Am seidenen Faden... Ausgabe 4/2012

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1 Aktuell Ausgabe 4/2012 editorial Margrit Kessler, Präsidentin SPO Patientenschutz Das erste Jahr als Nationalrätin liegt hinter mir. Einige Vorstösse im Interesse der Patienten/-innen sind in die Wege geleitet. Die politische Arbeit macht mir Freude, aber die politischen Mühlen arbeiten langsam und es wartet noch viel Arbeit. Diese kann ich mit Ruhe anpacken, weil die Geschicke der SPO durch die beiden Geschäftsführerinnen ausgezeichnet gelenkt werden und alle Mitarbeiterinnen engagiert ihren Einsatz leisten. Ein grosser Dank gehört meinen Kolleginnen und den Stiftungs räten für die geleistete Arbeit. Ich freue mich auf eine weitere gute Zusammenarbeit im kommenden Jahr. SCHWERpUNKTTHEMA Am seidenen Faden... Ein junger Motocross-Fahrer stürzte im Training unglücklich. Der zuständige Hals-Nasen-Ohrenarzt machte mehrfach gefährliche Fehlbeurteilungen, die den jungen Patienten beinahe das Leben kosteten. Ohne das hartnäckige Handeln seiner Mutter hätte der junge Mann nicht überlebt. Margrit Kessler Walter Bühler (19) liebte sein Hobby Motocross über alles. Bei einem Trainingswochenende in Italien fiel er jedoch mit dem Hals ausgesprochen unglücklich auf die Lenker. Der Schmerz in der Kehlkopfgegend war gross und er musste in Novara hospitalisiert werden. Die Einlieferungsdiagnose am 16. Mai lautete: Hals-, Kehlkopf-und Luftröhrenverletzung mit Atembeklemmung und Bluterguss. Zusätzlich war Luft unter die Haut getreten (subkutanes Emphysem). In der Computertomographie (CT) sahen die italienischen Spezialärzte in der Höhe des Kehldeckels einen Riss an der hinteren rechten Wand. Am 19. Mai liess der Gesundheitszustand den Rücktransport in die Schweiz zu. Mit der REGA-Ambulanz wurde der Patient nach Hause transportiert. Trotz akuter Lebensgefahr nach Hause entlassen Wie von den italienischen Ärzten verordnet, suchte Walter Bühler einen Ohren-Nasen-Hals-Spezialisten im nahe gelegenen Regionalspital auf. Der Arzt stellte beim Einund Ausatmen Atemgeräusche fest, die typisch für eine Verengung oder Verlegung der oberen Atemwege im Kehlkopf und in der Luftröhre waren. Zusätzlich war der Patient auffallend heiser. Doch trotz dem grossen Bluterguss und der schweren Atmung wurde der Patient in die Obhut der Mutter gegeben. Der nächste Termin wurde erst sechs Tage

2 SPO Ratgeber Wie klärt die SPO eine vermutete Fehlbeurteilung ab? Die SPO-Beraterin lässt sich vom Patienten zur Interessenwahrung bevollmächtigen und verlangt zunächst von allen beteilig ten Ärzten und Kliniken die me di - zi nischen Akten. Dazu gehören auch Röntgenbilder, Protokolle, Videos usw. Dann sucht die Beraterin aus den Behandlungsunterlagen die für die vermutete Fehlbehandlung relevanten Aktenstücke heraus und stellt anhand dieser Akten den medizinischen Sachverhalt chronologisch in einer Tabelle übersichtlich dar. Nun folgt der anspruchsvollste Teil der Arbeit. Dieser besteht darin, zu prüfen, ob sich die Vermutung der ärztlichen Fehlbeurteilung anhand der Dokumente belegen lässt. Die Beraterin erstellt ihre These, bei Unsicherheit zieht sie einen Facharzt bei. Dieser nimmt mündlich oder schriftlich zu den von ihr gestellten Fragen Stellung. Bei schwierigen, komplexen Fällen sind die Fragen an den Spezialisten von besonderer Bedeutung. Denn wer fragt, führt. Unklare Antworten provozieren neue Fragen, statt zu verlässlichen Entscheidungsgrundlagen zu führen. Für den Patientenanwalt formuliert die Beraterin ihre Einschätzung des Sachverhalts aufgrund der Akten und gestützt auf die Antworten des Spezialisten. Unsere Hilfeleistungen bei der Fragestellung sind ein wichtiges Instrument für den Patientenanwalt. Er hat den Auftrag, dem Gutachter die richtigen Fragen zu stellen. Deshalb muss bei der Fragestellung dafür gesorgt werden, dass nachvollziehbare Antworten resultieren. Es ist unsere Aufgabe, den Gutachter mit unseren Fragen in eine von uns gewünschte Richtung zu führen. Werden nicht die richtigen Fragen gestellt, wird der Gutachter die wichtigen Punkte einer vorliegenden Sorgfaltspflichtverletzung möglicherweise geschickt umgehen. Barbara Züst Fortsetzung Schwerpunktthema später geplant. Obwohl keine Besserung eingetreten war, musste der Patient wieder nach Hause. Die Mutter teilte der SPO später mit, dass der Arzt die aus Italien mitgebrachten CT-Bilder nie anschaute. Am 2. Juni wurden unleserliche Eintragungen in der Krankengeschichte gemacht und der Patient wieder nach Hause geschickt. Es gab hingegen einen Brief, datiert vom 3. Juni, der an die Universität gesandt wurde und der eine akute Lebensgefahr beschreibt. Dennoch wurde Walter Bühler nach Hause entlassen. Notfallmässiger Luftröhrenschnitt Am 8. Juni suchte die Mutter des Patienten Rat bei der SPO. Sie war sehr besorgt und teilte uns mit, dass ihr Sohn immer wieder an Erstickungsanfällen leide. Wir rieten Frau Bühler, mit ihrem Sohn sofort ins Zentrumspital zu fahren, denn da sei etwas nicht in Ordnung und es bestehe akute Erstickungsgefahr. Tatsächlich musste dem Patienten notfallmässig ein Luftröhrenschnitt angelegt werden. Das CT diagnostizierte eine Kehlkopffraktur, zusätzlich waren der Ringknorpel und der oberste Luftröhren-Knorpelring gebrochen. Obwohl keine Besserung eingetreten war, wurde der Patient wieder nach Hause geschickt. Durch die 19 Tage Wartezeit hatte sich eine harte Verengung gebildet. Dem Patienten wurde geraten, so bald wie möglich eine Korrekturoperation durchführen zu lassen. Einen Monat später fand die Operation statt, doch musste sie abgebrochen werden: Der Befund war so katastrophal, dass nur noch die Entfernung eines Stückes der Luftröhre in Frage kam. Diese Operation wird in der Schweiz nur von drei Spezialisten durchgeführt. Walter Bühler wurde empfohlen, diese Operation an der Universitätsklinik Lausanne machen zu lassen, da dieser Chefarzt die entsprechende Erfahrung habe. Hut ab vor diesem Entscheid der Ärzte, eine so interessante und seltene Operation nicht selber durchzuführen! Ein Dauerschaden ist zu befürchten Wegen der Verschiebung der Operation entschied sich Walter Bühler, seine Lehre als Landschaftsgärtner mit der Kanüle zu absolvieren und bestand die Prüfung mit Bravour. Im August wurden dem jungen Mann 5 cm der Luftröhre entfernt. Das ist sehr viel und kann nur bei einem jungen Menschen ohne Ersatz durchgeführt werden. Trotz Logopädie hat Walter Bühler heute immer noch Probleme mit der Stimme. Besonders gefährdet ist er im Fall einer künftigen Narkose. Denn beim Intubieren darf die Luftröhre nicht verletzt werden, da das zu einer Katastrophe führen würde. Es ist unverständlich, dass der behandelnde Arzt nichts unternommen hat; denn diese Verletzung ist keine exotische, sondern eine klassische Unfallverletzung. Fazit: Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Sorgfaltspflichtverletzung und es ist ein Dauerschaden zu befürchten. Weil sich der Anwalt für den Patienten einsetzte, erhielt Letzterer eine Abfindungssumme. Es ist unverständlich, dass der behandelnde Arzt nichts unternommen hat; denn diese Verletzung ist keine exotische, sondern eine klassische Unfallverletzung. Ein praktischer ORL-Arzt muss eine solche Verletzung erkennen und sofort reagieren. Ohne die Beobachtungen und das Handeln seiner Mutter hätte der junge Mann nicht überlebt.

3 SPO ANTRAG I Patientenrechte Zur effektiven Umsetzung von Patientenrechten in der Praxis sind Beschwerderechte für Patientenorganisationen auf Bundesebene zu statuieren. Patientenvertreter sind bei zentralen Entscheiden im Gesundheitswesen einzubeziehen. Die Rechte von Patienten/-innen in der Schweiz bleiben oft zahnlos, weil in der medizinisch-rechtlichen Praxis Massnahmen zur Umsetzung der Ansprüche fehlen. Einzelpersonen können nur mit anwaltlicher Hilfe und entsprechendem Kostenrisiko ihre Rechte einfordern. Zentral sind deshalb Beschwerderechte von kollektiven Patientenvertretern bzw. Organisationen, die in der Praxis regelmässig mit Patientenrechtsverletzungen im Gesundheitswesen konfrontiert sind. Patientenorganisationen müssen Möglichkeiten haben, systematische Unregelmässigkeiten bei betroffenen Behörden und Gremien zu melden, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Zudem sind den Patientenorganisationen als Verband auch Beschwerde- und Einspracherechte bei Entscheidungen von Gremien und Behörden im Gesundheitswesen zuzugestehen. SPO ANTRAG II Geschädigt nach Forschungsteilnahme Umkehr der Beweislast beim Kausalitätsnachweis zu Gunsten von Geschädigten, die sich für ein Forschungsprojekt zur Verfügung stellen. Wir sehen uns immer wieder mit Fällen von Patienten konfrontiert, die im Rahmen eines Forschungsprojekts nicht nur einen gesundheitlichen Schaden erleiden, sondern auch die finanziellen Konsequenzen selber tragen müssen. Das Schweizer Heilmittelgesetz bietet für solche Fälle leider keinen ausreichenden Schutz. Denn heute hat der Geschädigte den umfassenden Nachweis zu erbringen, dass der Arzneimittelversuch den Gesundheitsschaden verursachte, was in der Praxis regelmässig nicht möglich ist. Auch das künftige Humanforschungsgesetz will nichts an der erdrückenden Beweislast zulasten des Geschädigten ändern. Die SPO fordert deshalb eine Beweislastumkehr zugunsten der geschädigten Versuchsperson im Rahmen von Forschungsprojekten. Bis dahin ist die Bevölkerung über die realen Gefahren bei der Teilnahme an Forschungsprojekten aufzuklären. Politik Die SPO bei Bundesrat Berset Bundesrat Alain Berset hat kürzlich eine Delegation der SPO empfangen. Im Zentrum des Antrittsbesuchs standen verschiedene aktuelle gesundheitspolitische Themen, bei denen die SPO ihr Mitspracherecht für patientenorientierte Lösungen in Gesetzen, Dekreten und Verordnungen nutzt. Im Interview nehmen Nationalrätin und SPO-Präsidentin Margrit Kessler und die fachliche Leiterin der SPO, Barbara Züst, zu den aktuellen Dossiers und den wichtigsten Anträgen der SPO Stellung. Interview: Lukas Ott Beschwerderechte für den Patientenschutz und Patientenvertretungen Weshalb fordert die SPO für sich und andere Patientenorganisationen ein Beschwerderecht? Barbara Züst: Die Interessen der Patienten/-innen werden in den Kantonen sehr unterschiedlich wahrgenommen. Ohne Beschwerdemöglichkeiten bleibt es uns verwehrt, Vollzugsdefizite von Rechten der Patienten/-innen effektiv beheben zu können. Bei welchen Entscheiden von Behörden oder Gremien können Einsprachen konkret wichtig sein? B. Z.: Uns fehlen beispielsweise Rekurs- bzw. Beschwerdemöglichkeiten gegenüber Entscheiden des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bei der staatlichen Zulassung von Medikamenten. In welchen Gremien sollten Patientenvertreter direkt Einsitz haben? B. Z.: Patientenvertreter sollen in Institutionen wie der Swissmedic (Schweizerisches Heilmittelinstitut) oder bei SwissDRG AG (Gremium, das über die Vergütung der stationären Spitalleistungen entscheidet) oder im Swissmedical Board (Fachgremium, das Empfehlungen zuhanden der politischen Entscheidungsträger und der Leistungserbringer formuliert) vertreten sein. Nur so kann die Patientenperspektive konsequent eingebracht und berücksichtigt werden. Beweislastumkehr für Geschädigte von Forschungsprojekten Sind Patienten/-innen, die an medizinischer Forschung teilnehmen, nicht durch eine Versicherung geschützt? Margrit Kessler: Die Patienten sind laut Aufklärungsprotokoll mit einer Haftpflichtversicherung geschützt. Diese Versicherung ist aber nichts wert, weil die Patienten/-innen beweispflichtig sind: Erleiden sie eine Komplikation, die im Aufklärungsprotokoll aufgeführt ist, müssen die Betroffenen den Zusammenhang mit dem Forschungsprojekt beweisen. Das ist ein schwieriges Unterfangen wie David gegen Goliath und für einen Patienten ohne Rechtsschutzversicherung eine Unmöglichkeit. Barbara Züst, lic. iur., Co-Geschäftsführerin und fachliche Leiterin Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz Margrit Kessler, Nationalrätin, Präsidentin Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz Schützt das geplante Humanforschungsgesetz die Patienten/-innen? M. K.: Nein, im Gegenteil! Die Verordnung ist äusserst patientenunfreundlich und versucht sogar, bei Schäden die Verantwortung auf die Patienten/-innen abzuwälzen. Was bedeutet die von der SPO geforderte Beweislastumkehr? M. K.: Die Pharmafirma bzw. der Sponsor muss beweisen, dass der Schaden nicht durch das Forschungsprojekt, sondern durch den Verlauf der Krankheit eingetreten ist. Wir raten den Patienten/-innen, an einem Forschungsprojekt nur teilzunehmen, wenn vorher eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde.

4 Unabhängige Gutachter für die Invalidenversicherung Die IV plant neu einen Qualitätsausschuss. Reicht dies der SPO nicht? Barbara Züst: Wir sind der Überzeugung, dass im Ausschuss dringend Vertreter der universitären Forschung Einsatz haben sollten. Damit meinen wir Fachärzte aus Universitätskliniken, die beizuziehen sind. Wie werden, nachdem auch das Bundesgericht Missstände kritisierte, neu die Gutachter beauftragt? B. Z.: Die IV-Stellen vergeben seit dem 1. März 2012 alle Aufträge über eine webbasierte Plattform. Hauptziel, das mit der Plattform erreicht werden soll, ist die Vergabe medizinischer Gutachtensaufträge nach dem Zufallsprinzip. Müssen Patienten/-innen Behandlungsanweisungen, gestützt auf Gutachten, befolgen? B. Z.: Ja, denn der Patient muss die nach den Umständen gebotenen, ihm zumutbaren Massnahmen ergreifen, um den Schaden im versicherungsrechtlichen Sinne gering zu halten (Schadenminderungspflicht). Transparente Diskussion bei der Transplantationsmedizin Weshalb kritisiert die SPO die neuen SAMW-Bestimmungen? Margrit Kessler: Bisher war der Hirntod die zwingende Voraussetzung, dass einem Menschen lebenswichtige Organe entnommen werden können. Neu sollen aber auch Organspenden nach Herzstillstand möglich sein. Somit bekommen die Ärzte das Recht, bei schwerstkranken Patienten/-innen den Tod herbeizuführen, indem sie die Beatmungsmaschine abstellen oder die herzkreislaufunterstützenden Medikamente absetzen. Es tritt der Herztod und nach zehn Minuten der Hirntod ein, dann werden dem Verstorbenen die Organe entnommen. Was bedeutet dies für die Revision des Transplantationsgesetzes? M. K.: Das Transplantationsgesetz darf in diesem Punkt auf keinen Fall angepasst werden. Die erweiterte Zustimmungslösung, die heute besteht, ist in Ordnung. Seit der Einführung des Transplantationsgesetzes haben die Spender wieder zugenommen. Die Negativmeldungen in der Presse sind inzwischen weitgehend verschwunden. Weshalb drängt die SPO so vehement auf eine Klärung der Widersprüche? M. K.: Menschen, die Organe spenden wollen, vertrauen darauf, dass Organe nur dann entnommen werden, wenn sie sicher tot sind. Andernfalls schwindet die Bereitschaft zur Organspende von noch Spendewilligen vollends. SPO ANTRAG III Invalidenversicherung Medizinische Abklärungsstellen der Invalidenversicherung garantieren in der Praxis gutachterliche Unabhängigkeit und kompetentes Fachwissen. Ärzte, die für die Invalidenversicherungen (IV) medizinische Gutachten verfassen, entscheiden meist zu Gunsten der Versicherung, weil diese sowohl Auftrag- als auch Geldgeberin ist. Theoretisch müssen Gutachter von Gesetzes wegen unabhängig entscheiden, doch lässt sich deren Unparteilichkeit wegen struktureller und finanzieller Abhängigkeit in der Praxis nicht umsetzen. Insbesondere Ärzte, die zu 100 Prozent als Gutachter für die IV tätig sind, verfügen nicht über die nötige klinische Erfahrung, um den anspruchsvollen medizinischen Fragestellungen gerecht zu werden. Deshalb sind aus unserer Sicht in der Praxis tätige Fachärzte aus Universitäts- und Kantonsspitälern bei der Begutachtung beizuziehen. Zudem ist die Aufsicht und Qualität der IV-Abklärungsstellen mittels unabhängiger Fachkontrollen zu verbessern. SPO ANTRAG IV Transplantationsgesetz Transparenz im Rahmen der Revision des Transplantationsgesetzes, insbesondere über Organspenden nach ärztlich veranlasstem Herz-Kreislauf-Stillstand. Ohne Wissen der Bevölkerung hat ein kleines Expertengremium der Schweizeri schen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) letztes Jahr neue Richtlinien zur Feststellung des Todes in Kraft gesetzt, die dem Transplantationsgesetz widersprechen. Neu sind potenzielle Spender mit schwerer Hirnschädigung, die jedoch nicht «hirntot» sind, im Fokus der Transplantationschirurgie. Bei diesen Menschen werden im Sinne der Sterbehilfe die intensivmedizinischen Massnahmen gezielt abgebrochen, das heisst, die Ärzte führen einen kontrollierten Herz- Kreislauf-Stillstand herbei. Laut neuen SAMW-Richtlinien dürfen Ärzte nach einem solchen zehnminütigen Herzstillstand den Hirntod annehmen. In Deutschland ist eine solche Organentnahme verboten. Zudem werden zur Vermeidung von Organschäden schon vor dem gezielten Therapie abbruch bei der lebenden Person ohne dessen Zustimmung organerhaltende Massnahmen ergriffen. Dazu werden dem noch lebenden Spender dicke Schläuche operativ in die Leistengefässe eingeführt, um nach dem Hirntod die Herzlungenmaschine anzuschliessen. Die SPO fordert transparente Prozesse, damit die Bevölkerung das nötige Vertrauen ent wickelt, das zur Erhöhung der Spenderbereitschaft so dringend nötig ist.

5 SPO intern Stephanie Schabert KB Stephanie Schabert ist in der Beratungsstelle der SPO Bern tätig. Die gelernte Pflegefachfrau ist Mutter von zwei kleinen Töchtern im Alter von 4 ½ und 6 ½ Jahren. Anschliessend an ihre Grundausbildung hat sie eine Weiterbildung für Intensivpflege am Inselspital Bern absolviert. Nach der Geburt ihrer Töchter widmete sie zunächst einige Zeit ihrer Familie, bevor sie vor einem Jahr mit einem 30 %-Pensum bei der SPO begann. Am Donnerstag betreut sie allein das Büro, die restliche Arbeit wozu viel Aktenstudium gehört kann sie von zu Hause aus erledigen. Das Aktenstudium sei oft ausgesprochen spannend, gibt sie an, meist gebe es da viel nachzuforschen. Es sei aber schon eine Umstellung gewesen, dass der unmittelbare Kontakt mit den Patienten wegfalle. Sie geniesse jedoch dafür den Kontakt, den sie mit den Ratsuchenden über die Hotline habe und nicht zuletzt auch die regelmässigen Arbeitszeiten. Bevor sie Kinder hatte, ist Stephanie Schabert gerne gereist unter anderem in Australien und Amerika. Heute verbringt die 39-Jährige ihre Freizeit gerne mit Biken und Joggen draussen in der Natur. Agnes Rohner, lic. iur. KB Seit November 2011 verstärkt Agnes Rohner das Beratungsteam der SPO Zürich mit einem 30 %-Pensum. Die diplomierte Pflegefachfrau und Juristin ist Mutter von drei Kindern im Alter von 5, 9 und 12 Jahren. Nach ihrer Ausbildung in der allgemeinen Krankenpflege arbeitete die 45-Jährige zunächst in verschiedenen Spitälern und in der Langzeitpflege. Da rechtliche Fragen und besonders die Schnittstelle Medizin / Recht sie interessierten, holte sie die Matura nach und absolvierte ein Jurastudium. In ihrem Beratungsalltag bei der SPO stösst sie immer wieder auf Fälle, bei denen eine Abgrenzung zwischen Komplikation und Behandlungsfehler schwierig ist. Dann versuche sie zusammen mit den beratenden SPO-Anwälten, den Betroffenen jeweils zu vermitteln, dass eine Operation schlecht verlaufen kann, ohne dass jemand haftbar gemacht werden kann. Es sei nicht immer einfach, dass sie den Ratsuchenden mitunter einen abschlägigen Bescheid geben müsse. Beratung Trotz Hirntumor nicht weiter abgeklärt Ein damals 12-jähriger Knabe litt unter Kopfschmerzen und war psychisch eher auffällig. Deshalb wurde bei ihm ein MRI gemacht und in der Folge ein Hirntumor festgestellt. Verlaufskontrollen erfolgten nach drei und sechs Monaten. Da die Familie umzog, wechselte sie den Hausarzt. Wiederum wurde ein MRI gemacht, das einen unveränderten Befund ergab. Dennoch ging es dem Jugendlichen zunehmend schlechter. Er hatte starke Kopfschmerzen, litt unter einem tic-artigen Blinzeln der Augen, unter Stottern, einer Kopfschräglage sowie erweiterten Pupillen. Er wurde vom Hausarzt zum Augenarzt verwiesen, doch auch dieser reagierte nicht weiter. Dies ist unverständlich, wäre doch eine Biopsie des Tumors zwingend angebracht gewesen. Schliesslich hatte der Patient Symptome, die auf eine Erkrankung im oberen Hirnstamm zurückgehen. Stattdessen wurde er zu einer Psychologin geschickt, da man annahm, er stehe unter starkem Erfolgsdruck. Zudem wurde ihm empfohlen, Sport zu treiben. Weiteres MRI nicht als nötig erachtet Erst 1 ½ Jahre später wurde erneut ein MRI gemacht und dies auch nur, weil die Mutter von sich aus mit ihrem Sohn das Spital aufsuchte. Wegen des verschlechterten Allgemeinzustandes hatte sie mit ihrem Sohn zuvor mehrmals den Hausarzt aufgesucht. Unter anderem frag te sie, ob nicht ein MRI zur Kontrolle angebracht wäre. Dies erachtete der Arzt jedoch nicht als nötig. Das MRI, das schliesslich 1 ½ Jahre später im Spital gemacht wurde, ergab, dass sich der Tumor inzwischen vergrössert hatte. Der Patient wurde direkt hospitalisiert und es folgte eine Chemotherapie, welche er zum Teil schlecht vertrug. Der Tumor wurde zwar kleiner und blieb in den letzten Jahren stabil. Dem Patienten geht es aber psychisch nicht gut und er hat immer noch körperliche Beschwerden. Eventuell hätte dies alles bei dem heute 16-Jährigen vermieden werden können, wenn man ihn früher therapiert hätte. Wir haben den Fall unserem Anwalt übergeben, der nun juristische Schritte unternimmt. Wir möchten allen Betroffenen in einer vergleichbaren Situation raten, unbedingt eine Zweitmeinung bei einem Neurologen einzuholen. Stephanie Schabert, SPO Bern Gut besuchter Anlass «Patientenverfügung und Versichertenkarte» Der im Themenheft «Die Patientenverfügung» ausgeschriebene Anlass der Schweizerischen Stiftung SPO Patientenschutz zur Patientenverfügung (PV) und Versichertenkarte (VeKa) stiess auf grosses Interesse. Rund 80 Interessierte liessen sich von Barbara Züst, lic. iur., Co-Geschäftsführerin SPO, folgende Fragen beantworten: Was gilt bei der PV grundsätzlich? Was beinhaltet das neue Erwachsenenschutzrecht ab Januar 2013? Wie wird künftig die PV rechtlich geregelt? Was ist ein gesetzliches Vertretungsrecht in medizinischen Massnahmen? Hans-Peter Schönenberger, Geschäftsführer der SASIS AG, berichtete, dass erstmals echte Daten auf die Versichertenkarte geschrieben werden und dass dies eine Pionierleistung für alle Beteiligten ist. Bisher hatte er Notfalldaten auf verschiedensten Ausweisen mitgeführt, die sich nun auf den Chip der VeKa laden liessen. Im Anschluss an seine Ausführungen zur VeKa nutzten viele der Anwesenden die Möglichkeit, einen Eintrag, ob eine PV besteht und wo sie hinterlegt ist sowie ihre Kontaktdaten zur PV auf die Karte zu laden. Unter anderen auch Margrit Kessler, Präsidentin des Stiftungsrats SPO, die alle Anwesenden herzlich zur Veranstaltung begrüsst hatte. Folgende berechtigte Leistungserbringer stellten sich für diesen Pionierakt zur Verfügung: Dr. med. Reto Guetg, Allgemeinpraktiker; pract. med. Daniel Tapernoux, Internist; pract. med. Oliver Das, Facharzt; Dr. med. Albert Naterop, Allgemeinpraktiker. Bei einem Apéro hatten die Gäste die Möglichkeit, sich auszutauschen und weitere Antworten auf allfällige persönliche Anfragen zu erhalten. Ein rundum gelungener Anlass! Lotte Arnold-Graf, Geschäftsführerin SPO

6 KOLUMNE Zeit des Wartens Martina Tapernoux-Tanner, reformierte Spitalpfarrerin Die Adventszeit ist eine Zeit des Wartens. Im Spital ist eigentlich das ganze Jahr über Advent. Viele Patientinnen und Patienten warten. Sie warten auf eine Erklärung für ihre Beschwerden, sie warten auf Besuch, sie warten auf den Tod wie zum Beispiel Herr Müller*. Ich habe ihn ein paarmal besucht und mag ihn gern. Beim Betreten des Zimmers fällt mein Blick auf seine Arme. Die sind noch viel dünner als letzte Woche. Der Bauch ist aufgeschwollen. Schläft er? Soll ich wieder gehen? Er blinzelt. «Grüezi Herr Müller.» Er nickt. «Wie geht es Ihnen?» Keine Reaktion. «Darf ich mich zu Ihnen setzen?» Er nickt. Ich nehme einen Stuhl und setze mich. Er atmet unregelmässig. Zwischen den Atemzügen macht er grosse Pausen. Ich fülle die Leere, indem ich zähle: 37, 38, 39. Er atmet wieder ein. Zum letzten Mal? Ich bin froh, dass ich Spitalpfarrerin bin und nicht seine Frau. Ob sie die Spannung zwischen Leben und Tod aushält? Sie hat keine Wahl... Erwartet Herr Müller noch etwas vom Leben? Ich weiss es nicht. Wartet er oder seine Familie auf seinen Tod, damit das Leiden ein Ende hat? Herr Müller ist wieder eingeschlafen. Ich beschliesse zu gehen. Übermorgen arbeite ich wieder. Vielleicht liegt dann schon jemand anders in diesem Zimmer. Ich desinfiziere die Hände und fühle mich müde, traurig und leer. In der Cafeteria trinke ich einen Kaffee und lenke mich mit der Tageszeitung ab. Dann geht s weiter. Im nächsten Zimmer liegen Frau Keller* und Frau Meier*. Frau Keller ist verwirrt. Sie fragt mich, warum sie hier sei. Ich weiss es nicht. Sie ist unruhig. Deshalb versuche ich, das Gespräch auf ein anderes Thema zu lenken. Auf dem Nachttisch steht ein Foto. Ich frage, wer darauf zu sehen sei. Sie erzählt von ihren Kindern, Enkeln und Urenkeln. Sie freut sich darüber, wie diese ihr Leben meistern. Ich freue mich mit ihr. Ihre Zimmernachbarin, Frau Meier, beugt sich aus dem Bett; ich habe Angst, dass sie rausfällt. Deshalb verabschiede ich mich von Frau Keller und wende mich Frau Meier zu. Ihr Ring sei heruntergefallen, sagt sie. Er sei nicht wertvoll, bedeute ihr aber viel. Ich suche den Boden ab, schaue unters Bett kein Ring. Dann fällt mein Blick in die unterste Schublade des Nachttischs. Da liegt er. Frau Meier ist überglücklich, dass sie ihn wieder hat. Sie erzählt von Untersuchungen, die sie hinter sich hat und solchen, die ihr bevorstehen. Sie wirkt verunsichert und bittet mich, mit ihr und Frau Keller zu beten. Das mache ich gerne. Worauf die beiden Frauen warten? Frau Keller wartet darauf, dass sie nach Hause darf. In ihre gewohnte Umgebung, wo sie sich zurechtfindet. Und Frau Meier wartet auf eine Diagnose. Ich bin gerne Spitalseelsorgerin. Ich liebe das Leben. Vor allem dann, wenn es so dicht ist wie in Krisensituationen, am Anfang oder am Ende des Lebens. Worauf ich warte? Auf das kleine Kind, das in der dunkelsten Zeit des Jahres geboren wird und uns allen neue Perspektiven schenkt. * Alle Namen geändert SPO-Beratungsstellen SPO-Beratungsstellen/OSP Conseil Für die ganze Schweiz (für Nichtmitglieder) Telefon , deutsch, Fr p. Minute ab Festnetz Mo Fr Uhr SPO-Beratungsstelle Zürich (Geschäftsstelle) Häringstrasse 20, 8001 Zürich Telefon , Fax Mo Do und Uhr Servizio di consultazioni OSP Bellinzona piazza indipendenza 1, c. p Bellinzona, Telefon Do und Uhr SPO-Beratungsstelle Bern Eigerplatz 12, 3007 Bern Postadresse: Postfach, 3000 Bern 14 Telefon , Fax Mo, Di, Do und Uhr SPO-Beratungsstelle St. Gallen Rosenbergstrasse 72, 9000 St. Gallen Telefon , Fax Mo und Fr oo und Uhr, Mi Uhr SPO-Beratungsstelle Olten Im Spitalpark, Fährweg 8 Postfach, 4603 Olten Telefon Di Uhr Service de consultation OSP Lausanne Chemin de Mont-Paisible 18, 1011 Lausanne Téléphone , Fax Lundi et Service de consultation OSP Genève Rue Gabrielle Perret-Gentil 4, 1211 Genève Téléphone Jeudi et Impressum SPO Aktuell Herausgeber und Redaktion SPO Patientenschutz Häringstrasse 20, 8001 Zürich zh@spo.ch / Redaktion Katrin Bachofen Gestaltung, Satz und Druck rva Druck und Medien AG, Altstätten SG «SPO Aktuell» geht an alle Mitglieder des Gön nervereins. Der Abonnementspreis ist mit dem jährlichen Mitgliederbeitrag abgegolten. Jahres abonnement ohne Mitgliedschaft: 25. Fr./Jahr. Erscheint viermal pro Jahr.

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