Quellensteuerbelastungen von internationalen Immobilienstrukturen. Inter Tax Treuhand GmbH

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Quellensteuerbelastungen von internationalen Immobilienstrukturen. Inter Tax Treuhand GmbH"

Transkript

1 Quellensteuerbelastungen von internationalen Immobilienstrukturen Inter Tax Treuhand GmbH

2 Ausgangssituation: Internationale Immobilienstrukturen werden immer häufiger mit Quellensteuern belastet, die sich am Ende des Tages als Kostenfaktor herausstellen und somit die Rendite erheblich schmälern können. Die aktuellen Entwicklungen im internationalen Steuerrecht, insbesondere im Bereich der Investment- und Immobilienbranche zeigen deutlich in eine Richtung: Um die Entlastung von Quellensteuern auf Dividenden zu erreichen, werden von Seiten der Finanzbehörden immer häufiger die Bedingungen verschärft.

3 Die klassische Investmentstruktur im Bereich des Immobiliensektors, ist vielfach über eine Reihe von Holdingebenen strukturiert, über die langfristig die angefallenen Gewinne repatriiert werden. Klares Ziel solcher Strukturen ist es, die Quellensteuer auf ausgeschüttete Dividenden zu vermeiden, oder zumindest auf ein Minimum zu reduzieren. Sowohl nach deutschem als auch nach österreichischen Steuerrecht, unterliegen Ausschüttungen regelmäßig einer Quellensteuer ihv. 26,375% / 27,5% (in AT), die von der auszahlenden Gesellschaft vom Ausschüttungsbetrag einzubehalten und abzuführen ist. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die auszahlende Gesellschaft auch als Haftungsschuldnerin gegenüber den Finanzbehörden qualifiziert.

4 Grundsätzlich gibt es im Rahmen der Mutter-Tochter-Richtlinie und der meisten Doppelbesteuerungsabkommen die Möglichkeit einer Entlastung von Quellensteuern. Die Entlastungsmöglichkeiten sind allerdings an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Unter anderem erfordert die Inanspruchnahme einer Quellensteuerentlastung grundsätzlich einmal eine gewisse Substanz der Empfängergesellschaft der Dividenden. Insbesondere in den letzten Jahren, kam es diesbezüglich zu einer deutlichen Verschärfung der Substanzanforderung. Sowohl auf Ebene der OECD als auch auf Ebene der EU, wurden verschärfte Anti-Missbrauchs-Bestimmungen u.a. in Bezug auf die Substanzanforderungen einer Gesellschaft eingeführt.

5 PPT Drei Buchstaben die einen nachhaltigen Einfluss auf internationale Investmentstrukturen haben werden. Der Principal Purpose Test ist bereits in einer Reihe von Doppelbesteuerungsabkommen integriert worden und wird zukünftig auch durch Multilaterale Abkommen bald in Kraft treten. Wesentliche Eckpfeiler des PPT sind u.a: Der PPT schließt die Anwendung eines DBA- und damit die Entlastung von Quellensteuern dann aus, wenn der wesentliche Grund für die Investmentstruktur die Erlangung von Steuervorteilen ist. Zukünftig kommt der wirtschaftlichen Argumentation für eine Investmentstruktur eine weitaus wichtigere Rolle zu als dies bis dato der Fall war. Weitreichende Substanzanforderungen an Investmentstrukturen Durch die auf EU-Ebene geführten Anti-BEPS-Diskussionen haben bereits erste EU-Staaten (darunter Niederlande und Luxemburg) spezifische Regelungen eingeführt, unter welchen Voraussetzungen Holding- und Finanzierungsstrukturen über ausreichende Substanz verfügen.

6 Bemerkenswert sind u.a. die mit Wirkung zum in den Niederlanden in Kraft getretenen Kriterien für eine ausreichende Substanz einer Investmentstruktur: Mindestens die Hälfte der Entscheidungsträger und Geschäftsführer der Holdinggesellschaft müssen im Staat der Holding auch ansässig sein. Wobei sich hier gleich mal die Frage nach einer möglichen Beschränkung der Niederlassungsfreiheit aufdrängt. Eine ausreichende Qualifikation für die ausgeübten Funktionen muss vorhanden sein. Es muss qualifiziertes Personal vorhanden sein, dass für die Erfüllung der Aufgaben der Holding notwendig ist. Die wesentlichen Bankkonten werden im Staat der Holding unterhalten. Kapitalverkehrsfreiheit? Die Buchhaltung der Holding wird im Staat der Holding erstellt. Personalkosten ihv. EUR soll die Holding aufweisen Vorhandensein von Büroräumlichkeiten

7 Es darf an dieser Stelle bezweifelt werden, ob diese Vorgaben mit EU-Recht vereinbar sind. Insbesondere die Einschränkung der Niederlassungsfreiheit von Geschäftsführern, sowie die Vorgabe der Höhe der Personalkosten, werden sicherlich zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung führen.

8 Vorteile für die Investmentstruktur Privat Insuring via Luxemburg oder Liechtenstein Die zukünftig erhöhten Anforderungen an die Substanz einer Holdingstruktur und die Fokussierung auf wirtschaftliche Gründe für die Einschaltung einer solchen Gesellschaft, machen den Einsatz einer Privat-Insuring Lösung für ausländische Investoren noch attraktiver. Eine in der EU zugelassene Versicherungsgesellschaft, hat bereits aus aufsichtsrechtlichen Gründen grundsätzlich immer ausreichend Substanz und Personal zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Dies geben schon die aufsichtsrechtlichen Vorgaben zum Betrieb einer Versicherungsgesellschaft vor, welche auch regelmäßig durch die jeweilige Finanzmarktaufsichtsbehörde überprüft werden. Ausreichende wirtschaftliche Gründe für die Einschaltung einer Privat-Insuring Lösung als Investmentholding, dürften indes auch gut zu argumentieren sein. Hier wären z.b erbrechtliche Überlegungen zu nennen, die mittels einer einfachen Holdinggesellschaft nicht darstellbar wären. Zudem kommen bei vermögenden Privatkunden auch Diskretionsgründe zum Tragen, sowie das Thema Asset Protection.

9 Dividends Klassische Immobilieninvestitionsstruktur über Zypern (Private individual, RF citizen) Offshore Ltd. 100% 100% Cyprus Interests Loan Subject to withholding taxes!! D- GmbH 25% No refund! Bank Bank Loan $

10 Vorteile für die Investmentstruktur Privat Insuring via Luxemburg oder Liechtenstein Im Rahmen einer Immobilieninvestition, kann der Einsatz einer Privat Insuring Lösung als Investmentholding eine sinnvolle Alternative zu herkömmlichen Holdingstrukturen z.b. über Zypern darstellen. Diese Strukturen werden idr. von ausländischen Investoren bevorzugt eingesetzt und fungieren dann als Alleingesellschafterin einer deutschen immobilienverwaltenden Kapitalgesellschaft. Spätestens bei einer Ausschüttung von Beteiligungserträgen an die Gesellschafterin auf Zypern, kommt es dann zu einer Quellensteuerbelastung der Ausschüttung ihv. 25% Kapitalertragssteuer. Regelmäßig handelt es sich bei den Muttergesellschaften auf Zypern, um sogenannte substanzlose Gesellschaften (auch Briefkastenfirmen genannt), denen die Anwendung der Mutter-Tochter Richtlinie oder auch Quellensteuerentlastungen auf Grundlage von bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen, idr. von den Finanzbehörden verwehrt wird. Das führt am Ende zu einer effektiven Steuerbelastung und erheblichen Renditeschmälerung.

11 Disclaimer Alle Angaben dieser Präsentation erfolgen ohne Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Überlassung der Präsentation erfolgt nur für den internen Gebrauch des Empfängers. Die Präsentation stellt keine Rechtsberatung dar. Diese muss individuell unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls erfolgen.

12

Immobilienverwaltende Kapitalgesellschaft. Inter Tax Treuhand GmbH

Immobilienverwaltende Kapitalgesellschaft. Inter Tax Treuhand GmbH Immobilienverwaltende Kapitalgesellschaft Inter Tax Treuhand GmbH www.intertax.gmbh Die Investition in eine Immobilie, kann auf unterschiedlichste Art und Weise geschehen. Hat sich ein Investor dem Grunde

Mehr

50d Abs. 3 EStG Anwendungsfragen unter besonderer Berücksichtigung des BMF-Schreibens v Prof. Dr. Carsten Pohl LL.M.

50d Abs. 3 EStG Anwendungsfragen unter besonderer Berücksichtigung des BMF-Schreibens v Prof. Dr. Carsten Pohl LL.M. 50d Abs. 3 EStG Anwendungsfragen unter besonderer Berücksichtigung des BMF-Schreibens v. 24.1.2012 Prof. Dr. Carsten Pohl LL.M. Übersicht Sinn und Zweck des 50d Abs. 3 EStG Tatbestand des 50d Abs. 3 EStG

Mehr

Die EU-Holding als strategisches Gestaltungselement in der Steuerplanung intemationaler Schweizer Konzerne

Die EU-Holding als strategisches Gestaltungselement in der Steuerplanung intemationaler Schweizer Konzerne Gundula Bolanz Dr. oec. publ. Die EU-Holding als strategisches Gestaltungselement in der Steuerplanung intemationaler Schweizer Konzerne Standortwahl und kritische Beurteilung der Besteuerungsfolgen Schriftenreihe

Mehr

AXA Immoselect Ausschüttung 2009/2010

AXA Immoselect Ausschüttung 2009/2010 Juli 2010 AXA Immoselect Ausschüttung 2009/2010 1. Tatsächliche Ausschüttung was kommt beim Anleger an? 2. Steuerliche Daten Wie setzen sich der steuerfreie und steuerpflichtige Anteil zusammen? Ausschüttung

Mehr

Hybride Gestaltungen. Agenda. Hintergrund OECD BEPS Action 2. Hintergrund OECD BEPS Action 2. Entstehungsgeschichte / Hintergrund.

Hybride Gestaltungen. Agenda. Hintergrund OECD BEPS Action 2. Hintergrund OECD BEPS Action 2. Entstehungsgeschichte / Hintergrund. Agenda Entstehungsgeschichte / Hintergrund Hybride Gestaltungen Anwendungsbereich Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften Anwendung auf Betriebsstätten? Geplante Ergänzungen Mag. Christoph Schlager Status

Mehr

Steuergestaltung mit Holdinggesellschaften

Steuergestaltung mit Holdinggesellschaften Steuergestaltung mit Holdinggesellschaften Standortvergleich steuerlicher Holdingkriterien in Europa Von Prof. Dr. Axel Bader Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Professor für Internationale Steuerlerire an

Mehr

Kapitalertragsteuer in grenzüberschreitenden Liquidationsfällen

Kapitalertragsteuer in grenzüberschreitenden Liquidationsfällen SCHLUSSAUSKEHRUNGEN Kapitalertragsteuer in grenzüberschreitenden Liquidationsfällen von RA Christian Gaßmann, Düsseldorf Die Pflicht zum Kapitalertragsteuereinbehalt auf Ausschüttungen an ihre beschränkt

Mehr

LLC AUGUSTIN LLC U.S. STEUERBERATUNG 2008 U.S. TAX REFERENCE WICHTIGE ABGABETERMINE UGUSTINPARTNERS

LLC AUGUSTIN LLC U.S. STEUERBERATUNG 2008 U.S. TAX REFERENCE WICHTIGE ABGABETERMINE UGUSTINPARTNERS 300 EAST 42ND STREET 17TH FLOOR NEW YORK, NY 10017 FON (212) 593-9900 FAX (212) 593-9997 www.augustinpartners.com 2008 U.S. TAX REFERENCE WICHTIGE ABGABETERMINE Termin r Form Beschreibung 31. Alle Unternehmen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Gesellschaft, um deren Funktionslosigkeit auszuschließen.. 15

Inhaltsverzeichnis. Gesellschaft, um deren Funktionslosigkeit auszuschließen.. 15 Inhaltsverzeichnis Vorwort... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Einleitung... 1 Gang der Arbeit... 5 Kapitel 1: Entwicklung von 42 AO zu 50d Abs. 3 EStG... 7 A. Einführung des 50d Abs. 1a EStG durch das

Mehr

Der G20/OECD-Prozess gegen Steuervermeidung von Unternehmen (BEPS)

Der G20/OECD-Prozess gegen Steuervermeidung von Unternehmen (BEPS) Der G20/OECD-Prozess gegen Steuervermeidung von Unternehmen (BEPS) Markus Henn Referent für Finanzmärkte, Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung WEED Koordinator, Netzwerk Steuergerechtigkeit Deutschland

Mehr

Aktuelle Probleme von Freistellungs und Anrechnungsmethode. Prof. Dr. Roland Ismer Vortrag vom 20. Juni 2013

Aktuelle Probleme von Freistellungs und Anrechnungsmethode. Prof. Dr. Roland Ismer Vortrag vom 20. Juni 2013 Aktuelle Probleme von Freistellungs und Anrechnungsmethode Prof. Dr. Roland Ismer Vortrag vom 20. Juni 2013 ÜBERBLICK A. Einführung B. Aktuelle Probleme bei der Freistellungsmethode C. Aktuelle Probleme

Mehr

Steuergestaltung mit Holdinggesellschaften

Steuergestaltung mit Holdinggesellschaften Steuergestaltung mit Holdinggesellschaften Standortvergleich steuerlicher Holdingkriterien in Europa Von Prof. Dr. Axel Bader Wirtschaftspriifer/Steuerberater Professor fur Internationale Steuerlehre an

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder

Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

VERPFLICHTUNG ZUR EINBEHALTUNG UND ABFUHR VON QUELLENSTEUERN FÜR LIZENZZAHLUNGEN DURCH ÖSTERREICHISCHE UNTERNEHMER 1/3

VERPFLICHTUNG ZUR EINBEHALTUNG UND ABFUHR VON QUELLENSTEUERN FÜR LIZENZZAHLUNGEN DURCH ÖSTERREICHISCHE UNTERNEHMER 1/3 VERPFLICHTUNG ZUR EINBEHALTUNG UND ABFUHR VON QUELLENSTEUERN FÜR LIZENZZAHLUNGEN DURCH ÖSTERREICHISCHE UNTERNEHMER 1/3 Rechtliche Grundlagen Gemäß 99 EStG sind in Österreich ansässige Unternehmer (in der

Mehr

Rückforderung der. Substanzerfordernisse. Stefan Oesterhelt 16. Juni 2016

Rückforderung der. Substanzerfordernisse. Stefan Oesterhelt 16. Juni 2016 Rückforderung der schweizerischen Verrechnungssteuer und Substanzerfordernisse Stefan Oesterhelt Was heisst Substanz? ESTV verweigert unter dem Titel "fehlende Substanz" der Empfängergesellschaft die Rückerstattung

Mehr

Aktuelle Entwicklungen zu 50d Abs. 3 EStG

Aktuelle Entwicklungen zu 50d Abs. 3 EStG Aktuelle Entwicklungen zu 50d Abs. 3 EStG 18. Oktober 2018 Gliederung 1. EuGH C-440/17 v. 14.6.2018 zu 50d Abs. 3 EStG 2016 Deloitte 2 EuGH C-440/17 v. 14.06.2018 50d III EStG i.d.f. bis 31.12.2011 - EU-rechtswidrig

Mehr

Regeln zur Firmengründung im Ausland

Regeln zur Firmengründung im Ausland Regeln zur Firmengründung im Ausland Grundsätzliche Regeln bei der Gründung einer Firma im Ausland Es ist nicht damit getan, mal eben eine Gesellschaft im Ausland zu gründen. Wesentlich ist die genaue

Mehr

Templeton Growth Fund, Inc. / Templeton Growth (Euro) Fund*

Templeton Growth Fund, Inc. / Templeton Growth (Euro) Fund* Templeton Growth Fund, Inc. / Templeton Growth (Euro) Fund* *Ein Teilfonds der Franklin Templeton Investment Funds (FTIF), eine in Luxemburg registrierte SICAV.. Es gibt nur einen Anlegertyp, der nicht

Mehr

Nationale Maßnahmen gg Gewinnverlagerungen Die OECD BEPS Initiative. Dr. Rolf Möhlenbrock, 26. April 2016, Köln

Nationale Maßnahmen gg Gewinnverlagerungen Die OECD BEPS Initiative. Dr. Rolf Möhlenbrock, 26. April 2016, Köln Nationale Maßnahmen gg Gewinnverlagerungen Die OECD BEPS Initiative Dr. Rolf Möhlenbrock, 26. April 2016, Köln 1 Inhalt I. Ausgangspunkt II. Hybrid mismatches 2 Koalitionsvertrag Wir erwarten den Abschluss

Mehr

SEB Investment GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

SEB Investment GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 SEB Investment GmbH Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Die Investmentgesellschaft SEB Investment GmbH hat für den Investmentfonds

Mehr

Herabsetzung der Quellensteuer an Zinszahlungen zwischen Polen und der Schweiz.

Herabsetzung der Quellensteuer an Zinszahlungen zwischen Polen und der Schweiz. Herabsetzung der Quellensteuer an Zinszahlungen zwischen Polen und der Schweiz. Dr. Jolanta Samochowiec Mathys, RA, Samochowiec, Mioduszewski sp.p. Warschau, Juli 2009 1/ 5 Seit 1. Juli 2009 sind in Polen

Mehr

Auswirkungen des neuen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden

Auswirkungen des neuen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden Auswirkungen des neuen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden Prof. Dr. Rainer Prokisch, Maastricht University* Maastricht University/ Provincie Limburg/ NEIMED /Zuyd Hogeschool/

Mehr

OELERKING v.reden & PARTNER

OELERKING v.reden & PARTNER OELERKING v.reden & PARTNER WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE WOC Photovoltaik Portfolio GmbH & Co. KG WOC Nachhaltigkeits Fonds 01 Erläuterungen zum steuerlichen Konzept Der Reiz des Beteiligungsangebotes

Mehr

Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften

Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften FACHZEITSCHRIFT FÜR WIRTSCHAFTSRECHT FEBRUAR 2003 2 7 3 1 4 8 EuGVVO Überseering Ertragsteuern nach Überseering Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften OGH kassiert 12 Klauseln der AGB Banken 2000 Abberufung

Mehr

BETRIEBSNIEDERLASSUNG UND STEUERN IN FRANKREICH

BETRIEBSNIEDERLASSUNG UND STEUERN IN FRANKREICH BETRIEBSNIEDERLASSUNG UND STEUERN IN FRANKREICH AHK Lille 28. November 2017 Christophe Jolk 2 Wer bin ich Europäer: deutsche und französische Staatsangehörigkeit Drei RA-Zulassungen: Paris, Luxembourg,

Mehr

Beteiligung an einer intransparent besteuerten ausländischen Personengesellschaft als steuerliches Gestaltungsinstrument

Beteiligung an einer intransparent besteuerten ausländischen Personengesellschaft als steuerliches Gestaltungsinstrument Beteiligung an einer intransparent besteuerten ausländischen Personengesellschaft als steuerliches Gestaltungsinstrument Untersuchung aus der Sicht eines in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen

Mehr

DBA-Betriebsstätte eines polnischen Unternehmens in Deutschland. Ermittlung des in Deutschland steuerpflichtigen Betriebsstätten-Gewinnes

DBA-Betriebsstätte eines polnischen Unternehmens in Deutschland. Ermittlung des in Deutschland steuerpflichtigen Betriebsstätten-Gewinnes DBA-Betriebsstätte eines polnischen Unternehmens in Deutschland Ermittlung des in Deutschland steuerpflichtigen Betriebsstätten-Gewinnes A. Allgemeines 1. Begriff der DBA-Betriebsstätte gemäß Art. 5 Abs.

Mehr

Konsultationsvereinbarungen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Konsultationsvereinbarungen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft STEUERVERWALTUNG FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN Konsultationsvereinbarungen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft Stand: 23. Februar 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Verständigungsvereinbarung

Mehr

Steuerreform 2020 Internationale Aspekte. Ralf Kronberger

Steuerreform 2020 Internationale Aspekte. Ralf Kronberger Steuerreform 2020 Internationale Aspekte Ralf Kronberger Inhalt Abgabenquote im internationalen Vergleich Paying Taxes Ranking Einkommensteuer im internationalen Vergleich Körperschaftssteuer im internationalen

Mehr

Personengesellschaften im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen

Personengesellschaften im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen Schriftenreihe zum Internationalen Steuerrecht Herausgegeben von Univ.-Prof. Dr. Michael Lang Band 22 Personengesellschaften im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen unter besonderer Berücksichtigung der

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich

Mehr

Abfindungen Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland

Abfindungen Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland Abfindungen 15.06.2015 Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland Häufig sind Unternehmen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen im Konzern

Mehr

Caceis Bank S.A., Germany Branch. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

Caceis Bank S.A., Germany Branch. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 Caceis Bank S.A., Germany Branch Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Die Kapitalverwaltungsgesellschaft Caceis Bank S.A.,

Mehr

Unternehmensfinanzierung Die Zinsschranke

Unternehmensfinanzierung Die Zinsschranke Unternehmensfinanzierung Die Zinsschranke Dr. Rolf Möhlenbrock 29. November 2017 Wien Dr. Rolf Möhlenbrock 1 Themen I. Überblick II. III. Die Regelung des 4h EStG im Detail ATAD Dr. Rolf Möhlenbrock 2

Mehr

Savills Fund Management GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

Savills Fund Management GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 Savills Fund Management GmbH Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Die Verwaltungsgesellschaft Savills Fund Management GmbH

Mehr

Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzen aus der Schweiz

Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzen aus der Schweiz Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzen aus der Schweiz Dieses Infoblatt informiert österreichische natürliche Personen und Kapitalgesellschaften, die in der Schweiz weder Wohnsitz, Sitz, Geschäftsleitung

Mehr

Savills Fund Management GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

Savills Fund Management GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 Savills Fund Management GmbH Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Die Verwaltungsgesellschaft Savills Fund Management GmbH

Mehr

Hongkong erweitert seinen Informationsaustausch

Hongkong erweitert seinen Informationsaustausch Hongkong erweitert seinen Informationsaustausch Contact Claus Schuermann Partner Michael Lorenz Partner WTS Hong Kong Unit 1004, 10/F, Kinwick Centre, 32 Hollywood Road, Central, Hong Kong www.wts.com.hk

Mehr

Die internationalen Steuererlasse des Bundes

Die internationalen Steuererlasse des Bundes Daniel R. Gygax Die internationalen Steuererlasse des Bundes (inkl. OECD-Musterabkommen und Missbrauchsbeschluss) Grundlagen OECD-MA DBAD DBAA DBA FL DBAI DBAF DBAE DBA GB DBA IRL DBAB DBA NL DBA HK i

Mehr

II, A3 - Regel - an Vorsorgeeinrichtungen R-GB-11 (860) R-GB-12 (861) Einkünfte aus Trusts R43 Steuergutschrift II, D

II, A3 - Regel - an Vorsorgeeinrichtungen R-GB-11 (860) R-GB-12 (861) Einkünfte aus Trusts R43 Steuergutschrift II, D V E R E I N I G T E S K Ö N I G R E I C H Stand 1.1.15 Inhalt Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens 1 Formular UK-REIT DT-Individual Pauschale Steueranrechnung (s. Bemerkung unter Ziff IV) 4 Formular

Mehr

So unterstützen unsere Produkte die Vorgaben. DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung) https://www.estos.de/ueber-estos/dsgvo

So unterstützen unsere Produkte die Vorgaben. DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung) https://www.estos.de/ueber-estos/dsgvo So unterstützen unsere Produkte die Vorgaben DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung) https://www.estos.de/ueber-estos/dsgvo Ihre Ansprechpartner Jennifer Klose Assistentin der Geschäftsleitung & Administration

Mehr

Kapitalverkehrsfreiheit, Amtshilfe und grenzüberschreitende Dividendenausschüttungen

Kapitalverkehrsfreiheit, Amtshilfe und grenzüberschreitende Dividendenausschüttungen Newsletter Zürich, 1. März 2010 73984/007569/TMA/izi Kapitalverkehrsfreiheit, Amtshilfe und grenzüberschreitende Dividendenausschüttungen im europäischen Raum 1. Urteil des EuGH "Kommission EG vs. Italienische

Mehr

NEUES AUS DEM STEUERRECHT

NEUES AUS DEM STEUERRECHT NEUES AUS DEM STEUERRECHT Referat von: Rüdiger Heck, Steuerberater/vereidigter Buchprüfer Appellhofplatz 33, 50667 Köln 0221-9212920 heck@steuerberater-heck.de Partner in: Backes Wiese Heck Weidenauer

Mehr

1a) Betrag der Ausschüttung** 41, , , b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0, , ,

1a) Betrag der Ausschüttung** 41, , , b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0, , , PwC FS Tax GmbH Seite 1/8 Steuerliche Daten nach 5 Abs. 1 Nr. 3 InvStG für die Zwischenausschüttung per 08.05.2017 (Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 24.04.2017) Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt

Mehr

1. Gewinnsteuerberechnung normal (ca. 21% von 200'000) 42'000

1. Gewinnsteuerberechnung normal (ca. 21% von 200'000) 42'000 Lösung zu Bsp. Nr. 25 (Beteiligungsabzug) 1. Gewinnsteuerberechnung normal (ca. 21% von 200'000) 42'000 2. Voraussetzungen Beteiligungsabzug prüfen (StG 96) a) mind. 10% Kapitalbeteiligung (erfüllt) b)

Mehr

Die Zinsschranke. Ein kritischer Blick aus der österreichischen. DDr. Hans Zöchling KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Wien. IFA 29.

Die Zinsschranke. Ein kritischer Blick aus der österreichischen. DDr. Hans Zöchling KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Wien. IFA 29. Die Zinsschranke Ein kritischer Blick aus der österreichischen Steuerberatungspraxis DDr. Hans Zöchling KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Wien IFA 29. November 2017 Kritik aus österreichischer Sicht Die Zinsschranke

Mehr

KESt-Entlastung von EU-Holding-Gesellschaften

KESt-Entlastung von EU-Holding-Gesellschaften KESt-Entlastung von EU-Holding-Gesellschaften Martin Lehner 3. Oktober 2018 www.leitnerleitner.com Rechtsgrundlagen EU Mutter-Tochter Richtlinie (2011/96/EU) Art 5 MT-RL: Die von einer Tochtergesellschaft

Mehr

Brix +Partners llc U.S. Steuerberatung

Brix +Partners llc U.S. Steuerberatung Wichtige Abgabetermine 2015 US-Steuern: Relevante Zahlen und Fakten Termin Steuerpflichtiger Form Beschreibung 2. Februar 2015 Alle Unternehmen 1099 Kontrollmitteilung an den Empfänger über bestimmte in

Mehr

Entlastung von ausländischen Quellensteuern im EWR ohne Doppelbesteuerungsabkommen. Dr. Markus Summer, LL.M., MBA

Entlastung von ausländischen Quellensteuern im EWR ohne Doppelbesteuerungsabkommen. Dr. Markus Summer, LL.M., MBA Entlastung von ausländischen Quellensteuern im EWR ohne Doppelbesteuerungsabkommen Dr. Markus Summer, LL.M., MBA 1 Ausgangslage: Mutter-Tochter RL 2011/96/EU: Gewinnausschüttungen zwischen verbundenen

Mehr

THE NEW YORK TAX GROUP

THE NEW YORK TAX GROUP Wichtige Steuertermine 2018 auf US-Bundesebene Steuererklärungen für unbeschränkt Steuerpflichtige (Seite 3) Berichtspflichten für unbeschränkt Steuerpflichtige (Seite 4) Steuererklärungen für beschränkt

Mehr

THE NEW YORK TAX GROUP

THE NEW YORK TAX GROUP Wichtige Steuertermine 2017 auf US-Bundesebene Steuererklärungen für unbeschränkt Steuerpflichtige (Seite 3) Berichtspflichten für unbeschränkt Steuerpflichtige (Seite 4) Steuererklärungen für beschränkt

Mehr

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG Fondsname: Asset Management 10:90 (A) ISIN: AT0000615133 Ende Geschäftsjahr: 31.8.2005 Ausschüttung:

Mehr

I M N A M E N D E R R E P U B L I K!

I M N A M E N D E R R E P U B L I K! Verwaltungsgerichtshof Zl. 2004/14/0078-24 (früher 99/14/0164) I M N A M E N D E R R E P U B L I K! Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Steiner und die Hofräte Mag.

Mehr

Neues DBA mit Australien

Neues DBA mit Australien Neues DBA mit Australien Die Umsetzung des BEPS-Projektes im neuen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Australien Oktober 2016 Germany Am 12. November 2015 wurde in Berlin das neue DBA

Mehr

Merkblatt. 1. Abkommensberechtigung nach Art. 21 DBA JPN

Merkblatt. 1. Abkommensberechtigung nach Art. 21 DBA JPN Merkblatt zur Entlastungsberechtigung nach Art. 21 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Japan (DBA JPN) und 50d Abs. 3 EStG bei Anträgen nach 50d Abs. 1 und 2 EStG auf Entlastung (Freistellung/Erstattung)

Mehr

Repatriierungsstrategien für U.S.-Investoren in Deutschland

Repatriierungsstrategien für U.S.-Investoren in Deutschland RolfEicke Repatriierungsstrategien für U.S.-Investoren in Deutschland Steuerplanung mit Holdinggesellschaften Nomos C.H.Beck Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 17 Abbildungsverzeichnis 21 Kapitel

Mehr

Global Fund Selection SICAV Luxemburg. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

Global Fund Selection SICAV Luxemburg. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) PwC FS Tax GmbH Seite 1/8 Global Fund Selection SICAV Luxemburg Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Global Fund Selection SICAV hat für den Investmentfonds

Mehr

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik Prozess OECD-Standards Impressum Herausgeber Année Politique Suisse Institut für Politikwissenschaft Universität Bern Fabrikstrasse 8 CH-302 Bern www.anneepolitique.swiss

Mehr

Tätigkeiten, die sich auf die Holdinggesellschaft selbst beziehen sind dagegen zulässig:

Tätigkeiten, die sich auf die Holdinggesellschaft selbst beziehen sind dagegen zulässig: 1 Schweizer Holding Einleitung zur Holdinggesellschaft Die Holdinggesellschaft (HG) ist eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft, deren statutarischer Zweck und die effektive Tätigkeit ausschliesslich

Mehr

Steuern Aktuell. Inhalt. Referentenentwurf zum. Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz Regelungen 2. 1 Einleitung. Einleitung 1

Steuern Aktuell. Inhalt. Referentenentwurf zum. Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz Regelungen 2. 1 Einleitung. Einleitung 1 Steuern Aktuell. Inhalt Referentenentwurf zum Einleitung 1 Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz Regelungen 2 1 Einleitung Am 15. Januar 2009 wurde zahlreichen Verbänden der Referentenentwurf für ein Gesetz

Mehr

Präsentation Fonterelli GmbH & Co. KGaA. > Deutschlands erste Family Office Aktie. Stand: Februar 2017

Präsentation Fonterelli GmbH & Co. KGaA. > Deutschlands erste Family Office Aktie. Stand: Februar 2017 Präsentation Fonterelli GmbH & Co. KGaA > Deutschlands erste Family Office Aktie Stand: Februar 2017 1 Die Idee: Family Office * Aktie Was bedeutet Fonterelli? Für uns Kapital*Quelle, abgeleitet aus Fonte

Mehr

Savills Fund Management GmbH Frankfurt am Main / Deutschland. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

Savills Fund Management GmbH Frankfurt am Main / Deutschland. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 Savills Fund Management GmbH Frankfurt am Main / Deutschland Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz () Die Verwaltungsgesellschaft Savills

Mehr

Steuerbelastung im internationalen Vergleich

Steuerbelastung im internationalen Vergleich Steuerbelastung im internationalen Vergleich Steuersätze und Steuerquoten in verschiedenen OECD-Ländern Januar 2014 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Abteilung

Mehr

Crédit Mutuel CIC Asset Management

Crédit Mutuel CIC Asset Management Veröffentlichungen betreffend Kapitalanlagen und Unternehmensübernahmen Besteuerungsgrundlagen Elektronischer Bundesanzeiger Veröffentlichungsdatum: 31.07.2006 Veröffentlichungstext: Crédit Mutuel CIC

Mehr

Gutachten. Betriebsstätten in Italien

Gutachten. Betriebsstätten in Italien Gutachten Betriebsstätten in Italien Definition Betriebsstätte Immer, wenn eine Verkaufstätigkeit über eine feste Geschäftseinrichtung oder einen abhängigen Mitarbeiter ausgeübt wird, liegt eine Betriebsstätte

Mehr

Vontobel Fonds Services AG Zürich / Schweiz. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

Vontobel Fonds Services AG Zürich / Schweiz. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) PwC FS Tax GmbH Seite 1/9 Vontobel Fonds Services AG Zürich / Schweiz Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Der Investmentfonds Vontobel Fonds Services

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Reserve. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Reserve. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Reserve. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Newsletter Nr. 88 (GE) Steuerliche Folgen der Verlagerung des Ortes der Geschäftsleitung einer deutschen GmbH ins Ausland

Newsletter Nr. 88 (GE) Steuerliche Folgen der Verlagerung des Ortes der Geschäftsleitung einer deutschen GmbH ins Ausland Steuerliche Folgen der Verlagerung des Ortes der Geschäftsleitung einer deutschen GmbH ins Ausland November 2015 All r igh t s r eserved Lorenz & P ar t n ers Co., Ltd. 20 15 Obwohl Lorenz & Partners Co.,

Mehr

Steuergestaltung mit Holdinggesellschaften

Steuergestaltung mit Holdinggesellschaften www.nwb.de Steuergestaltung mit Holdinggesellschaften Analyse weltweiter Holding-Steuerregime aus deutscher Sicht Von Prof. Dr. Axel Bader Steuerberater Professor für Internationale Steuerlehre an der

Mehr

Vernehmlassung zur Verordnung über die pauschale Steueranrechnung (Umsetzung Motion Pelli )

Vernehmlassung zur Verordnung über die pauschale Steueranrechnung (Umsetzung Motion Pelli ) Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben DVS 19. September 2014 Vernehmlassung zur Verordnung über

Mehr

Sowohl als auch statt entweder, oder.

Sowohl als auch statt entweder, oder. Sowohl als auch statt entweder, oder. Mit dem Allianz Plussparen Neu ab 30.1.2014 Herausforderungen beim Sparen heute: Wenig Vertrauen in Banken Sparbuchzinsen nahe 0% 25% KESt. 2 Plussparen: Sicher, clever,

Mehr

Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom 7. Juli 2009, deren Inhalt wie folgt lautet, zu bestätigen:

Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom 7. Juli 2009, deren Inhalt wie folgt lautet, zu bestätigen: BGBl. III - Ausgegeben am 30. Juni 2010 - Nr. 58 1 von 5 Brüssel, am 7. Juli 2009 Sehr geehrter Herr Minister, Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom 7. Juli 2009, deren Inhalt wie folgt lautet, zu

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR VOLLTHESAURIERENDE TRANCHE (ISIN AT0000A07HH0)

STEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR VOLLTHESAURIERENDE TRANCHE (ISIN AT0000A07HH0) STEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR VOLLTHESAURIERENDE TRANCHE (ISIN AT0000A07HH0) für das Fondsgeschäftsjahr 01.09.2015 bis 31.08.2016 (in EUR pro Anteil) / Extag: 01.12.2016 1. Fondsergebnis der Meldeperiode

Mehr

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung*

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung* Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung* A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

PRIVUS Anlagesitzung Woche März 2017

PRIVUS Anlagesitzung Woche März 2017 PRIVUS Anlagesitzung Woche 11 13. März 2017 Marktausblick; Aktien & Anleihen Die Wirtschaftsdaten zeigen weiterhin einen globalen Aufschwung an. Deshalb kommen die Staatsanleihen unter Druck, respektive

Mehr

Bescheinigung gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG)

Bescheinigung gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) PwC FS Tax GmbH Seite 1/5 Bescheinigung gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) An die Landesbank Berlin AG (nachfolgend: die Gesellschaft). Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß

Mehr

Praxisfälle zur Quellensteuerentlastung unter Einschränkung des 50d Abs. 3 EStG

Praxisfälle zur Quellensteuerentlastung unter Einschränkung des 50d Abs. 3 EStG TREATY SHOPPING Praxisfälle zur Quellensteuerentlastung unter Einschränkung des 50d Abs. 3 EStG von StB Dr. Christian Kahlenberg, Flick Gocke Schaumburg, Berlin/Bonn In 50d Abs. 3 EStG findet sich eine

Mehr

Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1. Der Wirtschaftsstandort Rumänien 2. Gesellschaftsrecht

Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1. Der Wirtschaftsstandort Rumänien 2. Gesellschaftsrecht Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 13 1. Der Wirtschaftsstandort Rumänien... 15 1.1 Land und Bevölkerung... 15 1.2 Politisches System... 16 1.3 Wirtschaft... 16 1.4 Arbeitsmarkt...

Mehr

Betrifft: Steuereinbehalte auf Zahlungen an Ausländer Amtliche Freistellungs- bzw. Reduzierungsanträge

Betrifft: Steuereinbehalte auf Zahlungen an Ausländer Amtliche Freistellungs- bzw. Reduzierungsanträge An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 13. Juli 2013 Nr. 29/2013 Betrifft: Steuereinbehalte auf Zahlungen an Ausländer Amtliche Freistellungs- bzw. Reduzierungsanträge veröffentlicht Zunächst die Vorgeschichte:

Mehr

Ansätze der Gewinnverlagerung. Das BEPS-projekt

Ansätze der Gewinnverlagerung. Das BEPS-projekt Ansätze der Gewinnverlagerung. Das BEPS-projekt Vortrag an der AK Wien 18.01.2017 Univ.-Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz Rechtsanwalt BEPS was ist das Ziel? BEPS = Base Erosion and Profit Shifting (Gewinnverkürzungen

Mehr

Konzernsteuertag 2016 CFC-Berechnung (Art 8)

Konzernsteuertag 2016 CFC-Berechnung (Art 8) Übersicht Konzernsteuertag 2016 CFC-Berechnung (Art 8) Univ.-Prof. Dr. Klaus Hirschler 25.11.2016 (Fassung vom 14. November 2016) Kategorischer Ansatz (Art 8 Abs 1 APRL) Transaktionsbezogener Ansatz (Art

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Europa-Rentenfonds. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Europa-Rentenfonds. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Europa-Rentenfonds. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich

Mehr

Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Apollo New World

Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Apollo New World Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Apollo New World Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt

Mehr

Auswirkungen von BEPS auf die deutsche Steuerrechtspraxis

Auswirkungen von BEPS auf die deutsche Steuerrechtspraxis Auswirkungen von BEPS auf die deutsche Steuerrechtspraxis Dr. Christian Kaeser IFA Präsident Deutschland Global Head of Tax Siemens AG, München IFA Liechtenstein BEPS Fachtagung 18.3.14 Schaan www.ifa-fl.li

Mehr

Fragen und Antworten zum OECD Aktionsplan gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen

Fragen und Antworten zum OECD Aktionsplan gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen 19.07.2013 Steuern Fragen und Antworten zum OECD Aktionsplan gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen istockphoto.com/porcorex Welche Bedeutung hat der von der OECD veröffentlichte Aktionsplan gegen

Mehr

Geleitwort. Abkürzungsverzeichnis. Tabellenverzeichnis. A Problemstellung 1. B Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes 5

Geleitwort. Abkürzungsverzeichnis. Tabellenverzeichnis. A Problemstellung 1. B Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes 5 Inhaltsverzeichnis Geleitwort Vorwort Abkürzungsverzeichnis Tabellenverzeichnis V VII XVII XXIII A Problemstellung 1 B Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes 5 C Die Besteuerung der Personengesellschaften

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Vontobel Fonds Services AG Zürich / Schweiz. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

Vontobel Fonds Services AG Zürich / Schweiz. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) PwC FS Tax GmbH Seite 1/9 Vontobel Fonds Services AG Zürich / Schweiz Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Vontobel Fonds Services AG hat für den Investmentfonds

Mehr

Änderungen im Steuerrecht des Fürstentums Liechtenstein. Aktuelle EU- und OECD-Initiativen erhöhen die Komplexität des Steuergesetzes

Änderungen im Steuerrecht des Fürstentums Liechtenstein. Aktuelle EU- und OECD-Initiativen erhöhen die Komplexität des Steuergesetzes Änderungen im Steuerrecht des Fürstentums Liechtenstein Aktuelle EU- und OECD-Initiativen erhöhen die Komplexität des Steuergesetzes Nils Henrik Feddersen in IWB 14.09.2018 Den internationalen Trends und

Mehr

Akbank Turkish SICAV Luxemburg. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

Akbank Turkish SICAV Luxemburg. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 Akbank Turkish SICAV Luxemburg Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Die Verwaltungsgesellschaft Akbank Turkish SICAV hat für

Mehr

Einschränkungen bei der Auslandstätigkeit von Unternehmensgruppen

Einschränkungen bei der Auslandstätigkeit von Unternehmensgruppen Einschränkungen bei der Auslandstätigkeit von Unternehmensgruppen RA a.univ.-prof. MMag. Dr. Christoph Urtz Wahl des Themas und Übersicht über den Vortrag Übersicht über die Themen des Vortrages: - 1.

Mehr

Agrarbündnis Workshop am in Kassel Bodenmarkt und Grundstücksverkehr

Agrarbündnis Workshop am in Kassel Bodenmarkt und Grundstücksverkehr Agrarbündnis Workshop am 11.12.2017 in Kassel Bodenmarkt und Grundstücksverkehr Zugang zu Grund und Boden für ortsansässige Landwirte und Regelungsmöglichkeiten für Share-Deals im Agrarbereich MR Dr. Hans-Heinrich

Mehr