns (v.l.n.r. Jürgen Kentenich, Brigitte Bollinger-Wechsler, Michael Spira und Doris Ahnen). zwischen Trier und Koblenz in seinem letzten Dienstabschnitt heimatnah eingesetzt wird, wünschte sie einen guten Start in Trier. Der Oberbürgermeister der Stadt Trier Wolfram Leibe fand in seinem Grußwort lobende Worte für das Trierer Finanzamt. Leibe habe das Amt als Steuerzahler sehr bürgernah kennengelernt. Es sei viel freundlicher und serviceorientierter als die ihm bisher bekannten Finanzämter aus seinem Herkunftsbundesland. Die Kompetenz des scheidenden Vorstehers hat sich Leibe gesichert, indem er Jürgen Kentenich zum Mitglied der städtischen Haushaltsstrukturkommission berufen hat. Neben dem Oberbürgermeister der Stadt Trier haben zahlreiche Behördenleiter der Region, Vertreter der kommunalen Politik, die Belegschaft des Finanzamts Trier und viele weitere Gäste an der Veranstaltung in den großzügigen, modernen und hellen Räumlichkeiten des ERA Conference Center teilgenommen. Achim Berscheid, Personalratsvorsitzender des Finanzamts Trier, nutzte seine Ansprache, die angespannte Personalsituation des Finanzamts Trier gegenüber dem Ministerium und dem Landesamt anzumahnen. Zudem brachte er

52 den vorletzten Rang für Rheinland-Pfalz im bundesweiten Besoldungsvergleich zur Sprache. Um an die erfolgreiche Arbeit der vergangenen Jahre anzuknüpfen, brauche man für die Zukunft entsprechende personelle Stärke und motivierte Mitarbeiter. Berscheid dankte Jürgen Kentenich. Als Sie vor 14 Jahren kamen, war die Stimmung im Keller, nun haben wir schon lange wieder eine gute Arbeitsatmosphäre. Unter dem Dirigat von Günter Blatt leitete das Blasorchester des Finanzamts Trier mit dem Titel Happy Luxemburg zur Rede des scheidenden Vorstehers Jürgen Kentenich über. Kentenich nutzte schmunzelnd die Steilvorlage des Liedtitels: Mit dem Geld anderer Leute kann man gut glücklich sein. In seinem persönlichen Rückblick stehen die Besteuerungsprobleme aus der Grenznähe zu Luxemburg und das damit zusammenhängende höhere Arbeitsaufkommen in Trier im Vordergrund. Die Bearbeitung dieser Fälle, egal ob Arbeitnehmer oder Geschäftsführer, Betriebstätte oder Rente, erfordere viel Zeit und Erfahrung. Dass das Finanzamt Trier in der landesweiten Statistik dennoch gut da stehe, ist für Jürgen Kentenich ein Spiegelbild der Leistung seiner Mitarbeiter. Der neue Vorsteher Michael Spira ist sich seiner bevorstehenden Aufgaben und der bedeutenden Stellung des Finanzamts Trier bewusst. Auf Grund der höchsten Arbeitsbelastung im Land und 25 unbesetzten Vollzeitstellen fordert er dringend Abhilfe bei der Finanzministerin. Doris Ahnen sieht die Problematik und will gegensteuern. Wir stellen landesweit jedes Jahr 300 junge Menschen ein. In ihrer Ansprache fand die Ministerin lobende Worte für Kentenich und Spira. Als Vorsteher hat es Jürgen Kentenich verstanden, den Ruf des Finanzamtes Trier als bürgernaher und serviceorientierter Dienstleister in der Öffentlichkeit zu etablieren. Für seine engagierte und gute Arbeit an der Spitze des Finanzamts Trier dankte die Finanzministerin Jürgen Kentenich und wünschte ihm für die Zukunft alles Gute. Mit Michael Spira steht auch in Zukunft eine kompetente und erfahrene Führungskraft dem Finanzamt der ältesten Stadt Deutschlands vor. Mit der Leitung des Finanzamts Koblenz, dem größten Finanzamt landesweit, und seiner Erfahrung als Leiter der Gruppe Ertragsteuern im Landesamt für Steuern hat Michael Spira bereits Führungsqualität und Kompetenz bewiesen, sagte Ahnen. Für die anstehenden Aufgaben wünschte sie Michael Spira viel Erfolg. Im Anschluss feierten die rund 350 Gäste im Foyer der ERA in stilvoller Atmosphäre Abschied und Neuanfang.

53 Stefanie Weischer wird neue Leiterin der Landesfinanzkasse Stefanie Weischer ist zur neuen Leiterin der Landesfinanzkasse Daun ernannt worden und verließ somit zum Jahresende das Finanzamt Trier, bei dem sie zuletzt als Sachgebietsleiterin der Strafsachen und Steuerfahndung tätig war. Ihre Bestellungsurkunde erhielt sie am 18. Oktober 2018 in Mainz von Finanzministerin Doris Ahnen. Gleichzeitig wurde der bisherige Vorsteher Klaus Fischer in den Ruhestand verabschiedet. Ich freue mich, dass die Leitung der Landesfinanzkasse Daun nahtlos in kompetente und erfahrene Hände übergeht. Stefanie Weischer kennt die Finanzverwaltung bestens und ist fachlich versiert, sagte Doris Ahnen. Für die anstehenden Aufgaben wünschte sie Stefanie Weischer gutes Gelingen und viel Erfolg. Die Landesfinanzkasse ist für den Zahlungsverkehr in der Steuerverwaltung verantwortlich. Eine zentrale Aufgabe der Landesfinanzkasse besteht in der Dokumentation des Zahlungsverkehrs zwischen den in Rheinland-Pfalz steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürgern bzw. Unternehmen und den rheinlandpfälzischen Finanzämtern. (v.l.n.r.: Ute Hahnwald, Stefanie Weischer, Klaus Fischer und Doris Ahnen).

54 Weihnachtsspendenaktion Scheckübergabe an die Trauergruppe Lacrima der Johanniter in Trier Traditionell führt das Finanzamt Trier in der Adventszeit eine Sammlung für einen guten Zweck durch. Mitarbeiter und Besucher spenden durch den symbolischen Kauf von Kugeln für den Weihnachtsbaum des Amtes. Zusätzlich werden selbst gebackene Waffeln und selbst gebackener Kuchen im Rahmen der Weihnachtsfeier verkauft, deren Erlös ebenfalls gespendet wird. Der Erlös aus diesen Aktivitäten, der insgesamt 13. Spendenaktion des Personalrates - federführend durch den Kollegen Alois Müller -, kam Weihnachten 2018 der Trauergruppe Lacrima zu Gute. Die Trauergruppe Lacrima der Johanniter begleitet Kinder und Jugendliche bei ihrer Trauerarbeit und bietet Hilfe in den verschiedenen Trauerphasen. In Kindertrauergruppen können Kinder, die einen ihnen wichtigen Menschen verloren haben, zusammenkommen und unter ihresgleichen Trauer, aber auch alle anderen Gefühle wie Wut, Schuld und des Alleinseins, zulassen. Unterstützt werden die Kinder - aber auch die Angehörigen - durch Ehrenamtliche mit eigener Trauererfahrung, die sich in mehreren Seminaren auf die gemeinsame Trauerbegleitung vorbereitet haben. Die Spendenaktion brachte im Jahr 2018 den stolzen Betrag von zusammen, den Alois Müller anlässlich der Weihnachtsfeier des Finanzamts der Leiterin von Lacrima Trier, Isabella Arncken, überreichen konnte. Durch die Spenden / Einnahmen aus dem Waffelund Kuchenverkauf konnte ein Scheck zu Gunsten der Trauergruppe über ausgestellt werden. Personalratsmitglied Alois Müller mit Isabella Arncken von der Trauergrupe Lacrima der Johanniter Trier.

55 Veranstaltungen 14.1 Informationsveranstaltungen Feb./März 2018 Kurs zur Erstellung der Steuererklärung im Elster-OnlinePortal bei der Volkshochschule Trier ZEITREICH Präsentation in Frankfurt Teilnahme am European Job-Day der Agentur für Arbeit in der TUFA Trier Referat zur digitalen Betriebsprüfung vom bei den Unternehmerfrauen im Handwerk Teilnahme an der EURES-Veranstaltung Arbeiten in der Grenzregion in der Agentur für Arbeit ELSTER-Team: Serviceangebot in Kooperation mit der Volkshochschule Trier Im Februar und März 2018 hat das Finanzamt Trier die Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Trier (VHS) im Hinblick auf die Registrierung in EL- STER - Ihr Online-Finanzamt fortgesetzt. Das Schulungskonzept wurde im Vergleich zum Vorjahr noch unbürokratischer und damit bürgerfreundlicher gestaltet. Stefan Schneider (2. v.l.) und Herbert Wollscheid (3. v.l.) erklären vor Ort im Finanzamt Trier, wie man sich bei Elster anmeldet. Für Schritt 1 der Registrierung haben wir die Bürger ins Finanzamt Trier eingeladen. Die Bürger konnten an einem von drei Tagen ohne vorherige Anmeldung im Foyer des Finanzamts Trier vorbei kommen und mit Unterstützung eines Ansprechpartners unseres EL- STER-Teams den ersten Teil der Registrierung in

56 ca Minuten durchführen. Aufgrund des unerwartet hohen Besucherandrangs von knapp 200 Personen an den insgesamt drei Tagen waren wir überwiegend mit zwei, in Stoßzeiten mit bis zu fünf Ansprechpartnern des ELSTER-Teams im Dauereinsatz. Der zweite Teil der Schulung fand wie bereits in 2017 in den EDV-Schulungsräumen der VHS Trier statt. Das Interesse der Bürger war so groß, dass wir Insgesamt 17 Kurse im Schulungsraum der VHS gehalten haben. Inhalt des Kurses bei der VHS war der Abschluss der Registrierung mit Erstellung der Zertifikatsdatei. Zudem vermittelten wir den Teilnehmern einen Überblick über die Dienstleistungen im privaten Bereich von ELSTER Ihr Online-Finanzamt. Anhand eines Beispiels wurde die Erstellung einer einfachen Einkommensteuererklärung geübt. Außerdem haben wir eine gemeinsame Anmeldung zum Belegabruf durchgeführt und die vorausgefüllte Steuererklärung demonstriert. Der 1,5-stündige Kurs wurde jeweils von drei Kollegen aus unserem ELSTER- Team durchgeführt. Während ein Kollege die gesamte Die Kollegen vom Elster-Team im EDV-Schulungsraum der VHS vermitteln den Gruppe durch Teilnehmern die Inhalte von ELSTER - Ihr Online-Finanzamt. den Unterricht leitete, unterstützten die beiden anderen Kollegen die Teilnehmer, damit sie den Ausführungen des Kursleiters stets folgen konnten. Aufgrund des positiven Feedbacks der Kursteilnehmer und der nicht abreißenden Nachfrage an Schulungen im ELSTER-Programm bietet das Finanzamt Trier auch in 2019 wieder umfangreiche Unterstützung für die Bürgerinnen und Bürger in der Region an. In Kooperation mit der Volkshochschule Trier und der Kreisvolkshochschule Konz werden den Bürgern wieder Kurseangeboten. Zusätzlich bietet das Finanzamt Trier unter dem Motto Donnerstag ist EL- STER-Tag im Februar und März 2019 an allen Donnerstagen (ausgenommen Weiberdonnerstag, ) zwischen 8:00 und 18:00 Uhr im Service- Center des Finanzamtes individuelle Beratungstermine rund um technische Fragen zum ELSTER Online-Portal an.

57 Finanzamt Trier beim 7. European Job Day Trier - Luxemburg gefragt Am , dem Europatag 2018, fand in der Europäischen Rechtsakademie in Trier der 7. European Job Day Trier-Luxemburg statt. Unter dem Motto Aus der Großregion für die Großregion brachte er Unternehmen, Arbeitnehmer, Grenzpendler und Netzwerkpartner der öffentlichen Verwaltungen aus Deutschland und Luxemburg zusammen. Organisiert wurde die Veranstaltung durch den EURopean Employment Service (EURES) - ein Beratungsdienst der Agentur für Arbeit Trier. Die Veranstaltung wird mit Mitteln der Bundesagentur für Arbeit und der Europäischen Kommission des Netzwerkes EURES finanziert. Die Job Messe mit internationalen Akteuren bot neben der Informationsmöglichkeit an den Ständen der Aussteller ein stimmiges Rahmenprogramm mit Fachvorträgen rund um das Thema Arbeit in der Großregion. Wie in den Vorjahren nahm auch das Finanzamt Trier auf Einladung der Agentur für Arbeit an der Veranstaltung sowohl mit einem Informationsstand wie auch mit einem Fachvortrag über die steuerliche Seite einer grenzüberschreitenden Tätigkeit teil. Jan Schuler, Sachbearbeiter eines Lehrbezirks des Finanzamts Trier, referierte souverän über Grenzüberschreitende Tätigkeiten vom Grundsatz der Besteuerung des Welteinkommens über die Grundlagen des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland-Luxemburg und den ver- Rita Marx und Jan Schuler am Infostand des Finanzamts Trier schiedenen Verständigungsvereinbarungen bis hin zur Steuererklärungspflicht in Deutschland. Der große Publikumszuspruch sowie die Fragen im Anschluss an den Vortrag wie auch die hohe Besucherfrequenz am Info- Stand des Finanzamts zeigten, dass nach wie vor großer Informationsbedarf in der Region Trier zu diesem Thema besteht.

58 Kollegen der Betriebsprüfung zu Gast bei den Unternehmerfrauen im Handwerk Trier Am gaben die Betriebsprüfer Kathrin Schaal (Bezirks-Bp) und Simon Schramer (Groß-BP) vom Finanzamt Trier auf Einladung der Unternehmerfrauen im Handwerk (UFH) in den Räumlichkeiten der Handwerkskammer in Trier einen Überblick über die Konzeption der Betriebs- und Unternehmensprüfung beim Finanzamt Trier. Bei den UFH Trier handelt es sich um einen Zusammenschluss von mitarbeitenden Ehefrauen, Partnerinnen und Familienangehörigen der Handwerker sowie um selbständige Unternehmerinnen. Die Prüfer informierten den interessierten Teilnehmerinnenkreis über Prüfanlässe, Prüfungsschwerpunkte, Ablauf einer Prüfung, digitalen Datenzugriff, Auslandssachverhalte und Steuergeheimnis. Im Rahmen des anschließenden Austauschs zeigte sich, dass das vorgestellte Thema für die Zuhörer offenkundig von großer Relevanz ist und der reibungslose Ablauf von Unternehmensprüfungen auch im Interesse der Betriebe liegt. Betriebsprüferin Kathrin Schaal und Groß-Betriebsprüfer Simon Schramer bei der HWK Trier.

59 Betriebliches Gesundheitsmanagement Zeitpunkt Dienstags - ganzjährig - Mittwochs - ganzjährig - Art Wirbelsäulengymnastik Nordic-/Walking-Treff Teilnahme am Bitburger 0,0%-Firmenlauf Gesundheitsherbst Fahrsimulator November 2018 Grippe-Schutzimpfung in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Trier Faszientraining Apfelprobiertag mit Smoothie-Verkostung Lungenfunktions- und Hörtest Auch im Jahr 2018 konnte das Finanzamt Trier eine große Teilnehmergruppe beim Bitburger Firmenlauf an den Start schicken.

60 Sportliche Aktivitäten Zeitpunkt Art Tischtennisturnier der Finanzämter von Rheinland-Pfalz Mühlheim-Kärlich (Ausrichter: Landesamt für Steuern / Finanzen) Fußball- und Schachturnier sowie Lauf- und Walkingwettbewerbe und Beachvolleyballturnier der Finanzämter Apollinaris Stadion (Ausrichter: Finanzamt Bad Neuenahr / Ahrweiler) Teilnahme am Tennisturnier der Finanzämter von Rheinland-Pfalz Bad Dürkheim (Ausrichter: Finanzamt Neustadt) Teilnahme am Deutschlandturnier der Finanzämter 2018 Chemnitz (Ausrichter: DFSH in Zusammenarbeit mit dem Finanzamt Chemnitz) 65 Kolleginnen und Kollegen reisten in den Osten der Republik Amtskegelturnier in Trier-Heiligkreuz Vorsteher Michael Spira mit der Tischtennis-Mannschaft des Trierer Finanzamts.

61 Rheinland-Pfalz-Turnier 2018 in Bad Neuenahr-Ahrweiler Am nahm die Fußballmannschaft der Finanzsportgemeinschaft (FSG) Trier an den Rheinland-Pfalz-Meisterschaften in Bad Neuenahr-Ahrweiler teil. In einem packenden Herzschlagfinale konnte die FSG Trier nach Elfmeterschießen auch in diesem Jahr ihre Siegesserie fortsetzen. Die Mannschaft war abermals Rheinland-Pfalz-Meister und ist damit für das Deutschlandturnier 2019 qualifiziert, das im September in Münster ausgetragen wird. Die Siegermannschaft 2018 mit ihren zahlreichen Fans.

62 Beim Beachvolleyballturnier konnte das Team Trier I seinen Titel erfolgreich verteidigen und gewann somit zum dritten Mal in Folge. Auch bei den Lauf- und Walkingwettbewerben war das Finanzamt Trier zahlreich und erfolgreich vertreten. André Wilhelms sicherte sich über die 5km den ersten Platz. Über die 10km landeten Julien Herges, gefolgt von Stefan Gippert auf dem Silber- und Bronzerang. Bei den Damen belegte Dorothea Michels den 2. Platz über die 10km Distanz. André Wilhelms beim Zieleinlauf.

63 Finanzamt Trier erfolgreich beim Deutschlandturnier in Chemnitz Die aktiven Sportler mit ihren Fans auf dem Weg nach Chemnitz. Fußball Die Fußballmannschaft schied erst im Halbfinale nach einer unglücklichen Leistung aus. Sie konnte sich im Spiel um Platz 3 gegen die Mannschaft aus Essen im Elfmeterschießen durchsetzen und sich einen begehrten Platz auf dem Treppchen sichern. Mit dem erreichten 3. Platz bei den Deutschen Meisterschaften 2018 hat die FSG Trier ihr Ergebnis aus dem Jahr 1993 (3. Platz in Kleve) egalisiert. Die in diesen beiden Jahren errungenen Bronzemedaillen stellen den zweitgrößten Erfolg bei deutschen Titelwettkämpfen nach der im Jahr 1981 in Kaiserslautern errungenen Deutschen Meisterschaft dar. Die Fußballer des Finanzamtes Trier mit Finanzminister Dr. Matthias Haß nach der Siegerehrung.

64 Laufen Bei den Laufwettbewerben sicherte sich Andreas Schmitz unverhofft den zweiten Platz über die 5km im Laufwettbewerb. Die Kollegin Judith Unterrainer lief über die 10km der Damen und belegte einen tollen 12. Platz. Volleyball Das Volleyballteam Rheinland-Pfalz (mit Alexander Schmoll, Jessica Adam und Laura Klein vom Finanzamt Trier) belegte einen hervorragenden 4. Platz. Kegeln Ganz unter dem olympischen Gedanken Dabei sein ist alles. nahm für Rheinland-Pfalz an den Kegelwettbewerben wieder eine Herrenmannschaft des Finanzamts Trier teil. Die Mannschaft, vertreten durch Stefan Schneider, Thomas Steil, Johannes Heitkötter und Hans- Josef Lentes, belegte mit Holz den 14. Platz von 16 teilnehmenden Herren-Mannschaften. Weder in der Mannschaftsnoch in der Einzelwertung konnten die Kegler an die Erfolge der vergangenen Jahre anknüpfen. Während des Wettbewerbs merkte (v.l.n.r.: Hans Josef Lentes, Stefan Schneider, Thomas Steil, Johannes Heitkötter). man sehr schnell, dass es sich bei den Kegelbahnen für die Trierer Sportler um ungewohnte sogenannte Classic- bzw. Asphaltbahnen handelte. Für das Deutschlandturnier in Münster hat das Trierer Team wieder größere Ambitionen. Insgesamt war die viertägige - hervorragend organisierte - Busfahrt nach Chemnitz ein tolles Erlebnis, an das sich die über 60 mitgereisten Trierer Kolleginnen und Kollegen voller Stolz noch lange Zeit gerne erinnern werden. Ausblick 2019 Nach den sportlichen Erfolgen im Jahr 2018 freut sich die FSG Trier besonders darauf, am selbst Gastgeber des Rheinland-Pfalz Turniers in Konz zu sein.

65 Sonstige Veranstaltungen und Ereignisse Fastnachtsfeier im Casino Betriebsfest Weihnachtsfeier im Casino Karneval im Finanzamt unter dem Motto Südseezauber, heißer Sand - feiert mit am Moselstrand!

66 Weihnachtsfeier im Casino Das Hausorchester des Finanzamtes Trier unter der Leitung von Matthias Willems (Nachfolger von Günter Blatt)

67 Ausstellungen im Finanzamt Bilder von Kerstin und Vivian Mittné Hidden Beauties war der Titel der Ausstellung. Die Künstlerin Kerstin Mittné lebt und malt in Nittel an der Mosel. Ich möchte den Betrachter einladen, die Bilder ganz genau anzusehen und die Schönheit der im Bild versteckten Details zu entdecken. So wie auch im Leben oft erst der tiefere Blick auf eine Person oder Begebenheit das Schöne oder Wertvolle eines Charakters oder einer Situation freilegt, sagt die gebürtige Mainzerin Mittné. Vorsteher Michael Spira und Künstlerin Kerstin Mittné im Service Center des Finanzamts Trier. Ergänzt wurde die Ausstellung von Bildern der talentierten Nachwuchskünstlerin und Tochter von Kerstin Mittné, Vivian Mittné. Mit naturgetreuen Abbildungen von Tier, Mensch und Natur zeigt die junge Malerin in Acryl auf Leinwand sowie in Zeichnungen ihr Können. Beim Finanzamt Trier war die Ausstellung vom bis zu sehen. Fotografien von Sonja Weber Architektin und Fotografin Sonja Weber und Vorsteher Mi chael Spira im Service Center des Finanzamts Trier vor ihren Schnitt-Stellen-Fotografien. Die Architektin und Fotografin Sonja Weber aus Trier hat in der Zeit vom bis eine Auswahl ihrer Fotografien zum Thema Schnitt-Stellen im Service Center des Finanzamts Trier ausgestellt. Ausstellungsbesucher waren eingeladen, bekannte Motive aus Trier und dem Umland, aber auch Naturobjekte oder Strukturbilder entdecken, die aus der Perspektive der Künstlerin kreativ zusammengesetzt sind. Die Werke geben einen erfrischend anderen Blick auf die zum Teil bekannten Objekte als die alltägliche Wahrnehmung und öffnen damit Raum für manche Neuentdeckung. Sonja Webers fotografische Arbeiten haben den

68 Schwerpunkt Architektur, Landschaft, Raum, Licht und bilden in ihrer Art selbst eine Schnittstelle zwischen Fotografie und Grafik. Frau Weber sagt selbst zu ihren Fotografien: Als Architektin wie als Fotografin steht für mich die Materialität der Dinge im Vordergrund, ihre Struktur, das Zusammenwirken von Licht und Oberfläche, die Farbigkeit und Körnung. Raumbildende Aspekte interessieren mich dabei in gleichem Maße wie die Ausbildung des Details. Das Konzept meiner Bilder ist stets das Fügen vom Großen zum Kleinen nach den Regeln des goldenen Schnitts. Bilder und Fotografien von Leo Hammes und Uli Schmidt (v.l.n.r.: Vorsteher Michael Spira, Fotograf Uli Schmidt, Maler Leo Hammes). Mitte Dezember 2018 begann die Ausstellung Fotografie und Malerei im Kontext des Fotografen Uli Schmidt und des Malers Leo Hammes im Foyer des Finanzamts Trier. Die Zusammenarbeit dieser beiden Künstler beruht darauf, dass Leo Hammes sich von den Fotos Uli Schmidts inspirieren lässt und diese nach seinem eigenen Eindruck malerisch widerspiegelt. Der Titel Fotografie und Malerei im Kontext soll nach Vorstellung der Künstler übertragbar sein auf den Kontext des Finanzamts zum Bürger. Offenheit, Respekt und Kooperation sind die Motive der Künstler im gegenseitigen Umgang. Hier sehen sie die Parallele zur Bürgerorientierung des Finanzamts. Erstmals machen zwei bunte Banner an der Hausfassade des Amtes auch die Umgebung auf die Ausstellung aufmerksam. Mit dieser Ausstellung wollen wir gerade für die Menschen im Viertel Trier-Süd, in dem das Finanzamtsgebäude sehr auffällig ist, keine neutrale Fassade Bannerwerbung an der Hausfassade des Finanzamts Trier. sein, sondern ein offener Raum ihres Viertels, der auch unabhängig von konkreten Verwaltungsangelegenheiten zum kurzen Verweilen und zur Betrachtung der Kunst einlädt, erklärt Vorsteher Michael Spira.

69 Vorsteher Spira im Gespräch mit den Künstlern über ihre Werke.

Finanzamt Pirmasens. Jahresbericht Finanzamt Pirmasens - Ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz -

Finanzamt Pirmasens. Jahresbericht Finanzamt Pirmasens - Ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz - Finanzamt Pirmasens Jahresbericht 2017 Finanzamt Pirmasens - Ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz - 1 Inhalt: 1. Zuständigkeiten 2. Organigramm FA Pirmasens 3. Personalsituation 4. EDV-Ausstattung

Mehr

Finanzamt Pirmasens. Jahresbericht Finanzamt Pirmasens - Ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz -

Finanzamt Pirmasens. Jahresbericht Finanzamt Pirmasens - Ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz - Finanzamt Pirmasens Jahresbericht 2016 Finanzamt Pirmasens - Ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz - 1 Inhalt: 1. Zuständigkeiten 2. Organigramm FA Pirmasens 3. Personalsituation 4. EDV-Ausstattung

Mehr

Finanzamt Pirmasens. Jahresbericht Finanzamt Pirmasens - Ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz -

Finanzamt Pirmasens. Jahresbericht Finanzamt Pirmasens - Ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz - Finanzamt Pirmasens Jahresbericht 2018 Finanzamt Pirmasens - Ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz - 1 Inhalt: 1. Zuständigkeiten 2. Organigramm FA Pirmasens 3. Personalsituation 4. EDV-Ausstattung

Mehr

Finanzamt Pirmasens. Jahresbericht Finanzamt Pirmasens - Ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz -

Finanzamt Pirmasens. Jahresbericht Finanzamt Pirmasens - Ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz - Finanzamt Pirmasens Jahresbericht 2014 Finanzamt Pirmasens - Ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz - 1 Inhalt: 1. Zuständigkeiten 2. Organigramm FA Pirmasens 3. Personalsituation 4. EDV-Ausstattung

Mehr

Finanzamt Trier. Jahresbericht Finanzamt Trier Ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz

Finanzamt Trier. Jahresbericht Finanzamt Trier Ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Finanzamt Trier Jahresbericht 2006 Finanzamt Trier Ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz - 2 - Inhalt: 1. Zuständigkeiten... 4 2. Organigramm FA Trier... 6 3. Personalsituation... 7 4. EDV-Ausstattung...

Mehr

- 2 - Ich lade Sie herzlich zur Lektüre des Jahresberichts des Finanzamts Trier 2017 ein!

- 2 - Ich lade Sie herzlich zur Lektüre des Jahresberichts des Finanzamts Trier 2017 ein! - 2 - Vorwort Ich lade Sie herzlich zur Lektüre des Jahresberichts des Finanzamts Trier 2017 ein! Der Bericht vermittelt Ihnen einen Eindruck von der aktuellen Arbeitslage Ihres Finanzamts mit besonderem

Mehr

Pressemitteilung anlässlich der Vorstellung des Jahresberichts 2017 am

Pressemitteilung anlässlich der Vorstellung des Jahresberichts 2017 am FINANZAMT TRIER 3/2018 14.2.2018 Pressemitteilung anlässlich der Vorstellung des Jahresberichts 2017 am 14.2.2018 Teilnehmer Pressegespräch für das Finanzamt Trier: Michael Spira, Vorsteher Dr. Julia Köster,

Mehr

Finanzamt Trier. Jahresbericht Finanzamt Trier Ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz

Finanzamt Trier. Jahresbericht Finanzamt Trier Ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Finanzamt Trier Jahresbericht 2007 Finanzamt Trier Ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz - 2 - Vorwort Mit dem Jahresbericht 2007 präsentiert das Finanzamt Trier mit seinen fast 400 Mitarbeiterinnen

Mehr

Pressegespräch zur Vorstellung des Jahresberichtes 2016

Pressegespräch zur Vorstellung des Jahresberichtes 2016 FINANZAMT TRIER 01/2017 Pressegespräch zur Vorstellung des Jahresberichtes 2016 Termin: Mittwoch, den 08.02.2017, 10:00 Uhr, Finanzamt Trier, Raum 126 Gesprächspartner: Jürgen Kentenich, Vorsteher des

Mehr

8. Leistungsnachweis

8. Leistungsnachweis - 2 - Vorwort Mit dem Jahresbericht 2016 dokumentiert das Finanzamt Trier wieder seine im abgelaufenen Jahr geleisteten Arbeiten. Während in den Jahresberichten der Vorjahre meist die Anzahl der Selbstanzeigen

Mehr

Finanzamt Trier. Jahresbericht Finanzamt Trier Ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz

Finanzamt Trier. Jahresbericht Finanzamt Trier Ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Finanzamt Trier Jahresbericht 2008 Finanzamt Trier Ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz - 2 - Mit dem Jahresbericht 2008 präsentiert das Finanzamt Trier zum vierten Mal einen Überblick über sein

Mehr

Pressegespräch am Vorstellung des Jahresberichtes 2011

Pressegespräch am Vorstellung des Jahresberichtes 2011 FINANZAMT TRIER 02/2012 Sperrfrist: 25.01.2012 10:00 Uhr Pressegespräch am 25.01.2012 Vorstellung des Jahresberichtes 2011 Termin: Mittwoch, den 25.01.2012, 10:00 Uhr, Finanzamt Trier, Gesprächspartner:

Mehr

Jahresbericht Leistungsvergleich zwischen Finanzämtern

Jahresbericht Leistungsvergleich zwischen Finanzämtern Jahresbericht 2014 Leistungsvergleich zwischen Finanzämtern 1 Länderübergreifender Vergleich der Rahmendaten Zur Einordnung der am Leistungsvergleich zwischen Finanzämtern beteiligten Steuerverwaltungen

Mehr

Mit dem Jahresbericht 2015 dokumentiert das Finanzamt Trier zum 10. Mal seine im Vorjahr geleisteten Arbeiten.

Mit dem Jahresbericht 2015 dokumentiert das Finanzamt Trier zum 10. Mal seine im Vorjahr geleisteten Arbeiten. Finanzamt Trier Jahresbericht 2015 Mit dem Jahresbericht 2015 dokumentiert das Finanzamt Trier zum 10. Mal seine im Vorjahr geleisteten Arbeiten. Meistgefragt von den regionalen Medien ist regelmäßig die

Mehr

Inhalt Zuständigkeit Organigramm Personalsituation Ausbildung EDV-Ausstattung Steueraufkommen 7 Schwerpunkte des Jahres Leistungsnachweis

Inhalt Zuständigkeit Organigramm Personalsituation Ausbildung EDV-Ausstattung Steueraufkommen 7 Schwerpunkte des Jahres Leistungsnachweis Finanzamt Trier Jahresbericht 2012 Mit dem Jahresbericht 2012 werden wieder Aufgaben und Leistungen des Finanzamts Trier vorgestellt. Ein wichtiger Indikator für die Arbeit eines Finanzamts ist immer auch

Mehr

Festsetzungsverjährung

Festsetzungsverjährung Besteuerungsverfahren 1 Festsetzungsverjährung Allgemeines Wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist, dann tritt Festsetzungsverjährung ein. Die Vorschriften über die Festsetzungsverjährung finden Anwendung

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 14 / Wahlperiode. der Abg. Dr. Nils Schmid u. a. SPD.

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 14 / Wahlperiode. der Abg. Dr. Nils Schmid u. a. SPD. Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 1221 08. 05. 2007 Antrag der Abg. Dr. Nils Schmid u. a. SPD und Stellungnahme des Finanzministeriums Aufgabenanfall und Personaleinsatz in

Mehr

Informationsservice bietet unter Anderem unsere Homepage, auf die die Bürger im letzten Jahr mal zugriffen.

Informationsservice bietet unter Anderem unsere Homepage, auf die die Bürger im letzten Jahr mal zugriffen. Finanzamt Trier Jahresbericht 2011 Finanzpolitisch in der Eurozone eher ein annus horribilis, war das Jahr 2011 für die Wirtschaft in der Region Trier eines der besseren. Noch unbeeindruckt von Schulden-

Mehr

Zeichnungsvorbehalt der Leiterin/des Leiters des Finanzamts. 1.1 Vorgänge, deren Zeichnung er/sie sich allgemein oder im Einzelfall vorbehalten hat;

Zeichnungsvorbehalt der Leiterin/des Leiters des Finanzamts. 1.1 Vorgänge, deren Zeichnung er/sie sich allgemein oder im Einzelfall vorbehalten hat; Anlage 1 der Ergänzenden Bestimmungen zu Abschnitt 4 der FAGO Zeichnungsvorbehalt der Leiterin/des Leiters des Finanzamts 1. Allgemeine Zeichnungsvorbehalte: 1.1 Vorgänge, deren Zeichnung er/sie sich allgemein

Mehr

Zeichnungsvorbehalt der Leiterin/des Leiters des Finanzamts. 1.1 Vorgänge, deren Zeichnung sie/er sich allgemein oder im Einzelfall vorbehalten hat;

Zeichnungsvorbehalt der Leiterin/des Leiters des Finanzamts. 1.1 Vorgänge, deren Zeichnung sie/er sich allgemein oder im Einzelfall vorbehalten hat; Anlage 1 der Ergänzenden Bestimmungen zu Abschnitt 4 der FAGO Zeichnungsvorbehalt der Leiterin/des Leiters des Finanzamts 1. Allgemeine Zeichnungsvorbehalte: 1.1 Vorgänge, deren Zeichnung sie/er sich allgemein

Mehr

Jahresbericht der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main. Leistungsbilanz

Jahresbericht der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main. Leistungsbilanz Pressekonferenz im hessischen Landtag am 14. November 2016 Jahresbericht der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main Leistungsbilanz 2015 1 Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main Titelbild des Jahresberichts

Mehr

Finanzamt Trier Jahresbericht 2009

Finanzamt Trier Jahresbericht 2009 Finanzamt Trier Jahresbericht 2009 - 2 - Mit dem Jahresbericht 2009 gibt das Finanzamt Trier einen Überblick über sein breites Aufgabengebiet und seine Leistungen. Neben der laufenden Steuerverwaltung

Mehr

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. vom 24. März 2017

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. vom 24. März 2017 Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Zuständigkeit für Stundungen nach 222 AO und 6 Abs. 4 AStG, Erlasse nach 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach 163, 234 Abs. 2, 237 Abs. 4 AO,

Mehr

NEUERUNGEN IM VERANLAGUNGSVERFAHREN. Susanne Funk Finanzamt Koblenz

NEUERUNGEN IM VERANLAGUNGSVERFAHREN. Susanne Funk Finanzamt Koblenz NEUERUNGEN IM VERANLAGUNGSVERFAHREN Susanne Funk Finanzamt Koblenz Übersicht Besteuerungsverfahren Belege zur Steuererklärung Belegaufbewahrungspflichten NEUERUNGEN IM VERANLAGUNGSVERFAHREN DES VZ 2017

Mehr

Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen im Land Bremen

Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen im Land Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1165 Landtag 19. Wahlperiode 02.08.17 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen im Land Bremen Antwort

Mehr

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1108 Landtag 19. Wahlperiode Veränderungen im Finanzamt Bremerhaven

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1108 Landtag 19. Wahlperiode Veränderungen im Finanzamt Bremerhaven BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1108 Landtag 19. Wahlperiode 13.06.17 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Veränderungen im Finanzamt Bremerhaven Antwort des Senats auf die

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2031 24.04.2013 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Angelika Klein (DIE LINKE) Betriebsprüfungen durch

Mehr

Zeichnungsvorbehalt der Leiterin/des Leiters des Finanzamts

Zeichnungsvorbehalt der Leiterin/des Leiters des Finanzamts Anlage 1 der Ergänzenden Bestimmungen zu Abschnitt 4 der FAGO Zeichnungsvorbehalt der Leiterin/des Leiters des Finanzamts 1. Allgemeine Zeichnungsvorbehalte: 1.1 Vorgänge, deren Zeichnung sie/er sich allgemein

Mehr

K a t a l o g über die Bewertung der Dienstposten der Beamten/Beamtinnen

K a t a l o g über die Bewertung der Dienstposten der Beamten/Beamtinnen A/4 1 O 1511.84.K K a t a l o g über die Bewertung der Dienstposten der Beamten/Beamtinnen des mittleren Dienstes bei den Finanzämtern (Dienstpostenbewertungskatalog m. D. FÄ) vom 22. April 2004 Vorbemerkung

Mehr

Neuorganisation im Finanzamt Speyer-Germersheim

Neuorganisation im Finanzamt Speyer-Germersheim Neuorganisation im Neue Ansprechpartner und neue Steuernummern Aufgrund von internen Neuorganisationen und Anpassungen an die Kommunalreformen ändern sich für Bürger in folgenden Gemeinden die Zuständigkeiten:

Mehr

Grundlegende Informationen zum Thema Kindergeld finden Sie im Kindergeldmerkblatt.

Grundlegende Informationen zum Thema Kindergeld finden Sie im Kindergeldmerkblatt. Abteilung D - Dienstleistungszentrum - FACHBEREICH Kindergeld THEMATIK FAQ Kindergeld FAQ s Kindergeld Grundlegende Informationen zum Thema Kindergeld finden Sie im Kindergeldmerkblatt. Unsere Erfahrung

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde

Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Hamburg, im Januar 2006 Die Besteuerung von gesetzlichen Renten nach dem Alterseinkünftegesetz Zehn Antworten auf häufig gestellte Fragen 1. Was ist neu in der

Mehr

Wichtige Hinweise an Mandanten für das Selbstanzeigeverfahren Bitte in jedem Fall bis zum Ende durchlesen. Bei Fragen rufen Sie mich bitte an.

Wichtige Hinweise an Mandanten für das Selbstanzeigeverfahren Bitte in jedem Fall bis zum Ende durchlesen. Bei Fragen rufen Sie mich bitte an. Wichtige Hinweise an Mandanten für das Selbstanzeigeverfahren Bitte in jedem Fall bis zum Ende durchlesen. Bei Fragen rufen Sie mich bitte an. Erwähnen Sie gegenüber den Finanzbehörden niemals schriftlich

Mehr

Analysen und Berichte Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten

Analysen und Berichte Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten 23.11.2017 Mon ltsbencht des BMF November 2017 - VerfolQunQ von Steuerstraftaten und SteuerordnunQswidriQkeiten im Jahr 2016 BMF Analysen und Berichte Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten

Mehr

Anlage N-AUS - Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 2016

Anlage N-AUS - Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 2016 Formulare für Ihre Einkommensteuererklärung Anlage N-AUS - Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 2016 Ausgabe 2017 201600326201 1 2 Name Vorname 3 Steuernummer 4 Ausländische Einkünfte aus

Mehr

Impressum: Rechnungshof Rheinland-Pfalz Gerhart-Hauptmann-Straße Speyer

Impressum: Rechnungshof Rheinland-Pfalz Gerhart-Hauptmann-Straße Speyer Auszug aus dem Jahresbericht 2019 Nr. 5 Struktur der Steuerverwaltung - Chancen zur Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation durch Digitalisierung - Impressum: Rechnungshof Rheinland-Pfalz Gerhart-Hauptmann-Straße

Mehr

2. Betriebsprüfer, die prüfungsmäßig schwierige Großbetriebe oder die Konzerne prüfen.

2. Betriebsprüfer, die prüfungsmäßig schwierige Großbetriebe oder die Konzerne prüfen. 191 21. Beschäftigte in der Steuerverwaltung Vorbemerkung Für Beschäftigte, die in diesem Abschnitt nicht aufgeführt sind, gelten die Tätigkeitsmerkmale des Teils I und der anderen Abschnitte dieses Teils.

Mehr

Elektronische Übermittlung

Elektronische Übermittlung Elektronische Übermittlung Bereich: Steuern - Info für Anwender Nr. 81024 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1. Authentifizierte Übermittlung aktivieren 3.2. Versand über

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/0984-L/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 10. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 5. April 2006 betreffend

Mehr

Wichtige Fristen im Steuerrecht. wiwiweb.de bibukurse.de 1

Wichtige Fristen im Steuerrecht. wiwiweb.de bibukurse.de 1 AO wiwiweb.de bibukurse.de 1 Verfahrensrecht Abgabe der Steuererklärung ( 149 AO) Ermittlungsverfahren ( 85 ff., 134 ff., 149 ff. AO) Festsetzungsverfahren ( 155 ff. AO) Erhebungsverfahren ( 218 ff. AO)

Mehr

Geänderte Zuständigkeiten im Finanzamt

Geänderte Zuständigkeiten im Finanzamt Geänderte Zuständigkeiten im Finanzamt Das übernimmt ab 1. Juli 2015 das Finanzamt Frankenthal. Der Standort Frankenthal bleibt als Außenstelle des Finanzamts Ludwigshafen mit eigenem Service-Center erhalten.

Mehr

(für Angehörige der steuerberatenden Berufe im Sinne der 3 und 4 StBerG)

(für Angehörige der steuerberatenden Berufe im Sinne der 3 und 4 StBerG) (für Angehörige der steuerberatenden Berufe im Sinne der 3 und 4 StBerG) Präambel Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gilt für Steuererklärungen ab dem VZ 2017 die sog.

Mehr

Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2014

Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2014 /BMF/Web/DE/Service/Monatsbericht/monatsbericht 22.0.205 Monatsbericht Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 204 Das BMF erstellt jährlich eine Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung

Mehr

Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich

Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Sind Ihre Arbeitnehmer auf dem französischen Staatsgebiet tätig?

Mehr

Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater

Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für 2013 Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater Vortrag bei der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer in Wroclaw am

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1719 08.08.2017 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Swen Knöchel (DIE LINKE) Verzinsung nach Abgabenordnung

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 5 vom 29. Januar Inhaltsverzeichnis. Übertragene Zuständigkeiten

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 5 vom 29. Januar Inhaltsverzeichnis. Übertragene Zuständigkeiten Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Teil II - 5 vom 29. Januar 2018 4 Anlage 2 (zu 1 Absatz 2) Inhaltsverzeichnis Übertragene en Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-

Mehr

Das BMF-Schreiben vom 12. April 2011 (BStBl I S. 486) wird aufgehoben. Bisher aus-

Das BMF-Schreiben vom 12. April 2011 (BStBl I S. 486) wird aufgehoben. Bisher aus- Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern

Mehr

Anlage N-AUS - Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 2018

Anlage N-AUS - Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 2018 Formulare für Ihre Lohnsteuer Anlage N-AUS - Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 2018 Ausgabe 2019 2018 1 2 Name Vorname Anlage N-AUS X stpfl. Person / Ehemann / Person A 3 Steuernummer

Mehr

Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre

Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre Lernsoftware Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre Kurzfassung des fachlichen Inhalts (Skript) 2. Abgabenordnung 2.1 Inhalt und Gliederung der AO! Begriffsbestimmungen Die in der Fassung der Neubekanntmachung

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 43 vom 14. September Inhaltsverzeichnis. Übertragene Zuständigkeiten

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 43 vom 14. September Inhaltsverzeichnis. Übertragene Zuständigkeiten Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Teil II - 43 vom 14. September 2015 4 Anlage 2 (zu 1 Absatz 2) Inhaltsverzeichnis Übertragene en Anordnung und Durchführung von Betriebsprüfungen bei Betrieben

Mehr

Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2007

Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2007 Monatsbericht des BMF Juni 2008 Seite 49 Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2007 1 Betriebsprüfung................................................................................49 2 Anzahl der

Mehr

Die gläserne Apotheke

Die gläserne Apotheke Die gläserne Apotheke Risiko Betriebsprüfung Datenzugriff auf Apothekensoftware Neue Prüfungsmethoden der Finanzverwaltung Apotheken haben das Risiko, bei Betriebsprüfungen durch unsachgemäß geführte Kassenaufzeichnungen

Mehr

Beispiel: Ein pensionierter Beamter bezieht neben seinen Versorgungsbezügen

Beispiel: Ein pensionierter Beamter bezieht neben seinen Versorgungsbezügen So funktioniert das deutsche Einkommensteuersystem 3 Beispiel: Ein pensionierter Beamter bezieht neben seinen Versorgungsbezügen Einkünfte aus einer Nebenbeschäftigung als Versicherungsmakler. Da auf die

Mehr

zdie Neuregelungen auf einen Blick

zdie Neuregelungen auf einen Blick 50 EStG zdie Neuregelungen auf einen Blick z Stärkere Bindung der Gewährung von Grundfreibetrag und Sonderausgabenabzug an beschränkt steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit z Anpassungen

Mehr

Anlage N-AUS. Ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit STEUERJAHR 2018 AUSGABE 2019

Anlage N-AUS. Ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit STEUERJAHR 2018 AUSGABE 2019 Anlage N-AUS Ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit STEUERJAHR 2018 AUSGABE 2019 201800326201 2018 1 2 Name Vorname 3 Steuernummer 4 Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Mehr

Empfehlungen zur Belegvorlage für Steuererklärungen ab VZ 2017

Empfehlungen zur Belegvorlage für Steuererklärungen ab VZ 2017 Empfehlungen zur Belegvorlage für Steuererklärungen ab VZ 2017 Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gilt für Steuererklärungen ab dem VZ 2017 die sog. Belegvorhaltepflicht.

Mehr

Es gilt das gesprochene Wort. Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen Nordrhein-Westfalens und Griechenlands

Es gilt das gesprochene Wort. Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen Nordrhein-Westfalens und Griechenlands Dr. Norbert Walter-Borjans Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Es gilt das gesprochene Wort. Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen Nordrhein-Westfalens und Griechenlands Unterzeichnung einer

Mehr

Welche Steuerpflichten aus Private-Equity-Fonds erwachsen

Welche Steuerpflichten aus Private-Equity-Fonds erwachsen Steuerliche Aspekte bei Private Equity, Teil 1 Welche Steuerpflichten aus Private-Equity-Fonds erwachsen Private-Equity-Anlagen verzeichnen seit Jahren hohe Zuflüsse. Dabei steht die Rendite im Mittelpunkt,

Mehr

(1) Das mit BMF-Schreiben vom 2. Juni 2014 eingeführte Vordruckmuster. USt 7 B - Bericht über die Umsatzsteuer-Sonderprüfung

(1) Das mit BMF-Schreiben vom 2. Juni 2014 eingeführte Vordruckmuster. USt 7 B - Bericht über die Umsatzsteuer-Sonderprüfung Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

Finanzsenator Sarrazin: ELSTER ist einfach, schnell und sicher

Finanzsenator Sarrazin: ELSTER ist einfach, schnell und sicher Pressestelle Presseerklärung 06 012 25. Januar 2005 Finanzsenator Sarrazin: ELSTER ist einfach, schnell und sicher Die Senatsverwaltung für Finanzen setzt auf die elektronische Steuererklärung (ELSTER):

Mehr

Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs in Deutschland (Überblick) IPG Mannheim 27. Februar 2016

Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs in Deutschland (Überblick) IPG Mannheim 27. Februar 2016 Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs in Deutschland (Überblick) IPG Mannheim 27. Februar 2016 Übersicht I. Einführung, Hintergründe II. Automatischer Austausch über Finanzinformationen III.

Mehr

Impressum: Rechnungshof Rheinland-Pfalz Gerhart-Hauptmann-Straße Speyer

Impressum: Rechnungshof Rheinland-Pfalz Gerhart-Hauptmann-Straße Speyer Auszug aus dem Jahresbericht 2018 Nr. 6 Ermittlungsbeamte der Steuerverwaltung - wirtschaftlicherer Personaleinsatz notwendig - Impressum: Rechnungshof Rheinland-Pfalz Gerhart-Hauptmann-Straße 4 67346

Mehr

Arbeitsanleitung. für die Bearbeitung der Listen und für die laufende Veranlagung

Arbeitsanleitung. für die Bearbeitung der Listen und für die laufende Veranlagung Arbeitsanleitung für die Bearbeitung der Listen und für die laufende Veranlagung Anlage 1 In den in Kürze eintreffenden Listen sind diejenigen Fälle ausgewiesen, in denen zur Kz. 19.30 (anzurechnende KSt)

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK GZ. RV/7104421/2016 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. RR. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 07. März 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien

Mehr

Wie komme ich mit dem Finanzamt klar? Grundlegende Hinweise zum Umgang mit den Finanzbehörden

Wie komme ich mit dem Finanzamt klar? Grundlegende Hinweise zum Umgang mit den Finanzbehörden Wie komme ich mit dem Finanzamt klar? Grundlegende Hinweise zum Umgang mit den Finanzbehörden Umgang mit den Finanzbehörden A - Gründung und Belegwesen Aufnahme der Tätigkeit Deklaration der Tätigkeit

Mehr

Nach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden:

Nach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden: Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

Bemerkungen mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2015 und Stellungnahme 2016 zum Abbau des strukturellen Finanzierungsdefizits bis 2020

Bemerkungen mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2015 und Stellungnahme 2016 zum Abbau des strukturellen Finanzierungsdefizits bis 2020 Bemerkungen 2017 mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2015 und Stellungnahme 2016 zum Abbau des strukturellen Finanzierungsdefizits bis 2020 Kiel, 6. April 2017 Bemerkungen 2017 des Landesrechnungshofs

Mehr

Impressum: Rechnungshof Rheinland-Pfalz Gerhart-Hauptmann-Straße Speyer

Impressum: Rechnungshof Rheinland-Pfalz Gerhart-Hauptmann-Straße Speyer Auszug aus dem Jahresbericht 2010 Nr. 8 Finanzämter - unwirtschaftliche Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen Impressum: Rechnungshof Rheinland-Pfalz Gerhart-Hauptmann-Straße 4 67346 Speyer Telefon:

Mehr

I. Allgemeine Angaben zur ausländischen Familienstiftung i. S. d. 15 AStG

I. Allgemeine Angaben zur ausländischen Familienstiftung i. S. d. 15 AStG Finanzamt Eingangsstempel Steuernummer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach 18 Abs. 4 AStG über die Zurechnung des Einkommens einer ausländischen Familienstiftung i. S. d. 15 AStG

Mehr

BdSt-Bearbeitungscheck: So lange warten Sie auf Ihren Steuerbescheid!

BdSt-Bearbeitungscheck: So lange warten Sie auf Ihren Steuerbescheid! Informationsmaterial März 2019 BdSt-Bearbeitungscheck: So lange warten Sie auf Ihren Steuerbescheid! Wir machen den Check, in welchem Bundesland die Steuerzahler am längsten auf ihre Steuerbescheide warten

Mehr

Finanzamt Bremerhaven

Finanzamt Bremerhaven Finanzamt Bremerhaven 0471 / 596-99000 Zentrale Information und Annahme Montag und Dienstag 8:00-16:00 Mittwoch 7:00-15:00 Donnerstag 8:00-18:00 Freitag 8:00-14:00 Einkommensteuerstellen und übrige Stellen

Mehr

NUR MAL KURZ DAS LAND RETTEN! Perspektiven für Juristen/innen und Wirtschaftswissenschaftler/innen

NUR MAL KURZ DAS LAND RETTEN! Perspektiven für Juristen/innen und Wirtschaftswissenschaftler/innen NUR MAL KURZ DAS LAND RETTEN! Perspektiven für Juristen/innen und Wirtschaftswissenschaftler/innen in der Steuerverwaltung 1 DER IDEALE GRUNDSTEIN FÜR IHRE ERFOLGREICHE BERUFLICHE ZUKUNFT Juristen & Wirtschaftswissenschaftler

Mehr

Bemerkungen mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2013

Bemerkungen mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2013 Bemerkungen 2015 mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2013 Kiel, 17. März 2015 113 Finanzministerium 21. Mobiles Sachgebiet: Neustart erforderlich Das Finanzministerium beabsichtigt, die Steueraufsicht

Mehr

Organschaft: Grundlagenbescheid gegenüber Organgesellschaft ist kein Grundlagenbescheid für Organträger

Organschaft: Grundlagenbescheid gegenüber Organgesellschaft ist kein Grundlagenbescheid für Organträger BUNDESFINANZHOF Organschaft: Grundlagenbescheid gegenüber Organgesellschaft ist kein Grundlagenbescheid für Organträger Ein Gewinnfeststellungsbescheid für die Tochterpersonengesellschaft einer Organgesellschaft

Mehr

Elektronische Übermittlung

Elektronische Übermittlung Elektronische Übermittlung Bereich: Steuern - Info für Anwender Nr. 81024 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Rechtliche Information 4. Vorgehensweisen 4.1. Versand über Agenda ZDÜ 4.2. Direktversand

Mehr

Auszug aus Denkschrift zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg. Beitrag Nr. 12 Festsetzung von Hinterziehungszinsen

Auszug aus Denkschrift zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg. Beitrag Nr. 12 Festsetzung von Hinterziehungszinsen Auszug aus Denkschrift 2017 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Beitrag Nr. 12 Festsetzung von Hinterziehungszinsen RECHNUNGSHOF Rechnungshof Baden-Württemberg Denkschrift

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 87 vom 2. Dezember

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 87 vom 2. Dezember Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Teil II - 87 vom 2. Dezember 2014 4 Anlage 2 (zu 1 Absatz 2) Inhaltsverzeichnis Übertragene en Anordnung und Durchführung von Betriebsprüfungen bei Betrieben aller

Mehr

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. vom 2. Januar 2017 über Steuererklärungsfristen

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. vom 2. Januar 2017 über Steuererklärungsfristen Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. Januar 2017 über Steuererklärungsfristen 1. Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2016 2. Fristverlängerung Vorbemerkung 109 und 149

Mehr

Elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung. Vollmachtdatenbank

Elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung. Vollmachtdatenbank Elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung Vollmachtdatenbank Ginster - Vollmachtdatenbank Einführung eines modernen Übermittlungsverfahrens für Angehörige der steuerberatenden Berufe im Sinne

Mehr

BdSt-Bearbeitungscheck: So lange warten Sie auf Ihren Steuerbescheid!

BdSt-Bearbeitungscheck: So lange warten Sie auf Ihren Steuerbescheid! Informationsmaterial 15. März 2018 BdSt-Bearbeitungscheck: So lange warten Sie auf Ihren Steuerbescheid! Bis zum 31. Mai haben Steuerzahler grundsätzlich Zeit, ihre Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen.

Mehr

2. wie sich die Zahl der Beschäftigten in den Finanzämtern seit 2011 je Einwohner

2. wie sich die Zahl der Beschäftigten in den Finanzämtern seit 2011 je Einwohner Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 484 01. 09. 2016 Antrag der Abg. Tobias Wald u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen Personalsituation in der Steuerverwaltung

Mehr

Schwarzgeldsünder in der Steuerstrafrechtspraxis Ringvorlesung WS 2011/2012

Schwarzgeldsünder in der Steuerstrafrechtspraxis Ringvorlesung WS 2011/2012 Schwarzgeldsünder in der Steuerstrafrechtspraxis Ringvorlesung WS 2011/2012 Ulrich Derlien, RA und StB Nürnberg, 25. Januar 2012 1. Strafvorschriften der Abgabenordnung 369, 370 AO - Steuerhinterziehung

Mehr

- 2 BvL 13/09 - zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung

- 2 BvL 13/09 - zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern

Mehr

Inhalt. Einführung in die Abgabenordnung

Inhalt. Einführung in die Abgabenordnung Inhalt Einführung in die Abgabenordnung Lektion 1: Einführung in die Abgabenordnung 7 I. Die Funktion der Abgabenordnung 7 II. Der Verfahrensgang nach der AO 8 III. Rechtsquellen im Steuerrecht 10 IV.

Mehr

(Absehen von einer Steuerfestsetzung nach Treu und Glauben - Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung)

(Absehen von einer Steuerfestsetzung nach Treu und Glauben - Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung) FG München, Urteil v. 22.10.2013 2 K 1993/10 Titel: (Absehen von einer Steuerfestsetzung nach Treu und Glauben - Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung) Normenketten: 163 AO 149 Abs 1 S 1

Mehr

Anzeige über Erwerbsvorgänge in Zwangsversteigerungsverfahren

Anzeige über Erwerbsvorgänge in Zwangsversteigerungsverfahren , des Beschlusses ( 81 Abs. 2 ZVG) a) einschließlich bestehenbleibender Rechte und zusätzlich bei : 24-351 GrESt - Thür. LFD (01/18) Bl. 1 - Verfügung Blatt 1 - Finanzamt Steuernummer Der Zuschlagsbeschluss

Mehr

Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten

Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten 1. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Für die Erfassung neuer unternehmerischer Tätigkeiten sieht die Finanzverwaltung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Mehr

I. Vorläufige Steuerfestsetzungen

I. Vorläufige Steuerfestsetzungen BMF 27.6.2005 IV A 7 -S 0338-54/05 BStBl 2005 I S. 794 Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren ( 165 Abs. 1 AO); Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren

Mehr

Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden. Sehr geehrter Herr Präsident,

Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden. Sehr geehrter Herr Präsident, STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ljsachsen Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 J 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz

Mehr

Kanton Bern. Finanzdirektion Steuerverwaltung des Kantons Bern

Kanton Bern. Finanzdirektion Steuerverwaltung des Kantons Bern 1 Steuerverwaltung des Kantons Bern Jahres-Medienkonferenz 2 Donnerstag, 24. Januar 2019 Kapitelübersicht 1. Wissenswertes zum Steuerjahr 2018 2. Die Steuererklärung online einreichen 3. Straflose Selbstanzeige

Mehr

Elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung. , Elster, KONSENS,

Elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung.  , Elster, KONSENS, Elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung E-Mail, Elster, KONSENS, eposteingang 2 10. Mai 2017 Kultur und Klima - Elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung eposteingang Realisiert:

Mehr

Steuertipp: Das Faktorverfahren

Steuertipp: Das Faktorverfahren Steuertipp: Das Faktorverfahren Alternative zur Steuerklassenkombination III/V Mecklenburg Vorpommern Finanzministerium Steuerabteilung Liebe Bürgerinnen und Bürger! An dieser Stelle möchte ich Sie auf

Mehr

Praxisticker Nr. 580: Empfehlungen zur Belegvorlage für Steuererklärungen ab dem VZ 2017

Praxisticker Nr. 580: Empfehlungen zur Belegvorlage für Steuererklärungen ab dem VZ 2017 Praxisticker Nr. 580: Empfehlungen zur Belegvorlage für Steuererklärungen ab dem VZ 2017 Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gilt für Steuererklärungen ab dem VZ 2017 die

Mehr

Erbschaftsteuer. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 5. Dezember 2012

Erbschaftsteuer. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 5. Dezember 2012 Erbschaftsteuer Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 5. Dezember 2012 Ermittlung der Lohnsummen und der Anzahl der Beschäftigten bei Beteiligungsstrukturen 1. Ausgangslohnsumme

Mehr