Seite 1. Kontrolleur (Druckbuchstaben) Anwesende Person(en) Pute männlich Pute weiblich Huhn. Aufzucht. Elterntiere
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- Agnes Winkler
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1 Seite 1 I. Kontrolle einer Geflügelhaltung durch den Landkreis Cloppenburg Angaben Tierhalter, Unternehmen, Betrieb: Tierhalter/Betriebsbezeichnung Straße, Hausnummer Registriernummer Betriebsverantwortliche(r) PLZ, Ort Ortsteil Standort (falls abweichend von Tierhalteranschrift): Name/Farmbezeichnung PLZ, Ort Straße, Hausnummer Ortsteil Angaben zum Betriebsbesuch: Datum u. Uhrzeit.. 20 : - : Uhr Kontrolleur (Druckbuchstaben) Anwesende Person(en) Besuchsgrund: Routinekontrolle Nachkontrolle Schlachtgeflügeluntersuchung Kontrolle aus besonderem Anlass weitere Betriebsangaben: Tierart Pute männlich Pute weiblich Huhn Ente Gans Haltungsform Mast Legebetrieb Aufzucht Elterntiere reine Stallhaltung Freilandhaltung Anzahl eingestallter Tiere aktuelle Tierzahl Alter in Wochen Anzahl Ställe Bestand leer Rein-Raus System im Betrieb Sonstige Tierhaltung: Tierärztliche Bestandsbetreuung durch Rein-Raus System im Stall gleichzeitige Haltung von anderem Geflügel Schlachthof:
2 Seite 2 Anlage I (Biosicherheit) Bestandsregister ein Bestandsregister wird geführt (Eintagsküken-, Jungtierlieferschein, Datum, Anzahl, Transportunternehmen) Stallkarten sind vorhanden bei mehr als 100 Tieren: Verluste pro Tag wurden eingetragen Legebetriebe mit mehr als 1000 Tieren: Legeleistung wird täglich dokumentiert Fütterung, Tränkung, Einstreu Futter ist wildvogelsicher gelagert Einstreu ist wildvogelsicher gelagert - allseitig geschlossene Halle - durch Netze oder Planen gesicherte offene Hallenseite - Rundballenmiete mit Folie und Vogelschutznetz - Lagerung im Stall - andere: beschreiben Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind wildvogelsicher gelagert - Treibhilfen - Einstreumaschinen - Krankenstallgitter Verluste, Legeleistung, Gewicht Untersuchungen nach GeflPest waren erforderlich 8 Wenn nein, weiter bei 18 Wenn ja, hier weiter für Hühner und Puten: innerhalb von 24h Verluste von mindestens drei Tieren (bei Haltung von bis zu 100 Tieren) innerhalb von 24h Verluste von mehr als 2% (bei Haltung von mehr als 100 Tieren) erhebliche Veränderung der Legeleistung erhebliche Veränderung der Gewichtszunahme Wenn ja, hier weiter für Enten und Gänse: geeignete Untersuchungen (serologische/virologische) nach GeflPest wurden durchgeführt über einen Zeitraum von mehr als 4 Tagen Verluste von mehr als der dreifachen üblichen Sterblichkeit des Bestandes über einen Zeitraum von mehr als 4 Tagen eine Abnahme der üblichen Gewichtszunahme von mehr als 5% Art/Probenzahl:
3 16 17 Seite 3 über einen Zeitraum von mehr als vier Tagen eine Abnahme der üblichen Legeleistung von mehr als 5% geeignete Untersuchungen (serologische/virologische) nach GeflPest wurden durchgeführt Ein- und Ausstallen von Geflügel durch gewerbliche Firmen 5 der Tierhalter stellt sicher, dass die Personen 18 GeflPestgereinigte und desinfizierte Kleidung tragen Weitere Schutzmaßnahmen die Ein- und Ausgänge zu den Stallungen sind gegen unbefugten Zutritt gesichert betriebseigene Schutzkleidung / Einwegkleidung die eingesetzten Gerätschaften werden nach jeder Ein- und Ausstallung gereinigt und desinfiziert der Verladeplatz wird nach jeder Ein- und Ausstallung gereinigt und desinfiziert Stallungen und deren Einrichtung werden nach jeder Ausstallung gereinigt und desinfiziert Auffanggrube für Waschwasser (unter Bemerkungen bitte Größe der Grube in m³ angeben) überbetrieblich (andere Registriernummer, anderer Standort, andere seuchenhygienische Einheit) eingesetzte Fahrzeuge, Maschinen und Geräte werden vor Abgabe an anderen Betrieb gereinigt und desinfiziert - Desinfektionsnachweise - Desinfektionseinrichtung Art/Probenzahl: - Desinfektionsmittel (DVG, DLG, ) Ställen sind senkrecht abgegittert Abluftschächte von schwerkraftgelüfteten 25 Nur Hühner und Puten (gilt als auch für anderes Geflügel): Anl. zu 2 hygienebedingte Leerzeiten werden eingehalten Abs GflSalmochem Kalken des (3 Tage nach R+D des Stalls, 10 Tage nach jährli- Auslaufs) Umkleideraum/Vorraum Anl. zu 2 Abs. 1 GflSalmoV Eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe Eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände Im Betrieb ist eine Hygieneschleuse mit Möglichkeit zum Umziehen, Schuhwechsel, Händewaschen sowie Reinigen und Desinfizieren von Gerätschaften vorhanden die Hygieneschleuse kann nass gereinigt und desinfiziert werden befindet sich die Hygieneschleuse nicht direkt vor dem Zugang zum Stall, wird die Trennung in reine und unreine Seite durch geeignete Maßnahmen (Schuhdesinfektion, eigene Schuhe und Kittel für jeden Stall, etc.) direkt vor dem Stall sichergestellt.
4 Seite 4 Umkleideraum/Vorraum Waschplatz Schadnagerbekämpfung 35 Vor jedem Stall ist ein Vorraum mit Möglichkeit zum Umziehen, Schuhwechsel, Händewaschen und Reinigen und Desinfizieren von Gerätschaften vorhanden Das vorhandene Desinfektionsmittel ist auf Wirksamkeit gegen Geflügelpestviren geprüft, gelistet und hat das Verwendbarkeitsdatum nicht überschritten betriebseigene Viehtransportfahrzeuge werden eingesetzt der Waschplatz zum Reinigen und Desinfizieren von betriebseigenen Viehtransportfahrzeugen ist befestigt Auffanggrube für Waschwasser (unter Bemerkungen bitte Größe der Grube in m³ angeben) die Viehtransportfahrzeuge werden unmittelbar nach jedem Transport gereinigt und desinfiziert (Dokumentation?) eine Schädlingsbekämpfung wird durchgeführt Der Tierhalter führt die Schädlingsbekämpfung selbst durch Die Schädlingsbekämpfung wird von einer Fachfirma durchgeführt Köderboxen sind in ausreichender Zahl vorhanden Die Köderboxen sind mit Ködern beschickt 36 Für jeden Betrieb ist ein geschlossener und auslaufsicherer Kadavavercontainer vorhan- Schadnagerbefall ersichtlich Kadaverlagerung 37 den Tier- NebG Die Schädlingsbekämpfung wird dokumentiert Ein Plan liegt vor, in dem die Standorte der Köderboxen eingetragen sind (Innen- und Außenbereich) Der Behälter wird nach jeder Tierkörperabholung gereinigt und desinfiziert (unter Bemerkungen bitte Art und Weise der Reinigung und Desinfektion angeben) Abholbelege des VTN liegen vor 39 2a Tier- Kadaver werden nicht über öffentliche Wege NebG transportiert 40 Eine Kühlung bis zur Abholung der Kadaver 41 Der Kadavercontainer steht stallfern, so dass das VTN-Fahrzeug außerhalb des Betriebsgeländes bleibt 42 Empfehlunder Stalleinheit (z.b. Schubkarre) Separate Sammelbehälter für Kadaver in je- 43 Empfehlunlichst nicht durch den Hygieneraum) Die Kadaver werden ausgeschleust (mög- Auslaufhaltung 44, 13 die Auslaufhaltung ist gegen das Betreten unbefugter Personen gesichert
5 Seite 5 Bemerkungen: Kenntnisnahme Behörde: Im Auftrage (Tierbesitzer/Tierhalter/ Besitzdiener) Amtlicher Tierarzt
Alle Geflügelhalter im Landkreis Konstanz müssen Nachfolgendes beachten
Landratsamt Konstanz Benediktinerplatz 1 78467 Konstanz Telefon: 07531/800-0 www.landkreis-konstanz.de Landratsamt Konstanz Waldstraße 28 78315 Radolfzell Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Ansprechpartner
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